Dierk Schaefers Blog

17 Jahre Knast gab es für Dieter Schulz. Nun ist er gestorben. Wie sollen wir ihm gerecht werden?

Die Leser meines Blogs kennen Dieter Schulz. In vielen Folgen erschien hier seine Autobiographie[1].

Man sagt gern umschreibend, jemand habe das Zeitliche gesegnet. Doch das Zeitliche segnen konnte er wohl kaum. Denn die Zeiten waren nicht gut zu ihm, und er hat entsprechend reagiert.

Hier mein Nachruf:

Nachruf auf Dieter Schulz [2]

Sein Leben begann am 27. Januar 1940 und endete am 12. Juni 2019.

Was er erlebte, was er machte, reicht locker für drei Leben aus, wie ich schrieb, und keines wäre langweilig.

Was jedoch – oberflächlich gesehen – spannend ist, entpuppt sich als terrible, als erschreckend.

»War es den Aufwand wert, dieses beschissene Leben vor den Bomben zu retten?!« fragt Dieter selber in seiner Autobiographie und fasst damit seine schrecklichen, uns erschreckenden Kindheitserlebnisse zusammen.

Wie kann Leben unter diesen Startbedingungen gelingen?

Dass es „funktionieren“ kann, ist bei ihm nachzulesen.

Aber wie hat es funktioniert?

Nachrufe, also Rückbesinnungen auf kriminelle Karrieren sind kein Problem, wenn es sich um bedeutende Kriminelle handelt, also um Staatmänner, Feldherren, Patriarchen, auch Firmengründer. Entweder man lässt die kriminellen Passagen weg oder man schönt sie – und wenn der Nachrufer vom selben Kaliber ist, verherrlicht er sie sogar.

Doch was ist mit den „kleinen Leuten“?

»unsereins hinterlässt nur flüchtige spuren, keine
zwingburgen, paläste, denkmäler und tempel
wie heilige, herrscher, heerführer, auch keine
leuchttürme von wissen und weisheit.

irgendwo in archiven überdauern daten
unseres dagewesenseins, – kann sein, eines tags
kommt ein forscher und ergänzt mit belanglosigkeiten
das bild unserer zeit, und wir sind dabei.«

Als „klein, aber oho“ habe ich Dieter Schulz charakterisiert. Ich denke, das trifft ihn ganz gut und er hat auch nicht widersprochen – gelesen hat er‘s. Man kann es nachlesen, demnächst in den Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie. In meinem Dank für alle Beteiligten an dieser Veröffentlichung schreibe ich (und muss nun die Todesnachricht hinzufügen):

»Zuallererst danke ich Dieter Schulz für seine Autobiographie. Er hat sie als Mahnung an künftige Generationen verstanden und darin auch einen Sinn für seinen reichlich „schrägen“ Lebenslauf gesehen. Ich verwendete dafür im Mailwechsel das Sprichwort: Gott schreibt auch auf krummen Linien gerade. Aus seiner Idee einer eigenständigen Publikation ent­wickelte sich – nolens volens – eine kriminologische Fachpublikation, und Dieter Schulz musste ertragen, dass seine locker hingeschriebene und stark stilisierte Geschichte auch kritischen Augen standhalten musste mit nicht immer schmeichelhaften Schlussfolgerungen. Er hat dieses ertragen, so wie er auch – wieder nolens volens – die longue durée des Entstehungsprozesses erdulden musste, obwohl sie sich auf seine Seelenlage auswirkte: Zwischen Hoffnung und Depression. Herzlichen Dank, lieber Dieter Schulz! – Ich habe ihm diesen Dank vorweg­geschickt, obwohl noch nicht alles „in trockenen Tüchern“ ist, denn sein Gesundheitszustand ist prekär.«

Nun hat ihn wenigstens dieser Dank noch lebend erreicht.

Was bleibt von diesem Leben?

Uns bleibt seine Autobiographie als „mahnend Zeichen“, ein zum Teil schrecklicher, erschreckender aber faszinierender Rückblick.

Und seine Angehörigen soweit sie noch leben? Seine diversen Frauen? seine Kinder?

Die Frauen werden wohl kaum von seinem Tod erfahren und wohl auch nicht alle seiner Kinder. Doch wer ihn „dicht bei“ erlebt hat, kommt nicht drumherum, für sich selbst das disparate, das erschreckend/schreckliche Bild von Dieter Schulz zu würdigen, – ja, zu wür­digen! Er war ja nicht nur „der Täter“, von was auch immer. Er hat in seiner Lebensbe­schreibung auch sein Inneres offengelegt. Er konnte weinen, nachts im Bett als Heimkind, und musste am nächsten Tag wieder auf der Matte stehen, Gefühle waren tabu. Bei allen Eitelkeiten verfügte er über ein hohes Maß an Selbstreflexion, auch darin konnte er rück­sichtslos sein.

Ich möchte diesen Nachruf mit zwei seiner Idealfiguren abschließen, die ihn bestimmt haben.

Da ist zunächst seine über alles geliebte Mutter. Sie warf sich schützend über ihre Kinder, wenn Tiefflieger Jagd auf die Flüchtenden machten – da wuchs in aller Bedrohung das, was wir Urvertrauen nennen. Sie „hielt uns am Kacken“ schreibt er in seiner unnachahmlichen Drastik; im Psychologenjargon steht beides für die basic needs, für die Grundbedürfnisse. Sie versteckte ihn vor VoPo und Jugendamt, aber sie griff in ihrer Erziehungsnot auch zum Aus­klopfer oder gar Schürhaken und gerbte ihm das Fell. Eine Frau, hart gemacht durch das Leben.

Auf der anderen Seite die unerreichbare Monika, sein Schwarm aus Dönschten, einem seiner vielen Kinderheime. Er sah sie nur am Fenster und verehrte sie, wie ein Minnesänger seine unerreichbare Dame. Sie zählt zu den Adressaten, die er in seiner Lebensbeschreibung nennt. Sie soll nicht alle seiner Verirrungen lesen, um kein schlechtes Bild von ihm zu bekommen.

Wir aber haben alles gelesen und müssen sehen, wie wir auf diesen krummen Linien gerade schreiben, um ihm gerecht zu werden. Er hat es verdient.


[1] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2017/07/inhaltsverzeichnis.pdf

[2] Die Todesanzeige wurde mir von seinem Sohn Sascha übersandt.

Leben und Arbeit im Strafvollzug

Es geht hier nicht um Sicherheitsverwahrung, sondern um den normalen Knast (Justizvollzug). Der Artikel besteht aus lauter Zitaten, die Quelle ist jeweils darunter angegeben.

 

Arbeit im Strafvollzug sollte daher vergleichbar derjenigen in Freiheit vergütet werden; ebenso war die umfassende Einbeziehung arbeitender Häftlinge in die Sozialversicherung vorgesehen. Diese Kernstücke des Reformkonzepts sind allerdings bis heute nicht umgesetzt. Noch immer gilt für Strafgefangenenarbeit im Regelfall eine Lohnhöhe, die der früher üblichen geringfügigen „Belohnung“ für erbrachte Arbeit entspricht; die in § 200 Abs. 2 StVollzG angekündigte Erhöhung des Entgeltniveaus hat bislang nicht stattgefunden. Desgleichen ist die Aufnahme arbeitender Gefangener in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung (vgl. § 198 Abs. 3 StVollzG) bisher nicht in Kraft gesetzt worden. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/1998/bvg98-015.html Mittwoch, 21. Februar 2018 moabit

Gefangene, die sogenannte Sittlichkeitsdelikte begangen haben, werden abfällig „Sittiche“ genannt – sie gelten bei den Mitgefangenen als Abschaum. … „Was ist?“, fragt der Häftling. „Bist du taub? Oder ein Kinderficker?“ „Nein“, sagt Karl. „Es ging nur um Bilder, einen Link und eine Website.“ Im Dienstzimmer hören die Beamten Schreie. Sie eilen heran. „Hier ist ein Kifi“, ruft einer der Häftlinge in den Flur. „Kinderficker!“ Die Beamten zerren Karl heraus, noch bevor etwas passieren kann. Mein Aufenthalt in der Zugangszelle hat keine zehn Minuten gedauert, denkt Karl, von Armen umfasst, vermutlich eine Art Rekord.

„Es sind noch andere mit Ihrem Delikt hier“, sagt der Beamte ernst, während sie Karl in eine andere Zelle bringen. „Diese Leute leben auch unerkannt. Also: Ruhig bleiben! Wenn etwas ist, drücken Sie den roten Knopf.“ https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/16/folge-1-die-ohnmacht-des-anfangs/

Ganz unten in der Gefängnishierarchie stehen die Pädophilen und Sexualstraftäter sowie die Verräter, die ausgesagt oder jemanden im Knast angeschwärzt haben. Drogensüchtige gelten als schwach. Als Nächstes kommen kleinere Diebe, einfache Einbrecher, Klein-Dealer. Danach folgen die schweren und gefährlichen Körperverletzungsdelikte und versuchte Tötungen. Ausnahmen bilden die „unehrenhaften“ Täter. Das sind Leute, die zum Beispiel Kinder, Frauen oder alte Leute überfallen oder sogar getötet haben. Wessen Opfer wehrlos war und nicht auf Augenhöhe, der ist unten durch. Als Nächstes: größere Dealer, erfolgreiche Einbrecher, Insider wie Anabolikahändler, Drogenmischer und gut vernetzte Leute wie Emil. Solche Typen werden auch systematisch von Gruppen im Gefängnis angesprochen und rekrutiert – auch für die Zeit danach. Darüber stehen die Koryphäen. Das sind Leute, die spektakuläre Dinger gedreht haben, von denen jeder im Gefängnis schon weiß – zum Beispiel aus der Zeitung oder noch besser: aus dem Privatfernsehen. Viele träumen heimlich, brillant wie diese Koryphäen zu sein. Sie sind die Posterboys im Gefängnisalltag. Zu diesen Prominenten zählen Häftlinge wie Uli Hoeneß, als er noch saß. Das Gefängnis ist so offen für Klatsch wie das „Goldene Blatt“. Ganz oben stehen die Bosse; die Dienstältesten auf dem Flur oder die Ältesten einer Bande.

Und dann gibt es noch Insassen, bei denen alle ein mulmiges Gefühl kriegen: Sadistische Killer und – vor allem – Kannibalen. Von ihnen hält man sich fern. https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/17/folge-2-die-geheime-macht/

Auch Frauenbesuch ist im Gefängnis streng reglementiert. In fast jedem Haftraum hängen dafür die Pin-up-Girls, die Becken seitlich vorgeschoben, eine Hand hinter dem Kopf. Unerreichbar. Zum Freiheitsentzug gehört auch der Entzug der sexuellen Selbstbestimmung. Außer Wichsen ist nichts mehr. Pornos sind verboten und werden, wenn sie gefunden werden, sanktioniert und konfisziert. …  „Es gibt viele Frauen, die lernen Häftlinge über Kontaktportale kennen“, sagt ein Anstaltsleiter. „Diese Frauen haben ein Samaritersyndrom und wollen Menschen retten; das ist vielleicht romantisch für die, mit einem Knacki und so. … Die Angehörigen sind immer miteingesperrt. Vor dem Besuch werden sie durchsucht, hören sich vom Personal einen flapsigen Spruch über das Piercing an, werden in den großen Raum geführt, in dem niemand unter sich ist und der mit Kameras überwacht wird. Dort sitzen sie dann – mit Gruppen anderer Familien zusammen –, während Beamte durch eine Scheibe blicken. In den Arm nehmen: wird manchmal untersagt. Küssen: wird manchmal untersagt. Niemand kann schlüssig sagen, warum. … Um intim zu werden, aber auch um Zeit mit der Familie zu verbringen, dafür gibt es im Gefängnis die Langzeitbesuche. Sie dauern länger als die üblichen etwa anderthalb oder zwei Stunden und finden in einem extra Raum statt. Er ist nicht überwacht. … Manche JVAs haben extra „Kinder-Besuche“. Häftlinge sollen möglichst oft Kontakt zu ihrem Nachwuchs aufnehmen, daher fallen diese Besuche nicht in das sonst streng reglementierte Besuchskontingent. Aber manche Häftlinge beantragen sie, sagte eine Anstaltsleiterin, geben den Kindern kurz einen Kuss und setzen sie dann anderthalb Stunden auf den Fußboden, weil sie nur „mit ihrer Frau reden wollen“. https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/18/liebe-unter-generalverdacht/

Als er nach dem ersten Arztbesuch in die Zelle gebracht wurde, hatte er abends den Notruf ausprobiert: „Ich dachte: Was mache ich, wenn ich hier einen Herzanfall kriege?“, sagt er. Fast 40 Minuten habe er warten müssen, ehe sich eine Stimme in der Gegensprechanlage meldete und fragte, ob alles in Ordnung sei. „Da habe ich Panik gekriegt. Und ich wusste: Im Notfall hilft nur Schreien und gegen die Tür schlagen, bis die Mithäftlinge dich hören.“ … Einige Bundesländer verhängen Sicherheitsstufen – andere distanzieren sich von diesem Konzept mit der Begründung, es sei unterkomplex und werde den individuellen Lebensläufen nicht gerecht. Eine Einschätzung treffen alle. Die Kriterien: War oder ist der Gefangene Mitglied der organisierten Kriminalität und damit einer Gruppe, die versuchen könnte, ihn zu befreien? Welche Straftat hat er begangen? Ist er gefährlich für Mithäftlinge oder Beamte? Besteht Fluchtgefahr?

  • Stufe 4 offener Vollzug (Freigang und Wohnen außerhalb der Mauern)
  • Stufe 3 normaler geschlossener Vollzug
  • Stufe 2 geschlossener Vollzug mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen
  • Stufe 1 Hochsicherheitsstation

https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/19/folge-4-wartezimmer-hinter-gittern/

Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb ausgeübte Beschäftigung löst lediglich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus. Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommt nicht zum Zuge. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/strafgefangener-sozialversicherung_idesk_PI10413_HI727335.html Mittwoch, 21. Februar 2018

Merkblatt über die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung der Gefangenen (Stand: 01.04.2014)

Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung

Die Gefangenen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung. Die Zeit während des Vollzuges einer Freiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung gilt für die Rentenversicherung nicht als Ersatz- oder Anrechnungszeit. Die Vollzugsbehörde entrichtet für die Gefangenen, auch wenn sie einer gesetzlichen Arbeitspflicht genügen, keine Beiträge zur Renten-, Kranken-und Pflegeversicherung. Für eine Aufrechterhaltung der Versicherungen sind die Gefangenen selbst verantwortlich; der Anstaltsleiter kann gestatten, dass hierfür auch das Überbrückungsgeld in Anspruch genommen wird. http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jvv_db/jvv_pdf/Abt_IV/4524_20140410.pdf Mittwoch, 21. Februar 2018

Nach mehr als fünfjähriger Vorarbeit trat zum 1. Januar 1977 das „Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung – Strafvollzugsgesetz (StVollzG)“ in Kraft. Damit gab es in Deutschland zum ersten Mal überhaupt eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für den Strafvollzug. Unter der Überschrift „Sozial- und Arbeitslosenversicherung“ war in den Paragrafen 190 bis 193 auch die Sozialversicherung der Gefangenen umfassend und detailliert geregelt. Die Sache hatte nur einen Schönheitsfehler: In § 198 Abs. 3 des gleichen Gesetzes war festgelegt, dass die Paragrafen 190 bis 193 erst durch ein noch zu erlassendes eigenes Bundesgesetz in Kraft gesetzt werden müssen. Doch dieses Gesetz hat es nie gegeben. Kostenbedenken der Bundesländer haben das bisher verhindert. So wartet die Klientel „Strafgefangene“ seit nunmehr 37 Jahren darauf, für ihre Arbeit in der Haft ähnlich sozial abgesichert zu werden wie Arbeitnehmer(in­nen) in Freiheit. Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Langjährig Inhaftierte sind im Alter wegen der fehlenden Beitragsjahre häufig auf die Grundsicherung verwiesen, obwohl sie viele Jahre gearbeitet haben. Sie tragen ein hohes Armutsrisiko. Die fehlende Krankenversicherung kann für mitversicherte Angehörige zum Problem werden. Auch bleibt die Gesundheitsversorgung im Strafvollzug hinter dem Standard für die Allgemeinbevölkerung zurück. Fraglich ist, ob die eingesparten Beiträge nicht von der Gesellschaft an anderer Stelle teuer bezahlt werden müssen. https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2014/artikel/arbeitnehmer-zweiter-klasse Mittwoch, 21. Februar 2018

Strafgefangene, die nicht Freigänger mit freiem Beschäftigungsverhältnis sind, sind nicht krankenversichert. Die Gefangenen selbst werden im Gefängnis zwar ärztlich versorgt, doch fällt für die Angehörigen die Familienversicherung während der Zeit der Inhaftierung weg. Die Familienangehörigen müssen sich dann selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Die Jahre der Inhaftierung fehlen (trotz geleisteter Arbeit) für den Rentenanspruch. https://www.knast.net/article/sozialversicherung_der_gefangenen Mittwoch, 21. Februar 2018

Aktionstage Gefängnis 2017: Sozialversicherung für Strafgefangene

In dieser Woche starteten die Aktionstage Gefängnis. 2017 ist das erste Jahr, in dem Wohlfahrtsverbände und andere Organisationen auch in Deutschland auf die Situation von Strafgefangenen aufmerksam machen. Vor allem die fehlende Sozialversicherung wird thematisiert. https://www.transparent-beraten.de/2017/11/10/22162/aktionstage-gefaengnis-2017-sozialversicherung-fuer-strafgefangene/ Mittwoch, 21. Februar 2018

 

Hartz IV hat eine Gesellschaft der Angst geformt

Posted in Gesellschaft, Politik, Soziologie by dierkschaefer on 20. November 2014

»Der Niedriglohnsektor, das Haupteinfallstor für Erwerbsarmut und spätere Altersarmut, war politisch gewollt. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat im Januar 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos stolz verkündet, „einen der besten Niedriglohnsektoren in Europa“ geschaffen zu haben. Hartz IV war ein Elitenprojekt. Damit sollte der Markt stärker in den Mittelpunkt gerückt und der Sozialstaat beschränkt werden«[1].

Der gute Butterwegge, so kenne ich ihn. Und natürlich mit Werbeblock. Trotzdem sehr sympathisch. Man sollte das Interview lesen. Ob man es bei den Wahlen beherzigen kann, bezweifle ich. Die Politik hat Ideen à la Butterwegge nicht im Angebot.

[1] „Hartz IV hat eine Gesellschaft der Angst geformt“ http://www.aachener-nachrichten.de/news/politik/hartz-iv-hat-eine-gesellschaft-der-angst-geformt-1.961585#plx1811271972 Donnerstag, 20. November 2014