Ein Besatzungskind will nach Hause
»Anthöfers Geschichte war schon in den 1990er Jahren das erste Mal in den Medien. Sie steht exemplarisch für die Geschichte von Tausenden Besatzungskindern. Schätzungen gehen für 1945 bis 1955 von mindestens 400.000 Kindern aus, die aus Verbindungen mit Besatzungssoldaten stammen. Anthöfers Suche nach seinem Vater wurde zu seiner Lebensaufgabe.«[1]
Als er ihn fand, war der Vater seit fünf Wochen tot. Anthöfer wollte es wissen und ließ ihn exhumieren. Das Ergebnis war positiv. Er blieb in West-Virginia, pflegte seine Mutter, die er mitgenommen hatte, bis zu ihrem Tod. Nun ist er selber krank, Magenkrebs, auf 44 Kilo abgemagert. Mit seiner Krankenversicherung hat er keine Chancen im amerikanischen Gesundheitssystem und möchte zurück. Aber einen Ambulanzflug kann er sich nicht leisten. Und auf Antwort der Botschaft in Washington wartet er jeden Tag. Sein großes Ziel war es immer, ein Grundsatzurteil zu erstreiten, das allen Kindern von US-Soldaten mehr Rechte verschafft. „Dann hätte das Ganze doch einen Sinn gehabt“, sagt er.«
Vielleicht, aber nur vielleicht erreicht ihn sein Anteil aus dem Heimkinderfonds noch rechtzeitig. Doch dort, so hat man ihm gemailt, gibt es eine Wartefrist von sechs Monaten. Anthöfer hat sein Photo hingeschickt, wie er total abgezehrt im Krankenbett liegt. Wenn er ein medizinisches Gutachten vorlegen könnte, wonach er noch höchsten sechs Monate zu leben hätte, dann könnte seine Akte vorgezogen werden. Eine makabre Vorzugsbehandlung, aber bürokratisch korrekt. Doch Geld für ein Gutachten hat er nicht.
[1] Alle Zitate: http://www.ksta.de/koeln/koelner-schicksal-sein-letzter-wunsch–zurueck-nach-koeln,15187530,29980392.html
Ehemalige Heimkinder aus Mönchengladbach werden aktiv und fordern die Herausgabe ihrer Heimakte !
Am 18. Februar 2015 treffen sich mehr als 15 ehemalige Heimkinder aus Mönchengladbach und wollen von HEPHATA und dem St. Josefshaus, die
Herausgabe ihrer Heimakten fordern.
Diese Heimakten werden benötigt, damit sie einen Antrag an den „Fond Heimerziehung-West“ stellen können, welcher bei der Anlauf-u.
Beratungsstelle LVR Köln angesiedelt ist.
Bisher waren ehemalige Heimkinder, welche seinerzeit (1945 – 1975) in einer Behindertenanstalt, oder einer Behinderteneinrichtung, wie Hephata,
oder das St. Josefshaus untergebracht waren, von diesem Fond ausgeschlossen.
Vorrausetzung aber ist, das sie nachweisen können, in welchen Heimen sie damals untergebracht waren und zu welchen Arbeiten sie herangezogen wurden.
Dafür sind Heim-u. Jugendamtsakten, sowie Arbeitsnachweise von immenser Wichtigkeit.
Diese Akten werden jetzt über einen Rechtsanwalt, für jedes einzelne Ehemalige Heimkind angefordert.
Desweiteren dient das o.g. Treffen dazu, sich auszutauschen und weitere Schritte und Aktionen vorzubereiten, um diese Heimzeiten aufzuarbeiten.
Viele dieser ehemaligen Heimkinder sind heute noch traumatisiert und leiden unter den Folgen der damaligen unsäglichen Zuständen in den Heimen.
Wegen dem geringen Einkommen (Grundsicherung), musste sich jedes ehemalige Heimkind, beim Amtsgericht, einen Beratungsschein für den Anwalt besorgen und 15,00 Euro eigenanteilig zahlen.
Kosten, welche für viele nur schwer zu stemmen sind, zumal weitere Kosten für die Antragstellung an den Heimfond, auf sie zukommen werden.
Dennoch werden die Strapazen auf sich genommen, um aufzuzeigen, wie unwertig und unmenschlich es in den Heimen seinerzeit zuging und viele noch heute traumatisiert sind.
Für nähere Informationen und Kontakte, wie Unterstützung jeglicher Art, bitte ich um Kontaktaufnahme mit mir, über FB-persönliche Nachricht, oder 02161-5734277 / 01522-3627521
Vielen Dank, Uwe Werner
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