Dierk Schaefers Blog

Theologischerseits nur zu begrüßen: Die Bürokratie erinnert ausdrücklich, den Tod zu bedenken – gegen Unterschrift

Posted in Bürokratie, heimkinder, Tod by dierkschaefer on 13. Mai 2015

Das Memento mori[1] ist nun in trockenen, behördlichen Tüchern:

Herr Möller teilte mit, der Lenkungsausschuss habe soeben in Sachen Beerdigungskosten[2] eine andere Version festgelegt. Danach sollte in einer schriftlichen Vereinbarung mit ehemaligen Heimkindern zukünftig folgende Willensbekundung enthalten sein:

Im Falle meines Ablebens vor der Schlüssigkeitsprüfung, erkläre ich

Name………….., geb. am:…………..,

dass ich eine würdige Beerdigung erhalten möchte und keine durch das Sozialamt.

Sollte ich also ableben bevor ich das Geld für die Sachleistungen erhalten habe, sollen die Gelder der Vereinbarung für meine Bestattung verwendet werden.

Köln, den …………..2015         Unterschrift……….

Der rheinische Humor ist also nicht Herr Möller zuzuschreiben, sondern dem Lenkungsausschuss.[3]

Der sitzt in Berlin. Verkehrte Welt. Humor wird normalerweise mit Berlin nicht verbunden.

PS: Das Sozialamt wird sich selber um sein Image sorgen müssen.

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/05/11/memento-mori-auf-rheinische-art/

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/05/08/wer-zu-fruh-stirbt-den-bestraft-der-heimfond/

[3] »Der Lenkungsausschuss beschließt die Richtlinien, nach denen Leistungen aus dem Fonds an Betroffene gewährt werden. Des Weiteren nimmt er die Aufgabe der Kontrolle und Steuerung des Fonds wahr.

Die Sitzungen des Lenkungsausschusses sind nicht öffentlich, wichtige Ergebnisse der Sitzungen werden hier veröffentlicht (zum Archiv)«. http://www.fonds-heimerziehung.de/fonds/errichter-des-fonds/lenkungsauschuss.html

Näheres zum Lenkungsausschuss: http://veh-ev.eu/Infos_Hilfsfonds/Lenkungsausschuss/lenkungsausschuss.html

Memento mori auf rheinische Art

Posted in Bürokratie, Ethik, Gesellschaft, heimkinder by dierkschaefer on 11. Mai 2015

Sie sind für ihren Humor bekannt, die Rheinländer. Selbst in Behörden soll es in den tollen Tagen ziemlich toll zugehen. Am Aschermittwoch ist zwar alles vorbei – doch die anschließende Fastenzeit legt den Narrensamen für schwarzen Humor, der ausschlägt, wenn der Mai gekommen ist.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland. Für schwarzen Humor ist dort Peter Möller zuständig (Peter.Moeller@lvr.de ). Er schreibt heute (Montag, 11. Mai 2015, 10:03 h) über die rechtzeitige Beantragung von Beerdigungskosten.

Als Theologe kann ich nur sagen: Recht hat er. Schließlich haben wir hier auf Erden keine bleibende Stadt und sollten stets darauf bedacht sein, vor unseren himmlischen Richter zu treten. Memento mori! Wir beten: Herr lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.[1]

Die Evangelen sind so frivol, dass sie bei ihrer diesjährigen Kirchentagslosung die erste Halbzeile, die mit dem Sterben unterschlagen haben[2]. Darauf kommt aus dem katholischen Rheinland die humorvolle Antwort. Herr Möller, der ist klug. Er hat gemerkt, dass ein Antragsteller nicht klug war und er zieht daraus ganz knitzig-klug den Schluss: Geld gibt’s keins, jedenfalls nicht für die Pietät.

Wo kämen wir auch hin, wenn die Leute einfach so wegsterben, ohne ihre Angelegenheiten geordnet zu haben. Das sieht ja so aus, als wollten sie das Zeitliche, also uns, nicht segnen.

„Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben,“ hat uns Christian Fürchtegott Gellert gelehrt. Der war als Pfarrerssohn zwar auch nicht katholisch, also fern vom rheinischen Humor aufgewachsen, doch er hatte im Unterschied zwischen dem Kirchentag und dem Antragsteller kapiert, auf was es ankommt: Auf’s Ende – du Schafskopf!

Mögen die evangelischen Schafsköpfe ihren Kirchentag endlos feiern, doch für den Antragsteller, dessen Urne schon gefüllt ist, gilt: Aus die Maus.

Also lieber Leser: Bedenke dein Ende, damit Du klug wirst. Besonders wenn du Geld vom kölschen Klüngel zu erwarten hast. Diese Leute machen sich einen Jux aus deiner Dummheit. Die versaufen nicht nicht nur ihrer Omma ihr klein Häuschen und lachen sich eins. Die haben schon Humor, wenn’s erst an’s Sterben geht,  – an das der anderen.

Großer Tusch für Prinz Karneval! Einen Böller für Herrn Möller!

Trara – Trara –  Trara  – sein Mail ist da!

„Beerdigungskosten“

„Grundsätzlich gewähren die Fonds nur Leistungen, die der/dem Betroffenen persönlich zugutekommen. Einzige Ausnahme sind Kosten für die Beerdigung einer/eines Betroffene/n. Diese werden dann von den Fonds als materielle Hilfebedarfe anerkannt, wenn

  • die/der verstorbene Betroffene vor ihrem/seinem Tode bereits im Beratungsverfahren bei einer Anlauf- und Beratungsstelle war,
  • die Übernahme der Kosten nach Auffassung der Anlauf- und Beratungsstelle dem erklärten Willen der/des Verstorbenen entspricht
  • und dies von der Anlauf- und Beratungsstelle schriftlich dokumentiert ist, z.B. im Beratungsprotokoll.

Der/die Betroffene muss demnach zu Lebzeiten gegenüber der Anlauf- und Beratungsstelle den ausdrücklichen Wunsch

  • nach einem würdigen Begräbnis und
  • nach Kostenübernahme durch den Fonds

geäußert haben, ggf. im Erstkontakt mit der/dem Beraterin/Berater.

Nicht ausreichend ist, wenn der Wunsch der Kostenübernahme durch den Fonds lediglich gegenüber Dritten (z.B. Ehepartner/in, Lebensgefährt/in, Kind) geäußert wurde. Eine Kostenübernahme ist auch dann nicht möglich, wenn sie dazu dienen soll, die Erben der/des Betroffene zu entlasten. Dies gilt auch dann, wenn die Entlastung der Erben ein Wunsch der/des Betroffenen war, denn hierbei würde es sich – wie bei einem Geschenk zu Lebzeiten – um eine unzulässige Leistung an Dritte handeln.“

[1] „Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, damit wir klug werden“ Psalm 90, Vers 12

[2] https://www.kirchentag.de/programm/losung_und_themen/losung.html

Wer zu früh stirbt, den bestraft der Heimfond

Posted in Ethik, heimkinder by dierkschaefer on 8. Mai 2015

Für eine Beerdigung will der Heimfond-LVR-Köln nicht zahlen: der Verstorbene hat sie nicht bestellt.

Dumm gelaufen. Dem Verstorbenen wird es wohl nichts mehr ausmachen, doch die Verwalter des Fonds stehen jetzt dumm da. Pietätlosigkeit ist ein Makel. Doch diese Sorte Mensch hat ein dickes Fell. Wer bürokratisch korrekt handelt, hat sich nichts vorzuwerfen und lässt Vorwürfe folglich von sich abprallen.

»Als ehemaligem Heimkind stand Hermann-Josef Humeny Geld aus dem Hilfsfonds Heimerziehung zu. 9500 Euro waren ihm bewilligt worden. Nun ist er gestorben. Das Geld darf nicht für seine Bestattung verwendet werden.«[1]

Der im Artikel genannte Uve Werner mailt ergänzend:

»In diesem Artikel wurde nicht erwähnt, das der Verstorbene auch eine Vereinbarung über 11.000 Euro Rentennachzahlung (für Kinderarbeit) abgeschlossen hat, welche ebenfalls nicht zur Anwendung kommt, falls nicht noch irgendwelche Angehörige ausfindig gemacht werden. Uns ging es auch hauptsächlich darum, das zumindest die 9.500 Euro aus der Bedarfsliste, jetzt für eine würdige Beerdigung eingesetzt werden können, … [damit] ihm die Würde zuteil wird, welche ihm zu Lebzeiten genommen wurde.«

[1] http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/feilschen-um-ein-wuerdiges-begraebnis-aid-1.5070602