Dierk Schaefers Blog

Wenn Verjährung nicht greift, helfen milde Urteile.

Zwei Jahre und acht Monate Haft »wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert. … Der 55 Jahre alte Ehemann der Gruppenleiterin … wird zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 3600 Euro zahlen. Eine 44-Jährige weitere Erzieherin erhält ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, muss 1800 Euro zahlen. Berufsverbote, wie sie der Staatsanwalt gefordert hat, hält das Gericht für nicht notwendig.«

https://www.nwzonline.de/panorama/autistische-heimkinder-regelmaessig-brutal-gequaelt_a_31,2,3230315746.html

Kein Berufsverbot für geständigen Mißbraucher

Posted in Justiz, Kinderrechte, Kriminalität by dierkschaefer on 26. Oktober 2013

Das ist schon bezeichnend. Während man in den 70er Jahren schon beim Unterschreiben eines Flugblattes Angst vor einem Berufsverbot haben mußte, bekommt ein geständiger Mißbraucher die Gelegenheit zu weiterem beruflichen Kontakt mit Kindern.[1]

 

Warum ist es bezeichnend? Damals ging es um die Angst der Politiker, hier ja nur um Kinder.


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