Dierk Schaefers Blog

„DER START ZU EINEM JUSTIZSKANDAL, DEN ES SO NOCH NICHT GEGEBEN HAT!“

Posted in Deutschland, Justiz, Kriminalität, Kriminologie, Medien, Staat by dierkschaefer on 31. Januar 2019
Dieser Text erreichte mich per Mail.
Ich poste ihn zunächst im Original und werde ihn im Anschluss kurz kommentieren.
trauer muss justitia tragen[1]
Hier zunächst der Text[2]:
§§§§§§§§§§§§§§§§
Ulvi Kulac

1 Std. ·

DER START ZU EINEM JUSTIZSKANDAL, DEN ES SO NOCH NICHT GEGEBEN HAT!

Anmerkungen zu den weiteren Entwicklungen im Mordfall Peggy K.
Teil 1 von Thomas H e n n i n g

Nachdem gegen Manuel S. ein Haftbefehl erlassen – (und wohl) erst Wochen später dann vollstreckt wurde – wird dieser am 24.12. 2018 aufgrund der Haftbeschwerde seines Verteidigers aus der Untersuchungshaft entlassen. Würde es nicht um den Tod eines Kindes gehen, könnte man den gesamten Ermittlungen umfassend attestieren, dass diese sich nahtlos in die Show Pleiten, Pech und Pannen einreihen ließen. Am 7. Mai 2001 verschwand die neunjährige Peggy Knobloch aus Lichtenberg, aus der Sicht der Ermittler, auf dem Heimweg von der Schule aus der Sicht vieler anderer, weil das Kind noch spät abends gesehen wurde, ein Trugschluss fehlerhafter Ermittlungen? Diese gründen sich darauf, dass im Zuge der Ermittlungen, eben jener Zeitpunkt „auf dem Heimweg von der Schule“ konstruiert werden musste, damit man einen Täter der Öffentlichkeit präsentieren konnte. Es ist der damals in Lichtenberg lebende Ulvi K., geistig schwerst behindert, vollkommen wehrlos, gutmütig und im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens, bis hin zu seiner Verurteilung, so gut wie nicht verteidigt, einem System ausgeliefert, welches sich soweit von allen rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt hat, dass es faktisch nicht mehr existiert. Es verwundert nur, dass nahezu alle die daran mitwirken, das für vollkommen normal und selbstverständlich halten. Es ist der politische Wille der, wie das bei schrecklichen Taten und des spurlosen Verschwindens von Kindern, klar und deutlich macht. Ein Täter muss her. Und hat man keinen Täter (aber einige Verdächtige) dann erschafft man einen Täter. Dies ist nicht neu aber hat in diesem Fall eine „besondere Qualität“. Es ist nicht nur eine grandiose Inszenierung der bayrischen Justiz, sondern es ist vielleicht der größte Justizskandal seit dem Bestehen der BRD. Das Kind Peggy wächst unter, freundlich formuliert, schwierigen Umständen auf. Das macht natürlich die Ermittlungen besonders schwierig, weil ein 9 Jahre altes Kind, welches möglicherweise schon sehr früh sehr eigenständig ist, schon ein gutes Stück weit, weil es tagsüber eben oft alleine ist, ein eigenes Leben lebt, von dem die anderen so arg viel nicht wissen. An dem Tag des Verschwindens ist an sich nur gesichert, dass das Kind in der Schule war, es etwas später dann kurz vor der Haustüre von einer Freundin noch gesehen wurde., Erst als dann die Mutter spätabends bemerkte, dass das Kind nicht da war, beginnt die Suche. Diese Suche wird mit einem nicht unerheblichen Aufwand betrieben, gefunden wird das Kind nicht. Die erste Sonderkommission arbeitet den „Fall“ nach den hierfür vorgesehenen Rastern ab. Abklärung des familiären Umfeldes, Befragungen etc.. Im Rahmen dieser Ermittlungen, die zu diesem Zeitpunkt wohl noch vollkommen offen geführt werden, geraten dann mindestens zwei Verdächtige in den Focus der Ermittler. Der eine Verdächtige ist Manuel S. der andere Ulvi K.. Ulvi K. ist ein geistig schwerbehinderter junger Mann, ein Geschichtenerzähler, liebenswert, stets freundlich und in einem liebevollen Zuhause großgeworden. Man kann schon sagen, dass er verhätschelt wurde. Er gerät in den Focus der Ermittlungen, weil es hin und wieder mal zu sexuell motivierten Handlungen gekommen sein soll, mit anderen Kindern. Allerdings, ist dies nichts Besonderes im Sinne dessen, dass geistig Behinderte eben eine andere Form von Entwicklung haben. Und exhibitionistische Handlungen sind kein Verbrechen. Ulvi K. wird dann wie viele andere in Lichtenberg auch befragt, hinsichtlich des Verschwindens des Kindes. Ulvi K. hat für den Tag ein lückenloses Alibi, insbesondere ab dem späten Nachmittag. Der Geschichtenerzähler Ulvi K. freut sich immer darüber wenn an ihm Interesse gezeigt wird. Das findet er gut. Er ist gerne jemand, der wichtig ist, wichtig sein will. Natürlich kann er weder verstehen noch kann er es begreifen, dass das jetzt gerade der falsche Zeitpunkt ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der sexuell motivierten Handlungen, die keineswegs gravierend sind, man Handlungsbedarf sieht. Für die Soko Peggy, die in einem dichten Nebel herumstochert, angetrieben von einer Vielzahl von Vermutungen, die von einer Entführung des Kindes in die Türkei, einer Verbringung des Kindes in Bereiche der Kinderpornographie etc. nahezu alles widerspiegeln, was man sich eben so vorstellen kann.
Der Geschichtenerzähler begreift dann, dass man an ihm interessiert ist, wenn er etwas, was scheint vollkommen ohne Bedeutung, zu über und um das verschwundene Kind erzählt. Tatsächlich hatte Ulvi K. so gut wie keinen Kontakt zu der Peggy K. die dann urplötzlich seine Freundin ist und die er sehr gut kannte. Es ist schwierig zu analysieren, was die Ermittler tatsächlich bewogen haben kann, sich auf dieses Geschichtenerzählen überhaupt einzulassen. Denn eines zwingt sich geradezu jedem auf, dass das was Ulvi K. erzählt nicht stimmen kann. Die Ermittler blenden dies vollständig aus. Ulvi K. erzählt, er habe am Donnerstag vor dem Verschwinden mit dem Kind „Verkehr gehabt“. Selbstverständlich findet eine grandiose Spurensicherung an dem Ort, der Wohnung von Ulvi K. statt und es wird nichts gefunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist klar, es stimmt nicht was er erzählt. Zumal, an dem besagten Donnerstag, Ulvi K. dem Kind weder begegnet sein kann und das Kind auch nicht bei ihm in dessen Wohnung gewesen sein kann.
Ulvi K. ist wenn er Geschichten erzählt unbeirrbar in der Gestaltung und Ausschmückung. Er hat ein gutes Gespür dafür, dass wenn er etwas sagt und dann dieses für interessant befunden wird, zu erkennen. Das alles muss man natürlich unter der Rubrik sehen, dass er Geschichten deshalb erfindet, weil diese ihn interessant machen und zugleich aber kann der geistig Behinderte natürlich nicht begreifen, worum es wirklich geht. Das nicht zu erkennen ist von Seiten der Soko Peggy einer der gravierendsten Ermittlungsfehler überhaupt.
Auch gegen Manuel S. wird ermittelt. Er gerät durch die Geschichten von Ulvi K. in den Focus der Ermittler, denn Ulvi K. erzählt, wenn auch immer in verschiedensten Formen Geschichten, darunter auch die, er habe Manuel S. erzählt dass er etwas mit Peggy gehabt hätte. Das Problem hierbei und von den Ermittlungen vollkommen ausgeblendet, ist: Ulvi K. und Manuel S. hatten so gut wie gar keinen Kontakt zueinander, sind sich aus dem Weg gegangen. Es gab also keinerlei Grund dafür, dass Ulvi K. Manuel S. irgendetwas erzählt haben könnte. Vor allen Dingen, dies geht vollständig unter, müsste dann ja Ulvi K. dies dem Manuel S. innerhalb der drei Tage nachdem es angeblich passiert ist erzählt haben. Das passt nicht, denn wie bereits angeführt, die beiden sind sich aus dem Weg gegangen.
Manuel S. ist an dem Tag des Verschwindens von Peggy K. im Urlaub, er hat Geburtstag. Selbstverständlich hat er im Gegensatz zu Ulvi K. (unterstellt man tatsächlich er habe etwas mit dem verschwinden des Kindes zu tun) ein Auto, kein Alibi, Ortskenntnis und hinzu tritt noch, dass er betrunken gesagt haben soll, er habe etwas mit der verschwinden des Kindes zu tun und als Mitglied der Feuerwehr war er auch an der Suche nach dem Kind beteiligt. Das würde bei neutralen Ermittlungen ihn selbstverständlich in den Focus der Ermittlungen rücken.
Die Ermittlungen hinsichtlich des verschwundenen Kindes, sind trotz eines großen Umfanges sehr schnell festgefahren. Das Kind taucht nicht mehr auf. Es gibt von allen Seiten Vermutungen Theorien, aber im Tatsächlichen gibt es keine wirkliche Spur.

So etwas kann es nicht geben, nicht in Bayern. Es wird, davon muss ausgegangen werden, ein ganz erheblicher Druck von Seiten der politisch Verantwortlichen auf die mit der Ermittlung befassten Beamten/innen ausgeübt.
Man erstellt eine TATHERGANGSHYPOTHESE, die man dann, wie ein Drehbuch zielgerichtet umsetzt. Den Ermittlern wird sehr schnell klar, dass Ulvi K. von seiner Familie beschützt wird. Parallel dazu befindet sich ein Informant der Polizei in einem Bezirkskrankenhaus, in das man dann Ulvi K. einstweilig unterbringen lässt. Damit sind der Weg für die Umsetzung des Drehbuches frei, jetzt hat man jederzeit Zugriff auf den geistigen Behinderten, nicht etwa nur durch hochfrequente Vernehmungen, die überwiegend ohne anwaltlichen Beistand erfolgen, sondern insbesondere auch über den V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.

Das Drehbuch wird nun auch noch in Form von Filmen umgesetzt. Unter Ausblendung der tatsächlichen Aktenlage, man hat da recht gut vorgearbeitet. Peggy ist, nach Ansicht der Ermittler, plötzlich an jenem Tag, dem Tag ihres Verschwindens unmittelbar nachdem sie den Bus verlassen hat, auf Ulvi K, getroffen. Das Alibi von Ulvi K. er habe einem Bekannten beim Holz machen geholfen, wird von den Ermittlern schon im Vorfeld mit allen Möglichkeiten angegangen. Es wird gegenüber allen, die die Angaben von Ulvi K, bestätigen, soweit es nur möglich ist, unterstellt sie hätten sich bezüglich des Tages geirrt etc.. Insbesondere der Mutter von Manuel S. die sich urplötzlich daran erinnern will, sie habe Ulvi K. auf einer Bank sitzen sehen, am Tag des Verschwindens von Peggy K und die nachweislich gelogen hat, kommt nunmehr eine tragende Bedeutung zu. Denn es ist tatsächlich das überaus enge Zeitfenster, dass den Ermittlern ganz erhebliche Probleme bereitet. Denn nur dann, wenn Peggy K. unmittelbar nach dem verlassen des Busses verschwunden ist, besteht die Möglichkeit Ulvi K. als Täter zu präsentieren.
Zwischenzeitlich hat der Geschichtenerzähler in einer Vielzahl von Vernehmungen seine Rolle gelernt. Eine Rolle die er dann aber doch nicht auszufüllen vermag. Irgendwann hält der Wehrlose dann dem Druck nicht mehr stand. Er hatte auch niemals eine Chance. Hätte er einen Strafverteidiger gehabt, der ihn angemessen verteidigt hätte, wäre Ulvi K. nicht wehrlos gewesen.
Angeblich dann, selbstverständlich ohne, dass dies aufgenommen wird, soll Ulvi K. dann gestanden haben das Kind getötet zu haben.
Es ist das Ziel der Ermittler, ein Geständnis, um jeden Preis zu erwirken, einen Täter zu präsentieren, der es nicht gewesen sein kann.
Der geistig schwerst Behinderte Ulvi K. ist jetzt besonders wichtig, er spielt also die Rolle, auch wenn er nicht in der Lage ist sie wirklich auszufüllen. Also führt er die Ermittler an den Ort wo man angeblich das tote Kind hinverbracht haben will. Nur das Kind befindet sich nicht dort.
Die beiden auf Video aufgenommenen Tatrekonstruktionen finden unter dem Einsatz direkter Regieanweisungen der mitwirkenden Kriminalbeamten statt. Ulvi K. glänzt nicht in seiner Rolle. Es bedarf einer Vielzahl von Einwirkungen und Strukturierungen auf den geistigen Behinderten, damit überhaupt etwas zustande kommt.
Danach wird das „Geständnis“ widerrufen.
Damit wäre an und für sich, bei objektiven Ermittlungen, der Fall bezüglich Ulvi beendet gewesen
Doch hier ist es nicht das Ende dieser „Posse“ aus Bayern sondern der Start zu einem Justizskandal, den es so noch nicht in der BRD gegeben hat.
Wenn man einen Haufen Müll hat, dann wirft man diesen am besten in eine Mülltonne. Die Staatsanwaltschaft hätte dies tun müssen. Üblicherweise ist es ja auch so, dass man bevor man jemanden vernimmt (soweit Zweifel an dessen Aussagetüchtigkeit bestehen) man diese durch einen Sachverständigen vorher abklären lässt. Nun in Bayern gehen die Uhren anders. Man beauftragt erst nach dem Abschluss der Inszenierung einen Sachverständigen. Der Kriminalpsychiater K r ö b e r kommt nun ins Spiel. K r ö b e r, einer der „renommiertesten Sachverständigen“ dessen Ruf zwischenzeitlich derart beschädigt ist, dass man durchaus sich die Frage stellen kann, wieso er überhaupt noch mit Gutachten beauftragt wird. K r ö b e r nimmt den Gutachterauftrag an. Warum er das getan hat weiß man nicht. Vielleicht war er einfach zu arrogant zuzugeben, dass er nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügte, ein solches Gutachten einerseits bezüglich der Aussagetüchtigkeit und andererseits bezüglich der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Geschichten des Geschichtenerzählers, überhaupt erstellen zu können. Denn diese hatte er offenkundig nicht.
Kröbers Baustellen sind Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, zu Fragen der Kriminalprognose, der Wiederholungsgefahr. Die Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Aussagen ist ein Bereich den speziell ausgebildeten Psychologen, (ständig fortgebildet) ausfüllen und genau das ist K r ö b e r nicht. S t r a t e hat K r ö b e r nach dem Skandal im Fall M o l l a t h als Scharlatan bezeichnet.

Weshalb K r ö b e r aber gerade in zwei Fällen In Bayern, an denen er maßgeblich mitwirkte, derart skandalös agierte, muss natürlich hinterfragt werden.
Die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, erfordert neben dem Gebot einer strikten Neutralität, an allererster Stelle, alles das zur Kenntnis zu nehmen, was mit diesen Angaben zusammenhängt. Es erfordert viel Zeit, die Entwicklung eines Konzeptes, eine analytische Vorauswertung und vieles mehr. K r ö b e r der zunächst nur für die Fragestellung der Aussagetüchtigkeit von Ulvi K. beauftragt worden war, reißt den aussagepsychologischen Teil, der an sich von Prof. S t e l l e r beurteilt werden sollte aus Zeitgründen an sich und merkt dazu an, er habe diesen Teil in enger Zusammenarbeit mit Prof. S t e l l e r gestaltet.
K r ö b e r ist ein Westfale, er gilt als stur, fokussiert und derart von sich selbst überzeugt, dass er vollkommen ohne Diplomatie agiert, an Anderen wenig Gutes lässt. K r ö b e r publiziert bereits über die von ihm gewonnenen Erkenntnisse bezüglich Ulvi K. im Rahmen einer Publikation vor dessen Verurteilung (KrimZ Band 43). Dort schreibt K r ö b e r (man beachte vor der Verurteilung) „nach jetzigem vorläufigen (und unstreitigem) Kenntnisstand eine Vielzahl von Sexualdelikten…..“. K r ö b e r hatte bereits zu dem Zeitpunkt der Erstellung seines Gutachtens mit dem Grundsatz der strikten Neutralität gebrochen. Ein Sachverständiger, der etwas für unstreitig erachtet, hat in einem Strafverfahren keinen Platz mehr, denn er ist befangen.
Der oberste Grundsatz des Neutralitätsgebotes ist es, dass man keine Position bezieht. Das man vollkommen abstrakt, wertneutral und vor allen Dingen wissenschaftlich vorgeht. Das man sich nicht auf einen geringen Teil von Aussagen fokussiert, sondern erkennt und begreift, dass der Versuch die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, zu einem Bereich zählt, der ohnehin mit einer nicht geringen Fehlerquote behaftet ist, insbesondere bei der Beurteilung der Aussagen von Kindern. Ganz anders verhält sich dies bei der Beurteilung in Bezug auf einen geistig schwer behinderten jungen Mann. Die Trennung zwischen „Wahrheit“ und „Unwahrheit“ ist da, bezogen auf diesen „Fall“ mit den üblichen Verfahren an sich gar nicht möglich und war es hier auch nicht. Insbesondere nicht unter diesem Zeitfenster, welches sehr eng war, bezüglich der Tatsache, dass Kröb e r so schnell wie nur möglich attestierte Ulvi K. sei nicht nur aussagetüchtig gewesen, sondern man könne einige Teile seiner Angaben sogar glauben.
Erstaunlicherweise, dies wäre die Aufgabe der Verteidigung und insbesondere auch des Gerichtes gewesen, hat offenkundig niemals ein Abgleich des Gutachtens mit dem Inhalt der Vernehmungen von Ulvi K. stattgefunden.
Dies erklärt dann auch, dass K r ö b e r in seinem Gutachten verschweigen konnte, dass das von ihm so hochgelobte Realkennzeichen, wie der Schulranzen kraft physikalischer Gesetzmäßigkeit, nach dem angeblichen Sturz des Kindes, vor dem Kind zum liegen gekommen ist, wie es der Geschichtenerzähler doch so anschaulich bei der Tatrekonstruktion gezeigt hatte, eben jenen Schulranzen im Rahmen des Vernehmungsmarathons, werfen konnte. K r ö b e r sagt deshalb auch dass es keinerlei Anzeichen gegeben habe, dass Ulvi K. etwas gezeigt habe, was er nicht selbst erlebt hat. Das Problem ist nur, dass wenn K r ö b e r dies in sein Gutachten aufgenommen hätte, dass Ulvi K. den Flug des Schulranzens, angehalten von den Ermittlern, im Rahmen einer Vernehmung selbst vornahm, dann wäre dieses von K r ö b e r benannte Realkennzeichen, eben keines gewesen. Mal unabhängig davon dass es kein Realkennzeichen ist.
Also hat K r ö b e r es verschwiegen.
K r ö b e r hält sich an keinerlei wissenschaftliche Grundlagen mehr und hat sich im Rahmen der Begutachtung wohl nie an solche gehalten. Das Geständnis ist zu dem Zeitpunkt seiner Exploration widerrufen. Was in den ersten Explorationen stattgefunden hat, kann man nicht nachprüfen, weil Kröber es tunlichst unterlässt, diese wie vom BGH vorgeschrieben, aufzuzeichnen.

Im Rahmen der letzten Exploration, diese ist aufgezeichnet, sagt er zu Ulvi. Er solle doch jetzt mal „akribisch“ alles erzählen. Das tut Ulvi. Aber das was Ulvi erzählt kann K r ö b e r nicht gefallen, denn Ulvi erzählt den Tagesablauf am Montag so wie er war. Darin kommt keine Peggy vor, nichts von dem was im Drehbuch der Polizei steht. Also geht K r ö b e r hin und fordert Ulvi das Drehbuch zu erzählen. K r ö b e r lässt es sich nicht nur erzählen, sondern er tut das, was ein redlicher wissenschaftlich arbeitender Sachverständiger niemals tun würde, er zwingt Ulvi K in die Rahmenbedingungen des widerrufenen Geständnisses mit einer Suggestibilität die ihresgleichen sucht.
Der in jeder Beziehung wehrlose geistig schwerst Behinderte ist dem nicht gewachsen, ab einem bestimmten Zeitpunkt derart wehrlos, dass er sofort seinen Anwalt anrufen will, was K r ö b e r weder zulässt, sondern rigoros übergeht.
K r ö b e r ist, wohl angetrieben von dem Grundsatz seiner eigenen Unfehlbarkeit, da schon längst kein neutraler oder unabhängiger Sachverständiger mehr, er ist lediglich und nur noch, ein nicht so ganz billiger Erfüllungsgehilfe der bayrischen Justiz.
Ulvi K. wird zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Aber hin und wieder, passiert es eben, dass ein Verfahren damit nicht zu Ende ist, dass es für jene, die maßgeblich an der Verurteilung mitgewirkt haben, zu einem dauerhaften stellen der Frage nach dem „WARUM“ führt. K r ö b e r wird auch im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi K. als Gutachter beauftragt. Weshalb? Die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte dazu geführt, dass – eine andere Möglichkeit gibt es tatsächlich nicht – dieses Gutachten von K r ö b e r zerrissen worden wäre. Das will man natürlich nicht. Also eröffnet man K r ö b e r so die Möglichkeit, wenn auch nur bedingt, einigermaßen unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Zu diesem Zeitpunkt aber hat K r ö b e r schon M o l l a t h eingeholt. Es gehört wohl zu den Besonderheiten von K r ö b e r, hier auch noch eine Tagung anzusetzen im 17. Forensischen Fallseminar und da dann den Tagungspunkt „Unser Gustl: Realität, Wahn Justiz und Medien“ anzukündigen und sich selbst als Referent anzugeben.
Auch im Wiederaufnahmeverfahren hält er an seinem Gutachten weiterhin fest. In der Zeit kann man dazu lesen, „im Lichte neuer Forschung und nun bekanntgewordener Fakten (dem Verdächtigen war von der Polizei ein möglicher Tatablauf vorgehalten worden) „sei es nicht mehr ausschließbar, dass Herr K. ein aussagepsychologisch recht gutes,, aber falsches Geständnis vorzubringen imstande war“.
Dies ist natürlich ein schlechter Witz. K r ö b e r hatte alle Vernehmungen von Ulvi K. vorliegen. Das Ulvi K. ein Tatablauf vorgehalten wurde und mit diesem strukturiert erarbeitet wurde, ergibt sich zwingend aus diesen Vernehmungen. K r ö b e r versucht sich zu retten und reitet sich damit zugleich immer tiefer in seine abstruse Vorstellungswelt, getragen von seiner angeblichen Unfehlbarkeit. Er versucht es nunmehr taktisch. In dem Beitrag „Unter Anklage“ ist ausgeführt: „Kröber sagt: „Die Qualität der Aussage war hoch. Ulvi K. zu verurteilen war ein juristischer Fehler. Ein aussagepsychologisches Gutachten allein darf einem Gericht bei Mordverdacht nicht ausreichen.“ Doch er halte es bis heute für „die wahrscheinlichste aller Varianten“, dass K u l a c Peggy getötet habe. Ulvi K. zu verurteilen, war also nunmehr der Fehler des Gerichtes.
Es wird sicherlich kein Fehler des Landgerichtes Berlin sein K r ö b e r zu verurteilen.

  • §§§§§§§§§§§§§§

 

Mein Kommentar

  1. Ich habe in den Text nicht eingegriffen, obwohl mich die Schriftsperrung der Eigennamen und mancher emotionaler Unterton stört, auch wenn er verständlich ist.
  2. Die Originalakten sind mir nicht zugänglich. Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt korrekt wiedergegeben wurde. Über den „Mordfall Peggy K.“ wurde vielfach in den Medien berichtet. Ich habe damals einige Berichte gelesen, sie aber nicht mehr in greifbarer Erinnerung.[3] Darum konzentriere ich mich auf die „Merkwürdigkeiten“, die beim dargestellten Sachverhalt auffallen und setze sie zu meinen Erfahrungen mit Gutachten und Gutachtern in Beziehung. Dazu kommen meine Erfahrungen als Polizeipfarrer mit diversen Mordfällen, den SOKOs und dem Vorgehen mir bekannter Kriminalbeamter.

 

  1. Die „Merkwürdigkeiten“

3.1 Der Zeitpunkt

Da gibt es zunächst den ungelösten Widerspruch über die Zeit, zu der Peggy zuletzt gesehen wurde: auf dem Heimweg von der Schule oder noch spät abends? Der Text erklärt die Fest­legung auf den ersten Termin so: „Diese gründen sich darauf, dass im Zuge der Ermitt­lungen, eben jener Zeitpunkt „auf dem Heimweg von der Schule“ konstruiert werden musste, damit man einen Täter der Öffentlichkeit präsentieren konnte.“ Diese Schlussfolge­rung halte ich ohne Überprüfung der Zeugenausagen für nicht zwingend, aber durchaus für möglich.

Weiter heißt es: „Peggy ist, nach Ansicht der Ermittler, plötzlich an jenem Tag, dem Tag ihres Verschwindens unmittelbar nachdem sie den Bus verlassen hat, auf Ulvi K, getroffen. Das Alibi von Ulvi K. er habe einem Bekannten beim Holz machen geholfen, wird von den Ermittlern schon im Vorfeld mit allen Möglichkeiten angegangen. Es wird gegenüber allen, die die Angaben von Ulvi K, bestätigen, soweit es nur möglich ist, unterstellt sie hätten sich bezüglich des Tages geirrt etc..“ Ein, wenn es stimmt, sehr merkwürdiger Umgang mit Zeugenaussagen.

Dann kommt noch die Mutter von Manuel S.[4] ins Spiel, ihr, „die sich urplötzlich daran erinnern will, sie habe Ulvi K. auf einer Bank sitzen sehen, am Tag des Verschwindens von Peggy K und die nachweislich gelogen hat, kommt nunmehr eine tragende Bedeutung zu. Denn es ist tatsächlich das überaus enge Zeitfenster, dass den Ermittlern ganz erhebliche Probleme bereitet. Denn nur dann, wenn Peggy K. unmittelbar nach dem verlassen des Busses verschwunden ist, besteht die Möglichkeit Ulvi K. als Täter zu präsentieren“.

 

Ich denke an einen Kriminalbeamten, der einen Verdächtigen mit unsicherem Alibi im Auto durch die fragliche Gegend fuhr, bis dieser sagte: Hier ist das Haus, in dem das Außenlicht anging und ein Besucher verabschiedet wurde. Der Beamte stieg aus, klingelte und überprüfte die Angabe und der Verdächtige hatte ein Alibi. Der Beamte sagte mir, er sei froh gewesen, dass er den Verdächtigen vom Vorwurf entlasten konnte.

 

3.2 Die Verdächtigen

Das Vorgehen der ersten Sonderkommission (SOKO) ist völlig normal für solche Fälle. Sie arbeitet den „Fall“ nach den hierfür vorgesehenen Rastern ab. Abklärung des familiären Umfeldes, Befragungen etc.. Im Rahmen dieser Ermittlungen, die zu diesem Zeitpunkt wohl noch vollkommen offen geführt werden, geraten dann mindestens zwei Verdächtige in den Focus der Ermittler.

Der eine Verdächtige ist Manuel S. der andere Ulvi K..

Zu Ulvi K. lesen wir, er sei ein geistig schwerbehinderter junger Mann, ein Geschichten­erzähler, liebenswert, stets freundlich und in einem liebevollen Zuhause großgeworden. Man kann schon sagen, dass er verhätschelt wurde. Er gerät in den Focus der Ermittlungen, weil es hin und wieder mal zu sexuell motivierten Handlungen gekommen sein soll, mit anderen Kindern.Ulvi K. wird dann wie viele andere in Lichtenberg auch befragt, hinsichtlich des Verschwindens des Kindes. Ulvi K. hat für den Tag ein lückenloses Alibi, insbesondere ab dem späten Nachmittag.

So weit, so gut. Nun kommen die Besonderheiten, für die man Erfahrungen mit geistig behinderten Personen haben muss. Absolut nicht untypisch ist das beschriebene Verhalten: Der Geschichtenerzähler Ulvi K. freut sich immer darüber wenn an ihm Interesse gezeigt wird. Das findet er gut. Er ist gerne jemand, der wichtig ist, wichtig sein will. Natürlich kann er weder verstehen noch kann er es begreifen, dass das jetzt gerade der falsche Zeitpunkt ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der sexuell motivierten Handlungen, die keineswegs gravierend sind, man Handlungsbedarf sieht. Man muss auch wissen, dass diese Handlungen gerade bei einem geistig behinderten Jungen kein Verbrechen, sondern allenfalls öffentlichesÄrgernis sein können; genannt werden exhibitionistische Handlungen. Ich verstehe schon, dass die Ermittler die auschmückenden Erzählungen von Ulvi K. überprüft haben, sie haben nur nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Im Text: Denn eines zwingt sich geradezu jedem auf, dass das was Ulvi K. erzählt nicht stimmen kann. Die Ermittler blenden dies vollständig aus. Ulvi K. erzählt, er habe am Donnerstag vor dem Verschwinden mit dem Kind „Verkehr gehabt“. Selbstverständlich findet eine grandiose Spurensicherung an dem Ort, der Wohnung von Ulvi K. statt und es wird nichts gefunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist klar, es stimmt nicht was er erzählt. – Jedenfalls sind seine Aussagen mit Vorsicht zu nehmen. Dies geschieht offensichtlich nicht, von Seiten der Soko Peggy einer der gravierendsten Ermittlungsfehler überhaupt.

Zum anderen Verdächtigten, Manuel S., nur so viel: „Manuel S. ist an dem Tag des Ver­schwin­dens von Peggy K. im Urlaub, er hat Geburtstag. Selbstverständlich hat er im Gegensatz zu Ulvi K. … ein Auto, kein Alibi, Ortskenntnis und hinzu tritt noch, dass er betrunken gesagt haben soll, er habe etwas mit der verschwinden des Kindes zu tun und als Mitglied der Feuerwehr war er auch an der Suche nach dem Kind beteiligt. Das würde bei neutralen Ermittlungen ihn selbstverständlich in den Focus der Ermittlungen rücken.“

Da hätten doch bei der SOKO alle Alarmglocken läuten müssen.

Stattdessen erfolgen „hochfrequente Vernehmungen, die überwiegend ohne anwaltlichen Beistand …, sondern insbesondere auch über den V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.“

Überwiegend ohne anwaltlichen Beistand – das geht natürlich nicht bei einer nicht zurech­nungs­fähigen Person, die nicht in der Lage ist, einen Anwalt anzufordern. Damit sind sämtliche „Aussagen“ nicht verwertbar.

Ein „V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.“ Äh? Was soll das bringen? Zumindest: welche Qualifikation hat dieser V-Mann für den Umgang mit Menschen mit Behinderung?

„Zwischenzeitlich hat der Geschichtenerzähler in einer Vielzahl von Vernehmungen seine Rolle gelernt. Eine Rolle die er dann aber doch nicht auszufüllen vermag. Irgendwann hält der Wehrlose dann dem Druck nicht mehr stand.“   So kommen auch sonst manche falschen Geständ­nisse zustande, die sich schließlich als Justizirrtum erweisen; Geständnisse in der Regel von nicht geistig behinderten Verdächtigten.

 

3.3 Der Gutachter

„Üblicherweise ist es ja auch so, dass man bevor man jemanden vernimmt (soweit Zweifel an dessen Aussagetüchtigkeit bestehen) man diese durch einen Sachverständigen vorher abklä­ren lässt.“ Ja, so sollte es sein. Wenn man ihn erst nach Abschluss der Vernehmungen beauf­tragt, muss man ihm Ton-, besser noch Video-Aufnahmen von den Vernehmungen zur Ver­fügung stellen. Doch die gab es offenbar nicht.

Der Kriminalpsychiater Kröber[5] sei einer der „renommiertesten Sachverständigen“. Aller­dings wurde er nach dem spektakulären Justizskandal im Fall Mollath vom Strafverteidiger Gerhard Strate[6] als Scharlatan bezeichnet.[7]

Da Kröber die Schuldfähigkeit von Ulvi K. bejaht, obwohl er ihn erlebt hat, darf bezweifelt werden, dass er Erfahrungen mit der Einschätzung von Aussagen von Menschen mit Behin­derung hat.

Ich selber habe das Gutachten eines Universitätspsychiaters zerrissen, der – in diesem Fall – keine Ahnung hatte von geistigen Behinderungen, vom Betreungsrecht, vom Kindschaftsrecht und auch nicht – wie sollte er auch – von Religionswissenschaft.

Noch ein anderer Gutachter wird genannt, doch der kam nicht zum Zuge: „Es erfordert viel Zeit, die Entwicklung eines Konzeptes, eine analytische Voraus­wertung und vieles mehr. Kröber der zunächst nur für die Fragestellung der Aussagetüchtig­keit von Ulvi K. beauftragt worden war, reißt den aussagepsychologischen Teil, der an sich von Prof. Steller beurteilt werden sollte aus Zeitgründen an sich und merkt dazu an, er habe diesen Teil in enger Zusammenarbeit mit Prof. Steller gestaltet.[8]

Für Familiengerichte ist der Vorwurf bekannt: „Es gibt teilweise katastrophale Seilschaften im Rahmen der Auswahl von willfährigen Gutachtern, die nicht wirklich unabhängig und nicht selten unqualifiziert sind.“[9] Dies kann ich auch aus vielen Kontakten mit Familien­richtern bezeugen. Ob dies auch für Strafgerichte gilt, weiß ich nicht, verweise aber auf Anmerkung 6.

 

3.4 Die Vernehmungen und die Tathergangshypothese

Dass die Vernehmungen nicht verwertbar sein dürfen, habe ich bereits oben genannt, ebenso, dass Ulvi K. beeinflussbar ist und gern eine Rolle spielt, in der er wichtig ist.

Was bedeutet nun der Vorwurf an die Untersucher, sie hätten eine Tathergangshypothese gehabt?

Dass die Beamten aufgrund des Anfangsverdachtes und des Verlaufs der Vernehmungen sich hypothetisch überlegt haben, wie die Tat abgelaufen sein könnte, ist normal und nicht vor­werfbar. Sie hätten allerdings wissen müssen, dass solche Hypothesen dazu anregen, sie zu bestätigen und die Vernehmungen darauf abzustellen – was im Falle eines suggestiblen Ver­dächtigen verheerend ist – bis hin zum falschen Geständnis, das die Richtigkeit der Hypothese besiegelt. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten, der Polizei, ausschließlich Belastendes zu sammeln, sondern auch Entlastendes.[10] Hier hat die Polizei eindeutig versagt. Sie hätte auch Alternativhypothesen entwickeln und überprüfen müssen. Doch sie hielten an der einmal gefassten Meinung fest und ihre suggestiven Befragungen eines suggestiblen und intellektuell überforderten Verdächtigen führten nach der Methode „Koste es, was es wolle!“ zum Erfolg. Auf der Stecke blieben Ulvi K. und das Ansehen von Polizei und Justiz. Professionalität sieht anders aus.

Fußnoten

[1] photo: dierk schäfer https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8577129580/in/photolist-e4W2Nu-eUwpJz-eFwbAF-9qTBFY-aeV1Qr-dazZzF-SYmJus-6GeiLT-b2vhPR-bbiFuF-bG5R9M-eXVsqf-2xkZyn-bG5Rn2-fKmADY-7pEiJH-23BBhJz-4xUoEW-7avxJX-dDzzw1-RYfVGm-2aXRbu5-od91Yu-pP6S15-iHtppd-7bJsTr-7m8sLy-qhZaUN-oCE1dg-4BSzc1-bbnoaV-kghxsP-BTx6au-bmNJzt-hTcFse-dMW6zm-7azkaW-4mKe5h-9bbsAt-jqkWMA-q7aTqG-aBso6t-6jG2Ba-fp9wXX-Wn8iB2-f2WdMo-bQAapn-WiQ8Kb-rhPg2a-oUSKei

[2] Der Text ist auch hier zu finden, ich habe den Link aber nicht überprüft: https://www.facebook.com/ulvi.kulac.9/photos/a.321451884719138/991890901008563/?type=3&__xts__%5B0%5D=68.ARCZkyCsAjTkogrcvQc-m1wesVHCqucGGwBIcncYmE_fzWvP8LDU3I4D6NU6Wd9ti8OhvIh_f9jO6cOUZYDIaiw7zJplhnUX0AALi82SFvQvQOGlvpzmHRE2ejgWzbJfr9cmibtIe3UsD3iIRxxpbY-czqK3F2zivQcPNnEvXmYVDEDfuSB5wcOMFOa3nd6tZ_QUP5xGsT-_aGdaSu7d1-MW_6Z19P934NyUvpALf1xf6M09vTy2k4anVa-aSzV_UDaOQHMEYAS5SkML9hfN6wAlu3odLMRVakpvkR-1L94-TK1tRvSuHChCdosw1a42xT80sUOrytH36uMeI009NGo&__tn__=-R

[3] Bei Wikipedia ist der Fall und eine Fülle von Mediennachrichten aufgeführt. Ich habe sie für diese Darstellung nur flüchtig eingesehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Peggy_Knobloch . Eine ausführliche Darstellung des Falles ist auch unter http://www.ulvi-kulac.de/index.html zu finden.

[4] Die Mutter eines Verdächtigten kann wohl kaum als unvoreingenommene Zeugin angesehen werden, wenn sie zur Belastung eines anderen beiträgt.

[5] „nach mehreren spektakulären Justizfällen hat Kröber bei der Begutachtung von Straftätern mitgewirkt. Im Fall Peggy Knobloch kam er in einem Gutachten zum Ergebnis, dass das widerrufene Geständnis des Angeklagten Ulvi Kulaç glaubwürdig sei; Kulaç wurde 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt,[4] nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens im April 2014 jedoch freigesprochen.[5] Christoph Lemmer, Co-Autor des Buches Der Fall Peggy, ist der Ansicht, dass Kröber von der Polizei unvollständig und falsch informiert worden sei. Anders als von Kröber dargestellt, habe es durchaus eine Tathergangshypothese gegeben, auf deren Grundlage die Polizei ein Geständnis habe suggerieren können. https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kr%C3%B6ber#Im_Fall_Peggy_Knobloch

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Strate

[7] Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate warf Kröber im November 2013 im Zusammenhang mit seinen Äuße­rungen zum Fall Mollath „Verfälschung der Wahrheit“ sowie „Realitätsverlust“ vor. Auch in seinem 2014 erschienenen Buch „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ beschäftigt sich der Hambur­ger Strafverteidiger mit dem Gutachten Hans-Ludwig Kröbers. Unter der Überschrift „Die Allzweck­waffe aus der Hauptstadt“ schreibt er: „Grundsätzlich fällt auf, dass sich die Arbeitsergebnisse des Hans-Ludwig Kröber mit den mutmaßlichen Wünschen seiner Auftraggeber nicht nur in diesem Falle decken. Die von Wilfried Rasch kritisierte Anpassungsbereitschaft der forensischen Psychiatrie an die politisch jeweils vorherrschende Meinung zeigt sich auch im Kleinen, nämlich in dem sicheren Gespür des beauftragten Psychiaters für die Erwartungen des Auftraggebers.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kr%C3%B6ber#Gustl_Mollath

[8] Prof .Steller ist nun tatsächlich ein Fachmann für Fragen der Suggestion und unsachgemäßer Beweisführung. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/ Er war auch ein wichtiger Gewährsmann für das Gutachtenurteil des BGH „11. Anforderungen an Glaubhaftigkeits­gutachten StPO § 244 IV 2, Wissenschaftliche Anforderungen an aussage­psychologische Begutachtungen (Glaubhaftig­keits­gutachten), abgedruckt in aus NJW 1999, Heft 37, S. 2746-2751

[9] https://www.welt.de/wirtschaft/article169405842/Filz-bei-Gericht-treibt-Kosten-bei-der-Scheidung.html

[10] Dies im Unterschied zum Parteienprozess in den USA.

»Wenn der Richter das gelesen hätte, dann hätten Sie keine zehn Jahre gekriegt.« Kap. 41 f

moabitDieter Schulz

Der Ausreis(ß)ende

oder

Eine Kindheit,

           die keine Kindheit war

 

Einundvierzigstes Kapitel

Mir fehlt die Ader zum rachsüchtigen Menschen.

Fantasie besaßen sie ja, was das Aussuchen eines Observierungspunktes betraf. Weil sich nun aber keine Häuserreihe auf der gegenüberliegenden Straßenseite befand, weil dort ein Park ange­legt war, hatte man sich das Eisstadion zunutze gemacht. Das befand sich schräg gegenüber der Wohnung. Das Dach des Eisstadions bestand aus Zeltplane. Und da sich die Wohnung des zu Observierenden in der ersten Etage befand, konnte man mit einem guten Nachtsichtgerät genau ins Wohn- und Schlafzimmerfenster der beiden hineinschauen. Vielleicht sparten die Bullen sogar Geld dabei? Brauchten sie sich doch keine Pornofilme ausleihen.

Auch das Auto von unserem „Dummfick“ hatte man ständig im Blickfeld, welches vor dem Haus geparkt wurde. Auf diese Weise wurde die Polizei Zeuge, wie noch spät in der Nacht vom „Dummfick“ und Paule ein größeres Bündel aus dem Haus zum Auto geschleppt wurde. Nachdem die beiden das Bündel im Kofferraum verstaut hatten, fuhren sie los. So gut der Beobach­tungs­standort auch gewählt war, hatte man eines nicht bedacht. Die Hindernisse, die man zu überwinden hatte, um zum eigenen Auto zu kommen, um eine eventuelle Verfolgung aufzunehmen, dazu war ihr Standort völlig ungeeignet. Längst war der nichtsahnende Paule aus deren Sichtweite entschwunden, als das SEK[1] dort ankam wo es, bzw. sie, losgefahren waren.

Nachdem Paule und „Dummfick“ sich beraten hatten, wohin mit der Leiche, um die Leiche von Wolfgang handelte es sich schließlich, wurde der erste Gedanke wieder verworfen. Der erste Gedanke war gewesen, Wolfgang auf dem Friedhof in ein frisches Grab dazuzulegen. Der zweite Plan war dann doch vielversprechender. In der Nähe von Osnabrück hatte Paule einige Jahre seines Lebens bei einem Onkel auf dem Lande verbracht. Dort kannte er sich aus. Weitab vom Straßenrand, wo kein Hund so schnell hinkam und eventuell eine Spur aufnehmen konnte, grub man ein gut zwei Meter tiefes Loch im Acker. Die letzte Ehre, die man Wolfgang erwies, war die Tatsache, dass man ihm anlässlich des ersten Adventssonntags eine große rote Schleife um den Teppich, worin er eingepackt war, band. So weit, so gut! In den nächsten hundert Jahren hätte man Wolfgangs Überreste wahrscheinlich nicht gefunden.

Wie Reni zum Beinamen „Dummfick“ kam.

Wären da nicht die impernenten[2] Bullen gewesen, die unbedingt wissen wollten, was da so mitten in der Nacht aus dem Haus geschleppt worden war. Selbstverständlich bereiteten sie sich gründ­lich vor, bevor sie am nächsten Tag an der Wohnungstüre von „Dummfick“ klingelten. Sie hatten im Vorfeld recherchiert, dass die Adelige noch nie etwas mit der Polizei zu tun hatte. Solch unbe­darfte Bürger konnte man viel leichter überrumpeln als einen gewieften Verbrecher wie Wolfgang. Doch der war nun schon tot und Reni allein zu Haus. In dem Moment, wo Reni den Bullen die Türe öffnete, hatte sie sich von mir den Beinamen „Dummfick“ [3] verdient. Die Überrum­pelungs­taktik der Bullen bei unbescholtenen Menschen besteht darin, sobald die Türe geöffnet wird, einen Fuß dazwischen zu stellen, damit man ihnen nicht wieder die Türe vor der Nase zuknal­len kann, sobald sie sich mit ihren Polizeimarke ausgewiesen haben. Knallhart sagte man ihr auf den Kopf zu, dass sie nicht leugnen könne, in der vergangenen Nacht mit einem Mann zusammen Waffen aus der Wohnung getragen zu haben, um sie woanders zu verstecken. „Wie? Waffen? Wir haben die Leiche von Wolfgang Dietrich aus der Wohnung entfernt!“ So hübsch wie die echte Blondine war, so gut sie im Bett war, wie Wolfgang geprahlt hatte, zu einem Zeitpunkt, als er das alles noch lebend genießen konnte, so blöd war sie auch. Deshalb auch, warum ich sie fortan nur noch „Dummfick“ nannte. Bereitwillig zeigte Dummfick dann auch den Ort, wo sie Wolfgang verbuddelt hatten. Dass die Bullen sie deshalb gleich mit an den Arsch kriegen würden, hatte sie gar nicht bedacht. Wie auch? Sie war ja von Natur aus blond! Vielleicht spielte auch ein wenig der Inzucht­adel eine kleine Rolle dabei. Irgendwo muss ja ein Grund dafür vorhanden sein, dass sich soviel Dummheit in einem Kopf vereinigte. Ihren IQ, der mal gerade knapp über Zimmertemperatur lag, bewies sie dann ja gleich nochmal der Polizei gegenüber. Bei der Durchsuchung der Wohnung fiel den Beamten auf, dass ungewöhnlich viel hi-tec, und nicht gerade von der billigsten Sorte, vorhanden war. Dummfick wurde gefragt, wer denn das teure Zeug angeschafft hätte. „Na, Wolf­gang!“ – „Wie, Wolfgang? der bezieht doch nur Arbeitslosengeld. Davon hat er das alles ange­schafft?“ – „Wieso Arbeitslosengeld? Mir hat er gesagt, er sei Bankräuber von Beruf“, ant­wortete die wahrheitsliebende Komtess. Hätte das Weib gewusst, dass ich dem Wolfgang die teu­ren Geräte für ’nen Appel und Ei besorgt hatte, hätte sie mich bestimmt auch noch in die Pfanne gehauen und ich hätte eine weitere Anklage wegen Hehlerei am Hals gehabt. Jetzt, knapp 16 Jahre später, frage ich mich noch immer, da die Bullen kein Geld gefunden haben, wo denn das Geld aus dem Bankraub abgeblieben war. Während der einen Woche, wo er noch zu leben hatte, konnte er die Summe doch nicht schon verbraten haben! Soviel Interna mir Paule später in der gemeinsamen Knastzeit auch verriet, auf diesbezügliche Fragen ging er nicht ein.

Die Staatsanwaltschaft schaffte es bei weitem nicht, innerhalb eines halben Jahres eine Anklage­schrift zu verfassen. Dummficks Rechtsanwalt stellte deshalb einen Antrag auf Haftentlassung. Das Gesetz schreibt es jedenfalls so vor. Die Anklageschrift muss vor Ablauf von sechs Monaten stehen, ansonsten muss der Angeklagte aus der U-Haft entlassen werden. Paule gab mir auf dem Hof die Begründung zu lesen, mit der man diesen Antrag auf Haftentlassung im Falle von „R von K“[4] ablehnte. Besagte Person stand unter dem dringenden Tatverdacht, Beihilfe zum Mord gelei­stet zu haben. Im Falle, dass man „R von K“ bis zur Verhandlung auf freien Fuß setze, stehe zu befürchten, dass sie sich weiterhin in Unterweltskreisen bewegen würde. Diese Vermutung sei dadurch bestätigt, dass sie laut eigener Aussage zunächst mit dem Berufsverbrecher Wolfgang Dietrich, dann mit dem gefährlich eingestuften Bruno Reckert eine Liaison eingegangen sei, zu dessen weiteren Bekanntenkreis auch der Mitangeklagte Paul M … und andere Unterweltgrößen gehörten. Einige dieser Sätze sind bei mir haften geblieben. Das übrige übliche Bla Bla, mit vielen Paragraphen gespickt, habe ich vergessen.

Der Polizei reichten die dürftigen Angaben.

Eigentlich hätte ich ja das Kapitel, was diese Tussi betraf abhaken können. Wäre ihr Name nicht Monate später wieder aufgetaucht. Nämlich in meiner Anklageschrift betreffs des Bankraubes in Eisenhüttenstadt. Dass es überhaupt zu der Anklageschrift kam, dabei hatte eben Dummfick einen kleinen Anteil. Natürlich hatte man sie bei den Vernehmungen ausgepresst wie eine Zitrone. Sie musste ja so einiges über die Aktivitäten von Wolfgang und Bruno Reckert wissen. Was sie wusste plauderte sie natürlich auch aus. In der Hoffnung ihren eigenen Arsch dadurch zu retten. So gab sie auch an, dass Wolfgang mit anderen, aber ohne Bruno Reckert, mit dem hätte sie sich ja an diesem Tage verlobt, in die Ex DDR gefahren sei, um seinem Beruf als Bankräuber nachzugehen. Auch dass Wolfgang dabei sehr erfolgreich gewesen sein müsse, da er eine große Summe Geld vorzeigen konnte. In dem Knastbetrieb, wo ich arbeitete, zeigte mir ein Mitgefangener einen Artikel im Stern. Die Überschrift lautete: „Die Spur des Bruno Reckert führt bis in die neuen Länder“. Na und? Was ging mich das noch an? Ich hatte doch mit dem kein Ding zusammen gedreht. Mir kam gar kein Gedanke, dass in Wirklichkeit Harry, Wolfgang und ich damit gemeint sein könnten. Wie bei den Medien so üblich wurde hier etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Hätte die Presse allerdings korrekt berichtet, dass Bruno lediglich eine seiner Waffen, nämlich besagter Magnum Revolver, an uns verliehen hatte, wären bei mir sämtliche Alarmglocken angeschlagen.

Der Bankraub an sich war höchstwahrscheinlich bei den zuständigen Stellen schon längst in der Ablage gelandet. Doch als die Polizei in dem Mordfall zu ermitteln begann, den Hinweis von Dummfick erhielt, verfolgte man natürlich auch diese Spur. Einen bewaffneten Raubüberfall auf­geklärt zu haben, machte sich immer gut in der Personalakte und war einer Beförderung sehr dienlich. Die gelegte Spur von dem Weib war brandheiß. Konnte man diese doch auf einen bestimmten Tag einkreisen. Der Polizei reichten die dürftigen Angaben der Blondine, um letzt­endlich auch auf Harry und mich zu kommen. Endlich konnten die Bullen ihr weniges Hirn benut­zen, um Zusammenhänge zu konstruieren. Noch einmal Bingo für die Polizei.

Seit sieben Monaten schon hatte ich mich wieder an den Knastalltag gewöhnt. An einem Junitag ging ich nach der Arbeit sofort zu der Beamtenloge und meldete ein ausgehendes Telefon­ge­spräch an. Als ich dann endlich an der Reihe war, mein fünfminütiges Gespräch führen zu dürfen, bekam ich auch gleich Helga an der Strippe. Obwohl ich eindeutig ihre Stimme erkannte, dachte ich zuerst, eine verkehrte Nummer eingetippt zu haben. Ich konnte nicht verstehen, was Helga da sagte. „Entschuldigen SIE bitte, ich werde IHNEN gleich antworten, ich muss nur noch meinen Besuch rauslassen!“ Einwandfrei, das war Helga am anderen Ende der Leitung. Aber was redete sie da für einen Mist. Von wegen SIE und Ihnen? Im Hintergrund ein paar Männerstimmen, dann das Schließen der Türe. Helga ließ hörbar Luft ab, als sie sagte: „So jetzt können wir reden!“ – „Was ist denn da los?“- „Stell dir vor, das war gerade die Polizei, die hier war. Deshalb konnte ich nicht anders sprechen. Die haben mich gefragt, ob du eine Schwester in Eisenhüttenstadt wohnen hast und haben auch dein Auto auf der Straße fotografiert!“ Jetzt ging bei mir endlich ein Licht auf. So hell wie Osram: Der kürzlich erschienene Sternbericht………..!

Mit sich überschlagenden Gedanken im Kopf war ich aus dem Weg zurück zu meiner Zelle. Da rief auch schon ein Bekannter aus dem Rotlichtviertel zu mir hoch; „He, Dieter, hast du schon gehört? Harry haben sie verhaftet!“ Kein noch so gut gesichertes Gefängnis kann verhindern, dass der Nachrichtendienst bestens funktioniert. Jetzt war es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie auch zu mir kommen würden. Eine ziemlich unruhige Nacht hatte ich verbracht, trotzdem ging ich am nächsten Morgen zur Arbeit. Schon bald kam einer der Werkmeister an meinen Arbeitsplatz und sagte, ich solle mich bei der Oberaufsicht melden, ich hätte Besuch. Natürlich konnte ich mir denken, wer mich da besuchen wollte. „Nö, keine Lust!“ sagte ich dem Beamten. „Ich habe weder einen Besuchstermin, noch hat sich mein Anwalt angemeldet!“. Minuten später kommt der Beamte zurück. „Schulz, du musst hochgehen, dein Anwalt ist außerplanmäßig gekommen!“. Ich kannte ja bereits die Methoden hier in der Anstalt. Bei einer erneuten Weigerung würde das Rollkommando eintreffen und mich gefesselt nach oben schleppen. Bei der Oberaufsicht angekommen sagte man mir, dass ich zu Zimmer 4 gehen solle. Es gab eine ganze Reihe solcher Zimmer. Dort traf man sich mit seinem Anwalt zu einem Gespräch oder aber auch mit der Kripo, falls diese noch etwas wissen wollten.

Unser mickriger Bankraub

Zimmer Nummer 4 stand weit offen. Darin saßen gleich drei männliche Typen und weiter hinten in der Ecke, saß eine Frau hinter einer Schreibmaschine. An der Kleidung erkannte ich sofort, dass zwei der Kerle aus dem Osten kommen mussten. Der offensichtliche Westbulle stand doch tatsäch­lich auf und wollte mich mit Handschlag begrüßen. Die ausgestreckte Hand übersah ich geflissent­lich, sagte statt Guten Tag, „Oh, ich muss mich im Zimmer geirrt haben. Ich wollte zu meinem Anwalt!“- „Nein, nein, Sie sind hier schon richtig! Sie sind doch Herr Dieter Schulz?“

Ich hatte natürlich sofort die Taktik des „guten“ Bullen durchschaut. Äußerlich kehrte ich den Coo­len heraus, so tuend als würde ich so gar nicht wissen, worum es hier eigentlich ging. Ich will hier nicht das ganze Gespräch wiedergeben. Nur soviel: ich weigerte mich auf die Vorwürfe bezüg­lich Eisenhüttenstadt auch nur irgendetwas auszusagen. Somit hatte die extra dafür mitge­brachte Schreibkraft am Fenster nicht all zuviel zu schreiben. Aber dieses ausgekochte Biest hatte es faust­dick hinter den Ohren. Im Polizeidienst mit allen Wassern gewaschen legte sie mich doch rein. Wie das? Selbst ich, der ja bereits viele gemeine Tricks unseres Justizwesens kannte, fiel auf ein kleines Wörtchen herein. Ich übersah einfach ein kleines Wort von gerade mal vier Buchstaben, welches die Tippse eingefügt hatte. Im Originaltext sollte es heißen: Zu den mir am heutigen Tage gemachten Vorwürfen möchte ich keine Aussagen machen. Das wollte und konnte ich unter­schreiben. Diese hinterlistige Ziege hatte ein bedeutungsvolles Wort dazwischen gepackt, woran sich später bei der Verhandlung der Richter immer wieder festbiss. Zwischen den Worten möchte ich keine Aussagen machen, hatte sie listigerweise das Wort NOCH keine Aussagen machen, gehängt. Für das Gericht kam dieses kleine Wort NOCH einem Geständnis gleich.

Mir fehlt die Ader zum rachsüchtigen Menschen.

Mein Fehler; warum vertraute ich auch blind der blinden Justitia. Die Beweislage gegen mich und Harry war sehr dünn, was ja auch bei der langen Prozessdauer zum Tragen kam. Die meisten Mord­fälle werden viel schneller abgehandelt und verurteilt. Unser mickriger Bankraub, wo noch nicht mal eine einzige Person zu Schaden gekommen war, zog sich über fünf Monate und 25 Prozesstage hin. Zunächst einmal verlegte man mich ganz schnell in eine weit entfernte JVA. Täter­trennung nennt man so was. Wegen der dürftigen Beweislage musste man unbedingt vermeiden, dass Harry sich mit mir die Aussagen absprechen konnte. Innerhalb derselben Anstalt hätte es immer eine Möglichkeit dazu gegeben, selbst wenn man in ganz anderen Häusern untergebracht war.

Bei dem letzten Besuch in Hannover konnte ich Helga noch, mit der Genehmi­gung der Anstalts­leitung selbstverständlich, vier Blankoschecks übergeben. Ich wollte nicht, dass die Bullen mein Konto plünderten in der Annahme, dass mein Guthaben aus dem Bankraub stammte. Ebensogut hätte ich aber das Konto so belassen kön­nen. Denn Helga, von der ich geglaubt hatte, dass ich auf ihre Treue zu mir Häuser bauen könne, ließ mich schon bald wissen, dass sie sich nicht mehr als meine Ver­lobte betrachte. Nur sehr wenige Sachen aus meinem Privatbesitz durfte ein Freund von mir später noch aus dem Keller holen. Das war der Dank dafür, dass ich sie vor Gericht aus allem herausgehalten hatte. Selbst nachdem sie sich brieflich von mir losgesagt hatte, hätte ich immer noch alles bei der Polizei beichten können. Anhand von Fotos z.B. wäre img 13780 b.jpgsie überführt worden, zumindest an meinem England- als auch Amster­damreisen beteiligt[5] gewesen zu sein. Ebenso: ihre Mitwisserschaft vom Bankraub hätte ihr ein paar Jährchen gesiebte Luft eingebracht. Doch mir fehlt die Ader zum rachsüchtigen Menschen.[6]

 

 

Zweiundvierzigstes Kapitel

Neustart mit 61 Jahren

So wurden wir, Harry und ich, zu 9 bzw. 7 Jahren zum Studium von Knast und Gitterkunde verur­teilt. Ein reiner Indizienprozess, waren doch extra 2 x 2 Beamte der Kripo und zwei unterschied­liche Aussagen von Beamten der JVA Hannover geladen worden. Nach dem ersten Mal musste die Kripo zurück nach Hannover, um sich eine Aussagegenehmigung zu holen, beim zweiten Mal drucksten sie auch nur herum. Erst als ich meinem Anwalt ins Ohr flüsterte, eine ganz bestimmte Frage zu stellen, verriet sich der gerade im Zeugenstand Sitzende halbwegs. Den Rest konnte ich mir selbst zusammenreimen, was meinen schon längst gehegten Verdacht aufs trefflichste bestä­tigte. Nach der Frage, wer denn der Tippgeber [gewesen sei], der der Kripo den Hinweis auf [mich] abgegeben hatte, wurde erklärt, dass man dem Aussagenden Vertraulichkeit zugesagt hatte. Meine Frage über den Anwalt wurde dahingehend gestellt, welchem Ressort die beiden denn in Hannover zugehörten. „Falschgeld“,—- erschrocken innehaltend verbesserte er sich ganz schnell: „Banden­diebstähle, besonders Autodiebstahl“ stotterte er.

„Geldfälscher der Polizei ins Netz gegangen.“

Mir war alles klar! Bekam ich doch wenige Tage nach meiner Inhaftierung am 6.12.90 die ver­klau­sulierte Nachricht, [dass] die Produktion der Blüten abgeschlossen sei. Besonders meine Kochkünste wurden hervorgehoben, die ihm nun abgehen würden. Damit konnte er nur meinen, dass ihm finanziell die Luft ausgeht. Ein paar Tage später schon große Schlagzeilen in den Medien: „Geldfälscher der Polizei ins Netz gegangen.“ Kaufmann hieß der Dandy; mit ihm und seiner Schwester hatte ich das Ganze aufgezogen. Doch als ich wegen der Haschischgeschichte hops-genommen wurde, gingen den beiden meine Geldzuschüsse verloren, wovon sie ausschließ­lich gelebt hatten. Hatten sie sich doch außerhalb von Hannover einen Bauernhof gepachtet, damit die Schwester ihrem Hobby, Pferde, nachgehen konnte. Schon im Vorgefühl des zu erwar­ten­den Geldsegens hatten sie sich diesen Luxus geleistet. Die laufenden Kosten konnten sie nicht mehr bedienen. So machte sich denn Kaufmann auf dilettantische Weise daran, das Falschgeld zu waschen. Von Hannover über Hamburg, Bremen schlug er einen Bogen über NRW bis ins süd­deutsche Gebiet. Ausgerechnet in der Hochburg der deutschen Beamten wurde er auch prompt auf frischer Tat erwischt. Seine Masche war immer die gleiche. Er tauchte immer schon kurz nach Öffnung diverser Kaufhäuser dort als Kunde auf. Bis er in Karlsruhe auftauchte, waren einige Tage vergangen und diverse Scheinchen bei der Bundesbank aufgefallen. Großalarm! Hatte man doch im Vorfeld damit geprahlt, das neue Geld sei fälschungssicher.[7] Woher die Blüten kamen, konnte man ganz gut zurückverfolgen. So wurden sämtliche Kaufhäuser der BRD gewarnt. Kaufmann, der immer vorgab, ein Kaufmann zu sein, war ein ganz simpler Schlosser. Sein Einkommen reichte allerdings nie, sich das teure Hobby, Strichjungs, zu finanzieren. So hatte er sich schon sehr früh das Image eines Geschäftsmannes zugelegt. Diese Rolle spielte er nur zu gerne. Deshalb auch seine Auftritte mit Privatklamotten einschließlich Krawatte, und ständig wichtigtuerisch. Selbst im Knast einen dicken Akten­ordner unterm Arm. So hatte ich ihn kennen gelernt. Aber erst nach der Haftentlassung wegen der Münzgeschichte traf ich ihn draußen und ließ mich von seinem Auftre­ten blenden und einwickeln. Der Mann hatte sich in den vielen Haftjahren, die er schon hinter sich hatte, ein gewisses Pseudowissen angeeignet. Immer die gleiche Masche in den Kaufhäusern: Er kaufte sich teure Rasierwässerchen in der einen Abteilung, ebenso teure Unterwäsche in einer anderen. Weiter ging es in die Krawattenabteilung; das gleiche Spiel. Er fühlte sich sehr sicher. [Nun] hatte die Bundesbank ihre Warnungen herausgegeben und sämtliche Angestellten [waren] gleich am frühen Morgen diesbezüglich gebrieft worden. [So] ergab es sich, dass ein ziemlich gelangweilter Kaufhausdetektiv an diesem Morgen in Karlsruhe nichts anderes zu tun hatte, als den einzigen Kunden in der Abteilung zu beobachten. Er folgte Kaufmann auch zur nächsten Kasse. Erst beim dritten Einkauf klingelten beim Beobachter die Alarmglocken. Jedes Mal zahlte Detlev an der Kasse mit einem 200er. Während er den Zahlschein aus der rechten Innentasche hervorholte, [ließ er] das Wechselgeld in die linke Tasche verschwinden. Wem wäre das nicht eigenartig vorgekommen? Daraufhin bat der Detektiv Herrn Kaufmann ihm ins Büro zu folgen.

Schnell war die Polizei vor Ort. Man fand noch reichlich Zweihunderter in seinen Taschen nebst einem Schließfachschlüssel, wo sich weitere Tausende fanden. Zum xten Male wegen Betrugs vor Gericht hatte er sich sicherlich SV[8] verdient, was ihm ja bereits angedroht worden war. Um sich bessere Karten zu verschaffen, ließ [er] mich lieber über die Klinge springen, um vor Gericht einen für ihn günstigen Deal herauszuschlagen. Was ja auch geklappt hat.

Bewährungswiderruf wegen der 5-Pence Geschichte und Haschisch-Deal brachten mir im End­effekt 11 Jahre und 8 Monate Gesamtstrafe ein. Wobei ein Monat enthalten war wegen Missach­tung des Gerichts. Meine einzige Aussage vor Gericht selbst waren die Worte: „Ich weiß ja, dass sie mir nicht glauben; für den Glauben ist jemand ganz anderes zuständig: Gott !“ Erst nach zwei Jahren stand meine endgültige Strafe fest. Nachdem alle Rechtswege ausgeschöpft waren, stellte ich einen [Antrag auf] Strafzusammenzug[9]. Erst wurde der Antrag verworfen. Doch nach einer Beschwerde darüber wurde dem stattgegeben. Doch dafür war es nötig, dass ich persönlich noch mal in Frankfurt/Oder vor Gericht erschien. Ich hatte dem Gericht angeboten, einige Ungereimt­heiten des Indizienprozesses aufzuklären. Was die federführende Staatsanwältin Frau K. aus Eisen­hütten­stadt veranlasste, sofort persönlich nach Frankfurt zu kommen. Ich legte ein umfas­sendes Geständ­nis ab. Ich hatte ja nichts mehr zu verlieren. Was sie besonders interessierte war, wie wir trotz umfangreicher Sperren einschließlich der [durch die] Wasserschutzpolizei entkommen konnten und ob bei dem Überfall echte Waffen oder Attrappen im Spiel waren. Ich hatte ja selbst bei unserem Halt in dem Wald beim Geldzählen die Waffen zu Gesicht bekommen.

Es waren eine Magnum 457[10] magnum web-photo horizontalnebst einer 8mm-Pistole, geliehen von Bruno Reckert. Dem konnte ich nicht mehr weh tun; kurz bevor er aus Hamburg nach Cottbus zur Aussage eingeflogen werden konnte, verstarb dieser urplötzlich, sportlich auf der Höhe und gerade mal so erst um die 40.[11] Soweit hörte sie aufmerksam zu und machte fleißig Notizen. So gar nicht daran interessiert war sie über die Tatsache der tatsäch­lich in unsere Hände gefallenen Raubsumme. Zumindest habe ich mir durch die nachträgliche Aufklärung inform eines Geständnisses 1 Jahr und 8 Monate erspart.

Wieder zurück in die JVA Celle bezog ich wieder mein altes Wohnklo von 8,7 qm. Wegen Platz­man­gel wurden diverse Pensumarbeiten in der Zelle verrichtet. Ich hatte zusätzlich eine Nähma­schine, womit ich mein mageres Taschengeld verdiente. Kaffee und Tabak nebst einiger Zusatzkost konnten wir monatlich einkaufen. Ein Teil des Verdienstes ging zur Rücklage für die Zeit nach der Entlassung. All die Jahre im Knast gearbeitet, doch nur ein Arbeitslosengeld wurde später bewilligt, wofür ich meine Beiträge abgezogen bekam. Doch die ganzen Jahre gingen von meiner Renten­anwartschaft ab[12].

„Prominenz“ im Celler Knast

Was habe ich da in Celle für „Prominenz“ kennengelernt, von der RAF über die IRA und jede Menge Kindesmörder, Mörder im allgemeinen, schließlich saß kein Gefangener in Celle ein, der weniger als 8 Jahre abzusitzen hatte: Winter, an denen der Atem an den Wänden gefror, Hitze­som­mer wie in einer Sauna, keine Ventilatoren mehr im Celler Handel zu erhalten.

Im Rahmen der Weihnachtsamnestie kam ich schon am 21 Dezember [2002] auf freien Fuß. Ich kam zunächst einmal bei meiner Brieffreundin unter. Ich sehnte mich regelrecht nach Arbeit, und ich fand auch welche. In einem Szenelokal arbeitete ich als Koch, schwarz natürlich. Mein Sohn hatte sich wegen seinem schlechten Gewissen, all die Jahre nicht bei mir gemeldet, keine Weih­nachts­karte, geschweige denn zum Geburtstag. Hatte er doch mit Harry, der sich noch auf freiem Fuß befand, meinen „Drogenbunker“ (Wert: 75.000 DM) leergeräumt. Dieter, kein kleiner Dum­mer, spürte seinen Sohn wieder auf. Ich hatte mir im Januar ein paar Mal den Arsch abgefroren, konnte ihm eine schriftliche Nachricht zukommen lassen. In etwa, dass Blut dicker als Wasser sei, und: scheiß auf das verlorene Geld! Ich hätte für alles Verständnis und sei auch nicht mehr böse. Ich möchte nur meinen Sohn wiederhaben. Meine Telefonnummer als Unterschrift.

Vielfacher Opa!

Wenige Tage später erreichte ihn meine Nachricht. Ich machte gerade ein Mittagsschläfchen, als meine Brieffreundin mir das Telefon brachte. Mein Hals schnürte sich zu, meine Tränendrüsen waren auch beteiligt. Wann und wo wir uns sehen könnten, fragte mein Sohn. Ich konnte halb­wegs stammeln; die Adresse und bei wem er klingeln solle. Überhaupt keinen Sinn mehr, den unterbro­chenen Mittagsschlaf fortzusetzen, nachdem er gesagt hatte, dass er mit seiner Freundin ohnehin ganz in der Nähe sei. Als es klingelte raste ich zum Türspion. Aus dem Fahrstuhl trat ein echt stattlicher Mann, im Schlepptau, in seiner Begleitung eine zierliche, nett anzusehende weib­liche Person. Und noch jemand kam aus dem Fahrstuhl, ein kleiner Junge von ca. 5 Jahren, mein Enkel! Davon hatte ich deren zwei und dazu noch eine Enkelin, wie ich gleich darauf erfuhr. Mein Sohn war sogar schon verheiratet gewesen. Die Enkel allerdings hatten drei verschiedene Mütter. Dieser Schlawiner. Mein Sohn war hoffnungslos verschuldet. Bald suchte ich eine eigene Woh­nung, groß genug, wo mein Sohn samt Freundin mit einzog. [13]

Witz komm raus, du bist umzingelt

Bald schon wieder war ich meinen Job los, weil der Wirt glaubte, ich hätte zuviel Interesse an sei­ner Frau gezeigt. Seiner Statur gemäß wurde mein Sohn gerne bei einer Security-Firma ange­stellt. Durch seine Fürsprache wurde auch ich in der Firma angenommen. Witz komm raus, du bist umzin­gelt. U.a. wurde ich bei der Eishockey-Europameisterschaft in Hannover [eingesetzt], ausge­tragen auf dem Expogelände[14]. Wenig später schon wurde die CeBIT[15] eröffnet. Was heute wohl kaum noch möglich ist: ich als vorbestrafter Bankräuber wurde dazu eingeteilt (ua. weil ich mit einem schönen schwarzen Anzug bekleidet war), den Tisch zu bewachen, an dem später nach der Eröffnungsrede unser Bundeskanzler Schröder mit einer russischen Delegation Platz nahm. Erst als ich den Job gekündigt hatte, schickte man mir diverse Papiere zu, wo ich erklären sollte, nicht vorbestraft zu sein………ha..ha.

Mein Kündigungsgrund allerdings war: Während der Eröffnungsfeierlichkeiten wurde in meinem Bereich reichlich Hektik verbreitet. Im Hintergrund wurde ein riesiges Büffet aufgebaut, in unmittel­barer Nähe von mir mühte man sich ab, Tische und Stehtische für den kommenden Ansturm vorzu­bereiten. Die Menge an Personal war gar nicht so leicht zu rekrutieren. Man hatte alles genom­men, z.B. Schüler und Studenten; mein Kellnerprofiherz begann zu bluten, was ich da an Dilettan­tismus mir ansehen musste. Ein schwarzgekleideter Herr im Frack und einem gepflegten Schnäuzer versuchte etwas Ordnung da reinzubringen. Da er ein Namensschild an seinem Frack trug, fragte ich ihn geradeheraus, ob er, da ja die CeBIT mit vielen Restaurants bestückt war, ob man noch Fachleute benötige. Ich brauchte nur das Hotel zu benennen, in dem ich gelernt hatte, da schaute er auf seine Uhr, bedauerte, dass es schon zu spät sei, gab mir eine Telefonnummer, wo ich unbe­dingt am nächsten Morgen anrufen sollte. Schon bei der Personalchefin avisiert sollte ich mich sofort auf den Weg machen, wurde ich beschieden. Ich war wieder voll in meinem Ele­ment und der Verdienst war auch nicht schlecht. Nicht nur während der Messe war ich gefragt, im Laufe des Jahres gab es auf dem Expogelände reichlich Events und Betriebsfeiern. Ich meldete mich ganz brav für die Tage, wo ich einen Job hatte, beim Arbeitsamt ab, nahm noch einen zweiten Aushilfsjob als Kellner an und der Aufstieg begann mit sage und schreibe 61!!

§§§

Hier endet die in sich geschlossene und von ihm vorgelegte Darstellung des Lebenslaufs von Dieter Schulz. „Der Aufstieg begann mit sage und schreibe 61!!“, schreibt er.

Doch wie ging es weiter?

Sein Kontakt zu mir begann am 30. März 2005 mit einem Mail, da war Schulz 64 Jahre alt: „Guten Tag Herr Schaefer, wie das Leben einem so mitspielt, dachte ich erst gestern, als ich im ZDF den bewußten Bericht über Kriegskinder sah.“

Ich hatte an der Evangelischen Akademie Bad Boll zu der Zeit insgesamt drei „Kriegskinder­tagungen“ organisiert. Er hatte im Netz nach Schicksalsparallelen gesucht und war dabei auf mich gestoßen. Ich ging auf ihn ein und erfuhr von seinem Manuskript. Der Mailwechsel hatte mich neugierig gemacht und ich hatte gemerkt, dass Dieter Schulz Gesprächspartner suchte. Er war, wie er schrieb, in einer „Depri-Phase“. Zwei Dinge halfen ihm, da rauszu­kommen. Der Kontakt mit mir und die Aussicht, sein Leben in einem Buch, vielleicht gar in einem Film darzustellen, und dann seine „Wahlfamilie“ in Königsberg. Dort wollte er sein Leben beschließen. Dazu mehr im Anhang.

Am 12. August 2005 lernten wir uns aus Anlass eines Gesprächs mit den Dokumentarfilmern Dr. Krieg und seiner Frau Monika Nolte in Köln persönlich kennen. Ich hatte ihm am 9. August gemailt: „Dr. Krieg übernimmt Ihre Fahrtkosten. Ich stehe ab 14:12 h am Aufgang zu Gleis 10 und halte eine blaue Kriegskinder-Dokumentation, die Sie ja kennen, in der Hand. Dann fahren wir gemeinsam mit der S-Bahn nach Deutz. Ich melde uns für spätestens 15:15 bei Dr. Krieg an, dann haben wir noch ein bißchen Luft, uns vorher persönlich kennenzu­lernen.“

Er war zu dieser Zeit „voll-fit“; wir sprachen lange miteinander und er erzählte von seinem Leben nach der Niederschrift seiner 111-Seiten-Autobiographie. Wir bekamen einen Einblick in das Milieu von Unterschichtkriminalität und staunten. Das wollten wir natürlich als Fort­set­zung der bisherigen Biographie für ein Buch- und Filmprojekt haben. Schulz sagte zu und lieferte bis hin zu dem hier mit Kapitel 42 abgeschlossenen Teil. Das Filmprojekt mit Dr. Krieg lief an, eine Fahrt mit Dieter Schulz nach Königsberg mit Einsatz der Handkamera und Recherchen nach im Text genannten Personen. Alles sehr erfolgreich. Doch Dr. Krieg konnte keine Geldgeber für den geplanten Doku-Film auftreiben und ich keinen Verlag für das Buch.

Das 42. Kapitel konnte Herr Schulz nur unter Mühen schreiben, denn er hatte zu diesem Zeitpunkt zwei Schlag­anfälle hinter sich, war seit 2007 auf einen Rollator angewiesen und konnte nur einhändig tip­pen. Er mailte es mir am 24.8.2011. Der Gesundheitszustand (bei klarem Kopf) erklärt die durchgängige Kleinschreibung in seinem Mail und wohl auch die sonstigen Ausfallserschei­nungen schon zum Zeitpunkt der Abfassung seines Mails. Es machte ziemlich viel Mühe, dieses Mail werkgetreu zu überarbeiten. Inzwischen sitzt Dieter Schulz nach mindestens dem dritten Schlaganfall im Rollstuhl und in Telefongesprächen habe ich oft Schwierigkeiten, ihn zu verstehen. Dann blieb das Projekt trotz mancher Versuche einen Verlag zu finden erst einmal liegen; schließlich kam ich auf die Idee, es kapitelweise hier im Blog zu veröffentlichen. Dieter Schulz stimmte zu – und meine Arbeit begann im Juli 2016. Sie ist noch nicht abgeschlossen.

Wie soll es weitergehen?

Geplant ist eine PDF-Gesamtfassung mit Vor- und Nachwort sowie einem Materialanhang hier im Blog; wenn’s klappt bis Ende des Jahres. PDF deshalb, weil die typographischen Möglichkeiten in meinem Blog nicht zufriedenstellend sind. Vielleicht wird es auch ein echtes eBook oder ein Buch in einer krimino­lo­gischen Reihe geben. Toll wäre es, wenn sich jemand aus dem Bereich Sozialpsychologie­/Psy­chologie/Kriminologie finden ließe, der am Beispiel von Dieter Schulz eine Masterarbeit zu Fragen krimineller Karrieren verfasst. Das wäre zwar das sprichwörtliche weite Feld, das aber abzugrenzen wäre. Auch der Mailverkehr mit Dieter Schulz ist eine wahre Fundgrube wie auch einiges aus seinem Besitz, mir von ihm zur Verfügung gestellt.

cover mit umriss

 

 

Das „Cover“ aber steht schon und wird bei Veröffentlichung der Gesamtausgabe hier im Blog wieder auftauchen.

 

 

 

 

 

 

Mir hat der Lebenslauf von Dieter Schulz die Augen geöffnet für meine oft unverdienten Chancen im eige­nen Leben und ich habe Respekt gewonnen für seine Lebens­leistung, auch wenn sie über weite Strecken hinweg eine kriminelle war.

Dierk Schäfer

Fußnoten

[1] Dieter Schulz benutzt SEK (Spezialeinsatzkommando) https://de.wikipedia.org/wiki/Spezialeinsatzkommando stets in maskuliner Form. Das hat mich gestört. Ich war 15 Jahre Polizeipfarrer und habe mit SEK und MEK https://de.wikipedia.org/wiki/Mobiles_Einsatzkommando gearbeitet. Ich hab’s verbessert.

[2] Natürlich die „impertinenten“ Bullen. https://de.wikipedia.org/wiki/Impertinenz Ich hab’s nicht verbessert, weil Schulzes Umgang mit Fremdwörtern zuweilen an die sympathische Figur des „Bräsig“ aus Fritz Reuters Ut mine Stromtid erinnert.

[3] Dieter Schulz benutzt in grimmiger Überzeugung für Reni, Freifrau, Renate von … die Bezeichnung „Dummfick“. Immerhin hat schließlich ihre unbedachte Äußerung gegenüber der Polizei zur Aufklärung des Bankraubs und seiner Verurteilung geführt, auch wenn er mit der Mordsache nichts zu tun hatte. „Ich nenne sie nur noch Dummfick“, sagte er mit viel Affekt in der Stimme bei unserem Gespräch in Köln. Im Folgenden werde ich die Anführungszeichen bei Dummfick weggelassen.

[4] Die Initialen mit Adelstitel.

[5] Helga auf der steilen Treppe des Amsterdamer Drogenlieferanten. Photo aus dem Besitz von Dieter Schulz.

[6] Dazu mehr im Anhang der Gesamtausgabe

[7] „Der neue Schein ist zwar computerlesbar und automatensicher, aber in puncto Kopierer ist er schlechter als der alte.“ Hier wird auch der Komplize Wolf-Detlev Kaufmann erwähnt: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13488254.html

[8] Sicherheitsverwahrung

[9] § 55, Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe https://dejure.org/gesetze/StGB/55.html

[10] http://smith-wessonforum.com/s-w-hand-ejectors-1896-1961/132608-big-magnum-bigger-magnum.html

[11] Im Telefongespräch zweifelte Dieter Schulz einen natürlichen Tod an und meinte: Der wurde gestorben.

[12] Noch heute werden Strafgefangene für ihre Arbeit im Gefängnis um ihre Rentenansprüche betrogen.

[13] Mail vom 5. Oktober 2007: Das Neueste ist: ich bin mit meinem Sohn in ein Haus in Wunstorf eingezogen. Einer meiner größten Fehler des Lebens! Ich bin schon wieder auf der Suche nach einer Bleibe. Das haut heutzutage einfach nicht hin, drei Generationen unter einem Dach.

[14] https://de.wikipedia.org/wiki/Expo_2000

[15] https://de.wikipedia.org/wiki/CeBIT

Inhaltsverzeichnis _Inhaltsverzeichnis