Dierk Schaefers Blog

Zur persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder der Anerkennungskommission der norddeutschen evangelischen Kirchen

Fazit: Bei aller von mir unterstellten persönlichen Ehrenhaftigkeit der Mitglieder: Unabhängigkeit sieht anders aus, sie muss auch für die Betroffenen glaubhaft sein.

Und hier geht’s zum PDF:

Hat sich die Kirche dem Missbrauchsbeauftragten unterworfen?

Auf den ersten Blick schon: Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) stimmt einem Verfahren zu, in dem sie überstimmt werden kann. Nur „weniger als 50 Prozent der Mitglieder [der Kommission] dürfen dem Kreis der Beschäftigten der katholischen Kirche oder eines diözesanen Laiengremiums angehören.“

Schon die Reihenfolge macht aufmerksam: Sowohl in den Logos[1] als auch im Wortlaut des Dokuments steht die DBK an zweiter Stelle.DBKGemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unab­hän­gige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs[2] und der Deutschen Bischofskonferenz, vertreten durch den Beauftragten der Deutschen Bischofs­konferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes[3]

Die DBK weitet auch den Bereich möglicher Täterkreise entgegenkommend aus: In Fußnote eins heißt es: „Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung sind insbesondere Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Kirchen­beamt_innen und Arbeitnehmer_innen. Darüber hinaus gilt diese gemeinsame Erklärung auch bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Ehrenamtliche, sofern dieser im Kontext der ehren­amtlichen Tätigkeit begangen wurde.

Inbegriffen sind also sämtliche Missbrauchstäter im weitgefassten kirchlichen Raum.

Nicht geklärt ist, ob das auch für Täter oder gar auch Vertuscher gilt, wenn die Fall-Akten zentral im Vatikan[4] liegen? [5] Nicht geklärt ist auch, ob man Verdächtigungen nachgehen sollte und kann, die in Zusammenhang mit dem Wirken des emeritierten Papstes in deutschen kirchlichen Räumen genannt werden.

Doch da bin ich schon bei Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt.

Das Sprichwort Wer mit dem Teufel aus einem Napf essen will, muss einen langen Löffel haben gilt für vertragliche Regelungen mit stärkeren Partnern, so auch für die Kirche (beide Großkirchen), die dafür bekannt ist, dass ihre Juristen unnachsichtig sogar unpopuläre Rechtspositionen verteidigen.[6]

Schon „der Begriff sexueller Missbrauch im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung“ lässt Fragen offen. Er „umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafrechtlich sanktionierbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen…“[7] Sind damit auch nicht mehr strafrechtlich sanktionierbare Handlungen in begriffen, also Taten unter Täter-Verjährungs­schutz?

Zunächst zur Zusammensetzung der Kommission.

Aus den Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung hat man offensichtlich gelernt, dass man nicht wieder eine dermaßen asymmetrische Machtverteilung institutionalisieren sollte. Das ging jetzt im Unterschied zu damals problemlos, weil der Staat in diesen Fällen nur selten als mitverantwortlich anzusehen ist.

Die Kommissionen[8] bestehen aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Eine Kommis­sion­größe von in der Regel sieben Mitgliedern wird empfohlen. Bei einer Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern sind zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen auszuwäh­len, die übrigen Mitglieder sollen Expert_innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter_innen der (Erz-)Diözesen sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.“[9]

Also zwei irgendwie Betroffene; über die Anzahl der anderen Mitglieder ist nichts gesagt. Nehmen wir einmal an: dazu zwei kirchliche Vertreter und drei unabhängige mit fachlichem Hintergrund. Man kann also von einer Gruppenverteilung von 2:2:3 ausgehen, dann wären es jeweils zwei Interessenvertreter[10]; ob die übrigen drei neben ihrer Fachkunde auch parteiliche Präferenzen haben könnten, wird nicht thematisiert, auch über deren mögliche kirchliche Bindung oder nicht-Bindung wird nichts gesagt.

Die Mitglieder des Betroffenenrates sind auf der Webseite zu finden.[11] Sie stellen sich dort vor. Nicht bei allen ist eindeutig zu erkennen, dass sie über selbsterlebte Missbrauchs­erfahrungen verfügen.

Nun zu den Fallstricken

Als gemeinsames Ziel wird genannt, sexuellen Missbrauch im Raum der katholischen Kirche unabhängig aufzuarbeiten. Dazu gehören: Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland. Partizipation von Betroffenen.“[12]

Dabei unterstützt …und engagiert sich [Rörig] für die weitere notwendige politische Unterstützung. … Die Unterzeichnenden streben an, dass die in dieser gemeinsamen Erklärung getroffenen Vereinbarungen bundesweit im Raum der katholischen Kirche Anwendung finden. Das ist löblich, sie streben an.

Wie sieht es mit den Kompetenzen aus?

Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist genuine Aufgabe des jeweiligen Ortsor­di­narius. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichtet sich der Ortsordinarius zur Gewähr­leistung einer Aufarbeitung[13], die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist.“[14]

Auch die Ordensangehörigen werden genannt[15], doch auf die religiösen Orden haben die Ortskirchen rechtlich/disziplinarisch keinen Einfluss. Dabei richten sich auch besonders massive und belegte Vorwürfe zum Teil an Orden.

„Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen“, anerkennen ist nicht viel, klingt aber honorig. Die Betroffenen sollen „an diesen Prozessen [beteiligt werden] und ihnen [soll] im Rahmen der rechtlichen Möglich­keiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen [ermöglicht werden]“.[16]  „Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die (Erz-)Diözese zur Mitarbeit aufgerufen.“[17]Ein Aufruf zur Mitarbeit. Mehr nicht.

Wie viele Möglichkeiten tun sich da auf, das Unternehmen in manchen Punkten im Sande verlaufen zu lassen? Nötig wäre die Einrichtung einer bundesweit zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft mit dem Recht zur Beschlagnahme von Akten oder ein umfassend bevollmächtigter Unter­suchungsausschuss.

Jeder Diözesanbischof kann diese gemeinsame Erklärung durch Gegenzeichnung als für seine (Erz-)Diözese verbindlich erklären.[18] Er kann – oder auch nicht.

Resümee

Der Löffel von Rörig war nicht lang genug. Er hat der DBK zu viele Schlupflöcher gelassen.

Die Presserklärung, mit der die „Gemeinsame Erklärung“ angekündigt wurde, war etwas vollmundiger. Dort sprach man allgemein davon, die Geschichte der Heimkindheiten aufzuarbeiten, nun sind lediglich Missbrauchshandlungen gemeint. Damit sind immerhin auch die Fälle von Missbrauch im Beichtstuhl, in der Sakristei und in Schulen inbegriffen, [19]

Auch das angekündigte Problem, dass Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime fordern ist in der Gemeinsamen Erklärung nicht angesprochen.[20]

Wo bleibt das Thema Entschädigung? – Wohl der Willkür der Kirche überlassen. Die Diözesen wollen ja in dieser Frage eine Gleichbehandlung der Opfer – auf dem Niveau, der am wenigsten zahlungskräftigen Diözese.

Wesentlich ist das Fehlen der Verjährungsfrage. Etliche Missbrauchte wurden abgewimmelt, vertröstet, bedroht als sie ihre Klagen innerhalb der Frist vorbrachten.[21] Bei der Anzahl der Verbrechen und ihres zum Teil horrenden Ausmaßes kann kein Rechtsfriede durch Rechts­verweigerung hergestellt werden. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig von Verjährungsfristen untersuchungsgerichtlich aufzuklären, selbst wenn ein Strafprozess nicht mehr geführt werden kann, sei es wegen der Verjährungsfrist, sei es, dass der/die Täter verstorben sind und längst in der Hölle schmoren, – doch wer glaubt schon noch daran?

Oder will man sich, sofern die Täter noch leben, auf Selbstjustiz verlassen?[22]

PS: Herr Rörig verkauft die Gemeinsame Erklärung als Erfolg. Wer Erfolg hat, zeigt sich für seine Aufgabe qualifiziert. Das gilt auch, wenn man erfolgreich einen Erfolg vorspiegeln kann.

Fußnoten

[1] Da wir von links nach rechts lesen, kommt das DBK-Logo nach dem des Unabhängigen Beauftragten.

[2] Mit dieser Bezeichnung handelt es sich um ein Amt, im Folgenden kurz nach seinem Leiter „Rörig“ genannt. Am 12. Dezember 2018 wurde das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs durch das Bundeskabinett dauerhaft eingerichtet und Johannes-Wilhelm Rörig zum 1. April 2019  für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt – Dort auch das Organigramm.

[3] Das komplette Dokument ist als PDF beigefügt: 2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz-1 Ein Betroffener schickte mir die Datei. Ich weiß nicht, ob er seinen Namen hier lesen will.

[4] https://kritisches-netzwerk.de/forum/missbrauchsakten-aus-dem-vatikan-zurueckholen

[5] Dann dürfte man wohl rund 80 Jahre warten müssen, bis die Akten vom Pontifikat Benedikts XVI freigegeben werden. – Das ist nichts gegen die Versuche des Verfassungsschutzes, der eine 120-Jahresfrist angepeilt hatte – zu wessen Schutz? Man reiche mir eine Zeitmaschine.

[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/12/14/eine-kirche-die-solche-juristen-hat-braucht-keine-feinde/

[7] S. Fußnote 1

[8] Es soll pro Diözese eine geben und eine Gesamtkommission

[9] S. 2.3

[10] Die Erklärung macht die Gegenspieler deutlich, wenn sie schreibt, dass der/die Kommissionvorsitzende „weder der Gruppe der Betroffenenver­tre­tungen noch der im arbeitsrechtlichen Sinne Beschäftigten der katholischen Kirche angehören oder zu einem früheren Zeitpunkt angehört haben“ [darf]. S. 2.5

[11] https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat#e105311

[12] Seite 1f

[13] Lediglich aufgrund dieser Verantwortung – eine verbindliche Anordnung für die Ortsordinarien ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht möglich.

[14] Der Ortsordinarius, der Bischof also wohl. (Die Erzbischöfe mögen mir verzeihen, dass sie nur mitgemeint sind.)

Ob da wohl alle konstruktiv mitmachen? Die zum Teil massiv unterschiedlichen Positionen der Bischöfe sind bekannt. „Bereits bestehende Regelungen bezüglich der Aufarbeitung und Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bleiben von dieser gemeinsamen Erklärung unberührt.“ Hoffentlich sind diese Regelungen mit der Gemeinsamen Erklärung konform.

[15] Fußnote 1

[16] S. 1.3

[17] 5.2  .

[18] 7.1

[19] Ich nehme nicht an, dass Herr Rörig sich meine Problemanzeige ( https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/ ) zu Herzen genommen und deswegen auf den großen Wurf der Geschichte der Heimkindheiten verzichtet hat.

[20] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/

[21] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/

[22] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/

Die Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe gegen die Evangelische Brüdergemeinde Korntal

Das klingt ja überraschend gut: Ein neuer Anlauf zur Klärung der Korntaler Missbrauchsvorwürfe.[1] Endlich fragt auch mal jemand, „ob es eine spezifische religiöse Dimension der strafenden Pädagogik gibt.“

Die Akteure wirken glaubwürdig und alle Betroffenen wären gut beraten, sich von der Glaubwürdigkeit im direkten Kontakt zu überzeugen, gemeinsam ihre Forderungen und Sichtweisen einzubringen und nicht durch kontraproduktive Pressearbeit voreilig Druck aufzubauen.

Natürlich könnte es einen Punkt geben, an dem sie den Eindruck bekommen, dass nicht mehr rücksichtslos-neutral gearbeitet wird. Auf mich machen die drei im Artikel vorgestellten Akteure den Eindruck, dass sie furchtlos ermitteln werden.

Doch es scheint sich ein Drama zu wiederholen. Die ehemaligen Heimkinder im Hintergrund vom Prozess des Runden Tisches – damit meine ich nicht deren Vertreter – hatten sich darauf versteift, einen Rechtsanwalt gestellt zu bekommen, der zwar große finanzielle Hoffnungen weckte, aber seine Zulassung verloren hatte. Das war ein Eigentor, denn damit hatten sie ihren Vertretern am Runden Tisch die Möglichkeit genommen, energisch von der „Moderatorin“ Vollmer Waffengleichheit einzufordern, nämlich die Finanzierung einer Rechtsberatung durch eine renommierte Anwalts­kanzlei. Die Zerstrittenheit der ehemaligen Heimkinder im Hintergrund des Runden Tisches Heimerziehung spielte denen in die Hände, die keinerlei Interesse an einer nennenswerten Entschädigung hatten; das waren die Interessenvertreter von Staat und Kirche. Die Machtasymmetrie am Runden Tisch blieb unangesprochen und unangefochten und ein echter Rechtsfriede wurde bis heute nicht erreicht.

Und nun wieder ein gleiches Szenario in Korntal. Die Einen lassen sich auf den Prozess ein und die Anderen mauern. Ein jämmerliches Bild. Aber ein déjà-vue.

Man lese und beherzige: „Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer“.[2]

[1] https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/318/wer-traut-hier-wem-4347.html

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

 

Nachtrag

Die Aufklärer scheinen wirklich gute Arbeit zu leisten. Korntal 29.05.2017 Aufklärer sehen System der Gewalt

Was ist der Unterschied zwischen Nazi-Raubkunst und Nazi-Raubaktien?

Posted in BRD, Geschichte, Moral, Nazivergangenheit, Uncategorized by dierkschaefer on 8. Dezember 2015

Die Kunst, jedenfalls die bildende, ist beständig, soweit sie nicht im Krieg vernichtet oder erfolgreich bis heute versteckt wurde. Solche Kunst kann man rückerstatten, muss man sogar – und man tut es, wenn auch zögerlich.[1]

Noch ein Unterschied: Die Kunst ist häufig im Marktwert gestiegen, das gleicht den Zinsverlust aus.

Wie steht es mit Aktien, die ursprünglich in jüdischem Besitz waren?[2] Das Beispiel des Berliner Zoos zeigt uns das. Ein Zoo und seine Tiere gehen ans Herz. Darum wird in vielen Beiträgen heute erwähnt, wie der Berliner Zoo seine „dunkle Geschichte“ aufarbeitet.[3] Dazu gehört, geradezu klassisch, eine eine „seriöse historische Studie“. [4] Der Zoo war eine Aktiengesellschaft, rund ein Drittel der Aktien gehörte Juden. Juden, „die nach 1933 systematisch aus dem Vor­stand und dem Aufsichtsrat gedrängt wur­den – und genötigt wurden, ihre Aktien zu verkaufen oder abzugeben.“

Nur eine Studie? Auch eine Ausstellung ist geplant. „Sie werde die gesamte Geschichte des ältesten deut­schen Zoos umfassen und auch die dunk­len Seiten beleuchten.“ Aber „sie müsse für ein Publikum gemacht sein, das Tiere an­schauen wolle, nicht nur für jene mit aus­geprägten historischen Interessen.“ Überhaupt sei der Zoo, „wie so viele Institutionen … ein ,Kind seiner Zeit’ gewesen.“

Und die Aktien?

„Regelrechte Wiedergutmachung sei des­wegen schwierig, weil eine Aktiengesell­schaft die Aktien ,nicht besitzt’; das sei mehrfach juristisch geprüft worden … . Aber mit der geplanten Ausstel­lung und den Tafeln werde es vielleicht ge­lingen, „das richtige Gefühl zu verinnerli­chen“. Das ist doch ein schöner Zug vom Zoo. Schließlich „bemühe man sich, zur Geschichte zu stehen. Man heiße alle Nachfahren ehe­maliger jüdischer Aktienbesitzer herzlich willkommen und bemühe sich nach Kräf­ten, ihnen einen schönen Tag im Zoologi­schen Garten zu bereiten[5].“ Wenn das nichts ist. Ein gefühliges Erinnerungsprogramm im heutigen Spaß-Zoo.

Doch das ist nicht alles. „In den nächsten fünf Jahren wird der Berliner Zoo 20 ,Fellowships’ vergeben; insgesamt stehen für das Programm 200 000 Euro bereit. Kooperiert wird mit der Freien Universität Berlin und der Hebrew University in Jerusalem, bewerben können sich Forscher aus Israel, – nicht nur Zoologen, auch Historiker, Veterinär­mediziner und Biologen.“ Ein Forschungsprogramm also zur Wiedergutmachung speziell auf Jerusalem ausgerichtet. Werden dafür andere Forschungsprogramme aufgeschoben? Jedenfalls werden die Zoobesucher, die eigentlich nur Tiere anschauen wollen, über die Eintrittspreise kollektiv an der historischen Aufarbeitung des Berliner Zoos beteiligt. Auch das ist ein schöner Zug vom Zoo. Er hat sich stromlinienförmig dem Zeitgeist der ehrlichen Aufarbeitung angepaßt. Jetzt ist alles wieder gut und wir können ohne Gewissensbisse Tiere gucken gehen.[6]

Was ist der Unterschied zwischen Nazi-Raubkunst und Nazi-Raubaktien? Kunst kann man zurückerstatten, Aktien nicht. Ohnehin wären die im Währungsschnitt nach dem verlorenen Krieg wertlos geworden. Und überhaupt: Die Rechtslage verhindert eine Entschädigung.

Für viele Leser dieses Blogs ein déjà vue.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Hildebrand_Gurlitt#Sammlung_Gurlitt

[2] Nach den „arisierten“ Firmen will ich gar nicht erst fragen. Wie man merkt, ist das Feld, das die Nazis sich unter den Nagel gerissen haben, sehr groß.

[3] Eine Auswahl:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kudamm/ns-diktatur-der-berliner-zoo-stellt-sich-seiner-nazi-vergangenheit/12691148.html,

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-ausstellung-berliner-zoo-bekennt-sich-zu-nazi-vergangenheit,10809148,32721368.html,

http://www.morgenpost.de/berlin/article206800177/Der-Berliner-Zoo-arbeitet-seine-NS-Vergangenheit-auf.html,

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/12/berliner-zoo-stellt-konzept-zur-vergangenheitsbewaeltigung-vor.html,

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/berliner-zoo-dunkle-vergangenheit-in-einer-ausstellung-13953539.html,

http://www.neues-deutschland.de/artikel/993974.berliner-zoo-plant-aufarbeitung.html

[4] Monika Schmidt erstellte sie 2014 im Auftrag des Zoos.

[5] Von „kostenfreien Eintritt“ schreibt die Berliner Zeitung.

[6] Alle Zitate aus: FAZ-Printausgabe, Dienstag, 8. Dezember 2015, auch nachzulesen unter http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/berliner-zoo-dunkle-vergangenheit-in-einer-ausstellung-13953539.html

Neues aus Korntal

Posted in Geschichte, heimkinder, Kinderrechte, Kirche, Kriminalität, Uncategorized, Weltanschauung by dierkschaefer on 16. Januar 2015

Was heißt und zu welchem Ende arbeitet man Geschichte auf?

Posted in Geschichte, Kirche, Kriminalität, Medien by dierkschaefer on 16. Januar 2014

„Wahrnehmungen und Erinnerungen sind datengestützte Erfindungen“, sagte der Hirnforscher Wolf Singer in seinem Eröffnungsvortrag auf dem 43. Deutschen Historikertag.[1] Die objektive Geschichte gibt es demnach nicht. Man konstruiert Erinnerungen anhand von Daten, die man gesucht und gefunden hat. Warum sucht man nach Daten, an die man sich allenfalls dunkel erinnert? Welches Interesse steckt dahinter?

Ein Beispiel: »Der lange Nazi-Schatten über der Kirche«, darüber berichtet die Schleswig-Holsteinischer Zeitung, shz, am 13.  Januar 2014. Quelle ist die Untersuchung, die der Historiker Stephan Linck im Auftrag der Nordkirche vorgelegt hat. [2]

Da hat also ein Historiker einen Auftrag bekommen und man hat ihm Archive geöffnet. Warum?

Vor einem Monat habe ich beklagt, daß solche Untersuchungen erst dann gestartet werden, wenn sie niemandem mehr wehtun[3]. Was also soll’s? Mein Resümee war, die billigste Form der Vergangenheitserhellung solle das Image aufpolieren, – peinlich und blamabel!

Doch die Sache ist wohl komplexer.

Generell stellt sich die Frage, was die ganze verspätete Aufarbeitung soll, die wir ja nicht nur bei kirchlichen Einrichtungen beobachten. Auch staatliche Einrichtungen, Firmen und diverse Berufsgruppen ließen und lassen ihre nur noch ihr Image belastende Vergangenheit mehr oder weniger seriös aufarbeiten. Doch „wir sehen, was zu sehen nützlich ist“[4].

Darum noch einmal: Was also ist der Nutzen – und wird der angestrebte Nutzen erreicht? Vorbedingung mag sein, daß ein wichtiger Nutzen weggefallen ist, nämlich die Loyalität mit den Tätern und der eigene Vorteil. Darum wartet man mit der Aufarbeitung bis sie niemandem mehr schadet.[5]

Aber der Nutzen? Gut, die Historiker verdienen ihren Lebensunterhalt und wir erfahren mehr über die damaligen Verhältnisse. Die Geschichte wird vollständiger und damit „ehrlicher“. Es scheint so etwas wie ein Ethos zur wie auch immer begrenzten historischen Wahrheit zu geben, das Ethos des Geschichtsforschers. Ein merkwürdiges Ethos. Nun, da er nichts mehr zu befürchten hat, sondern Ansehen erwirbt, kümmert er sich um Fragen, die zuvor unbekannt waren oder unter dem Deckel gehalten wurden. Ist das Tabu erst gebrochen, stehen die betroffenen Institutionen unter (öffentlichem) Druck. Sie geben nach und geben eine Studie in Auftrag, die nicht den Anschein erwecken darf, sie sei parteilich. Und schließlich weiß man, daß Aufregung über längst Vergangenes schnell wieder abebbt. Die paar Medienartikel haben keine Auswirkungen – und man selber hat nun eine reine Weste.

 

Schwieriger ist es mit Verfehlungen von Kirchen und ihren Würdenträgern. Da ist die Öffentlichkeit nicht (mehr) so nachsichtig. Hier geht es um andere Dimensionen von Glaubhaftigkeit und Vertrauen. Aber auch die Nazi-Verstrickungen der Kirchen bewirken in historischer Distanz wenig. Nur die Kirchengegner sagen: Haben wir doch schon immer gewußt.

Geht es aber um Verfehlungen in jüngster Zeit, wird erst geleugnet und diffamiert, und dann gibt es ein Begräbnis zweiter Klasse. Wissenschaftliche Aufarbeitung? Ja, wenn’s sein muß. Betroffenheits- und Entschuldigungsbekundungen? Kommt man nicht drumrum. Entschädigung? Nein, aber freiwillige Unterstützungsleistungen, möglichst mit Bordmitteln und möglichst kostengünstig. Offenbarungen auf der Homepage? Allenfalls vorübergehend, dann wird die Geschichte aber wieder bereinigt – also ausgelöscht. Doch wenn darüber endlich Gras gewachsen ist, kommt sicherlich ein Esel, der es wieder runterfrißt. Das Gedächtnis des Internet hilft dabei.[6]

Was die Wurzeln der Nordkirche betrifft: es lohnt sich den Artikel der shz zu lesen. Es geht um den Täterschutz, wie er vielfach in Deutschland und wohl besonders in Schleswig-Holstein praktiziert wurde. Da eine Lokalzeitung über Lokales ausführlicher berichtet, erfahren wir auch mehr über die Rolle des damaligen Holsteiner Bischofs Wilhelm Halfmann. Wiki hat einige Aspekte in dessen Vita etwas unzureichend beleuchtet.[7] Insbesondere der Heyde-Sawade-Skandal spielt mit hinein und die Verbindung zum Synodenpräsidenten Adolf Voss.[8] Auch Wilhelm Kieckbusch, der Bischof der ehemaligen Landeskirche Eutin[9] wird unrühmlich erwähnt und man muß feststellen, daß Wiki auch in diesem Fall nicht gut recherchiert hat. Nun wissen wir mehr. Wiki hoffentlich auch demnächst.


[1] zitiert nach: FAZ 28. September 2000

[4] Wolf Singer, Wahrnehmen, Erinnern, Vergessen – Über Nutzen und Vorteil der Hirnforschung für die Geschichtswissenschaft: Eröffnungsvortrag des 43. Deutschen Historikertags: FAZ 28. September 2000

Übergriffe als Ausdruck „liebender Verbundenheit in Christus oder Auserwählung vor Gott“ ausgegeben

Posted in Kinderrechte, Kirche, Psychologie, Theologie by dierkschaefer on 17. Januar 2013

Man darf gespannt sein, was die Hotline-Erkenntnisse bewirken. Es sollte mehr sein, als Betroffenheit. Die gab’s schon reichlich. Was fehlt, ist Transparenz, die nicht von Diözese zu Diözese anders definiert werden sollte. Ob Bischof Ackermann tatsächlich für alle seine Kollegen spricht, ist nach dem Konflikt KFN-DBK fraglich: »Die Ergebnisse seien durch nichts zu beschönigen, sagte der Bischof. Allerdings werde seitens der Kirche auch nichts beschönigt, was als Beweis der festen Absicht der Bischöfe genommen werden solle, sich einer „offenen wissenschaftlichen Aufarbeitung“ des Umfangs und der Ursachen sexueller Gewalt in der Kirche zu stellen und die Freiheit der Wissenschaft zu respektieren.«

Da wäre also die offene wissenschaftliche Aufarbeitung 1. des Umfangs und 2. der Ursachen sexueller Gewalt in der Kirche. Somit müßte auch nicht nur der Zwangszölibat als möglicher Co-Faktor untersucht werden, sondern die gesamte Sexuallehre der Kirche auf den Prüfstand. Die aktuell aufgetauchte Weigerungshaltung katholischer Krankenhäuser, in Vergewaltigungsfällen Beweismaterial zu sichern, läßt nichts Gutes erwarten. Wenn die Verhältnisse in sexualibus nicht der Lehre der Kirche entsprechen, wird sich wohl auch die Kirche fragen lassen müssen, ob ihre Lehre den Menschen gerecht wird. Das heißt gerade nicht, alles gut zu heißen, was praktiziert wird, sondern offen zu bedenken, was gelehrt wird. 3. Schließlich der Respekt vor der Freiheit der Wissenschaft. Der muß nicht grenzenlos sein, sollte aber wissenschaftsgerechte Ausgangsbedingungen ermöglichen und die unzensierte Veröffentlichung der Ergebnisse. Jeder Wissenschaftler wird dafür sorgen, zu sorgen haben, daß individuelle Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Dies kann auch auf einen individuellen Täterschutz, also nicht den der Organisation hinauslaufen. Aber eine wissenschaftliche Untersuchung ist keine gerichtliche, auch wenn manche Opfer das verständlicherweise gerne so hätten.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/missbrauch-in-katholischer-kirche-erschuetternde-ergebnisse-12028299.html

http://www.hilfe-missbrauch.de/