Der Föderalismus hilft … den Behörden
»Die Durchführung des Schwerbehindertenrechts obliegt – soweit es um die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und von Nachteilsausgleichen sowie um die Ausstellung von Ausweisen geht – allein den Ländern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist hier weder Aufsichtsbehörde noch kann es Weisungen erteilen. Einzelentscheidungen treffen die zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder und im Streitfall die Sozialgerichte.«
Quelle: http://www.laura21.de/news/2014/verena-bentele-meldet-sich-zu-wort
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