Dierk Schaefers Blog

Gastkommentar – von Erich Kronschnabel

Zunächst: Vorsicht, wenn Sie retraumatisiert werden könnten. Wer dieses Video anschaut amüsiert sich zuerst. Es gibt aber auch Menschen, die das Grauen der Vergangenheit einholt, weil sich diese qualvollen Schreie in ihre Seelen einbrannten. Es waren diese Kinderschreie, die sie noch heute in ihren Angstträumen hören.

Wenn Sie aber unbesorgt oder gar mutig sind: Starten sie das Video, klicken Sie hier: http://www.youtube.com/watch?v=rCK6zvWEN_Q

Beim Hören dieser Schreie fühlte ich mich in meine Vergangenheit zurückversetzt. Es waren die ersten drei Jahrzehnte nach dem Krieg, die ich hier beschreibe.

Wir waren damals Heimkinder, wir waren im Kinder-KZ Stephansstift – KZ Kronsberg in Hannover eingesperrt. Wir waren den brutalen Schlägern der Diakonie Hannover ausgeliefert. Die Diakonie hielt sich diese Bestien in Menschengestalt als Diakone und nannte diesen menschlichen Abschaum „Erzieher“.

Ich ließ diese qualvollen Schreie aus dem Video in meinen Kopf und „sah“ einen „Bruder“ – so mussten wir den Diakon ansprechen. Ich sah, wie er ein wehrloses Kind schlägt und genussvoll quält. Die Schreie geilen ihn auf, er greift sich das Kind, vergewaltigt es brutal, lässt es dann in all seiner Not liegen.

Die Schreie des gequälten, geschundenen Kindes gellen durch die Nacht. Im Schlafraum nebenan liegen die in dieser Nacht verschonten Kinder. Sie zerbrechen an ihrer Angst, bald selbst wieder Opfer zu werden.

Hören Sie genau hin! Hören Sie die Qual und die Schmerzen des Kindes, an dem sich das perverse Schwein von Diakon vergeht?

„Bruder“ nannte sich das Stück Dreck! „Brüder“ nannten sie sich. Die Schergen der Diakonie missbrauchen und schinden wehrlose Kinder. „Diener des Herrn“ nannten sie sich, Diener des Satans waren sie.

Und heute? Heute tun ihre Nachfolger in den kirchlichen Firmen so, als würden sie die Ver­bre­chen von damals aufarbeiten. Sie stellten eine „Unabhängige Kommission“ zusammen, die „in Anerkennung des erlittenen Leids“ lächerliche Beträge an die Opfer der Kinder­schinder ausreichen. Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben! Mein Peiniger, das Stück Dreck, bezog PRO JAHR eine höhere Pension, als es das Taschengeld ausmachte, das seine „Brüder im Glauben“ mir hinwarfen.

Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? Hatten die evangelischen Täter etwa Beschwerden über die missbrauch­ten Kinder vorge­bracht? Waren die sexuellen Leistungen der Kinder schlechter als die von der Glaubens­konkurrenz? Nach welchen Maßstäben messen die Kommissionsmitglieder der Landeskirche Hannovers die Verbrechen ihrer Glaubensbrüder? „Sind ja nur Heimkinder gewesen“?

Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angebliche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinargericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!

Das Video lässt Kinderschreie hören, wie sie die geschundenen Opfer beider Kirchen aus­stießen. Die einen bekommen bis zu 50.000 €, die anderen bekamen bisher in den meisten Fällen nicht mal die Hälfte von dem, was den Katholiken die Kinderfickerei wert ist.

Die Katholiken fordern die bisher zu gering „entschädigten“ Opfer auf, einen weiteren Antrag zu stellen, der schnellstens beschieden würde, weil der Sachverhalt ja bereits aktenkundig ist.

Die Evangelischen tun diesbezüglich was? Hören sie sich ungerührt die qualvollen Schreie aus dem Video an und verweigern sie die weitere, höhere „Entschädigung“, wie sie die Katholiken ankündigten? Frei nach dem Spruch eines Diakonie-Vorsitzenden, der einem übelst missbrauchten Opfer sagte „Na, Herr Hedd.., so schlimm wird‘sich wohl nicht gewesen sein“?

§§§§§§§

Soweit der Gastkommentar. Die Leser meines Blogs kennen Herrn Kronschnabel. Er meldet sich öfter zu Wort und hat seinen eigenen Stil, den er auch in Verhandlungen mit der „Behörden­kirche“ erfolgreich benutzt, um den von ihm vertretenen ehemaligen Heimkindern Zahlungen zu erstreiten. Herr Kronschnabel hatte auch oft einen Platz im Hauptartikel, den ich für den Blog schrieb. Ich erinnere nur an „Ist es legitim, die Obszönitäten von Kronschnabel mit Bonhoeffer in Verbindung zu bringen?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/28/ist-es-legitim-die-obszoenitaeten-von-kronschnabel-mit-bonhoeffer-in-verbindung-zu-bringen/

Regelmäßig bin ich bemüht, den Hintergrund seiner aggressiven Verbalinjurien aufzuhellen. Denn abgesehen davon hat er ja Recht. Er weiß zwar, dass man Kirche auch anders erleben kann als von einem Diakon aufgespießt. Doch seine Erfahrungen waren halt andere. Ich schrieb ihm im Vorfeld seines Gastkommentars:

„Im Unterschied zu Ihnen und vielen anderen habe ich mit vielen anderen die Kirche positiv erlebt. Sie machte in unserem Arbeiterstadtteil eine ausgezeichnete Jugendarbeit, auch mit Freizeiten und Ferienfahrten, angefangen vom Kindergarten, der mit allen Kindern für mindestens eine Woche in die Sommerfrische fuhr, wie lange, weiß ich nicht mehr genau, das war etwa 1949, noch zu Nachkriegsbedingungen. Später die Einrichtung einer „Schülertages­stätte“ für „Schlüsselkinder“ u.a. (das war allerdings besser gedacht als gemacht), dann die Kinderkirche, die uns Spaß machte, weil wir den Helferinnen auf der Nase rumtanzen konnten, nach der Konfirmation dann die klassische Jugendarbeit mit wöchentlichen Angeboten, erschwingliche Urlaubsfahrten, am weitesten nach Italien. Und wenn wir mit Werner Brennecke uns im Wald um eine kleine Tanne versammelten und nach und nach eine Kerze für die „Waldweihnacht“ aufsteckten, – das hatte schon was. Die Kirche war ein zweites Elternhaus. Es wäre unfair, dies alles zu vergessen oder gar zu verleugnen.“

Dennoch bekommt Herr Kronschnabel auch weiterhin einen Platz in meinem Blog. Denn „meine Kirche“, die Kirchen überhaupt häufen weiterhin Unrecht auf Unrecht. Frei nach der Trias, die kürzlich Vladimir Kadavy so formulierte: „Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen“.

Nachtrag: Herr Kronschnabel kann auch noch ganz anders: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/

Korntal: Ein System der Gewalt

„Die Aufklärer sehen ein System der Gewalt in Korntal, dafür bat die Diakonie heute um Entschuldigung“.[1]

Detlev Zander hatte den Stein ins Rollen gebracht. Er sagt: „Die haben uns regelrecht die Seele gebrochen.“ [2]

Die „Diakonie der evangelischen Brüdergemeinde Korntal gGmbH“[3] denkt schon weiter: „Wir erleben aber, dass in persönlichen Kontakten mit Betroffenen ein Verständigungsprozess vielleicht – sogar ein Versöhnungsprozess möglich ist“.[4]

O ja, die Harmonie, es gab sie nicht, doch man hätte sie gern.

Wenn man sich anschaut, wie lange Korntal sich gesträubt hat beim ersten Schritt, der Erinnerung, wie aufwendig der zweite Schritt war, die Verständigung, dann denkt man doch etwas vorschnell an Versöhnung.[5] Auch die Aufarbeitung der Erinnerungen wurde nur unvollständig und wenig professionell geleistet. Heftige Kritik übt auf zwanzig Seiten Ursula Enders unter der Überschrift „Doppelter Verrat, – Demütigende Aufarbeitung der Gewalt in Heimen der evangelischen Brüdergemeinde Korntal“[6]. Die Opfer – und nur sie – können entscheiden, ob sie so etwas wie Vergebung und Versöhnung überhaupt wünschen, unter welchen Umständen sie möglich ist, und wann der Zeitpunkt dafür sein könnte. Denn durch den aktiven Widerstand gegen die Aufarbeitung, es begann mit der Verleugnung, begleitet von Verleumdungen, wurde die heutige Diakonie zu einer Täterorganisation, die nicht nur die damaligen Taten bei einer Versöhnung, sondern ihr eigenes Verhalten auf den Prüfstand stellen muss.

Bei der internen Aufarbeitung – hat sie schon begonnen? – muss man im Fall von Korntal drei Kategorien von Kindesmisshandlung unterscheiden.

  1. Die gewalttätige Pädagogik (Misshandlungen)
  2. Die „ideologische“ Beeinflussung
  3. Den sexuellen Missbrauch.

Dazu gesellt sich durchgehend der Faktor der Vertuschung, angefangen vom Nichtwahr­habenwollen zur Zeit der Misshandlungen bis zur Leugnung der Taten und der Verschleppung der Aufklärung.[7]

Mit dem sexuellen Missbrauch ist man schnell fertig, denn er war nie entschuldbar.

Die „ideologische“ Beeinflussung ist schon etwas schwieriger einzuordnen, schließlich war Korntal von Beginn an eine dezidiert pietistische Einrichtung. Selbstverständlich gab es Andachten und Gottesdienste, selbstverständlich versuchte man die Kinder im Geiste des Pietismus zu erziehen. Erziehung geschieht immer im weltanschaulichen Rahmen der Erziehenden, selbst wenn dieser ein freigeistiger ist. Die Frage ist nur, was man tut, wenn die Kinder aus dem weltanschaulichen Korsett austeigen wollen.

buschSchwieriger ist schon die gewalttätige Pädagogik.[8] Sie war in der Regel ideologisch unter­mauert – wie auch die Erziehung zu Demut und Gehorsam. Gerade für eine „fromme“ Einrichtung wie Korntal geht es dabei an die Substanz, jedenfalls soweit die frühere Pädagogik betroffen ist. Denn die speist sich aus der Überzeugung, dass das Leben im Himmel wichtiger ist als das auf der Erde. Dafür die Weichen zu stellen, rechtfertigte auch – zuweilen heuchlerisch – die Gewalt. Da werden sich unsere Frommen zu anderen frommen Vorstellungen überwinden müssen. Ich empfehle die Besinnung auf Christph Blumhardt. Der war fromm, dabei nicht engstirnig und sozial sehr aktiv.[9]

Fußnoten

[1] So auf der Pressekonferenz: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Missbrauchsfaelle-Bruedergemeinde,av-o1029559-100.html

[2] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Missbrauchsfaelle-Bruedergemeinde,av-o1029559-100.html

[3] http://www.diakonie-korntal.de/

[4] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Missbrauchsfaelle-Bruedergemeinde,av-o1029559-100.html

[5] Zu diesem Dreischritt: https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/27/das-geheimnis-der-erloesung-heisst-erinnerung/

[6] https://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/images/Presse/Bericht_Korntal.pdf

[7] In anderen kirchlichen wie staatlichen Einrichtungen kämen noch die Zwangsarbeit und das Vorenthalten angemessener Bildung hinzu. Von zweckdienlichen Fehldiagnosen (geistig behindert) ganz abgesehen.

[8] http://gutenberg.spiegel.de/buch/plisch-und-plum-4189/25

[9] Dazu findet man etwas in https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/07/16/was-ist-denn-an-bad-boll-so-toll/

Die Vergewaltigung eines Kindes durch den Rechtsstaat

Erinnern Sie sich noch an den Vorfall? „Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?“[1]

Diese Frage hatte ich zwei Tage zuvor per Mail an den Lt. Polizeidirektor Mario Schwan gerichtet.  mail ds.jpg

Heute erhielt ich die Antwort per Mail, die ich, wie angekündigt, hier im Blog veröffentliche: mail pol

Meine Einschätzung: Die Frage in meinem Mail war absichtlich allgemein gestellt. „Es lag keinerlei Gefahr im Verzug vor. Ist – ganz allgemein gefragt, und im Blick auf eventuell kommende Einsätze – die Polizei im Zuge der Amtshilfe verpflichtet, erkennbaren Wider­stand (noch dazu eines Kindes) mit körperlicher Gewalt zu brechen? Kann (ich frage nicht: sollte) der Einsatzbeamte sich in solchen Fällen das Remonstrationsrecht berufen?“

In der Antwort verweist der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan

  1. auf ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren. (Gegen wen, würde ich gern wissen.) Dessen Details jedoch werden durch eine Antwort auf meine generelle Frage nicht beeinflusst.
  2. nimmt er Bezug auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministerien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“. Deswegen also keine Stellungnahme zum Fall Helbra. Doch nach dem konkreten Fall Helbra hatte ich nicht gefragt, sondern eine allgemein-berufsethische Frage gestellt, ob sich ein Beamter im Zuge der Amtshilfe bei einem Einsatz auf das Remonstrationsrecht berufen könne, wenn er nur mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden kann, auch wenn keine „Gefahr im Verzug“ besteht und ein Kind erkennbar Widerstand leistet.

Das Remonstrationsrecht wird zur Pflicht, wenn der Beamte an der Rechtmäßigkeit der geforderten Diensthandlung zweifelt. Dann sind mehrere Phasen vorgesehen, sofern die Anweisung weiterhin aufrecht erhalten bleibt.

  1. Die Remonstration gegenüber dem direkten Vorgesetzten/Anweisungsberechtigten,
  2. die Remonstration beim übernächsten Dienstvorgesetzten. Hat der Beamte damit keinen Erfolg, so hat er der Anweisung zu folgen, ist aber persönlich nicht haftbar zu machen. Es sei denn, die Befolgung der Anweisung wäre eine Verletzung der Menschenwürde.

Der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan hätte es sich mit seiner Antwort leicht machen können, wenn er geschrieben hätte, selbstverständlich stehe jedem Beamten das Recht auf Remonstra­tion zu, wenn er die Rechtmäßigkeit einer Anweisung bezweifle. Doch es war ihm wohl zu heikel, überhaupt auf das Thema Remonstration einzugehen. Also der bequeme Hinweis auf ein laufendes Verfahren.

Doch nun zum Fall Helbra: Nach den Medienberichten haben die Beamten gezögert, ange­sichts des Widerstandes des Mädchens mit der Aktion fortzufahren. Erst der Gerichts­vollzie­her habe auf Vollzug bestanden. Sollte dies zutreffen, so kann das Zögern der Polizei­beam­ten als hilfloser Versuch einer Remonstration verstanden werden, hilflos, weil sie in der Hek­tik der Situation den Gerichtsvollzieher nicht nur als legalen Auftraggeber, sondern als Dienst­vorgesetzten gesehen hätten. Doch nur ihm gegenüber wäre die Remonstration richtig adressiert gewesen. So bekam der Dienstvorgesetzte[2] nicht die Gelegenheit, den ungeheuren Imageschaden zu erkennen, der durch ein gewaltsames Vorgehen gegen ein Kind, das sich mit all seinen Kräften wehrt, unfehlbar eintreten muss.[3] Der Dienstvorgesetzte hätte erkannt – erkennen müssen – dass ein solches Vorgehen in der öffentlichen Meinung als herzlos ange­sehen werden würde, und dieses auf die Polizei zurückfällt, nicht auf die grauen Eminenzen im Hintergrund, 1. den Gerichtsvollzieher, 2. – nicht vor Ort – den Familienrichter.

Mir ist der Hinweis auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministe­rien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“ wichtig, denn eine politische Bewertung von Gewaltmaßnahmen gegen Kinder könnte ein Hoffnungsschimmer sein. Für die Polizei­beam­ten und den Gerichtsvollzieher war offenbar nicht erkennbar, dass auch ein Kind Recht auf Beachtung seiner Menschenwürde hat, die nicht verletzt werden darf. Die Forderung, Kinder­rechte ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt bei den Gegnern immer auf das Argument, diese seien durch die allgemeine Menschenwürde-Garantie mit abgedeckt. Das Beispiel von Helbra zeigt das Problematische dieser Meinung. Kinderrechte gehören explizit als Menschenwürde-Anspruch ins Grundgesetz.

Damit dürfte auch der Horizont mancher Familienrechtler erheblich geweitet werden.

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/12/die-vergewaltigung-eines-kindes-und-der-rechtsstaat/

[2] Ich nehme an, er war nicht anwesend.

[3] Der dokumentierende Vater war erkennbar und hat sich verbal eingemischt. Hier hätten alle Warnlampen aufblinken müssen.

Die Vergewaltigung eines Kindes und der Rechtsstaat

Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet[1]. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?

Zunächst einmal: Im Prinzip ja. Es gab einen Rechtstitel und der musste vollzogen werden, wie auch bei den Abschiebungen unserer abgelehnten Asylbewerber, wie bei der Festnahme von Delinquenten, deren Widerstand notfalls gebrochen wird. Auch Angeklagte werden gegebenenfalls gefesselt in den Gerichtssaal gebracht.

Doch wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit?

Ich war 15 Jahre als Polizeipfarrer und schon davor mit ethischen Fragen staatlicher Gewalt beschäftigt bis hin zum „Todesschuß“, der als „Rettungsschuß“ bezeichnet ein moralischer Kurzschluss ist.

Es gibt eine Faustregel für Polizeibeamte: Ein Polizeieinsatz darf keine Situation hinterlassen, die polizeiwidriger ist als die Ausgangssituation.

So etwas kommt allerdings vor und wirft immer die Frage auf: War der Einsatz umsichtig vorbereitet und wird er offen und ehrlich nachbereitet? Hinterher ist man immer klüger, sollte man jedenfalls werden.

Zunächst die Abwägung der Rechte: Zur Durchsetzung des Rechtstitels war wohl erst einmal die Abholung aus der väterlichen Wohnung geplant, doch man sagte den Termin ab. Wahr­scheinlich fürchtete man den Widerstand des Vaters. Der war damit vorgewarnt und die Staatsdiener liefen in die Öffentlichkeitsfalle: Der Vater dokumentierte per Kamera. Wäre dieses Video nicht entstanden, dann … Na ja, dann wäre der Vorfall genauso problematisch gewesen, hätte aber nur eine kleine Notiz im Lokalblatt ergeben. Dumm gelaufen? Nein! Denn so wird der Fall ein grundsätzlicher und kann so öffentlich wie er wurde auch öffentlich beleuchtet werden.

Einem Kind ohne eigene Rechte und damit ohne Rechtsvertretung wurde ganz legal Gewalt angetan. Wie ein Schwerverbrecher wurde es abgeführt. Ich nenne es Vergewaltigung. Die Grundlage war eine Gerichtsentscheidung, nach der – um des wie auch immer verstandenen Kindeswohles willen –der Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht über das Kindes zuerkannt wurde, weil der Vater nicht in der Lage sei, dem Kind ein positives Mutterbild zu vermitteln. So etwa verstehe ich den mir nicht vorliegenden Beschluss.

Ich habe als Tagungsleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll die Ausbildung von Anwäl­ten des Kindes, heute heißen sie Verfahrensbeistand, mit konzipiert und geleitet. Mir sind solche Fallkonstellationen vertraut. Sie sind kompliziert in ihren Details. In diesem Fall ist leider nicht bekannt, ob der Vater sich gegen Kontakte zwischen Mutter und Kind, man spricht von „Umgang“, gesperrt und diese hintertrieben hat. Das kommt häufig vor. Meist ist es die Mutter, bei der das Kind lebt und die den Umgang mit ihrem Ex nicht toleriert. Es kann gute Gründe geben, solche Umgänge nicht zu wollen, auch gute Gründe, sie nicht zu dulden. Wie das hier lag, weiß ich nicht. Immerhin lebte das Kind beim Vater, so dass anzunehmen ist, dass von ihm keine Gefahr für das Kind bestand – es sei denn, man meint, ein Kind brauche unbedingt auch im Trennungs­fall den von Fürsorglichkeit und und elterlicher Liebe geprägten Kontakt zu beiden Eltern. Das Leben spielt zuweilen anders. Wie soll nach diesem Vorfall das Mädchen ein positives Mutterbild bekommen? Wie will man die Befriedung des elterlichen Konflikts erreichen? Denn vice versa soll das Kind doch wohl auch mit einem positiven Vaterbild aufwachsen. Hier wurde ein Scherbenhaufen angerichtet.

Der ist aber noch größer:

  1. Was sollen die Mitschüler vom Staat, vertreten durch uniformierte „Freunde und Helfer“ halten, der eine Kameradin dermaßen gewaltsam abführt? Eine Ver-gewalt-igung? Den Gerichtsvollzieher werden die Kinder wohl nicht als Drahtzieher wahrgenommen haben.
  2. Was sollen die Schüler von ihrem Lehrer/ihrer Lehrerin halten, die das Kind nicht geschützt hat, sondern zugesehen, wie man ihm Gewalt angetan hat? Ich habe meine Frau gefragt, sie ist Lehrerin: Wie hättest Du …? Nein sagte sie. Sie hätte nicht geduldet, dass eine Schülerin gegen ihren Willen aus dem Unterricht geholt wird – es sei denn, die Schuldirektion hätte sie genötigt. Die habe ein höherwertiges Hausrecht. Ich nehme an, die Direktion war zugegen, denn die Polizei wird über das Direktorat gegangen sein. Damit wurde in den Augen der Schüler das Ansehen der Schule generell geschädigt, die sie als Büttel der Büttel haben amten lassen. Was wäre wohl passiert, wenn analog zum Kirchenasyl Schule und Schüler ein Schulasyl organisiert hätten?
  3. Die Öffentlichkeit wurde Zeuge dieses Teils staatlicher Gewalt und ist empört. Die Hinter­gründe dieses Falls werden aus Datenschutzgründen verborgen bleiben. Der Vater jedoch wird sich den Mund nicht verbieten lassen. So bleibt allein die öffentliche Vergewaltigung eines Kindes im Gedächtnis.
  4. So haben letztlich auch der Staat und seine Rechtsorgane Schaden genommen.

Ein Scherbenhaufen als Ergebnis eines Polizeieinsatzes. Man hätte ja, da keine Dringlichkeit bestand, nach Erfragung des Kindeswillens wieder abziehen können, auch wenn der Gerichtsvollzieher protestiert hätte. Hier ist eine möglichst öffentliche und offene Fallaufarbeitung vonnöten.

Viel wichtiger ist die Wiederherstellung des kindlichen Vertrauens, das schon durch die Trennung der Eltern hinreichend erschüttert sein dürfte, das aber nach diesem Vorfall und der erzwungenen Zuweisung an die unmütter­liche Mutter total zerrüttet sein dürfte. Die Verge­wal­ti­gung hat rechtsstaatlich triumphiert. Schlimmer konnte nicht ausgehen. Trauer muss Justitia tragen.jpg

[2]

Wenn schon das individuelle Desaster kaum zu heilen scheint: Was ist zu tun, damit solche Fälle, die ja alltäglich sind, wenn auch nicht immer so spektakulär, möglichst vermieden werden?

Kinder brauchen einen Platz als eigenständige Rechtspersonen im Grundgesetz. Die Eltern­verbände werden aufschreien. Denn das wäre ein Recht im Einzelfall auch gegen die Eltern. Ob allerdings die Kinderrechte bei externen Personen und Institutionen immer in besseren Hän­den liegen, wage ich zu bezweifeln angesichts der fehlenden Ausbildung und der notorischen Überbelastung von Familien­richtern in Kindesangelegenheiten, die eben nicht allein juristisch zu behandeln sind. Auch Ver­fahrensbei­stände haben zuweilen nicht das Kind im Kopf, sondern ihre eigenen Vor­stellun­gen, wohin ein Kind gehört und wie es notfalls genötigt oder gar gezwungen werden sollte.

Auf dem Schlachtfeld partnerschaftlicher Auseinandersetzungen werden die Kinder leicht zu Opfern der „elterlichen Liebe“. Bei Scheidungen könnte, könnte ein Richter ja noch daran denken, wie der Scheidungskrieg zugunsten der Kinder eingehegt werden müsste. Diese primäre Schutzmöglichkeit fällt bei eingetragenen Partnerschaften oder gar beim ungeregelten Zusammenleben weg.

„Wenn Elefanten streiten, leidet das Gras.“

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/10/oeffentliche-kindesentfuehrung/

[2] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8577129580/

Orthodoxe Prügel, eine Herausforderung für die Ökumene?

Es darf misshandelt werden, alles bleibt in der Familie, soweit das Opfer keine sichtbaren Schäden erleidet oder mehr als einmal im Jahr verprügelt wird. Gewalttaten in der Familie werden in diesem Fall lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld von umgerechnet bis zu 470 Euro bestraft. Bislang waren dafür Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis vorgesehen. … 380 der 450 Duma-Abgeordneten stimmten in Moskau in dritter Lesung für das Gesetz, nur drei Abgeordnete mit Nein. Der Text muss noch den Senat passieren, bevor es von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden kann. Der hatte bereits seine Zustimmung signalisiert… In der russischen Gesellschaft ist häusliche Gewalt weit verbreitet. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass 19 Prozent der befragten Russen der Ansicht sind, dass Gewalt gegen Kinder oder Partner unter gewissen Umständen akzeptabel ist.[1]

Weder schön, noch gut. Das Abstimmungsergebnis lässt tief in die russische Seele blicken und bestätigt die Redensart: Mein Mann liebt mich nicht mehr, er hat mich schon vier Wochen nicht geschlagen.[2]

Ist es unter diesen Umständen erstaunlich, dass auch die Russische Orthodoxe Kirche zu den Lobbyisten des Gesetzes gehört?[3] Sie betrachtet die körperliche Züchtigung als einen traditionellen Vorzug russischer Kindererziehung. Die gleiche Auffassung vertritt die konservative Volksfront „Allrussischer Elternwiderstand“, die obendrein davor warnt, leichte körperliche Bestrafungen, die für Kinder oft nützlich und vollkommen unschädlich seien, mit elterlicher Grausamkeit zu verwechseln. Tatjana Borowikowa, die tiefgläubige Leiterin von „Viele Kinder, das ist gut!“ (einer Vereinigung kinderreicher Familien), bezeichnet es gar als elterliche Liebesbezeugung, ein Kind zu verdreschen, wenn es etwas geklaut oder pornographische Videofilme geschaut hat. [4]

 

Die Russische Orthodoxe Kirche ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen[5], wenn auch die Orthodoxen Kirchen eine gewisse Distanz halten.[6] Es geht dabei nicht nur um den „westlichen Lebensstil“, sondern um Menschenrechte.

Damit hat die Russische Orthodoxe Kirche grundlegende Probleme. Sie distanziert sich in ihren ökumenischen Kontakten von anderen Kirchen, deren Amtsträger nicht im Einklang mit russisch-orthodoxen Vorstellungen über die Rollen von Männern und Frauen leben.[7]

In der „Russische[n] Erklärung der Menschenrechte“ werden diese an zusätzliche Grundlagen gebunden. Dort heißt es: „Die Rechte und Freiheiten des Menschen können nicht getrennt werden von Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit. Bei der Verfolgung seiner Interessen ist das Individuum angehalten, dies in Korrelation mit den Interessen seiner Nachbarn, seiner Familie, seiner Gemeinde, seiner Nation und der Menschheit zu tun. Und weiter: …….Es ist gefährlich „Rechte“ zu „erfinden“, die ein Verhalten legalisieren, das von der traditionellen Moral und allen historischen Religionen mißbilligt wird. [8]

Die traditionelle Moral kann vieles umfassen, würde notfalls auch die Blutrache legitimieren. Im Ansatz unterscheidet sich die Russische Erklärung der Menschenrechte nicht von der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.[9] Hier wie dort stehen die Menschenrechte unter Vorbehalt, im Islam ist es die Geltung der Scharia; z.B. „Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt“. [10]

Die Russische Orthodoxe Kirche meint einen feinen Unterschied machen zu können zwischen Menschenrechten und Menschlichkeit.[11] Dabei will sie ein „besonderes Augenmerk legen auf das Schützen der Rechte von Kindern.“ Ein Hohn angesichts der Zustimmung zur Gewalt in der Familie.

Es wird in Russland also weiter misshandelte Kinder geben, misshandelte Frauen und eheliche Vergewaltigungen, so lange es keine bleibenden Schäden gibt.

 

Sollte der Ökumenische Rat der Kirchen der russischen Orthodoxie nicht deutlich entgegen­treten, auch auf die „Gefahr“ hin, dass die ihre Mitgliedschaft aufgibt? Menschenrechte sind unteilbar und auch nicht ökumenisch zu verwässern.

Meine Meinung: Schmeißt sie raus.

Fußnoten

[1] http://www.deutschlandfunk.de/russland-schlaege-zu-hause-nur-noch-eine-ordnungswidrigkeit.1818.de.html?dram:article_id=377480

[2] In Russland werden jedes Jahr 12.000 Frauen von ihrem Partner oder Verwandten getötet, 36.000 werden täglich verprügelt. Die meisten von ihnen reden allenfalls mit Freunden darüber. Nur wenige gehen zur Polizei. Die meisten fürchten, das mache die Lage nur schlimmer. Eine Frau aus dem zentralrussischen Orjol, die im vergangenen November die Polizei anrief, weil ihr Exfreund sie bedrohte, bekam zu hören, man werde nur kommen, wenn sie umgebracht würde – was dann auch geschah. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/soll-haeusliche-gewalt-strafbar-sein-russland-diskutiert-14826380.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

[3] s. Anmerkung 1

[4] s. Anmerkung 1

[5] Der Ökumenische Rat der Kirchen / ÖRK (auch Weltkirchenrat; englisch World Council of Churches, WCC) wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet[1] und gilt seitdem als zentrales Organ der ökumenischen Bewegung. Er ist ein weltweiter Zusammenschluss von 348 Mitgliedskirchen (Stand: 2016) in mehr als 120 Ländern auf allen Kontinenten. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kumenischer_Rat_der_Kirchen,

[6] Die Orthodoxen Kirchen haben den ÖRK u.a. wegen der von ihnen empfundenen Dominanz von liberal-protestantischen Themen wie Frauenordination und positive Bewertung der Homosexualität in den letzten Jahren mehrmals scharf kritisiert, haben sich aber zunächst zur Fortführung ihrer Mitgliedschaft entschieden. s. Anmerkung 4

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Russisch-Orthodoxe_Kirche#Im_neuen_Russland

[8] beschlossen beim X. Weltkonzil des Russischen Volkes in der Christus-Erlöser-Kathedrale zu Moskau vom 4. bis 6. April 2006, https://antifo.wordpress.com/2009/03/14/russische-erklarung-der-menschenrechte/

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

[10] s. Anmerkung 9.

[11] Die Verwendung von Doppelstandards im Bereich der Menschenrechte weisen wir zurück … Wir sind bereit zur Kooperation mit dem Staat und allen wohlmeinenden Einrichtungen, um die Rechte der Menschlichkeit zu schützen.

Thomas Hetze, Leiter der Flüchtlingsunterkunft in Clausnitz: „An alle: Habt keine Angst vor der Obrigkeit!

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Kriminalität, Kriminologie, Kultur, Politik, Psychologie, Staat by dierkschaefer on 21. Februar 2016

„An alle: Habt keine Angst vor der Obrigkeit! Sagt, was ihr denkt und tut, was ihr sagt.“[1]

Wenn man schon Hetze heißt, muss man seinem Namen alle Ehre erweisen. Doch Hetze ist nicht die einzige Fehlbesetzung im Fall #Clausnitz.

Da gibt es noch den Chemnitzer Polizeipräsidenten Uwe Reißmann. Nein, nicht noch einmal etwas über Familiennamen, obwohl auch der es nicht reißt.

Reißmann sagte am Samstag, »bei drei Flüchtlingen sei es zum Einsatz von einfachem unmittelbaren Zwang gekommen. Dieser sei „absolut notwendig“ und „verhältnismäßig“ gewesen. Reißmann betonte, Flüchtlinge hätten aus dem Bus heraus provozierende Gesten gemacht. „Aus meiner Sicht gibt es für das Vorgehen der Polizei keinerlei Konsequenzen“«[2]. Den Quellen nach war die Brisanz der Situation vorhersehbar – wohl auch für die Polizei. Die Flüchtlinge, noch im Bus, wurden von einer aufgebrachten Menge empfangen. Wer das Video gesehen hat, kann die Situation verstehen. „Wir sind das Volk“, rief der Pöbel und umringte den Bus. Reißmann dazu: »Die Flüchtlinge hätten sich auch „nach intensiven Verhandlungen“ mit einem Dolmetscher nicht dazu bewegen lassen, den Bus zu verlassen. … Polizisten hatten am Donnerstagabend einige Flüchtlinge mit Gewalt aus einem Bus gezerrt, der die Asylsuchenden zu einer Unterkunft in Clausnitz gebracht hatte. Anders hätte die Situation nicht bewältigt werden können, sagte Reißmann. Ein Junge habe den Mittelfinger gezeigt. Die Beamten hätten befürchtet, dass sich die Situation durch diese und andere provozierende Gesten aufschaukele und in Gewalt entlade. „Wir hatten befürchtet, dass aus Menschenmenge Steine oder Böller in Richtung des Busses geworfen werden“, sagte Reißmann«.[3]

Die Gefahr der Eskalation ging also eindeutig vom Stinkefinger eines Flüchtlingsjungen aus. Da musste die Polizei schützend eingreifen und die Flüchtlinge aus dem Bus zerren und ins Heim schubsen, durch den grölenden rechten Pöbel hindurch, wohl in die Arme eines Unterkunftsleiters mit Namen Hetze, der auch aufgehetzt hatte.

Ich war 15 Jahre als Polizeipfarrer und nebenbei auch als Polizeipsychologe tätig und habe Einsatzerfahrung. Warum frage ich, ist nicht ein Beamter, bevor der Bus in die Straße einbog, auf den Beifahrersitz gestiegen und hat den Busfahrer veranlasst, noch etwas durch den Landkreis zu fahren, damit die Polizei nach Personalverstärkung die unangemeldete, allerdings vorhersehbare Demonstration der Flüchtlingsgegner auflöst bzw. so weit abdrängt, dass die Flüchtlinge schließlich den Bus vor der Unterkunft hätten verlassen können ohne durch die anscheinend typisch sächsische Willkommenskultur bedroht zu werden? Der verantwortliche Einsatzführer hat sich dienstrechtlich zu verantworten und ein Polizei­präsident, der einen solchen Einsatz – sorry: dermaßen dämlich – rechtfertigt, gehört suspendiert.

Der Fisch stinkt vom Kopf her, sagt man. Dazu wird man noch weiter nach oben schauen müssen.

»Marian Wendt aus dem Wahlkreis Nordsachsen rund um die Kreisstadt Torgau. Der 30-jährige CDU-Politiker nannte es „engstirnig und ideologisch verbrämt“, im Zusammenhang mit politischer Gewalt und Hass den Blick nur nach rechts zu richten. Es gebe in Deutschland auch viele linksextremistische Gewalttaten. Dann warb er für den Dialog mit Pegida: Man dürfe Menschen nicht pauschal für ihre Gedanken verurteilen. „Wir müssen mit ihnen sprechen. (…) Die Menschen haben Fragen, und diese Fragen müssen wir beantworten. Die Frage ist doch: Warum gehen die Menschen zu Pegida und nicht zur CDU?“[4]

Dies ist offenbar auch die Grundhaltung der Landesregierung von CDU und SPD unter Ministerpräsident und Regierungschef Stanislaw Tillich/CDU. Sie tut wenig bis nichts gegen rechte Gewalt. So versteht sie Artikel 3 Absatz 1 der sächsischen Verfassung, nach der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie tut recht(s) daran, damit der Pöbel bei der nächsten Wahl wieder CDU wählt und nicht die AfD. Dann hätte der Pöbel nach toleriertem Griff zur Gewalt auch vollends die Macht ergriffen – Einfluss hat er ja schon hinreichend, wie man an der sächsischen CDU sieht. Ochlokratie[5] nennt man das, wohl nicht erst dann.

 

[1] http://www.tagesspiegel.de/politik/fremdenhass-in-deutschland-warum-clausnitz-uns-alle-angeht/12991914.html

[2] http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-protest-in-clausnitz-polizei-zwang-gegen-fluechtlinge-absolut-notwendig/12992394.html

[3] Anmerkung 2

[4] http://www.tagesspiegel.de/politik/fremdenhass-in-deutschland-warum-clausnitz-uns-alle-angeht/12991914.html

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Ochlokratie

Für mich waren diese Erfahrungen ein Beispiel dafür, wie Kirche nicht sein sollte.

Posted in Kinder, Kinderrechte, Kindeswohl, Kirche, kirchen, Pädagogik, Uncategorized by dierkschaefer on 19. Januar 2016

»Frage: Bei Missbrauch steht meistens die katholische Kirche im Fokus. Sie wurden im evangelischen Windsbacher Knabenchor drangsaliert.

Andreas Ebert: Gegen die Vorkommnisse in Regensburg war das in Windsbach vergleichs­weise harmlos. Dort ist mir kein Fall sexuellen Missbrauchs bekannt. Doch es gab auch bei uns ein System der Gewalt. Delinquenten wurden vom Internatsleiter übers Knie gelegt und mit der Peitsche behandelt. Sein Nachfolger hat im Jähzorn brutal zugeschlagen. Unser Chor­leiter wandte selten körperliche Gewalt an. Das lief vor allem auf der psychischen Ebene ab. Für ihn waren wir „Stimmmaterial“. Wenn wir versagten, wurden wir erniedrigt.

Frage: Sie wurden geschlagen?

Ebert: Ich habe im Gegensatz zu anderen von einem Lehrer höchstens mal eine Ohrfeige gekriegt. Die körperliche Gewalt war unter den Schülern wesentlich schlimmer – und sie wurde von oben geduldet und durchgegeben. Es war ein perfides System. Die 15-Jährigen wurden zu Gruppenleitern in den großen Schlafsälen und hatten sechs bis sieben Jüngere unter sich. Wenn einer geschwätzt hat, musste er antreten, die Hände an die Hosennaht, Augen zu, bis zehn zählen. Ob er eine geklebt bekam oder nicht, war reine Willkür. Da hat man sich nicht beschwert.

Frage: Sie sind trotz Missbrauchsgeschichte Pfarrer geworden.«

http://www.zeit.de/2016/03/missbrauch-windsbacher-knabenchor-kirche-verzeihen/komplettansicht

Gewalt in den Medien färbt nicht auf Gesellschaft ab

Posted in Gesellschaft, Journalismus, Kunst, Medien, Pädagogik, Psychologie by dierkschaefer on 6. November 2014

»Insgesamt betrachtet fand sich keine Verbindung zwischen dem Ausmaß an fiktiver und realer Gewalt.

Auch wenn Filme und Videospiele durchaus mit der Zeit immer mehr Gewalt enthielten, ist es sehr unwahrscheinlich, dass dadurch ein reales Problem für die Gesellschaft entstanden ist.«[1]

[1] http://www.wissenschaft-aktuell.de/artikel/Gewalt_in_den_Medien_faerbt_nicht_auf_Gesellschaft_ab1771015589681.html

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„Mord als Gottesdienst“

Posted in Menschenrechte, Psychologie, Religion, Soziologie, Theologie by dierkschaefer on 7. August 2014

„Mord als Gottesdienst“ quer durch alle Religionen, heute in der FAZ-print-Ausgabe[1].

 

Das Thema interessiert mich. Theologe der ich bin lege ich den Rest der Zeitung erst einmal zur Seite. Friedrich Wilhelm Graf, der Autor, ist kein Unbekannter. Erst kürzlich legte der emiritierte Münchner Professor für Systematische Thelogie sein Buch „Götter global“ vor, ein fulminanter Überblick über die weltweite Befindlichkeit von Religionen, geschrieben mit der Distanz, wie man sie von einem kritischen Wissenschaftler erwartet. Manche Leute meinen ja, Theologie sei keine Wissenschaft – und das ist ein Irrtum, auch von ansonsten gebildeten Zeitgenossen.

Religion und Gewalt ist seit den Selbstmordattentaten junger Islamisten ein Thema auch unterschiedlichster Publikationsorgane und somit populär geworden. Doch Graf macht deutlich, daß dies eine unsachgemäße Verengung des Blickwinkels ist. Er meint alle Religionen, z.B. auch den bei uns meist als friedfertig eingestuften Buddhismus. Graf läßt in diesem Artikel leider die Säkularreligionen aus, auf die er im erwähnten Buch durchaus eingeht. Da wären zu nennen der Patriotismus, der Vernunftglaube der französischen Revolution, der deutschgläubige Nazismus, der Marxismus – leider ist die Aufzählung unvollständig und wir wissen nicht, was uns in der Zukunft noch an ideologischer Verblendung mit Gewaltauswirkung erwartet. Ich denke, Graf würde hier zustimmen, doch im Artikel fokussiert er auf Religion als Quelle von Gewalt.

Was macht Religion so gefährlich? Nach Graf ist es – kurz gesagt – die Unterstellung, Gott sei allmächtig, und diese Allmacht ist instrumentalisierbar. Der Gläubige meint an ihr teilzuhaben und handelt somit in höherem Auftrag. Er überschreitet die Grenzen, die hier und jetzt gelten. Unter dem Blick seines Gottes, den der Gläubige annimmt, sind diese Grenzen „falsche, sündhafte aufzuhebende Regelwerke, die souverän zu ignorieren nur mutige Glaubenstat ist.“

„Religiöse Symbolsprachen“, schreibt Graf, „stiften kos­mische Ordnung durch elementare Grundunterscheidungen: Schöpfer und Geschöpf, Himmel und Erde, Ewigkeit und Zeit, Jenseits und Diesseits.“ Oft würden diese Unterscheidungen „mit Vorstellungen ver­knüpft, dass der innere, gottgewollte Ordo des Kosmos durch den sündhaften Menschen gestört wurde, der sich in narzisstischer Selbstbezüglichkeit den guten Schöpfungsordnungen widersetzt“. Wenn aber die erlebte Welt „als eine ver­derbte Gegenwelt zur wahren, gottgewoll­ten Ordnung erlitten wird, entsteht für die Schöpfungsfrommen der Zwang, die Welt, so wie sie leider ist, auf die ideale und ursprüngliche Ordnung Gottes hin zu überwinden. Gewaltbereitschaft für Gott, genauer: für den je eigenen Gott, ist der Versuch, die erlittene kognitive Disso­nanz zwischen den bösen, sündhaften Verhältnissen und der geglaubten Gottes­ordnung durch kämpferisches Glaubens­zeugnis zu überwinden“.

Die psychologische Theorie von der kognitiven Dissonanzminderung begegnet uns meist in der Form, daß bei auftretenden Spannungen zwischen Wissen und Verhalten oft nicht das Verhalten geändert wird, sondern das Wissen und seine Bedeutung. So raucht der Raucher weiter und nimmt das Wissen um die Schädlichkeit seines Tuns nicht so ernst. Das ist bei den verbohrten Weltverbesserern gleich welcher Couleur anders. Sie sind furiose Heilsbringer, koste es, was es wolle. Die Welt stimmt nicht mit ihren Vorstellungen überein? Um so schlimmer für die Welt. – Das gilt, wie gesagt, für alle Ideologen, die über Leichen gehen, nicht nur für die religiösen.

 

Am Schluß des Artikels steht eine Notiz über Friedrich Wil­helm Graf. Er „ist emeritierter Pro­fessor für Syste­matische Theolo­gie und Ethik an der Universität München. Poin­tiert nimmt er immer wieder zu Debatten Stellung, in denen es um Religion in der säkularen Gesell­schaft, um das Verhältnis von Staat und Kirche oder um innerprotestan­tische Auseinandersetzungen geht. Mit feuilletonistischer Verve begeg­nete er auch dem neuen, publizis­tisch aktiven Atheismus, wie er von Richard Dawkins oder Christopher Hitchens vertreten wird“. Überschrieben ist diese Notiz mit „Der Götterbote“. Hoffentlich kann Graf Spaß verstehen.

[1] Hier kann leider nicht der ganze Artikel referiert werden. Ich hoffe, die FAZ ist so großzügig, ihn auch digital zugänglich zu machen. Nun auch digital:

: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/religion-und-gewalt-mord-als-gottesdienst-13084596.html

»Du bist ein liederliches Subjekt«

Posted in heimkinder, Kinderrechte, Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 30. Januar 2014

»Die Menschen fühlen sich schuldig für etwas, für das sie bei Gott nicht selbst schuld sind.«[1]


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