Dierk Schaefers Blog

Keine rentenrechtliche Anerkennung von Zwangsarbeit

»Unter Zwang geleistete Arbeit von Heimkindern könne nicht als Beitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt werden.«[1]

Als positiv ist hervorzuheben, dass hier gerichtlich überhaupt der Gedanke geäußert wird, es könne in Kinderheimen Zwangsarbeit gegeben haben. Ein Gedanke, den die vorurteils­behaftete „Moderatorin“ des Runden Tisches, Antje Vollmer, gescheut hat, wie sprichwörtlich der Teufel das Weihwasser, um einen Vergleich zu wählen, der für eine Theologin passend erscheint.

»Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist es zwar glaubhaft, dass die Klägerin zu verschiedenen Arbeiten herangezogen worden ist, wenn auch der genaue Umfang auch unter Berücksichtigung von bereits bestehenden Beweiserleichterungen nicht mehr aufklärbar ist. … Weder habe aber nach damaligem Recht eine echte versicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen, noch habe es Beitragszahlungen des Heimes gegeben, noch sei ein Arbeitsver­hältnis vereinbart worden. Nach damaliger Anschauung sei das Prinzip der Erziehung durch Arbeit vorherrschend gewesen. Heimkinder haben nicht in einem auf den freien Austausch von Arbeit und Lohn gerichteten Verhältnis gestanden. Was die Klägerin im Rahmen ihrer Unterbringung erhalten habe (Kost/Logis, Bekleidung, Taschengeld), stelle sich daher nicht als (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt dar. Ob das Kinderasyl Gundelfingen seinerzeit Personal eingespart oder die Arbeit der Klägerin gewerblich für Dritte genutzt habe, sei nicht aufklärbar gewesen, hätte aber auch nicht zur Versicherungspflicht geführt. … Eine rentenrechtliche Berücksichtigung dieser Zeiten sei nach der gegebenen Rechtslage nicht möglich und damit Sache des Gesetzgebers.«[2]

 

Was wir dem Urteil entnehmen können:

  1. Kinder als Schutzbedürftige konnten sich der schutzpflichigen Einrichtung dem als Arbeitstherapie getarnten Zwang nicht widersetzen. Wenn das Gericht meint: Heimkinder haben nicht in einem auf den freien Austausch von Arbeit und Lohn gerichteten Verhältnis gestanden, so ist das ein Hohn. Speziell diese Kinder waren rechtlos ihren Einrichtungen ausgeliefert, die sie rücksichtlos wirtschaftlich zur Kostendeckung und Gewinnerzielung ausgebeutet haben. Die Arbeitstherapie war in kirchlichen Einrichtungen zudem religiös verbrämt; manche Erzieher werden selber daran geglaubt haben. Selbstverständlich bekamen die Kinder weder einen Lehrlings-, noch Arbeitsvertrag. Das wäre nachteilig für die Einrichtungen gewesen – bis heute! Da Sozialgerichte nur aufgrund bestehender Gesetzeslage urteilen können, sind ihnen die Hände gebunden, damalige Menschenrechtsverletzungen (Zwangsarbeit gehört dazu) als solche anzuerkennen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, meint auch das Gericht. »Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe zwar im Jahr 2008 hinsichtlich der Möglichkeit der Beitragsnachentrichtung für Arbeit während der Heimunterbringung ein Tätigwerden des Gesetzgebers angeregt.«[3] Doch dieser schläft den Schlaf des Ungerechten.
  2. Die Beweislage ist schwierig. Doch die Behandlung der Entschädigungsleistungen für Homosexuelle (§ 175) weist einen Ausweg: Per Eidesstattlicher Erklärung sollen sie Entschädigungen beanspruchen können. Die sind allerdings in einer Höhe gehalten, die den ehemalige Heimkinder vertraut vorkommen dürfte: In Deutschland gibt es (fast) nichts für Opfer. „Du Opfer!“
  3. Der Hinweis auf den Runden Tisch von Frau Vollmer und die in der Folge geöffnete rudimentäre Anerkennung von Rentenzeiten ist selbst rudimentär. Seit Jahren ist die Anerkennung gleicher Vorgänge in Einrichtungen für Kinder mit Behinderung überfällig. Auch von dort wurde Zwangarbeit glaubhaft berichtet.

Und sollte sich der Gesetzgeber, das Bundesparlament, aufraffen, die Gesetzeslage zugunsten der Opfer zu verbessern, so werden sich gewiss im Bundesrat Rat und Widerstand dagegen finden.

 

[1] https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303535&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

[2] wie Anmerkung 1

[3] http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lsg-baden-wuerttemberg-keine-rentenrechtlichen-beitragszeiten-fuer-ehemalige-heimkinder-wegen-zwangsarbeit

Ohne Fleiß kein Preis!

Posted in heimkinder, News, Pädagogik by dierkschaefer on 29. Januar 2010

Der Beitrag der Kinder zu ihrer Erziehung: Kinderarbeit in Kinderheimen

In vielen Erziehungs- und sonstigen Heimen für Kinder und Jugendliche wurden die Insassen nicht nur zur Mithilfe in Haus und Garten herangezogen, sondern es handelte sich um veritable, wertschöpfende Arbeit von täglich mehr als vier Stunden, die den Kindern und Jugendlichen je nach Art der Arbeit hohe Konzentration und Kräfteeinsatz abverlangte.

Diese Arbeiten dienten entweder der Existenzsicherung der Heime, indem sie Personal einsparten (heiminterne Dienstleistungen) und/oder Nahrung und Kleidung für den Heimbedarf produziert wurde. Vielfach wurden wie in klassischer „Heimarbeit“ auch Aufträge für Wirtschaftsbetriebe außerhalb des Heims ausgeführt oder die Kinder (meist waren es Jugendliche) direkt nach außen verdingt, häufig in landwirtschaftliche Betriebe.

In der Regel wurden die Arbeitsleistungen weder entlohnt, noch wurden Sozialabgaben abgeführt – mit den hinreichend bekannten Folgen für die Rentenansprüche.

Für diese Kinderarbeit und ihre Kollateralschäden werden regelmäßig zwei Rechtfertigungsgründe genannt.

1. Die Arbeitsbelastung sei vergleichbar der Mithilfe von Kindern und Jugendlichen der damaligen Zeit in elterlichen landwirtschaftlichen Betrieben, und die sei auch ohne Entlohnung und Sozialversicherung erbracht worden.

Zudem seien die Heime auf den Arbeitsertrag angewiesen gewesen.

Zur dieser Begründung ist schon viel geschrieben worden. Darum seien hier nur zwei Aspekte genannt. Wer im elterlichen Wirtschaftsbetrieb arbeitete, tat dies in einem als selbstverständlich verstandenem familiären Zusammengehörigkeitgefühl und im Bewußtsein, spätestens im Erbfall diesen Betrieb zu übernehmen oder ausgezahlt zu werden. Zudem, und dies ist der zweite Aspekt, geschah diese Arbeit in einem kommunikativen Miteinander, war also eine Form des normalen, oft auch fröhlichen Zusammenlebens. Für die Arbeit in den Heimen galt jedoch, wie vielfach berichtet wird, eine totale Überwachung mit striktem Schweigegebot. Ein ehemaliges Heimkind schreibt: »Die ständige Überwachung und nicht miteinander kommunizieren zu dürfen war belastend. … Und natürlich auch nur Arbeiten, die für das Selbstwert eines jungen Menschen nicht förderlich waren, sondern eher zur Verdummung beitrugen«.

Selbst wenn man akzeptiert, daß die damalige finanzielle Notlage der Heime die wirtschaftliche Ausbeutung der Arbeitsressourcen der Insassen erfordert hat, so entbindet dies nicht von der Verantwortung, Sozialabgaben nachzuzahlen. Immerhin blieb der Gewinn bei den Heimen, die sich teilweise zu beachtlichen Sozialkonzernen gemausert haben. Zudem müssen wir die Lücken in der Rentenbiographie der ehemaligen Heimkinder als gesellschaftliche Altlast betrachten, die bei allem Verständnis für die damalige Situation heute abzutragen ist, allerdings nicht als Sozial-Almosen, sondern als finanzielle Anerkennung für die damals erbrachten Leistungen. Die Heime und Firmen, die damals profitiert haben, müssen heute dafür aufkommen, erst wenn das nicht ausreicht die Versichertengemeinschaft.

2. Es habe sich um Arbeitstherapie gehandelt und diese sei ohnehin nicht versicherungspflichtig.

Um die zweite Form der Rechtfertigung ist es in der letzten Zeit stiller geworden. Das mag mit den Bildern zusammenhängen, die auch in den Heimarchiven überdauert haben, weil man sie lange Zeit als „normal“ ansah, mit denen man aber inzwischen nicht mehr verdeutlichen kann, was diese Art Arbeit mit Therapie zu tun gehabt haben soll: Stumpfsinnige Arbeiten, die jede Phantasie und Entwicklungsmöglichkeit der Kinder und Jugendlichen im Keim erstickt haben, ganz zu schweigen von der verbrauchten Zeit, die besser für schulische Förderung aufgewendet worden wäre. Diese Verbrechen an Kinderseelen werden noch augenfälliger, wenn wir die Bilder der „Moorsoldaten“ aus der Nach-Nazi-Zeit sehen.

Doch die Idee der Arbeitstherapie verdient eine enthüllende Betrachtung:

»Die Erziehung der Eingeborenen zur Arbeit« lautet ein Kapitel aus dem Buch „Weiße Väter“ von Pater Theodor Frey, ab 1910 Provinzial der Deutschen Provinz der Weißen Väter. »Das Ziel der Missionare ist, aus den Eingeborenen überzeugte Christen zu machen und sie in einem echt christlichen Leben zu bewahren. Eines der besten und wirksamsten Mittel, diesen Zweck zu erreichen, ist, die Neger zu ernster, geregelter Arbeit zu erziehen. … Schwarze, die ihr Leben in Trägheit zubringen, werden niemals Christen, die sittlich auf der Höhe stehen und unter Umständen den Mut haben, für ihre Überzeugung Opfer zu bringen. … Die Arbeitsamkeit ist eine gute Hüterin der Sittlichkeit und des Glaubens. … Die Religion muß den Neger zunächst zum Menschen machen, nur dann wird sie aus ihm einen brauchbaren Christen machen können.«

Es wird lohnend sein, den Verknüpfungen von Mission, Rettungshaus und Arbeitserziehung einmal nachzugehen und zu fragen, wie viele der dermaßen „kolonialisierten“ Heimkinder tatsächlich zur „Freiheit der Kinder Gottes“ erzogen wurden.