Am besten nur unter Vorbehalt zahlen!
Inzwischen gibt es ein Gutachten, das die Zwangsgebühren für Funk und Fernsehen für verfassungswidrig hält:
http://www.faz.net/aktuell/oeffentlich-rechtliche-sender-gutachten-neuer-rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig-12039707.html Samstag, 26. Januar 2013
Was tun?
Ich habe der Inkasso-Firma der Rundfunkanstalten, die sich uns zum Hohn auch noch „BEITRAGSSERVICE“ nennt, per Einschreiben mitgeteilt, nur unter Vorbehalt zu zahlen. Das wollen die zwar nicht anerkennen und berufen sich auf die Gesetzeslage. Das ist tatsächlich eine Steilvorlage unserer Volksvertretung. Doch erklärter Vorbehalt ist ein erklärter Vorbehalt. Sollte das BVG wenigstens Teilen des Gutachtens folgen, dann: I want my money back!, wie Mrs Thatcher sagte.
Eine Bauchlandung der Anstalten hätte vielleicht noch mehr Vorteile. Sie könnten dann viel Bauchspeck verlieren. Zu viele Programme, Funkhäuser, Studios, und Regionalbüros. Das Ganze dann schön föderal und damit redundant organisiert, damit möglichst jeder Landesfürst Einfluß nehmen und Aufsichtsratsposten einnehmen oder verteilen kann.
Wenn die abspecken müssen, wird die „Grundversorgung“ für uns alle billiger – und damit im Grunde nicht schlechter.
Also: Am besten nur unter Vorbehalt zahlen!
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