„Sehr geehrter Herr Landesbischof,
für das anregende und konstruktive Gespräch von vorhin möchte ich mich bedanken. Es hat mir gut gefallen.“
Zwischenbemerkung für die Leser meines Blogs. Nach einem Vorlauf auf Twitter rief mich ein Landesbischof vor ein paar Tagen an. Den Termin hatte sein Büro mit mir abgesprochen. Terminiert war eine halbe Stunde. Der Zeitrahmen wurde leicht überzogen, obwohl ihn der nächste Termin drängte. Ich will kurz über dieses wirklich angenehme Gespräch berichten und hier mein Mail posten, das ich ihm noch am selben Abend schickte. Dabei habe ich alle Hinweise auf die Identität des Bischofs entfernt, denn ich möchte nicht, dass er sich öffentlich unter Druck gesetzt fühlt.
Der Landesbischof erwies sich als guter Zuhörer, der auch an den passenden Stellen nachfragte.
Ein anderer Landesbischof, so eröffnete ich, habe im Gespräch mit einem Betroffenen gesagt: „Wir hätten mehr auf unsere Leute hören sollen“. Insofern habe ich mich über seinen Anruf gefreut. Ich sprach dann vom Vertrauensverlust der Kirchen, dessen Beginn ich in den Vorgängen am Runden Tisch der Frau Vollmer sehe, der nachweislich von Beginn an Betrug gewesen sei. Ich sei schon lange mit dem Thema befasst. (Ich muss das hier nicht ausführen; die Leser meines Blogs kennen das.) Es habe leider keine glaubwürdigen Versuche seitens der Kirchen gegeben, Vertrauen wiederherzustellen. Ein Betroffener habe das Verhalten der Kirche auf die Formel gebracht: Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen. Ich konnte ihm auch Details benennen.
Die Zeit wurde dann aber doch knapp. Zum Schluss sprach ich noch ein paar Punkte für das weitere Prozedere an, die ich, falls sie untergegangen sein sollten, im Mail an den Bischof wiederholt und etwas ausgebaut habe.
Im Mail ist auch von der Unabhängigkeit der berufenen Kommissionen die Rede. Wenn man schon solche Kommissionen hat, deren Unabhängigkeit begründet bezweifelt werden kann, wird man nicht einfach die problematischen Mitglieder entfernen können, aber man muss offen die vorhandenen Abhängigkeiten diskutieren – und mancher wird dann seinen Platz freiwillig räumen und Nachrückern Platz machen.
Nun zum Mail[1] mit den genannten Einschränkungen:
Was tun?
Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. [2]Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden.[3] Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisierung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusammensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten protokolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffentlich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. Täternamen zur Kenntnis zu geben, die wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtaktivität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwärzung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.
Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseelsorge auszuwählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.
Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.
Schwierig wird die Bemessung von Entschädigungen, gerade bei sexuellem Missbrauch. Ein Verweis auf Schadensregelungen im staatlichen Bereich hilft nicht, denn dieser Staat ist beim Thema Entschädigung sehr hartleibig. Mit Sachschäden kommt er klar. Aber seelische Schäden – kennt er die überhaupt? – (Ich wollte eigentlich nicht aus meinem Blog zitieren, hier tue ich‘s doch: „Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief. [„Eigenstandsschaden“], https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/selbstsicher-und-verantwortungsbewusst-sollen-unsere-kinder-ins-leben-gehen-manchmal-geht-das-schief/) – Dem kann man zwar keine „Gliedertaxe“ wie im Versicherungsrecht entnehmen, doch hier wird der Horizont für Schädigungen und ihre Auswirkungen aufgezeigt. Das könnte helfen, zu angemessenen Einschätzungen zu kommen. Dafür braucht man dann eine separate Kommission: unabhängig, fachkundig, empathisch.
Soweit ich weiß, hat die Landeskirche Berichte derer, die einen Antrag auf Anerkennungsleistungen gestellt haben. Die Auswertung dieser Berichte könnte/sollte man wissenschaftlich aufarbeiten, dokumentieren, und die Ergebnisse anonymisiert zugänglich machen. Sie könnten einen Anhalt für Entschädigungsfragen geben.
Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten, bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkindersache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Verbrechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen.
Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflichtungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betroffenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen.
So viel, sehr geehrter Herr Landesbischof, zum Abschluss unseres Gespräches. Ich hatte gesagt, ich könnte Sie mit meinem Material „totwerfen“. Der Versuchung bin ich wohl nicht erlegen.
Ich wünsche Ihnen „ein gutes Händchen“ im Umgang mit dem höchst komplexen Problem und würde mich freuen, wenn Ihre Landeskirche eine glaubwürdige Vorreiterrolle einnehmen könnte.
Mit herzlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
[1] Von diesem Blog-Eintrag habe ich den Landesbischof informiert. Das Photo ist ein Beispielsphoto.
[2] Nicht im Mail enthalten: Ein Kommentar erwähnt „unabhängige Wahrheits- und Versöhnungskommissionen“. Das sollte man nicht vermengen. Der Weg zur Versöhnung ist noch viel weiter, als der zur Wahrheit – und auch dort sind wir noch lange nicht angelangt. FAZ, Donnerstag, 10. Juni 2021, Print, https://zeitung.faz.net/faz/seite-eins/2021-06-10/805736e074e898e4d15ba4aa00177925/?GEPC=s3
[3] Auch nicht im Mail enthalten: Mertes fragt: „Wie ist es möglich, dass in Betroffenenbeiräten Personen sitzen, die in einem Angestellten-, das heißt wiederum in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Kirche sind, die ihr Arbeitgeber ist?“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauchsaufarbeitung-im-erzbistum-muenchen-gruppenbild.886.de.html?dram:article_id=498260
„Es ist wirklich erschütternd, wie Kirchen und andere Institutionen mit … kleinen Kindern umgegangen“ sind.
Friedhelm Münter, »lange hat er dafür gekämpft, dass er als Opfer von Unrecht sowie psychischer und körperlicher Gewalt in Zusammenhang mit der Unterbringung in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen Entschädigung erhält. Am Freitag ging sein Kampf beim Landessozialgericht in Essen für ihn erfolgreich zu Ende.«[1]
Aus zweierlei Gründen sollte man den Artikel lesen.
- »Tatsächlich ist es bislang noch keinem ehemaligen Heimkind gelungen, eine Versorgung beziehungsweise Opferentschädigung nach dem OEG zu erhalten. Einer der Hauptgründe dafür sind die recht hohen Hürden hierfür: Zum einen muss in vielen Fällen ein Grad der Schädigung in Höhe von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden – denn erst ab diesem Grad der Schädigung erfolgt bei diesen Fällen eine finanzielle Versorgung nach dem OEG. Ein weiterer Hauptgrund ist, dass meistens mit Verweis auf Verjährung der erlittenen Verbrechen argumentiert wird. Und dass die Beweislast beim Antragsteller beziehungsweise beim Kläger liegt.«
Damit könnte ein Präzedenzfall geschaffen sein, der auch anderen in kirchlichen und staatlichen Erziehungseinrichtungen am Leben Geschädigten Recht schafft, und nicht nur gnädig Almosen gewährt. Doch ob das gelingt? Münter hatte einen am Recht orientierten Richter, dazu weiter unten. Dies war aber nur das „Vorgeplänkel“. Richtig zur Sache, also finanziell, geht es erst beim Landgericht Münster, der nächsten Station. Auf der Gegenseite werden wieder die üblichen Verdächtigen sitzen, die zwar bedauern, was damals in ihren Heimen alles passiert ist, aber mit allen Tricks verhindern wollen, für die Verbrechen ihrer Vorgänger zu zahlen.
Zehn Prozessgegner zählt der Artikel auf.
Ich sortiere sie:
a) die kirchlich oder kirchenverbundenen Gegner:
- Landesverband der evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V
- Kirchlicher Gemeindedienst für innere Mission Münster
- Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
- Evangelischen Perthes-Werk e.V.
- Mellin’sche Stiftung
- Stiftung Nazareth
b) die staatlichen Gegner:
- Landesjugendamt Münster
- Jugendamt Steinfurt
- Kreisjugendamt Soest
- Land NRW
Die sitzen alle in einem Boot, das wohl eher Kanonenboot genannt werden kann. Denn im Unterschied zu Friedhelm Münter sind sie mächtig, und ob Münter beim Landgericht Münster auf einen ähnlich den Sachverhalt ermittelnden Richter trifft, der dann auch konsequent ist, darf bezweifelt werden.
Das belegt
- das Beispiel des Richters am Sozialgericht, Jan-Robert von Renesse. Es lohnt sich wirklich den Fall von Renesse zu lesen. Ich war entsetzt und von dem Mann begeistert. Solche Richter braucht das Land. Er war am Recht orientiert und nicht an den Sparinteressen der Rentenversicherung, auch nicht daran, dem Justizminister zu gefallen, der ihn sogar verklagt hat. Seine Richterkollegen bekamen ihr Gesäß nicht hoch, um die Sachverhalte wie rechtlich vorgeschrieben zu ermitteln. Er aber machte in Israel seine Zeugenanhörungsstelle auf und verhalf vielen KZ-Zwangsarbeitern zu ihrer Rente.
So ein Richter stört, darum entzog man ihm die Zuständigkeit.
»Von 2006 bis zum Frühjahr 2010 war von Renesse als Beisitzer dem 12. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen zugewiesen und als Berichterstatter zuständig für die Rentenzahlungen an Zwangsarbeiter in Ghettos während der Zeit des Nationalsozialismus nach den Regelungen des Ghettorentengesetzes. Seitens deutscher Behörden erfolgte eine umfassender Werbung bei jüdischen Opferverbänden. Von den etwa 70.000 Anträgen auf Zahlung einer Ghettorente lehnten die deutschen Rententräger 96 % ab. Von Renesse führt dies auf die verfolgungsbedingte Beweisnot der Ghettoüberlebenden zurück, die „meist nichts anderes als die auf dem Arm eintätowierte KZ-Nummer (…) als Beweis hatten.“«[2]
Was mich als Pfarrer (i.R.) bedrückt ist die Heuchelei der Vertreter der kirchlichen Einrichtungen. Da gab es bisher viel „Betroffenheitsgestammel“; manche äußerten sogar Beschämung, doch um echte Entschädigungen und ihre Verhinderung wird mit harten Bandagen gekämpft.
Es gibt den Spruch „Herr, schmeiß Hirn ra (herunter)“. Doch Hirn haben die Leute. Es mangelt an Herz und damit an Glaubwürdigkeit.
Fußnoten
[1] https://www.streiflichter.com/lokales/duelmen/friedhelm-muenter-erkaempft-sich-opferentschaedigungsrente-8806246.html
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Jan-Robert_von_Renesse
Weitere Links, so spannend wie abschreckend:
- O https://www.welt.de/print/wams/nrw/article13737621/Intrigen-im-Einsatz-fuer-NS-Opfer.html
- O http://www.botschaftisrael.de/2013/02/15/der-kampf-des-enkels-eines-ss-mannes-um-die-renten-fur-die-uberlebenden-der-ghettos/
- O http://www.deutschlandfunkkultur.de/land-nrw-verklagt-richter-kaempfer-fuer-holocaust-opfer.1079.de.html?dram:article_id=348742
- O http://www.zeit.de/2016/33/jan-robert-renesse-holocaust-ueberlebende-rente-richter/komplettansicht
Vor wenigen Monaten wurde von Renesse in Dachau ausgezeichnet. http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/28420 Aber Karriere wird er in unserem Rechtssystem wohl nicht mehr machen.
Glückliches Österreich!
»Etwa 7000 Gewaltopfer sollen 300 Euro monatlich erhalten. Über die Aufteilung der Kosten wird noch mit Ländern und Kirche verhandelt.«[1] [2]
In Deutschland wären die Zahlen größer. Dennoch hätte man auch hier mit einer pauschalen Entschädigung zwar keine Gerechtigkeit, aber doch einen Rechtsfrieden schaffen können. Doch das Bestreben von Staat und Kirchen, möglichst billig aus einem Menschenrechts-Skandal herauszukommen, war größer. Erst Verleugnung, dann Vertuschung und dann der große Betrug am Runden Tisch unter der Führung von Antje Vollmer, die leider auch Pfarrerin ist. Der Imageschaden zuvörderst für die Kirchen ist immens. Doch die schlafen immer noch den Schlaf des vermeintlich Gerechten. Verjährung[3] ist doch eine feine Sache. Nur wird man dadurch nicht glaubwürdig.[4]
Betroffenheit kann man heucheln, glaubwürdig wird man erst, wenn man reletiv großzügig entschädigt. Gekonntes Problemmanagement sieht anders aus.
[1] http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5179700/Ehemalige-Heimkinder-bekommen-Entschaedigung
[2] http://archiv.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=65570
[3] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
[4] http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=2812
#Zwangsarbeit
Ich wurde gebeten, dieses Dokument zum Thema Zwangsarbeit (Ost) hier zu veröffentlichen.
Dabei ist anzumerken, daß dank Frau Vollmer Zwangsarbeit (West) nie ein Thema wurde. Und Kinderarbeit gab es in den Heimen schon gar nicht.
20140414_UOKG_PE_Ergebnis_Zwangsarbeit
Hier wird Sie nicht geholfen
Der Zynismus der Versicherungen entspricht dem der Rechtsnachfolger, also Staat und Kirchen im Heimkinderskandal.
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