Was leistet die Kirche?
Überall fehlt es am Geld, auch in der Kirche. Überall werden Sparprogramme gefahren, manchmal als Reform getarnt, doch es geht ums Sparen, auch in der Kirche. Man besinnt sich auf die „Kernaufgaben“ und stößt ab, was (vermeintlich?) nicht dazu gehört, auch in der Kirche.
Doch anders als in der Wirtschaft lassen sich die Kernaufgaben der Kirche nicht so einvernehmlich definieren und – auch anders als in der Wirtschaft – fehlt doch weitgehend das Wissen, wie die einzelnen Aufgaben wirtschaftlich zu gewichten sind. Dazu kommt das Problem, daß die Leistung der Kirche nicht allein mit wirtschaftlichen Maßstäben gemessen werden kann, schließlich hat die Kirche einen nicht wirtschaftlich orientierten Grundauftrag. Manche lehnen es darum rundweg ab, überhaupt wirtschaftliche Maßstäbe auf kirchliches Handeln anzuwenden. Wer so denkt, sei gewarnt. Vielleicht sollte er oder sie gar nicht erst weiterlesen. Denn hier geht es um die Frage, inwieweit sich die „Investitionen“ der Kirche meßbar lohnen, „sich rechnen“. Aber vielleicht lesen Sie doch weiter: Der Holländer Jaap van Sar, von dessen Untersuchung ich ausgehe, schreibt am Ende seiner Zusammenfassung: Schlußendlich ging es nicht um Arbeitsstunden oder um Geld, sondern um das Engagement der Menschen in ihrem Lebensumfeld. Ihr Einsatz kommt aus dem Herzen. Und so heißt seine Studie auch „Van Harte“ (From our Hearts). Er stellte seine Studie kürzlich in kleinem Kreis in unserer Akademie vor. Ich fand es lohnend, seine Gedanken fortzuführen und dabei die deutschen kirchlichen Verhältnisse zu bedenken, die sich offenbar in einigen wichtigen Punkten von denen in Holland unterscheiden. Doch zunächst sei seine Arbeit[1] in ihren Grundzügen wiedergegeben. Ich folge dabei weitgehend seiner Zusammenfassung.
Ein unorthodoxer Zugang
Van Sar untersucht den „Social-return-on-investement“(SROI). Er greift damit den in den Wirtschaftswissenschaften gebrauchten Begriff des „Return-on-investement“ auf. Dort geht es um Rentierlichkeit: Kommen die investierten Kosten an Geld und Arbeitsleistung wieder rein – und ab wann ist das der Fall? Bei der sozialen Rentierlichkeit geht es um die Frage: Was hat die Gesellschaft von der Arbeit der Kirche?
Die Untersuchung wurde vom „National Office of the Protestant Church in the Netherlands“ veranlaßt. Sie basiert auf 33 Interviews mit professionellen kirchlichen Mitarbeitern in 16 protestantischen Gemeinden von Utrecht zu Beginn des Jahres 2004. Dahinter stand die Frage, welche Kosten der Gesellschaft im Jahr 2003 durch die kirchliche Arbeit in Utrecht erspart wurden. Dazu wurde zunächst ein Verzeichnis über die Sozialarbeit in allen Gemeinden und Stiftungen erstellt. Was wird jeweils getan, wie viele Personen sind beteiligt, mit welchem Stundenaufwand im Jahr? Für jede Aktivität wurde ein Preis angesetzt, der dem der Tätigkeiten der staatlichen Einrichtungen für häusliche Pflege entspricht.
Nach dieser Studie haben die Hauptamtlichen und Freiwilligen der beteiligten Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen in Utrecht einen Leistungsumfang erbracht, für den 258 Vollzeitstellen anzurechnen sind. Da in der Studie nur Tätigkeiten gewertet wurden, die sonst von anderen Einrichtungen der Gesellschaft hätten erbracht werden müssen, geht man nur von 136 Vollzeitstellen aus, die auf das Jahr gerechnet einem Wert in Höhe von 8.250.00 EUR entsprechen. Für diese Leistung hat die Protestantische Kirche in Utrecht deutlich weniger aufgewendet, nämlich 3.700.00 EUR. (Die Anrechnung aller 258 Vollzeitstellen würde fast 16.000.000 EUR ergeben.).
Staatliche Stellen waren durch die Unterstützung ausgewählter Aufgaben und durch ihren Beitrag zur Erhaltung kirchlicher Gebäude finanziell beteiligt. Die Studie belegt, daß der Staat bzw. die Gesellschaft dafür einen ansehnlichen Gegenwert erhielt. Es wurde auch deutlich, daß die Mitglieder der Protestantischen Kirche in Utrecht sich nicht nur in kirchlichen oder kirchennahen Organisationen engagieren, sondern aus ihrem Selbstverständnis heraus auch ehrenamtlich in anderen Zusammenhängen. Würde man dies einberechnen, wäre der gesellschaftliche Wert weit höher anzusetzen, wenn man denn – was weder zwingend noch abwegig ist – dieses allgemein-bürgerschaftliche Engagement auf eine christliche Grundhaltung zurückführen will. Soweit die Studie. Ähnliche Untersuchungen gibt es für Apeldorn und Zürich.
Was und wem nützt eine solche Untersuchung?
Der Denkansatz der Fragestellung erlaubt die Anwendung auf alle Arten von bürgerschaftlichem Engagement, vom Verein für Straffälligenhilfe über die Nachbarschaftshilfe, den Kleintierzüchterverein etc. Überall, wo ehrenamtliche, also unvergütete oder lediglich symbolisch honorierte Leistungen erbracht werden, ist die Leistung prinzipiell bezifferbar und kann im nichtfinanzierten Teil von den Leistungserbringern als „Social Return“ angesehen werden. Ob eine solche Ansicht auch von anderen im Einzelfall geteilt wird, sei dahingestellt. Hier kommt es erst dann zum Schwur, wenn die Leistungserbringer finanzielle Unterstützung einfordern. Ähnliche Überlegungen kennen wir beim Thema Familie: Was leisten Familien speziell mit ihrer Kindererziehung für die Gesellschaft und rechtfertigt diese Leistung öffentliche Unterstützung z.B. steuerlicher Art? Ein weites Feld also. Hier soll es hauptsächlich um die Leistung der Kirchen gehen und die Chance, ihren Sozialnutzen zu beziffern, um ihrer schwindenden Bedeutung in der und für die Öffentlichkeit zu begegnen.
Ich will im folgenden von einer idealtypischen begrifflichen Trennung von Gesellschaft, Gemeinschaft und der Organisation/Verwaltung der jeweiligen Gemeinschaft ausgehen (ð Schaubild). Die Organisation/Verwaltung der Gesellschaft ist im Schaubild nicht ausgeführt, dies wäre, je nach Ebene, der Staat, die Kommune oder zwischengeschaltete Ebenen.
Da es um die Leistung einer Gemeinschaft für die Gesellschaft geht, soll die Gesellschaft definiert sein als die Adressaten, die eine bestimmte Gemeinschaft, hier also die Kirche, als Nutznießer ihrer Leistungen ansieht. Dafür mag es sinnvoll sein, in erster Linie auf der kommunalen Ebene zu bleiben, auch wenn die Verknüpfungen von Kommunen mit höheren Verwaltungsebenen ebenso eine Rolle spielen dürften wie die Tatsache, daß die Leistung einer Gemeinschaft in einer Kommune Auswirkungen haben können auf das landesweite Image, insbesondere wenn diese Gemeinschaft über ihre kommunale Ebene hinaus Teil einer landesweit aufgestellten Gemeinschaft ist.
Es ist weiterhin sinnvoll die Gemeinschaft von ihrer Organisation/Verwaltung getrennt wahrzunehmen, auch wenn die Beziehungen sehr eng sind bzw. sein sollten. Gemeindeleben oder gar die ecclesia invisibilis ist etwas anderes als kirchliche Verwaltung. Dies gilt auch für die Gesellschaft und ihre politische/verwaltungsmäßige Repräsentation.
Diese Trennung der Begriffe erlaubt uns, die Austauschbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gemeinschaft darzustellen. Das Schaubild zeigt lediglich die positiv bewerteten Austauschbeziehungen. Dagegen gerechnet werden müßten möglicherweise negative, wenn z.B. kirchliches Handeln (und sei es nur das einzelner Funktionsträger) skandalisiert wird, wie z.B. bei den Mißbrauchsprozessen gegen kirchliche Funktionsträger oder der jetzt aufgekommenen Diskussion um die Art der Heimerziehung in den kirchlichen Heimen der Nachkriegszeit. Schließlich gibt es über manches kirchliche Handeln keine gesellschaftliche übereinstimmende Bewertung. Die „Selbstverständlichkeit“ der Wertschätzung der Kirchen und ihrer Funktion für die Gesellschaft ist nicht mehr vorhanden, auch wenn „selbstverständlich“ Kirchenvertreter oder Theologen in Ethikausschüsse berufen werden. Der auf massiven Protest gestoßene Versuch der Familienministerin von der Leyen, die Werteerziehung von Kindern zunächst nur mit den Kirchen zu planen, dürfte eindringlich vor Augen geführt haben, wie sich das politische Klima für die Kirchen verändert hat.
Noch einmal die Frage: Was und wem nützt eine solche Untersuchung?
Der gedankliche Ansatz der Studie zeigt, daß man einer Gesellschaft vorrechnen kann, was eine Gemeinschaft, in diesem Fall die Kirche, für das Gemeinwesen leistet. Dies kann die gesellschaftliche Wertschätzung erhalten, wiederherstellen oder steigern, je nach den Umständen. Das kann auch dazu führen, daß die Gesellschaft, vertreten durch ihre politischen Institutionen, der Gemeinschaft Aufgaben anvertraut, Mittel zukommen läßt oder sie sonstwie unterstützt, bzw. in knappen Zeiten wenigstens die Unterstützung nicht oder nur maßvoll kürzt, weil sie weiß, was sie verlieren würde. Dabei geht es nicht nur um benennbare materielle Unterstützung, sondern auch um Wertschätzung, die im Ernstnehmen kirchlicher Positionen im gesellschaftlichen Diskurs zum Ausdruck kommt, und damit um den Einfluß der Kirche. Soweit die Außenwirkung.
Nach innen nützt die Studie für ein Ranking: Welche Gemeinschaft/Gemeinde bringt die meiste Leistung für die Gesellschaft, wenn denn dies als wesentliches Ziel der Gemeinschaft angesehen wird; Stichwort: Kirche für andere. Bei der Vorstellung der Studie zeigte van Sar einen Unterschied zwischen den Leistungen der Kirche in Utrecht und Den Haag auf. In Utrecht sei die Kirche eine eher bürgerliche Mittelstandskirche, während die Kirche in Den Haag durch einen hohen Migrantenanteil geprägt sei und die dortigen Gemeinden viel Arbeit für Integration und Selbstfindung leisteten. Das ergebe einen deutlich höheren Wert für die Gesellschaft. In Utrecht sind es nach van Sars Unterlagen umgerechnet pro Kopf der Gemeindemitglieder 330 EUR, in Den Haag 729 EUR. Nun können solche Ergebnisse zu Hochmut führen, können aber auch Ansporn für gesellschaftlich nützliche Gemeindeaktivitäten sein.
Wie kann man den Ansatz der Studie auf deutsche Verhältnisse übertragen?
Nach mündlicher Mitteilung van Sars bietet die holländische Kirche nicht in der Weise marktfähige Leistungen an, wie das die deutschen Kirchen tun, z.B. mit den Kindergärten. Das macht die Vergleichbarkeit schwierig, weil offenbar eine deutliche Anzahl nicht-professioneller Freiwilliger in die Rechnung eingegangen ist, und das zu Marktpreisen für Professionelle. Die holländischen Kirchen erhalten nach Auskunft van Sars keine Kirchensteuer, sondern erhalten sich hauptsächlich über freiwillige Leistungen finanzieller Art und durch freiwillige Mitarbeit. Die staatliche Unterstützung für kirchliche Leistungen beläuft sich für den Einzugsbereich der Studie auf 124.000 EUR.
Diese Bedingungen dürften zu einer im Vergleich zu Deutschland eher geringen Anzahl professionell Ausgebildeter führen. Bei allem Respekt vor bürgerschaftlichem Engagement könnte dies die Anerkennung der Leistungen durch Außenstehende schmälern.
Die Austauschbeziehungen zwischen Gesellschaft, Kirche und Gemeinschaft der Kirchenmitglieder
Nun ein Blick auf das Schaubild; wie gesagt, eine idealtypische Darstellung. Außerhalb des Kirchengebäudes sieht man die Gesellschaft, im Kirchenschiff die Gemeinschaft der Kirchenmitglieder. Im Turm schließlich die Organisation Kirche, wie sie als „Dachmarke“ von allen wahrgenommen wird, die nicht zwischen der Kirche (meist auch nicht zwischen der evangelischen und der katholischen, und schon gar nicht zwischen den „Landeskirchen“) und ihren in irgendeiner Weise verbandelten Sozialdiensten oder sonstigen „Werken“ unterscheiden. Es gehört zu den Besonderheiten von Kirche, kein Markenbewußtsein entwickelt zu haben, auch keine koordinierte Markenpflege zu betreiben, und nicht wahrzunehmen, daß – insbesondere bei Negativereignissen – sie von der öffentlichen Meinung haftbar gemacht wird, wie wenn sie als geschlossener Konzern mit einheitlichem Branding auftreten würde.
Interessant sind die Austauschbeziehungen zwischen den drei Einheiten. Im Unterschied zur holländischen Studie differenziert das Schaubild nach Leistungen für die Gesellschaft und Leistungen für Kirchen- bzw. Gemeindemitglieder, dazwischen als organisatorisches Bindeglied die Institution(en) der Kirche. [2]
Die Leistungen müssen wir hinsichtlich ihrer Marktfähigkeit unterscheiden.
- a) bezahlte Dienstleistungen
Der Kindergarten z.B. oder die Sozialstation sind marktfähig. Für ihre Leistungen wird gezahlt, und wo die Kirche solche Leistungen nicht anbietet, tun das andere Marktteilnehmer – zu vergleichbaren Preisen. Die Preise sind im Außenmarkt der Gesellschaft gleich hoch wie im Binnenmarkt der Gemeinschaft: Nicht-Mitglieder und Mitglieder zahlen denselben Tarif. Teilweise werden diese Leistungen zusätzlich getragen durch Kirchensteuer, Spenden und Mitarbeit aus dem Binnenraum der Gemeinde, oft auch durch Unterstützung durch die öffentliche Hand. Hier sind wir bei allem Nutzen für die Gesellschaft insgesamt im normalen Marktbereich: Dem Aufwand steht ein realer Return-on-Investment gegenüber, und wenn der nicht reicht, wie vielfach in den Kindergärten, müssen die Kunden mehr zahlen oder Kommune und Gemeinde mehr zuschießen, wenn das Dienstangebot aufrecht erhalten werden soll. Sicherlich könnte man auch in diesem Bereich von einem Social-Return sprechen, hat doch die Gesellschaft einen Nutzen davon, vielleicht sogar in sozial besonders erwünschter Weise. Doch das können viele Anbieter, gleich welcher Waren oder Dienstleistungen für sich beanspruchen, so daß wir es beim Return-on-Investment belassen können. Biblisch gesprochen haben die Kirchen für diesen Teil ihrer Dienstleistungen „ihren Lohn schon dahin.“. Sicherlich ist Matthäus 6, 1/2/5/16 nicht so zu interpretieren, daß die Kirchen kein Geld für ihre Dienstleistungen nehmen dürfen. Es geht bei Matthäus um geheuchelte Frömmigkeit, hier um ein klares Marktangebot kommerzialisierter Nächstenliebe, wenn der Begriff hier überhaupt noch paßt.
- b) unbezahlte, weitgehend über Kirchensteuer finanzierte Leistungen
Dann gibt es noch Dienstleistungen, die organisationstypisch, aber nicht marktfähig sind, zumindest nicht außenmarktfähig. Nehmen wir als Beispiel den Gottesdienst. Abgesehen von den wenigen Anlässen, bei denen Staat oder Kommune sich für einen Gottesdienst mit besonderer Öffentlichkeitswirkung engagieren, z. B. bei besonders hervorgehobenen Trauergottesdiensten, ist ein Gottesdienst ein Angebot, das fast ausschließlich von Gemeindemitgliedern wahrgenommen wird. „Schön, daß es so etwas gibt!“ sagt sich vielleicht die wohlmeinende nichtkirchliche Gesellschaft, wäre aber nicht bereit, dafür zu zahlen; im Schaubild als nth = nice to have bezeichnet. Auch die Binnenmarktfähigkeit ist offenbar sehr eingeschränkt: Die meisten Kirchenmitglieder nutzen das Gottesdienstangebot nur selten. Sie bezahlen es mehr oder weniger bewußt mit ihrer Kirchensteuer; doch die Frage darf erlaubt sein, ob sie, wenn man ihnen eine Vollkostenrechnung vorlegen und die Möglichkeit geben würde, ihre Steuer zu steuern, ob sie dann das Gottesdienstangebot im bisherigen Umfang mitbezahlen wollen würden. Wenn wir uns das Glockenläuten anschauen, so werden es wohl manche nicht als nice to have einstufen, sondern als störend, auch wenn sie wüßten, daß hier die öffentliche Hand in vielen Fällen mitfinanziert. [3]
Wert und Nutzen kirchlicher Arbeit
Den gesellschaftlichen Nutzen, den Social-Return mancher kirchlicher Dienstleistungen müßte man erst erheben, und das gilt auch für den binnenkirchlich-gemeinschaftlichen Nutzen. So können wir nur von der Annahme ausgehen, daß der gesellschaftliche Nutzen in nicht bemessenem Umfang auch von der Gesellschaft wahrgenommen und mit Wertschätzung (Anerkennung/Ansehen) für die Kirche bezahlt wird, so daß eine gesellschaftliche Diskussion darüber unterbleibt, ob die Zuwendungen des Staates an die Kirchen und eine de facto immer noch zugebilligte Privilegierung toleriert werden können. Auch innerhalb der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler wird der Marktwert der Kirche neben den finanziellen Zuwendungen durch Anerkennung ihrer Leistungen, ja sogar ihres bloßen Daseins honoriert. Auch in diesem Bereich ist, denke ich, die von Matthäus geforderte Bescheidenheit unangebracht, denn in einem kirchensteuerfinanzierten System mit vielfältiger staatlicher Unterstützung ist es wichtig, zeigen zu können, was die Kirche für ihre Steuerpflichtigen tut, und darüber hinaus für die Gesellschaft.
Noch ein kurzer Blick auf den „Wert“ der Leistungen, die in diese Gruppe gehören: Bei den Leistungen, für die am Ausgang gesammelt wird, haben wir eine meßbare Kontrolle. Keine Kirchengemeinde wird kostenfreie Kirchenkonzerte anbieten (für hochrangige wird ohnehin Eintritt erhoben), wenn sie sich auf Dauer nicht weitgehend selber tragen oder aber erkennbar von der Gemeinde geschätzt werden. Doch wie steht es mit den anderen Leistungen? Hierzu müßten per Umfrage weitere Daten erhoben werden, die man realistischerweise an die Bereitschaft von Beiträgen zusätzlich zur Kirchensteuer koppeln müßte mit der fiktiven Fragestellung: Wir können diesen Dienst aus Kostengründen nicht mehr garantieren. Wieviel wären sie bereit, dafür zu zahlen oder zu spenden? Ein solcher Ansatz würde ermöglichen, die kirchlichen Angebote mit den Erwartungen ihrer Mitglieder auch finanziell zu korrelieren. Manche Leistungen dürften sich dabei als „binnenmarktfähig“ herausstellen, d.h. die Mitglieder, die solche Leistungen erwarten, finden ihre Kirchensteuer gut angelegt und wären bereit, dafür sogar zusätzliche Beiträge zu entrichten. Allerdings wäre eine Vollkostenrechnung für die jeweils erfragte Leistung zu präsentieren, damit die befragten Kirchenmitglieder auch erkennen können, vor welchem finanziellen Hintergrund sie ihre Auswahl treffen. [4]
Wo bleibt das Herz?
Nun sollte die Tatsache, daß die Kirchen in Deutschland ihre Leistungen teilweise zum Marktwert bezahlt bekommen, teilweise durch Kirchensteuermittel finanzieren, nicht überdecken, daß sich viele Menschen in den Kirchen ohne Entgelt durch Spenden und Arbeitseinsatz engagieren und oft nicht einmal Kostenersatz verlangen. Sie sehen – wie die Goldmarie im Märchen – was zu tun nötig ist und tun es ohne Hintergedanken auf irdische oder himmlische Belohnung. Wie mögen sie reagieren, wenn die Kirche der Gesellschaft vorrechnet, was ihre Arbeit in Geld umgerechnet wert ist? Diese Frage stellt sich generell beim freiwilligen Engagement. Es geschieht selten für die Institution, sondern für die Menschen. In den Kirchen mag das noch teilweise anders sein. Doch sollten die Institutionen und auch die Kirchen sich wohl besser mit ihrer Rolle als Vermittler bescheiden und deutlich machen, wer ihre Dienstleistungen durch Mitarbeit und Geld erbringt: Es ist nicht „die Kirche“, es sind ihre engagierten Mitglieder, und sie tun es „van Harte“. Das sollte man herausstellen, und es sollte anerkannt werden, auch in nackten Zahlen.
[1] Jaap van der Sar, Van Harte, Utrecht 2004, Publication of the translation: Utrecht, 2006, Translation: Jaap van der Sar, Editing translation: Timo McGregor, Publisher: Stichting Oikos, Postbus 19170, NL – 3501 DD Utrecht, Tel + 31 (0)30 2361 500, www.stichtingoikos.nl
[2] Idealtypische Darstellungen wirken angesichts einer komplexen Realität immer etwas steril. So bleibt bei einer solchen Darstellung unberücksichtigt, daß immer noch rund 2/3 unserer Gesellschaft einer der beiden großen Kirchen angehören, sich also die Teilmengen der Gemeinschaft der Kirchenmitglieder und der Gesellschaft stark überschneiden. Dennoch fördert solch ein Versuch die begriffliche Klarheit.
Im Einzugsbereich der holländischen Studie sind übrigens lediglich rund 9% Mitglied der Protestantischen Kirche, so daß die Gegenüberstellung von Kirche und Gesellschaft eher einleuchtet.
[3] Die hier aufgeführten Beispiele sind sehr plakativ und die Klassifizierung nice to have ist sicherlich etwas salopp. Van Sar beschreibt in seiner Studie den gesellschaftlichen Nutzen der Kirche durchaus differenziert. Dies können auch die Kirchen in Deutschland für sich in Anspruch nehmen. Doch stellt sich mancher angesichts allseitigen Kostendrucks verschärft die Frage, was den realen „Mehrwert“ ausmacht, den er für sein Geld bekommt. Damit sind nicht alle, aber einige nice-to-have-Dinge gestrichen. Sie müssen jedoch besonders nice sein, wenn man dafür Geld ausgeben will. Hier wäre eine Diskussion über die diversen Marktnischen diverser Anbieter zu eröffnen und die besondere Marktposition der Kirchen und ihrer Leistungen zu beleuchten, was dieser Artikel nicht leisten kann, aber eine Anregung dazu geben will.
[4] Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Ein brauchbares Interview müßte tiefer schürfen. Um die Befragten entscheidungsfähig zu machen, müßte man neben die Kosten einer Dienstleistung auch ihren Nutzen stellen und nicht nur nach der Bereitschaft zusätzlicher finanzieller Beiträge fragen, sondern auch, ob man seine Kirchensteuer für die erfragte Dienstleistung gut verwendet sieht. Nicht überall dürfte der Nutzen so leicht einsehbar sein, wie bei der Telefonseelsorge, die gewiß die meisten mitfinanzieren wollen, auch wenn sie sie wohl nie zu nutzen gedenken. Auch müßte man den hier gemachten Unterschied zwischen „Außenmarkt“ und „Binnenmarkt“ verdeutlichen. Der Wert eines Kirchenchores dürfte in den meisten Fällen für den Außenmarkt gering sein und darf nicht unter diesem Aspekt bewertet werden. Wenn man jedoch den Nutzen für die Gemeinde vor Augen führt, wird manches Gemeindemitglied die dafür aufgewandten Kosten billigen, obwohl es nicht beabsichtigt, den Chor im Gottesdienst zu erleben.
Allerdings müßte man den Befragten eine begrenzte virtuelle Geldmenge vorgeben, damit die tatsächliche Begrenztheit der Mittel deutlich wird. Sonst „bestellen“ sie nach dem Motto nice-to-have alles, was sie ganz nett finden – und lassen die Kirche nicht nur über ihre Verhältnisse leben, sondern auch völlig am Markt vorbei.
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