Glückliches Österreich!
»Etwa 7000 Gewaltopfer sollen 300 Euro monatlich erhalten. Über die Aufteilung der Kosten wird noch mit Ländern und Kirche verhandelt.«[1] [2]
In Deutschland wären die Zahlen größer. Dennoch hätte man auch hier mit einer pauschalen Entschädigung zwar keine Gerechtigkeit, aber doch einen Rechtsfrieden schaffen können. Doch das Bestreben von Staat und Kirchen, möglichst billig aus einem Menschenrechts-Skandal herauszukommen, war größer. Erst Verleugnung, dann Vertuschung und dann der große Betrug am Runden Tisch unter der Führung von Antje Vollmer, die leider auch Pfarrerin ist. Der Imageschaden zuvörderst für die Kirchen ist immens. Doch die schlafen immer noch den Schlaf des vermeintlich Gerechten. Verjährung[3] ist doch eine feine Sache. Nur wird man dadurch nicht glaubwürdig.[4]
Betroffenheit kann man heucheln, glaubwürdig wird man erst, wenn man reletiv großzügig entschädigt. Gekonntes Problemmanagement sieht anders aus.
[1] http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5179700/Ehemalige-Heimkinder-bekommen-Entschaedigung
[2] http://archiv.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=65570
[3] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
[4] http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=2812
Die Szene wird zum Ritual – Missbrauch – dasselbe in Grün
»1.000 Opfer bei Berliner Grünen. Bis in die 90er Jahre hinein war die Alternative Liste ein Hort für sexuelle Gewalt gegen Kinder.«[1]
- Nachdem der Missbrauch nicht mehr übersehen und übergangen werden konnte, gab es eine Studie. Die Ergebnisse liegen vor.
- Jetzt sind wir in der Phase der öffentlich bezeugten Beschämung.
- Danach kommt das Entschuldigungsgestammel.
- Das Ritual ist abgeschlossen. Ite missa est – geht hin im Frieden des Herrn. Man hofft und meint, die Sache abgehakt zu haben. Haben wir doch honorig ad acta gelegt.
- Sollte wider Erwarten das Thema „Entschädigung“ aufkommen, wird es heißen: Das kann mit Geld gar nicht wieder gutgemacht werden.
- Wenn den Opfern aber das Ritual nicht die Sprache verschlagen hat, werden sie Forderungen stellen.
- Da man sich öffentlich geschämt hat, muß man was tun.
- Man richtet man einen Runden Tisch ein.
- Dieser grüne Tisch wird moderiert von einer grünen Politikerin, die Erfahrung mit Runden Tischen hat. Ich wüßte da schon eine. Sie wird ein Ergebnis produzieren:
- o Ein systematischer Missbrauch der GRÜNEN oder der Alternativen Liste hat nicht stattgefunden.
- o Es waren Einzeltäter.
- o Da die schon verstorben sind, können sich die Geschädigten an schon bestehende Fonds wenden.
- o Es gibt einen für Missbrauchte, so wie es einen für ehemalige Heimkinder gibt.
- o Dort gibt es keine Entschädigung.
- o Sollten die Opfer aber noch unter Folgeschäden leiden, können sie Hilfeleistungen für ihre schwierige Lebenslage erhalten, soweit diese aus dem Missbrauch resultiert.
- o Dazu müssten sie einen Antrag stellen, den Missbrauch möglichst detailliert und glaubhaft schildern: Wann, wo, wie oft, durch wen?
- o Rechtsansprüche erwachsen daraus nicht. Es handelt sich um rein freiwillige in der Höhe begrenzte Hilfeleistungen, zu denen die GRÜNEN einen Beitrag leisten.
- o Sollte jemand daraus den falschen Schluss ziehen, sich direkt an die GRÜNEN wenden zu können, so wird er auf den Fonds verwiesen, in den man ja eingezahlt hat.
- o Zu beachten sind die Fristen für die Antragstellung.
Soweit das Prozedere, das nach dem feierlichen Ritual kommt: Die Niederungen des Einhegens, am besten Abwimmelns von Ansprüchen.
Woher ich das kenne?
Am besten fragen Sie Frau Dr. Antje Vollmer. Die hat am Runden Tisch die ehemaligen Heimkinder gekonnt über den Tisch gezogen und darf stolz auf ihre Leistung sein. Das habe sogar ich bewundernd anerkannt.[2]
[1] https://www.freitag.de/autoren/christian-fueller/1-000-opfer-bei-berliner-gruenen
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
„Er hat das nicht überlebt“, sagt er, obwohl sein Bruder nicht tot ist.
Die Unfähigkeit zu trauern haben wir nicht noch nicht überwunden. Das Entschuldigungsgestammel, ein Begriff von Helmut Jacob, ist nur die Camouflage dieser Unfähigkeit. In der Heimkinderfrage finden wir die Unfähigkeit auf beiden Seiten[1]. Doch die ehemaligen Heimkinder sind exkulpiert, denn die einen können in ihrer Empörung, die anderen in ihrer Scham keinen Trauermodus finden. Die Täterseite hingegen könnte, wenn sie wollte. Dafür bedarf es jedoch mehr als bloße Rituale, auch mehr, als die Beauftragung wissenschaftlicher Untersuchungen – denn die Opfer leben noch. In wenigen Tagen endet die Frist für einen Teil der Opfer auf Antragstellung für Hilfeleistungen mit entwürdigenden Prozedere.
Die Verbrechen sind nicht einfach gleichzusetzen. Den Begriff der Unfähigkeit zu trauern hat Alexander Mitscherlich geprägt – und ein paar Parallelen gibt es doch:
»Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beauftragten ihn 1946 die Ärztekammern der drei Westzonen mit der Leitung einer Kommission zur Beobachtung der „NS-Ärzteprozesse“ in Nürnberg. Er bekam den Auftrag, „alles zu tun, um den Begriff der Kollektivschuld von der Ärzteschaft in der Presse und in der Öffentlichkeit abzuwenden“. Der Kommission gehörten neben Mitscherlich noch fünf weitere Personen, darunter Alice von Platen-Hallermund und sein Mitarbeiter Fred Mielke (1922−1959), an. Im März 1947 erschien die Prozess-Dokumentation Diktat der Menschenverachtung: Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen in einer Auflage von 25.000 Exemplaren. In der Mitscherlich allerdings, erschüttert von den Grausamkeiten, von denen er in den Prozessen erfahren hatte, über die Verbrechen deutscher Mediziner in den Konzentrationslagern berichtete. Der ursprüngliche Plan, einen Bericht in Deutsche Medizinische Wochenschrift (DMW) zu veröffentlichen, war an der Ablehnung der Redaktion gescheitert. Die Broschüre Diktat der Menschenverachtung: Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen wurde in der DMW und anderen Ärzteblättern nicht erwähnt. Auch in der sonstigen Presse fand die Broschüre fast keine Erwähnung.
1949 erschien das Buch Wissenschaft ohne Menschlichkeit: Medizinische und Eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg über die NS-Ärzteprozesse, in einer Auflage von 10.000 Exemplaren. „1960 erinnert sich Mitscherlich: ‚[…] Nahezu nirgends wurde das Buch bekannt, […] Es war und blieb ein Rätsel – als ob das Buch nie erschienen wäre.‘ Über das Schicksal des Buches herrscht bis heute Unklarheit. Mitscherlich vermutete, es sei von den Ärztekammern […] ‚in toto aufgekauft‘, denn alle Exemplare seien ‚kurz nach dem Erscheinen aus den Buchläden‘ verschwunden“. „Alexander Mitscherlich war seitdem freilich aus den medizinischen Fakultäten Deutschlands ausgegrenzt; […] er [wurde] nie an eine medizinische Fakultät berufen. Als er berufen wurde, war es die Philosophische Fakultät der Frankfurter Universität“. 1960 erschien die Prozess-Dokumentation aus dem Jahr 1949 mit dem Titel Medizin ohne Menschlichkeit erneut. Von dieser wurden bis 1996 119.000 Exemplare gedruckt, welche große Resonanz fanden. Im Buch sprach Mitscherlich von 350 Medizinverbrechern unter 90.000 Medizinern im Reich
Um seine Erschütterung auch philosophisch zu verarbeiten, brauchte er 20 Jahre, bis er zusammen mit seiner Frau Margarete 1967 Die Unfähigkeit zu trauern veröffentlichte.«[2]
[1] http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/misshandelte-heimkinder-der-zeitgeist-ist-eine-schlechte-entschuldigung-13328032.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
„Es gab furchtbare Dinge, für die wir uns nur entschuldigen können.“
„Es gab furchtbare Dinge, für die wir uns nur entschuldigen können[1]“
Niemand hindert die Diakonie Himmelsthür daran, mehr zu tun, als sich zu entschuldigen. Nur zu!
[1] http://www.epd.de/zentralredaktion/epd-zentralredaktion/diakonie-himmelsth%C3%BCr-arbeitet-erstmals-geschichte-auf
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