Ob der @UBSKM mit seinem Geld Gummibärchen kauft
[1] oder lieber Kriminalromane, interessiert mich nicht.
Aber er leitet ein Amt. Das heißt, er und die Aktivitäten seines Amtes werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Insofern sollte er auf einige Fragen Auskunft geben, besonders wenn es grundsätzliche Fragen sind.
Was ist der Auftrag seines Amtes? Nur ganz pauschal Kindesmissbrauch? Wie hat er dann sein Terrain abgegrenzt? Warum hat er welche Schwerpunkte gesetzt?
Welche Kompetenzen wurden ihm eingeräumt?
Gehört zum Auftrag auch die aktive Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen in (welchen?) Institutionen? Gehört dazu auch das Recht auf umfassende Akteneinsicht, gegebenenfalls gegen den Willen der Institution? Wenn ja, gilt das auch für rechtlich verjährte Fälle? Soll er auch die aufklären?
Oder ist sein Auftrag nur auf Prävention beschränkt?
Ist er befugt, zur Erfüllung seines Auftrags wissenschaftliche Expertisen einzuholen? Oder Untersuchungen in Auftrag zu geben?
Wie hoch ist sein aufgabenbezogenes Budget?
Wie viele Mitarbeiter stehen ihm zur Verfügung?
Wem berichtet er? Dem Familienministerium, dem Parlament?
Hat er die Befugnis, dem Ministerium Gesetze vorzuschlagen oder dem Parlament zu unterbreiten?
Nach welchen Kriterien wurde der Betroffenenbeirat ausgewählt? Über welche Qualifikationen verfügt dieser? Eigene Missbrauchserfahrungen oder auch lediglich profunde theoretische Sachkenntnis über Kindesmissbrauch? Wie wurden diese Kenntnisse/Qualifikationen nachgewiesen?
Konkret: Warum wurde Detlev Zander, ein direkt Betroffener, der als hochqualifiziert gelten kann, abgewiesen? Ich denke, er würde seine Zustimmung für die Veröffentlichung dieser Personalie geben. Man frage ihn.
Haben die Betroffenen ein eigenes Budget? Haben sie eine kompetente Rechtsberatung außerhalb des Amtes?
Wie steht es mit ihrem Stimmrecht im Verhältnis zu anderen Stimmberechtigten?
Dürfen sie eigenständig als Gruppe Stellungnahmen abgeben?
Wer ist für die amtliche Protokollierung von Besprechungen/Sitzungen verantwortlich?
All diese Fragen harren der Beantwortung wegen der schlechten Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung unter der Leitung von Frau Vollmer, die im Netz offen als Scheinheilige tituliert wird. [2] Wieder einmal setzt der Staat einen Mechanismus ingang, mit dem seine Organe (Jugendämter, Landratsämter, Gerichte) belastet oder voreingenommen geschützt werden könnten. Am Runden Tisch war es die Kumpanei von Staat (Länder) und Kirchen, die garantierte, dass die Ergebnisse nicht allzu kostenträchtig ausfielen.[3]
Der @UBSKM sollte für glaubhafte Transparenz sorgen, wenn sein Amt keinen Schaden nehmen soll.
Vielleicht mag der Betroffenenbeirat meine Fragen oder einige davon in die Besprechungen mit dem #UBSKM nehmen. Mir selber wird er nicht antworten. Aber die Betroffenen könnten an seiner Reaktion sehen, wie unabhängig er wohl ist.
Nachtrag: Da der #UBSKM gerade gestern medienwirksam zusammen mit Bischof Ackermann seine Unterschrift unter die „Erklärung zur Aufarbeitung von Missbrauch“ gesetzt hat,[4] erinnere ich an meinen unvermindert gültigen Blog-Artikel[5] und stelle ein paar Fragen:
Wer mit Bischöfen aus einer Schüssel essen will, braucht einen langen Löffel. Sind dem #UBSKM grundlegende vatikanische und andere Dokumente bekannt, in der die Kirche ihre Vorrangstellung bei der Behandlung von Missbrauchsfällen behauptet?
- http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html
- http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20110503_abuso-minori_ge.html
- http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ver%C3%A4nderungen_in_den_Normae_de_gravioribus_delictis_2010
- http://www.kathpedia.com/index.php?title=Sacramentorum_sanctitatis_tutela
- https://www.atheisten-info.at/downloads/delictis.pdf
- http://www.reimbibel.de/JR.htm
- https://dierkschaefer.wordpress.com/tag/weihesakrament/
Ganz besonders hinzuweisen ist auf https://www.feinschwarz.net/das-verfemte-des-verfemten-ist-doppelt-verfemt/ , weil hier die Prioritäten deutlich werden: Im Beichtspiegel für Kleriker wird die vorrangige Sorge deutlich, »ob der Priester „nach den festgesetzten Riten und Normen, mit echter Motivation, nach den approbierten liturgischen Büchern“ die Hl. Messe feiert. Auch von Sexualität ist die Rede, allerdings etwas verklausuliert: „Komme ich mit Freude der Verpflichtung meiner Liebe zu Gott nach, indem ich die zölibatäre Enthaltsamkeit lebe? Habe ich mich bewusst auf unreine Gedanken, Wünsche oder Handlungen eingelassen; habe ich unziemliche Unterhaltungen geführt? Habe ich mich unmittelbar in eine Gelegenheit begeben, gegen die Keuschheit zu sündigen? Habe ich meinen Blick in Acht genommen?“ … Dieser Gewissenserforschung entsprechend könnte ein Missbrauchstäter beichten: Ich habe nicht immer die zölibatäre Enthaltsamkeit gelebt. Ich habe mich bewusst auf unreine Gedanken, Wünsche und Handlungen eingelassen. Ich habe unziemliche Unterhaltungen geführt. Ich habe mich unmittelbar in eine Gelegenheit begeben, gegen die Keuschheit zu sündigen. Ich habe meinen Blick nicht in Acht genommen. Aber die Frage ist: Hätte der Täter damit seinen Missbrauch gebeichtet? Davon kann keine Rede sein. Er hätte einen Verstoß gegen seine Zölibatsverpflichtung gebeichtet, aber nicht das Menschenrechtsverbrechen des sexuellen Missbrauchs. Trotzdem könnte er in der Befragung antworten, dass er den Missbrauch gebeichtet hat.«
[1] Photo: Blaubeuren, Dierk Schäfer
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/30/eine-der-intrigantesten-scheinheiligen-die-ich-kennengelernt-habe/
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[4] https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-06/sexueller-missbrauch-deutsche-bischofskonferenz-erklaerung-missbrauchsaufarbeitung-katholische-kirche
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/29/hat-sich-die-kirche-dem-missbrauchsbeauftragten-unterworfen/
Keine rentenrechtliche Anerkennung von Zwangsarbeit
»Unter Zwang geleistete Arbeit von Heimkindern könne nicht als Beitragszeit in der Rentenversicherung anerkannt werden.«[1]
Als positiv ist hervorzuheben, dass hier gerichtlich überhaupt der Gedanke geäußert wird, es könne in Kinderheimen Zwangsarbeit gegeben haben. Ein Gedanke, den die vorurteilsbehaftete „Moderatorin“ des Runden Tisches, Antje Vollmer, gescheut hat, wie sprichwörtlich der Teufel das Weihwasser, um einen Vergleich zu wählen, der für eine Theologin passend erscheint.
»Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist es zwar glaubhaft, dass die Klägerin zu verschiedenen Arbeiten herangezogen worden ist, wenn auch der genaue Umfang auch unter Berücksichtigung von bereits bestehenden Beweiserleichterungen nicht mehr aufklärbar ist. … Weder habe aber nach damaligem Recht eine echte versicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen, noch habe es Beitragszahlungen des Heimes gegeben, noch sei ein Arbeitsverhältnis vereinbart worden. Nach damaliger Anschauung sei das Prinzip der Erziehung durch Arbeit vorherrschend gewesen. Heimkinder haben nicht in einem auf den freien Austausch von Arbeit und Lohn gerichteten Verhältnis gestanden. Was die Klägerin im Rahmen ihrer Unterbringung erhalten habe (Kost/Logis, Bekleidung, Taschengeld), stelle sich daher nicht als (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt dar. Ob das Kinderasyl Gundelfingen seinerzeit Personal eingespart oder die Arbeit der Klägerin gewerblich für Dritte genutzt habe, sei nicht aufklärbar gewesen, hätte aber auch nicht zur Versicherungspflicht geführt. … Eine rentenrechtliche Berücksichtigung dieser Zeiten sei nach der gegebenen Rechtslage nicht möglich und damit Sache des Gesetzgebers.«[2]
Was wir dem Urteil entnehmen können:
- Kinder als Schutzbedürftige konnten sich der schutzpflichigen Einrichtung dem als Arbeitstherapie getarnten Zwang nicht widersetzen. Wenn das Gericht meint: Heimkinder haben nicht in einem auf den freien Austausch von Arbeit und Lohn gerichteten Verhältnis gestanden, so ist das ein Hohn. Speziell diese Kinder waren rechtlos ihren Einrichtungen ausgeliefert, die sie rücksichtlos wirtschaftlich zur Kostendeckung und Gewinnerzielung ausgebeutet haben. Die Arbeitstherapie war in kirchlichen Einrichtungen zudem religiös verbrämt; manche Erzieher werden selber daran geglaubt haben. Selbstverständlich bekamen die Kinder weder einen Lehrlings-, noch Arbeitsvertrag. Das wäre nachteilig für die Einrichtungen gewesen – bis heute! Da Sozialgerichte nur aufgrund bestehender Gesetzeslage urteilen können, sind ihnen die Hände gebunden, damalige Menschenrechtsverletzungen (Zwangsarbeit gehört dazu) als solche anzuerkennen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, meint auch das Gericht. »Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe zwar im Jahr 2008 hinsichtlich der Möglichkeit der Beitragsnachentrichtung für Arbeit während der Heimunterbringung ein Tätigwerden des Gesetzgebers angeregt.«[3] Doch dieser schläft den Schlaf des Ungerechten.
- Die Beweislage ist schwierig. Doch die Behandlung der Entschädigungsleistungen für Homosexuelle (§ 175) weist einen Ausweg: Per Eidesstattlicher Erklärung sollen sie Entschädigungen beanspruchen können. Die sind allerdings in einer Höhe gehalten, die den ehemalige Heimkinder vertraut vorkommen dürfte: In Deutschland gibt es (fast) nichts für Opfer. „Du Opfer!“
- Der Hinweis auf den Runden Tisch von Frau Vollmer und die in der Folge geöffnete rudimentäre Anerkennung von Rentenzeiten ist selbst rudimentär. Seit Jahren ist die Anerkennung gleicher Vorgänge in Einrichtungen für Kinder mit Behinderung überfällig. Auch von dort wurde Zwangarbeit glaubhaft berichtet.
Und sollte sich der Gesetzgeber, das Bundesparlament, aufraffen, die Gesetzeslage zugunsten der Opfer zu verbessern, so werden sich gewiss im Bundesrat Rat und Widerstand dagegen finden.
[1] https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303535&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
[2] wie Anmerkung 1
[3] http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lsg-baden-wuerttemberg-keine-rentenrechtlichen-beitragszeiten-fuer-ehemalige-heimkinder-wegen-zwangsarbeit
Heimkinder als Verfügungsmasse
Als Versuchskaninchen wurden sie auch benutzt. Seit Sylvia Wagner über Arzneimittelstudien an Heimkindern publiziert hat[1], purzeln die Meldungen geradezu aus dem Medien. Immer mehr Heime und Fälle werden genannt, auch aus dem Ausland[2]. Die FAZ veröffentlichte am 19. November einen ganzseitigen Artikel über „Tablettenkinder“ an recht prominenter Stelle[3].
Die Heimereignisse sind also noch vielfältiger, als sie bisher dargestellt wurden. Doch überraschend kommt das nicht. Es ist nur ein weiteres unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte.
Ich sehe bisher fünf Phasen.
Die erste Phase ist durch das Stichwort „Schläge im Namen des Herrn“ (SPIEGEL-Redakteur Wensierski) zu umreißen. Es ging um die Vorkommnisse in den Heimen, die man aufgrund der damaligen pädagogischen Kenntnisse – vorsichtig formuliert – als hinderlich für den weiteren Werdegang vieler ehemaliger Heimkinder bezeichnen kann. Die Heimkinder nennen die alltäglichen Demütigungen, Gewalttätigkeiten, Zwangsarbeit und Bildungsverweigerung „Verbrechen“. Die folgenden Phasen resultieren aus dieser ersten.
Als diese Vorkommnisse nicht mehr geleugnet werden konnten, kam die zweite Phase: der Runde Tisch Heimkinder, „moderiert“ von Frau Vollmer. Hier saßen wenige ehemalige Heimkinder einer Phalanx von kompetenten Interessenvertretern von Staat und Kirchen gegenüber – und sie wurden gezielt betrogen.[4] Die Medien schreiben bis heute von Entschädigungen, obwohl die bescheidenen Geldzuwendungen erklärtermaßen keine sein sollen, denn dann gäbe es einen Rechtsanspruch. Das durfte nicht sein, ebensowenig wie man bereit war, die Zwangsarbeit als solche zu deklarieren und zu vergüten. Auch heute noch renommierte Firmen blieben verschont. Bleibende Körperverletzungen blieben unberücksichtigt wie grundsätzlich auch die Kinder aus Behindertenheimen und Kinderpsychiatrien.
Die dritte Phase begann mit dem Bekanntwerden des umfangreichen sexuellen Missbrauchs in den Erziehungseinrichtungen und mündete in den separaten Runden Tisch Missbrauch. Missbrauch war am ersten Runden Tisch bereits zur Sprache gekommen, war jedoch kein eigenes Thema, wie auch die Medikamentierung der ehemaligen Heimkinder. Viele berichteten, wenn auch nicht von Versuchen, so doch von Medikamenten zur Ruhigstellung mit psychotropen Substanzen. Das hat nicht weiter interessiert.
Nun beginnt die vierte Phase mit der Aufdeckung umfangreicher medizinischer Versuche an ehemaligen Heimkindern. Medikamente waren nicht das einzige. Ich erinnere mich an die Schilderung eines ehemaligen Heimkindes, der wegen Bettnässen in der Universitätsklinik Tübingen mit Elektroschocks am Penis behandelt wurde bis zur Verschmorung des Gewebes.
Eine fünfte Phase wird gerade eingeleitet mit der Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien.
Das Schicksal der Kinder in den Heimen hat die Forschung beflügelt, wie auch jetzt aktuell in der Medikamentensache. Die Heimkinder sehen nach meiner Kenntnis dabei hauptsächlich, dass für die Forschung Geld bereitgestellt wird (wie auch für die Verwaltung ihrer Anträge), aber kein Geld für halbwegs angemessene Entschädigungen. Ein Großteil der ehemaligen Heimkinder lebt in äußerst bescheidenen Verhältnissen, allein schon bedingt durch heimverursachte Bildungsmängel.
Ich teile die Skepsis der ehemaligen Heimkinder, dass auch für die neu bekannt werdenden Fälle wieder nur „Almosen“ übrig bleiben werden, – auf Antrag und unter retraumatisierenden Bedingungen. Unsere Medien werden wieder von Entschädigungen sprechen. Sie sollten besser recherchieren.
Bewertung: Schutzbefohlene können zu den verschiedensten Zwecken „verzweckt“ , also missbraucht werden, die Geschichte der Heimkinder belegt das. Es wäre auch nach den Insassen der Seniorenheime zu fragen, nach den Strafgefangenen, auch nach Kranken in den Krankenhäusern, – es gäbe wohl noch manche andere. Ich will bei den Kindern bleiben.
Neuere Vorkommnisse[5] zeigen, dass trotz einer Besserung der Verhältnisse wohl auf breiter Basis in den totalen Institutionen es ohne Rücksicht auf die Rechtslage[6] immer wieder zu Übergriffen kommt, die nicht tolerierbar sind. Vertrauen mag gut sein, Kontrolle ist besser. Wir brauchen für die verschiedenen Gruppen Schutzbefohlener Ombudsleute, die nach ihrer Überprüfung der Plausibilität von Vorwürfen bevollmächtigt sind, die Fälle in den Einrichtungen zu untersuchen (Befragungen, Akteneinsicht, Schiedsbefugnis, Beschwerdemacht bis hin zur Anklagebefugnis). Viele Schutzbefohlene haben noch ihre Familien oder Freunde, die für sie die Ombudsperson anrufen können, wenn sie nicht selber mehr dazu in der Lage sind.
Doch ich fürchte, dass unsere Politiker eher um ihre Wiederwahl besorgt sind und auf Lobbyisten hören, denn auf die Sorgen und Beschwerden „kleiner Leute“.
Fußnoten
[1] http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf
[2] http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9ETaeglich-ein-Becherle-mit-Smarties%E2%80%9C-_arid,396038.html
http://www.cbgnetwork.org/6964.html
Pharmaindustrie: grausame Medikamentenversuche unter dem Motto „Kinder sind unsere goldene Zukunft“
[3] Von Reiner Burger, FAZ Sonnabend, 19. 11. 2016, S. 3. Leider kann ich aus ©-Gründen meinen Scan hier nicht einstellen.
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/12/friesenhof-skandal-neue-kinder-und-jugendhilfeverordnung-ab-ende-juli/
[6] Auch die Rechtslage ist dank der Lobby-Arbeit der Sozialkonzene nicht im Sinne von Schutzbefohlenen gleich welcher Art. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
Gerade kommt noch ein neuer Link rein: http://www.derbund.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665
Verschwörung? Wer steckt dahinter?
Wahlweise sind’s die Illuminaten, die Freimaurer oder die Templer – wer denn sonst? – und viele Zeitgenossen lesen solche Schauerbücher.
Die heutige FAZ macht auf einen Forschungsband aufmerksam (Historische Sozialforschung/Historical Social Research: Themenband „Security and Conspiracy in History“, Jg. 38, Heft l, Köln 2013). Darin zeigt, so die Rezension, »Cornel Zwierlein („Security Politics and Conspiracy Theories in the Emerging European State System“) … , dass die Entwicklung moderner Verschwörungstheorien nach dem Mittelalter einsetzte und eng verbunden war mit dem Wachsen der Staaten und dem Bedürfnis nach Sicherheit. Wurden im Mittelalter unverständliche Ereignisse noch religiös erklärt, so standen seit der Frühen Neuzeit Menschen im Zentrum der Begründungsversuche«.
So steht es auch mit der Verantwortungszuschreibung für Katastrophen, wie François Walter (Katastrophen, Eine Kulturgeschichte vom 16. bis ins 21. Jahrhundert, Stuttgart 2010) umfangreich darlegt. Nur daß sich bei den Katastrophen die Inanspruchnahme göttlicher Macht sich trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse bis weit in die Neuzeit durchzieht. Dieser Bereich ist also noch nicht vollends säkularisiert. Während aber der Tsunami weitgehend ohne höhere Mächte auskam, feiern im politischen Bereich Verschwörungstheorien mit neuen Akteuren fröhlichen Urstand. In der FAZ-Rezension werden »die „kommunistischen Gefahr“« genannt, die »angeblichen Massenvernichtungswaffen im Irak und [der] Entschluss für den Angriff auf den von Saddam Hussein regierten Staat«.
Die Rezension schließt mit dem Ratgebersatz: »Wer noch ein Rezept für eine gelungene Verschwörung sucht, wird hier auf jeden Fall fündig«.
Na, dann auf! Noch viele Rätsel warten auf eine erleuchtende Lösung.
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