Kinderrechte sollen ins Grundgesetz
Ja, aber ich glaub’s erst, wenn sie drin sind. Beurteilen kann man sie erst, wenn man sie sich kritisch anschaut: 1. Welche Kinderrechte kommen ins Grundgesetz? 2. Welche Chancen haben ihre Umsetzung in Politik, Justiz und Verwaltung? Es wird also noch dauern.
Als jahrelanger Beobachter der Situation kann ich nur gequält schmunzeln über den Fortschritt, der bekanntlich eine Schnecke ist – und ob’s ein Fortschritt wird, sehen wir erst später.[1]
Nun endlich nimmt sich die Politik auf höherer Ebene (Koalitionsvertrag) des Themas an. Eine Zusammenfassung gab es gestern in der Sendung „Hintergrund“ des Deutschlandfunks. Man lese nach![2]
Ob es zu einer 2/3-Mehrheit im Bundestag reichen wird, halte ich für fraglich, denn – wie üblich – werden die Kinder nicht nach ihren wohlverstandenen Interessen gefragt, sondern die Vertreter der Interessen anderer:
- Elternverbände
- Männervereinigungen
- Frauenvereinigungen
- Kirchen
- Parteien
- Sozial- bzw. Jugendhilfeträger
und am wichtigsten:
- die Länder und ihre Kommunen
Die Liste ist wohl nicht vollständig, so habe ich z.B. die Rechtsdogmatiker nicht erwähnt.
Wenn einer Personengruppe, die bisher nur im Paket „Familie“ mitgemeint war, eigene Rechte eingeräumt werden sollen, schmälert das die Rechte und den Einfluss anderer – oder deren Finanzen. Diese anderen werden alle Möglichkeiten nutzen, um ihren Besitzstand zu wahren.
Die Eltern und ihre Verbände werden auf das Elternrecht pochen und darauf verweisen, dass für deren Missbrauch der Staat ein Wächteramt habe. Es ist ja auch richtig, dass der Staat nicht ohne Anlass, also willkürlich/ideologisch in die Familien hineinregieren soll. Autoritäre Staaten in Vergangenheit und Gegenwart sind ein abschreckendes Beispiel, die Hilflosigkeit von Kindern in unserem System in bekanntgewordenen Extremfällen allerdings auch. Es wird also darum gehen müssen, Elternrechte gegen die wohlverstandenen Interessen des Kindes abzuwägen und passende Maßnahme durchzusetzen, wobei unbedingt die Meinung der Kinder erfragt werden muss. Richter sind oft dieser Aufgabe nicht gewachsen. Das sollte also eine unabhängige Fachkraft tun, die den Kindern ihre Entscheidungsmöglichkeiten und auch die Folgen freundlich vor Augen führt. Das bedeutet: qualifizierte Einzelarbeit, die ist teuer. Sind uns die Kinder das wert? Wer soll das bezahlen?
Fragen in Zusammenhang mit Inobhutnahme sind besonders schwierig. Kinder sind zuweilen hinundhergerissen zwischen der Liebe zu ihren Eltern, selbst wenn diese drogenabhängig sind [Parentifizierung] oder sie gar mißhandeln einerseits und andererseits ihren wohlverstandenen Interessen. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen vonnöten, um den Kindern die Last der Verantwortung und die Schuldgefühle abzunehmen. Zu beachten ist der Zeitfaktor bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Oft ist hier eine Bindung entstanden, die stärker ist als manche Vorstellung von Blutsverwandtschaft. Die Vorstellung, dass soziale Elternschaft wichtiger ist als leibliche, ist vielen Menschen fremd. Sie denken nicht daran, dass es Aufgabe jeder Elternschaft ist, eine soziale zu werden.
Kinder bei Trennung und Scheidung sind dann besonders schlecht dran, wenn der Partnerschaftskrieg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wird. Im Hintergrund machen sich Männervereinigungen und Frauenvereinigungen stark. Auch sie folgen zumeist biologischen Denkmustern. Ein Kind gehört zur Mutter/zum Vater oder es hat Anrecht auf beide. Alles ist verheerend für Kinder, wenn die Eltern für das Kind nicht in erster Linie Eltern sein wollen – und es auch können. Zurzeit versuchen – vornehmlich – Männer, die oft unhaltbaren Entscheidungen der Familiengerichte auszuhebeln durch ein im Regelfall verpflichtendes Doppelresidenzmodell. Ob diese Aufteilung der Kinder von Fall zu Fall von den Kindern gewünscht wird und ob es für sie praktikabel ist, diese Frage interessiert nicht. Es kann und sollte in solchen Fällen immer darum gehen, im Einvernehmen mit den Kindern – möglichst auch mit den Eltern – eine kindgerechte, alltagstaugliche Lösung zu finden, die nach Kindesbedarf Flexibilität ermöglicht und auf Wunsch des Kindes auch wieder neu verhandelbar ist. Auch hier ist die Beratung und Begleitung von ideologisch unabhängigen Fachpersonal nötig. Mit der psychologisch-pädagogischen Fachkompetenz der Richter wird man wohl auch zukünftig nicht rechnen können.
Die Kirchen und andere Religionsverbände werden das Elternrecht in dem Sinne verteidigen wollen, dass diese das Recht auf religiöse Erziehung bis zur Religionsmündigkeit behalten sollten. Das ist problematischer als es aussieht. Denn es beinhaltet das Recht auf Beschneidung minderjähriger Jungen, was eindeutig dem Kinderrecht auf Unversehrtheit entgegensteht. Von dort ausgehend machen manche Agitatoren auch Front gegen die Kindertaufe; ein Kind solle unbehelligt von jedweder Religion aufwachsen, bis es sich selber entscheiden kann. Das ist völlig lebensfremd.[3]
Die Parteien sind, wie der Rundfunkbeitrag zeigt, unterschiedlicher Meinung.[4] Nach meiner Einschätzung haben alle kein besonderes Interesse an Kindern, sondern nur an ihren Wählergruppen. Das ist systembedingt. Sie werden jeden Entwurf für Kinderrechte im GG in ihrem Interesse beeinflussen, verwässern und Hintertürchen aufhalten[5]. Also brauchen wir nicht nur die Kinderrechte im GG, sondern auch Wahlrecht für Kinder, das zunächst wohl eine Art Familienwahlrecht wäre bis die Kinder eigene politische Vorstellungen haben. Dann, aber erst dann würden die Parteien Familien und Kinder umwerben und ihnen die Aufmerksamkeit geben, die ihnen gebührt.
Ein schwieriges Kapitel sind die Sozial- bzw. Jugendhilfeträger, denn die Rechte dieser Lobby sind festgezurrt. Ich habe es in einem Beitrag hier im Blog dargestellt.[6]
Am übelsten jedoch ist die Lobby der Länder und ihrer Kommunen, denn die sind – wie die Elternrechte – schon im Grundgesetz verankert und sie wollen nicht zahlen. Darum hintertreiben sie seit Jahrzehnten alle kostenträchtigen Gesetze, auch die, die für das Kindeswohl förderlich sind. Und sie achten auf ihre Hoheit. Besonders sie also sind der Hauptgegner, wenn es um die Umsetzung von Kinderrechten im Grundgesetz geht.
Das sind die Nebenwirkungen des Föderalismus; wir kennen sie aus verschiedenen Bereichen. Ich nenne nur die Schulpolitik und mag gar nicht weiter darauf eingehen. Auch die Pflegeschlüssel sind von Land zu Land unterschiedlich. Ist doch logisch, dass der Pflegebedarf in Bayern ein anderer ist als in Meck-Pomm.
Fußnoten
[1] Einen Katalog von Defiziten und Forderungen habe ich schon in meiner Tagungsreihe Kinderkram publiziert und später, 2011 in meinen Blog gestellt:Dierk Schäfer, Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[2] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242 Sonntag, 22. April 2018
[3] Dierk Schäfer, Die Zurichtung des Menschen – auch ohne Religion https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/04/18/die-zurichtung-des-menschen-auch-ohne-religion/
[4] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242
[5] „Also, Herr Referent, der Gummizug ist schon ganz nett, vergessen Sie aber nicht die Verwässerungsanlage und das Hintertürchen.“ Fund: Archiv Dierk Schäfer
[6] Dierk Schäfer, Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
Orthodoxe Prügel, eine Herausforderung für die Ökumene?
Es darf misshandelt werden, alles bleibt in der Familie, soweit das Opfer keine sichtbaren Schäden erleidet oder mehr als einmal im Jahr verprügelt wird. Gewalttaten in der Familie werden in diesem Fall lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld von umgerechnet bis zu 470 Euro bestraft. Bislang waren dafür Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis vorgesehen. … 380 der 450 Duma-Abgeordneten stimmten in Moskau in dritter Lesung für das Gesetz, nur drei Abgeordnete mit Nein. Der Text muss noch den Senat passieren, bevor es von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden kann. Der hatte bereits seine Zustimmung signalisiert… In der russischen Gesellschaft ist häusliche Gewalt weit verbreitet. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass 19 Prozent der befragten Russen der Ansicht sind, dass Gewalt gegen Kinder oder Partner unter gewissen Umständen akzeptabel ist.[1]
Weder schön, noch gut. Das Abstimmungsergebnis lässt tief in die russische Seele blicken und bestätigt die Redensart: Mein Mann liebt mich nicht mehr, er hat mich schon vier Wochen nicht geschlagen.[2]
Ist es unter diesen Umständen erstaunlich, dass auch die Russische Orthodoxe Kirche zu den Lobbyisten des Gesetzes gehört?[3] Sie betrachtet die körperliche Züchtigung als einen traditionellen Vorzug russischer Kindererziehung. Die gleiche Auffassung vertritt die konservative Volksfront „Allrussischer Elternwiderstand“, die obendrein davor warnt, leichte körperliche Bestrafungen, die für Kinder oft nützlich und vollkommen unschädlich seien, mit elterlicher Grausamkeit zu verwechseln. Tatjana Borowikowa, die tiefgläubige Leiterin von „Viele Kinder, das ist gut!“ (einer Vereinigung kinderreicher Familien), bezeichnet es gar als elterliche Liebesbezeugung, ein Kind zu verdreschen, wenn es etwas geklaut oder pornographische Videofilme geschaut hat. [4]
Die Russische Orthodoxe Kirche ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen[5], wenn auch die Orthodoxen Kirchen eine gewisse Distanz halten.[6] Es geht dabei nicht nur um den „westlichen Lebensstil“, sondern um Menschenrechte.
Damit hat die Russische Orthodoxe Kirche grundlegende Probleme. Sie distanziert sich in ihren ökumenischen Kontakten von anderen Kirchen, deren Amtsträger nicht im Einklang mit russisch-orthodoxen Vorstellungen über die Rollen von Männern und Frauen leben.[7]
In der „Russische[n] Erklärung der Menschenrechte“ werden diese an zusätzliche Grundlagen gebunden. Dort heißt es: „Die Rechte und Freiheiten des Menschen können nicht getrennt werden von Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit. Bei der Verfolgung seiner Interessen ist das Individuum angehalten, dies in Korrelation mit den Interessen seiner Nachbarn, seiner Familie, seiner Gemeinde, seiner Nation und der Menschheit zu tun. Und weiter: …….Es ist gefährlich „Rechte“ zu „erfinden“, die ein Verhalten legalisieren, das von der traditionellen Moral und allen historischen Religionen mißbilligt wird. [8]“
Die traditionelle Moral kann vieles umfassen, würde notfalls auch die Blutrache legitimieren. Im Ansatz unterscheidet sich die Russische Erklärung der Menschenrechte nicht von der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.[9] Hier wie dort stehen die Menschenrechte unter Vorbehalt, im Islam ist es die Geltung der Scharia; z.B. „Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt“. [10]
Die Russische Orthodoxe Kirche meint einen feinen Unterschied machen zu können zwischen Menschenrechten und Menschlichkeit.[11] Dabei will sie ein „besonderes Augenmerk legen auf das Schützen der Rechte von Kindern.“ Ein Hohn angesichts der Zustimmung zur Gewalt in der Familie.
Es wird in Russland also weiter misshandelte Kinder geben, misshandelte Frauen und eheliche Vergewaltigungen, so lange es keine bleibenden Schäden gibt.
Sollte der Ökumenische Rat der Kirchen der russischen Orthodoxie nicht deutlich entgegentreten, auch auf die „Gefahr“ hin, dass die ihre Mitgliedschaft aufgibt? Menschenrechte sind unteilbar und auch nicht ökumenisch zu verwässern.
Meine Meinung: Schmeißt sie raus.
Fußnoten
[1] http://www.deutschlandfunk.de/russland-schlaege-zu-hause-nur-noch-eine-ordnungswidrigkeit.1818.de.html?dram:article_id=377480
[2] In Russland werden jedes Jahr 12.000 Frauen von ihrem Partner oder Verwandten getötet, 36.000 werden täglich verprügelt. Die meisten von ihnen reden allenfalls mit Freunden darüber. Nur wenige gehen zur Polizei. Die meisten fürchten, das mache die Lage nur schlimmer. Eine Frau aus dem zentralrussischen Orjol, die im vergangenen November die Polizei anrief, weil ihr Exfreund sie bedrohte, bekam zu hören, man werde nur kommen, wenn sie umgebracht würde – was dann auch geschah. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/soll-haeusliche-gewalt-strafbar-sein-russland-diskutiert-14826380.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
[3] s. Anmerkung 1
[4] s. Anmerkung 1
[5] Der Ökumenische Rat der Kirchen / ÖRK (auch Weltkirchenrat; englisch World Council of Churches, WCC) wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet[1] und gilt seitdem als zentrales Organ der ökumenischen Bewegung. Er ist ein weltweiter Zusammenschluss von 348 Mitgliedskirchen (Stand: 2016) in mehr als 120 Ländern auf allen Kontinenten. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kumenischer_Rat_der_Kirchen,
[6] Die Orthodoxen Kirchen haben den ÖRK u.a. wegen der von ihnen empfundenen Dominanz von liberal-protestantischen Themen wie Frauenordination und positive Bewertung der Homosexualität in den letzten Jahren mehrmals scharf kritisiert, haben sich aber zunächst zur Fortführung ihrer Mitgliedschaft entschieden. s. Anmerkung 4
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Russisch-Orthodoxe_Kirche#Im_neuen_Russland
[8] beschlossen beim X. Weltkonzil des Russischen Volkes in der Christus-Erlöser-Kathedrale zu Moskau vom 4. bis 6. April 2006, https://antifo.wordpress.com/2009/03/14/russische-erklarung-der-menschenrechte/
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
[10] s. Anmerkung 9.
[11] Die Verwendung von Doppelstandards im Bereich der Menschenrechte weisen wir zurück … Wir sind bereit zur Kooperation mit dem Staat und allen wohlmeinenden Einrichtungen, um die Rechte der Menschlichkeit zu schützen.
»künftig soll letztendlich das Jugendamt entscheiden«
Das klingt nicht gut. Doch wenn die Fachverbände Kritik an einer Gesetzesreform üben, so muss man genau hinschauen.
Mehr Staat muss nicht falsch sein, es sei denn, er will hauptsächlich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen vorbei Sparmodelle durchsetzen, – und so sieht es aus: »sofern „infrastrukturelle Angebote“ den Bedarf decken könnten, also etwa der günstigere Besuch von Mütter-Kind-Treffs, sollen diese vor individuell zugewiesenen Sozialarbeitern bevorzugt werden. Für junge Volljährige soll die allgemeine Jugendsozialarbeit, wie beispielsweise Ausbildungshilfen, sogar regelhaft Einzelhilfen ersetzen. Und Kleinstheime, in denen eine familienähnliche Lebenssituation besteht, sollen laut Hammer nicht mehr als Einrichtung zählen, sondern als schlechter finanzierte Pflegefamilie.«[1]
Kein Wunder, dass die Fachverbände sturm laufen, – weniger Geld, weniger Macht auch für sie. »Länder und Kommunen könnten dann nach Gutdünken Standards absenken, Angebote und Hilfen streichen. … „Die Träger der freien Jugendhilfe werden de facto rechtlos gestellt“«.
Wenn die Fachverbände an die Kandare der Evidenzbasierung von Jugendhilfe-Maßnahmen gelegt würden, hätte das durchaus Vorteile für die Kids – und auch für die Gesellschaft. Die Fachverbände haben in der Vergangenheit eine für sie vorteilhafte Lobby-Arbeit geleistet und ihre Rechtsbestände gesichert, so dass den vielgescholtenen Jugendämtern oft nicht einmal die Möglichkeit von fachlichen Vorgaben, geschweige denn effektiven Kontrollen offen steht. Die Sozialministerin aus Schleswig-Holstein hat sich eine blutige Nase geholt, als sie versuchte hier durchzugreifen.[2]
Fazit: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen – und ihren Familien – werden wieder einmal Fremdinteressen untergeordnet. Politik ist die Kunst des Machbaren. Da bleibt für die Kids nur das Nachsehen.
[1] alle Zitate aus: http://www.taz.de/Neufassung-Kinder–und-Jugendgesetz/!5344434/
[2] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
Politisch korrekt ist dieses Buch ganz und gar nicht.
Täterschutz werden „Opferverbände und einschlägige Rechtsanwälte“ argwöhnen[1]. Bereits die Rezension in der FAZ[2] hatte mich an eine turbulente Tagung erinnert und ich bestellte das Buch[3]. Der Name des Autors war mir geläufig. Max Steller gehörte zu den maßgeblichen Gutachtern für das Urteil des Bundesgerichtshofs[4], mit denen 1999 die Standards für die Glaubhaftigkeitsbegutachtung festgelegt wurden. Steller war auch führend beteiligt an den Freisprüchen in den damaligen Massen-Missbrauchsprozessen.[5]
Sein Lebensthema ist die Aussagepsychologie: Wie glaubhaft ist die Aussage eines „Täters“ oder eines „Opfers“, wenn es keine Indizien gibt und nur Aussage gegen Aussage steht? Im Klartext: Wer lügt? Oder Wer erinnert sich falsch und wie kommt er dazu? Die Brisanz liegt in der zweiten Frage, in der sich unheimliche Abgründe auftun[6]. Da ist jemand ehrlich davon überzeugt, missbraucht zu sein, und wird damit konfrontiert, dass es nicht stimmt, in manchen Fällen auch gar nicht stimmen kann. Doch bis dahin hatte man dem „Opfer“ geglaubt. Steller nennt die Gründe dafür.
Einerseits die „Aufdeckungsarbeit“ nach Anleitung von Prof. Dr. Tilmann Fürniss[7], der Kindergärtnerinnen und Lehrer sensibilisierte, hinter harmlosen Kinderzeichnungen und Kindesäußerungen Missbrauch zu vermuten, der in vielen Befragungen aufzudecken ist. Steller: Ein Kind kann zwar noch nicht gekonnt lügen, aber man kann ihm Erlebnisse suggerieren, die es dann für wahr hält. Man müsse untersuchen, ob das Kind den Missbrauchsvorwurf spontan erhoben hat oder ob und durch wen das Kind nach vielen Befragungen vielleicht erst darauf gebracht wurde, bis es schließlich fest von seinem Missbrauch überzeugt sei.
Was mit Kindern geht, funktioniert andererseits auch mit Erwachsenen, die in vielen Therapiesitzungen zu der Lösung kommen, die ihr Therapeut als Standard- oder Resthypothese für ihren Fall parat hat: Frühe Missbrauchserfahrung, ins Unbewusste verdrängt, werden nun endlich bewusst gemacht; damit ist zugleich ein Schuldiger gefunden für all die Beschwerden. In solchen Fällen müsse man einen kritischen Blick auf die Persönlichkeit des Menschen und seine Geschichte eventueller psychischen Auffälligkeiten richten.
Der unreflektierte Glaube an den Wahrheitsgehalt von Kinderaussagen war damals in der Öffentlichkeit noch ungebrochen, soweit es um sexuellen Missbrauch ging. Aufdeckungsarbeit war angesagt. Die Methoden von „Beratungsstellen“ wie Zartbitter[8] und Wildwasser[9] galten als unbezweifelbar, stand dahinter doch ein veritabler Professor, der in Fortbildungskursen auch Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen in „Aufdeckungsarbeit“ schulte. Wenn ein Kind „anatomisch korrekte“ Puppen[10] richtig zusammensteckte und seine Zeichnungen nach Meinung der „Experten“ sexuelle Hinweise enthielten, war das ein Beleg für sexuelle Erfahrung.
In dieser aufgeheizten Situation lud ich zu einer Tagung ein: „Sexueller Mißbrauch in der Familie. Ein Vorwurf und seine Folgen.“ Schlimmeres hätte ich nicht tun können. „Das ist kein Vorwurf, das ist ein Verbrechen“, befand eine aufgebrachte Kollegin. In der weithin Feminismus-geneigten Kollegenschaft war ich isoliert. Eine Leserbriefwelle der Empörung rollte an und wir überlegten, ob wir die Tagung unter Polizeischutz stellen sollten. Das „technische“ Personal unsere Akademie reagierte nüchtern, wie man reagieren sollte. Ich druckte –wohl erstmalig in der Geschichte der Akademie – kleine Karten mit der Aufforderung, das Akademiegelände unverzüglich zu verlassen und die Akademieleitung setzte mir die Ehefrau eines Kollegen zur Kontrolle in die Tagung, was ich durchaus auch als Dokumentationsschutz in meinem Interesse sah.
Was die allgemeine Empörung hervorrief war, dass ich Missbrauchsbeschuldigten zu einem Podium verholfen hatte und damit auch dem Thema Missbrauch mit dem Missbrauch.[11] Denn jeder dieser Beschuldigten hatte ungeprüft als Täter zu gelten.
Die Tagung wurde turbulent. Im Publikum saßen viele „Täter“, Väter und Ehepaare, denen man die Kinder weggenommen hatte, Großeltern, die ihr Enkelkind in der Dusche missbraucht haben sollen. „Aber wir haben gar keine Dusche“. Die meisten waren gegen Wände gelaufen, trotz der Unhaltbarkeit der Vorwürfe, so wie die Eltern in den zeitgleich laufenden Wormser Prozessen[12]. Den Ehefrauen der „Täter“ hatte das Jugendamt die Scheidung empfohlen. Erst dann würden sie ihre Kinder zurückbekommen. Ich hatte neben forensischen Psychologen auch einige Betroffene zum Referat gebeten, so auch den Verfasser des Buches „Mißbrauch des Mißbrauchs“[13]. Schon der Titel war eine Provokation, meinte die Gegenseite. Eine Teilnehmerin hielt es nicht aus, bekannte sich als traumatisiert und verließ die Tagung. Auch die referierenden renommierten Psychologieprofessoren wurden der Täterseite zugeschlagen: „Tätervertreter“. Denn: „Kinder lügen nicht.“
So ist auch ein ganzes Kapitel im Buch von Max Steller überschrieben. Kinder, schreibt er, lügen auch, doch sie können das noch nicht richtig, denn Lügen will gekonnt sein. Aber man kann Kindern Erlebnisse suggerieren, die sie nie gehabt haben, dann aber phantasievoll ausschmücken. Eben bis zum Missbrauch in der nicht vorhandenen Dusche.[14]
Nachtrag
Eine gute Zusammenfassung der damaligen Atmosphäre liefert eine Studienarbeit aus dem Jahr 1997.[15] Übrigens: Meine Tagung hatte Folgen. Durchweg positiv. Hier sei nur die Zusammenarbeit mit der Esslinger Hochschule für den „Anwalt des Kindes“ zu nennen. Auch meine „Tagungsreihe Kinderkram“ war letztlich ein Ergebnis der auf der Tagung geknüpften Kontakte. Darüber hinaus gab es viele Einzelkontakte beraterischer Art[16], vielfach auch seelsorgerlich. Unangenehm war, dass meine Akademie aus politischen Gründen meinte, ein Nachgespräch ansetzen zu müssen unter der Moderation der landeskirchlichen Frauenbeauftragten. Da hatte man den Bock zum Gärtner gemacht – oder muss ich das „gendern“? Gärtnerin ginge ja noch, aber der Bock?[17]
PS: Dank der Mithilfe des Verlags ist das Buch von Max Steller auch für Laien spannend und sehr gut lesbar. Zwei Passagen gefallen mir überhaupt nicht. Darauf werde ich noch eingehen. Und auf die Brisanz des Sachverhaltes im Zusammenhang mit ehemaligen Heimkindern und der Forderung nach Aufhebung der Verjährung.
[1] http://www.mittelbayerische.de/kultur-nachrichten/hysterie-verstellt-den-blick-aufs-wahre-21853-art1290931.html Dienstag, 6. Oktober 2015
[2] Manfred Lütz, Wer sich als Opfer ausgibt, hat oft schon gewonnen, FAZ, Freitag, 2. Oktober 2015, S. 12
[3] Max Steller: „Nichts als die Wahrheit“ – Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann. Heyne Verlag, München 2015. 288 S., geb. 19,99 €.
[4] http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-618-98.php3, Pressemitteilung: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/glaubhft.html
[5] Montessori-Prozess: https://de.wikipedia.org/wiki/Montessori-Prozess , Wormser Prozesse: https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse , dazu Gisela Friedrichsen, Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39523432.html, von Gisela Friedrichsen auch eine Fall-Beschreibung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7851222.html
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/04/06/unheimlich/
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Tilman_F%C3%BCrniss
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Zartbitter_%28Verein%29
Nachtrag: Die Nennung von Zartbitter ist nicht falsch, allerdings war es nicht Zartbitter/Köln, sondern Zartbitter/Coesfeld. Zartbitter/Köln distanziert sich von Zartbitter/Coesfeld und den Methoden von Prof. Fürniss energisch. S. dazu meinen Artikel „Missbrauch mit dem Missbrauch?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/08/12/missbrauch-mit-dem-missbrauch/ Dort gehe ich auf den Mailwechsel mit Frau Enders von Zartbitter/Köln ein, den sie unter dem Betreff: „Verleumderische Informationen über Zartbitter“ begonnen hat.
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Wildwasser_%28Verein%29
[10] http://www.inhr.net/artikel/puppenspiele-fuer-missbrauchs-aufdeckung-sehr-bedenklich
[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch. Der Autor des gleichnamigen Buches referierte auf der Tagung „seinen Fall“.
[12] Wormser Prozesse, vorangegangen war der Montessori-Prozess. S. Anmerkung 5. Noch gab es allerdings nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs, s. Anmerkung 4, das ausführlich nicht nur auf untaugliche Testverfahren einging, sondern auch auf das Thema Suggestion.
[13] Thomas Alteck, Mißbrauch des Mißbrauchs. Neu, aber auch vergriffen unter dem Titel: Unsere Kinder siehst DU nicht! – Die Falldarstellung auf der Webseite von Thomas Alteck (Pseudonym) http://www.alteck.de/alteck_show.cfm?CFID=cc708de0-7f56-4d81-b3bc-996e487728e4&CFTOKEN=0&xx=start_beschluss.cfm ist erhellend und in Grundzügen leider typisch für manche Missbrauchsvorwürfe. Manche Fälle gehen „besser“ aus. Aber „ich habe die (Er-)lebenszeit mit meiner Tochter verloren“, so ein Vater, dessen Tochter sich nach ihrer Pubertät aus der psychischen Umklammerung ihrer Mutter befreien konnte.
[14] Einen ähnlichen Fall konnte ich später begleiten. Erst ein Ortstermin brachte Klarheit. Der Erstgutachter hatte sich auf Aussagen verlassen und Glaubhaftigkeit attestiert: http://www.zeit.de/2003/26/Verdacht. Der Sozialarbeiter hatte das Versagen des Jugendamtes in diesem Fall öffentlich gemacht und wurde versetzt.
[15] Ein Abstract ist zu finden unter http://www.hugendubel.de/de/buch/laura_dahm-sexueller_missbrauch_der_missbrauch_mit_dem_missbrauch-6781372-produkt-details.html
[16] z.B. Anmerkung 13
[17] Leider muss ich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Nennung des Familiennamens der Dame verzichten. In diesem Zusammenhang trüge er sehr zur Belustigung bei.
Kinderwunsch und Kindeswohl
Es gibt leider nicht viele Eltern, deren Umgang für die Kinder ein Segen ist[1]. So die Beobachtung von Marie von Ebner-Eschenbach. Damals kamen natürlich nur miteinander verheiratete Eltern infrage. Das ist heute anders. Geheiratet wird immer weniger, auch wenn Kinder da sind.[2] Und wenn trotz aller „klassischen“ Versuche keine kommen? Dafür gibt es die „Kinderwunschbehandlung“. Ein schönes Wort für eine strapaziöse – und teure – Angelegenheit. Doch die Kasse zahlt – bis zu drei Versuchen.
Nun hat es doch das Bundessozialgericht gewagt, dafür einen Unterschied zu machen zwischen Eheleuten und nicht miteinander verheirateten Paaren. Geld nur für Ehepaare. Als ich das gestern im Radio hörte, fiel mir nur „shitstorm“ ein. Heute brach er los. Zwar hat DIE ZEIT noch weitgehend nüchtern das Urteil referiert[3], doch das Leserbriefforum kochte über. Die political correctness für liberale Formen des Zusammenleben und gegen die „veraltete“ Ehe brach sich Bahn. So wie der Bauch einer jeden Frau allein ihr gehört, so hat sie unabhängig von den Rahmenbedingungen auch ein Recht auf ein Kind in ihrem Bauch. Nach dem Kindeswohl fragt in beiden Fällen niemand, und wenn, wird es zum unbestimmten Rechtsbegriff erklärt, was ja auch stimmt, und zum Totschlagargument – das stimmt nicht, verkürzt aber die Diskussion.
Die FAZ brachte in ihrer Printausgabe einen vernünftig distanzierenden Artikel[4]. Zum einen ist das Gericht der Rechtslage gefolgt. Zum andern: Kinder können gute oder schlechte Eltern haben, jeder kennt genug Fälle für beides. Frage ist nur, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, gute Eltern vorzufinden? Welche Rolle spielt der Ehestatus? Die Ehe, schreibt die FAZ, »ragt da allenfalls noch wie ein alter Monolith in die neue Zeit hinein. Der Trauschein ändert doch nichts an der Beziehung? Auch wenn schon seit Jahren weder Trauzeugen noch Aufgebot vorgeschrieben sind, so bleibt die Ehe als prinzipiell ewiger Bund ein Schritt, den man nicht unbedacht geht. Man weiß um rechtliche Bindungen, die Unmöglichkeit, es sich sogleich wieder anders zu überlegen. Natürlich kann echte Solidarität nicht eingeklagt werden; aber man ist einander auch rechtlich verpflichtet. Schon das macht die Beziehung stabiler. Deshalb muss kein Paar die Kosten für eine künstliche Befruchtung selbst tragen. Es kann ja heiraten. Im Sinne des Kindeswohls ist das nicht zu viel verlangt.«
Das sehe ich auch so und habe noch die Auskunft eines Sozialarbeiters im Ohr. Er sagte auf meine Frage, wie es Kindern in einer „Patchworkfamilie“ gehe: „Beschissen. Von den eigentlichen Eltern sei zuweilen niemand mehr da, die Kinder würden einfach weitergegeben.“ Das ist sicherlich nur ein Ausschnitt. Auch manchen Kindern in einer Ehe, besonders aber Scheidungskindern geht es oft „beschissen“[5]. Es fragt sich nur, wo die Chancen für die Kinder größer sind. Doch dieser Kindeswohlfrage wird nicht nachgegangen. Es geht immer nur um Elternrechte und dem Mainstream, der sich nicht nur in Foren äußerst, sondern in solchen Fragen PolitikerInnen findet, die den Mainstream für ihre Karriere nutzen.
[1] Marie von Ebner-Eschenbach http://de.wikipedia.org/wiki/Marie_von_Ebner-Eschenbach Sie selbst hatte es besser. Als ich in Anlehnung an Felix Schottlaender, Die Mutter als Schicksal. Erfahrungen eines Psychotherapeuten. Hamburg 1967, „Eltern sind Schicksal, manchmal auch Schicksalsschläge“ zum Tagungsthema machte, hörte ich manchen Seufzer.
[2] Die verständnisvolle, oft aber auch diskriminierende Redewendung „Die mussten ja heiraten“, dürften viele allenfalls aus Erzählungen kennen, und der Hintergrund des Ausdrucks abkanzeln, im Sinne einer Rüge von der Kanzel herab wegen eines vorehelich gezeugten Kindes ist nicht einmal bei Google hervorzukitzeln. Und das ist gut so.
[3] http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2014-11/kuenstliche-befruchtung-krankenkasse-kosten/komplettansicht
[4] FAZ, Donnerstag, 20. November 2014, S. 10. Leider darf ich aus ©-Gründen meinen Scan hier nicht wiedergegeben. Für 1,00 € kann man ihn hier herunterladen: http://fazarchiv.faz.net/document/showSingleDoc/FAZT__FD2201411204427999?KO=&timeFilter=&dosearch=new&sext=0&crxdefs=&NN=&BC=&q=Krankenversicherung%2C+gesetzliche&sorting=&CO=&submitSearch=Suchen&maxHits=&CN=&toggleFilter=&&annr=170&highlight=\eJxzs9Li0rPKLkrMy07NK0stKs5MzkgtKs1LV1AAiqenFqeWVOWAxIB8N6t4otUCACbDHZI%3D\
Arbeitsskript dierk schaefer
Wenn das Lehramt auf den Prüfstand kommt
Wenn das Lehramt auf den Prüfstand kommt
Worum geht es konkret?
Der Fragebogen zur Bischofssynode[1] 2014 fragt nach der Bindung der Sexualität an das Sakrament der Ehe. [2]
Das Schriftstück trägt die Bezeichnung DIE PASTORALEN HERAUSFORDERUNGEN DER FAMILIE IM KONTEXT DER EVANGELISIERUNG. Im evangelischen Dialekt wären das die seelsorgerlichen Herausforderungen, und evangelischerseits haben wir ja bereits mit dem Papier der EKD einen Denkanstoß erhalten, der Furore gemacht hat im Pro und Contra.
Interessant ist für mich als Theologen zunächst die unterschiedliche Herangehensweise beider Kirchen an das Thema. Denn die Evangelische Kirche hat – ganz ungewöhnlich – zwar nicht von oben herab dekretiert, so etwas geht bei uns nicht. Aber sie hat einen top-down-Prozeß eingeleitet und dafür Prügel bezogen. Die katholische Kirche startet – auch ganz ungewöhnlich – einen bottom-up-Prozeß. Sie hat damit selbstverständlich nicht das Lehramt auf den Prüfstand gestellt. Doch wird sie, wird der Papst die Meldungen von der Basis ignorieren können? Darum die Überschrift meines Blog-Beitrages.
Was in der Erzdiözese Köln an Ergebnissen zustande gekommen ist, war bereits in der Zeitung zu lesen: In vielen Bereichen stimmt die Meinung der Gläubigen nicht mit den kirchlichen Dogmen überein.
Nun liegen von Professorinnen und Professoren, vom Fach her allesamt Moraltheologen, gemeinsam Antworten auf die Fragen vor. Diese Antworten sind sachlich gehalten, zwar in einem fach-chinesisch, doch die Antworten sind nicht direkt für die Laien gedacht. Als Theologe tut man sich da leichter, trotz der evangelisch-katholischen Dialektunterschiede.
Als Quintessenz ist das Dokument als Konkursfeststellung der katholischen Sexuallehre zu verstehen. Die Professoren haben nicht nur die Fragen beantwortet, sondern auch die Aufforderung genutzt, um andere Herausforderungen und Vorschläge hinsichtlich der in diesem Fragebogen behandelten Themen, die nach Meinung der Befragten dringlich oder nützlich sein mögen zu nennen.
Sie schreiben:
„Wir schlagen ganz grundsätzlich eine Neubewertung der Thematik von Ehe und Familie vor, welche nicht von einer idealisierten Wirklichkeit ausgeht.“
An anderer Stelle: „Menschen, die im außerkirchlichen Bereich Pluralität positiv erfahren (beruflich, sozial und biographisch), empfinden es nicht als ausreichend, wenn ihnen die Kirche nur Zölibat und Ehe als legitime Lebensformen vorstellt. Im Licht des Evangeliums ist zu prüfen, ob nicht auch andere Lebensformen vom Verdikt der Sünde entlastet werden können.“[3]
Wie wird Rom, das „Lehramt“, darauf reagieren? Es ist ja nicht so, daß hier für verantwortungsfreie Sexualität argumentiert würde. Im Gegenteil: „Nur im Umstand, verletzlich bleiben zu können, ohne verletzt zu werden, zeigt sich das Glück der Intimität.“ Wer Ohren hat zu hören, der höre!
Doch ich habe noch ein Gespräch in Erinnerung. In unserem katholisch-evangelisch zusammengesetzten Seminar hatten wir einen Weihbischof als Referenten. Ein Student warf ihm vor, was er, der Bischof, da erzähle, widerspreche doch jeder Realität. „Um so schlimmer für die Realität“, war seine Antwort.
Nun muß man beileibe nicht alle Realitäten hinnehmen, wie sie sind, oder gar gutheißen. Doch es liegt in der Verantwortung der Kirchen, ihre Gläubigen frei zu machen für ein ihren Mitmenschen gegenüber verantwortbares Leben, das ihre Wünsche und Nöte berücksichtigt.
[1] http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/Dossiers_2012/2013-Vorbereitungsdokument-Bischofssynode.pdf
[2] Hier eine Anmerkung für manche Leser meines Blogs mit der Erfahrung sexueller Übergriffe durch Mitarbeiter der Kirche, seien es Pfarrer oder Erzieher: Was Sie erlebt haben, war nicht die Normalität, weder statistisch, und schon gar nicht normgerecht. Darum ist es nicht unangemessen, wenn sich die Kirche mit Fragen von Sexualmoral und den Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens beschäftigt.
[3] Wer das ganze Dokument lesen will: http://thf-fulda.de/sites/default/files/unterseiten/scheule/baldisseri-fragebogen_professorenantworten.pdf Mittwoch, 18. Dezember 2013
Beispielhaft für das, was im positiven Sinne Protestantismus ist.
»Es ist eine ihrer umstrittensten Veröffentlichungen der letzten Zeit, die die Evangelische Kirche in Deutschland EKD in der vergangenen Woche in Berlin vorgestellt hat. „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ heißt die Schrift, der Untertitel verspricht „Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“. In den 160 Seiten der Orientierungshilfe verberge sich nichts weniger als ein Kurswechsel in Sachen Familienpolitik, kündigte Nikolaus Schneider an, der Ratsvorsitzende der EKD. Und das war nicht tief gestapelt«.
Sicherlich ist es ein Kurswechsel. Ich schrieb von einem U-Turn. Kirsten Dietrich vom Deutschlandradio hat sich mit einer der Autorinnen getroffen, mit Christine Bergmann. Sie »war Familienministerin im Kabinett von Gerhard Schröder und Bundesbeauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Sie leitete drei Jahre lang die sogenannte Ad-hoc-Kommission, die die familienpolitische Orientierungshilfe für die evangelische Kirche in Deutschland verfaßte«. Kirsten Dietrich hat »mit Christine Bergmann über die Kritik an dem Papier gesprochen – und wollte auch wissen, ob es denn auch Reaktionen gab, über die sie sich gefreut hat«.
Ein zentraler Auszug aus dem gesamten Interview[1]
Bergmann: »Die Verbindlichkeit des Miteinander-Lebens, diese liebevolle Zuwendung, die Fürsorge füreinander, die ist uns wichtig. Und wenn diese Normen in anderen familiären Beziehungen gelebt werden – genau das wollen wir eigentlich. Wir wollen, dass Menschen so miteinander umgehen, unabhängig davon, in welcher Form das jetzt passiert«.
Doch bevor diese Sichtweise sich durchsetzt gegen konservative Kritik, wird es wohl auf beiden Seite noch viele Blessuren geben.
[1] http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/religionen/2160099/ Sonntag, 30. Juni 2013
Da muß ich die Kirche in Schutz nehmen, lieber Herr Jacob.
Wenn Sie schreiben, »Die Evangelische Kirche Deutschland will mit allen Mitteln verhindern, dass ihre Schrift „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ gelesen wird. Darum hat sie Ihre „Orientierungshilfe“ auf 162 Seiten aufgeblasen«, dann dürfte das für sämtliche Denkschriften gelten, übrigens auch für alle umfangreichen päpstlichen Verlautbarungen.
Wenn hinter Ihrem Kommentar die Frage steht: Wer liest das schon?, dann haben Sie zwar Recht, doch das schlägt auf alle zurück, die eben nicht lesen. Ganz nebenbei: Wer von den damaligen Zeitgenossen hat Hitlers „Kampf“ gelesen, oder Rosenbergs „Mythos“? Auch heutige Parteiprogramme werden selten vom Wahlbürger gelesen.
Für uns lesen meist nur die Journalisten und Kommentatoren, und wir begnügen uns zumeist damit. Denn es stimmt schon: Wer soll das alles lesen?
Die Humanisten gingen ad fontes, zu den Quellen – und wurden fündig. Das müssen wir bei Meldungen, die uns wichtig sind, auch tun. Zum Glück haben wir jedoch oft auch glaubwürdige Berichterstatter.
Denkschriften der EKD sind in der Regel von Fachgremien sorgfältig erarbeitete Dokumente und kirchliche Stellungnahmen zu komplexen gesellschaftlichen Problemen. Manche haben Geschichte geschrieben, so die „Ostdenkschrift“. Damals allerdings wurden Denkschriften auch noch für denkwürdig gehalten. Das ist heute nicht mehr der Fall, wie man an der von der EKD und der Bischofskonferenz gemeinsam herausgegebenen „Sozialdenkschrift“ sehen konnte. Die paßte den Politikern nicht und sie verschwand in der Versenkung, wie vorauszusehen war.
Die neue Denkschrift wird wohl eher für „das Kirchenvolk“ bedeutsam werden und sorgt bereits für Unmut, weil der U-Turn unvermutet und unvorbereitet kommt. Die „Gesellschaft“ ist weithin schon viel weiter und benötigt den kirchlichen Segen für selbstgewählte Lebensformen nicht mehr. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Ich habe bisher nur die zusammenfassenden Thesen der Denkschrift[1] gelesen. Wenn ich den kirchlichen Jargon akzeptiere, ist bisher alles in Ordnung, auch theologisch. Ich werde mir die Mühe machen, und auch den Rest noch lesen, obwohl mir die bisherige Lektüre wohl schon alles Wissenswerte gesagt hat. Also: Ad fontes!
»Die CDU geht mit dem Familiensplitting in die Offensive«
Das war abzusehen. Plötzlich entdeckt die CDU ihre Familienfreundlichkeit – was nicht heißt, daß die anderen Parteien bisher familienfreundlicher gewesen wären.
Woher der Gesinnungswandel?
Es ist gar keiner. Ein Familiensplitting hätte man schon lange einführen können. Doch das hätte die familiäre Wunschkonstellation der CDU und ihrer konservativen Wählerschaft gestört: Ein Hauptverdiener und eine Ehefrau, die nicht oder nur geringfügig berufstätig ist.
Dabei spielte es keine Rolle, daß in kinderlosen Ehen die Frau – manche sprechen von Luxusweibchen – keine Kinder zu erziehen hat. In der kinderlosen Ehe mit asymmetrischer Einkommenshöhe ist der Steuerspareffekt am, höchsten. Trotz demographischen Alarms blieb es bei der Regelung.
Erst jetzt, wo absehbar ist, daß homosexuelle Partnerschaften steuerlich gleich behandelt werden müssen, entdeckt die CDU ihr Herz für Kinder. Homophobie nennt man das.
Hier findet eine positive Instrumentalisierung von Kindern statt. Die wird dazu führen, daß gleichgeschlechtliche Paare das volle Adoptionsrecht erkämpfen werden – schon aus steuerlichen Gründen.
Das wäre dann die nächste Stufe der Instrumentalisierung von Kindern.
Ein ausführlicher Artikel hier:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-03/cdu-familiensplitting
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