Dierk Schaefers Blog

Medikamentengabe an einwilligungsunfähige Schutzbefohlene

Posted in DDR, heimkinder, Kinderheime, Kriminalität, Kultur, Psychologie, Recht, Wissenschaft by dierkschaefer on 30. Oktober 2016

Beihilfe zur Körperverletzung – das Urteil des BGH[1] ist umfassender anwendbar.

Nicht nur für minderjährige Dopingopfer des DDR-Sports, auf die das Urteil speziell abzielt, nein, es dürfte auch für ehemalige Heimkinder gelten, denen psychotrope Medikamente mit zum Teil lebenslang wirkenden Folgen verabreicht wurden, das trifft besonders für regelrechte Medikamententests zu, wie sie nun bekannt geworden sind. Die Beweislage und die Schuldfrage werden sich allerdings als schwierig herausstellen.

Darüber hinaus sehe ich auch Parallelen zur aktuell geplanten Freigabe von Medikamentenversuchen an demente Personen, selbst wenn diese in einer Patientenverfügung bei noch bei voller Geschäftsfähigkeit zugestimmt haben sollten. Begründung: Die Verweigerung der Nahrungsaufnahme der RAF-Gefangenen wurde während ihres Hungerstreiks respektiert. Wurden sie infolge des Nahrungsmangels ohnmächtig galt, soweit ich mich erinnere war die Rechtskonstruktion: nun seien sie nicht mehr geschäftsfähig, einen Suizid könne ein vernünftiger Mensch nicht wollen, also müsse ihre Zustimmung zur Zwangsernährung ersetzt werden durch einen Ergänzungspfleger. Dies sollte auch für den Zustand der Demenz gelten und damit alle früheren Zustimmungen zunichte machen, soweit sie dem normal-vernünftigen Wunsch nach Gesundheit und Selbsterhaltung zuwiderlaufen.

[1] http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/bgh-pansold-dopingopfer.pdf , mein Dank an Herrn Mitchell für den Hinweis auf dieses Urteil.

Ein #Aufschrei bitte, fordert Renate Künast

… und das zu Recht. Es droht ein Gesetz, das es erlaubt, Medikamentenversuche an Personen durchzuführen, die nicht einwilligungsfähig sind, dement also. Man lese die Argumente[1]. Ich möchte sie erweitern um das Thema der Versuche an Heimkindern[2]. Bis heute werden sie nicht entschädigt für Versuche, die in übler Nazi-Tradition, teils von Nazi-Tätern rechtswidrig an ihnen vorgenommen wurden.

Wird es den Aufschrei geben? Ich fürchte nein. Ein Vorspiel dafür bot die ARD[3]. »Gestern, am 17. Oktober 2016, schlug die ARD voll zu: „Sie entscheiden über das Schicksal eines Menschen!“, lautete die tagelang vorgeschaltete Werbung des WDR für den Fernsehfilm Terror, eine Abfilmung eines gleichnamigen Theaterstücks von Ferdinand von Schirach[4] Ich twitterte: Unethischer Populismus, und Fischer schrieb von der größtmöglichen Verarschung des Publikums.[5]

Beides ist richtig. Das Publikum wurde aufs Glatteis geführt und ist darauf ausgerutscht – dies könnte sich bei der Medikamentenfrage wiederholen. Das Glatteis heißt Utilitarismus, und zwar ein äußerst platter, der ohne Rücksicht auf Individuen und ihre Rechte den größtmög­lichen Nutzen an der größeren Zahl von Betroffenen festmacht. Die Zuschauer fielen darauf rein, wogen die Zahl der Flugzeuginsassen gegen die Zahl der Stadionbesucher ab und plädierten für Freispruch – ohne groß nachzudenken.

Und die Medikamententests an Dementen? Ist doch klar: Die Testergebnisse nützen einer großen Zahl – unter denen wir uns auch selbst befinden könnten. Was ist dagegen eine kleine Gruppe von Leuten, die gaga sind, nicht mehr merken, was man mit ihnen macht und die ohnehin bald sterben werden?

Ein Aufschrei? Ja, dies ist einer. Schreien Sie mit!

[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/renate-kuenast-keine-forschung-an-demenzkranken-14497501.html#GEPC;s3

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/20/die-kuh-ist-noch-lange-nicht-vom-eis-medikamententests-und-nicht-einwilligungsfaehige-personen/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/10/05/es-geht-nicht-um-das-ob-von-medikamentenversuchen-an-kindern-und-jugendlichen-denn-daran-besteht-kein-zweifel-es-geht-um-das-ausmass-und-das-soll-verhehrend-sein/

http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/02/03/demenz-die-medikamente-dafuer-wurden-an-heimkindern-getestet/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/05/25/medikamententests-und-nicht-einwilligungsfaehige-personen-ein-ideales-menschenmaterial/

[3] http://programm.ard.de/TV/Untertitel/Nach-Uhrzeit/Alle-Sender/?sendung=2810618737698567

[4] »Als Theaterstück läuft es seit einem Jahr sehr erfolgreich, allein in Düsseldorf nudelte man es in der letzten Saison über 60 Mal herunter. Im Theater stimmen gemeinhin 60 Prozent der Zuschauer für „unschuldig“. Im Fernsehen waren mehr als 80 Prozent.« http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht/komplettansicht

[5] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht/komplettansicht

Die Kuh ist noch lange nicht vom Eis: Medikamententests und nicht einwilligungsfähige Personen

Beginnen wir mit der Satire:

»„Sie wollen nützlich sein bis zuletzt? Ihre Organe sind schon zu zerfressen von den vielen Sedativa, Blutdrucksenkern, Schmerzmitteln und Cortisonen, um noch spendbar zu sein? Dann machen Sie sich heute schon bereit, Medikamente an sich testen zu lassen, wenn Sie eh nichts mehr merken – oder dies, falls Sie doch noch was merken, nicht mehr kompetent kommunizieren können.

Mit diesem genialen Kniff werden viele Probleme auf einmal gelöst. 1. Es gibt ganz gute Aussichten, dass Sie es schneller hinter sich haben, also das mit der Abhängigkeit und dem Sabbern usw. 2. Sie brauchen, um es hinter sich zu bringen, nicht einmal mehr in die Schweiz zu reisen, die Schweiz hat viele Pharmakonzerne, die keine Mühe scheuen, ihre Produkte auf den Weg zu Ihnen zu schicken. 3. Der Forschungsassistent, der die Wirkung der Medika­mente an Ihnen sorgfältig notiert, begegnet Ihnen weitaus aufmerksamer als die ukrainische Zwangspflegekraft.

Und wenn Sie dann – trotz des bisher wenigstens von den Kirchen wacker aufrecht erhaltenen Protests gegen die neuen Menschenversuche – in den Himmel kommen, treffen Sie dort vielleicht einen tief dankbaren Josef Mengele, der gar keinen Grund sieht, irgendetwas zu bereuen oder zu vergessen. Er war nur einfach seiner Zeit ein bisschen voraus und hat sich mit den Finessen der Feststellung ,fehlender Einwilligungsfähigkeit’ noch nicht so gut ausgekannt, oder?“«[1]

Und nun zu den Realplanungen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und der Bundesforschungsministerin Wanka: »Für Bundesforschungsministerin Wanka steht außer Frage, dass Arzneimitteltests an Menschen notwendig sind, um Demenz zu erforschen. … Trotz Kritik aus den Koalitionsfraktionen, den Kirchen und von Behindertenverbänden verteidigt Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) … den Plan, die Möglichkeiten für Arzneimitteltests an Demenzkranken auszuweiten. Für schwere Krankheiten wie Demenz müssten wirksame und sichere Arzneimittel entwickelt werden können, sage Wanka der „Berliner Zeitung“. Sie unterstütze daher einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).[2]

»Mit den gesetzlichen Regelungen will Gesundheitsminister Gröhe eine EU-Verordnung über klinische Studien an nicht einwilligungsfähigen Menschen ins deutsche Recht übertragen. Medikamententests an Menschen, die von Geburt an behindert sind, und Kindern bleiben dabei ausgeschlossen. Seitens der EU ist vorgesehen, dass der rechtliche Betreuer eines Demenzkranken die Einwilligung zur Teilnahme geben und eine Ethikkommission die Studie als solche genehmigen muss. Erreicht der Bundestag keine Einigung, würde künftig in Deutschland die EU-Verordnung gelten. Gegen Gröhes Pläne gibt es seit Wochen Protest von den beiden großen Kirchen und Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie Sozial- und Behindertenverbänden. Der frühere Patientenbeauftragte Hubert Hüppe (CDU) sprach von einem Tabubruch.«[3]

Hubert Hüppe wurde hier im Blog bereits einmal zitiert[4], allerdings hatte ich ihn missverstanden. Das Zitat war wohl richtig, wurde von mir aber aus dem Sinnzusammenhang gerissen. Eindeutig mein Fehler. Heute rief mich Herr Hüppe an und stellte klar, dass er gegen die geplante Gesetzesänderung ist. Also: Erst wenn dieser Nachweis wirklich erbracht werde, sei über die Ausgestaltung entsprechender Patientenverfügungen zu reden. Es tut mir leid, Herrn Hüppe auf der Seite derer gesehen zu haben, die einwilligungsunfähige Personen, also Demente und teils auch Menschen mit Behinderung als Versuchskaninchen für Medikamen­ten-Tests nutzen wollen.

Doch seine Position reicht mir nicht aus. Wenn dieser Nachweis „einer unabweisbaren Notwendigkeit für Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ohne direkten Nutzen für diese Patienten“ wirklich erbracht werde, sei über die Ausgestaltung entsprechender Patienten­verfügungen zu reden. Das ist purer Utilitarismus[5]. Mit dem Nützlichkeitsprinzip lässt sich vieles ethisch rechtfertigen. Wer den Weg des Nützlichkeitsprinzips einschlägt, landet bei Josef Mengele[6].

Was galt bisher? »Es muss ein „direkter Nutzen für den nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen“ vorliegen. Wenn nicht: Finger weg von den nicht einwilligungsfähigen Probanden. … Irgendwen im Ministerium muss das gejuckt haben. Der für die Regierung mitverantwortliche Ministeriale hat ja immer das Wohl des Ganzen im Auge und denkt wohl oft: All diese vielen betreuten Menschen, die nicht mehr geradeaus denken können und sabbernd dem Staat, den Rentenkassen, den Pflegeversicherungen und ihren Angehörigen auf der Tasche liegen – die sollen sich auch mal nützlich machen.

Und dann hat er beherzt und ohne Not in den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“[7] hineingeschrieben, dass gerade auch die gruppennützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Probanden doch möglich sein soll: nämlich dann, wenn die betroffene Person zu einer Zeit, in der die Einwilligungsfähigkeit noch gegeben war, „die klinische Forschung gestattet“ hat. In diesem Fall soll künftig der Betreuer die konkrete Einwilligung in Menschenexperimente an seinem Schützling geben dürfen – nicht ohne zuvor vollumfänglich aufgeklärt zu werden, versteht sich. .. [Die Kirchen] haben sie in einem bemerkenswert schnell und gründlich gearbeiteten gemeinsamen Papier[8] ihre berechtigten Bedenken so formuliert, dass es die Ministerialen und die Bundestagsabge­ord­neten, die über diese Gesetzesänderung entscheiden sollen, gut verstehen können.«

Viele Leser dieses Blogs werden die Brisanz des gesundheitlichen Ermächtigungsgesetzes erkennen, waren sie doch vielfach in staatlichen wie kirchlichen Kinderheimen Versuchskaninchen der Pharmaindustrie – und niemand hat sie geschützt, und wohl niemand wird sie entschädigen.

[1] http://www.welt.de/debatte/kommentare/article155520481/Medikamententests-an-Alten-und-Dementen.html

[2] http://www.welt.de/politik/deutschland/article155959094/Wanka-verteidigt-Medikamententests-an-Demenzkranken.html

[3] http://www.volksstimme.de/deutschland-welt/politik/demenzkranke-medikamententest-wird-zur-gewissensfrage

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/05/25/medikamententests-und-nicht-einwilligungsfaehige-personen-ein-ideales-menschenmaterial/

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Utilitarismus

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Mengele

[7] http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/GE_4._AMG-AEndG.pdf

[8] https://www.ekd.de/download/Gemeinsame_Stellungnahme_4_AMG-Novelle_2016_05_04.pdf

Medikamententests und nicht einwilligungsfähige Personen? Ein ideales Menschenmaterial!

»Es handle sich, so versicherten die Gesetzesmacher, nur um eine kleine Anpassung ans EU-Recht. Das Kabinett hat sie bereits durchgewunken, im Juni soll sie vom Bundestag beschlos­sen werden, im August in Kraft treten. Und auch der Name für das Vorhaben des Gesund­heits­mi­ni­sters klingt wenig elektrisierend: viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften[1]

Die gegenwärtige Rechtslage ist wirklich hinderlich: »Erlaubt sind solche Studien bisher nur, wenn für die Patienten davon ein persönlicher Nutzen erwartbar ist. Auf Drängen des For­schungs­ministeriums soll diese Regelung nun jedoch auch auf „gruppennützige“ Studien ausgeweitet werden, von denen die Probanden selber gar nicht profitieren.«

Eine solche Verzweckung des Menschen hatten wir in Deutschland schon einmal. Erinnert sei nur an die Menschenversuche des Dr. Mengele.[2]

Wer vertritt in im Parlament die Belange von Menschen mit Behinderung? Der Behindertenbeauftragte! Aber »der frühere Behindertenbeauftragte der Regierung [CDU-Politiker Hubert Hüppe] will nachgewiesen haben, dass es „eine unabweisbare Notwendigkeit für Forschung an Nicht­einwilligungsfähigen ohne direkten Nutzen für diese Patienten“ gibt.« [Achtung, Korrektur: Das Zitat war wohl richtig, wurde von mir aber missverstanden und aus dem Sinnzusammenhang gerissen. Eindeutig mein Fehler. Heute, 20. Juni 2016, rief mich Herr Hüppe an und stellte klar, dass er gegen die geplante Gesetzesänderung ist. Also: Erst wenn dieser Nachweis wirklich erbracht werde, sei über die Ausgestaltung entsprechender Patientenverfügungen zu reden. Es tut mir leid, Herrn Hüppe auf der Seite derer gesehen zu haben, die einwilligungsunfähige Personen, also Demente und teils auch Menschen mit Behinderung als Versuchskaninchen für Medikamenten-Tests zu missbrauchen.]

Das soll dann wohl auch richtig flutschen: Hermann Gröhe[3], Bundesminister für Gesundheit, »argumentiert pragmatisch. Hochwertige klinische Prüfungen seien nun mal „Voraussetzung für einen schnellen und sicheren Zugang zu neuen Arzneimitteln“. Das ist dann wohl alter­na­tivlos. »Dabei müssten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bürger mit einem reibungs­losen Genehmigungsverfahren „Hand in Hand gehen“.« Unabhängige Ethikkommis­sionen »seien „maßgeblich zu berücksichtigen“.« Was immer das heißen mag.

»Dem Bundesrat ist die Umformulierung ebenfalls nicht geheuer. Sofern die jeweils zustän­dige Ethikkommission eine klinische Prüfung abgelehnt habe, dürfe „kein zustimmender Bewertungsbericht ergehen“, lautet der Klarstellungsvorschlag der Länderkammer. Die Bundesregierung lehnt das ab, begründet es mit verfassungsrechtlichen Bedenken.« Welche das wohl sein mögen?

Die Überschrift zum Zeitungsartikel gefiel mir. Sie lautete: »Kirchen laufen Sturm gegen Pläne für Medikamententests«. So gefällt mir meine Kirche[4]. Beim Googeln stößt man auf andere Publikationen, die sich auf den Artikel beziehen.[5]

Damit komme ich zum zweiten Teil dieses Beitrags.

Für den Protest gegen nazi-ähnliche Menschenrechtsverletzungen sollte es eine breite Basis geben bei allen Organisationen und Publikationen, die für Menschenrechte eintreten. Warum machen das nur – und hoffentlich erfolgreich – die Kirchen? Es gibt noch andere Weltanschauungsgemeinschaften, die sich dem humanitären Protest anschließen könnten und sollten. Zusammen könnte man mehr erreichen.[6]

Besonders vermisse ich in diesem Zusammenhang die Glaubensgemeinschaft der Atheisten. Sie berufen sich auf Menschenrechte und Menschenwürde. Das ist gut so. Doch ihre Aktivi­täten erschöpfen sich meist in allgemeiner Religions- und spezieller Kirchenfeindlichkeit.[7]

Als ich zu unserem Thema beim Humanistischen Pressedienst recherchierte, stieß ich nur auf eine Rezension zu Tierversuchen.[8] Soll das wirklich alles sein?

Wir brauchen eine Ökumene für Menschenrechte – und die gegenseitige Toleranz in Weltanschauungsfragen. Da sind die Kirchen zum Glück – oder Gottseidank – schon weiter.[9]

[1] Zitate soweit nicht anders vermerkt aus: http://www.tagesspiegel.de/politik/demenzkranke-und-geistig-behinderte-betroffen-kirchen-laufen-sturm-gegen-plaene-fuer-medikamententests/13602502.html

[2] Übrigens: „Eine Entschädigung an die Opfer für den körperlichen und seelischen Schaden wurde nicht geleistet.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuche_in_nationalsozialistischen_Konzentrationslagern

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Gr%C3%B6he

[4] Die Leser meines Blogs wissen, dass mir an der Kirche vieles nicht gefällt.

[5] https://www.google.de/search?hl=de&gl=de&tbm=nws&authuser=0&q=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&oq=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&gs_l=news-cc.1.0.43j43i53.3045.5397.0.7760.3.2.0.1.0.0.73.142.2.2.0…0.0…1ac.1.YXYnGghj-SM&gws_rd=ssl#q=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&hl=de&gl=de&authuser=0&tbm=nws&start=0

[6] Im allgemeinen Zusammenhang und für die kommunale Ebene plädierte ich kürzlich für ein öffentliches und öffentlich beworbenes interreligiöses Gespräch unter Einbeziehung der kommunalen Partner unter dem Motto: Was leisten die religiösen Gemeinschaften (und ihre Theologie) zum Wohl der Stadt? http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=4037

[7] So gab es kürzlich beim hpd einen Artikel, in dem „bewiesen“ wurde, dass die Theologie keine Wissenschaft sei. Als These wäre das ja diskutabel gewesen. Doch ich stieß dort auf eine atheistisch-fundamentalistische Glaubensgemeinschaft. http://hpd.de/artikel/warum-theologie-keine-wissenschaft-13057

[8] http://hpd.de/artikel/12532

[9] Bei uns gibt es zwar auch eng-schriftgläubige Fundamentalisten. Doch für Arzneimittelversuche an Dementen und Menschen mit anderen Behinderungen sind sie bestimmt nicht.