Dierk Schaefers Blog

Behinderte werden als Menschen zweiter Klasse behandelt. Der „Bundesverband evangelische Behindertenhilfe“ (BeB) begrüßt das.

Nicht zu glauben. Ein Verband für die Unterstützung der Belange von Menschen mit Behinderung begrüßt in einer Pressemitteilung die Ungleichbehandlung seiner Klientel.[1]

Da rieb ich mir die Augen und fragte nach.

Mein Mail zur Pressemitteilung vom 18. Juni stand im Blog.[2] Es kam keine Antwort. Kann ja mal ein Versehen sein.

Am 11. Juli habe ich nachgehakt: „Da es mancherlei Gründe geben kann, Aufgaben aufzuschieben, schicke ich Ihnen mein Mail noch einmal, bevor ich publiziere, dass der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. eine Regelung begrüßt, die Menschen mit Behinderung zu Menschen zweiter Klasse macht, und das in Euro messbar.“

Ja, es wird ein Versehen gewesen sein. Gleich am 14. Juli kam die Antwort.[3] Die erste beigefügte Pressemitteilung[4] belegt eine Aktivität des BeB am 16.3.2010. Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen konnte ich also nicht geben, da war wohl die kobinet-info[5] falsch. Immerhin haben, wenn nicht „die Kirchen“, so doch der BeB rechtzeitig Laut gegeben. Das habe ich ihm auch zugestanden.[6]

Doch ich hatte noch mehr gefragt und schrieb:

»Das gleiche Recht auf Anerkennung bedeutet aber offensichtlich nicht das gleiche Recht auf finan­zielle Zuwendung für die Heimkinder aus den Kinderpsychiatrien u.ä.. »Was die Benachteili­gung der Heimkinder aus den Kinderpsychiatrien u.ä. betrifft, so haben mich Ihre Argumente in keiner Weise überzeugt«[7].

»Keine Antwort habe ich von Ihnen erhalten auf die Frage, ob die Einrichtungen für Behinderte, wie sie behaupten, in den Heimkinderfonds eingezahlt haben, obwohl der für diese Gruppe nicht zuständig ist, und falls wenn, was aus diesen Geldern geworden ist.« Und schließlich: »Sie sehen, dass auf einen Verband, der die Regelung für die Heimkinder mit Behinderung aus den Behindertenheimen begrüßt, unangenehme Fragen zukommen, die er um seiner eigenen Glaubwürdigkeit willen beantworten sollte – oder aber diese Regelung öffentlich und nachhaltig kritisieren.«

Die Antwort kam am 2.8.: »Sehr geehrter Herr Schäfer, ich bitte um Nachsicht, dass ich nicht so prompt und ausführlich antworte, wie Sie es vielleicht erwarten, aber ich habe noch andere Aufgaben zu erledigen. Unter anderem laufen derzeit parallel drei Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir uns einbringen, um die aktuellen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Umgekehrt haben Sie mir auch keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt. Und ich habe ohnehin den Eindruck, dass unsere Positionen sehr weit auseinan­derliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist. Da Sie ja zudem meinen, meine PR sei nicht effektiv, sehe ich an dieser Stelle von weiteren Ausführungen ab. Ich darf Sie aber noch darauf hinweisen, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit des BeB in erster Linie an unsere Mit­glieder, an andere Verbände, die Politik sowie eine Fachöffentlichkeit richtet. Einzelpersonen sind in der Regel nicht unsere Adressaten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider«

Helmut Jacob erhielt gleichzeitig auch eine Antwort auf seine Fragen. Man vergleiche:[8]

 

Ein Resümee:

  1. Die Haltung des BeB ist erbärmlich. Er verrät seine Klientel, die Menschen mit Behinderung. Er mag ja begrüßen, dass es nun nach so vielen Jahren überhaupt Zahlungen geben soll. Doch wie steht es mit seiner Kernaufgabe? Er kritisiert eben nicht die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  2. Herrn Dr. Schneider wurden von mir, wie auch von Herrn Jacob, Argumente vorgetragen.[9] Aber er kneift und macht ansonsten PR für seinen Verband. Auch dies ist erbärmlich. Was soll man von einem Pressesprecher halten, der zuständig ist für „Politische Kommunikation/PR“, aber sich nicht in der Lage sieht – oder nicht willens ist argumentativ auf Positionen einzugehen die „sehr weit auseinander­liegen“? Ich verstehe schon: Genau das ist Politische Kommunikation.
  3. Erbärmlich ist auch die oberflächliche Abwimmelung seiner Gesprächspartner, wenn er uns überhaupt als Partner akzeptiert haben sollte. Der auch zum Schluss wieder­holte Vorwurf, keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt zu haben, war gegenstandslos, nachdem ich seinen Beleg anerkannt hatte.
  4. Ob die Selbstbescheidung auch erbärmlich ist, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit des BeB in erster Linie an unsere Mitglieder, an andere Verbände, die Politik sowie eine Fachöffentlichkeit richtet, will ich nicht beurteilen. Der illustre Verband wird jedenfalls nicht in der Bundestagsliste der Lobbyisten aufgeführt.[10] So frage ich mich, wofür wird der Kommunikator bezahlt und von welchen Geldern?

Bis Ende August ist er im wohl verdienten Urlaub.

Danach kann man ihm schreiben: schneider@beb-ev.de

Ich werde ihm nur den Link zu diesem Post schicken, auch wenn’s vergeblich sein wird, da »unsere Positionen sehr weit auseinanderliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist.«

 

Fußnoten

Für die Fußnoten muss ich mich diesmal entschuldigen. Sie kamen zusammen, um die vielfachen Mails in ihrer Argumentation verständlich zu machen. Man sollte sie lesen.

[1] http://beb-ev.de/inhalt/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/ zuletzt eingesehen: Mittwoch, 3. August 2016

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/18/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/ zuletzt eingesehen: Mittwoch, 3. August 2016

[3] Sehr geehrter Herr Schäfer, Ihre Mail vom 18. Juni habe ich leider nicht erhalten. Anbei übersende Ihnen beispielhaft eine Pressemitteilung des BeB vom 18.03.2010 sowie eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Diakonie Deutschland vom 24.11.2014. Aus beiden sollte hervorgehen, dass das Engagement des BeB in dieser Sache schon einige Jahre zurückreicht und wir uns sehr deutlich für das gleiche Recht auf Anerkennung für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, eingesetzt haben. Darf ich umgekehrt fragen, welche substantiellen Belege es für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen gibt? Was die Unterstützungsleistungen betrifft, ist zu berücksichtigen, dass bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ein gegenüber dem Fonds Heimerziehung deutlich vereinfachtes Antragsverfahren vorgesehen ist. Bei den Rentenersatzleistungen sind zum einen die unterschiedlichen Rentenregeln für Menschen mit Behinderung, zum anderen die Tatsache, dass es sich bei den von Ihnen genannten 25.000 Euro um einen Höchstbetrag handelt und der Durchschnitt deutlich darunter liegt, zu bedenken. Im Übrigen verweise ich auf die Informationsveranstaltung des BMAS, die am 15. Juli (also morgen) stattfinden wird. Mit freundlichen Grüßen – Thomas Schneider

[4] http://beb-ev.de/inhalt/beb-bedauert-unrecht-und-leid/ Dort wird auch auf zwei weitere Pressemitteilungen aus dem Jahr 2014, aus 2010 verlinkt.

[5] http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33971/Gleichbehandlung-sieht-anders-aus.htm

[6] Mein Mail vom 21.7. „Sehr geehrter Herr Dr. Schneider, vielen Dank für Ihre Antwort! Was das „Störfeuer der Kirchen“ betrifft, haben Sie mich mit Ihrer Pressemitteilung vom 24.11.14 überzeugt: »Die Diakonie Deutschland und der Bundes­verband evangelische Behindertenhilfe (BeB) setzen sich seit langem mit Nachdruck dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, das gleiche Recht auf Anerkennung bekommen.«“

[7] Auf die in der kobinet-info vorgestellte Vergleichsrechnung war er nämlich nicht eingegangen, sondern hatte das „vereinfachte Verfahren“ gelobt.

[8] Sehr geehrter Herr Jacob, ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jede Ihrer Fragen sofort beantworten kann, aber ich hatte in den letzten Wochen noch andere Aufgaben zu erledigen. Unter anderem laufen derzeit parallel drei Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir uns einbringen, um die aktuellen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern. In meiner letzten Mail schrieb ich Ihnen bereits, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kirchen beim BMAS am 15. Juli erneut tagen und die genauen Regelungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschließen würde. Wenn die Stiftung errichtet wird, wird es sicherlich auch eine Begründung für die gefundenen Lösungen und die Höhe der finanziellen Leistungen geben. Umgekehrt haben Sie mir auch keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt. Da ich ohnehin den Eindruck habe, dass unsere Positionen sehr weit auseinanderliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist, würde ich an dieser Stelle von weiteren Ausführungen absehen. Mit freundlichen Grüßen – Thomas Schneider

[9] Fußnoten scheint er souverän nicht zur Kenntnis zu nehmen. Darin gleicht er Herrn Kronschnabel, der schreibt: „Lieber Herr Schäfer, wenn ich auf Ihre Fußnoten nicht eingehe, dann hat das seine Gründe, die in der Abgebrühtheit der Kirchenfürsten zu finden sind. Ich müsste ja versuchen, mit diesen Typen, die jegliche Menschlichkeit gegenüber ihren Opfern vermissen lassen, von Mensch zu Mensch zu sprechen.“ [ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/28/auge-um-auge-fuer-den-rechtsfrieden/#comment-7546 ]. Herrn Kronschnabel sehe ich das nach, Herrn Dr. Schneider nicht.

Herrn Dr. Schneider hatte ich geschrieben: »Nur weil es Ihrem Mail beigefügt war: In Ihrer Pressemitteilung vom 16.3.10 erwähnen Sie Volmarstein positiv. Das sehen die Betroffenen anders [ http://www.gewalt-im-jhh.de/hp3/Webmaster_privat_-_Private_Ver/Eingelullt_und_abgehakt_-_Wie_Tatervertreter_ihre_Heimopfer_abservieren_wollen.pdf . (Hier funktioniert der Link zur Fußnote 6 nicht, man nehme dafür: http://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 ], wenn sie auch konzedieren, dass Volmarstein sich in Einzelfällen großzügig erweist – doch das sind keine Präzedenzfälle. Almosen sind nicht einklagbar. Sie begrüßen die kritische Aufarbeitung in den Einrichtungen und nennen als positives Beispiel den Wittekindshof. [ https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/24/sulze/ ]. Das sehe ich anders. Die Wissen­schaftler, voran Schmuhl/Winkler arbeiten sich zwar tapfer und untadelig durch die diversen Heimgeschichten, meist jedoch eingebettet in jeweilige Firmenjubiläen. [Sie sind leider auch keine Psychologen, wie mir Frau Dr. Winkler sagte, und darum nicht in der Lage Psychogramme der Gründer bzw. Leiter dieser Einrichtungen zu erstellen: Leider können sie auch nicht auf die damaligen theologischen Motive eingehen. Dafür habe ich Verständnis, wenn ich sehe, wie meine Kollegen sich um diese Fragen drücken.] Die dicken Forschungsbände ergeben viele – auch entlastende – Aufschlüsse, doch das Vorwort schreibt der Leiter der jeweiligen Einrichtung, was meist zu durchaus zerknirschten Betroffenheits­formulierungen führt, doch einhergeht mit Relativierungen unterschiedlicher Art, um schließlich einen positiven Ausblick auf die nunmehr doch völlig anderen Lebensbedin­gungen in den Heimen zu geben. Echt PR! Damit meint man meist seine Schuldigkeit getan zu haben. Nur durch ihr Vorhandensein halten Jubiläumsbände in der Bibliothek allerdings die Geschichte nicht präsent. Es geht ohnehin nicht um die bloße Geschichte, sondern um das Verständnis dessen, was pädagogisch, theologisch, organisatorisch und rechtsbeugend zu Demütigung, Ausbeutung, Misshand­lung und auch Missbrauch geführt hat. Erst wenn diese Aspekte fest in den Curricula der Studien- und Ausbildungsgänge verankert sind, erst wenn die Heimaufsicht, intern wie extern, ihren Namen verdient, dann ist man dabei, mit der Vergangenheit konstruktiv umzugehen. Eine effektive Heimaufsicht hat allerdings auch heute kaum Chancen. [Die shz.de benennt dafür: „AWO, DRK, Diakonie & Co.“ Link unter https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/ ].

Was die Aufarbeitung der Vergangenheit innerhalb der Einrichtungen betrifft, sind wir – mit wenigen Ausnahmen, und trotz aller wissenschaftlichen Bemühungen – noch weit entfernt. In Himmelsthür [https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/01/rezension-himmelsthc3bcr.pdf ] hängen immer noch die Porträts der Leitungsdynastie unkommentiert in der Direktionsetage, was besonders im Fall des letzten Vertreters dieser Dynastie auf massives Unbehagen stößt, wie mir eine Ehemalige nach einem dortigen Besuch empört mitteilte. Die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben sich lange gewunden, für ihre Ehemaligen überhaupt Leistungen zu erbringen. Haben sie aus den Vorgängen um die ehemaligen Erziehungs­zöglinge etwas anderes gelernt als Hinhaltetaktik und pure Symbolik? Wie verbleiben wir, sehr geehrter Herr Dr. Schneider? Ich würde gern über Ihren Verband positiver berichten wollen als ich es nach Ihrer ersten Antwort kann. Geben Sie mir wohl noch eine zweite Antwort, in der Sie offen auf die kritischen Fragen eingehen? Mit freundlichem Gruß – Dierk Schäfer.

[10] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2016/08/diese-lobbyisten-haben-zugang-zum-bundestag.pdf