Vereidigung – eine Schnittstelle zwischen Staat und Kirche
Junge Polizeibeamte werden zu Dienstbeginn feierlich auf das Grundgesetz vereidigt. Bei der Feier zugegen sind zudem Angehörige der Polizeibeamten, politische Vertreter der Kommune und des Landes, auch die Bundeswehr war regelmäßig vertreten und die Lokalpresse. Der Innenminister hielt eine Ansprache, soweit er nicht verhindert war.
Von uns Polizeipfarrern[1] wurde erwartet, im Berufsethischen Unterricht noch vor der Vereidigung das Thema zu behandeln. Inhaltliche Vorgaben gab selbstverständlich nicht[2].
Die aktuelle Diskussion über Polizeieinsätze gegen Demonstranten der „letzten Generation“
ließen mich Rückschau halten. Von Stichworten wie Wackersdorf oder Tiefflieger abgesehen ist meine Vereidigungsansprache noch aktuell:
[1] Wir Pfarrer (evangelisch&katholisch) wechselten uns in dieser Aufgabe ab.
[2] So etwas habe ich in meiner gesamten Berufslaufbahn als Pfarrer nie erlebt, von niemandem.
Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.
Zunächst eine Vorbemerkung.
Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Originalartikel.
Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]
Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.
Nun zum Sachverhalt
Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.
Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauerstress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?
Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jemandem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!
Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkunden, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.
Wenn nicht, wird es schwierig.
Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]
Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhaltigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heimkinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.
Nun etwas detaillierter[7].
Der Eigenstandsschaden
Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.
Was ist mit Eigenstand gemeint?
Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.
- „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“
Dazu gehört die Sozialverpflichtung.
- „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“
Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt
Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]
Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differenzieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmittelbaren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereiften Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“
Der Staat ist in der Pflicht
Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außerhalb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimaufsicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshandlungen und kommt.
Trauma und Erinnerung
Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet werden können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbeanspruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitätsbestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunterbringung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankungen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässigungen zurückzuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effektivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutzgedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“
Worin bestehen diese Schäden?
„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neurowissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebensgeschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.“ [13]
Anpassung als Überlebensprinzip
Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befähigen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adaption hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstrukturen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heimsystem einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauerhaft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hinblick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpassungen an eine … Ausnahmezustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heimsystems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufgeschlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müssen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosigkeit, mangelnde Affektregulation, Selbstwertstörungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Störung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszudrücken, Impulsivität, soziales Vermeidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttraumatische Belastungsstörung, erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlichkeitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunktionale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.
- Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
- Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuronaler Netze des Gehirns wirken
- In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulustypen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigenstands- und sozialverpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungsfähigkeiten.
- In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kinder und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schädigende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“
„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdifferenzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraussetzungen des humanen Freiheitsgebrauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“
Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung
„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des menschlichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …
Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischenmenschlicher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neurowissenschaftliche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …
[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche. … Die Verantwortung des Schädigers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“
„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.
Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“
„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Verjährungen ist nicht zulässig.“
Die Autoren schlagen eine Änderung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatzansprüchen und Zahlung von Schmerzensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestellten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetzlichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“
[1] Operationalisierbarkeit des Eigenstandsschadens – Begründung von Schadensersatzpflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***
Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de
Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.
[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.
[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.
[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wieder.
[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimerziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwangerschaften bei Bombardierungen).
[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.
[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“
[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezialisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen
[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.
[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garantierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffentlichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfassungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).
[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/
[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html
[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.
Ob der @UBSKM mit seinem Geld Gummibärchen kauft
[1] oder lieber Kriminalromane, interessiert mich nicht.
Aber er leitet ein Amt. Das heißt, er und die Aktivitäten seines Amtes werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Insofern sollte er auf einige Fragen Auskunft geben, besonders wenn es grundsätzliche Fragen sind.
Was ist der Auftrag seines Amtes? Nur ganz pauschal Kindesmissbrauch? Wie hat er dann sein Terrain abgegrenzt? Warum hat er welche Schwerpunkte gesetzt?
Welche Kompetenzen wurden ihm eingeräumt?
Gehört zum Auftrag auch die aktive Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen in (welchen?) Institutionen? Gehört dazu auch das Recht auf umfassende Akteneinsicht, gegebenenfalls gegen den Willen der Institution? Wenn ja, gilt das auch für rechtlich verjährte Fälle? Soll er auch die aufklären?
Oder ist sein Auftrag nur auf Prävention beschränkt?
Ist er befugt, zur Erfüllung seines Auftrags wissenschaftliche Expertisen einzuholen? Oder Untersuchungen in Auftrag zu geben?
Wie hoch ist sein aufgabenbezogenes Budget?
Wie viele Mitarbeiter stehen ihm zur Verfügung?
Wem berichtet er? Dem Familienministerium, dem Parlament?
Hat er die Befugnis, dem Ministerium Gesetze vorzuschlagen oder dem Parlament zu unterbreiten?
Nach welchen Kriterien wurde der Betroffenenbeirat ausgewählt? Über welche Qualifikationen verfügt dieser? Eigene Missbrauchserfahrungen oder auch lediglich profunde theoretische Sachkenntnis über Kindesmissbrauch? Wie wurden diese Kenntnisse/Qualifikationen nachgewiesen?
Konkret: Warum wurde Detlev Zander, ein direkt Betroffener, der als hochqualifiziert gelten kann, abgewiesen? Ich denke, er würde seine Zustimmung für die Veröffentlichung dieser Personalie geben. Man frage ihn.
Haben die Betroffenen ein eigenes Budget? Haben sie eine kompetente Rechtsberatung außerhalb des Amtes?
Wie steht es mit ihrem Stimmrecht im Verhältnis zu anderen Stimmberechtigten?
Dürfen sie eigenständig als Gruppe Stellungnahmen abgeben?
Wer ist für die amtliche Protokollierung von Besprechungen/Sitzungen verantwortlich?
All diese Fragen harren der Beantwortung wegen der schlechten Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung unter der Leitung von Frau Vollmer, die im Netz offen als Scheinheilige tituliert wird. [2] Wieder einmal setzt der Staat einen Mechanismus ingang, mit dem seine Organe (Jugendämter, Landratsämter, Gerichte) belastet oder voreingenommen geschützt werden könnten. Am Runden Tisch war es die Kumpanei von Staat (Länder) und Kirchen, die garantierte, dass die Ergebnisse nicht allzu kostenträchtig ausfielen.[3]
Der @UBSKM sollte für glaubhafte Transparenz sorgen, wenn sein Amt keinen Schaden nehmen soll.
Vielleicht mag der Betroffenenbeirat meine Fragen oder einige davon in die Besprechungen mit dem #UBSKM nehmen. Mir selber wird er nicht antworten. Aber die Betroffenen könnten an seiner Reaktion sehen, wie unabhängig er wohl ist.
Nachtrag: Da der #UBSKM gerade gestern medienwirksam zusammen mit Bischof Ackermann seine Unterschrift unter die „Erklärung zur Aufarbeitung von Missbrauch“ gesetzt hat,[4] erinnere ich an meinen unvermindert gültigen Blog-Artikel[5] und stelle ein paar Fragen:
Wer mit Bischöfen aus einer Schüssel essen will, braucht einen langen Löffel. Sind dem #UBSKM grundlegende vatikanische und andere Dokumente bekannt, in der die Kirche ihre Vorrangstellung bei der Behandlung von Missbrauchsfällen behauptet?
- http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html
- http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html
- http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ver%C3%A4nderungen_in_den_Normae_de_gravioribus_delictis_2010
- http://www.kathpedia.com/index.php?title=Sacramentorum_sanctitatis_tutela
- https://www.atheisten-info.at/downloads/delictis.pdf
- http://www.reimbibel.de/JR.htm
- https://dierkschaefer.wordpress.com/tag/weihesakrament/
Ganz besonders hinzuweisen ist auf https://www.feinschwarz.net/das-verfemte-des-verfemten-ist-doppelt-verfemt/ , weil hier die Prioritäten deutlich werden: Im Beichtspiegel für Kleriker wird die vorrangige Sorge deutlich, »ob der Priester „nach den festgesetzten Riten und Normen, mit echter Motivation, nach den approbierten liturgischen Büchern“ die Hl. Messe feiert. Auch von Sexualität ist die Rede, allerdings etwas verklausuliert: „Komme ich mit Freude der Verpflichtung meiner Liebe zu Gott nach, indem ich die zölibatäre Enthaltsamkeit lebe? Habe ich mich bewusst auf unreine Gedanken, Wünsche oder Handlungen eingelassen; habe ich unziemliche Unterhaltungen geführt? Habe ich mich unmittelbar in eine Gelegenheit begeben, gegen die Keuschheit zu sündigen? Habe ich meinen Blick in Acht genommen?“ … Dieser Gewissenserforschung entsprechend könnte ein Missbrauchstäter beichten: Ich habe nicht immer die zölibatäre Enthaltsamkeit gelebt. Ich habe mich bewusst auf unreine Gedanken, Wünsche und Handlungen eingelassen. Ich habe unziemliche Unterhaltungen geführt. Ich habe mich unmittelbar in eine Gelegenheit begeben, gegen die Keuschheit zu sündigen. Ich habe meinen Blick nicht in Acht genommen. Aber die Frage ist: Hätte der Täter damit seinen Missbrauch gebeichtet? Davon kann keine Rede sein. Er hätte einen Verstoß gegen seine Zölibatsverpflichtung gebeichtet, aber nicht das Menschenrechtsverbrechen des sexuellen Missbrauchs. Trotzdem könnte er in der Befragung antworten, dass er den Missbrauch gebeichtet hat.«
[1] Photo: Blaubeuren, Dierk Schäfer
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/30/eine-der-intrigantesten-scheinheiligen-die-ich-kennengelernt-habe/
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[4] https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-06/sexueller-missbrauch-deutsche-bischofskonferenz-erklaerung-missbrauchsaufarbeitung-katholische-kirche
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/29/hat-sich-die-kirche-dem-missbrauchsbeauftragten-unterworfen/
Kindesmissbrauch[1] – Das Suchtverhalten der Täter
Kindesmissbrauch ist endemisch
Kindesmissbrauch ist endemisch, ist tief verwurzelt in der Gesellschaft. Vermutlich war es schon immer so und wurde nur nicht beachtet. Zille beschreibt in seinen „Hurengesprächen“ die „Lutsch-Lise“, und Kindesmissbrauch dürfte sich wohl nicht nur auf sein „Milljöh“ beschränkt haben. Die klerikale Pädokriminalität, die Missbräuche in Familien, Schulen, Sportvereinen usw. haben uns das Ausmaß dieser „Normalität“ vor Augen geführt. Ich wills nicht weiter ausführen.[2]
Was ist neu?
Was ist neu? Die sich in der letzten Zeit häufenden Meldungen über Kindesmissbrauch zeigen uns über die Taten hinaus einen Tauschmarkt für Bilder und Filme von missbrauchten und sadistisch gequälten Kindern. Was früher eher ein Verbrechen in Einsamkeit und Verschwiegenheit war, hat durch die digitale Aufzeichnung und die speziellen Verbreitungskanäle im Internet Marktwert bekommen. Das Internet bietet die Möglichkeit Interessenten zu finden. Der Begriff „Marktwert“ ist irreführend. Es geht nicht so sehr um Geld. „Angesichts der Mengen, die in den Tauschbörsen verbreitet werden, ist der Erwerb von Kinderpornografie im World Wide Web gegen Entgelt eher sinnlos.“ [4]
Eher im Gegenteil. Die Täter erbringen einen hohen Aufwand, wie es gerade der Fall von Münster zeigt.
Der Aufwand besteht zunächst einmal im Arrangement der bloßen Tat. Auch wenn Kriminelle ganz allgemein eher davon ausgehen, nicht erwischt zu werden, so sind Kinder ein Unsicherheitsfaktor für den Täter. Er muss entweder ein Vertrauensverhältnis aufbauen („Das bleibt unser Geheimnis!“) oder eine total einschüchternde Drohkulisse. Außerdem könnten die Kinder unvorhergesehen so laut schreien, dass die Tat entdeckt werden könnte. Hinzu kommt der logistische Aufwand für die Tat und ihre Tarnung. Es hat sich zwar gezeigt, dass die Nachbarschaft und die Personen im „amtlichen“ Umfeld einschließlich Kita, Kindergarten und Schule oft „blind“ sind und/oder nicht kooperieren, so ist die Fehleranfälligkeit dieser Gruppen und Instanzen dennoch nicht kalkulierbar.
Der nächste Aufwand ist mit der Dokumentation der Taten durch die Täter gegeben und mit ihrem Einsatz in den Winkeln des Internets. Die Täter brauchen das Equipment und das Know-how der abgesicherten Verbindung zu anderen Tätern. Der Fall in Münster zeigt den technischen Aufwand für die professionell-verschlüsselte Speicherung der Daten.
Das Problem stellt sich bereits bei der bloßen Speicherung von Kinderpornographie, also auch ohne direkten eigenen Missbrauch. Wer speichert macht sich strafbar und in weiterem Sinne angreifbar. Das musste der Abgeordnete Edathy erfahren, obwohl er Photos gekauft und heruntergeladen hatte, die sich letztlich nicht als strafbar herausstellten. Doch der Verdacht hatte gereicht, um seine politische wie bürgerliche Reputation zu zerstören.[5]+[6]
Werden weitere Personen über das Netz kontaktiert, die anreisen, um sich real an den Kindern und ihren Qualen zu verlustieren, stellen sie die nächste Stufe möglicher Schwierigkeiten dar.
Der ganze Aufwand ist für Außenstehende zunächst ein Rätsel. Warum machen die Täter das, wenn kein Gewinnstreben im Vordergrund steht?
Verhaltenssucht
Wenn keine logischen Gründe erkennbar sind, wird man nach psychologischen suchen müssen. Einen Schlüssel zum Verstehen sehe ich darin, dass der Hauptzweck der Verwertung der Aufzeichnungen im Zugang zu einschlägigen Bildertausch-Netzen liegt. Neben die Erstmotivation der Lust am sexuellen Missbrauch von Kindern tritt also der Zusatzgewinn: Zugang zu ähnlichen, besser noch heftigeren Bildern und Filmen oder gar der Besuch bei anderen Tätern mit anderen Kindern.[7]
Hier ist ein Bogen zu schlagen zu den Auswirkungen des exzessiven Pornokonsums, über die durch das häufigere Vorkommen Erkenntnisse vorliegen.
»In den letzten Jahren hat die Sucht nach Pornographie schwunghaft zugenommen und stellt Therapeuten wie Mediziner vor eine gleichsam hohe Herausforderung. Männer jeden Alters erleben plötzlich gravierende Nebenwirkungen des dauerhaften Konsums kostenlos abrufbarer Pornographie im Internet. … Viele zwanghafte Nutzer von Internet-Pornographie laden fünf oder mehrere Videos gleichzeitig in verschiedenen Browser-Fenstern oder auch Tabs und klicken sich dann in Windeseile durch die verschiedenen Szenen.«[8] »“Mit einem jährlichen Umsatz von 800 Millionen Euro ist Deutschland weltweit der zweitgrößte Pornomarkt“, schreibt die Sozialwissenschaftlerin Esther Stahl. Ein fatales Paradies für Abhängige.« … »Weil die Droge immer und überall zu haben ist, steigt auch die Zahl der Süchtigen. „Während sich früher Personen Pornographie in einer Videothek besorgen mussten, ist die Verfügbarkeit über das Internet viel größer, einfacher und subjektiv anonymer. Dies trägt zur Steigerung des Anteils von Betroffenen bei“« … »So wie es aussieht ist aber die Pornosucht für die Wissenschaft nichts Besonderes. Brand schreibt, bildgebende Verfahren hätten gezeigt, dass die Pornosucht (Brand nennt sie Cybersexsucht) im Prinzip genauso funktioniert wie Substanzabhängigkeiten oder Verhaltenssüchte.« … »„Der Süchtige kann sich nie sicher sein, ob nicht das nächste Video noch besser zu seinen sexuellen Präferenzen passt als das, das er gerade anschaut“, sagt Brand.« … »So entgleitet den Betroffenen die Kontrolle viel schneller. Das ist wohl ein wesentlicher Mechanismus der Pornosucht.«[9]
Das passt zu meinen Erfahrungen. Wohl die meisten (männlichen) Leser dürften schon einmal auf solchen Pornoseiten gewesen sein. Soweit Sie sich auf die Szenen eingelassen haben: Eigentlich ist die meist recht monotone Vorführung des alten Steckspiels langweilig, und doch kommt man nicht gleich davon los. Das ist noch nicht schon Sucht, kann aber sehr leicht eine werden.
Was für Pornographie ohne Kinderbeteiligung gilt, für die man keinerlei Aufwand treiben muss, gilt umso mehr für Kinderpornographie.
Die Gier wächst, weil man glaubt, es gebe noch so viel und noch viel befriedigenderes zu entdecken: »Rund 600 Terabyte Videomaterial haben die Ermittler auf dem Server des IT-Technikers gesichert. Je nach technischem Endgerät bräuchte ein Mensch 30 Jahre, um das gesamte Material zu sichten.«[10] Das Suchtmittel ist also in unermesslichem Umfang immer zur Hand – wenn man in einem solchen Tausch-Club Zutritt erhalten hat – durch Lieferung weiteren „Materials“. Ich habe noch in Erinnerung, wie uns ein Staatsanwalt mit Schwerpunkt Kinderpornographie auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll, nicht die Photos, aber die Ordnerstruktur auf dem PC eines Täters vorführte: sorgfältig geführte Dateien-Verzeichnisse zeugten von pingeligster Sammelleidenschaft.[11] Für mich ist der Suchtcharakter (Verhaltenssucht) unverkennbar, er wird allerdings im ICD[12] nicht erfasst. Die Studie von Kutscher et al.[13] hebt zwar hervor, dass Kindesmissbraucher mit der Diagnose einer Pädophilie besondere Beachtung benötigen insbesondere wegen der frühen Manifestation und der lebenslangen Persistenz ihrer sexuellen Ausrichtung auf Kinder, geht aber auf eine mögliche Suchtproblematik nicht ein. Nimmt man diese jedoch an, verschärft sich das Problem sadistischen Kindesmissbrauch und seiner allzeitigen Präsenz in den Tauschbörsen.
Nach meinen Schlussfolgerungen haben wir es mit Abhängigen zu tun, die im Unterschied zu anderen Süchtigen, gemeingefährlich sind. Andere Süchtige schädigen zunächst einmal sich selbst, und ihre Angehörigen leiden mit, fungieren oft als Co-Abhängige, indem sie ihrem „Suchti“ den Rücken freihalten. Das ist hier grundlegend anders. Die Kinderporno-Sucht speist sich durch Opfer, umso schärfer, wenn Sadismus dabei ist.
Viele rufen derzeit nach Strafverschärfung, manche entwickeln dabei nicht ganz unverständliche Ideen, die ihrerseits in Richtung Sadismus gehen. Doch selbst die Rufe nach ziviler Strafverschärfung, einer generellen Hochstufung von Kinderpornographie zum Verbrechenstatbestand sind in manchen Fällen u.U. nicht angemessen. Die Optik jedenfalls ist unbefriedigend, solange Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie nur als Vergehen eingestuft werden. Wir brauchen angemessene Lösungen. Welche könnten das sein?
Strafvollzug?
Strafvollzug allein erscheint der Problemlage nicht angemessen, auch wenn den Tätern dort vielleicht zum ersten Mal ihre Stellung drastisch bewusst gemacht würde.[14]
Für Straftaten unter Drogeneinfluss gibt es das Instrument des Maßregelvollzugs für psychisch Kranke. »Im Maßregelvollzug … werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht.« Es geht um den zweigliedrigen Umgang mit schweren Delikten, Strafe für Tatschuld, Sicherung und Besserung für Schuldunfähigkeit.[15]
»Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfordert das Vorliegen einer schweren Straftat, einer chronischen psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung, eine deutliche Verbindung zwischen beidem und eine weiterbestehende Gefährlichkeit.«[16]
Diese Bedingungen sind für Kinderpornographie-Suchtkranke gegeben. Es bleibt zu entscheiden, wann und unter welchen Umständen sogenannte Lockerungen des Maßregelvollzugs möglich erscheinen und welche Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche Überführung in die Sicherheitsverwahrung gelten sollen. Jedenfalls sollte bei einer Verurteilung prophylaktisch die besondere Gefährlichkeit des Täters hervorgehoben werden.
Die Polizei stößt an Grenzen
Das Internet bringt Anbieter und Kunden für die merkwürdigsten und abwegigsten Interessen zusammen.[17] Es finden sich nicht nur Anbieter und Kunden[18], zusammen kommen, wie wir aus den jüngsten Fällen wissen, auch die Neigungen der Täter und die Möglichkeit, damit Zugang zu einschlägigen Netzwerken zu gewinnen. Die Polizei ist in diesem Deliktbereich oft erst durch Zufallsfunde aufmerksam geworden[19] und sie stößt an Grenzen – in Münster an technische, weil die Profi-Verschlüsselung erst zu knacken ist, aber auch an psychische. Denn das Material, was sie finden, verstört auch erfahrene Kriminalisten.[20] Die Zeugnisse der Verbrechen an den Kindern stellen sich als Überforderung derer dar, die solche Beweise sichten, beurteilen und protokollieren müssen. Ich will das nicht näher ausführen, nur ein Beispiel aus der klassischen Tatortarbeit bei Gewaltverbrechen: „Wenn meine Frau wüsste, was diese Hände anfassen müssen,“ der Kriminalbeamte hielt mir seine Hände vors Gesicht, „dann dürfte ich sie nicht mehr anfassen.“[21] Was wird aus den Menschen, die über Tage hinweg mit der Sichtung total morbiden Materials beschäftigt sind. In den „Sozialen Medien“ wird nicht ohne Grund auf die sicher schlimmeren „echten“ Erlebnisse der Kinder hingewiesen und Thomas Fischer spießt unter dem Titel „Das Leiden der anderen“[22] wie immer spitz und sachkundig die öffentliche Klage über die Belastung derer auf, die sich mit dem ganzen „Dreck“ beschäftigen müssen. Dennoch: Wie so oft laufen gesellschaftliche Fehlentwicklungen zunächst bei der Polizei auf – und sie ist nicht darauf vorbereitet.
Was also tun? Das Internet werden wir nicht abschaffen können, auch nicht wollen. Doch auch dort muss die Polizei „Streife fahren“ dürfen, besonders im „Darknet“[23]. Die Netzbetreiber müssen verpflichtet werden, Auffälligkeiten nachzugehen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das heißt, die Betreiber werden, so problematisch das auch ist, Filter einsetzen müssen.[24] Der Gesetzgeber muss die Möglichkeiten dafür schaffen und zugleich einem Machtmissbrauch vorbeugen. Das ist leichter gefordert als umgesetzt.
Kinderrechte
Schließlich, aber nicht zuletzt, müssen wir die Kinder ertüchtigen. In den meisten Fällen werden die Kinder im sozialen Nahraum missbraucht, meist in gestörten, familiären Zusammenhängen.[25]+[26] Das bedingt die Schaffung eines Schutznetzes, dessen Übersicht wohl beim Jugendamt liegen müsste.[27] Das Wohlergehen von Kindern muss abgesichert werden, indem von Geburt an den Eltern auferlegt wird, die Frühuntersuchungen wahrzunehmen, was auch kontrolliert werden muss.[28] Jedes Kind bis zum Alter von etwa 14 Jahren sollte einmal jährlich unbekleidet von einem Arzt in Augenschein genommen und kindangemessen nach seinem Wohlergehen befragt werden,[29] dazu gehört die Meldepflicht ans Jugendamt bei Auffälligkeiten. Wenn Kinder nicht auf dem „Radar“ von Kitas und Kindergärten, später Schulen auftauchen, muss dem nachgegangen werden. Das heißt, dass die Jugendämter ab Geburt eines Kindes eine präventiv-aktive Rolle übernehmen müssen, um zu sehen, ob und wie sie in Elternrechte eingreifen müssen.[30]
Zur Ertüchtigung der Kinder gehört auch ihre Information. Ein grob missbrauchtes Kind wird merken, dass es gequält wird.[31] Doch die Dinge beginnen früher. Wir werden uns daran gewöhnen müssen[32], dass Kinder sehr früh über Sexualität und ihre Bedeutung für die Erwachsenen aufgeklärt werden, damit sie sehr früh wissen, was die Erwachsenen dürfen und was nicht. Leider ist die sexuelle Früherziehung unter die Räder von Ideologen gekommen, die meinten, Kinder müssten lernen, dass es neben den herkömmlichen Formen des Familienlebens auch noch andere gibt – und dabei übergehen, was die statistische Normalität ist. Die Kinder müssen also in den Einrichtungen, die sie besuchen, einschließlich der Grundschule, jährlich einmal in kindangemessener Weise über ihre Rechte und deren Gefährdung informiert werden.
Um die Kinderrechte ist es bei uns allerdings nicht gut bestellt. Der Widerstand gegen ihre Aufnahme ins Grundgesetz ist massiv. Familienverbände wehren sich mit Erfolg. Sie befürchten Eingriffe in ihr Grundrecht; Ängste, die zu berücksichtigen sind. Dennoch sollten Kinder zu – begrenzt – eigenständigen Rechtssubjekten werden, um einen wirksamen, einen wirksameren Kinderschutz als derzeit zu ermöglichen.
Ich habe mich seit mehr als 20 Jahren für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten eingesetzt[33] – bisher vergeblich. Die Maßnahmen für Kinder sind wirkungslos. So gibt es immer noch keine Fachaufsicht für Jugendämter, deren Versäumnisse in den letzten Missbrauchsfällen überdeutlich geworden sind.[34] Jugendhilfe-Maßnahmen sind oft nicht evidenz-, also erfolgsbasiert und den Jugendämtern sind von den Wohlfahrtsverbänden rechtlich die Hände gebunden.[35]
Hätten Kinder ihren Platz im Grundgesetz, wäre ihre Rechtsposition stärker.
Es gibt durchaus eine Reihe von ehrenamtlichen Aktivitäten für die Belange von Kindern (Personen, informelle Zusammenschlüsse, Vereine), ich habe sie auf meinen Tagungen erlebt, doch ihnen fehlt die Durchsetzungskraft. Darum brauchen Kinder einen Platz im Grundgesetz.
Aber haben wir nicht eine Kinderkommission im Bundestag? Ja, aber die ist – traurig genug – nicht durchsetzungsfähig. „Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?[36] Die Parteien im Bundestag schicken ihre Vertreter zwar dorthin, doch die Empfehlungen der KiKo verpuffen weithin.
Für das spezielle Thema Kindesmissbrauch haben wir noch den UBSKM, den „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“[37]. Das Amt ist sehr breit aufgestellt und „Johannes-Wilhelm Rörig [wurde] zum 1. April 2019 für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen.“[38] Seine Homepage ist sehr professionell gemacht, und er twittert viel.[39] Es gibt auch Hinweise auf einige Tätigkeiten des UBSKM. Er kündigt Erfolge an, über die Insider sich allerding wundern.[40]+[41] Mir fehlen grundlegende Informationen: Welche Kompetenzen hat er? Etwa wie ein Untersuchungsrichter mit Zugriff auf die Akten in kirchlichen Beständen, die über klerikale Pädokriminalität Auskunft geben könnten? Ich schrieb an seine Pressesprecherin: „Wenn die Rörigkommission einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit all den erforderlichen Vollmachten durchsetzt, wenn diese Untersuchungen die Staatsanwaltschaften nötigen, die einschlägigen Archivakten in Jugendämtern, Kirchen, Klöstern und Jugendhilfeeinrichtungen zu beschlagnahmen, und das unabhängig von der Verjährungsfrage, dann dürfte sie auch Unterstützung von den Opfern erwarten.“[42] Doch der UBSKM antwortete nicht.
Für Kinderrechte und Kinderschutz gibt es leider immer noch viel zu tun und Kinder haben keine Lobby,[43] stehen nicht im Grundgesetz, haben kein Wahlrecht – immerhin liefern sie in ihrer Rolle als Opfer zuweilen Sensationsthemen; die Medien und wir Konsumenten wissen es zu schätzen, bevor wir zu Tagesordnung übergehen.
Fußnoten
[1] Es geht in diesem Artikel um die Kombination von gewalttätigem Kindesmissbrauch mit Internetnutzung. Das Phänomen des Cyber-grooming wird umfassend dargestellt bei Adolf Gallwitz, Pädokriminalität – Kinder und Jugendliche als Opfer im Internet https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/_dp200902/$file/DeuPol0902.pdf Seiten 6-17. Dieser Artikel ist schon älter, aber nicht überholt.
[2] Eine Übersicht über das Problemfeld bietet die Polizei von NRW unter: https://polizei.nrw/kinderpornografie
[3] Photo – Dierk Schäfer: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2515968357/in/album-72157605161869324/
[4] Der finanzielle Aspekt wird leicht überschätzt. Ein „Milliardenmarkt“ für Kinderpornografie ist nicht erkennbar. Quelle: Hüneke, A. (2012). Das Internet – ein Milliardenmarkt für Kinderpornografie? Abgerufen von https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/content/alumni/alumnicampus/AC_8_2012/i34-36__hueneke.pdf Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie
[5] Es gehört nicht zum engeren Thema, doch der Hintergrund sollte nicht in Vergessenheit geraten: Es wurde mit dem Verfahren gegen Edathy auch der unbequeme Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses gezielt ausgeschaltet: https://www.zeit.de/kultur/literatur/2015-06/sebastian-edathy-nsu-kiyaks-deutschstunde + https://de.wikipedia.org/wiki/Edathy-Aff%C3%A4re beide links: Dienstag, 16. Juni 2020
[6] Ohne politischen Hintergrund war ein Vorfall in meinem Umkreis: Ein Kollege (kein Pfarrer!) hatte mit solchen Photos für seinen Dienst-PC auch Malware ins ganze System heruntergeladen. Das fiel auf. Man entdeckte die Dateien auf seinem PC. Ob er freiwillig ging oder gekündigt wurde, weiß ich nicht. Ich war Datenschutzbeauftragter unserer Einrichtung und richtete eine humorvoll gehaltene Warnung an unsere Beschäftigten, damals (2002) war der ernsthafte Charakter dieser Dinge noch nicht so geläufig:
[7] Ohnehin beschränkt sich der Missbrauch meist nicht nur auf ein Kind – und oft auch nicht auf nur einen Täter: Gruppensex mit Kindern.
[8] https://www.hypnovita.de/hypnose/therapie/sexualstoerungen/pornosucht-nebenwirkungen-loesungen-bei-der-abhaengigkeit-von-pornographie, (Mittwoch, 10. Juni 2020)
[9] https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Wenn-der-Sex-Klick-zum-Zwang-wird-286443.html (Samstag, 13. Juni 2020)
[10] Zitiert nach: https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html (Samstag, 13. Juni 2020)
[11] Da die Photos einzeln auf ihre gerichtliche Brauchbarkeit geprüft werden müssen, behalf man sich bei der Vielzahl der Bilder, sie zur Vorabsichtung in die Bereitschaftspolizei zu geben, also an junge Beamte, deren sexuelle Entwicklung oft noch nicht abgeschlossen ist.
[12] https://www.icd-code.de/icd/code/F65.-.html
[13] Tanja Kutscher · Janina Neutze · Klaus M. Beier · Klaus-Peter Dahle, Vergleich zweier diagnostischer Ansätze zur Erfassung der Sexualfantasien pädophiler Männer file:///C:/Users/Dierk%20User/Documents/5%20kriminologie/Kutscheretal_2011_VergleichzweierdiagnsotischerAnsatzezurErfassungderSexualfantasienpadophilerManner.pdf
[14] Gefangene, die sogenannte Sittlichkeitsdelikte begangen haben, werden abfällig „Sittiche“ genannt – sie gelten bei den Mitgefangenen als Abschaum. … „Was ist?“, fragt der Häftling. „Bist du taub? Oder ein Kinderficker?“ „Nein“, sagt Karl. „Es ging nur um Bilder, einen Link und eine Website.“ Im Dienstzimmer hören die Beamten Schreie. Sie eilen heran. „Hier ist ein Kifi“, ruft einer der Häftlinge in den Flur. „Kinderficker!“ https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/16/folge-1-die-ohnmacht-des-anfangs/ t
[15] Ein ausführlicher gut lesbarer Artikel, der auch die Probleme des Maßregelvollzugs beschreibt: https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug .Weitere Informationen: https://www.forensik.de/ueber-uns/fachausschuss-forensik.html
[16] http://www.bdk-deutschland.de/arbeitskreise/ak-forensik/665-grundsaetzliches-zur-massregelvollzugsbehandlung
[17] Dort findet auch der Menschenfresser sein williges Opfer: »Ein „deutscher Computertechniker … wurde als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt, weil er Teile der Leiche seines Opfers gegessen hatte.« https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Meiwes
[18] https://polizei.nrw/artikel/taeter-und-strafbarkeit-von-kinder-und-jugendpornografie
[19] Denen sie dann gezielt nachgehen kann: https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-ermittlungen
[20] Münsters Polizeipräsident Rainer Furth: „Wer macht sich eigentlich dabei Gedanken über das Leid, das Elend, das Martyrium der Kinder – begangen von Tätern, Vätern, zum Teil von Müttern der Kinder? Und wer macht sich Gedanken über die Männer und die Frauen bei der Polizei, die Hunderte von Terabytes auswerten müssen von diesem abscheulichen Dreck?“ https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020
[21] Eigenbericht aus meiner Arbeit als Polizeipfarrer.
[22] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-und-strafrecht-das-leiden-der-anderen-kolumne-a-28d03ffc-c7b0-4914-83cb-be0f2003bbd1 Samstag, 13. Juni 2020
[23] https://polizei.nrw/artikel/erfolge-im-kampf-gegen-darknet-plattformen »Die bereits im März 2018 ausgehobene Plattform „Welcome to Video“ funktionierte mit Hilfe anonymer Bitcoin-Zahlungen. Ermittler hätten rund acht Terabyte Daten sichergestellt, darunter rund 250.000 kinderpornografische Videos, hieß es weiter. Fast die Hälfte der Bilder und Videos waren vorher nirgends sonst im Internet aufgetaucht. Bei der Plattform seien rund eine Million Bitcoin-Adressen registriert gewesen, was darauf hindeute, dass es bis zu eine Million Nutzer gegeben haben könnte.« https://www.dw.com/de/gro%C3%9Fe-kinderporno-plattform-im-darknet-gestoppt/a-50861782
[24] Wir kennen die „no-nippels-policy“ von facebook https://noizz.de/lifestyle/no-nipple-policy-sechs-ausnahmen-in-denen-facebook-brustwarzen-fotos-akzeptiert/rd8wv1k
[25] https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-opfer-und-opferschutz
[26] „Nach kriminologischer Einschätzung … handelt es sich in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern bei 60 bis 80 Prozent der Täter um Bekannte oder gar Verwandte des kindlichen Opfers.“ Quellle: Hagen, K. R., Olek, K. & Dickgieser, N. (2000). Sexueller Missbrauch eines Kindes. Kriminalistik, 54 (4), 240-242. Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie , dort auch eine Aufschlüsselung nach Tätergruppen aus der Studie Laumer, M. (2012). Der Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern – Eine Übersicht zum aktuellen Forschungsstand. Kriminalistik, 3/2012, 139-144.
[27] Die Übersichtsakte müsste – notwendig zu erwähnen – bei Ortswechsel an das dann zuständige Jugendamt übergehen.
[28] In den Niederlanden hat man dafür die Consultatie-Büros, deren Besuch/Inanspruchnahme verpflichtend ist. https://nl.wikipedia.org/wiki/Consultatiebureau
[29] „Der ist vor meinen Augen an einer normalen Grippe verstorben, weil der Pflegevater prinzipiell alle Ärzte abgelehnt hat, um den sexuellen Missbrauch zu vertuschen.“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-von-berliner-pflegekindern-studie-sieht.1773.de.html?dram:article_id=478608 Montag, 15. Juni 2020
[30] Akten haben eine ambivalente Eigenschaft. Sind sie erst einmal in der Welt, können sie immer wieder zur Belastung herangezogen werden. Eine Schutzakte von Kindern müsste also – mit ihrem Einverständnis – spätestens mit Erreichung ihrer Mündigkeit nachweislich vernichtet werden.
[31] Das heißt allerdings nicht, dass man es ihm auch anmerkt: »Die Bild zitiert einen Garten-Nachbarn: „Adrian, die Frau und der Sohn waren oft im Garten. Der Junge kurvte oft mit dem Kettcar durch die Anlage, er war auffallend freundlich und höflich.“« https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020
[32] Schließlich hat ja auch die Plakatkampagne von Frau Süßmuth für den Gebrauch von Kondomen zu keinem Aufschrei der Entrüstung geführt.
[33] Wenn es gute Gesetzesvorlagen gibt, werden sie regelmäßig von den Bundesländern aus Kostengründen ausgebremst. https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/10/28/kinderschutzgesetz/ . Dazu auch mein gleichnamiges Papier: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[34] Dazu: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df Montag, 15. Juni 2020
[35] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
[36] https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a13/kiko/informationen/info2-261950
[37] https://beauftragter-missbrauch.de/
[38] https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt
[39] Andere, die sich für Kinderrechte einsetzen, twittern auch, die machen das aber unentgeltlich.
[40] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/
[41] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/29/hat-sich-die-kirche-dem-missbrauchsbeauftragten-unterworfen/
[42] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/
[43] Prof. Salgo: „Als Insolvenzrichter muss ich in Deutschland entsprechende Kenntnisse und Fortbildungen nachweisen. Als Familienrichter nicht. Das zeigt auch, wie der Gesetzgeber diese Themen gewichtet. Die Politik sollte da dringend ihre Hausaufgaben machen.“ https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df
Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.
Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbrechen gestanden, die Misshandlungen, die Missbräuche und die Demütigungen, die in kirchlichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem verhindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklärung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.
Angesichts der Menge der Verbrechen und der großen Zahl der Opfer, oft auch angesichts der besonderen Schwere der Vorwürfe, wird durch die pauschale Verjährung aber kein Rechtsfriede hergestellt – und die Kirchen bleiben unter dem Vorwurf der Verbrechen, ihrer Vertuschung und der Verweigerung zumindest der Aufklärungsforderungen ihrer Opfer; von gefinkelten[1] Zahlungszusagen ganz zu schweigen
Da die Kirchen[2] derart verstockt sind, brauchen sie Hilfe von außen, Hilfe von denen, die sich immer noch Kirche als die communio sanctorum vorstellen. Auch die anderen, soweit sie nicht kirchen- oder religionsfeindlich eingestellt sind, bedauern die Haltung der Kirchen, die ihre seelsorglichen, ihre caritativen und die kulturellen Leistungen verdunkelt.
Hilfe von außen könnte der Staat bieten, wenn er bereit wäre, Rechtsfrieden wieder herzustellen, nicht zuletzt auch, um die historischen und immer noch wirkenden kulturellen Werte gegen ihre offiziellen Vertreter zu schützen. Dazu könnten Elemente aus der – auch den Kirchen gut bekannten – Inquisitionsprozessordnung dienen. Es geht dabei nicht um Folter oder Scheiterhaufen, sondern um die Ermittlungsidee: »In einem Inquisitionsverfahren stand die Ermittlung der möglichst durch Geständnis zu offenbarenden Wahrheit im Vordergrund, und nicht die Anklage.«[3]
Das Geständnis liegt bereits vor, denn die Kirchen konnten sich der Beweiskraft der Wolke von Zeugen[4] und der Qualität der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen auf die Dauer nicht verschließen. So fehlt es nun noch an der umfassenden Aufklärung ohne Rücksicht auf Prozesseinreden, also der Verjährung. Diese Inquisition sollte der Staat leisten, indem er einen Untersuchungsrichter benennt und ihn befugt, Akten noch vor ihrer Vernichtung zu beschlagnahmen, Sachverständige anzuhören und die heutigen kirchlichen Verantwortlichen zu verhören. Dies alles, soweit nicht mehr strafrechtlich verwertbar, ohne Strafandrohung aber mit zivilrechtlicher Wirkung auf Entschädigungsleistungen – die vielleicht dann doch „freiwillig“ erfolgen könnten, wenn unserer „Behördenkirche“[5] die Augen nicht mehr gehalten[6] sein sollten. Das wäre auch eine Erleichterung für all die Kollegen und Kolleginnen, die – selber ehrlich – ihre Kirche wieder ehrlich sehen wollen.
Fußnoten
[1] Sinnverwandte Begriffe: ausgefuchst, durchtrieben, gerissen, gewieft, raffiniert, schlau, trickreich, tricky; schweizerisch: gefitzt https://www.wortbedeutung.info/gefinkelt/
[2] Zeichnung: Die Wurmlinger Kapelle auf einer etwa 1830 von Louis Helvig angefertigten Lithografie.
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Inquisitionsverfahren
[4] Hebr. 12,1
[5] Martin Niemöller
[6] Lukas 24,16
Hat sich die Kirche dem Missbrauchsbeauftragten unterworfen?
Auf den ersten Blick schon: Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) stimmt einem Verfahren zu, in dem sie überstimmt werden kann. Nur „weniger als 50 Prozent der Mitglieder [der Kommission] dürfen dem Kreis der Beschäftigten der katholischen Kirche oder eines diözesanen Laiengremiums angehören.“
Schon die Reihenfolge macht aufmerksam: Sowohl in den Logos[1] als auch im Wortlaut des Dokuments steht die DBK an zweiter Stelle.„Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs[2] und der Deutschen Bischofskonferenz, vertreten durch den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes“[3]
Die DBK weitet auch den Bereich möglicher Täterkreise entgegenkommend aus: In Fußnote eins heißt es: „Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung sind insbesondere Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Kirchenbeamt_innen und Arbeitnehmer_innen. Darüber hinaus gilt diese gemeinsame Erklärung auch bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Ehrenamtliche, sofern dieser im Kontext der ehrenamtlichen Tätigkeit begangen wurde.“
Inbegriffen sind also sämtliche Missbrauchstäter im weitgefassten kirchlichen Raum.
Nicht geklärt ist, ob das auch für Täter oder gar auch Vertuscher gilt, wenn die Fall-Akten zentral im Vatikan[4] liegen? [5] Nicht geklärt ist auch, ob man Verdächtigungen nachgehen sollte und kann, die in Zusammenhang mit dem Wirken des emeritierten Papstes in deutschen kirchlichen Räumen genannt werden.
Doch da bin ich schon bei Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt.
Das Sprichwort Wer mit dem Teufel aus einem Napf essen will, muss einen langen Löffel haben gilt für vertragliche Regelungen mit stärkeren Partnern, so auch für die Kirche (beide Großkirchen), die dafür bekannt ist, dass ihre Juristen unnachsichtig sogar unpopuläre Rechtspositionen verteidigen.[6]
Schon „der Begriff sexueller Missbrauch im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung“ lässt Fragen offen. Er „umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafrechtlich sanktionierbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen…“[7] Sind damit auch nicht mehr strafrechtlich sanktionierbare Handlungen in begriffen, also Taten unter Täter-Verjährungsschutz?
Zunächst zur Zusammensetzung der Kommission.
Aus den Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung hat man offensichtlich gelernt, dass man nicht wieder eine dermaßen asymmetrische Machtverteilung institutionalisieren sollte. Das ging jetzt im Unterschied zu damals problemlos, weil der Staat in diesen Fällen nur selten als mitverantwortlich anzusehen ist.
„Die Kommissionen[8] bestehen aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Eine Kommissiongröße von in der Regel sieben Mitgliedern wird empfohlen. Bei einer Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern sind zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen auszuwählen, die übrigen Mitglieder sollen Expert_innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter_innen der (Erz-)Diözesen sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.“[9]
Also zwei irgendwie Betroffene; über die Anzahl der anderen Mitglieder ist nichts gesagt. Nehmen wir einmal an: dazu zwei kirchliche Vertreter und drei unabhängige mit fachlichem Hintergrund. Man kann also von einer Gruppenverteilung von 2:2:3 ausgehen, dann wären es jeweils zwei Interessenvertreter[10]; ob die übrigen drei neben ihrer Fachkunde auch parteiliche Präferenzen haben könnten, wird nicht thematisiert, auch über deren mögliche kirchliche Bindung oder nicht-Bindung wird nichts gesagt.
Die Mitglieder des Betroffenenrates sind auf der Webseite zu finden.[11] Sie stellen sich dort vor. Nicht bei allen ist eindeutig zu erkennen, dass sie über selbsterlebte Missbrauchserfahrungen verfügen.
Nun zu den Fallstricken
Als gemeinsames Ziel wird genannt, sexuellen Missbrauch im Raum der katholischen Kirche unabhängig aufzuarbeiten. Dazu gehören: Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland. Partizipation von Betroffenen.“[12]
Dabei unterstützt …und engagiert sich [Rörig] für die weitere notwendige politische Unterstützung. … Die Unterzeichnenden streben an, dass die in dieser gemeinsamen Erklärung getroffenen Vereinbarungen bundesweit im Raum der katholischen Kirche Anwendung finden. Das ist löblich, sie streben an.
Wie sieht es mit den Kompetenzen aus?
„Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist genuine Aufgabe des jeweiligen Ortsordinarius. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichtet sich der Ortsordinarius zur Gewährleistung einer Aufarbeitung[13], die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist.“[14]
Auch die Ordensangehörigen werden genannt[15], doch auf die religiösen Orden haben die Ortskirchen rechtlich/disziplinarisch keinen Einfluss. Dabei richten sich auch besonders massive und belegte Vorwürfe zum Teil an Orden.
„Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen“, anerkennen ist nicht viel, klingt aber honorig. Die Betroffenen sollen „an diesen Prozessen [beteiligt werden] und ihnen [soll] im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen [ermöglicht werden]“.[16] „Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die (Erz-)Diözese zur Mitarbeit aufgerufen.“[17] – Ein Aufruf zur Mitarbeit. Mehr nicht.
Wie viele Möglichkeiten tun sich da auf, das Unternehmen in manchen Punkten im Sande verlaufen zu lassen? Nötig wäre die Einrichtung einer bundesweit zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft mit dem Recht zur Beschlagnahme von Akten oder ein umfassend bevollmächtigter Untersuchungsausschuss.
„Jeder Diözesanbischof kann diese gemeinsame Erklärung durch Gegenzeichnung als für seine (Erz-)Diözese verbindlich erklären.“[18] Er kann – oder auch nicht.
Resümee
Der Löffel von Rörig war nicht lang genug. Er hat der DBK zu viele Schlupflöcher gelassen.
Die Presserklärung, mit der die „Gemeinsame Erklärung“ angekündigt wurde, war etwas vollmundiger. Dort sprach man allgemein davon, die Geschichte der Heimkindheiten aufzuarbeiten, nun sind lediglich Missbrauchshandlungen gemeint. Damit sind immerhin auch die Fälle von Missbrauch im Beichtstuhl, in der Sakristei und in Schulen inbegriffen, [19]
Auch das angekündigte Problem, dass Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime fordern ist in der Gemeinsamen Erklärung nicht angesprochen.[20]
Wo bleibt das Thema Entschädigung? – Wohl der Willkür der Kirche überlassen. Die Diözesen wollen ja in dieser Frage eine Gleichbehandlung der Opfer – auf dem Niveau, der am wenigsten zahlungskräftigen Diözese.
Wesentlich ist das Fehlen der Verjährungsfrage. Etliche Missbrauchte wurden abgewimmelt, vertröstet, bedroht als sie ihre Klagen innerhalb der Frist vorbrachten.[21] Bei der Anzahl der Verbrechen und ihres zum Teil horrenden Ausmaßes kann kein Rechtsfriede durch Rechtsverweigerung hergestellt werden. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig von Verjährungsfristen untersuchungsgerichtlich aufzuklären, selbst wenn ein Strafprozess nicht mehr geführt werden kann, sei es wegen der Verjährungsfrist, sei es, dass der/die Täter verstorben sind und längst in der Hölle schmoren, – doch wer glaubt schon noch daran?
Oder will man sich, sofern die Täter noch leben, auf Selbstjustiz verlassen?[22]
PS: Herr Rörig verkauft die Gemeinsame Erklärung als Erfolg. Wer Erfolg hat, zeigt sich für seine Aufgabe qualifiziert. Das gilt auch, wenn man erfolgreich einen Erfolg vorspiegeln kann.
Fußnoten
[1] Da wir von links nach rechts lesen, kommt das DBK-Logo nach dem des Unabhängigen Beauftragten.
[2] Mit dieser Bezeichnung handelt es sich um ein Amt, im Folgenden kurz nach seinem Leiter „Rörig“ genannt. Am 12. Dezember 2018 wurde das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs durch das Bundeskabinett dauerhaft eingerichtet und Johannes-Wilhelm Rörig zum 1. April 2019 für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt – Dort auch das Organigramm.
[3] Das komplette Dokument ist als PDF beigefügt: 2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz-1 Ein Betroffener schickte mir die Datei. Ich weiß nicht, ob er seinen Namen hier lesen will.
[4] https://kritisches-netzwerk.de/forum/missbrauchsakten-aus-dem-vatikan-zurueckholen
[5] Dann dürfte man wohl rund 80 Jahre warten müssen, bis die Akten vom Pontifikat Benedikts XVI freigegeben werden. – Das ist nichts gegen die Versuche des Verfassungsschutzes, der eine 120-Jahresfrist angepeilt hatte – zu wessen Schutz? Man reiche mir eine Zeitmaschine.
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/12/14/eine-kirche-die-solche-juristen-hat-braucht-keine-feinde/
[7] S. Fußnote 1
[8] Es soll pro Diözese eine geben und eine Gesamtkommission
[9] S. 2.3
[10] Die Erklärung macht die Gegenspieler deutlich, wenn sie schreibt, dass der/die Kommissionvorsitzende „weder der Gruppe der Betroffenenvertretungen noch der im arbeitsrechtlichen Sinne Beschäftigten der katholischen Kirche angehören oder zu einem früheren Zeitpunkt angehört haben“ [darf]. S. 2.5
[11] https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat#e105311
[12] Seite 1f
[13] Lediglich aufgrund dieser Verantwortung – eine verbindliche Anordnung für die Ortsordinarien ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht möglich.
[14] Der Ortsordinarius, der Bischof also wohl. (Die Erzbischöfe mögen mir verzeihen, dass sie nur mitgemeint sind.)
Ob da wohl alle konstruktiv mitmachen? Die zum Teil massiv unterschiedlichen Positionen der Bischöfe sind bekannt. „Bereits bestehende Regelungen bezüglich der Aufarbeitung und Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bleiben von dieser gemeinsamen Erklärung unberührt.“ Hoffentlich sind diese Regelungen mit der Gemeinsamen Erklärung konform.
[15] Fußnote 1
[16] S. 1.3
[17] 5.2 .
[18] 7.1
[19] Ich nehme nicht an, dass Herr Rörig sich meine Problemanzeige ( https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/ ) zu Herzen genommen und deswegen auf den großen Wurf der Geschichte der Heimkindheiten verzichtet hat.
[20] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/
[21] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/
[22] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/
Wir Insider wundern uns
„Die Geschichte der Heimkindheiten endlich konsequent aufarbeiten!“ fordert die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zur Situation Betroffener der Heimerziehung in der Bundesrepublik und der DDR“[1], im Folgenden Rörigkommission genannt.
Nanu? Hat Frau Vollmer nicht am „Runden Tisch Heimerziehung“ die Aufarbeitung längst besorgt? So richtig begann es 2006 mit dem Buch „Schläge im Namen des Herrn“ [2]. 2008 wurde der Runde Tisch eingerichtet[3], ich selber habe dort bei der „2. Anhörung“ am 2. April 2009 referiert[4] und Verfahrensvorschläge vorgestellt.[5] Mein Blog hat sich in der Folgezeit hauptsächlich mit den Heimkindern beschäftigt, so auch andere Plattformen im Netz.[6] In der Folge begannen manche Heime ihre Vergangenheit in umfangreichen seriösen Studien aufarbeiten zu lassen. Hier seien nur zwei der vielen Publikationen von Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler genannt[7]. Dazu kommen noch die Berichte über die Ergebnisse des Runden Tisches von Prof. Kappeler, ein überaus kompetenter Fachmann, der vom Runden Tisch wohlweislich ausgegrenzt wurde.[8]
Was will die Kommission mehr?
Kann sein, dass auch sie mit den Ergebnissen des Runden Tisches nicht zufrieden ist. Da werden ihr viele, so auch ich, beipflichten. Der Runde Tisch hatte zwar auch ein paar wissenschaftliche Arbeiten in Auftrag gegeben, doch es handelte sich bei dem Runden Tisch um einen von Beginn an eingefädelten Betrug.[9] Dort wurden die ehemaligen Heimkinder gekonnt von Antje Vollmer über den Tisch gezogen.[10] In quasi mafiöser Verbindung konnten Staat und Kirchen das für sie Schlimmste verhindern: Eine echte Entschädigung und eine Anerkennung der Arbeit der Kinder in Fabriken und Landwirtschaft als Zwangsarbeit. Medikamententests an Kindern kamen nicht zur Sprache, für Säuglingsheime, Behinderteneinrichtungen und psychiatrische Unterbringungen zeigte man sich nicht zuständig. Durch ganz andere Problemlösungen im Ausland, zb gerichtliche Untersuchungsausschüsse ließ man sich nicht irritieren. Die Rechtsnachfolger der Misshandler traten in die Fußstapfen der Täter. Es hätte eine Lösung gegeben: Der Staat (die Länder und ihre Jugendämter) übernehmen die Verantwortung, zahlen Entschädigungen und refinanzieren sich bei den kirchlichen Einrichtungen. Hätte – aber genau das wollte man nicht.[11]
Wenn die Rörigkommission diese Fälle, ergänzt durch die hinzugekommenen Missbrauchsfälle, die damals kaum Thema waren, neu aufrollen will, muss sie die Erfahrungen der Heimkinder berücksichtigen: all die Untersuchungen haben für sie nichts gebracht. Ihre Berichte waren nur das Rohmaterial für Wissenschaftler, die damit ihr Geld verdienten und ihr Karriere beflügelten. Gewiss, sie gaben den Opfern Anerkennung, ihre Ergebnisse riefen bei den Rechtsnachfolgern „Betroffenheitsgestammel“[12] hervor, doch die waren damit glimpflich davongekommen und die Heimkinder fühlten sich abermals missbraucht. Wenn Herr Rörig mit seiner Kommission die Lage dieser Gruppe nachhaltig verbessern will, ist er herzlich willkommen. Das Beweismaterial liegt vor. Neue Untersuchungen sind unerwünscht. Sie würden nur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gesehen. Auch schon lange fordern die Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime. Alles längst bekannt.[13]
Es mag sein, dass die Kommission vornehmlich die Missbrauchsfälle sieht, weil sich bei ihr dieser Personenkreis gemeldet hat, der zuvor nicht so sehr im Blickpunkt stand. Das Meldeaufkommen nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Piusheim macht deutlich, dass dieser Bereich noch ein großes Dunkelfeld bergen dürfte. Ich weiß, dass wir in nächster Zeit noch einiges über klerikale Pädokriminalität hören werden einschließlich der wirtschaftlichen Nutzung der Missbrauchsopfer. Das wird noch spannend. Aber …
Aber das interessiert die Öffentlichkeit nur vorübergehend. Die Heimkinder fanden sogar persönliche Beachtung in ihrem jeweiligen Lokalblatt, das sich die Gelegenheit nicht entgehen ließ, Opfer aus der näheren Umgebung präsentieren zu können. Es ist den Medien nicht vorzuwerfen, dass sie immer eine neue Sau durch ihre Blätter jagen müssen, denn der Skandal von heute verdrängt den von gestern. Die Leute wollen im Grunde nichts wissen, sondern nur unterhalten werden – und das ist der eigentliche Skandal.
Wenn die Rörigkommission einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit all den erforderlichen Vollmachten durchsetzt, wenn diese Untersuchungen die Staatsanwaltschaften nötigen, die einschlägigen Archivakten in Jugendämtern, Kirchen, Klöstern und Jugendhilfeeinrichtungen zu beschlagnahmen, und das unabhängig von der Verjährungsfrage[14], dann dürfte sie auch Unterstützung von den Opfern erwarten.
Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung. Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern, den Misshandelten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepublikanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbaren Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungsrechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[15] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Verbrechen reicht von deutlicher Benachteiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschenrechtsverletzungen Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.
Hinzu kommt, dass in vielen Fällen der Rechtsweg von Beginn an schuldhaft versperrt blieb: Wer sich über seine Misshandlungen beklagte, (sei es in der Einrichtung oder bei der Polizei, den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft,) wurde nicht nur abgewimmelt, sondern zuweilen auch noch geprügelt, weil er „Lügen“ erzähle. Wer, mündig geworden, auspackte, wurde bedroht. Beispielhaft sei hier Alexander Markus Homes genannt. Sein Buch „Prügel vom lieben Gott“ erschien erstmals 1981, also vor inzwischen 39 Jahren. Und die Kirche versuchte, ihn mundtot zu machen.[16] 1999 erschien das Buch MUNDTOT.[17]von Jürgen Schubert, ein weiterer Pionier. Schließlich ist noch an Paul Brune zu erinnern. Es geht dabei nicht um das Unrecht während der Nazi-Zeit (er wurde in eine der Tötungsstationen der Kindereuthanasie eingewiesen), sondern um das in der Bundesrepublik.[18]
Mich würde auch interessieren, mit welchen Methoden die Organisatoren der Kinderbordell-Einrichtungen gearbeitet haben, um die Heimkinder für den Sexmarkt gefügig zu machen und wer abkassiert hat.
Aber: welche Bedeutung haben Opfer angesichts der mächtigeren Interessenvertreter?
Es ist gut, sehr geehrter Herr Rörig, dass Sie sich nun über die Missbrauchsfälle hinaus auf breiterer Front eingeschaltet haben. Schließlich umfasst das Spektrum missbräuchlicher Behandlung von Schutzbefohlenen weitaus mehr als nur den sexuellen Bereich; die menschliche Bosheit ist bodenlos.[19]
Wir sind nun einer neuen(?) Form des sexuellen Missbrauchs auf der Spur, der Bordellisierung von Heimkindern. Ansätze dazu gab es bereits in der Korntal-Sache; die konnten aber m.W. nicht ausreichend belegt werden. Nun hören wir von ähnlichen Vorwürfen aus Mallorca und aus dem Piusstift. Es wäre ein Fortschritt, wenn Sie in Sachen Piusstift Beweismaterial beschaffen könnten.
Eine andere Investigativgruppe ist mit ihren Recherchen schon weiter. Eine erste fundierte Anzeige läuft bereits. Doch wie Sie wissen sind Staatsanwälte weisungsgebunden und die Schutzlobby der Täter ist mächtig. Haben Sie einen Draht „nach oben“?
Wenn dieser Kinderbordell-Fall demnächst, wie ich vermute, in die Medien kommt, müssten Sie mit Ihrem Material bereitstehen. Denn für „Kinderkram“ ist die Aufmerksamkeitsspanne des Publikums wie auch die der Politiker nicht so groß wie für Corona. Dann sollten Sie in Ihrer Funktion dafür sorgen können, dass ein Staatsanwalt mit seinem Team direkt ins Archiv marschiert, bevor dort die Akten vernichtet werden. Wie weit geht Ihre rechtliche Kompetenz? Sind Sie befugt, Klage zu erheben und werden Sie es tun?
Sollte Ihnen bei der Sichtung des Materials, das ich Ihnen jetzt präsentiert habe, der Kopf schwirren, empfehle ich zur Entspannung ein Kapitel aus den Aufzeichnungen des Heimkindes Dieter Schulz. „Von Auerbachs Keller in den Venusberg“.[20]
Fußnoten
[1] Stellungnahme vom 23. April 2020,https://www.aufarbeitungskommission.de/meldung-23-04-2020-stellungnahme-aufarbeitung-heimkindheiten/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%A4ge_im_Namen_des_Herrn.Heimkinder waren vorher schon einmal Thema gewesen. https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/02/02/wenn-der-richter-das-gelesen-haette-dann-haetten-sie-keine-zehn-jahre-gekriegt-x/ Fußnote 1.
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Runder_Tisch_Heimerziehung_in_den_50er_und_60er_Jahren
[4] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf
[5] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf
[6] Beispielhaft sei hier nur die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der Freien Arbeitsgruppe JHH aus Volmarstein genannt. http://www.gewalt-im-jhh.de/Grundung_der_Freien_Arbeitsgru/grundung_der_freien_arbeitsgru.html Nicht zu vergessen die stupende Aktivität von Martin Mitchell in Australien, ehemaliger Zwangsarbeiter im Moor von Freistatt bei Bethel. https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2017/01/freistatt_kappeler.pdf
[7] Rezensionen: Himmelsthür:https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/01/rezension-himmelsthc3bcr.pdf und Volmarstein: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/
[8] http://gewalt-im-jhh.de/hp2/Kritischer_Ruckblick_2011.pdf Interessant ist, dass hier die Autoren eine mythisch-literarische Sprache verwenden: „Sie schreiben: »Öffnete man in den 1950er und 1960er Jahren die Tür zum Johanna-Helenen-Heim, so sah man in einen Abgrund der Willkür, der Zerstörung, der Gewalt, der Angst und der Einsamkeit. Man blickte in das ‚Herz der Finsternis‘« So heißt der Roman von Joseph Conrad, in dem er eine (fiktive) Expedition zum Oberlauf des Kongo, der Privatkolonie des belgischen Königs Leopold II beschreibt. Der „Freistaat Kongo“ stand außerhalb jeglichen Völkerrechts. Seine Bevölkerung wurde millionenfach zur Arbeit gezwungen, verstümmelt, versklavt, getötet. https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/6864476092/in/photolist-bss87h-bsAdtW-bstBdj-bFv4Nz-bFoukV-bFmU1D-brHiv7-bFmHZK-bFn3fv-bFn4MD-bss62f-bsAbz7-bsAeA5-bstGNY-bsAd8N-bstK9w-bFoDuR-bFmSHB-bFmPwD-bFmMWB/ Das Ganze unter dem „Deckmantel eines wortreichen humanitären Missionseifers“.
Auch ich griff – eher unbewusst – auf solch ein mythisch-literarisches Vorbild zurück, als ich meinem geplanten Essay über die Klerikale Pädokriminalität dieses Motto voranstellte:
„Willkommen im Reich des Bösen!
Lasst, die ihr reinkommt, alle Hoffnung fahren!
Ach so, nur zu Besuch …
Auch Kinder dabei? Nein? Schade.“
Hier regiert die Phantasie von de Sade, der nicht nur wegen seiner Phantasien viele Jahre seines Lebens eingekerkert war. https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/49821171961/in/dateposted-public/ Ein Schmankerl: de Sades Schädel von Dr. Ramon nach den Methoden der Phrenologie untersucht: „Sades Schädel glich in jeder Hinsicht dem eines Kirchenvaters.“ https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46407841.html
[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[10] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[11] Photo: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8409300786/in/photostream/
[12] Helmut Jacob, Volmarstein, prägte diesen zutreffenden Begriff.
[13] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/14/wer-will-ins-heim-ins-altenheim-vom-stephansstift/
[14] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/03/28/schindluder-mit-dem-heiligen/
[15] http://heimkinderopfer.blogspot.com/
[16] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/11/27/prugel-vom-lieben-gott-neu-aufgelegt-2/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/11/06/prugel-vom-lieben-gott-neu-aufgelegt/ dort: „Hintergrund“
https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/22/man-hat-uns-die-religion-mit-prugeln-implantiert/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/15/das-system-schlug-mit-wucht-zuruck/
Hier ein sehr erhellender Auszug aus dem Buch von Homes: https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/13/wir-haben-den-kindern-immer-wieder-gesagt-dass-wir-sie-im-namen-von-jesus-christus-erziehen/
[17] http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Nachkriegsbiographie_MUNDTOT_bei_Aachener_Juergen_Schubert.html
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/04/06/merkwurdig-die-vinzentinerinnen/
[18] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/12/26/der-fall-paul-brune/
https://www.lernzeit.de/lebensunwert-der-weg-des-paul-brune/
[19] 1 Weihnachtsfest mit 2 Diakonissen, https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/12/21/1-weihnachtsfest-mit-2-diakonissen/
Eine Kirche, die solche Juristen hat, braucht keine Feinde

Fremdschämen reicht nicht mehr, es ist zum Heulen.
Wieder einmal verhilft die Kirche[1] ihren Gegnern zu Schlagzeilen, die öffentliche Empörung hervorrufen.
Der aktuelle Fall
Die Frau war »als Baby … evangelisch getauft worden, später traten ihre Eltern nacheinander aus der Kirche aus, die damals Fünfjährige verließ nach ihrer und der Auffassung der Eltern dadurch ebenfalls die Religionsgemeinschaft. Ihr Leben lang ging die heute 66-jährige Frau davon aus, keiner Konfession anzugehören. Ihre Eltern hätten sie im atheistisch-weltlichen Sinne erzogen und sie fühle sich der Kirche in keinster Weise zugehörig.«[2] Eine Konfirmation hat auch nicht stattgefunden, das Mädchen ging zur Jugendweihe.
Auf ihrem Finanzamt bekam sie einen amtlich aussehenden Fragebogen und »gab wahrheitsgemäß an, dass sie sich an eine Taufe nicht erinnern könne und konfessionsfrei sei.
Die Kirchensteuerstelle forschte daraufhin im Taufregister der Gemeinde ihres Geburtsortes nach und fand heraus, dass sie getauft worden war. Anschließend erhielt sie Bescheide des Finanzamtes, die sie aufforderten, Kirchensteuer nachzuzahlen. Den Kirchenaustritt konnte die heute 66-Jährige nicht formell nachweisen – nur die Austritte ihrer Eltern waren bei der Kirchengemeinde vermerkt –, obgleich sie in kircheninternen Mitgliederverzeichnissen nie auftauchte.«2
»Wer als Kleinkind getauft wurde, bleibt auch nach dem Austritt der Eltern Mitglied der Kirche. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies die Klage einer 66-Jährigen gegen eine Kirchensteuerforderung zurück. Demnach ist die Kirchensteuer fällig, bis eine Person selbst formal aus der Kirche austritt. … Daraufhin erklärte die Frau formal ihren Austritt und zog gegen die Steuerforderung vor Gericht. Sie warf der Evangelischen Kirche vor, dass es ein Gesetzesverstoß sei, die Mitgliedschaft an eine Säuglingstaufe zu binden.«[3]
So weit der vorliegende Sachverhalt.
Ich beschäftige mich damit in diesem Artikel unter zwei Gesichtspunkten
1. Das unprofessionelle Marketingverhalten der Kirchenleitungen und das mangelhafte Fehlermanagement
2. Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums
Ad 1: Der Kirche weht der Wind ins Gesicht. Uns macht nicht nur die fortschreitende Säkularisierung zu schaffen, sondern auch die demographische Entwicklung. Das will ich hier nicht weiter ausführen. Leute, denen an der Kirche liegt, kennen die Probleme. Die Kirche wird aber geradezu gebeutelt durch Vergangenheitslasten, denen sie nicht angemessen begegnet, sondern zunächst mit Leugnung und Abwehr, dann mit Vertuschung der Misshandlungen vielfacher Art in kirchlichen Erziehungseinrichtungen. Dadurch und durch die Weigerung, echte Entschädigungen zu zahlen hat sie massiv an Vertrauen verloren.[4] Und nicht nur das: Dieses Verhalten hat viele Kirchenaustritte nach sich gezogen und bei manchen Betroffenen einen unbändigen Hass erzeugt wegen ihrer Traumatisierung und oft auch wegen ihres durch kirchliche Mitarbeiter verpfuschten Lebens.[5]
Nach dem Heimkinderdesaster kamen die vielfachen Missbrauchsskandale hinzu. (Zwar sind Misshandlungen und Missbrauch von Schutzbefohlenen und Abhängigen wohl endemisch. Doch das Personal der Kirchen hat über ihre Jugendhilfeeinrichtungen einen besonderen Zugang zu Kindern und Jugendlichen; in der katholischen Kirche zusätzlich durch die Beichte, in der auch Sexualität thematisiert wird mit all dem Anregungspotential, das Sprechen über Sexualität beinhaltet. In den Focus sind die Kirchen geraten, weil sie und damit auch ihr Personal einem höheren ethisch-moralischen Anspruch unterliegen und ihre „Fallhöhe“ besonders hoch ist. Verstärkt wird das im Falle der katholischen Kirche durch das geistlich elitäre kodifizierte Amtsverständnis. Nach meinen Informationen ist die Spitze des Missbrauchsskandals noch nicht erreicht.) Und wieder einmal musste und muss sich die Kirche vorwerfen lassen, durch Hinhaltetaktik auf die biologische Lösung zu setzen. Tote Opfer können nicht mehr entschädigt werden.[6] + [7]
Und jetzt, wenn auch nicht ganz neu, der Kirchensteuerfall. Die Gegner der Kirche, allen voran der Humanistische Pressedienst (hpd), haben sich schon lange auf das Thema eingeschossen und nun liefert die Kirche eine solche Steilvorlage, indem sie öffentlich mit ihrer Kasuistik Leute ins Unrecht setzt, die unwissend in eine Abo-Falle geraten sind. Man lese die Fußnote.[8] Perfider kann man nicht argumentieren.
Doch lassen wir das. Trickreiche Juristen gibt es überall. Sie werden vom jeweiligen Auftraggeber für seine Interessen bezahlt. Über die Auswirkungen müssen sie sich keine Gedanken machen.[9] Doch ihre Auftraggeber sollten das. Die aber scheinen – höflich ausgedrückt – in ihrer Wahrnehmung beschränkt zu sein. Es gibt Lichtblicke, allerdings auf weniger prominenter Stufe. Marion Roth twitterte für das „interaktive Projekt der badischen Landeskirche zu Fragen und Antworten über Gott und die Welt“: „Aus Sorge, dass einem aus Versehen die Felle davonschwimmen, sorgt man mit aller Kraft dafür, dass einem die Felle mit Absicht ganz bestimmt davonschwimmen. Man hätte dieses Desaster ja sonst leise und unbürokratisch und außergerichtlich aus der Welt schaffen können.“ Ja, genau so. Es hätte Möglichkeiten gegeben, die Sache „smart“ zu regeln. Sei es, dass man den Fall auf sich beruhen lässt, sei es, dass man der Betroffenen mitteilt, man habe diesen Einzelfall sorgfältig geprüft und bestehe nicht mehr auf der Kirchensteuernachzahlung. Diese Betriebsblindheit ist in meinen Augen pure Dummheit und ich frage mich, warum hochdotierte Leute sich solche Fehlwahrnehmungen leisten können.[10]
Ad 2: Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums
Über das Pro und Kontra der Kindertaufe ist in der Theologie viel diskutiert worden. Das muss hier nicht sein. Das Problem, einen Säugling, also ungefragt, in die Kirchengemeinschaft, die sich als Heilsgemeinschaft versteht, aufzunehmen, hat man gesehen und mit der Konfirmation des religionsmündig gewordenen Kindes seine förmliche Zustimmung zum Taufakt ermöglicht.
Die Kirche widerspricht jedoch dieser Logik und der Staat folgt ihr darin.[11] Warum der Staat die Kirche in diesem Punkt stützt, weiß ich nicht. Bei geänderten Mehrheitsverhältnissen könnte er durchaus anderer Meinung werden. Der Vorwurf jedoch „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ trifft eine Kirche, die sich das Evangelium rücksichtslos zum Geschäftsmodell macht.[12] Nun werden manche Kollegen einwenden, eine Taufe sei ein Sakrament, eine heilige Handlung, und darum höherwertig als eine Konfirmation. Daraus könnte man die mit der Taufe in Deutschland begründete Kirchensteuerpflicht ableiten. Sollte man aber besser lassen.
In der Taufagende[13] heißt es: Wir sprechen über diesem Kind den Namen des Dreieinigen Gottes aus. Wir bekunden damit: Gott, der Schöpfer und Herr unseres Lebens, will dem Getauften um Christi willen ein gnädiger Gott und Vater sein und ihm seinen Heiligen Geist schenken, damit er durch den Glauben als sein Kind lebe.
Und das gibt es nur gegen Bares? Ist das die Botschaft Geschäftsleute des Evangeliums? Dann sollte man die Kindertaufe tatsächlich abschaffen.
Doch selbst eine Taufe lässt sich rückgängig machen: Laut dem Humanistischen Pressedienst (hpd) ist eine „Enttaufung“ möglich: http://hpd.de/node/10444. Das hat mich sehr amüsiert. Denn wer den „Debaptiser 2010 / erisgeengod“, ein simpler Haarfön, (Photo beim hpd), erwirbt und meint, damit Gottes Segen unwirksam machen zu können, braucht schon einen festen Glauben.
Fußnoten
[1] Mit Kirche sind hier alle Institutionen, Einrichtungen und Vereine gemeint, die mit der „verfassten Kirche“ in einer wie auch immer formalisierten Verbindung stehen. Es geht um die „Dachmarke“ Kirche und gilt hier, wenn nicht anders vermerkt auch ökumenisch, also evangelisch-katholisch.
[2] Zitate aus https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530
[3] Aus: https://www.spiegel.de/panorama/kirchen-steuer-kinder-bleiben-auch-nach-dem-austritt-ihrer-eltern-mitglied-a-1301038.html
[4] Der Staat ist bei den Vorkommnissen und Verbrechen in den Kinderheimen in vollem Umfang mitbetroffen, auch durch die gelungenen Versuche, keine Entschädigung im Rechtssinne zu bezahlen. Die Kumpanei von Staat und Kirche zieht sich durch das gesamte Verfahren am Runden Tisch Heimkinder, unter der willfährigen Komplizenschaft von Frau Dr. Antje Vollmer. (Umfangreiche Literatur dazu in diesem Blog)
[5] Mein Blog bietet dafür eine Vielzahl traurig stimmender Beispiele. Doch ich will mich nicht ständig selber zitieren.
[6] Sehr kenntnisreich dargestellt von Norbert Lüdecke, Katholische Kirche und Missbrauch: Abgekartet? https://www.fr.de/kultur/abgekartet-13284905.html
[7] Und, ganz nebenbei, wird der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) https://beauftragter-missbrauch.de/ inzwischen beargwöhnt, eine Neuauflage von Antje Vollmer zu sein. Die war auch unabhängig. Und wie!
[8] Der Anwalt der Klägerin, ifw-Beirat Eberhard Reinecke, argumentierte, sie habe objektiv keine Anhaltspunkte gehabt, Kirchenmitglied zu sein. Er kritisierte, dass die Kirchenzugehörigkeit durch eine Taufe im Säuglingsalter eine Mitgliedschaft ohne eigene Entscheidung sei. Auf der anderen Seite seien die Hürden, diese wieder abzulegen, sehr hoch. Er verglich dies mit Abo-Fallen im Internet. Der Verteidiger der evangelischen Kirche hielt dagegen: Das Gefühl einer Nichtzugehörigkeit zu einer Religion ändere nichts an der Rechtslage. Eine Taufe sei kein Zwang zur Mitgliedschaft in der Kirche, da man jederzeit austreten könne. Wer freiwillig verweile, sei Mitglied. Die Klägerin trage die Beweislast zum Nachweis des Kirchenaustrittes. … Dass die Säuglingstaufe die Kirchenmitgliedschaft begründe, sei nun einmal geltendes Recht, meinte der Anwalt der evangelischen Kirche. Er verstehe überhaupt nicht, warum man dies in Frage stelle. … Die Kirchensteuerstellen müssten aufgrund ihrer Hoheitsbefugnis zur Besteuerung – in Form des Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR) – in der Lage sein, die etwaige Kirchensteuerpflicht von Personen festzustellen. Die Datenerhebung direkt beim Betroffenen durch die Fragebögen sei „Datenschutzrecht in Reinkultur“. https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530
[9] Insofern sind nicht so sehr die furchtbaren Juristen im Vordergrund zu sehen, sondern die Kirchenleitungen.
Allerdings: Es waren die EKD-Juristen, die dafür sorgten, dass ein Missbrauchstäter hoch erhobenen Hauptes den Gerichtssaal verlassen konnte, vorbei an dem düpierten Opfer: Ein höchstrichterliches Skandalurteil des EKD-Gerichtshofs https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/
[10] Ähnliche Fehlleistungen erleben wir ja auch in der Politik und sogar in der Wirtschaft. Ich erspare mir die Beispiele.
[11] „Die derzeitigen staatlichen Austrittsregelungen tragen dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht des Kirchenmitglieds nicht hinreichend Rechnung, wenn sie die Nichtteilnahme an der Firmung oder der Konfirmation etc. ignorieren.“ https://weltanschauungsrecht.de/meldung/spiegel292019-rasterfahndung-kirchensteuer
[12] Streit um Kirchensteuer: „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ https://www.spiegel.de/plus/streit-um-kirchensteuer-denen-geht-es-um-nichts-anderes-als-geld-a-00000000-0002-0001-0000-000164871536
[13] Württembergische Landeskirche
Photo: Dierk Schäfer https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2886116994/
Zeitvergleich
Geschichte wiederholt sich nicht – so heißt es. Doch es gibt merkwürdige Parallelen.
Heute sehen wir einen Artikel aus der Frankfurter Zeitung vom 01.11.1929.[1] 90 Jahre ist es her, dass diese Zeitung eine detaillierte Analyse des Aufstiegs der Nazi-Partei vorlegte. Vier Jahre später galt keine Pressefreiheit mehr, war alles gleichgeschaltet zu einer Nazi-Lügenpresse.
Schnuppern wir doch kurz die Luft der damaligen Freiheit:
»der Kern der Wählerschaft hat an der guten demokratischen Tradition des Landes festgehalten; nur ein – allerdings ansehlicher – Bruchteil ist der nationalsozialistischen Werbung widerstandslos erlegen, nämlich der Teil der Bauernschaft und des Bürgertums, den Kriegsende, Umwälzung und Inflation politisch aus dem Gleise geworfen und derart direktionslos gemacht haben, daß er, verstärkt durch wirtschaftlich Unzufriedene aller Art, seit zehn Jahren von Wahl zu Wahl anderen Phantomen nachjagt.« » Für den [badischen] Landtag bedeutet der Einzug der Nationalsozialisten eine Vermehrung der Elemente, die sich weigern, überhaupt fair mitzuarbeiten, die die Aufgabe des Landtags nicht fördern, sondern von innen heraus sabotieren wollen. Zu den fünf Kommunisten kommen sechs Nationalsozialisten; ein volles Achtel des Landtags wird damit aus Abgeordneten gegen den Landtag bestehen. Sie treiben ein unehrliches Spiel, indem sie trotzdem die volle Gleichberechtigung mit den andern Parteien in Anspruch nehmen – die ihnen selbstverständlich gewährt werden wird –, wie es auch unehrlich ist, selbst einen Staat des Zwanges, der brutalen Vergewaltigung aller Andersdenkenden zu propagieren und gleichzeitig laut zu lamentieren und vor Entrüstung außer sich zu sein, wenn der bestehende Staat sich gegen ihre Wühlarbeit mit sehr zahmen Mitteln zur Wehr setzt.«
Zeitsprung
»Wo die NSDAP erfolgreich war, ist es heute die AfD. Das erklärt natürlich nicht den ganzen Wahlerfolg der AfD. Aber es ist ein wichtiger Faktor, ähnlich wichtig wie andere Erklärungen, die man bislang oft hören konnte: Arbeitslosigkeit, Verlust von gut bezahlten Jobs im Industriesektor, Unsicherheit wegen der Zuwanderung.«[2] »Was die beiden Parteien gemeinsam haben, ist, dass sie offensichtlich Menschen mit ihren rechtspopulistischen Denkweisen ansprechen, mit relativ schnellen und national gefärbten Lösungen für Probleme und Krisen der Zeit, mit ihrem Insider-Outsider-Denken.«
Dies ist die eine Seite des Problems und seiner Parallelen. Die weiteren Details sollte man den angegebenen Artikeln entnehmen. Dann sieht man auch, dass ein 1:1 Vergleich nicht funktioniert.
Doch auf der anderen Seite des Problems haben wir wieder eine Parallele.
Vor 90 Jahren schrieb die Frankfurter Zeitung: »Die Empfänglichkeit weiter Volkskreise für die nationalsozialistische Agitation könnte nicht so groß sein, wenn die Republik die volle Ueberzeugungs- und Anziehungskraft entfaltet hätte, die gerade einer auf dem demokratischen und sozialen Prinzip aufgebauten Institution innewohnen muß. Deshalb muß der Nationalsozialismus der Republik ein Stachel zur Selbstkritik sein; die Republik ist robust genug, um solche unablässige Selbstkritik ertragen zu können.«
Die Überzeugungs- und Anziehungskraft unserer Demokratie ist im Sinken und als enttäuschter/empörter Bürger könnte man geneigt sein, mancher AfD-Argumentation zu folgen – wenn es nicht die AfD wäre. Unsere Funktionseliten haben ihre Glaubwürdigkeit weitgehend verloren durch zahlreiche Skandale. Es sind ja nicht nur die Großbauprojekte, die merkwürdigerweise nicht von der Stelle kommen, es ist nicht nur der Zustand unserer maroden Infrastruktur, bei dem man sich fragt, wo die Steuergelder hingeflossen sind. Es ist vor allem die Kumpanei mit Wirtschaft und Industrie geschmiert durch die Lobbyvertreter, genannt sei hier nur die Autoindustrie, die gerade durch ihre Betrügereien dabei ist, unsere Wirtschaft gegen die Wand zu fahren. Transparenz in diesen Dingen ist Tabu und die „Abgeordnetenwatch“ ein böser Bube.
Unser Gemeinwesen wird von zwei Seiten bedroht: Von seinen Vertretern, die gekonnt auf der Klaviatur gesetzlicher Möglichkeiten spielen – und dabei auch manchmal falsch spielen. Ihnen muss man auf die Finger hauen und sie bei den Wahlen abstrafen – wenn es da denn Alternativen gibt. Die erklärten Gegner unserer menschenrechtsbegründeten freiheitlichen Lebensweise sind Feinde dieses Staates und der Mehrheit der rechtlich Denkenden. Hier müssen unsere Staatsorgane mit allen rechtlichen Möglichkeiten durchgreifen bis hin zum Parteienverbot. Es wird Zeit. 1929 hatte man nur noch vier Jahre bis zur Machtergreifung der Feinde der Menschheit.
[1]Zitate aus : https://www.faz.net/aktuell/politik/historisches-e-paper/historisches-e-paper-nsdap-erstmals-im-badischen-landtag-16402663.html
[2] Die gegenwartsbezogenen Zitate sind entnommen aus: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-02/afd-waehler-rechtsextremismus-nsdap-gemeinden-milieu/komplettansicht
Todessehnsüchtige junge Männer[1]
Sie lieben den Tod. Er soll sie groß machen und über ihre dürftige Existenz hinwegheben.

In der Erklärung der Motive von Amoktätern sind wir schon
weiter. Eine vermeintliche oder tatsächliche Kränkung ist der Ausgangspunkt
ihrer Rache, möglichst an denen, die sie für schuldig halten. Im Fall der
Amoktäter ist es meist ihre persönliche Umwelt: die Schule, in der sie versagt
haben.[3]
Die Kriminologin Britta Bannenberg nennt als Persönlichkeitsmerkmale[4]:
Täterpersönlichkeit 1
- Ängstliche stille Kinder
- Aufmerksamkeitsprobleme
- In der Grundschule bereits: Angst vor Gleichaltrigen, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten („Träumer“)
- Später „verstummt“, starren im Unterricht vor sich hin, Versetzungen aus Mitleid und als Belohnung für Wohlverhalten
Täterpersönlichkeit 2
- Rückzüglich, still, nicht aggressiv auffällig
- Verdacht oder Diagnose erheblicher Persönlichkeitsstörungen (narzisstische Persönlichkeitsstörung – depressive Phasen abgelöst von starken Hass- und Rachephantasien; Schwelgen in der Tatplanung)
- Die Täter wissen, dass etwas nicht mit ihnen stimmt (Hinweise, etwa Faltblatt …)
Täterpersönlichkeit 3
- Tagebücher, Aufzeichnungen, Äußerungen gegenüber Mitschülern, Gleichaltrigen …
- Einzelgänger – täuscht teilweise, da in der Schule zwingend Kontakt
- Äußerungen zu Suizid, Amok, großem Abgang … „ich werde es tun und nehme noch jemanden mit!“
Täterpersönlichkeit 4
- Unangemessene Kränkbarkeit – sie fühlen sich gemobbt, werden aber nicht gemobbt
- Hass, Ablehnung anderer, Rache – scheint nie nachvollziehbar und aufgesetzt
- Pubertäre Probleme vermischt mit grandiosen Ideen eigener Gewalt
- Zum Teil lange Tatplanung, Todeslisten, gedankliche Vorwegnahmen der Tathandlungen (die zum Teil auch ausgeführt werden) – sich steigernde Phasen
Täterpersönlichkeit 5
- Probleme im Umgang mit Mädchen und Sexualität – aus Schüchternheit und Wünschen nach Beziehungen wird Ablehnung und Hass
- Eltern wissen oder ahnen,
- dass ihr Sohn psychische Probleme hat, unternehmen aber nichts
- Lehrer bemerken Probleme nicht (unauffällige Schüler) oder sehen aus Hilflosigkeit über die schlechten Leistungen der verstummten Schüler hinweg
„Es scheint mir beim Phänomen Amok im Wesentlichen um Suizid
(Bilanz-Suizid) zu gehen, allerdings mit oft gezielt-aggressiv-tödlicher
„Mitnahme“ Anderer. Motiv oft: Vom nobody zum somebody![5]“
Die gilt nicht nur für Amoktäter,
sondern auch für
- die aktuellen Terrorangriffe [6]
- für Prominenten-Stalking mit Tötung
- für Kriegsbegeisterung
Bleiben wir bei den aktuellen Terrorangriffen mit vermeintlichen Feindbildern, vermeintlich, weil auf mehr oder weniger kollektiven Mythen aufsitzend. Die Täter sind nicht in erster Linie Antisemiten[7] oder Hasser des westlichen Lebensstils. Sie greifen nur die in ihrer Phantasiewelt gängigen Mythen und Schuldzuweisungen auf, um ihr Ungenügen und ihren Hass zu begründen.[8]
Helene Bubrowski und Constantin van Lijnden beschreiben «ein Radikalisierungsprogramm für erfolg- und orientierungslose junge Männer. … „Im Tod haben Mitglieder von Project Mayhem einen Namen“, heißt es im Film Fight Club, wo orientierungslose junge Männer sich unter Aufgabe ihrer Individualität für Zerstörungsaktionen gegen die Gesellschaft zusammenschließen, um ihrem Leben einen Sinn zu geben – wer dabei umkommt, den ehren die Verbliebenen, indem sie ihn wieder als Person anerkennen statt als bloße Nummer….
Doch bald wird er [B.] sich dort buchstäblich einen Namen machen. Bald, wenn er erst genügend Juden ermordet hat und schließlich selbst getötet wird, werden die anderen Anons[9] wissen, wie er wirklich heißt, und werden ihm einen Platz einräumen neben den anderen „Heiligen“« [Doch er hats verkackt:] »Sein Plan zerrinnt ihm in den Händen, als er die Tür zu seinem Anschlagsziel, einer Synagoge in Halle, verschlossen findet und stattdessen zunächst wahllos eine Passantin und sodann einen Mann in einem Dönerladen erschießt. „ER VERSAUTS TOTAL, AA-AHHH Ist das unbeholfen“, schreibt ein „Anon“, der das Video live betrachtet, … „Oh man, das ist wie eine Slap-stick-Komödie“, meint ein anderer.« [10]
Bubrowski und van Lijnden erwähnen auch den sexuellen Aspekt. Auf B. warten, ähnlich wie auf die Märtyrer im islamischen Paradies, Frauen: »in seinem Manifest fabuliert er von sexuell gefügigen japanischen Animefiguren, die ihn nach seinem Tod in „Valhalla“ erwarten würden, sogenannten „Wai-fus“. Der Begriff ist eine Verballhornung des Englischen „Wife“ (Ehefrau) und bringt die ganze traurige Einsamkeit der Incels[11] auf einen Punkt: Die „Waifus“, an deren Seite sie sich imaginieren, sind in ihrer Vorstellung ein Leben lang treue, hingebungsvolle, „echte“ Frauen, von denen sie mit großen Augen angehimmelt werden, die es aber auch mit gönnerhafter Fürsorge zu behandeln gilt. So verklärt und aus der Zeit gefallen dieses Frauenbild wirkt, so verquer sind auch die Vorstellungen darüber, wie man sich die Gunst seiner „Wai-fu“ zu verdienen habe: Wie ein „echter Mann“ nämlich, im mutigen und siegreichen Kampf mit dem Feind, den Juden. Das alles mag vollkommen bizarr klingen, ist aber letztlich nur das Produkt von geringer Sozialkompetenz und niedrigem Selbstbewusstsein[12], die in digitalen Echokammern über Jahre verstärkt, mit frauen- und fremdenfeindlichen Vorstellungen angereichert und schließlich zur mörderischen Reife gebracht werden.«
Wie bei manchen School-shootings gibt es auch von diesen Hass-Tätern Manifeste, die sie hinterlassen oder schon vor der Tat ins Netz stellen. Oder sie zwingen uns neuerdings gar per Webcam beim Angriff die Tat mit ihren Augen zu sehen.
Im Hintergrund haben wir in der Regel jedoch sich selbst bedauernde
Individuen, die den großen Abgang planen. Den sollten wir ihnen nicht gönnen,
sondern in den Medien ihre Erbärmlichkeit in den Vordergrund stellen, in der
Hoffnung, dass dies mehr abschreckt als die ins Auge springende fürchterliche
„Großartigkeit“ ihrer Taten. Es sind im Grunde arme, gekränkte „Würstchen“, in
den Tod verliebt, der ihnen die Größe verleihen soll, die ihnen – wie sie
meinen – zusteht.
[1] Zweite, erweiterte Auflage
[2] Arnold Böcklin, Die Pest
[3] Amok als Form der Kommunikation
Finale Kommunikation / Schlussabrechnung
- Jugendliche – School-shoting
- Familientragödien
[4] Britta Bannenberg, Amoklauf – Kriminologische Erkenntnisse über ein spezielles Phänomen von Tötungsdelikten
[5] Ausführliche Literatur beim Verfasser
[6] Dazu sollte auch der „Todesflieger“ gezählt werden https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/03/28/das-lachen-der-tater/ Dazu auch: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/03/24/manner-morden-lachelnd/
[7] Remko Leemhuis schreibt auf Twitter: Die Mutter des Terroristen von #Halle: „Er hat nichts gegen Juden in dem Sinne, er hat was gegen die Leute, die hinter der finanziellen Macht stehen. Wer hat das nicht?“
[8] Thomas-Theorem: „If men define situations as real, they are real in their consequences“
Wenn Menschen Situationen für real halten, dann sind sie in ihren Konsequenzen real. https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas-Theorem
[9] Anons, die noch Anonymen
[10] FAZ, 12.10.2019, S. 3
[11]»„Incels“ nennen sich dort Nutzer, die keine Frauen abbekommen, von „involuntary celibacy“, ungewolltes Zölibat. Zu ihren Merkmalen zählen weinerliches Selbstmitleid bei gleichzeitigem Selbsthass und ein unerfülltes Anspruchsdenken gegenüber Frauen, das schnell in Vergewaltigungs- oder Gewaltfantasien umschlägt.« FAZ, 12.10.2019, S. 3
[12] Dirk Lorenz schreibt auf Twitter: »Die Frage nach psychologischen Motiven stellt sich tatsächlich niemand, soweit ich das sehe. Dabei wurden im Haus des Täters mehrere Zettel mit der Aufschrift „Niete“ gefunden. Er selbst nannte sich in der Videoübertragung „Verlierer“. Think about it.«
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