1 Weihnachtsfest mit 2 Diakonissen
Marianne wurde »um Mitternacht in einer Straßenbahn geboren. Man brachte sie in das Aachener Klinikum. „Im Taufregister stand, dass ich am 19.03.1950 notgetauft wurde.“« »Kurz nach ihrem ersten Geburtstag wurde sie in ein Waisenhaus und im Januar 1956 ins Johanna-Helenen-Heim der Orthopädischen Anstalten Volmarstein, bei Hagen, verlegt.«
Sie war „immer vom Schicksal gebeutelt,“ sagt ihre Schulfreundin Roswitha; sie hatte salopp gesagt die Arschkarte gezogen, von Beginn an: »Meist stand sie in der Ecke links neben der Schultafel. Stockhiebe waren ihr tägliches Brot. Mittags der Schule entronnen, wurde sie von den frommen Schwestern malträtiert. … Zwangsarbeiten schon mit sieben bis zehn Jahren. Fünfzehn Nachttöpfchen musste sie zusammenschütten und zum Klo tragen. Ihr dabei besudeltes Kleidchen wurde nur alle vierzehn Tage ausgewechselt. Mit elf Jahren säuberte sie eine menstruierende junge Frau. „Jedesmal, wenn ich C. gewaschen und fertig angezogen hatte, spuckte sie mir zum Dank dafür ins Gesicht.“«
Und nun kam wieder einmal Weihnachten. Frohe Erwartungen hatte sie nicht.
»R. und ich waren die einzigen Kinder, die nicht nach Hause fahren konnten. Schwester E. kam in unseren Schlafsaal und brachte uns je ein Paket. Ich hatte noch nie ein Paket bekommen. Eine Schulklasse hatte für uns Kinder gesammelt und die Sachen geschickt. So richtig freuen konnte ich mich nicht darüber. Wenn etwas Brauchbares für die Schwestern dabei wäre, würden sie uns ja doch wieder alles abnehmen.
Doch, oh Wunder, Schwester E. verließ den Schlafsaal. Ich fing an, mein Paket ganz vorsichtig auszupacken. Zum ersten Mal in meinem Leben sah ich Kinderbücher. Neben den Büchern war etwas Längliches in ein Geschenkpapier eingewickelt. Ich nahm es und packte es ganz vorsichtig aus. Es war eine gebrauchte Puppe. Der Kopf war aus Porzellan. An der Stirn hatte sie einen kleinen Sprung. Außerdem hatte sie einen lustigen Pferdeschwanz. Der Körper war ganz aus Stoff. Sie war ungefähr 35 cm groß. An der Puppe war ein Zettel mit ihrem Namen befestigt. Sie hieß Beate und ich liebte sie sofort.
Um keinen Preis wollte ich die Puppe den Schwestern überlassen. Ich steckte sie unter meine Wolldecke an mein Fußende. R. war mit ihrem Paket so sehr beschäftigt, dass sie es gar nicht mitbekam. Ich tat dann so, als ob ich mich über die anderen Sachen sehr freute. Als Schwester E. zurückkam, packte sie die meisten Sachen wieder in den Karton und verschwand damit. Nicht einmal die schönen Bücher ließ sie mir.
Je näher der Abend kam, um so mehr freute ich mich auf meine Puppe. Als es dann so weit war, nahm ich sie in den Arm und schlief überglücklich mit ihr ein.
Morgens machte ich mein Bett ordentlich und legte die Puppe dann wieder unter die Wolldecke. Damit begann für mich eine kurze, glückliche Zeit im Johanna–Helenen–Heim. Ich freute mich darauf, mir abends die Puppe zu holen und sie dann ganz fest an mich zu drücken. Das ganze ging für eine gewisse Zeit gut.
Plötzlich, eines nachts, wurde der Schlafsaal hell erleuchtet. Beide Schwestern standen an meinem Bett. Sie befahlen mir, mich an mein Fußende zu stellen. Ich schaffte es nicht schnell genug, meine Puppe zu verstecken. Schwester E. schrie mich an und wollte wissen, woher ich die Puppe hätte. Als ich ihr von dem Weihnachtspäckchen erzählte, wurde sie noch wütender. Sie schrie mich an: „Du hast sie gestohlen und außerdem bist du viel zu alt für eine Puppe!!“ Ich war ungefähr 10 Jahre alt.
Sie nahm die Puppe, riss ihr den Kopf ab und schlug ihn so lange auf den Boden, bis er zerbrach. Es dauerte eine Weile, weil der Fußboden aus Holz war. Mit beiden Händen nahm sie die Beine und riss die Puppe in der Mitte durch.«
Selber längst im Ruhestand sollte Marianne „Mimerle“ als Ersatz für „Beate“ bekommen. Auch das stellte sich als eine dramatische Geschichte heraus, doch zum Glück mit gutem Ausgang.[1]
Helmut Jacob hat in seinem Blog über Marianne Behrs berichtet. Er schrieb 2012 einen Nachruf auf Marianne.[2] Es war ihm wichtig, dass die geschundenen Kinder und die Ereignisse nicht vergessen werden. Auf den Home-pages der Nachfolgeorganisationen wird vielfach die schändliche Vergangenheit versteckt oder gar getilgt.[3] Volmarstein ist eine Ausnahme. Dort wurde ein Neubau nach Marianne Behrs benannt und man kann nur hoffen, dass damit auch die Erinnerung an Marianne Behrs und ihr Schicksal in dieser Kinderhölle[4] an das jeweils neue Personal weitergegeben wird.
Nun ist Helmut Jacob vor kurzem selber gestorben[5]. Auch er soll unvergessen bleiben. Ich habe über seine Beisetzung berichtet. In seiner Traueranzeige wurde um Spenden für das „Marianne Behrs Haus der Stiftung Volmarstein gebeten.[6] Jede Spende hält die Erinnerung wach – und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung.
Fußnoten
[1] http://helmutjacob.over-blog.de/article-wie-mimerle-zu-marianne-kam-kapitel-1-zerplatzte-traume-119658899.html und http://helmutjacob.over-blog.de/article-wie-mimerle-zu-marianne-kam-kapitel-2-mimerles-weg-zu-marianne-119683281.html
[2] Zitate: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_MB/erinnerungen_mb.html
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/24/das-geheimnis-der-versoehnung-heisst/ und https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/27/das-geheimnis-der-erloesung-heisst-erinnerung/
[4] Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe, Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967, Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2010, Schriften des Instituts für Diakonie- und Sozialgeschichte an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel, Band 18, Rezension: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/11/28/ein-nachruf-waere-angemessen-gewesen-doch-die-groesse-zur-demut-hatten-sie-nicht/
Helmut Jacob ist tot – Ein Nachruf
Er war ein unerschütterlicher Kämpfer für die Sache der ehemaligen Heimkinder – und er war selber eins. Doch trotz eigener Betroffenheit war er abgewogen in seinem Urteil und auch in den Verurteilungen. Das habe ich an ihm geschätzt und ich bin traurig, dass er so früh, mit 67 Jahren, an seinem Geburtstag, gestorben ist. Noch sechs Tage vor seinem Tod schrieb er einen Nachruf auf Lisa P., und beschrieb damit auch seinen Einsatz für sie.[1]
Gesehen habe ich ihn nie, ein- oder zweimal mit ihm telefoniert. Aber unser Mailkontakt war sehr rege. Hauptthema natürlich die ehemaligen Heimkinder, wie man damals mit ihnen umgegangen ist und wie sie von den Vertretern aus Staat, Kirchen und ihren Sozialeinrichtungen mit der willigen Hilfe von Frau Dr. Antje Vollmer, Pfarrerin, über den Runden Tisch gezogen wurden.
Die Stimme der geschlagenen Kinder, nannt ihn die Westfalenpost. Sein Leserbrief an die kirchliche Wochenzeitung „Unsere Kirche“ im Frühjahr 2006 hatte die Lawine los getreten. „Die Hölle von Volmarstein“ lag plötzlich nicht mehr im Verborgenen. »Helmut Jacob aus Wengern erinnerte an die wehrlosen Kinder, die in der damaligen Krüppelanstalt an Leib und Seele misshandelt worden waren. Übertriebene Fantasien eines Opfers, späte Rache oder einfach nur Nestbeschmutzung? Ein paar Jahre später bescheinigten zwei Historiker, dass es in der Hölle von Volmarstein noch schlimmer zugegangen war als von Helmut Jacob geschildert. Das Buch liegt vor, dutzende von Leidensberichten auch. Und doch geht der Kampf weiter, den die Freie Arbeitsgruppe Johanna-Helenen-Heim 2006 vor ziemlich genau zehn Jahren aufgenommen hat. … Helmut Jacob war selbst einer von denen, die in dem Heim von Diakonissen klein gemacht wurden. „Der Umfang der Gewalttätigkeiten reichte vom morgendlichen Blauschlagen kleiner Finger mit dem Krückstock bis dahin, dass die Kinder ihr eigenes Erbrechen essen mussten.“ Neben fünf äußerst gewalttätigen Schwestern „war der allerschlimmste Satan eine schwerstbehinderte Lehrerin, die mit ihrem orthopädischen Hilfsmittel, dem Krückstock, die Kinder manchmal bis zur Besinnungslosigkeit schlug.“«[2]
Erst spät konnte Helmut Jacob sich dazu durchringen, das Almosen zu akzeptieren, das von den Medien immer fälschlich „Entschädigung“ genannt wird. In unserem Urteil über die mafiöse Kumpanei von Staat und Kirchen waren wir uns einig. Doch aus der Kirche trat er erst aus, als auch sein Gemeindepfarrer sich als große Enttäuschung erwies. Trotz all dieser Erfahrungen verstand er sich als Christ[3] und hätte gern eine Kirche gehabt, die über „Betroffenheitsgestammel“ hinaus (seine Wortschöpfung) sich durch Taten wieder ehrlich macht. Doch niemand raffte sich auf, den ehemaligen Heimkindern die Angst zu nehmen, wieder in ein Heim, nun Alten- oder Pflegeheim zu kommen, sondern durch Assistenzleistungen in vertrauter und nicht fremdbestimmter Umgebung bleiben zu können.
Durch seinen frühen Tod blieb er davor bewahrt.
Das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung. Als die erste Homepage der Volmarsteiner Heimkinder[4] „voll“ war, wies ein Eintrag auf die zweite hin[5] (inzwischen sind es drei[6]): »Diese „alte” Homepage bleibt im Netz. Sie ist ein Dokument der Zeit. Sie dient der Forschung und Mahnung. Freie Arbeitsgruppe JHH 2006« Die Daten der ersten Homepage wurden der Veröffentlichung über Volmarstein[7] als CD beigelegt. Helmut Jacob wollte nicht, dass die Erinnerung an die Demütigungen, Misshandlungen und den sexuellen Missbrauch verschwinden, auch nicht die Verweigerung von Bildung. Seine Texte im Internet sind das würdige Denkmal für diesen unerschrockenen, einsatzbereiten Menschen, für Helmut Jacob.
Fußnoten
[1] http://jacobsmeinung.over-blog.com/2017/10/lisa-p.ist-tot-mein-personlicher-nachruf.html
[2] https://www.wp.de/staedte/herdecke-wetter/stimme-der-geschlagenen-kinder-aus-volmarstein-id11882715.html
[3] So bat er mich regelmäßig um einen Weihnachtsgruß an seine Volmarsteiner Gruppe. Hier der von 2016: https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/12/08/weihnachten-eine-illusion-ein-weihnachtsgruss-fuer-kirchengeschaedigte/
[4] http://www.gewalt-im-jhh.de/
[5] http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/index.html
[6] http://www.gewalt-im-jhh.de/hp3/index.html
[7] Rezension: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/
Das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung – Nachtrag
Zwei Steine am Rande der Erinnerung[1]
Das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung, so steht es auf dem einen Stein. Er steht vor der neuen Ulmer Synagoge und führt um den Davids-Stern herum gruppiert die Namen all der jüdischen Holocaust-Opfer aus Ulm auf[2].
Das Geheimnis der Versöhnung heißt Erinnerung, steht auf dem anderen Stein. An diesem Mahnmal haben am vergangenen Sonntag auf dem Gelände des Wittekindshofes bei Bad Oeynhausen nach einem Gedenkgottesdienst der Vorstandssprecher und Gemeindemitglieder einen Kranz niedergelegt.[3]
Der Gedenkstein vor der Synagoge verweist eindeutig auf die Holocaust-Opfer. Der Wittekind-Gedenkstein stellt den Spruch, soweit auf dem Photo ersichtlich, in keinen konkreten Zusammenhang. Die Schleife auf dem Kranz nennt ganz allgemein die „Opfer von Gewalt und Terror.“
Beide Spruchversionen werden auf eine „jüdische Weisheit“ zurückgeführt. Welche Version stimmt und welche Rückschlüsse lassen sich führen?
„Das Exil wird länger und länger des Vergessens wegen, aber vom Erinnern kommt die Erlösung“(Sefer Ba’al Schem Tov, II, 190 § 8)[4]. Der Satz des Ba’al Schem Tov ist etwa in Yad Vashem, der Jerusalemer Gedenkstätte für die Opfer der Shoah, zu finden. Desgleichen traf Anita Eckstaedt die Entscheidung, ihrem „Nationalsozialismus der ‘zweiten Generation’“ (1989) die – wie sie formuliert – „Jüdische Weisheit“ (S.9) voranzustellen: ‘Das Vergessenwollen verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung’.
Es geht also um die Erlösung des jüdischen Volkes aus Verfolgung und Exil. Erinnern ist für die jüdische Tradition etwas Grundlegendes, das soll hier aber nicht weiter ausgeführt werden.
Und die Versöhnung?
Für diese Version des Spruches gibt es viele Belegstellen. Ich nenne nur die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker.[5]
Warum sind die Unterschiede wichtig?
Kurt Grünberg schreibt: »Die Sache mit dem Zitat hat allerdings einen nicht unbedeutenden ‘Haken’: Das genannte Zitat ist nämlich verfälscht! Das Wort ‘Erlösung’ im ursprünglichen Text wurde durch den Begriff ‘Versöhnung’ ersetzt. … [Es] scheint … erklärungsbedürftig, wie ein Konzept von ‘Versöhnung’ in diesen Kontext gelangen kann. Bei der Beschäftigung mit dem Genozid eines Volkes steht die Anwendung des Versöhnungs-Konzeptes für die Individualisierung eines gesellschaftlichen Massen-Phänomens. Es geht also bei dieser Begriffsverwendung um ein Abwehrphänomen. … Psychoanalytisch gesehen geht es um einen Abwehrvorgang, in dem zum Zwecke der Über-Ich-Entlastung Schuld, möglicherweise auch ein Schuldgefühl, abgewehrt wird. Bezogen auf Menschen, die erst nach dem Nationalsozialismus geboren wurden, mag es sich um ein ‘entlehntes unbewußtes Schuldgefühl’ … handeln.«
Weiter schreibt Grünberg: »Mitunter wird christlich-jüdische ‘Begegnung’ gesucht, die die durch die nationalsozialistische Judenverfolgung geschaffene Kluft zwischen Juden und Deutschen überwinden helfen soll. Spätestens jedoch, wenn die Hand zur Versöhnung gereicht oder zuweilen gar verlangt wird, spätestens dann wird auf jüdischer Seite häufig ein gewisses Unbehagen spürbar; der Gedanke kommt auf, vielleicht doch ‘im falschen Zug’ zu sitzen. Dann erkennen Juden, daß sie ‘eingebunden’ werden sollen, daß sie sich als Teil eines „Gedächtnistheaters“ (Bodemann 1996) zur Verfügung stellen sollen, um den Deutschen zu helfen, mit der „Last Deutscher zu sein“ (Giordano 1987) besser fertig zu werden. Juden erkennen, daß sie letzten Endes mißbraucht werden sollen.«[6]
Was geschah auf dem Wittekindshof? Was gab den Anlaß zur Kranzniedelegung und zum Gedenkgottesdienst?
Zum Thema Judenverfolgung ist ein Absatz auf der Home-Page der Anstalt zu finden.[7] Zwangssterilisationen wurden bejaht, der Abtransport zur Vernichtung zwar nicht verhindert, aber auch nicht unterstützt.
Angesichts der zeitlichen Distanz haben wohl allenfalls heutige Angehörige der damaligen Opfer am Gedenkgottesdienst teilnehmen können.
Die andere Opfergruppe, von denen wohl einige zugegen waren, wird auf der Home-Page nicht erwähnt, vermutlich aber in der Predigt. Es sind die ehemaligen Heimkinder, die zwar nicht sterilisiert oder ins KZ transportiert wurden. Was ihnen aber geschah und wie mit diesem Erinnern umgegangen wurde, lässt sich bei Helmut Jacob nachlesen.[8]
Für beide Opfergruppen, für Juden wie für ehemalige Heimkinder, ist die Einladung zur Versöhnung eine Zumutung, auch wenn eine Freud’sche Fehlleistung zugrunde liegt. Die ist aber umso tiefgründiger. Die Nachfolger von Tätern sprechen von Erinnerung, haben aber ihre Home-Page von Erinnerungen bereinigt, Erinnerungen, für die es noch Leidenszeugen gibt. Und nun laden die Täter-Vertreter die Opfer zur Versöhnung ein. Ja, geht’s denn noch? Versöhnung könnte allenfalls ein Angebot der Opfer sein. Doch dazu sind die wohl kaum bereit. Denn die warten immer noch auf die tätige Reue[9].
2012 hatte ich dem Anstaltsleiter geschrieben.
»Was könnte also in Ihren Möglichkeiten liegen? Ehemalige Heimkinder haben einen Horror davor, wieder „ins Heim“ zu müssen. Das wäre ein Ansatz. Sie könnten – nicht für alle ehemaligen Heimkinder – aber für die ehemaligen „Wittekinder“ eine Pflegeassistenz organisieren und finanzieren, die ihnen eine Heimeinweisung erspart oder wenigstens weit hinausschiebt. Das ist zwar unökonomisch, sollte aber angesichts der Vergangenheit vertretbar sein. Vertretbar sollte auch sein, daß Ihre Einrichtung dabei ansonsten in den Hintergrund tritt, weil Vertrauen bei den Opfern wohl kaum noch bewirkt werden kann, aber vielleicht doch im Nebenergebnis die Anerkennung des Strebens nach Wahrhaftigkeit und tätiger Verantwortungsübernahme. Der barmherzige Samariter übergab den unter die Räuber Gefallenen einem Wirt, bezahlte ihn und versprach, etwaige Mehrkosten zu übernehmen (Lk. 10, 25 – 37). Die Vertreter der „Amtskirche“ waren einfach vorbeigegangen – und auf deren Verhalten zielt das Gleichnis. Im unserem Fall waren Kinder unter die Räuber in Gestalt von kirchlichen und staatlichen Erziehern gefallen – und wir sind, trotz aller Verjährung, die Rechtsnachfolger. Was spricht also dagegen, einen „Wirt“ außerhalb der kirchlichen Einrichtungen mit der Pflege zu beauftragen und zu bezahlen (und zu kontrollieren!)? Wir, die Kirche, hätten damit immerhin nachträglich gezeigt, daß gute Werke aus der uns von Gott geschenkten Gnade erwachsen.«[10]
Doch diese Vorschläge blieben ohne Antwort.
Nachtrag / 19. Oktober 2017, Ein Mail an den Leiter des Wittekindshof
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Starnitzke,
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Predigt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die ehemaligen Heimkinder vom Wittekindshof dort vorgekommen, also nicht ganz vergessen sind. Das will ich der Korrektheit halber meinem Artikel im Blog hinzufügen, indem ich dieses Mail dort einstelle.
Es betrifft nicht nur die Kirchen, sondern schlechthin die Stellung von Opfern in unserem Rechtssystem. Ritualhaftes Gedenken gibt es, aber tätige Reue eher nicht. Die Zahlungen an die ehemaligen Heimkinder sollen erklärtermaßen keine Entschädigung sein (also kein Rechtsanspruch); die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen wurden zusätzlich noch schlechter gestellt – und lange hingehalten.
Ich habe zwar Verständnis für Ihre Position als Leiter einer Sozialeinrichtung, die „am Markt“ bleiben muss. Doch damit stellt sich die Frage nach der „Zusatzleistung“ einer christlichen Einrichtung. Sollten es tatsächlich nur Rituale sein?
Ihre Erwähnung der ehemaligen Heimkinder in Ihrer Predigt im Gedenkgottesdienst entspricht leider der Einschätzung, die Helmut Jacob damals angesichts Ihres Grußwortes zur Publikation Verbrechen unterm Kronenkreuz – Buchdokument des Grauens im „Wittekindshof“ abgegeben hat. https://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 .
Herr Jacob ist übrigens vor zwei Tagen gestorben https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/ Ihm lag sehr daran, dass die Vergangenheit der kirchlichen (wie auch staatlichen) Einrichtungen für schutzbedürftige Kinder in Erinnerung bleibt. Von „Versöhnung“ sprach er nie, nur von seiner abgrundtiefen Enttäuschung über den Umgang der Nachfolgeeinrichtungen mit den damaligen Verbrechen und den Verbrechern. Diese Enttäuschung teile ich.
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
Fußnoten
[1] Stolpersteine sind auch diese, wenn sie auch nicht an der verdienstvollen Stolpersteinaktion des Künstlers Gunter Demnig, https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine teilhaben.
[2] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8235958298/in/photostream/
[3] Den Unterschied in der Widmung habe ich durch Fettdruck hervorgehoben. Den Wittekind-Stein kann ich aus ©-Gründen nicht abbilden. Hier aber der Link zum Photo und zum Pressebericht: http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/21925448_Gedenkgottesdienst-fuer-Opfer-von-Gewalt.html
[4] So »die die vielzitierte Aussage des Ba’al Schem Tov, des Begründers des Chassidismus (Sefer Ba’al Schem Tov, II, 190 § 8; zitiert nach Grözinger, a.a.O., S. 32). Hier zitiert nach http://www.hagalil.com/2011/02/versoehnung/
[5] Weihnachtsansprache 1984 http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Richard-von-Weizsaecker/Reden/1984/12/19841224_Rede.html
[6] Versöhnung über Auschwitz? http://www.hagalil.com/2011/02/versoehnung/
[7] 1933 bis 1945 – Machtergreifung und Tod
In der Zeit des Nationalsozialismus steht der Wittekindshof unter großem Druck. Bereits Ende 1933 wird der Vorstand von Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) dominiert. In der Mitarbeiterschaft gewinnt die nationalsozialistische Deutsche Arbeitsfront (DAF) an Einfluss. Durch Satzungsänderungen versuchen die Behörden den christlichen Charakter der Einrichtung aufzuheben.
Ab 1934 werden mit Billigung des Vorstandes Zwangssterilisationen im Krankenhaus Bethanien vorgenommen. Die Tötung von Menschen mit Behinderung hingegen wird strikt abgelehnt. 1940 treffen Meldebögen des Reichsinnenministeriums ein, mit denen die Heimbewohner in Heil- und Pflegeanstalten zu erfassen sind. Im Wittekindshof werden sie ausgefüllt, aber nicht abgeschickt. Auf staatliche Anordnung werden im gleichen Jahr sechs jüdische Bewohner verlegt und kurze Zeit später ermordet.
Im Juni 1941 unternimmt eine Ärztekommission aus Berlin eine „erbbiologische Bestandsaufnahme“. Im Wittekindshof leben 1.330 Menschen mit Behinderung. 958 davon werden im Herbst in staatliche „Provinzialanstalten“ verlegt. Dem nationalsozialistischen Euthanasieprogramm fallen etwa 400 Bewohnerinnen und Bewohner des Wittekindshofes zum Opfer.
In der Folgezeit richtet die Wehrmacht auf dem Gründungsgelände ein großes Lazarett ein. https://www.wittekindshof.de/unternehmen/geschichte/
[8] https://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 Dazu auch mein Blog-Beitrag vor wenigen Tagen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/24/das-geheimnis-der-versoehnung-heisst/
[9] Jedenfalls eine, die über das Angebot der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ hinausgeht. Denn dort werden die Heimkinder mit Behinderung erneut diskriminiert durch zweitklassige Leistungen.
[10] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/09/fortsetzung-meines-teils-der-korrespondenz/
Deutschland – Rabenvaterland
»Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihre Wohnung aufgeben und gegen Ihren Willen in ein Zimmer in einem Wohnheim ziehen. Sie könnten dort nicht mehr frei bestimmen, was sie wann essen möchten oder wann Sie duschen oder wann Sie abends ins Bett gehen möchten. Auch könnten Sie sich nicht aussuchen, wen Sie in Ihre Intimsphäre lassen, auf wen sie angewiesen sein werden und wem Sie vertrauen.
Unvorstellbar? Vielen Menschen mit Behinderung droht genau dieses Schicksal. In Deutschland, im Jahr 2017. Unterschreiben Sie jetzt hier gegen den Heimzwang.
Unterschreiben Sie diese Petition? |
Hintergrund:
In Deutschland gilt seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention. Dort ist in Art. 19 eindeutig geregelt, dass zu gewährleisten ist, dass Menschen mit Behinderung „gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.
In Deutschland sieht die Realität anders aus. Ende 2016 wurde nach mehrjährigen Diskussionen das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Dort findet sich – wie bisher – die Regelung, dass grundsätzlich nur die angemessene, also kostengünstigere Leistung zu gewähren ist. Wenn also die gewünschte Leistung (z.B. Hilfe in der eigenen Wohnung) mehr kostet, als die Hilfe im Heim, kann der behinderte Mensch auf die Heimunterbringung verwiesen werden. Zwar gilt dies nur, wenn die nicht gewünschte Alternative „zumutbar“ ist – doch was zumutbar ist, entscheidet das Amt, das bezahlen soll. Gerade bei klammen Kommunen ist dann vieles zumutbar.
Immer wieder erfahren wir von Menschen, die den Bescheid in Händen halten, der ihnen die lebensnotwendige Hilfe in der eigenen Wohnung streicht. „Suchen Sie sich bis zum … einen Heimplatz“ – so oder ähnlich wird formuliert. Den Ämtern sollte bewusst sein, dass die obersten Gerichte eine Unterbringung im Heim gegen den Willen der Betroffenen nicht zumutbar finden. Doch viele behinderte Menschen haben weder die Kraft noch die finanziellen Mittel, um den Weg durch die Instanzen zu kämpfen. Schnell türmen sich tausende Euro an Schulden für nicht bezahlte Hilfeleistungen auf, so dass die Menschen am Ende aufgeben müssen.
Natürlich steht bei der „Zwangseinweisung“ nicht die Polizei morgens vor der Tür und holt die Betroffenen ab. Der Zwang besteht in der Vorenthaltung lebensnotwendiger Hilfeleistungen beim individuellen Wohnen – wenn kein Assistent mehr bezahlt wird, der zur Toilette hilft, etwas zu essen anreicht oder den behinderten Menschen ins Bett bringt – dann muss die „angebotene Alternative“ – die stationäre Einrichtung – in Anspruch genommen werden.
Ebenso kennen wir Menschen, die aus einer Einrichtung ausziehen möchten, dies aber nicht dürfen. Teilweise kamen sie als vorübergehende Lösung, z.B. nach einem Unfall, dorthin und stehen nun vor dem Nichts – die Wohnung wurde aufgelöst, persönliche Sachen entsorgt und die Hilfe außerhalb der Einrichtung wird vom Amt abgelehnt.
Gefangen – lebenslang. Ohne eine Straftat begangen zu haben.
Diese Praxis ist menschenunwürdig.
Forderung:
Wir fordern deshalb von allen Parteien in ihren Wahlprogrammen und dem anstehenden Koalitionsvertrag, den § 104 SGB IX n.F. in der Fassung ab 2020 dahingehend abzuändern, dass das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Wohnort und Wohnform uneingeschränkt verbrieft wird, so wie es schon der Bundesrat in seinen Empfehlungen zum Bundesteilhabegesetz gefordert hatte.
Wurde doch vorausgesetzt, dass sich in christlich-diakonischen Heimen dem „ärmsten Bruder“ im Geist der Nächstenliebe und der Barmherzigkeit angenommen wird.
Wieso dann die vielfachen Demütigungen und das Anwenden von Gewalt?
Ulrike Winkler hat in ihrem Vortrag in Hamburg ein desolates Bild dieser Anstalten vorgestellt. Nicht neu, aber komprimiert.
Die Frage des Wieso hat soweit ich weiß noch keinen Theologen zu einer plausiblen Antwort herausgefordert.
Leider hat Frau Winkler die Vertuschungs- und „Entschädigungs“praxis im Vortrag ausgespart. Auch für dieses Verhalten kirchlicher Einrichtungen hätte ich gern eine theologische Stellungnahme – und werde sie wohl nicht bekommen.
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“
Muss[1]? Sie tuts.
Die Vergehen und Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern sind in diesem Blog übergenug beschrieben worden. Sie sind auch wissenschaftlich belegt. Schlimm genug.
Im Sinne des Schillerzitats waren sie der Auftakt zu weiterem Bösen,
- Verleugnung,
- Drohung,
- Vertuschung,
- Relativierung,
und mündeten darin, die Opfer von damals über den Runden Tisch zu ziehen zur Schonung der Kassen von Staat (Bundesländer), Kirchen und ausbeuterischen Firmen.
Zu diesem zweiten Akt des Bösen gehörte auch die Ausgrenzung der ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtung und Psychiatrien.
Das betrügerische Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung wird nun getoppt mit einer Lösung für die Menschen mit Behinderung[2], die
- lange auf sich warten ließ,
- deren Organisierung noch nicht geklärt ist, auch ist
- noch nicht klar, in welcher Höhe es zu Zahlungen kommen wird; die
- voller Kautelen steckt, um Zahlungen zu verhindern/einzuschränken und die ohnehin schon im Planungsstadium
- eine deutliche Benachteiligung der Betroffenen darstellt, gemessen an den ohnehin betrugswürdigen Zahlungen an ehemalige Heimkinder aus den Erziehungsanstalten.
Muss ich noch den langen Zeitraum nennen seit dem Runden Tisch der „Moderatorin“[3] Antje Vollmer? Jedenfalls dürften eine Reihe von Betroffenen in diesem Zeitraum gestorben sein, kostensparend. Auf die Kosten achten die üblichen Verdächtigen und sie haben Erfolg.
Mich als Pfarrer (i.R.) und Theologen schmerzt, dass wieder einmal die Kirchen mit dabei sind. Dabei ist noch nicht einmal in allen Erziehungseinrichtungen anerkannt, dass sie für die ihnen anvertrauten Kinder nicht nur in Einzelfällen eine „Erziehungshölle“ darstellten.[4]
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“
Muss? Diese hats getan.
Winkt den aktuellen Tätern die Hoffnung auf den Tod der Opfer? Da täuschen sie sich. Denn wenn über eine böse Sache endlich Gras gewachsen ist, kommt bestimmt ein alter Esel, der es wieder runterfrisst. Das Internet hilft ihm dabei. [5]
Und die Betroffenen? Viele sind aus der Kirche ausgetreten[6]. Sie wissen warum und erzählen ihre Geschichte ihren Kindern und Kindeskindern, weil sie sich nicht auf das Jüngste Gericht verlassen wollen.[7]
Fußnoten
[1] Schilller, Wallenstein http://gutenberg.spiegel.de/buch/wallenstein-3306/9
[2] http://jacobsmeinung.over-blog.com/2016/11/behinderte-ehemalige-heimkinder-werden-auch-sie-betrogen.html?utm_source=_ob_share&utm_medium=_ob_twitter&utm_campaign=_ob_sharebar
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[4] Auch hier eine kirchlich Einrichtung. Man lese den aktuellen offenen Brief der Betroffenen: http://jacobsmeinung.over-blog.com/2016/04/offener-brief-der-heim-opfergruppe-gut-an-der-linde.html
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/09/09/wenn-die-ohrenzeugen-der-augenzeugen-verstummt-sind-beginnt-die-geschichtsschreibung/
[6] Aus dem Staat und den Bundesländern können sie halt nicht austreten, doch sie haben zu schätzen gelernt, was sie diesem Staat wert sind.
[7] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
»Dem BR liegen Unterlagen vor, wonach die Minderjährigen immer wieder, zum Teil mehrmals täglich und mitunter sogar über Nacht eingeschlossen wurden.«
»Das Ministerium gab zu diesem Zeitpunkt in einer Antwort gegenüber dem Bayerischen Landtag explizit an, dass Kinder oder Jugendliche mit Behinderung nicht eingesperrt würden. Diesen Satz nahm die Ministerin nach der Berichterstattung des BR zurück und zog die politische Notbremse.«[1]
Das war wohl auch nötig. Bayerns Sozialministerin »Emilia Müller schlägt nun von sich aus erstmals vor, sich dafür einzusetzen, dass künftig ein richterlicher Beschluss vorliegen muss, um freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei geistig behinderten Kindern anzuwenden. Zum Verständnis: Bei Erwachsenen ist das bereits so. Bei Kindern dagegen reicht die Einverständniserklärung der Eltern. Die oft unter Druck erfolgt: Keine Unterschrift, kein Heimplatz – diese Formel haben wir während der Recherchen immer wieder gehört.«
Aus dem Süden in den Norden: Dort soll es besser geworden sein.[2] Aus der Meldung erfährt man aber manches genauer, was bisher eher im Verborgenen lag.
So gibt es noch keine Schulpflicht für Kinder, die nicht aus Schleswig-Holstein in die Heime gekommen sind. Dazu braucht man anscheinend eine Gesetzesänderung. Warum es diesen merkwürdigen rechtsfreien Raum überhaupt erst gab, weiß ich nicht. Auch »sollte der Kontakt zwischen entsendenden Jugendämtern aus anderen Ländern und den örtlichen Jugendämtern im Norden deutlich verbessert werden.« Diese Zuständigkeitslücke hat Alexander aus dem Landkreis Waiblingen das Leben gekostet – er verhungerte bei seinen Pflegeeltern – beide übrigens Sozialpädagogen. Die „CDU-Sozialexpertin Rathje-Hoffmann“ »regte Kooperationsverträge an, um die örtlichen Jugendämter in der Nähe von Einrichtungen auch für die Betreuung zuständig zu machen. Bisher sind das die entsendenden Jugendämter, die sich aus der Ferne aber oft nur wenig kümmern.«
Und nun Parteipolitik mit Kindern:
»Als unhaltbare Ausrede wertete sie [Rathje-Hoffmann] Alheits [Sozialministerin] Darstellung, eine schärfere Heimaufsicht ließen die bundesgesetzlichen Regelungen nicht zu. „Seit der Einsetzung des PUA widerlegt sie (Alheit) es – mit dem eigenen Handeln. Plötzlich sind Kontrollen und sogar schnellere Schließungen möglich“, sagte Rathje-Hoffmann. Es sei unter Juristen umstritten, ob die bestehende Regelung im Sozialgesetzbuch unangemeldete Kontrollen ohne Anlass in Heimen zulasse oder nicht. Im Zweifel müsse auch mal ein juristisches Risiko eingegangen werden. Besser wäre ein klare Regelung.«
Nun ja, das meine ich auch. Was das juristische Risiko betrifft, so liegt das letztlich bei den Kindern. Denn die Sozialkonzerne haben sich bestens abgesichert: Die Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen sichern vornehmlich das Recht der Einrichtungen[3].
[1] Dieses und das nächsten Zitat aus: http://www.br.de/nachrichten/heim-heimkinder-kommentar-100.html siehe dazu auch http://www.br.de/nachrichten/kinder-heim-geschlossene-einrichtung-100.html
[2] http://www.focus.de/regional/schleswig-holstein/soziales-cdu-situation-der-heimkinder-im-norden-wird-besser_id_5792318.html Hieraus auch die folgenden Zitate.
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
Ist es legitim, die Obszönitäten von Kronschnabel mit Bonhoeffer in Verbindung zu bringen?
Ja – aber warum?
Die Leser meines Blogs werden aufgemerkt haben, als ich erstmals und ohne weiteren Kommentar einen Text von Erich Kronschnabel auf die Ebene eines förmlichen Blog-Artikels gehoben habe. Lediglich von „Gossensprache“ schrieb ich warnend für empfindliche Gemüter.[1]
Die Obszönität ist bei Kronschnabel die Methode, mit der er die eigentlichen Obszönitäten geißelt: 1. Die Verbrechen an Kindern in kirchlichen Einrichtungen und 2. der Betrug und Heuchelei bei der Verweigerung einer realistischen Entschädigung.
Heinrich Bedford-Strohm, derzeit Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland schreibt über Bonhoeffer:
»Wer fromm ist, muss auch politisch sein: So wie bei Bonhoeffer lassen sich die Aufgaben der Kirche gegenüber Staat und Öffentlichkeit auch heute zusammenfassen. Die erste von Bonhoeffer genannte Aufgabe verstehen wir heute als Kultur der Einmischung. Wenn die Kirchen mit Denkschriften in die demokratische Zivilgesellschaft hineinsprechen, dann geht es genau um das, was Bonhoeffer als „Verantwortlichmachung des Staates“ bezeichnete. Die zweite Aufgabe, der diakonische Dienst an den Bedürftigen, bleibt ohnehin. Dass er heute geleistet wird, zeigt sich, wenn etwa Gemeinden mit großer öffentlicher Zustimmung für den Schutz von Flüchtlingen eintreten. Und die dritte Aufgabe? Was heißt dem Rad in die Speichen fallen? Für Bonhoeffer rückte dies zunehmend ins Zentrum seines Denkens und Handelns. Dass der Imperativ keineswegs nur in der Diktatur gilt, sondern auch in demokratischen Gesellschaften eine Option sein kann, zeigte schon in den frühen achtziger Jahren die Diskussion um gewaltfreien zivilen Ungehorsam gegen die Stationierung von Massenvernichtungswaffen.«[2]
Was hat das mit der Heimkinderfrage zu tun?
Es geht zunächst nicht um die Frage, ob man „dem Rad in die Speichen fallen“ soll. Dieser Wagen, von Staat und Kirchen gesteuert, hat längst seine Opfer hinter sich gelassen. Nun ist das dran, was Bedford-Strohm so kurzweg die zweite Aufgabe nennt: der diakonische Dienst an den Bedürftigen, der ohnehin bleibe. Das ist allzu simpel.
Hier setzt Kronschnabel ein und kommt, sprachlich völlig realistisch, auf die für die Kirchen unbequeme Gegenwart. Es geht eben nicht um Bonhoeffers „Verantwortlichmachung des Staates“, sondern um die der Kirche. Die aber kümmert sich lieber um die „kirchliche Außenpolitik“ und verdeckt damit die interne Fäulnis. Das mit dem Frieden und den Flüchtlingen ist ja richtig und wichtig, doch wenn’s nur zur Camouflage dienen soll, ist’s Heuchelei, naiv oder absichtlich.
Bonhoeffer kann man als Blutzeugen leicht auf den Denkmalsockel stellen, – gut für Sonntagsreden. Doch im Alltag gerät Bonhoeffer der Kirche zur Peinlichkeit. „Von guten Mächten wunderbar geborgen …“ Mir wird so kannibalisch wohl, wenn ich an diesen wohlfeil gebrauchten Trost denke, für den die Kirchen im Unterschied zu Bonhoeffer nicht habhaft einstehen wollen.[3]
Herrn Kronschnabel sei Dietrich Bonhoeffer an Herz gelegt[4] und der Gedanke, dass organisierte Mitmenschlichkeit über die gleichen Probleme stolpern kann, wie sie vielen Organisation eigen sind, die sich am Markt behaupten müssen. Die Organisation läuft und läuft und läuft – zuweilen bis ihre kriminellen Methoden publik werden – und sie läuft dennoch weiter. Oder glaubt irgendjemand, dass VW vom Markt verschwindet?
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/27/wie-unfein-erich-spricht-klartext-ueber-die-diakonie-konzentriert-und-schlagkraeftig/
[2] http://www.zeit.de/2015/15/dietrich-bonhoeffer-todestag-protestantismus-widerstand/komplettansicht
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/13/das-war-spitze-herr-ratsvorsitzender/
Caritas-Studie für den Bereich Psychiatrie und Behindertenhilfe
»„Weinen war nicht erlaubt. Und wenn doch, gab’s auch dafür Schläge“, erinnert sich eine Bewohnerin eines katholischen Behindertenheims. Und ein anderer berichtet: „Da wurden wir in einen dunklen Raum gesperrt (…) das war für mich das Schlimmste, was es gab.“«[1]
»Die Zahlen sind erschütternd, denn sie belegen, dass wir es mit einem hohen Maß an strukturell bedingter Gewalt zu tun haben, die wir nicht einfach mit dem Verweis auf die damals üblichen pädagogischen Methoden abtun dürfen.«
Die Webseite „katholisch.de“ meint hinzufügen zu müssen: »Für die damaligen Opfer ist nach langem, zähen Ringen jetzt ein konkretes Hilfsangebot in Sicht: Denn nur wenige Tage vor der Veröffentlichung der Studie haben sich Bund, Länder und Kirchen auf eine finanzielle Entschädigung der Gewaltopfer in den Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien geeinigt. Betroffene können nun unbürokratisch eine pauschale Zahlung von 9.000 Euro sowie darüber hinaus eine Rentenersatzzahlung von bis zu 5.000 Euro beantragen.«
Ist damit alles gut? Nicht einmal halbwegs. Behinderte sind mal wieder die „Minderwertigen“, darum kann man sie auch minderwertig behandeln. Die Weigerung wirklich vergleichbare Mittel zu bewilligen, wie sie an ehemalige Heimkinder aus den Erziehungsheimen gezahlt werden, entwertet das Statement von Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, der innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz Vorsitzender der Caritaskommission ist. Er »hat sich bei der Vorstellung der Studie zu den Vorkommnissen in den Einrichtungen der katholischen Behindertenhilfe in Westdeutschland (1949-1975) geäußert und die Opfer um Entschuldigung gebeten: „Als Vorsitzender der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz sage ich ausdrücklich, dass ich die damals in den katholischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie ausgeübte physische, psychische und sexuelle Gewalt zutiefst bedauere und die Betroffenen dafür um Entschuldigung bitte. Kirchliche Organisationen und Verantwortliche haben in diesen Fällen dem christlichen Auftrag, Menschen mit Behinderung und psychiatrisch Erkrankte in ihrer Entwicklung zu fördern und ihre Würde zu schützen, nicht entsprochen.“«[2]
Reden ist Silber, sagt man. Zahlen wäre Gold – soll man dazu schweigen?
[1] Alle Zitate aus: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/jahre-der-angst
[2] Auf evangelischer Seite siehts nicht besser aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/18/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/
»Zweierlei Leid: Heimkinder mit Behinderung sollen weniger „Entschädigung“ bekommen.«
Ob man die Sendung[1] „nachsehen“ kann, weiß ich nicht.
Mir waren zwei Dinge wichtig:
- Ich sah die Menschen einmal „life“, die mir seit Jahren bekannt sind und für deren Interessen ich mich eingesetzt habe. Mit Herrn Homes hatte ich noch vor wenigen Tagen einen Mailaustausch und Herr Dickneite ist mir über Helmut Jacob ein Begriff. [Nachtrag von Herrn Jacob: Zu Klaus Dickneite, unserem Gruppensprecher, kann ich einen Link beisteuern, der seine Kindheit näher darstellt: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html ]
- Die Aussage des hessischen Sozialministers kann man auf die Formel bringen: Diese Sorte Heimkinder soll froh sein, überhaupt etwas zu kriegen. Typisch Funktionär. Diese Art Leute ist schuld am Glaubwürdigkeitsverlust der Politik.
Zu Herrn Homes:
„Das war eine verlorene Kindheit“, sagt Markus Homes, wenn er sich an seine Vergangenheit zurückerinnert. Zehn Jahre seiner Kindheit hat er im Rüdesheimer St. Vincenzstift verbracht, einem Heim für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Im Alter von sechs Jahren wurde bei Markus Homes die Diagnose „Debilität“ gestellt, eine Diagnose, die sich später als falsch herausstellte. Markus Homes kam in das katholische Sankt Vincenzstift nach Rüdesheim, in dem sein zehnjähriges Martyrium begann. Prügel, sexueller Missbrauch, Erniedrigungen und Folter waren damals Alltag. Das ist unstrittig und belegt. Lange wurden die Geschehnisse diesem und vielen anderen Heimen von Behörden und Kirchen totgeschwiegen. Erst im Jahr 2006 nahm sich die Landesregierung dieser Thematik an. Sechs Jahre später wurde dann ein Fonds eingerichtet, aus dem Betroffene Zahlungen und Rentenersatzleistungen erhalten sollten. Ausgeschlossen von diesen Zahlungen waren bis jetzt allerdings alle ehemaligen Heimkinder, die in der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Anstalten untergebracht waren – so wie Markus Homes und all die anderen Kinder im St. Vincenzstift. Am Donnerstag haben die Regierungschefs von Bund und Ländern jetzt beschlossen, gemeinsam mit den Kirchen einen Fonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung zu finanzieren. Allerdings sollen die Zahlungen niedriger ausfallen, als die für die nicht behinderten ehemaligen Heimkinder.«[2] [Nachtrag:Hier der Link zum HR-Beitrag: http://www.hr-online.de/…/fernse…/sendungen/mediaplayer.jsp… Quelle: © hr | defacto, 19.06.2016]
Zu Herrn Homes lohnt es sich nachzulesen, wie es ihm ergangen ist und wie die Aufarbeitung der Vorgänge bei den Vincentinerinnen eben nicht nicht stattgefundenen haben.[3] [4]Die Vincentinerinnen haben anscheinend bundesweit nicht nur eine besondere Rolle in der „Schwarzen Pädagogik“ eingenommen, sondern auch in der Abwehr der Vorwürfe mit der Drohung, juristisch gegen die „Verleumder“ vorzugehen.[5]
Wie es bei den Vincentinerinnen zuging, kann man einer Studie von Professorin Dr. Annerose Sieber entnehmen, die allerdings konstruktionsbedingt vorsichtig zu nehmen ist.[6] Die Studie führt im Titel auch die Jugendhilfe Marienhausen auf, sagt dazu allerdings leider nichts. Das wäre interessant gewesen, denn das vom katholischen Salesianer-Orden verwaltete Jugendheim Marienhausen war das Heim, in dem Jürgen Bartsch[7] untergebracht war und von „PaPü“, Pater Pütz missbraucht wurde.[8]
Man sieht: Eine umfassende Geschichte der Kinder- und Jugendheime[9] ist noch nicht geschrieben.
[1] http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23
[2] http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/11/27/prugel-vom-lieben-gott-neu-aufgelegt-2/
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/13/nach-tebartz-und-franz-kaspar/
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/04/06/merkwurdig-die-vinzentinerinnen/
[6] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2014/04/ergebnisbericht_aulhausen_siebert-1.pdf hier besonders Seite 10 – 14, die eine deutliche Sprache sprechen.
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Bartsch
[8] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43231080.html Es wäre allerdings nicht korrekt, die Morde von Bartsch in speziellen Bezug zu PaPü zu setzne, denn sein Elternhaus war mindestens so katastrophal für die kindliche Entwicklung wie das Jugendheim Marienhausen. Mehr dazu. Paul Moor, Das Selbstporträt des Jürgen Bartsch, Frankfurt/Main 1972.
[9] egal ob Erziehungsheime, Heime für Menschen mit Behinderung oder Jugendspsychiatrien
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