Dierk Schaefers Blog

Ein Nachruf wäre angemessen gewesen, doch die Größe zur Demut hatten sie nicht.

Schade. Auch wenn Helmut Jacob zu Lebzeiten ein unermüdlicher Kämpfer für die geschundenen Kinder der Volmarsteiner Anstalt und damit unbequem war, so galt es doch seine Lebensleistung zu würdigen, ohne „Betroffenheitsgestammel“, wie er es nannte, aber in ehrlichen Worten der Anerkennung und einer Verneigung vor dem Verstorbenen. Leitungspersonen der Anstalt waren zwar bei der Trauerfeier in der Kirche zugegen, doch das war’s, um mit den Worten von Helmut Jacob zu sprechen

An Würdigung hat es ansonsten nicht gefehlt. Für Helmut Jacob gab es in der fast voll besetzen Anstaltskirche eine kirchliche Trauerfeier. Vor dem Altar waren die Urne und ein großes Photo von ihm aufgestellt. img 13541.jpgSein Chor, er war dort Mitglied, sang sehr schön. Pastor Jochen Twer, Taufpate und Weggenosse von Helmut Jacob, hielt eine sehr einfühlsame Predigt. twer-jakob

In meinem Nachruf verlas ich den Text aus meinem Blog und die Reaktionen (Kommentare) anderer ehemaliger Heimkinder. (beides unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/ ).

Helmut Jacob war mit guten Gründen aus der Kirche ausgetreten und hatte dies auch kundgetan: http://helmutjacob.over-blog.de/article-die-kirche-die-sie-reprasentieren-hat-hilflose-geschopfe-gottes-zu-opfern-gemacht-austrittsbe-123811981.html . Ich hielt es für angemessen und erforderlich, seine Gründe zu verlesen und schloss mit einer Bibelstelle, die mir gleich durch den Kopf gegangen war, als ich von seinem Tod hörte:
Ich habe einen guten Kampf gekämpft, ich habe den Lauf vollendet, ich habe Glauben gehalten; hinfort ist mir beigelegt die Krone der Gerechtigkeit. (2.Timotheus 4, 7f). Ja, er hat den Glauben gehalten, anders als seine Kirche. In unserer Erinnerung trägt er die Krone der Gerechtigkeit.

Es war bewegend zu sehen, wie die Trauergemeinde, viele davon im Rollstuhl, im Regenwetter auf dem Friedhof von ihm Abschied nahmen.

Danach kamen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen und ich lernte Helmut Jacob ganz anders kennen als bisher. Eine Photo-Präsentation machte mir sein Leben lebendig, auch ein sehr launiger Vortrag. Es durfte gelacht werden und es wurde gelacht. Ja, so war er. Ich bin sicher, dass es ihm gefallen hätte. Photos von ihm zum Mitnehmen klebten an der Wand. Später stieß ich im Netz auf den Nachruf seiner Assistentinnen. Einen so reizenden Nachruf bekommt nicht jeder, dafür muss man schon eine besondere und liebenswerte Persönlichkeit gewesen sein: http://jacobsmeinung.over-blog.com/2017/10/abschied-von-helmut.html

traueranzeige

Die Traueranzeige schloss mit den Worten:

Wer in Helmuts Sinne tätig sein möchte, kann an die Evangelische Stiftung Volmarstein – Marianne Behrs Haus – spenden. IBAN: DE40 3506 0190 2101 5990 54 – Kennwort: Beerdigung Helmut Jacob -.

Marianne Behrs lebte in Volmarstein auf der untersten Stufe der Hackordnung. Ihr Gedenken ist verbunden mit dem an Helmut Jacob. Ich werde in einigen Tagen hier im Blog auf Marianne Behrs zurückkommen.

Untersuchungsausschuss gefordert

Posted in Geschichte, Gesellschaft, heimkinder, Justiz, Kirche, Kriminalität, Pädagogik, Politik by dierkschaefer on 25. Mai 2014

Gefordert wird ein Untersuchungsausschuss zur Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975[1]

 

Wird es ihn geben? Wie frei wäre er in der Beweiswürdigung?

 

Die Fragen sind nicht unberechtigt angesichts

  • der Geschichte des Runden Tisches/Heimkinder,
  • seiner Vorgeschichte und Installierung,
  • seiner Arbeitsphase,
  • seiner Ergebnisse und
  • deren Umsetzung.

Der Runde Tisch/Heimkinder hatte einen vergleichbaren Untersuchungsgegenstand. Darum haben sich schon in frühem Stadium auch ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie an den Runden Tisch gewendet. Doch der erklärte sich für diese Betroffenengruppe nicht zuständig, also blieben sie außen vor. Dies betraf und betrifft logischerweise auch den Fonds, der als Ergebnis des Rundes Tisches eingerichtet wurde, finanziert – zumindest nach Plan – zu je einem Drittel vom Staat (wer auch immer in unserem abgestuft föderalen System dafür erfolgreich anzusprechen ist,) und den beiden Großkirchen, die eine ähnlich föderale Struktur haben, zusätzlich zu den Unterschieden zwischen den „verfaßten“ Kirchen und ihren Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist berechtigt, weil es wichtig ist zu erfahren, warum gerade die schwächsten der ehemaligen Heimkinder, die aus Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen übergangen wurden, war doch bei ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen. Die Ausnutzung dieser besonders Hilfebedürftigen stellt eine noch dringendere Untersuchungsnotwendigkeit dar, als die der Behandlung der Schutzbefohlenen aus den Erziehungsheimen, die allerdings auch im höchsten Grad verwerflich war. Das mindeste wäre gewesen, beide Gruppen gleich zu behandeln. Diese Ungleichbehandlung ist an sich schon unverständlich und bedarf der Aufklärung. Der Handlungsbedarf ist umso dringender angesichts der Nichtdiskriminierungsrichtlinien nach UN- und EU-Recht[2].

Doch nicht genug damit. Wenden sich ehemalige Heimkinder aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 an „ihre“ Einrichtung, so werden sie abgewiesen mit der Begründung, man habe ja bereits in den Heimkinderfonds einbezahlt, der sei zuständig – was dieser ablehnt. Ich beziehe mich hier auf das Beispiel der früheren Volmarsteiner Anstalten[3]. Ein Untersuchungsausschuß müßte sich also auch um die Geldflüsse kümmern, die angeblich zugunsten dieser Betroffenengruppe geleistet und wohl fehlgeleitet wurden[4].

Eine weitere Unklarheit besteht hinsichtlich der Vorkommnisse sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Dafür gab es einen eigenen Runden Tisch mit anderen Ergebnissen. Mir ist bis heute nicht klar, ob ehemalige Heimkinder, die nicht nur mißhandelt usw., sondern auch mißbraucht wurden, Leistungen aus beiden Fonds erhalten können, die Ergebnis beider Runder Tische waren. Da es auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie neben vielfachen Mißhandlungen fallweise auch sexuellen Mißbrauch gab, wäre es sinnvoll, es hier nicht zu einem weiteren Beispiel unterschiedlicher Opferdignitäten kommen zu lassen.

Der Runde Tisch/Heimkinder hat mit dem Fonds erklärtermaßen kein Recht geschaffen, kein einklagbares Anrecht auf irgendwelche Leistungsansprüche. Folgerichtig wurden die Leistungen aus dem Fonds zunächst auch als erklärungspflichtiges Einkommen der Empfänger angesehen. Inwieweit die auf Bundesebene politisch gewünschte Nicht-Anrechenbarkeit auf allgemeine Sozialleistungen von allen Sozialämtern respektiert wird, ist mir nicht bekannt.

Verbunden mit den Leistungen aus dem Fonds sollten, zumindest in der Anfangszeit der Antragstellungen, auch Verzichterklärungen auf sonstige Leistungen in dieser Sache, egal von wem, unterzeichnet werden. Wenn nun ein Untersuchungsausschuß für die bisher nicht eingeplanten ehemaligen Heimkinder gefordert wird, so sollte das nicht auf Gleichstellung im Unrecht hinauslaufen, eine Gleichstellung im rechtsfreien Raum, der frei bleibt von rechtlichen Ansprüchen der Opfer. Der Untersuchungsausschuß sollte sich auch mit den staatlichen Zuständigkeiten für die Zustände in kirchlichen Einrichtungen für Kinder befassen, wie sie vom EuGH im Verfahren gegen Irland definiert wurden. [5]

 

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist allemal gut begründet und er sollte seine Effektivität darin erweisen, daß er die Fehler, die am Runden Tisch Heimkinder sehenden Auges[6] und wie ich meine absichtlich gemacht wurden, vermeidet und Recht schafft.

 

 

Anhang

Zur Erinnerung und Vertiefung seien hier noch einmal die Vorgeschichte, die Geschichte und die Nachgeschichte des Runden Tisches skizziert und in diesem Zusammenhang auf die Aufgaben des gewünschten Untersuchungsausschusses hingewiesen.

1. Die Vorgeschichte

Auf die Gewalt an Heimkindern in kirchlichen wie staatlichen Erziehungsheimen muß nicht weiter eingegangen werden. Hier hat der Runde Tisch hinreichend Material zusammentragen lassen und es gibt auch wissenschaftliche Veröffentlichungen, die belegen, daß die Klagen der ehemaligen Heimkinder aus diesen Einrichtungen die Zustände realistisch wiedergeben:

  • Einweisungen ohne korrekte rechtliche Grundlage,
  • Zwangsarbeit[7],
  • persönlichkeitszerstörende Demütigungen,
  • Mißhandlungen und
  • sexueller Mißbrauch

… waren in den untersuchten Heimen nicht ungewöhnlich, in manchen alltäglich. Durchgängig war das Vorenthalten von Bildungsangeboten, die die Kinder befähigt hätten, anspruchsvollere Berufe mit Zukunftsperspektive zu ergreifen. Dies alles gehört nur darum hierher, weil die Bedingungen für die Insassen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 nicht besser waren. Beispielhaft sei hier auf die Volmarstein-Untersuchung verwiesen[8].

Man darf erwarten, daß eine Untersuchung ähnlicher Einrichtungen zu ähnlichen Ergebnissen kommen wird. Dies wäre die erste Aufgabe des Ausschusses. Am Runden Tisch wie auch in der Nachgeschichte mit dem Fonds für ehemalige Heimkinder fanden diese Einrichtungen keine Berücksichtigung, nicht einmal Erwähnung. Vom Runden Tisch wurde recht rüde mitgeteilt, man sei für diese Gruppe nicht zuständig. Dabei blieb es bis heute. Das gleiche gilt, und sei der Vollständigkeit halber angefügt, für Säuglingsheime.

2. Die Geschichte des Runden Tisches …

… ist insofern heranzuziehen, als sich eine solche nicht wiederholen darf, nun für die bisher vernachlässigten Heimkindergruppen. Nach erfolgreicher Petition der ehemaligen Heimkinder aus den Erziehungsheimen[9] setzte der Bundestag den Runden Tisch unter der Leitung von Frau Vollmer ein. Frau von der Leyen, die damalige Familienministerin ließ jedoch verlauten: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.[10] Diesen Teil der Geschichte habe ich in meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2009[11] ausführlich dargestellt und auf weitere „Geburtsfehler“ verwiesen, so besonders die asymmetrische Machtverteilung am Runden Tisch, die vonseiten der Leitung wie der Mehrheit nie als Problem angesprochen, geschweige denn kompensiert wurde. So wurde der Runde Tisch zum Lehrstück, wie man schwächere Partner übertölpelt. Das Ergebnis war eine erzwungene Einstimmigkeit mit allen Tricks, die einer gewieften Verfahrensleiterin zur Verfügung stehen. Ich habe diesen Teil der Geschichte analysiert und interpretiert[12]. Ein Untersuchungsausschuß wird – denke ich – um eine gründliche Beachtung dieser Vorgänge nicht umhinkommen können.

 

3. Die Nachgeschichte …

… ist noch nicht abgeschlossen und ich kann auf diverse aktuelle Veröffentlichungen in den Medien verweisen, aber auch auf meinen Blog, der diese Probleme immer wieder aufgreift.[13] Zur Nachgeschichte gehört aber auch, daß (angeblich) Behinderteneinrichtungen den Fonds Heimkinder gespeist haben, obwohl dieser nicht für diese Gruppe vorgesehen war, und folgerichtig ist man dort auch nicht bereit, Zahlungen zu leisten. Meine Anfrage an die Volmarsteiner Anstalten[14] blieb bis heute ohne Antwort. Auch deren ehemaligen Insassen wurde auf gleiche Anfrage keine Antwort zuteil[15].

 

Nun also die Bitte nach einem Untersuchungsausschuß für die Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während der Jahre 1950 bis 1975. Hoffentlich kommt er und hoffentlich kann er freigehalten werden von allem Ränkespiel der Einrichtungen, die ihn zu fürchten haben.

 

 

[1]http://www.bioskop-forum.de/publikationen/newsletter-behindertenpolitik.html

Der Antragstext: „Der Deutsche Bundestag möge einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einrichten, der

Erstens: die Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 untersucht.

Zweitens: die gesetzlichen Bestimmungen der 30jährigen Verjährung in den Fällen aufhebt, in denen Heimmitarbeiter gegen internationale Vereinbarungen verstoßen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.“

[2] http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Internationales/EU/EU_node.html

[3] Heute „Die Evangelische Stiftung Volmarstein“ http://www.esv.de/

[4] Siehe auch unten Punkt 3. Die Nachgeschichte

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/ http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html

[6] Ich habe in einer Anhörung bei der zweiten Sitzung des Runden Tisches alle Problembereiche behandelt und anschließend zu Protokoll gegeben https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf , zudem habe ich Verfahrensvorschläge unterbreitet, die zu einem angemessenen Ergebnis geführt hätten, wenn man denn gewollt hätte: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf , erneut aufgegriffen unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/08/27/losungsvorschlage-von-dr-wiegand/

[7] Ein Begriff, der am Runden Tisch nicht zugelassen war, doch der Tatsache, daß erzwungene Arbeit, über normale Mithilfe im Heimalltag hinausging hatte auch die Vorsitzende als richtig anerkannt. Kompensationszahlungen für entgangene Rentenansprüche werden jedoch erst für Zwangsarbeit ab dem 14. Lebensjahr gewährt, obwohl es auch nachgewiesenermaßen Kinderarbeit gegeben hat.

[8] Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe, Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967 eine Besprechung unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/

[9] http://www.veh-ev.eu/Der_Verein/Petition/Petition_des_Vereins_ehemaliger_Heimkinder.pdf

[10] Zitiert nach: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf

[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2009/04/05/anhorung-runder-tisch-2-april-2009/

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[13] https://dierkschaefer.wordpress.com

[14] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/21/volmarsteiner-anstalten-und-ihr-finanzbeitrag/

[15] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/12/12/sobald-wir-konkretere-informationen-erhalten-melden-wir-uns-bei-ihnen/

Eine Veröffentlichung jetzt schon kann da nicht schaden

Posted in heimkinder, Kinderrechte, Kirche, Politik by dierkschaefer on 29. März 2014

helmutjacob commented on Die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)hatte eingeladen …
… und über 350 Betroffene sind der Einladung gefolgt. Mehr dazu …

„… und über 350 Betroffene sind der Einladung gefolgt.“
Ich auch, und zwar mit einem Textbeitrag, der die Sicht der behinderten Heimopfer darstellt und in Münster dankenswerterweise (Tausend Dank an den VEH!) verlesen wird. Eine Veröffentlichung jetzt schon kann da nicht schaden:
Vortrag für die Sitzung in Münster
Sehr geehrte Damen und Herren,
die „Freie Arbeitsgruppe Johanna-Helenen-Heim 2006“ vertritt behinderte ehemalige Kleinkinder und Schulkinder. Es handelt sich hier um ein Heim der damaligen „Orthopädischen Anstalten Volmarstein“ bei Hagen. Heute ist diese Anstalt als „Evangelische Stiftung Volmarstein“ deklariert, was der Einrichtung einen moderneren Anstrich, also mehr Schein als sein, gibt.
Die Arbeitsgruppe besteht aus neun Mitgliedern, davon fünf Heimopfern und vier ehemaligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Einrichtung.
Über die Verbrechen auf den Kinderstationen und in den Schulräumen des Johanna-Helenen-Heimes muß ich nicht viele Worte verlieren. Sie sind umfangreich dokumentiert in dem Buch der Historiker Schmuhl/Winkler mit dem Titel: „Gewalt in der Körperbehindertenhilfe – Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967“ Allerdings hat die Arbeitsgruppe selbst Recherchen angestellt, die sich übrigens mit den Ergebnissen der Historiker decken. Sie finden diese auf der Homepage der Gruppe. Die Eingabe der Stichwörter „Gewalt im JHH“ führt Sie ans Ziel.
Der Vertrag mit dem Historiker-Duo kam unter Zwang zustande. Die Arbeitsgruppe entschloß sich schon 2008 zur Dokumentation ihrer Arbeit auf besagter Homepage. Unsere Forderungen sind konkret: 400,-€ Opferrente bis zum Lebensende oder 54.000,-€ in bar. Diese Forderungen sind angesichts der Verbrechen human. Schließlich wurden Kleinkinder und Schulkinder physisch, psychisch und sexuell mißbraucht. Auf der Homepage finden Sie Interviews mit etwa 20 Opfern. Sie zu lesen erfordert allerdings starke Nerven.
Die Opferrente ist darum wichtig, um bei erneuter Heimeinweisung, nun ins Altenheim, das Pflegepersonal zu bestechen, es milde zu stimmen. Denn machen wir uns nichts vor: In den Pflegeheimen ist auch heute noch Gewalt auf der Tagesordnung. Da ist der Pflege-TÜV eher ein lächerliches Siegel.
Unsere Forderungen decken sich wesentlich mit denen des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ wobei wir behinderungsbedingt den Betrag für die Opferrente erhöht haben. Diese Forderungen sind übrigens von einer Mehrheit aller Heimopfer getragen. Es haben zwei Internetabstimmungen stattgefunden. Um die 90% haben diesem Begehren zugestimmt.
Heute sind diese Forderungen für uns nicht mehr aktuell. Andere Länder zahlen wirkliche Entschädigung, die den Begriff „Entschädigung“ verdient. Es muß eine Angleichung an diese Opferentschädigungen stattfinden.
Die Zahlungen aus dem Opferfonds von Bund, Ländern und Kirchen empfinden viele Opfer als erneute Demütigung. Es ist bekannt, daß lediglich circa 1% der westlichen Heimopfer ihre Anträge gestellt haben. Noch einmal lassen sie sich nicht verhöhnen.
Zu diesem Fonds kam es durch umfangreiche Betrugsmanöver am „Runden Tisch Heimerziehung“ in Berlin. Die Tischvorsitzende Antje Vollmer blockte jeden Versuch ab, die Realität in den Heimen in den Nachkriegsjahrzehnten nachzuzeichnen. Kritische Eingaben in schriftlicher und mündlicher Form wurden schlichtweg ignoriert. Als nach einem halben Jahr absehbar war, daß auch die sogenannten Opfervertreter manipuliert wurden, forderte der „Verein ehemaliger Heimkinder“ anwaltliche Vertretung. Dies wurde sowohl gerichtlich als auch am Runden Tisch abgelehnt. So kam, was kommen mußte: Trotz vieler wissenschaftlicher Beiträge über die Nachkriegsjahrzehnte verneinte der Runde Tisch systematische Gewalt in den Heimen und schlug eine sogenannte Entschädigung von maximal 5.000,-€ vor. Die Begründung lautete: Man wolle die jüdischen Zwangsarbeiter in den Kriegsjahren nicht brüskieren.
Drei ständig anwesende sogenannte Opfervertreter und drei Stellvertreter, die übrigens 18 Juristen gegenüber saßen, sollten den Abschlußbericht unterzeichnen. Einer weigerte sich wohl. Und so trat laut Berichten Frau Vollmer vor die Tür des Verhandlungszimmers und meinte, etwa sinngemäß: „Wenn ihr nicht unterschreibt, bekommt ihr gar nichts.“ So wurde der Abschlußbericht einstimmig verabschiedet.
Allerdings haben sich inzwischen fünf sogenannte Opfervertreter von diesem Bericht distanziert. Sie schämen sich teilweise dafür, daß sie über den Tisch gezogen wurden.
Der „Runde Tisch Heimerziehung“ war eine Farce.
Es gilt noch einmal zu resümieren: Es herrschte flächendeckende Gewalt in den Heimen, zumindest unter kirchlicher Trägerschaft. Im Internet sind keine Berichte zu finden, in denen Heime in den Nachkriegsjahrzehnten beschrieben werden, die ohne Gewalt geführt wurden. Zunehmend mehr wird auch deutlich, daß die sexuellen Mißbräuche in den Heimen nicht selten waren. Im Johanna-Helenen-Heim reicht die Palette von unsittlichen Berührungen über Masturbationspraktiken an pubertierenden Kindern, homosexuell geprägten Handlungen bis hin zu Vergewaltigung. Dazwischen finden sich reichliche sexuelle Bloßstellungen und Demütigungen. Es besteht kein Zweifel mehr an diesen Verbrechen. Sie wurden in viele Büchern umfangreich dokumentiert. Dies alles konnte nur funktionieren, weil alle Aufsichtsorgane, aber auch wirklich alle, nicht funktioniert haben. Die städtischen – und Kreisjugendämter, die Landesjugendämter, die Heimleitungen und die Kirchenleitungen haben komplett versagt. Daß sich alle heute hinter dem Opferfonds verstecken, ist eine erneute Mißhandlung aller Opfer. Das muß ausdrücklich betont werden. Ein Skandal ist es auch, daß bis heute Behinderte, Kleinkinder und Säuglinge, zu Recht oder Unrecht in die Psychiatrie eingewiesen wurden, keinen Cent an Kompensationsleistungen erhalten. Wie verkommen muß die Moral von Kirchen und Politikern sein, die dagegen nicht aufschreien.
Die Forderung an die Bundesregierung und an die Länderkammern kann nur lauten: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dieser soll zum einen die tatsächliche Gewalt in den Heimen aufzeigen. Zum anderen ist aber auch die Arbeit des „Runden Tisches Heimerziehung“ mit den zahlreichen Manipulationen zu untersuchen. In Anhörungen der jeweiligen Ausschüsse müssen sowohl Zeitzeugen, als auch Opfer, als auch Erziehungswissenschaftler und solche Personen aussagen können, die diese Verbrechen umfangreich dokumentiert haben.
Bis zur Instandsetzung der Untersuchungsausschüsse müssen die Opferleistungen drastisch erhöht werden. Die Täternachfolger setzten auf die biologische Lösung: Je mehr Opfer sterben, desto leiser werden die Schreie der Geschundenen und Gequälten.
Meine Damen und Herren, setzten Sie diesem schändlichen Treiben ein Ende.