Dierk Schaefers Blog

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Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen,

man kann sich noch so sehr bemühen, ihn am Bordstein abzustreifen, – wenn man wieder ins Auto steigt, riechen es die Mitfahrer.[1]

So ging es mir, als ich den Beitrag von Landesbischof Meyns im Pfarrerblatt[2] las. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, doch warum stinkt es weiterhin?

Mag ja sein, dass ich eine besonders empfindliche Nase habe. Mein Unterordner „Miss­brauch“ umfasst 997 Dateien und acht Ordner. Dazu kommen noch 299 Dateien und ein Ordner im Ordner Kriminalität. Ich kann ins Detail gehen, will mich aber auf die große Linie beschränken.

Falls das mit dem Hundedreck zu anrüchig sein sollte, will ich einem anderen Vergleich folgen. „Es steht ein Elefant im Raum“ nennt man neuerdings das Phänomen, wenn ein Phänomen wie in gehei­mer Übereinkunft nicht wahrgenommen wird.[3] Ich werde also die Elefanten (Plural) benennen, wobei sich der Tiervergleich nicht durchgängig bewährt.

Photo, Dierk Schäfer

Der erste Elefant ist die Verjährung,

der zweite die Kirche als Richter in eigener Sache,

der dritte die Entschädigung und schließlich

der vierte, die biologische Lösung.

Zum ersten Tierle, die Verjährung:

Es hat zweierlei Natur, eine juristische und eine theologische und beide haben ein Aber.

Zur juristischen Natur schrieb ich vor einiger Zeit (der Elefant steht ja schon länger im Raum):

 „Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung.“-

Und nun das Aber: „Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkin­dern, den Misshan­delten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepubli­kanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungs­rechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[4] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Ver­brechen reicht von deutlicher Benach­teiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschen­rechtsverletzun­gen. Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.[5] Zur Monstrosität und dem verweigerten Rechtsfrieden:[6]

Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten[7], bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkin­der­sache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Ver­brechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechts­frieden wieder herzu­stellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen. … Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflich­tungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betrof­fenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen. – (Kommentar von Uwe Werner: „Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
Jeden Satz kann ich unterschreiben und ist bezeichnend für unseren jahrelangen Kampf mit Staat und Kirchen,“)[8]

Die Stärke der Stellung kirchlicher Einrichtungen wurde in einem juristischen Gutachten deutlich: »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«[9]

Zur theologischen Natur des Tieres

Auch diese Natur des Elefanten wird beschwiegen[10], dabei wäre es gerade für Theologen ange­mes­­sen, darauf einzugehen. Doch Meyns steht damit nicht allein[11]. Auch Bischof Bätzing fand „Kein Wort dazu, dass eine Kirche, die mit ewigen Werten unterwegs ist, sich nicht auf Verjährung berufen sollte.“[12] Dazu ein Comic.[13]

Wenn ich von „Theologen“ schreibe, meine ich auch unsere Fakultäten. Mir ist nicht bekannt, dass Misshandlung und Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen dort thematisiert würde.[14]  An der evangelischen Fakultät Tübingen zeigte man sich desinteressiert an den Aufzeichnungen von Johannes Lübeck über den „Bodelschwingh Clan und seine unrühmliche Geschichte“, zu der ja immerhin in unserem Zusammenhang das Lager Freistatt zählt.[15]

Der zweite Elefant: Richter in eigener Sache

Herr Kronschnabel twittert: „DAS Thema fehlt bei Meyns völlig, wird aber von allen Opfern als Sauerei empfunden.“ Stimmt. Meyns umgeht den Elefanten. [16]

„Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angeb­liche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinar­gericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!“[17]+[18]

„Soweit es um einen Betroffenenbeirat geht, ist festzustellen, dass Aufgabe der Kommission ist, die Frage von Anerkennungsleistungen zu prüfen. Die Ordnung, die von der Konfödera­tion dafür verabschiedet wurde, sieht einen Betroffenenbeirat nicht vor. Wenn es darum gehen soll, unabhängig über die Frage der Betroffenheit einzelner Personen hinsichtlich sexuali­sierter Gewalt in der Kirche zu entscheiden und die Höhe der Anerkennungsleistung festzu­legen, sehe ich keine Notwendigkeit eines Beirates[19]“ … „Zunächst ist festzustellen, dass es nicht in der Entscheidungsmacht eines Mitgliedes der Unabhängigen Kommission, sei es auch deren Vorsitzender, steht, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird“.[20]

„Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats an den Kirchensenat, Rote Reihe 6, 30161 Hanno­ver, wenden. Der Kirchensenat entscheidet abschließend.“[21]

Uns fehlt eine staatliche, staatsanwaltschaftliche Aufklärungskommission wie anderswo.

„Schön und gut, wenn die Kirchen den sexuellen Missbrauch durch ihre Mitarbeiter aufklären wollen; besser wäre es, sie würden das den Staatsanwälten für Sexualdelikte ermöglichen. Schön und gut auch, wenn die Kirchen von „schmerzhafter“ Aufarbeitung sprechen, die sie jetzt betreiben würden; besser wäre es, die zuständigen Institutionen des Rechtsstaats könnten sich dazu ihre eigene Meinung bilden.“[22]

„Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden. Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisie­rung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusam­mensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten proto­kolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffent­lich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. [Der externen Fachperson sind] Täterna­men zur Kenntnis zu geben, diese wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtakti­vität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwär­zung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.

Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseel­sorge auszu­wählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.

Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.“[23]

Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei „selbstverständlich Auf­gabe der Justiz und nicht der Kirche“, erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert – und verlangte Akteneinsicht. Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwik­keln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. „Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind.“ Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln.[24]

Zum dritten Elefanten: Entschädigung

Dieser Elefant ist interessant. Denn die meisten Medien berichten bei allen Finanzleistungen an Geschädigte von „Entschädigungen“, dabei sollen es explizit keine sein, sondern nicht einklagbare Anerkennungsleistungen, ohne jeden Rechtsanspruch. „Dazu ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Schadensersatz handelt, sondern um eine Anerkennungsleistung, über die die Kommission zu entscheiden hat. Dies mag ihnen spitzfindig erscheinen, ist aber insoweit schon ein Unterschied. Denn beim Schadensersatz wären alle, materiellen wie immateriellen, Schäden zu ersetzen.“[25]

„Während der Abschlusspressekonferenz stellte ein Journalist dann auch die Frage, die wahr­scheinlich allen auf der Zunge liegt: Warum es nach zehn Jahren nicht möglich sei, Entschädi­gungen zu zahlen und es nun weiterhin bei Anerkennungszahlungen bleibe.

 „Das hängt damit zusammen, dass wir im Rechtsrahmen unseres Landes bleiben und die Hürde für die Betroffenen eben so gering halten wollen wie möglich. Entschädigung bedeutet Schadensersatz, dafür gelten Standards, die sind in unserem Land sehr hoch, da braucht es eine Beweispflicht, da braucht es Verfahren, da braucht es gerichtliche Festlegungen, das alles wollen wir nicht, wir wollen es den Betroffenen nicht zumuten. Und viele könnten ein solches Beweisverfahren ja niemals antreten, weil die Täter verstorben sind, weil die Unterlagen nicht zugänglich sind oder gar nicht vorhanden sind. Also, das ist der Grund, weshalb wir sagen, wir bleiben in diesem System von Anerkennungsleistungen und können nicht in ein – sozusagen – Schadenssystem einsteigen.“[26]

Und so sucht man den Begriff Entschädigung/Entschädigungen im Text von Meyns vergeb­lich. Doch wer Klartext spricht, hat Erfolg: „Wird ja noch schöner, wenn man mir ständig die zu verwendende Tonart vorschreiben will. OHNE meine Tonart wären alle mit den lumpigen 5000,- abgefickt worden, die ausgereicht wurden! ‚Was würden Sie verlangen, wenn Ihr Sohn von Ihren Betbrüdern gefickt worden wäre, Bischof?‘ Meister hielt schlau­erweise seine Fresse, aber ‚meine‘ Männer …  bekamen 14.500,- und mehr. Und ihr lallt mich wegen lieber Töne voll? Was ist mit euch los? Mein Ton sorgte für 14.500,- bis 31.000,-!“[27]

„Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? … Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben!“[28]

Der vierte Elefant Ist ein Abkömmling vom dritten, die biologische Lösung.

Nur die Opfer sehen ihn: „Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle … Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzu­warten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.

Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, … An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwech­selt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.

Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen ‚Kirchendienern‘ wehrlos ausgeliefert waren.

Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufar­beitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.

Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen. Diese Lebensqualität ist keine.“[29]

Schon vor 12 Jahren habe ich die „lange Bank“ genannt. Ich schrieb über ein abzuschlie­ßendes „Freeze-Abkommen“ „Was ist das? Die ehemaligen Heimkinder bangen, ob sie ihre Entschädigung noch erleben werden. Dies wird genährt durch die Verfahrensdauer und manche kolportierten Äußerungen, man wolle durch die biologische Lösung so mancher Fälle Geld sparen. „Freeze“ wäre das Einfrieren der Ansprüche (wenn nicht der juristischen, so doch der moralischen nach Recht und Billigkeit) auf den Zeitpunkt des Beginns des Runden Tisches. Damit geht der Entschädigungsanspruch im Fall des Todes des Betroffenen auf seine Erben über. Dann wäre wenigstens das Mißtrauen aus dem Verfahren draußen, zügiges Vorgehen aber dennoch geboten – und möglich, wie meine Verfahrensvorschläge vom April 2009 belegen.

Doch ich fürchte, die Sache der Kindesmißhandlungen in den Heimen wird weiter auf die lange Bank geschoben werden.[30]

Und hier legen die Elefanten verständnisvoll ihre Rüssel übereinander.

Doch noch kurz zum Runden Tisch, den Meyns erwähnt: Er schreibt von einem langen Lern­weg: „Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema sexua­lisierte Gewalt begann 2009. Damals beteiligten sich EKD und Diakonie Deutschland gemeinsam mit der ka­tholischen Kirche, der Caritas, anderen Wohlfahrtsverbänden, Bund, Ländern, Wissenschaftlern und Betroffe­nen an dem von der Bundesregierung initiierten Run­den Tisch ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jah­ren‘. Auf Grundlage der 2010 beschlossenen Empfeh­lungen wurden 2011 mehrere Fonds gebildet, an die ehemalige Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Heimen der Behinder­ten­hilfe und stationären Einrich­tungen der Psychiatrie Anträge für Anerken­nungs-, Renten­ersatz-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen stel­len konnten. Im Ergebnis wurden auf diesem Wege bis zum Auslaufen der Antragsfrist Ende 2018 knapp 500 Mio. € an 40.000 ehemalige Heimkinder in West- und Ostdeutschland vergeben. Die Kirchen beteiligten sich mit einem Drittel an den Kosten.“

Eine Erfolgsgeschichte? Ganz wie man‘s nimmt. Wenn man die Geschichte verfolgt hat, kann man die Frage bejahen. Für Staat und Kirche war sie sicherlich ein Erfolg. Doch der Runde Tisch Heimerziehung war ein von Beginn an eingefädelter Betrug.[31] Untrennbar verbunden ist dieser Erfolg mit dem Namen einer Pfarrerin: Antje Vollmer. Meine Beurteilung ihrer Rollen­performance mag verdeutlichen, wie ich die Verhandlungs- und Hinhaltetaktik der Kirchen sehe, den Beitrag von Landesbischof[32] Meyns inbegriffen.[33]

So viel zu den Elefanten.

Ganz am Beginn schrieb ich: „Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen“. Wie bekommt man in los? „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden. Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbre­chen gestanden, die Misshand­lungen, die Miss­bräuche und die Demütigun­gen, die in kirch­lichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem ver­hindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklä­rung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.“[34]

Es wird wohl weiter stinken.[35]


Fußnoten

[1] Dieser Beitrag erschien gekürzt im Deutschen Pfarrerblatt in der Augustausgabe als „Leserbrief“ auf den Seiten 507ff. Hier lesen Sie die vollständige Version.

Für unlogische Schriftgrößendifferenzen, auch für unmotivierten Fettdruck, bitte ich um Entschuldigung und verweise auf die unzulängliche Software.

[2] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=5444&cHash=695ff21a4cb9495d4c4674207973cccc

[3] Christian Meier gebraucht in der FAZ vom 5. Juli 2022 auf Seite 1 den treffenden Begriff vom „großen anwesenden Abwesenden“. Ich will beim so schön bildhaften Elefanten bleiben.

[4] http://heimkinderopfer.blogspot.com/

[5] Beide Zitate aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[6] „Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwalt­lichen Vollmachten durchringen können. … Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/01/29/das-netzwerk-nicht-nur-klerikaler-kinderschander/

[7] Wie in anderen Ländern, z.B. Irland.

[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[9] [Das Gutachten] stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.

Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.

Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.

Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechts­ver­letzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.

[10] Zum Schweigen der Hirten  https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/11/26/das-schweigen-der-hirten1/ gesellt sich das Schweigen der Herde https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kommentar-Schweigen-der-Hirten-Schweigen-der-Herde,missbrauch2330.html und auch die Kirche hüllt sich in Schweigen https://www.publik-forum.de/Leben-Kultur/das-lange-schweigen-der-kirche . Das Schweigen begegnete mir zum ersten Mal als Schweigen der Kollegen. Auf meinen Essay „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“ im Pfarrerblatt, Heft: 5/2010, hat keiner von ihnen reagiert. https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98

[11] Ohnehin: Die Elefanten werden „ökumenisch“ übersehen, sie stehen nicht nur im Meyns‘chen Darkroom. Ich unterscheide hier also nicht systematisch zwischen katholischen und evangelischen Missetaten und deren Vertuschung.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/04/ein-abgrund-von-perfidie/

[13] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=4977&cHash=e704d52f21fe48b54a7b6ecd00ae2b31

[14]„Die @WWU_Muenster hat diese Woche eine Studie zu sexuellem #Missbrauch im Bistum #Münster vorgestellt. Ich habe mir die Studie angeschaut. Mir fiel auf, dass auf 594 Seiten die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Münster mit keinem Wort erwähnt wird.“ https://eulemagazin.de/beistand-oder-bystander-die-latdh-vom-19-juni/

[15] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf   

[16] Hier muss ich nachträglich einen Link einfügen. Er verdeutlicht den kirchlich-hoheitlichen Umgang mit den Geschädigten. Landesbischof Meyns wird auch erwähnt: https://www.br.de/nachrichten/kultur/ekd-gruendet-forum-zur-missbrauchsaufarbeitung-in-kirche-und-erntet-kritik,T4BpqZr

[17] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[18] „Sehr geehrter Herr Teetzmann, … Die Mitglieder der UKO sind (teils mehrfach) ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig! Dann von unabhängigen Personen zu sprechen ist abenteuerlich. So werden das auch alle Betroffenen weiterhin sehen; werden die Kommissionsmitglieder als Richter in eigener Sache ansehen.“ Mail an uko.konfoederation@evlka.de

[19] Meyns schreibt: „nach dem Rücktritt von fünf Mitglie­dern und unlösbaren Konflikten zwischen den übrigen sieben wurde deutlich, dass die Konzeption des Betroffenenbeirates nicht funktio­niert hat.“

Wie unabhängig die von der Kirche ernannten Mitglieder sind, dürfte schon deutlich geworden sein. Dazu noch einige Zitate:

 „Die Mitteilung verweist auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden.“ „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.“ Die Betroffenen sehen das anders: „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer Erklärung von vier Beiratsmitgliedern. Sie wehren sich gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde. … Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der auch Mitglied im Beauftrag­tenrat der EKD ist, sieht Fehler der evangelischen Kirche bei der Betroffenenbeteiligung zur Aufarbeitung von Missbrauch und hält einen Neustart für notwendig.“

https://www.evangelisch.de/inhalte/186042/11-05-2021/missbrauch-ekd-setzt-betroffenenbeirat-vorlaeufig-aus

[20] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[21] Mail von uko.konfoederation@evlka.de vom 13. Mai 2013

[22] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[23] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[24] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[25] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[26]https://hpd.de/artikel/katholische-kirche-uebertrifft-sich-ihrem-zynismus-selbst-18532

[27] Aus einem Mail an mich vom 24.11.2021

[28] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[29] Mit Hinweis auf: Mittwoch, 16.06.2021, Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers, Uhrzeit:  21:15 Uhr.

[30] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/

[31] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/

[32] Wer über den „LANDESbischof“ stolpert: Tempi passati, aber nicht für kirchliche Träume: „Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_in_Braunschweig

[33] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[34] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[35] Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.

Wenn man schon sterben muss: Einfach wegdämmern …

… wer möchte das nicht nach einem weithin zufriedenstellend gelebten Leben? Auch wenn’s kein „erfülltes“ war, aber keine Erfüllung mehr zu erwarten ist. Wir müssen ohnehin einmal sterben, dann doch lieber so. Besser als der letale Schlaganfall, denn das Fallen könnte man noch merken. Doch nur wenige möchten, dass ihr Dämmerzustand über Wochen hinweg verlängert wird durch die künstliche Aufrechterhal­tung ihres Stoffwechsels. Einfach wegdämmern können ist angesichts der Alternativen die beste aller denkbaren Möglichkeiten.

Schlimmer noch, wenn der Dämmerzustand von schmerzhaften Phasen unterbrochen wird und man nicht mehr die Kraft hat zu rufen: Schwester, ich habe Schmerzen! Oder wenn die Ausweglosigkeit bei vollem Bewusstsein durchlitten werden muss.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts[1] hat die Periletalexperten aufgescheucht. Die EKD-Mitteilung nennt sie und schreibt vorsichtshalber, sie wolle »zu dem Fall erst dann Stellung neh­men, wenn der Text des Urteils vorliegt. Generell wies eine Sprecherin darauf hin, dass die evange­lische Kirche das menschliche Lebens als Gabe Gottes betrachte, das auch bei starken Ein­schrän­kungen und Leiden seine Würde nicht verliere. Wichtig sei zudem, die palliativme­di­zi­nische Versorgung von schwer kranken und sterbenden Menschen zu verbessern. Auch die Kirche stehe vor der Herausforderung, die „Seelsorge an Schwerkranken und Sterbenden zu verstärken“« [2].

Was hat die Periletalexperten so aufgescheucht? Es ging um die Frage der professionellen Beihilfe zum Suizid. Der „Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbst­tötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden“, so der Tenor der Gerichtsentscheidung. Die verknüpft damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht[3]. Dieses umfasse „auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entschei­den, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“

Die Menschenwürde, auch die des Sterbenden, ist kein unbestimmter Rechtsbegriff wie das vielstrapazierte Kindeswohl. Doch es wird versucht, Menschenwürde besserwisserisch oder gar im eigenen Geschäftsinteresse gegen den Willen des Würdeträgers zu definieren und diese Definition auch durchzusetzen. Dies geschah am 3. Dezember 2015 durch ein Änderungsge­setz zu Paragraf 217 StGB, seit dem 10. Dezember ist es in Kraft. [4]

»Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheits­feindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich – laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen – anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen.«[5]

Und nun stört das Bundesverwaltungsgericht den gegen die Bürger durchgesetzten Rechts­frieden – die Moralinstanzen und Geschäftsinteressenten maulen.

Klar, dass sich die verfasste Ärzteschaft wehrt; auch die Palliativmediziner sehen ihr Geschäfts­modell bedroht[6], doch manche Ärzte werden sich nicht dadurch vertreten sehen.[7]

Geschäftsmodelle sind ethisch zunächst neutral zu bewerten. Wer wird einem Bäcker vor­werfen wollen, dass er mit unserem Hunger sein Geld verdient. Wir als Kunden von wem auch immer können für unser gutes Geld eine professionelle Dienstleistung bzw. qualitativ gute Ware und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten. Das gilt auch für die Begleitung in der Lebensendphase. Die Palliativmedizin ist ein wichtiger Dienstleister, der allerdings Mühe hatte, sein Geschäftsmodell durchzusetzen.[8] Eine beabsichtigte Lebens­verkürzung wurde jedoch zugunsten des assistierten Dahindämmerns ausgeschlossen.[9]

Die anerkannten Dienstleister dulden keine Konkurrenz, jedenfalls keine geschäftsmäßige, also professionionelle, die – horribile dictu – vielleicht noch durch die Stiftung Warentest zertifiziert werden könnte. Doch warum eigentlich sollen wir nicht nur bei der palliativen Sterbebegleitung, sondern auch bei der Suizidassistenz  Professionalität einfordern?[10] Schließlich soll auch der Suizid „gelingen“, wenn ich ihn denn schon will und akzeptable Gründe dafür habe?

In meine Vorstellungen von Menschenwürde mischen sich ungefragt Moralinstitutionen ein, die mir sagen wollen, wie ich würdig zu sterben habe. Die evange­lische Kirche betrachtet das menschliche Lebens als Gabe Gottes, heißt es in der EKD-Mitteilung. Nikolaus Schneider, der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat erklärt, er werde seine an Krebs erkrankte Frau, wenn sie Sterbehilfe wolle, auch in die Schweiz begleiten. Er distanziert sich damit privat von dem, was die Kirchen gern als absolute Schöpfungs­ord­nung hinstellen.[11] »Das Leben, das Gott gegeben hat, dürfe der Mensch nicht beenden. Das sei „Gottes gnädigem Ratschluß“ vorbehalten, wie es immer noch in Traueranzeigen heißt. Diese Meinung ist zu respektieren. Wer aber diese Sicht anderen aufoktroyieren will, egal mit welchen Methoden, der ist nicht ehrlich, wenn er nicht zugleich deutlich macht, daß in der Geschichte der Menschheit bis in unsere Tage diese Sicht der „letzten Dinge“ zumeist keine Berücksichtigung fand beim von oben verordneten Tod. Die Machthaber aller Zeiten spielten Potentaten-Schach und opferten ihre „Bauern“ ganz nach Kalkül und Bedarf im Krieg. Die Justiz verhängte Todesurteile, nicht nur in Hexen- und Ketzerprozessen. Kriege und Todes­urteile, diese Todeszuteilung von oben bekam in aller Regel Zustimmung und Assistenz durch „Feldgeistliche“, und auch keine Hinrichtung ohne seelischen Beistand eines Priesters. Über das Lebensende wurde nicht von ganz oben, durch den Allmächtigen verfügt, sondern durch die „Oberen“ in Staat und Justiz.«[12]

Ich vermisse in der Kirchenmeinung den Respekt vor dem Menschen, der sterben will und dazu in seinem „Angewiesensein als Grunddimension des Menschseins“ die Hilfe verstän­diger Mitmenschen erbittet. Sicherlich wird man nicht jeden Sterbewunsch unverzüglich erfüllen wollen und können. Sicherlich wird man auch fragen müssen, wer sonst noch aus einer wie auch immer unerquicklichen Situation „erlöst“ wird (Mitleiden, Pflegeaufwand, Kosten, Erbschaft). Doch nach reiflicher Überlegung wird man das „Mach End, o Herr, mach Ende“ auch ganz innerweltlich verstehen und den Arzt um Hilfe bitten dürfen.

Der „Tod als Erlösung“ brachte am 5. März 2017 bei Google „10.500 Ergebnisse“.

„Die letzten drei Monate hätten nicht mehr sein müssen“, sagten die Angehörigen. „Da hat er sich nur noch gequält“.

Gott sei uns gnädig und gebe uns einen gnädigen Arzt.[13]

 

Nachtrag 1

Philipp Greifenstein referiert in seinem differenzierten Beitrag[14] auch die Veröffentlichung von Friedrich Wilhelm Graf, emeritierter Professor für Systematische Theologie und Ethik.[15] Die Frist für den kostenlosen Download habe ich leider verpaßt. (Wer ihn hat, schicke ihn mir bitte per Mail!) Doch die Web-Seite des Merkur spendiert immerhin einige Zitate aus dem Essay: „In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Reinhard Kardinal Marx, der neue Vorsitzende der Bischofskonferenz, ernsthaft gesagt: »Gebt uns die Sterbenden, denn wir sind ganz besonders für die Leidenden und Sterbenden da.« Warum eigentlich? Weil Jesus von Nazareth einen grausamen Kreuzestod gestorben ist? Oder weil Caritas und Diakonie sich einbilden, in Sachen palliativer Sterbebegleitung kompetenter zu sein als andere Akteure, etwa säkulare Hospizvereine? Sind »die Leidenden und Sterbenden« vielleicht auch aus finanziellen Motiven für Caritas und Diakonie eine interessante Klientel?“ (Hervorhebung von mir)

 

Nachtrag 2

Ein Kollege kommentiert das Verwaltungsgerichtsurteil unter dem Titel Ein seltsames Urteil zur Suizidhilfe.[16] Merkwürdig, weil nicht berücksichtigt worden sei, dass andere, legale Möglichkeiten bestanden hätten, den gewünschten Tod herbeizuführen. Ich schickte ihm einen schon älteren Leserbrief, den ich im Pfarrerblatt zum Thema geschrieben hatte, und leitete provozierend ein mit den Worten: „man muss sich schon auskennen, im irrgarten zur korrekten selbsttötung. da sind doch das gute alte aufknüpfen am fensterkreuz oder der sprung vom dach übersichtlicher gewesen. wer hat, der nimmt ein schießeisen und steckt es in den mund.“

Das war ihm wohl zu starker Tobak. Er hat meinen Kommentar nicht freigeschaltet.

Nachtrag 3

Aus unserer Patientenverfügung: Generell erscheint uns beiden der Zustand eines Wesens, das auf die Aufrechterhal­tung seines Stoffwechsels reduziert ist, ähnlich wie bei einem Baby, doch ohne Perspektive, menschenunwürdig.

Fußnoten

[1] http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=11

[2] http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2017_03_03_03_verbaende_kritik_sterbehilfe-urteil.html

[3] Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

[4] § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäfts­mäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht. – zitiert nach: Fischer im Recht, http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/komplettansicht

[5] http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/komplettansicht

[6] https://www.tagesschau.de/inland/kritik-urteil-bverwg-101.html

[7] http://www.zeit.de/2015/09/sterbehilfe-aerzte-brechen-tabu/komplettansicht

[8] Ich hatte die Ehre, eine Podiumsdiskussion mit Cicely Saunders, der „Urmutter“ der Hospizbewegung zu moderieren. Sie hätte den Begriff Geschäftsmodell sicherlich zurückgewiesen. Doch wie wohl alle humanitär inspirierten Initiativen unterliegt auch die Hospizbewegung den Gesetzmäßigkeiten und Zwängen der Institutionalisierung. Man wehrt sich gegen Konkurrenz.

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Hospizbewegung

[10] Ob man effektive Schmerzmittel bekommt, ist ohnehin nicht gesichert: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/28/gott-sei-uns-gnaedig-und-gebe-uns-einen-gnaedigen-arzt/

[11] Das tun auch andere frei denkende, dem christlichen Glauben verbundene Zeitgenossen: https://www.publik-forum.de/Wissen-Ethik/prominente-theologen-fuer-sterbehilfe#. Den hier genannten wäre auch Prof. Friedrich Wilhelm Graf hinzuzufügen.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/

[13] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/28/gott-sei-uns-gnaedig-und-gebe-uns-einen-gnaedigen-arzt/

[14] Wie hältst Du es mit dem Sterben? http://www.theologiestudierende.de/2015/06/20/wie-haeltst-du-es-mit-dem-sterben/

[15] Friedrich Wilhelm Graf, Apodiktische Ethik mit Lügen . Die deutschen Kirchen und der ärztlich assistierte Suizid: Merkur, Jahrgang 69, Heft 792, Heft 05, Mai 2015.

[16] https://einwuerfe.wordpress.com/2017/03/02/ein-seltsames-urteil-zur-suizidhilfe/ Veröffentlicht am 2. März 2017 von michaelcoors

Auge um Auge für den Rechtsfrieden?

Posted in heimkinder, Kinderheime, Kindeswohl, Kirche, kirchen, Kriminalität by dierkschaefer on 28. Juli 2016

Zunächst ging es um Hass, allgegenwärtig in den „sozialen“ Medien, so auch in meinem Blog.[1]

Ein Kommentator tat unschuldig: »Was ist falsch an meinen Aussagen? Die Diakonie belegt doch immer noch und immer wieder genau das, was ich ihr vorwerfe.«

Dabei hatte ich seine Sachaussagen nicht bezweifelt und lediglich auf seine (verständliche) Voreingenommenheit hingewiesen.

„Hass ist eine menschliche Emotion scharfer und anhaltender Antipathie“ zitiert er aus einem früheren Post von mir[2], in dem ich, wie auch im aktuellen, begründeten Hass als legitim bezeichnet hatte. Dort hieß es aber auch: »Dennoch darf ich darauf hinweisen, dass Hass blind macht.« Diesen Gedanken hatte ich im neuen Post aufgegriffen. Er antwortet, o Wunder, mit einer biblischen Begründung: »Ich berufe mich auf das Alte Testament: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, heißt es da (lassen Sie das streichen, wenn es falsch ist!). Genau danach handele ich!«

Aber nein, warum sollte ich das streichen wollen. Das ius talionis[3], das Vergeltungsrecht ist ein juristischer Fortschritt gewesen. Es hat den Vergeltungsexzess, die Blutrache[4] eingehegt und Rechtsfrieden ermöglicht.[5] Es war eine logische Entwicklung, dass dem Geschädigten eine Sachentschädigung für sein ausgeschlagenes Auge wichtiger war als das Auge des Gegners.

Nun ist mir der Kommentator bekannt als verbal-rücksichtsloser und damit erfolgreicher Vertreter der Interessen von ehemaligen Heimkindern. Ich schätze das an ihm.[6] Würde er das nur rein instrumental machen, wäre er ein ausgebuffter Verhandlungspartner, der – wenn er denn Rachegefühle hat – seine Rache kalt genießt[7]. Tut er aber nicht. Auch das sei ihm zugestanden. Nicht nur weil sein Hass legitim ist, sondern auch, weil er nicht dafür verantwortlich ist, dass eben kein Rechtsfriede[8] erreicht wurde. Es gab keinen fairen Vergleich, keine halbwegs angemessene Entschädigung. Die Täternachfolger konnten frohlocken so billig davongekommen zu sein. So bleibt den ehemaligen Heimkindern nur das Lecken ihrer Wunden oder aber der gedankliche und der verbale Vergeltungsexzess.

Schade. Die einen sind verstummt und die wenigen anderen schlagen wild um sich und sind unfähig, nur ganz gezielt zuzuschlagen. Wer nicht in der Lage ist, zu differenzieren und auf Argumente einzugehen, macht es seinen Gegnern leichter als sie es verdienen.

Mein Kommentator hatte sehr schnell kommentiert. Ich kann mir kaum vorstellen, dass er meinen Post mit all seinen Fußnoten gelesen hat. Wir mögen uns zwar beide, aber ich fürchte, dass für ihn auch bei meinen Beiträgen gilt: »Es ist die Mühe nicht wert, Ihren PR-Artikel ernsthaft zu zerlegen.« Er ging auch jetzt auf keines meiner Argumente ein.

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/27/ecrasez-linfame-hasskommentare-meinem-blog/

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/14/hass-ist-eine-menschliche-emotion-scharfer-und-anhaltender-antipathie/

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Talion

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Blutrache#Archaische_Wurzeln

[5] Ein interessanter theologischer Gedankengang dazu: http://www.christundwelt.de/detail/artikel/warum-es-die-hoelle-nicht-geben-darf/

[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/05/27/rotzfrech/

[7] Was sonst als unschöner Charakterzug zu bewerten wäre, ist in solchen Fällen zugestanden, wäre in dieser „abgespeckten“ Form des Hasses auch aus psychohygienischen Gründen zu empfehlen. http://www.pressenet.info/beratung/kaltschale.html

[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfrieden

Écrasez l’infâme! – Hasskommentare meinem Blog

Posted in Ethik, Firmenethik, heimkinder, Kinderheime, Kirche, kirchen, Theologie by dierkschaefer on 27. Juli 2016

HassAn der Kirche darf man kein gutes Haar lassen. Wer sie als infam erlebt und erlitten hat, wird Voltaire[1] auch ohne philosophischen Hintergrund zustimmen.

Darum lösche ich Hasskommentare meist nicht.

  • Ich habe gelernt, dass Hass unter Umständen nicht nur verständlich, sondern auch berechtigt ist.[2]
  • Die meisten Kommentatoren mit hate-speech im Blog haben verständliche Gründe für ihren Hass.
  • In der Regel wird nicht zu strafbaren Handlungen aufgerufen– falls ja, wird gelöscht.
  • In der Regel werden einzelne Personen nicht diffamiert, aber heftigst und begründet  kritisiert– pure Diffamierungen werden gelöscht.

Aber die Kommentatoren müssen es erdulden, dass ich zuweilen mit Differenzierungen antworte, obwohl ich es eher für chancenlos halte, damit Meinungsänderungen zu versachlichen, hieß es doch zu einem Beitrag pauschal ablehnend: »Es ist die Mühe nicht wert, Ihren PR-Artikel ernsthaft zu zerlegen.«[3]

  1. Der Hass gilt meist besonders den Kirchen und ihren Einrichtungen, denn dort wurden die traumatischen Erfahrungen gemacht und viele Lebensläufe nachhaltig geschädigt. Die Kirchen waren auch am großen Betrug am Runden Tisch beteiligt, ein Komplott zur Verhinderung von Entschädigungsforderungen der ehemaligen Heimkinder.[4] Dass das deutsche Entschädigungsrecht insgesamt eher abweisend und versicherungs­freund­lich ist, entschuldigt die Kirchen nicht. Sie könnten ja anders, wenn sie wollten.
  2. An diesem Komplott waren nicht nur die Kirchen beteiligt, sondern auch die Bundes­länder. Sehr aufschlussreich war das Verhalten des Ländervertreters bei der Vorstel­lung des Zwischenberichts vom Runden Tisch. Dies entschuldigt die Kirchen nicht, sie segelten bequem und wohl in der Selbsteinschätzung moralfrei im Kielwasser der Länder. Doch auf die Kirchen lässt sich leichter einschlagen als auf die Länder, weht ihnen doch ohnehin der Säkularwind ins Gesicht.
  3. Die Schlacht gegen die Kirchen und ihre Einrichtungen wird ausgedehnt auf die heu­tigen Einrichtungen von Diakonie und Caritas. Das ist eine Generalisie­rung der Hassgefühle.Was wird moniert? Dass diese Einrichtungen mit den Hilfebedarfen der Menschen Geld verdienen – und (zum Teil) nicht leisten, was zu ihren bezahlten Aufgaben gehört. Solche Vorwürfe sind nach meiner Erfahrung oft durchaus berechtigt, bedür­fen aber der Aufklärung im Einzelfall. Aber auch hier wird nicht gesehen, dass alle sozialen Einrichtungen, auch die „weltlichen“ in gleicher Weise angreifbar sind.[5] Dass Dienstleistungen Personal erfordern und Geld kosten, wird nicht immer anerkannt.[6] Auf jeden Fall, meinen manche, sollten die Kirchen nicht für EUR, sondern für „GL“ arbeiten, für Gotteslohn. Zugleich wird aber das kirchliche Arbeitsrecht moniert und es werden gewerkschaftsverhandelte Tarife eingefordert.[7] + [8]
  4. Es wird nicht zugestanden, dass große Organisationen, und zwar alle, schon aus Gründen des Selbsterhalts wirtschaftliche Interessen verfolgen und Strukturen haben, die machtgeprägt sind. Zurecht wird beklagt, dass das Leitbild oft nur PR ist, compliance[9] nicht ernst gemeint und der Einzelfall nicht zählt. Ich will jetzt nicht all die großen Firmen auflisten, die in der letzten Zeit durch hoch­kriminelle Machenschaften aufgefallen sind – und wer sich bei Interessenver­bänden umschaut und dort mit einfachen Beschäf­tig­ten spricht, wird erfahren, dass es auch dort – wenn auch nicht unbedingt kriminell zugeht, es aber doch auch in negativer Weise menschelt. Haben Sie schon einmal versucht, berechtigte Forderungen bei Ihrer Versicherung durchzusetzen? Die spricht aber gern von der „Versichertengemeinschaft“.[10] Dies alles entschuldigt die Kirchen nicht, zeigt, dass auch sie ein „weltlich“ Ding sind, keine „heilige Kirche“[11]. Selbst Kardinal Lehmann sprach von der Sündigkeit der Kirche[12], für einen Katholiken, noch dazu in diesem Rang, ein „unerhörtes“ Eingeständnis.
  5. Thema sind auch immer wieder Zwangsmitgliedschaft und Kirchensteuer »Die Trennung von Kirche und Staat wird nicht gelebt hinsichtlich der Zwangseintreibung der Kirchensteuern.«[13] Ich kann es nicht mehr hören. Niemand muß Mitglied bleiben, jeder kann austreten. Allenfalls Beschäftigte im Sozialbereich haben Grund zur Klage. Bei der starken Marktstellung der kirchlichen Sozialkonzerne muss mancher wider Willen Mitglied bleiben oder werden. Wie ist das mit anderen geschriebenen oder ungeschriebenen Verpflichtungen? Bei einer Gewerkschaft beschäftigt, aber kein Mitglied? Bei VW arbeiten und Opel fahren? Ich vermute, dass ADAC-Mitarbeiter dort auch Mitglied sind. Man muss schon dazu stehen – was im Einzelfalle wurmt und Geld kostet. Und die Zwangstaufe? – oft verbunden mit der Beschneidungsdebatte. Klar, kleine Kinder werden getauft. Das können sie im Gegensatz zur Beschneidung rückgängig machen: sie können einfach austreten.[14] Die Austrittsgebühren? Ich habe Anfang des Jahres einem meiner Kinder selbstverständlich die Gebühren erstattet nach dem Prinzip der Verursacherhaftung. Damit auch der Punkt der Kirchensteuererhebung klar ist: Was manche nicht wissen wollen: Die Kirchen zahlen für den Service des Staates, und zwar mehr, als es ihn in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kostet. Wie gesagt: Ich kann die Jammerei nicht mehr hören.
  6. Nicht zu den Hasskommentaren gehören weltferne Träumereien. Sie sollen aber hier genannt werden. So fordert ein Kommentator mehrfach, Kinderheime sollten abge­schafft werden. Kinder gehörten in Familien oder allenfalls in ein SOS-Kinderdorf. Klar, wer damals in einem Kinderheim war, ist gebranntes Kind. Auch in Familien gibt es gebrannte Kinder, die darum – meist aus gutem Grund – „in Obhut“ genommen werden. Das geht zuweilen nicht gut. Jugendämter arbeiten nicht immer evidenz­basiert. Da gibt es viel sachlich zu kritisieren. Aber die Betreiber von Einrichtungen haben ihren Bereich in unverschämter Weise rechtlich gut abgesichert – eine inhaltliche Fachaufsicht ist kaum möglich.[15] Auch Jugendämter haben keine Fachaufsicht. Dennoch: Wohin mit Kindern und Jugendlichen, deren Wohl in ihrer Familie gefährdet ist? Das Arbeits(zeit)modell der SOS-Kinderdörfer ist sicherlich kinderfreundlich. Doch es gibt bestimmt nicht genug „Kinderdorfmütter“ (neuerdings dürfen sie auch einen Partner haben) für diese entsagungsreiche Aufgabe. Ohnehin lohnt ein Blick ins Internet.[16] Bleiben noch die Pflegefamilien, doch die sind nicht immer besser als die Herkunftsfamilien der Kinder.[17]

Was die Kirchen an den Heimkindern verbrochen haben, hat auch eine theologisch zu fassende Problematik. Der Homo incurvatus in se ipsum, „der auf sich selbst verkrümmte Mensch“, ist eine prominente Formel der christlichen Theologie. Sie kennzeichnet die Selbstbezogenheit des Menschen anstelle von Gott- und Nächstenbezogenheit als das Wesen der Sünde.[18] Als Selbstbezogenheit ist auch als eine geradezu manische Bezogenheit auf die eigene Vergangenheit zu sehen, über die viele ehemalige Heimkinder nicht hinwegkommen. Diese Sünde ist den Kirchen und ihren Tätern anzulasten, nicht ihren Opfern.

Aber ich habe den Eindruck, unseren Kirchenvertretern ist das schnurzegal.

[1] Unter dem „Infamen“, dem Niederträchtigen, dem Schimpflichen, das es zu zerschmettern galt, verstand der Aufklärer Voltaire das inquisitorische „Bündnis von Thron und Altar“, die Verschmelzung von „Dogma und Schwert“. Voltaires Signatur «écrasez l’infâme» wird zum Fanal des vorrevolutionären Feldzugs der Aufklärer für Meinungsfreiheit, Rede- und Publikationsfreiheit, Toleranz und Humanität. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%89crasez_l%E2%80%99inf%C3%A2me

[2] http://www.gottes-suche.de/7.2.1.Rezension%20Pfarrer%20Sch%C3%A4fer.html

[3] Kommentar zu https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/21/sechs-jahre-brauchte-die-ekd-um-herrn-frerk-kompetent-zu-antworten/

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/

[5] Nur beispielsweise sei auf den Fall Heinisch verwiesen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/07/24/nur-ein-fall-von-meinungsfreiheit/

[6] Auch andere Sozialeinrichtungen erhalten öffentliche Mittel und die Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Beispiel: „Laut den Leistungsberichten der beiden deutschen SOS-Vereine beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2012 wie folgt: SOS-Kinderdörfer weltweit:[6] 130 Mio. Euro, SOS-Kinderdorf Deutschland:[7] 119 Mio. Euro aus Spenden, Nachlässen etc., plus 103 Mio. Euro aus Öffentlichen Mitteln.“ https://de.wikipedia.org/wiki/SOS-Kinderdorf#

[7] Wer sich echauffieren will, sollte sich sachkundig machen: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen

[8] »Die Seminargebühren von Sonntag bis Mittwoch: 600,- Euronen. Ich wollte, ich hätte diese Tagessätze für die Opfer aus den Rippen der Täternachfolger herausschlagen können. Die Diakonie. Ich kann das Wort nicht mehr hören, ich habe die Schn..ze voll von dem elenden Heuchelverein, der immer noch ganz groß im Geschäft mit den Hilflosen ist – und schamlos das macht, was sie immer machte; abkassieren!« Kommentar zu https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/05/19/mit-leib-und-seele-eine-pilgerreise-zu-den-wurzeln-der-pflegediakonie/

Doch nun mal Butter bei die Fische. Drei Übernachtungen im Einzelzimmer mit Sanitäreinrichtung, dazu für zwei Tage Vollverpflegung plus Tagungsprogramm sind nicht billiger zu haben. Für solche Angebote gibt es keine öffentlichen Mittel und sie sind mehrwertsteuerpflichtig. Kürzlich traf ich eine ehemalige Kollegin aus der Boller Akademie. „Ich schicke euch keine privaten Übernachtungsgäste mehr,“ sagte ich, „Ihr seid zu teuer.“ Sie konterte: „Unsere Beschäftigten werden nicht nach dem Gastronomietarif entlohnt. Wir zahlen ordentlich.“ Und ich erinnerte mich: In der Akademie bekam eine Halbtagsmitarbeiterin fast so viel, wie ihr Mann, der in einem nahegelegenen Hotel arbeitete.

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Compliance_(BWL)

[10] »Die EKD ist ein kommerzielles Großunternehmen wie Siemens, Mercedes oder andere auch. Hier geht es um den Profit und nur um den Profit und nichts anderes! Vom deutschen Staat nehmen Ja, aber es auch für all jene Zwecke zu verwenden wie von diesen Herren aufgezählt, bleibt für jeden normal denkenden Bürger zweifelhaft.«

Die kirchlichen Haushalte werden ebenso wie die staatlichen offen ausgelegt. Es gibt Tricks, in Limburg wie auch bei Staats. Dafür sind Rechnungsprüfer da.

[11] »Die deutschen Kirchen sind stark vermachtete und verfilzte Organisationen mit viel Pfründenwirtschaft zur Alimentierung von Funktionären, die gern unter sich bleiben und miteinander in einem verquasten Stammes­idiom kommunizieren, das für Außenstehende unverständlich bleibt – der ideale Nährboden für Schweigekartelle und WagenburgmentalitätDies schreibt Friedrich Wilhelm Graf.  Er schreibt weiter: »Die Kirchen sind hoch narzisstisch und fortwährend auf sich selbst fixiert. Es fehlt ihnen zunehmend an überzeugendem Personal, speziell an gebildeten Führungskräften, sieht man einmal von Karl Kardinal Lehmann und Wolfgang Huber ab. Sie kennen keine diskursive Kultur des offenen argumentativen Austrags interner Konflikte. In Tausenden von Ausschüssen, Kommissionen, Kammern und beratenden Gremien wird viel geredet, aber nichts gesagt und noch weniger verbindlich entschieden. Die eitle Neigung, sich zu allem und jedem zu Wort zu melden, unterminiert die religiöse Glaubwürdigkeit.« http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E1B34F6F7FBC44C9EBB2877C9A10ACA36~ATpl~Ecommon~Scontent~Afor~Eprint.html zitiert nach: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/04/01/symbolhandlungen-und-ihre-glaubwurdigkeit-%e2%80%93-und-die-opfer-zweiter-klasse/

[12] Und eines ist ganz neu: Er spricht nicht nur von über Heiligkeit der Kirche, sondern auch von ihrer und Sündigkeit. Zitiert nach: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/04/01/symbolhandlungen-und-ihre-glaubwurdigkeit-%e2%80%93-und-die-opfer-zweiter-klasse/

[13] Kommentar zu https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/21/sechs-jahre-brauchte-die-ekd-um-herrn-frerk-kompetent-zu-antworten/

[14] »Aus theologischer Sicht gibt es eigentlich gar keinen Kirchenaustritt. Das bedeutet, wer getauft ist, der bekommt damit ein unauslöschliches Prägemal, das auch nicht wieder auszuwischen ist. Selbst wenn man exkommuniziert ist, bleibt man eigentlich katholisch.« https://www.domradio.de/themen/glaube/2016-07-19/eine-erklaerung-der-exkommunikation-der-katholischen-kirche  Da es eine theologische Sicht ist, wird diese dem Austretenden schnurzegal sein.

Laut dem Humanistischen Pressedienst (hpd) ist allerdings eine „Enttaufung“ möglich: http://hpd.de/node/10444. Das hat mich sehr amüsiert. Denn wer den „Debaptiser 2010 / erisgeengod“, ein simpler Haarfön, (Photo beim hpd), erwirbt und meint, damit Gottes Segen unwirksam machen zu können, braucht schon einen festen Glauben.

[15] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[16] Erfahrungsberichte von Mitarbeitern: mangelndes Leadership, Mitarbeiter motivieren sich selbst! https://www.xing.com/companies/soskinderdorf/reviews , http://www.eltern.de/foren/jobsuche-bewerbungstipps/819890-sos-kinderdorfmutter-vater.html

[17] Es sei ein Urteil in Erinnerung gerufen, das Rechtsgeschichte geschrieben hat.[17] Wegen Paparazziphotos wurden Alexandra, der Tochter der Prinzenfamilie aus Monaco, 76.693,78 Euro zugesprochen. Die kleine Prinzessin hatte klagemächtige Eltern. [http://www.shortnews.de/id/456280/Tochter-von-Caroline-von-Monaco-erhaelt-hohe-Summe-Schmerzensgeld zuletzt aufgerufen: Sonnabend, 9. Juli 2016] Die hatte Andreas aus dem Rems-Murr-Kreis nicht. In seiner Pflegefamilie wäre er fast verhungert, so wie sein Bruder. In zweiter Instanz wurden ihm 25.0000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt. [http://www.spiegel.de/panorama/haft-sie-liessen-ihr-pflegekind-verhungern-a-29389.html http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-misshandeltes-pflegekind-erhaelt-schmerzensgeld-1.923588 zuletzt aufgerufen: Sonnabend, 9. Juli 2016]

[18] https://de.wikipedia.org/wiki/Incurvatus_in_se

Kein Wort über Prügelexzesse, kein Wort über sadistische Foltermethoden

… in der Erziehung von Kindern in kirchlichen Einrichtungen.

  • Kein Wort über Vertuschung oder gar gerichtliche Drohungen gegen die Opfer.
  • Kein Wort über die Leibfeindlichkeit, die bis heute Sexualität stigmatisiert, soweit sie nicht im Rahmen katholischer Sexualethik stattfindet.

Wohl Worte über das überforderte, fachlich nicht ausgebildete Personal der damaligen Zeit, aber …

  • kein Wort zu deren katholisch konditionierten Lebensbedingungen, die vielfach von falschem Gehorsam und unterdrückten Sexualwünschen durchtränkt waren. Darum …
  • kein Wort über Prügelnonnen, die Stöcke und Kleiderbügel auf dem Rücken der Heimkinder zerschlugen, …
  • kein Wort über notgeile Priester und Mönche,
  • kein Wort über Pädophilie.
  • Kein Wort über die finanziellen Interessen, die dazu führten, normale Kinder für schwachsinnig zu erklären, damit Heimplätze in den Behinderteneinrichtungen belegt werden konnten.
  • Kein Wort über Kinderarbeit.

Das war alles viel zu schmutzig, um es in den Mund zu nehmen.

 

Natürlich war die Tagung für ehemalige Heimkinder der Behindertenhilfe und Psychiatrie und die interessierte Fachöffentlichkeit am 23. Juni 2016 in Berlin kein Hochamt für die Kirchenvertreter. Doch man folgte den eingefahrenen Gleisen:

  • Keine Drastik,
  • Verweis auf die damaligen Verhältnisse,
  • auf allgemein tolerierte Gewalt in der Erziehung.

Immerhin wurde zugegeben, dass es auch damals andere fachliche Meinungen über Kindererziehung gab.

Natürlich wurde das „Nie wieder“ bemüht, um zugleich auf die heutige, völlig andere Situation in den Einrichtungen zu verweisen.

Kein Wort auch über die aktuelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, für die nun weniger Mittel bereitgestellt werden, als für die ehemaligen Heimkinder aus den Erziehungsheimen – wobei ironischerweise der Fonds Heimerziehung als erstrebenswertes Ziel erscheint.

Peter Henselder hat Teile der Tagung in bewährter Art filmisch dokumentiert. Man muss ihm dankbar sein, denn er liefert ein Nischenprodukt, das die Öffentlich-Rechtlichen mangels hinreichender Einschaltquote meiden. Er liefert auch zwei Interviews in seiner unnachahmlichen eher hölzernen Befragungsart. Doch er gibt seinen Partnern nur Anlass, das schon im Vortrag Gesagte in aller Beschwichtigung zu wiederholen.

Er unterlässt es, nach den Knackpunkten zu fragen:

  • Warum die Ungleichbehandlung?
  • Warum so spät?
  • Wer ist dafür verantwortlich?

Auf solche Interviews kann ich verzichten!

 

Letztlich ein déjà vu – wie beim der Affäre des Runden Tisches. Die katholische Tagung weckt in mir ungute Träume: https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/01/traumhaft/

Evangelischerseits sieht das nicht besser aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/18/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/

Wer sich ein eigenes Urteil bilden will, hier die Links zu einigen Dokumenten der genannten Tagung:

https://www.youtube.com/channel/UC6FCy2mMqY3bxdvdIWnxX_g/videos?shelf_id=0&sort=dd&view=0

https://www.youtube.com/watch?v=AsOqREjzRx8

http://www.sozial.de/index.php?id=37&tx_ttnews%5Btt_news%5D=27994&cHash=74f2b86b2965245271f455177083c325

https://www.youtube.com/watch?v=7y2ypV-0aGw

https://www.youtube.com/watch?v=KBhwgyob1Ho

http://www.orden.de/dokumente/Presseordner/heimkinder_juni_2016/2016-Vortrag-Kard.Woelki_Tagung.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=RFIj4Rejz-Y

http://www.sozial.de/index.php?id=37&tx_ttnews%5Btt_news%5D=27994&cHash=74f2b86b2965245271f455177083c325

https://www.youtube.com/watch?v=RF1R1F-UYXA

http://www.sozial.de/index.php?id=37&tx_ttnews%5Btt_news%5D=27994&cHash=74f2b86b2965245271f455177083c325

https://www.youtube.com/watch?v=qDqPSFdqZTA

http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2016/2016-113c-Statement-Stuecker-Bruening.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=x93vCbnhwio

https://domforum.de/news/Gewaltx_Missbrauch_und_Leid_an_Behinderten_zwischen_1949_und_1975/

 

 

 

 

Caritas-Studie für den Bereich Psychiatrie und Behindertenhilfe

»„Weinen war nicht erlaubt. Und wenn doch, gab’s auch dafür Schläge“, erinnert sich eine Bewohnerin eines katholischen Behindertenheims. Und ein anderer berichtet: „Da wurden wir in einen dunklen Raum gesperrt (…) das war für mich das Schlimmste, was es gab.“«[1]

»Die Zahlen sind erschütternd, denn sie belegen, dass wir es mit einem hohen Maß an strukturell bedingter Gewalt zu tun haben, die wir nicht einfach mit dem Verweis auf die damals üblichen pädagogischen Methoden abtun dürfen.«

Die Webseite „katholisch.de“ meint hinzufügen zu müssen: »Für die damaligen Opfer ist nach langem, zähen Ringen jetzt ein konkretes Hilfsangebot in Sicht: Denn nur wenige Tage vor der Veröffentlichung der Studie haben sich Bund, Länder und Kirchen auf eine finanzielle Entschädigung der Gewaltopfer in den Behinderteneinrich­tungen und Psychiatrien geeinigt. Betroffene können nun unbürokratisch eine pauschale Zahlung von 9.000 Euro sowie darüber hinaus eine Rentenersatzzahlung von bis zu 5.000 Euro beantragen.«

Ist damit alles gut? Nicht einmal halbwegs. Behinderte sind mal wieder die „Minderwertigen“, darum kann man sie auch minderwertig behandeln. Die Weigerung wirklich vergleichbare Mittel zu bewilligen, wie sie an ehemalige Heim­kinder aus den Erziehungsheimen gezahlt werden, entwertet das Statement von Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, der innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz Vorsitzender der Caritaskommission ist. Er »hat sich bei der Vorstellung der Studie zu den Vorkommnissen in den Einrichtungen der katholischen Behindertenhilfe in Westdeutschland (1949-1975) geäußert und die Opfer um Entschuldigung gebeten: „Als Vorsitzender der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz sage ich aus­drücklich, dass ich die damals in den katholischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie ausgeübte physische, psychische und sexuelle Gewalt zutiefst bedauere und die Betroffenen dafür um Entschuldigung bitte. Kirchliche Organisationen und Verantwortliche haben in diesen Fällen dem christlichen Auftrag, Menschen mit Behinderung und psychi­a­trisch Erkrankte in ihrer Entwicklung zu fördern und ihre Würde zu schützen, nicht entsprochen.“«[2]

Reden ist Silber, sagt man. Zahlen wäre Gold – soll man dazu schweigen?

[1] Alle Zitate aus: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/jahre-der-angst

[2] Auf evangelischer Seite siehts nicht besser aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/18/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/

So finanziert sich die Caritas

Posted in Gesellschaft, Politik by dierkschaefer on 5. August 2014

So finanziert sich die Caritas – und das dürfte bei den anderen Verbänden ähnlich sein: Diakonie, Arbeitersamariterbund, Rotes Kreuz u.a.

„Sozialgesetze regeln in Deutschland, wem welche Hilfen zustehen. Der Staat überträgt diese (Pflicht-)Aufgaben freien Trägern wie der Caritas und regelt, wie viel Geld sie für diese Leistungen aus der Sozialversicherung bekommen. Ergänzende und freiwillige Angebote finanziert die Caritas über Eigenmittel, Spenden und öffentliche Zuschüsse.“

http://www.caritas.de/diecaritas/transparenz/finanzierung/ueberblick

Die Caritas schreibt einen Preis aus, …

Posted in Kinderrechte, Kirche by dierkschaefer on 18. März 2014