Möchten Sie vom Frühstück bis zum Mittagessen mit nacktem Hintern auf dem Klo sitzen müssen?
Das kommt anscheinend vor und soll wohl hinnehmbar sein, wenn es sich um Menschen mit Behinderung handelt. Wer sein Kleinkind so lange auf dem Töpfchen sitzen lässt, könnte Schwierigkeiten mit dem Jugendamt bekommen.
Von solchen Fällen schreibt Gerhard Bartz, der Vorsitzende des Bundesverbandes „Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.“[1]
„Behinderte Menschen brauchen menschliche Unterstützung. Diese lässt sich ausschließlich auf Papier in unterschiedliche Hilfearten aufteilen. Statt Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Alltagsbewältigung, zur Haushaltsführung, zur Teilhabe brauchen wir Assistenz. Schlicht und einfach Assistenz. Alles andere macht Heerscharen von Wissenschaftlern und Bürokraten froh, die Betroffenen hingegen nicht. Der Betroffene wird im Einzelfall schon einmal, wie in Rheinland-Pfalz geschehen, zur Budgetrückzahlung verdonnert, weil er mit der Unterstützung der Assistenz, die just zu diesem Zeitpunkt von der Eingliederungshilfe bezahlt wurde, eine Toilette aufsuchen musste.“
Mehr lesen Sie im Link in der Fußnote.
[1] http://forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2016_09_04_Offener_Brief_BTHG.pdf „Offenener Brief an die Damen und Herren, an Abgeordneten der Bundestagsausschüsse, Arbeits- und Sozialausschuss, Gesundheitsausschuss sowie Haushaltsausschuss“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) / Umsetzung der Behindertenrechtskonvention / Artikel 3 Grundgesetz
Zivilcourage
Zu meinem nur als Link[1] geposteten Hinweis wurde mir ein weiterer Fall mitgeteilt.[2] Dort geht es um Jobcenter und ähnliche Einrichtungen im Zuge der Hartz IV-Umsetzung.
Ich kann bestätigen, daß es vorkommt, daß Hartz IV-Empfänger zeitweise hungern müssen, weil ihnen nicht schnell genug geholfen wird – und ohnehin sind die Hartz IV-Sätze unzureichend, weil sie nicht regelmäßig der Teuerung angepaßt werden. Zudem basieren sie auf dem Preisniveau von Discountern, die nur selten in der Nähe von Sozialwohnungen zu finden sind.[3] Man sollte die Steigerung der Abgeordnetendiäten an die Steigerung der Sozialhilfesätze koppeln.
Aus eigener Anschauung kenne ich zwei Hartz IV Einrichtungen. In der einen – in einer westdeutschen Großstadt – gibt es zwar keine technische Sicherheitsschleuse, aber Sicherheitspersonal, das den Zugang zu den Mitarbeitern kontrolliert. In der anderen, in einer westdeutschen Mittelstadt, werden die Gespräche mit den „Kunden“ in einem Großraumbüro geführt, das zugleich Wartezone ist. Dort gibt es keine feste Zuordnung zu einem bestimmten Mitarbeiter. Bei einem erneuten Besuch muß sich der Kunde mit seinen doch recht intimen Anliegen vor allen Ohren auf eine andere Person einstellen. Die Vermittlungsstellen sind, soweit mir bekannt ist, und das sind mehr als die zwei erwähnten, nur über kostenpflichtige Service-Nummern erreichbar.
Der Sicherheitsbedarf der Mitarbeiter ist einerseits verständlich, wäre aber andererseits geringer, wenn die Kunden als Kunden behandelt und nicht als lästige Antragsteller hingehalten würden.
[3] Sozialwohnungen wären übrigens ein weiteres Thema.
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