Dierk Schaefers Blog

»Im Qualitätsdialog mit dem Landesjugendamt Brandenburg«

Das Boxcamp von Lothar Kannenberg[1] ist eine geradezu paradiesische Einrichtung im Vergleich zu den Heimen der Haasenburg GmbH.[2] Darum will ich mich nicht weiter über den vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten geförderten und vom damaligen Bundespräsidenten ausgezeichneten Herrn Kannenberg auslassen,[3] obwohl er weiter sein Geschäft betreibt, sondern mich auf die Haasenburg GmBH beschränken; die TAZ berichtete gestern darüber.[4] Zitate aus dem Artikel. Man sollte ihn in Gänze lesen, auch die Leserkommentare.[5] Wer allerdings durch Heimerziehung vorgeschädigt ist, muß mit Flashbacks rechnen und sollte sich auf diesen Blogeintrag beschränken.

 

Beschränken ist allerdings das richtige Stichwort für diese Einrichtung:

»In dem undatierten Dokument, das der taz vorliegt, heißt es unter „Neuaufnahme Stufe 1“: „Totale Unterordnung (3 bis 10 Tage)“; „keinerlei Diskussion über Maßnahmen“, „räumliche Distanz gegenüber Erziehern bei Betreten des Zimmers (d.h. sofort Aufstehen und am Tisch stehenbleiben)“; „Tägliche Leibesvisitationen“; „Toilettengang ist nur in Begleitung von 2 Personen“ erlaubt; „Bei Fehlverhalten sofortiges Eingreifen mit barschem Ton und Anwendung rigider Maßnahmen (Anti-Agressionsmaßnahmen= erst Einschluss, dann AA-Raum, evtl. Fixierung)“«.

»Ein Psychologe, dem Auszüge und das pädagogische Modell bekannt sind, sagt, es gehe in dieser Einrichtung offensichtlich darum, junge Menschen zu brechen«.

Das geht ganz nach dem Psychologie-Lehrbuch fürs Konditionieren[6], Modell Pawlow’scher Hund: »In einem Dokument ist von „Löschung“ des Verhaltens die Rede: „entziehe ich einer positiv verstärkten Verhaltensweise den positiven Verstärker, wird dieses Verhalten zukünftig weniger oft angezeigt.“ Als „Fehlverhalten“ reicht „widersprechen, lautes Lachen bei Kritik“. Zur „Löschung“ zählt auch die „Bestrafung“. Hier gilt: „auch körperliche Aktion … denkbar“.«

Nachdem man das unerwünschte Verhalten ausgetrieben hat, Parallelen zur Teufelsaustreibung[7] und zur Gehirnwäsche[8] sind unverkennbar, regelt »die Haasenburg GmbH auch den „Aufbau von Verhalten“. Für jedes Kind wird in einer Liste das erwünschte und das unerwünschte Verhalten festgehalten«.

»Eigentliche Aufsichtsbehörde ist das Landesjugendamt. Für die Behörde antwortet Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Er bedauert, dass weder Jugendliche noch Mitarbeiter der Haasenburg GmbH „bisher bereit waren, mit dem Landesjugendamt über ihre Beobachtungen … zu sprechen“.«

Aber die Finanzierung stimmt. Die »Haasenburg GmbH macht Millionen-Gewinne. Das geht auch aus drei Rechnungen hervor, die die Haasenburg GmbH an Jugendämter verschickte und die der taz vorliegen: 300,28 Euro fallen als Tagessatz an, dazu 25 Euro für die schulische Föderung und 17 Euro für „Körperwahrnehmung“. Das sind 123.220,80 Euro im Jahr pro Kind.«

Solange in Deutschland die Heimaufsicht nicht unabhängig und transparent und in beide Richtungen sanktionsbewehrt geregelt ist, das gilt für Heimunterbringungen jeglicher Art, solange wird die gewinnorientierte Mißhandlung von Schutzbefohlenen auch weiterhin möglich sein und auch vorkommen. Mögen die „Konzepte“ der Mißhandler noch so falsch sein. In Brandenburg wird sich wohl so schnell nichts ändern – wie in manchen anderen Einrichtungen, von denen hier im Blog bereits zu lesen war.