Wir Insider wundern uns
„Die Geschichte der Heimkindheiten endlich konsequent aufarbeiten!“ fordert die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zur Situation Betroffener der Heimerziehung in der Bundesrepublik und der DDR“[1], im Folgenden Rörigkommission genannt.
Nanu? Hat Frau Vollmer nicht am „Runden Tisch Heimerziehung“ die Aufarbeitung längst besorgt? So richtig begann es 2006 mit dem Buch „Schläge im Namen des Herrn“ [2]. 2008 wurde der Runde Tisch eingerichtet[3], ich selber habe dort bei der „2. Anhörung“ am 2. April 2009 referiert[4] und Verfahrensvorschläge vorgestellt.[5] Mein Blog hat sich in der Folgezeit hauptsächlich mit den Heimkindern beschäftigt, so auch andere Plattformen im Netz.[6] In der Folge begannen manche Heime ihre Vergangenheit in umfangreichen seriösen Studien aufarbeiten zu lassen. Hier seien nur zwei der vielen Publikationen von Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler genannt[7]. Dazu kommen noch die Berichte über die Ergebnisse des Runden Tisches von Prof. Kappeler, ein überaus kompetenter Fachmann, der vom Runden Tisch wohlweislich ausgegrenzt wurde.[8]
Was will die Kommission mehr?
Kann sein, dass auch sie mit den Ergebnissen des Runden Tisches nicht zufrieden ist. Da werden ihr viele, so auch ich, beipflichten. Der Runde Tisch hatte zwar auch ein paar wissenschaftliche Arbeiten in Auftrag gegeben, doch es handelte sich bei dem Runden Tisch um einen von Beginn an eingefädelten Betrug.[9] Dort wurden die ehemaligen Heimkinder gekonnt von Antje Vollmer über den Tisch gezogen.[10] In quasi mafiöser Verbindung konnten Staat und Kirchen das für sie Schlimmste verhindern: Eine echte Entschädigung und eine Anerkennung der Arbeit der Kinder in Fabriken und Landwirtschaft als Zwangsarbeit. Medikamententests an Kindern kamen nicht zur Sprache, für Säuglingsheime, Behinderteneinrichtungen und psychiatrische Unterbringungen zeigte man sich nicht zuständig. Durch ganz andere Problemlösungen im Ausland, zb gerichtliche Untersuchungsausschüsse ließ man sich nicht irritieren. Die Rechtsnachfolger der Misshandler traten in die Fußstapfen der Täter. Es hätte eine Lösung gegeben: Der Staat (die Länder und ihre Jugendämter) übernehmen die Verantwortung, zahlen Entschädigungen und refinanzieren sich bei den kirchlichen Einrichtungen. Hätte – aber genau das wollte man nicht.[11]
Wenn die Rörigkommission diese Fälle, ergänzt durch die hinzugekommenen Missbrauchsfälle, die damals kaum Thema waren, neu aufrollen will, muss sie die Erfahrungen der Heimkinder berücksichtigen: all die Untersuchungen haben für sie nichts gebracht. Ihre Berichte waren nur das Rohmaterial für Wissenschaftler, die damit ihr Geld verdienten und ihr Karriere beflügelten. Gewiss, sie gaben den Opfern Anerkennung, ihre Ergebnisse riefen bei den Rechtsnachfolgern „Betroffenheitsgestammel“[12] hervor, doch die waren damit glimpflich davongekommen und die Heimkinder fühlten sich abermals missbraucht. Wenn Herr Rörig mit seiner Kommission die Lage dieser Gruppe nachhaltig verbessern will, ist er herzlich willkommen. Das Beweismaterial liegt vor. Neue Untersuchungen sind unerwünscht. Sie würden nur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gesehen. Auch schon lange fordern die Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime. Alles längst bekannt.[13]
Es mag sein, dass die Kommission vornehmlich die Missbrauchsfälle sieht, weil sich bei ihr dieser Personenkreis gemeldet hat, der zuvor nicht so sehr im Blickpunkt stand. Das Meldeaufkommen nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Piusheim macht deutlich, dass dieser Bereich noch ein großes Dunkelfeld bergen dürfte. Ich weiß, dass wir in nächster Zeit noch einiges über klerikale Pädokriminalität hören werden einschließlich der wirtschaftlichen Nutzung der Missbrauchsopfer. Das wird noch spannend. Aber …
Aber das interessiert die Öffentlichkeit nur vorübergehend. Die Heimkinder fanden sogar persönliche Beachtung in ihrem jeweiligen Lokalblatt, das sich die Gelegenheit nicht entgehen ließ, Opfer aus der näheren Umgebung präsentieren zu können. Es ist den Medien nicht vorzuwerfen, dass sie immer eine neue Sau durch ihre Blätter jagen müssen, denn der Skandal von heute verdrängt den von gestern. Die Leute wollen im Grunde nichts wissen, sondern nur unterhalten werden – und das ist der eigentliche Skandal.
Wenn die Rörigkommission einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit all den erforderlichen Vollmachten durchsetzt, wenn diese Untersuchungen die Staatsanwaltschaften nötigen, die einschlägigen Archivakten in Jugendämtern, Kirchen, Klöstern und Jugendhilfeeinrichtungen zu beschlagnahmen, und das unabhängig von der Verjährungsfrage[14], dann dürfte sie auch Unterstützung von den Opfern erwarten.
Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung. Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern, den Misshandelten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepublikanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbaren Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungsrechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[15] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Verbrechen reicht von deutlicher Benachteiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschenrechtsverletzungen Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.
Hinzu kommt, dass in vielen Fällen der Rechtsweg von Beginn an schuldhaft versperrt blieb: Wer sich über seine Misshandlungen beklagte, (sei es in der Einrichtung oder bei der Polizei, den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft,) wurde nicht nur abgewimmelt, sondern zuweilen auch noch geprügelt, weil er „Lügen“ erzähle. Wer, mündig geworden, auspackte, wurde bedroht. Beispielhaft sei hier Alexander Markus Homes genannt. Sein Buch „Prügel vom lieben Gott“ erschien erstmals 1981, also vor inzwischen 39 Jahren. Und die Kirche versuchte, ihn mundtot zu machen.[16] 1999 erschien das Buch MUNDTOT.[17]von Jürgen Schubert, ein weiterer Pionier. Schließlich ist noch an Paul Brune zu erinnern. Es geht dabei nicht um das Unrecht während der Nazi-Zeit (er wurde in eine der Tötungsstationen der Kindereuthanasie eingewiesen), sondern um das in der Bundesrepublik.[18]
Mich würde auch interessieren, mit welchen Methoden die Organisatoren der Kinderbordell-Einrichtungen gearbeitet haben, um die Heimkinder für den Sexmarkt gefügig zu machen und wer abkassiert hat.
Aber: welche Bedeutung haben Opfer angesichts der mächtigeren Interessenvertreter?
Es ist gut, sehr geehrter Herr Rörig, dass Sie sich nun über die Missbrauchsfälle hinaus auf breiterer Front eingeschaltet haben. Schließlich umfasst das Spektrum missbräuchlicher Behandlung von Schutzbefohlenen weitaus mehr als nur den sexuellen Bereich; die menschliche Bosheit ist bodenlos.[19]
Wir sind nun einer neuen(?) Form des sexuellen Missbrauchs auf der Spur, der Bordellisierung von Heimkindern. Ansätze dazu gab es bereits in der Korntal-Sache; die konnten aber m.W. nicht ausreichend belegt werden. Nun hören wir von ähnlichen Vorwürfen aus Mallorca und aus dem Piusstift. Es wäre ein Fortschritt, wenn Sie in Sachen Piusstift Beweismaterial beschaffen könnten.
Eine andere Investigativgruppe ist mit ihren Recherchen schon weiter. Eine erste fundierte Anzeige läuft bereits. Doch wie Sie wissen sind Staatsanwälte weisungsgebunden und die Schutzlobby der Täter ist mächtig. Haben Sie einen Draht „nach oben“?
Wenn dieser Kinderbordell-Fall demnächst, wie ich vermute, in die Medien kommt, müssten Sie mit Ihrem Material bereitstehen. Denn für „Kinderkram“ ist die Aufmerksamkeitsspanne des Publikums wie auch die der Politiker nicht so groß wie für Corona. Dann sollten Sie in Ihrer Funktion dafür sorgen können, dass ein Staatsanwalt mit seinem Team direkt ins Archiv marschiert, bevor dort die Akten vernichtet werden. Wie weit geht Ihre rechtliche Kompetenz? Sind Sie befugt, Klage zu erheben und werden Sie es tun?
Sollte Ihnen bei der Sichtung des Materials, das ich Ihnen jetzt präsentiert habe, der Kopf schwirren, empfehle ich zur Entspannung ein Kapitel aus den Aufzeichnungen des Heimkindes Dieter Schulz. „Von Auerbachs Keller in den Venusberg“.[20]
Fußnoten
[1] Stellungnahme vom 23. April 2020,https://www.aufarbeitungskommission.de/meldung-23-04-2020-stellungnahme-aufarbeitung-heimkindheiten/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%A4ge_im_Namen_des_Herrn.Heimkinder waren vorher schon einmal Thema gewesen. https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/02/02/wenn-der-richter-das-gelesen-haette-dann-haetten-sie-keine-zehn-jahre-gekriegt-x/ Fußnote 1.
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Runder_Tisch_Heimerziehung_in_den_50er_und_60er_Jahren
[4] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf
[5] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf
[6] Beispielhaft sei hier nur die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der Freien Arbeitsgruppe JHH aus Volmarstein genannt. http://www.gewalt-im-jhh.de/Grundung_der_Freien_Arbeitsgru/grundung_der_freien_arbeitsgru.html Nicht zu vergessen die stupende Aktivität von Martin Mitchell in Australien, ehemaliger Zwangsarbeiter im Moor von Freistatt bei Bethel. https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2017/01/freistatt_kappeler.pdf
[7] Rezensionen: Himmelsthür:https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/01/rezension-himmelsthc3bcr.pdf und Volmarstein: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/
[8] http://gewalt-im-jhh.de/hp2/Kritischer_Ruckblick_2011.pdf Interessant ist, dass hier die Autoren eine mythisch-literarische Sprache verwenden: „Sie schreiben: »Öffnete man in den 1950er und 1960er Jahren die Tür zum Johanna-Helenen-Heim, so sah man in einen Abgrund der Willkür, der Zerstörung, der Gewalt, der Angst und der Einsamkeit. Man blickte in das ‚Herz der Finsternis‘« So heißt der Roman von Joseph Conrad, in dem er eine (fiktive) Expedition zum Oberlauf des Kongo, der Privatkolonie des belgischen Königs Leopold II beschreibt. Der „Freistaat Kongo“ stand außerhalb jeglichen Völkerrechts. Seine Bevölkerung wurde millionenfach zur Arbeit gezwungen, verstümmelt, versklavt, getötet. https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/6864476092/in/photolist-bss87h-bsAdtW-bstBdj-bFv4Nz-bFoukV-bFmU1D-brHiv7-bFmHZK-bFn3fv-bFn4MD-bss62f-bsAbz7-bsAeA5-bstGNY-bsAd8N-bstK9w-bFoDuR-bFmSHB-bFmPwD-bFmMWB/ Das Ganze unter dem „Deckmantel eines wortreichen humanitären Missionseifers“.
Auch ich griff – eher unbewusst – auf solch ein mythisch-literarisches Vorbild zurück, als ich meinem geplanten Essay über die Klerikale Pädokriminalität dieses Motto voranstellte:
„Willkommen im Reich des Bösen!
Lasst, die ihr reinkommt, alle Hoffnung fahren!
Ach so, nur zu Besuch …
Auch Kinder dabei? Nein? Schade.“
Hier regiert die Phantasie von de Sade, der nicht nur wegen seiner Phantasien viele Jahre seines Lebens eingekerkert war. https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/49821171961/in/dateposted-public/ Ein Schmankerl: de Sades Schädel von Dr. Ramon nach den Methoden der Phrenologie untersucht: „Sades Schädel glich in jeder Hinsicht dem eines Kirchenvaters.“ https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46407841.html
[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[10] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[11] Photo: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8409300786/in/photostream/
[12] Helmut Jacob, Volmarstein, prägte diesen zutreffenden Begriff.
[13] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/14/wer-will-ins-heim-ins-altenheim-vom-stephansstift/
[14] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/03/28/schindluder-mit-dem-heiligen/
[15] http://heimkinderopfer.blogspot.com/
[16] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/11/27/prugel-vom-lieben-gott-neu-aufgelegt-2/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/11/06/prugel-vom-lieben-gott-neu-aufgelegt/ dort: „Hintergrund“
https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/22/man-hat-uns-die-religion-mit-prugeln-implantiert/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/15/das-system-schlug-mit-wucht-zuruck/
Hier ein sehr erhellender Auszug aus dem Buch von Homes: https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/13/wir-haben-den-kindern-immer-wieder-gesagt-dass-wir-sie-im-namen-von-jesus-christus-erziehen/
[17] http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Nachkriegsbiographie_MUNDTOT_bei_Aachener_Juergen_Schubert.html
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/04/06/merkwurdig-die-vinzentinerinnen/
[18] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/12/26/der-fall-paul-brune/
https://www.lernzeit.de/lebensunwert-der-weg-des-paul-brune/
[19] 1 Weihnachtsfest mit 2 Diakonissen, https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/12/21/1-weihnachtsfest-mit-2-diakonissen/
Die Vergewaltigung eines Kindes und der Rechtsstaat
Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet[1]. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?
Zunächst einmal: Im Prinzip ja. Es gab einen Rechtstitel und der musste vollzogen werden, wie auch bei den Abschiebungen unserer abgelehnten Asylbewerber, wie bei der Festnahme von Delinquenten, deren Widerstand notfalls gebrochen wird. Auch Angeklagte werden gegebenenfalls gefesselt in den Gerichtssaal gebracht.
Doch wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit?
Ich war 15 Jahre als Polizeipfarrer und schon davor mit ethischen Fragen staatlicher Gewalt beschäftigt bis hin zum „Todesschuß“, der als „Rettungsschuß“ bezeichnet ein moralischer Kurzschluss ist.
Es gibt eine Faustregel für Polizeibeamte: Ein Polizeieinsatz darf keine Situation hinterlassen, die polizeiwidriger ist als die Ausgangssituation.
So etwas kommt allerdings vor und wirft immer die Frage auf: War der Einsatz umsichtig vorbereitet und wird er offen und ehrlich nachbereitet? Hinterher ist man immer klüger, sollte man jedenfalls werden.
Zunächst die Abwägung der Rechte: Zur Durchsetzung des Rechtstitels war wohl erst einmal die Abholung aus der väterlichen Wohnung geplant, doch man sagte den Termin ab. Wahrscheinlich fürchtete man den Widerstand des Vaters. Der war damit vorgewarnt und die Staatsdiener liefen in die Öffentlichkeitsfalle: Der Vater dokumentierte per Kamera. Wäre dieses Video nicht entstanden, dann … Na ja, dann wäre der Vorfall genauso problematisch gewesen, hätte aber nur eine kleine Notiz im Lokalblatt ergeben. Dumm gelaufen? Nein! Denn so wird der Fall ein grundsätzlicher und kann so öffentlich wie er wurde auch öffentlich beleuchtet werden.
Einem Kind ohne eigene Rechte und damit ohne Rechtsvertretung wurde ganz legal Gewalt angetan. Wie ein Schwerverbrecher wurde es abgeführt. Ich nenne es Vergewaltigung. Die Grundlage war eine Gerichtsentscheidung, nach der – um des wie auch immer verstandenen Kindeswohles willen –der Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht über das Kindes zuerkannt wurde, weil der Vater nicht in der Lage sei, dem Kind ein positives Mutterbild zu vermitteln. So etwa verstehe ich den mir nicht vorliegenden Beschluss.
Ich habe als Tagungsleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll die Ausbildung von Anwälten des Kindes, heute heißen sie Verfahrensbeistand, mit konzipiert und geleitet. Mir sind solche Fallkonstellationen vertraut. Sie sind kompliziert in ihren Details. In diesem Fall ist leider nicht bekannt, ob der Vater sich gegen Kontakte zwischen Mutter und Kind, man spricht von „Umgang“, gesperrt und diese hintertrieben hat. Das kommt häufig vor. Meist ist es die Mutter, bei der das Kind lebt und die den Umgang mit ihrem Ex nicht toleriert. Es kann gute Gründe geben, solche Umgänge nicht zu wollen, auch gute Gründe, sie nicht zu dulden. Wie das hier lag, weiß ich nicht. Immerhin lebte das Kind beim Vater, so dass anzunehmen ist, dass von ihm keine Gefahr für das Kind bestand – es sei denn, man meint, ein Kind brauche unbedingt auch im Trennungsfall den von Fürsorglichkeit und und elterlicher Liebe geprägten Kontakt zu beiden Eltern. Das Leben spielt zuweilen anders. Wie soll nach diesem Vorfall das Mädchen ein positives Mutterbild bekommen? Wie will man die Befriedung des elterlichen Konflikts erreichen? Denn vice versa soll das Kind doch wohl auch mit einem positiven Vaterbild aufwachsen. Hier wurde ein Scherbenhaufen angerichtet.
Der ist aber noch größer:
- Was sollen die Mitschüler vom Staat, vertreten durch uniformierte „Freunde und Helfer“ halten, der eine Kameradin dermaßen gewaltsam abführt? Eine Ver-gewalt-igung? Den Gerichtsvollzieher werden die Kinder wohl nicht als Drahtzieher wahrgenommen haben.
- Was sollen die Schüler von ihrem Lehrer/ihrer Lehrerin halten, die das Kind nicht geschützt hat, sondern zugesehen, wie man ihm Gewalt angetan hat? Ich habe meine Frau gefragt, sie ist Lehrerin: Wie hättest Du …? Nein sagte sie. Sie hätte nicht geduldet, dass eine Schülerin gegen ihren Willen aus dem Unterricht geholt wird – es sei denn, die Schuldirektion hätte sie genötigt. Die habe ein höherwertiges Hausrecht. Ich nehme an, die Direktion war zugegen, denn die Polizei wird über das Direktorat gegangen sein. Damit wurde in den Augen der Schüler das Ansehen der Schule generell geschädigt, die sie als Büttel der Büttel haben amten lassen. Was wäre wohl passiert, wenn analog zum Kirchenasyl Schule und Schüler ein Schulasyl organisiert hätten?
- Die Öffentlichkeit wurde Zeuge dieses Teils staatlicher Gewalt und ist empört. Die Hintergründe dieses Falls werden aus Datenschutzgründen verborgen bleiben. Der Vater jedoch wird sich den Mund nicht verbieten lassen. So bleibt allein die öffentliche Vergewaltigung eines Kindes im Gedächtnis.
- So haben letztlich auch der Staat und seine Rechtsorgane Schaden genommen.
Ein Scherbenhaufen als Ergebnis eines Polizeieinsatzes. Man hätte ja, da keine Dringlichkeit bestand, nach Erfragung des Kindeswillens wieder abziehen können, auch wenn der Gerichtsvollzieher protestiert hätte. Hier ist eine möglichst öffentliche und offene Fallaufarbeitung vonnöten.
Viel wichtiger ist die Wiederherstellung des kindlichen Vertrauens, das schon durch die Trennung der Eltern hinreichend erschüttert sein dürfte, das aber nach diesem Vorfall und der erzwungenen Zuweisung an die unmütterliche Mutter total zerrüttet sein dürfte. Die Vergewaltigung hat rechtsstaatlich triumphiert. Schlimmer konnte nicht ausgehen.
Wenn schon das individuelle Desaster kaum zu heilen scheint: Was ist zu tun, damit solche Fälle, die ja alltäglich sind, wenn auch nicht immer so spektakulär, möglichst vermieden werden?
Kinder brauchen einen Platz als eigenständige Rechtspersonen im Grundgesetz. Die Elternverbände werden aufschreien. Denn das wäre ein Recht im Einzelfall auch gegen die Eltern. Ob allerdings die Kinderrechte bei externen Personen und Institutionen immer in besseren Händen liegen, wage ich zu bezweifeln angesichts der fehlenden Ausbildung und der notorischen Überbelastung von Familienrichtern in Kindesangelegenheiten, die eben nicht allein juristisch zu behandeln sind. Auch Verfahrensbeistände haben zuweilen nicht das Kind im Kopf, sondern ihre eigenen Vorstellungen, wohin ein Kind gehört und wie es notfalls genötigt oder gar gezwungen werden sollte.
Auf dem Schlachtfeld partnerschaftlicher Auseinandersetzungen werden die Kinder leicht zu Opfern der „elterlichen Liebe“. Bei Scheidungen könnte, könnte ein Richter ja noch daran denken, wie der Scheidungskrieg zugunsten der Kinder eingehegt werden müsste. Diese primäre Schutzmöglichkeit fällt bei eingetragenen Partnerschaften oder gar beim ungeregelten Zusammenleben weg.
„Wenn Elefanten streiten, leidet das Gras.“
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/10/oeffentliche-kindesentfuehrung/
Eine kinderförderliche Politik? – Nicht mit diesen Politikern!
Gutmenschen haben schöne und gute Wunschvorstellungen. Ich auch. Doch Politik funktioniert anders.
Hallo, Herr Bösen[1],
mit Ihren Ideen tragen Sie bei mir Eulen nach Athen.
Kinder haben keine Lobby, jedenfalls keine effektive. Politik wird weitgehend ohne Rücksicht auf Kinderbelange gemacht. Die Kinderkommission halte ich für eine Feigenblattveranstaltung. Sie fordert zwar Kinderrechte ins Grundgesetz (vom Kinderwahlrecht gar nicht zu sprechen), doch diese Vertreterinnen ihrer Parteien können ihre eigenen Parteien nicht überzeugen.
Kommt doch einmal ein kinderförderliches Gesetz durch den Bundestag[2], wird es von den Ländern, die dafür zahlen sollen, abgeblockt oder so verwässert, dass es kaum noch etwas bringt. So die Blockade der Länder bei der Forderung, dass ein „Anwalt des Kindes“, heute heißt er „Verfahrenspfleger“, für seine Aufgabe qualifiziert sein muß.[3] Nachdem wir dennoch faktisch und gegen Widerstände den nicht gewünschten Berufstand[4] etablieren konnten, wurde er durch Gebührenpauschalen so eingeengt, dass eine professionelle Arbeit nur noch für Idealisten mit einem Hauptverdiener im Hintergrund möglich ist. Ich könnte noch andere Beispiele anführen. Als Resümee meiner Tätigkeit verfasste ich gegen Ende meiner Berufstätigkeit ein Plädoyer „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“, vertrieb es über meinen Verteiler und veröffentlichte es ein paar Jahre später in meinem Blog.[5]
Doch allein mit guten Argumenten macht man keine Politik, auch nicht mit Ihren Wunschvorstellungen.
Ich hatte jahrelang qualifizierte Referenten in meiner „Tagungsreihe Kinderkram“ und dafür ein Fachpublikum. Wir waren uns immer ziemlich einig, was im Detail geschehen müsste. Doch Jahr für Jahr gab es allenfalls minimale Fortschritte. „Man tagt und tagt – und es wird doch nicht hell“.
Schauen Sie sich einmal die Liste der Lobbyisten an Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag und zählen sie durch,
- wie viele sich (hoffentlich) für Kinderbelange einsetzen,
- wie viele finanzkräftig sind,
- wie viele mit Arbeitsplätzen argumentieren oder auf ein Wählerpotential verweisen können.
Wir kriegen ja trotz der frischen Erfahrungen nicht einmal eine Verschärfung des Waffenrechts gebacken.
Auch Sie werden zu der Feststellung kommen: Kinder haben keine Lobby, jedenfalls keine effektive.
Sie haben nicht auf meine Frage geantwortet, wie unsere Gesellschaft, wie unsere Behörden der Realität von 42.100 Inobhutnahmen von Kindern[6] möglichst kindgemäß begegnen sollen und KÖNNEN.
Nichts für ungut.
Dierk Schäfer
Fußnoten
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/27/ecrasez-linfame-hasskommentare-meinem-blog/#comment-7539
[2] Im Falle der Beschneidung von Kindern gab es ein Gesetz, das auf die körperliche Unversehrtheit der Kinder keine Rücksicht nahm. Religion war wichtiger als Menschenrechte für Kinder.
[3] Auch Familienrichter sind es nicht, denn sie haben fast immer nur eine juristische Qualifikation, aber keine für Psychologie und Sozialpädagogik. Manche müssen sich sogar ins Familienrecht erst einarbeiten, weil sie im Studium einen Bogen drum gemacht haben. Andere verweigern Fortbildung und begründen das mit der Wahrung ihrer Unabhängigkeit.
[4] Politiker hatten die Wunschvorstellung, das könnte doch ehrenamtlich geleistet werden, von „Tante Emma“, wie ich es nannte.
[5] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf ].
[6] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/07/PD14_262_225.html
Ein Nachtrag: Auch manche „Kinderlobby“ hat Eigeninteressen. die nicht unbedingt den Kindern dienlich sind: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
Politisch korrekt ist dieses Buch ganz und gar nicht.
Täterschutz werden „Opferverbände und einschlägige Rechtsanwälte“ argwöhnen[1]. Bereits die Rezension in der FAZ[2] hatte mich an eine turbulente Tagung erinnert und ich bestellte das Buch[3]. Der Name des Autors war mir geläufig. Max Steller gehörte zu den maßgeblichen Gutachtern für das Urteil des Bundesgerichtshofs[4], mit denen 1999 die Standards für die Glaubhaftigkeitsbegutachtung festgelegt wurden. Steller war auch führend beteiligt an den Freisprüchen in den damaligen Massen-Missbrauchsprozessen.[5]
Sein Lebensthema ist die Aussagepsychologie: Wie glaubhaft ist die Aussage eines „Täters“ oder eines „Opfers“, wenn es keine Indizien gibt und nur Aussage gegen Aussage steht? Im Klartext: Wer lügt? Oder Wer erinnert sich falsch und wie kommt er dazu? Die Brisanz liegt in der zweiten Frage, in der sich unheimliche Abgründe auftun[6]. Da ist jemand ehrlich davon überzeugt, missbraucht zu sein, und wird damit konfrontiert, dass es nicht stimmt, in manchen Fällen auch gar nicht stimmen kann. Doch bis dahin hatte man dem „Opfer“ geglaubt. Steller nennt die Gründe dafür.
Einerseits die „Aufdeckungsarbeit“ nach Anleitung von Prof. Dr. Tilmann Fürniss[7], der Kindergärtnerinnen und Lehrer sensibilisierte, hinter harmlosen Kinderzeichnungen und Kindesäußerungen Missbrauch zu vermuten, der in vielen Befragungen aufzudecken ist. Steller: Ein Kind kann zwar noch nicht gekonnt lügen, aber man kann ihm Erlebnisse suggerieren, die es dann für wahr hält. Man müsse untersuchen, ob das Kind den Missbrauchsvorwurf spontan erhoben hat oder ob und durch wen das Kind nach vielen Befragungen vielleicht erst darauf gebracht wurde, bis es schließlich fest von seinem Missbrauch überzeugt sei.
Was mit Kindern geht, funktioniert andererseits auch mit Erwachsenen, die in vielen Therapiesitzungen zu der Lösung kommen, die ihr Therapeut als Standard- oder Resthypothese für ihren Fall parat hat: Frühe Missbrauchserfahrung, ins Unbewusste verdrängt, werden nun endlich bewusst gemacht; damit ist zugleich ein Schuldiger gefunden für all die Beschwerden. In solchen Fällen müsse man einen kritischen Blick auf die Persönlichkeit des Menschen und seine Geschichte eventueller psychischen Auffälligkeiten richten.
Der unreflektierte Glaube an den Wahrheitsgehalt von Kinderaussagen war damals in der Öffentlichkeit noch ungebrochen, soweit es um sexuellen Missbrauch ging. Aufdeckungsarbeit war angesagt. Die Methoden von „Beratungsstellen“ wie Zartbitter[8] und Wildwasser[9] galten als unbezweifelbar, stand dahinter doch ein veritabler Professor, der in Fortbildungskursen auch Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen in „Aufdeckungsarbeit“ schulte. Wenn ein Kind „anatomisch korrekte“ Puppen[10] richtig zusammensteckte und seine Zeichnungen nach Meinung der „Experten“ sexuelle Hinweise enthielten, war das ein Beleg für sexuelle Erfahrung.
In dieser aufgeheizten Situation lud ich zu einer Tagung ein: „Sexueller Mißbrauch in der Familie. Ein Vorwurf und seine Folgen.“ Schlimmeres hätte ich nicht tun können. „Das ist kein Vorwurf, das ist ein Verbrechen“, befand eine aufgebrachte Kollegin. In der weithin Feminismus-geneigten Kollegenschaft war ich isoliert. Eine Leserbriefwelle der Empörung rollte an und wir überlegten, ob wir die Tagung unter Polizeischutz stellen sollten. Das „technische“ Personal unsere Akademie reagierte nüchtern, wie man reagieren sollte. Ich druckte –wohl erstmalig in der Geschichte der Akademie – kleine Karten mit der Aufforderung, das Akademiegelände unverzüglich zu verlassen und die Akademieleitung setzte mir die Ehefrau eines Kollegen zur Kontrolle in die Tagung, was ich durchaus auch als Dokumentationsschutz in meinem Interesse sah.
Was die allgemeine Empörung hervorrief war, dass ich Missbrauchsbeschuldigten zu einem Podium verholfen hatte und damit auch dem Thema Missbrauch mit dem Missbrauch.[11] Denn jeder dieser Beschuldigten hatte ungeprüft als Täter zu gelten.
Die Tagung wurde turbulent. Im Publikum saßen viele „Täter“, Väter und Ehepaare, denen man die Kinder weggenommen hatte, Großeltern, die ihr Enkelkind in der Dusche missbraucht haben sollen. „Aber wir haben gar keine Dusche“. Die meisten waren gegen Wände gelaufen, trotz der Unhaltbarkeit der Vorwürfe, so wie die Eltern in den zeitgleich laufenden Wormser Prozessen[12]. Den Ehefrauen der „Täter“ hatte das Jugendamt die Scheidung empfohlen. Erst dann würden sie ihre Kinder zurückbekommen. Ich hatte neben forensischen Psychologen auch einige Betroffene zum Referat gebeten, so auch den Verfasser des Buches „Mißbrauch des Mißbrauchs“[13]. Schon der Titel war eine Provokation, meinte die Gegenseite. Eine Teilnehmerin hielt es nicht aus, bekannte sich als traumatisiert und verließ die Tagung. Auch die referierenden renommierten Psychologieprofessoren wurden der Täterseite zugeschlagen: „Tätervertreter“. Denn: „Kinder lügen nicht.“
So ist auch ein ganzes Kapitel im Buch von Max Steller überschrieben. Kinder, schreibt er, lügen auch, doch sie können das noch nicht richtig, denn Lügen will gekonnt sein. Aber man kann Kindern Erlebnisse suggerieren, die sie nie gehabt haben, dann aber phantasievoll ausschmücken. Eben bis zum Missbrauch in der nicht vorhandenen Dusche.[14]
Nachtrag
Eine gute Zusammenfassung der damaligen Atmosphäre liefert eine Studienarbeit aus dem Jahr 1997.[15] Übrigens: Meine Tagung hatte Folgen. Durchweg positiv. Hier sei nur die Zusammenarbeit mit der Esslinger Hochschule für den „Anwalt des Kindes“ zu nennen. Auch meine „Tagungsreihe Kinderkram“ war letztlich ein Ergebnis der auf der Tagung geknüpften Kontakte. Darüber hinaus gab es viele Einzelkontakte beraterischer Art[16], vielfach auch seelsorgerlich. Unangenehm war, dass meine Akademie aus politischen Gründen meinte, ein Nachgespräch ansetzen zu müssen unter der Moderation der landeskirchlichen Frauenbeauftragten. Da hatte man den Bock zum Gärtner gemacht – oder muss ich das „gendern“? Gärtnerin ginge ja noch, aber der Bock?[17]
PS: Dank der Mithilfe des Verlags ist das Buch von Max Steller auch für Laien spannend und sehr gut lesbar. Zwei Passagen gefallen mir überhaupt nicht. Darauf werde ich noch eingehen. Und auf die Brisanz des Sachverhaltes im Zusammenhang mit ehemaligen Heimkindern und der Forderung nach Aufhebung der Verjährung.
[1] http://www.mittelbayerische.de/kultur-nachrichten/hysterie-verstellt-den-blick-aufs-wahre-21853-art1290931.html Dienstag, 6. Oktober 2015
[2] Manfred Lütz, Wer sich als Opfer ausgibt, hat oft schon gewonnen, FAZ, Freitag, 2. Oktober 2015, S. 12
[3] Max Steller: „Nichts als die Wahrheit“ – Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann. Heyne Verlag, München 2015. 288 S., geb. 19,99 €.
[4] http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-618-98.php3, Pressemitteilung: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/glaubhft.html
[5] Montessori-Prozess: https://de.wikipedia.org/wiki/Montessori-Prozess , Wormser Prozesse: https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse , dazu Gisela Friedrichsen, Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39523432.html, von Gisela Friedrichsen auch eine Fall-Beschreibung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7851222.html
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/04/06/unheimlich/
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Tilman_F%C3%BCrniss
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Zartbitter_%28Verein%29
Nachtrag: Die Nennung von Zartbitter ist nicht falsch, allerdings war es nicht Zartbitter/Köln, sondern Zartbitter/Coesfeld. Zartbitter/Köln distanziert sich von Zartbitter/Coesfeld und den Methoden von Prof. Fürniss energisch. S. dazu meinen Artikel „Missbrauch mit dem Missbrauch?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/08/12/missbrauch-mit-dem-missbrauch/ Dort gehe ich auf den Mailwechsel mit Frau Enders von Zartbitter/Köln ein, den sie unter dem Betreff: „Verleumderische Informationen über Zartbitter“ begonnen hat.
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Wildwasser_%28Verein%29
[10] http://www.inhr.net/artikel/puppenspiele-fuer-missbrauchs-aufdeckung-sehr-bedenklich
[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch. Der Autor des gleichnamigen Buches referierte auf der Tagung „seinen Fall“.
[12] Wormser Prozesse, vorangegangen war der Montessori-Prozess. S. Anmerkung 5. Noch gab es allerdings nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs, s. Anmerkung 4, das ausführlich nicht nur auf untaugliche Testverfahren einging, sondern auch auf das Thema Suggestion.
[13] Thomas Alteck, Mißbrauch des Mißbrauchs. Neu, aber auch vergriffen unter dem Titel: Unsere Kinder siehst DU nicht! – Die Falldarstellung auf der Webseite von Thomas Alteck (Pseudonym) http://www.alteck.de/alteck_show.cfm?CFID=cc708de0-7f56-4d81-b3bc-996e487728e4&CFTOKEN=0&xx=start_beschluss.cfm ist erhellend und in Grundzügen leider typisch für manche Missbrauchsvorwürfe. Manche Fälle gehen „besser“ aus. Aber „ich habe die (Er-)lebenszeit mit meiner Tochter verloren“, so ein Vater, dessen Tochter sich nach ihrer Pubertät aus der psychischen Umklammerung ihrer Mutter befreien konnte.
[14] Einen ähnlichen Fall konnte ich später begleiten. Erst ein Ortstermin brachte Klarheit. Der Erstgutachter hatte sich auf Aussagen verlassen und Glaubhaftigkeit attestiert: http://www.zeit.de/2003/26/Verdacht. Der Sozialarbeiter hatte das Versagen des Jugendamtes in diesem Fall öffentlich gemacht und wurde versetzt.
[15] Ein Abstract ist zu finden unter http://www.hugendubel.de/de/buch/laura_dahm-sexueller_missbrauch_der_missbrauch_mit_dem_missbrauch-6781372-produkt-details.html
[16] z.B. Anmerkung 13
[17] Leider muss ich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Nennung des Familiennamens der Dame verzichten. In diesem Zusammenhang trüge er sehr zur Belustigung bei.
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