Die Szene wird zum Ritual – Missbrauch – dasselbe in Grün
»1.000 Opfer bei Berliner Grünen. Bis in die 90er Jahre hinein war die Alternative Liste ein Hort für sexuelle Gewalt gegen Kinder.«[1]
- Nachdem der Missbrauch nicht mehr übersehen und übergangen werden konnte, gab es eine Studie. Die Ergebnisse liegen vor.
- Jetzt sind wir in der Phase der öffentlich bezeugten Beschämung.
- Danach kommt das Entschuldigungsgestammel.
- Das Ritual ist abgeschlossen. Ite missa est – geht hin im Frieden des Herrn. Man hofft und meint, die Sache abgehakt zu haben. Haben wir doch honorig ad acta gelegt.
- Sollte wider Erwarten das Thema „Entschädigung“ aufkommen, wird es heißen: Das kann mit Geld gar nicht wieder gutgemacht werden.
- Wenn den Opfern aber das Ritual nicht die Sprache verschlagen hat, werden sie Forderungen stellen.
- Da man sich öffentlich geschämt hat, muß man was tun.
- Man richtet man einen Runden Tisch ein.
- Dieser grüne Tisch wird moderiert von einer grünen Politikerin, die Erfahrung mit Runden Tischen hat. Ich wüßte da schon eine. Sie wird ein Ergebnis produzieren:
- o Ein systematischer Missbrauch der GRÜNEN oder der Alternativen Liste hat nicht stattgefunden.
- o Es waren Einzeltäter.
- o Da die schon verstorben sind, können sich die Geschädigten an schon bestehende Fonds wenden.
- o Es gibt einen für Missbrauchte, so wie es einen für ehemalige Heimkinder gibt.
- o Dort gibt es keine Entschädigung.
- o Sollten die Opfer aber noch unter Folgeschäden leiden, können sie Hilfeleistungen für ihre schwierige Lebenslage erhalten, soweit diese aus dem Missbrauch resultiert.
- o Dazu müssten sie einen Antrag stellen, den Missbrauch möglichst detailliert und glaubhaft schildern: Wann, wo, wie oft, durch wen?
- o Rechtsansprüche erwachsen daraus nicht. Es handelt sich um rein freiwillige in der Höhe begrenzte Hilfeleistungen, zu denen die GRÜNEN einen Beitrag leisten.
- o Sollte jemand daraus den falschen Schluss ziehen, sich direkt an die GRÜNEN wenden zu können, so wird er auf den Fonds verwiesen, in den man ja eingezahlt hat.
- o Zu beachten sind die Fristen für die Antragstellung.
Soweit das Prozedere, das nach dem feierlichen Ritual kommt: Die Niederungen des Einhegens, am besten Abwimmelns von Ansprüchen.
Woher ich das kenne?
Am besten fragen Sie Frau Dr. Antje Vollmer. Die hat am Runden Tisch die ehemaligen Heimkinder gekonnt über den Tisch gezogen und darf stolz auf ihre Leistung sein. Das habe sogar ich bewundernd anerkannt.[2]
[1] https://www.freitag.de/autoren/christian-fueller/1-000-opfer-bei-berliner-gruenen
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
„Das muss man auch realpolitisch betrachten“
Das sagt Corina Rüffer, (MdB)[1], im Interview[2]. Doch dabei belässt sie es nicht, sondern bezieht deutlich Position zur sukzessiven Endlösung der Frage des Umgangs mit ehemaligen Heimkindern, die in Behinderteneinrichtungen dasgleiche erlebten, wie andere Heimkinder in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen auch.
Es ist bekannt: Das Kindeswohl liegt in unserem föderalen Staat in den Händen der Länder und ihrer Kommunen. Da liegt es denkbar schlecht, auch das Kindeswohl der derzeitigen Kinder. Das Kindeswohl ehemaliger Kinder ist völlig durch die Finger der Länder gerutscht. Wenn Kinder Geld kosten, geht das Sparen dem Kindeswohl vor nach dem Motto: Warum sollen wir zahlen, was der Bund beschließen will? Das ist sicherlich ein grundlegendes Problem zwischen Bund und Ländern.
Aber: Wer war für die Heimaufsicht zuständig, wer für die finanzielle Ausstattung der Heime und die Anforderungen an die Ausbildung des Personals? Das war nicht der Bund, das waren die Länder und ihre Kommunen. Sie sind verantwortlich für die Zustände in ihren Einrichtungen und auch denen der Kirchen, von deren Preisdrückerei sie gern profitiert haben.[3]
Die Forderung nach Entschädigungen gründet in der heutigen wie damaligen Zuständigkeit von Ländern und ihren Kommunen.
Hier dürfte einer der Gründe liegen, das Kindeswohl nicht ins Grundgesetz aufzunehmen. Doch da gehört es rein, um die Lage der Kinder in unserem Staat deutlich zu verbessern. Kinder haben Rechte, Grundrechte!
Eine Frage ist immer noch offen: In welchen Fonds haben kirchliche Behinderteneinrichtungen gezahlt, wenn der Personenkreis aus diesen Einrichtungen bis heute – und wohl noch lange – von Zahlungen ausgeschlossen ist? Da hat man wohl den Klingelbeutel als Lügenbeutel genutzt.
[1] Bündnis90 Die Grünen, Obfrau und ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages
[2] https://www.youtube.com/watch?v=rOa1-CM86II&sns=embo
[3] Dies entschuldigt die Kirchen keineswegs. Sie haben in ihren Einrichtungen grundlegende Werte ihrer Religion missachtet und pervertiert. Auch bei ihnen kam der Mammon vor dem Kindeswohl. Da sie jedoch in der Verantwortungskette den staatlichen Zuständigkeiten nachgeordnet waren und auch heute noch sind, sollten sie auch in der nachträglichen Verantwortung für die Zustände in ihren Einrichtungen dem Staat nachgeordnet sein, aber von ihm in Regress genommen werden. Dass sie durch ihr Tun ihre Glaubwürdigkeit als christliche Einrichtungen verloren haben, steht auf einem anderen Blatt.
Das Märchen von der Entschädigung
ist einfach zu schön, um wahr zu sein.
Es ist nicht totzukriegen: http://www.allgaeuhit.de/Unterallgaeu-Mindelheim-Ehemalige-Heimkinder-im-Unterallgaeu-bekommen-Entschaedigung-Bayernweit-schon-mehr-als-acht-Millionen-Euro-gezahlt-article10007511.html
Beachtlich – und ein Beleg für die Erbärmlichkeit unserer erbarmungslosen Gesellschaft
Die Spitzen der Schweizer Gesellschaft und viele Schweizer Politiker haben eine Wiedergutmachungsinitiative[1] gestartet, deren Forderungen hier auszugsweise wiedergegeben werden.
Meinen Dank an Uve Werner, der auf die Initiative aufmerksam gemacht hat.
»Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 124a Wiedergutmachung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
1 Bund und Kantone sorgen für die Wiedergutmachung des Unrechts, das insbesondere Heimkinder, Verdingkinder, administrativ versorgte, zwangssterilisierte oder zwangsadoptierte Personen sowie Fahrende aufgrund fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen erlitten haben.
2 Sie sorgen für eine unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Massnahmen und fördern die Diskussion darüber in der Öffentlichkeit.
Art. 196 Ziff. 12. Übergangsbestimmung zu Art. 124a (Wiedergutmachung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen)
1 Der Bund errichtet einen Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, die vor dem Jahre 1981 vorgenommen wurden.
2 Anspruchsberechtigt sind Menschen, die von solchen Massnahmen unmittelbar und schwer betroffen waren. Die Höhe der Wiedergutmachung richtet sich nach dem erlittenen Unrecht. Über die Ausrichtung der Leistungen entscheidet eine unabhängige Kommission.
3 Der Fonds wird zwanzig Jahre nach seiner Errichtung aufgelöst. Ein allfälliger Restbetrag wird den Einlegern anteilsmässig rückerstattet.«[2]
„Betroffene sollten zeitnah einen Antrag auf Leistungen stellen“
„Beirat leistet wichtige Aufarbeitungsarbeit“[1]
„So können wir gemeinsam mit ehemaligen Heimkindern, Vertretern des Bayerischen Landtags, der Kirchen, der Wissenschaft und der Bayerischen Staatsregierung noch besser die Schicksale ehemaliger Heimkinder aufarbeiten”
»es wurden über 1.250 Anträge auf finanzielle Hilfen des Fonds gestellt. Rund 4,5 Millionen Euro wurden bislang an Betroffene ausgezahlt.«
Das macht im Schnitt 3.600 € pro Antrag.
So nicht, Herr Kardinal!
»Lehmann gegen pauschale Zahlungen an Opfer«
»Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann ist gegen eine generelle finanzielle Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs. Es könne keine pauschale Zahlung geben, die die Vergehen wie auf einer Preisliste aufzähle, sagte Lehmann. … Der beinahe ausschließliche Ruf nach finanzieller Entschädigung sei darüber hinaus „verräterisch“«.
Mehr unter http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=6309216/jw0usm/ [Donnerstag, 29. April 2010]
Sicherlich bergen pauschale Entschädigungen mehr Probleme, als es sich die Betroffenen wohl vorstellen. Aber verräterisch ist nicht der Ruf nach finanziellen Entschädigungen. Verräterisch ist, wenn der Repräsentant einer Organisation, die sich an Entschädigungen wird beteiligen müssen, diese Art von Entschädigung als verräterisch verdächtigt. Hier wird ein Verdacht ausgesprochen, der ehrabschneidend ist.
Der Kardinal sollte sich eher Sorge machen um die angeschlagene Glaubwürdigkeit und damit die Ehre seiner Kirche. So aber macht sich Hochwürden zu Merkwürden.
PS:
Verräterisch
»Hintergrund: Entschädigungszahlungen«
»Immer mehr Opfer von sexuellem Missbrauch melden sich zu Worte. Wie in anderen Ländern drohen der katholischen Kirche auch in Deutschland Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe. «
Entschädigungsfragen
Entschädigungsfragen
Bevor der Runde Tisch sich zum Thema Entschädigung äußert, dürfte es gut sein, daß die ehemaligen Heimkinder sich selber darüber klar werden, was sie wollen – und sie sollten es über die drei Vertreter der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch in die Tagesordnung einbringen, unabhängig davon, wie gut sich jeder/jede Einzelne von den Vertretern vertreten fühlt. Wenn die ehemaligen Heimkinder eine Diskussion zum Thema zustande bringen und realisierbare plausible Vorschläge machen, werden die Vertreter nicht umhin können, diese am Runden Tisch wiederzugeben.
Was muß also jeder Einzelne zunächst für sich, dann aber möglichst alle miteinander klären?
Da ist zunächst einmal die Motivation.
Ich zähle die von mir wahrgenommenen Motive auf:
1. Die einen wollen einen öffentlichen symbolischen Akt. Sie sagen, was mir angetan wurde, kann ohnehin nicht mit Geld wieder gutgemacht werden. Es geht also um öffentliche Rehabilitation, ohne weitergehende Ansprüche.
2. Andere wollen eine Art Genugtuung durch Demütigung der Täter(-organisationen). Sie haben erklärtermaßen einen Haß, zumeist auf die Kirche und ihre Einrichtungen. Dies ist ein Rachemotiv, verbunden mit hohen Geldforderungen. „Die sollen bluten!“ Ich nenne dies Motiv ohne jede moralische Beurteilung, denn ich kann es verstehen. Doch ich halte es für aussichtslos, auch nur in die Nähe der geforderten 25 Milliarden zu kommen. Es sei denn, jemand schafft es, gerichtlich per Einzel- oder Sammelklage eine präzedenzhafte Regelung zu erreichen. siehe auch:
https://dierkschaefer.wordpress.com/2009/12/03/wer-ist-fit-fur-die-ochsentour/
3. Wieder andere wollen eine sachliche Aufrechnung: Geleistete Arbeit, verlorene Zeit, (Aus-)bildungsdefizite, erlittene Qualen. Dafür wäre ein Preis auszuhandeln.
4. Eine weitere Gruppe möchte eine Aufbesserung ihrer bedrängenden Lage (Hartz IV) inform einer Opferrente.
5. Schließlich ist noch das Motiv „Alters- und Pflegeheim“ zu nennen. Diese Gruppe sieht sich in absehbarer Zeit wieder in eine totale Institution verfrachtet und befürchtet Retraumatisierungen. Sie möchten eine andere Form der Altersunterbringung – einige haben schon konkrete Vorstellungen.
Die Motivgruppen sind hier getrennt, doch in der Realität überlappen sie sich. Jeder kläre für sich sein Hauptmotiv und was ihm am zweitwichtigsten ist, falls das erste Ziel unerreichbar bleibt. Jeder überlege auch, ob ihn das Erstrebte wirklich zufrieden stellen wird.
Testfrage: Wie werde ich mich fühlen, wenn ich mein Ziel erreicht habe? Welche Probleme kommen danach auf mich zu? (Es könnten unbedachte neue sein.) Also: „Was will ich wirklich?“
Nun zum Thema Entschädigung – Für die einzelnen Fonds verweise ich wieder einmal auf meine Verfahrensvorschläge. Verfahrensvorschläge-RT
Vorab: Rentenfonds und Therapiefonds
Nicht verhandelbar sollten die Ansprüche auf Rentenersatzleistungen und Therapiekostenersatz sein. Für den Rentenersatzfonds sollte man nur auf die geleistete Arbeit abzielen, die ohne Sozialabgaben und meist auch ohne Bezahlung erbracht wurde. Der Zwangsaspekt, die Schläge, die Belohnung mit Suchtmitteln (Zigaretten) gehören in den Schmerzensgeldfonds.
Rentenersatz und Therapiekostenersatz sind zwar Einzelfallentscheidungen, die jedoch gruppenmäßig bei Vorliegen der Kriterien (Zwangs-)arbeit und Therapiebedürftigkeit zugesagt werden können.
Wenn diese beiden Fonds nicht zugestanden werden, und zwar recht großzügig, dann braucht man nicht mehr zu fragen, ob die andere Seite überhaupt guten Willens ist und die Notlage der ehemaligen Heimkinder verstanden hat. Man muß allerdings auch sehen, daß bei einer wie auch immer rechtlich gestalteten Anerkennung im Regelfall sich die Einkommenslage der ehemaligen Heimkinder nur geringfügig verbessern dürfte.
Doch für diese Forderungen sollte man zwei spezielle Fonds fordern, weil die Bedingungen nicht auf alle ehemaligen Heimkinder zutreffen. Zudem sollten diese Forderungen nicht mit anderen Arten des Entschädigungsanspruchs verrechnet werden, zumal für den Rentenfonds auch die Wirtschaftsbetriebe heranzuziehen sind, die damals von der Kinderarbeit profitiert haben. Das sind Firmen, landwirtschaftliche Betriebe und die Heime in ihrer Funktion als Wirtschaftsbetrieb.
Schmerzensgeldfonds und Verteilungsprobleme
Die weiteren Entschädigungsaspekte sind schwieriger zu regeln. Man muß bedenken, daß die in der Summe beachtlichen Zahlungen in Irland offensichtlich auf einer einzigen Grundlage beruhen: dem sexuellen Mißbrauch. Die Lage der deutschen Heimkinder war differenzierter. Nicht alle Schädigungen in der Biographie treffen auf jeden zu: Demütigung, der Zwangsaspekt bei der Zwangsarbeit, Verweigerung von Bildung und Ausbildung, Mißhandlung, Mißbrauch. Dies macht eine Pauschalregelung unmöglich.
Gesetzt den Fall, es gäbe eine große Pauschalsumme à la Irland: Nach welchen Gesichtspunkten sollte die halbwegs gerecht aufgeteilt werden? Der VeH und seine „Opferanwälte“ müssen sich fragen lassen, wie sie sich die Verteilung eventueller Entschädigungsgelder gedacht haben. Es geht ja schließlich nicht nur darum, möglichst hohe Summen zu erstreiten, sondern so weit wie möglich Rechtsfrieden zu bewirken, auch unter den ehemaligen Heimkindern selber. So kann die im Heim verbrachte Zeit allein kein Maßstab sein. Nicht alle Heime und Gruppen in den Heimen waren gleich schlimm. Es gab sogar gute Heime. Mit denen, die Glück gehabt haben, werden die anderen wohl nicht teilen wollen. – Und die Geldgeber, wer auch immer das sein wird, werden allenfalls für die schlimmen Fälle zahlen wollen, nicht aber für „Trittbrettfahrer“.
Wie sind also die einzelnen Beschwerdeinhalte zu werten? Was „kostet“ die Demütigung, was ist anzusetzen für die Mißhandlung, den Mißbrauch, was für die verweigerte Bildung?
Das sind noch nicht alle Probleme. Erfahrungsgemäß verarbeiten die Menschen schlechte Erlebnisse unterschiedlich. Manche kommen mit Fürchterlichkeiten klar, andere können auch weniger Fürchterliches nicht „wegstecken“. Es gibt keine Gleichheit im Leiden. Soll also die anhaltende Retraumatisierbarkeit der Meßfaktor sein? Und wer beurteilt deren Schweregrad?
Schließlich wird die Frage auftauchen, was die einzelnen ehemaligen Heimkinder vermutlich im Leben erreicht hätten, wenn sie nicht im Heim gewesen wären. Bei vielen dürften die familiären Verhältnisse nicht unbedingt förderlicher gewesen sein als die schulischen und beruflichen Angebote in den Heimen.
All diese Fragen und vielleicht noch mehr müssen mit Überlegung und mit Einbeziehung der ehemaligen Heimkinder angegangen werden. Es wäre gut, wenn die ehemaligen Heimkinder ihre Vorstellungen und Forderungen rechtzeitig einbringen. Sonst laufen sie Gefahr, daß gegessen werden muß, was auf den Tisch kommt – und das haben sie ja oft genug leidvoll erfahren.
Ein Nachtrag zum Thema Verjährung.
Da ich kein Jurist bin, kann ich diese Frage rechtlich nicht beurteilen. Doch als Pfarrer sage ich: Wenn Institutionen, die mit Ewigkeitswerten handeln, sich formaljuristisch hinter „Verjährung“ verstecken, dann haben sie ihre Glaubwürdigkeit gründlich verspielt.
Ein Angebot an die Kirchen, ihre Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen, war mein öffentlicher Bußaufruf. Bisher sehe ich nicht, daß eine irgendeine kirchliche Stelle in irgendeiner Weise konstruktiv darauf reagieren will.
Hier noch einmal der Bußaufruf: http://www.petitiononline.com/heimkids/petition.html
Anhörung Runder Tisch, 2. April 2009
Anhörung am Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“
Berlin, Donnerstag, 2. April 2009 Dierk Schäfer
Ohne Auftrag von dritter Seite und in meiner freien Zeit bin ich freiwillig zu dieser Anhörung erschienen. Ich habe auch weder die Absicht noch die Aussicht auf irgendeine Honorierung meines Beitrages.
Ich bin Pfarrer der evangelischen Landeskirche Württemberg, seit Februar dieses Jahres im Ruhestand. Mit Heimkindern bin ich in Kontakt seit meiner ersten Kriegskindertagung an der Evangelischen Akademie Bad Boll im Jahr 2000. Neben einigen persönlichen Kontakten gibt es viele per Telefon und eMail. Manche Gespräche nehmen zuweilen seelsorgerlichen Charakter an. Hierbei dürfte auch meine langjährige Beschäftigung mit Traumatisierungen und der Notfallseelsorge eine Rolle gespielt haben. Aufgrund dieser Kontakte und einiger schriftlicher Äußerungen im Internet zur Heimkinderproblematik haben einige ehemalige Heimkinder gefordert, mich an den Runden Tisch zu berufen. Dies ist nicht erfolgt. Mein heutiger Beitrag geschieht lediglich im Rahmen einer Anhörung.
Für diesen Beitrag haben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches die Texte „Verfahrens-vorschläge-RT“ und „Rueck-Sicht“ als handout vorgelegen. Sie stehen in Zusammenhang mit diesem Bericht. Die „Verfahrensvorschläge“ sind eine anläßlich der Anhörung leicht überarbeitete Fassung eines Vorläufertextes, mit ergänzenden Fußnoten und zwei integrierten Anlagen.
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Anlage „Verfahrensvorschläge“ hier als PDF runterladen
Anlage „Ruecksicht“ hier als PDF runterladen
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