Beweise
In diesem Mailwechsel geht es um Glaubhaftigkeitsgutachten. Angeblich, was ich nicht überprüfen konnte, wurden vorgelegte Beweise nicht im ablehnenden Gutachten gewürdigt. Da ich weder das Gutachten noch die Sachlage kenne, habe ich die Petition nicht unterschrieben und nun ist die Petentin verschnupft.
Hier der Original-Mailwechsel, in chronolischer Reihenfolge, dabei das älteste zuletzt.
Die sollten Sie sich schnell aneignen, denn ich werde sicher nicht das einzige ehemalige Heimkind bleiben, das unter einem Glaubhaftigkeitsgutachten zu leiden hat, das aufgrund vorgelegter Beweise gar nicht nötig gewesen wäre.
Mir ging es zudem auch darum, den Link für meine Petition bekannt zu machen, aber auch hier gibt es zwei Möglichkeiten – ja oder nein. Ob Sie mitzeichnen, entscheiden Sie natürlich auch selbst. Der Vorschlag hierzu kam von Frau Dettinger und ich war bisher auch der Meinung, Sie setzen sich für die Belange der ehemaligen Heimkinder ein. Nun, ich habe mich da wohl geirrt.
Daher beende ich nun den Kontakt wieder.
Freundliche Grüße
Karoline Viebahn
Von: ds <ds@dierk-schaefer.de>
Datum: Samstag, 8. November 2014 09:50
An: Karoline Viebahn <karoline.viebahn@web.de>
Betreff: Re: Bitte um Ihre Mithilfe
eine nein-stimme ist es nicht, nur eine enthaltung mangels sachkenntnis
Am 07.11.2014 22:46, schrieb Karoline Viebahn:
Sehr geehrter Herr Schäfer,
eine korrekte Plausibilitätsprüfung hätte meine vorgelegten Dokumente und Zeugenaussagen berücksichtigen müssen und ich hätte ganz sicher nichts dagegen gehabt. Trotz vorgelegter Beweise ein Gutachten nach der Nullhypothese anzustrengen, ist menschenverachtend. Es mag durchaus sein, dass Ihnen meine Angaben zu allgemein sind, das kann ich nicht ändern. Ich war einfach davon ausgegangen, dass gerade Sie dafür Verständnis gehabt hätten, denn die Empfehlung, mich an Sie zu wenden, kam von Frau Dettinger vom VeH.
Jeder kann natürlich selbst entscheiden, ob er / sie mitzeichnen möchte und ich akzeptiere selbstverständlich auch Neinstimmen.
Freundliche Grüße
Karoline Viebahn
Von: ds <ds@dierk-schaefer.de>
Datum: Freitag, 7. November 2014 21:32
An: Karoline Viebahn <karoline.viebahn@web.de>
Betreff: Re: Bitte um Ihre Mithilfe
Sehr geehrte Frau Viebahn,
so generell, wie Sie möchten, kann ich Ihre Petition nicht unterstützen. Es ist vorstellbar, dass einer Behörde bzw. dem Sachbearbeiter auch beim besten Willen Zweifel an einer „Fall“darstellung aufkommen können. In solchen Fällen greift man auf eine Begutachtung zurück.
Allerdings kann und darf es nicht um eine Glaubwürdigkeits-, sondern nur um ein Glaubhaftigkeitsgutachten gehen. Dieses muss die Glaubhaftigkeit des vorgetragenen Sachverhalts und damit seine Plausibilität überprüfen, muß also auf den Sachvortrag eingehen und nicht auf die Person, dies allenfalls sekundär.
Zur Überprüfung des Sachverhalts ist es erforderlich zu sehen, ob die Darstellung in sich logisch und damit nachvollziehbar ist, ob sie zu den sonstigen Daten über das Heim und die damaligen Zustände paßt, ob die Darstellung faktengesättigt oder nur vage ist. Dazu sind Rückfragen möglich und nötig. Wertvoll sind Zeitzeugen wie auch Aktenbefunde. Wenn sie fehlen, muß das jedoch nicht gegen die Darstellung sprechen.
Soweit ich weiss, sind für das OEG Plausibilitätsprüfungen ausreichend.
In Fällen der Gefahr von posttraumatischen Reaktionen ist allerdings mit sehr viel Umsicht bei der geforderten Falldarstellung und Überprüfung vorzugehen und man sollte lieber eine falsche positive als eine falsche negative Entscheidung treffen. D.h., der Gutachter muß nachweisbar mit dem Phänomen der posttraumatischen Störung vertraut sein.
Sie dürfen mein Schreiben in seinem vollen Wortlaut gern nach Belieben verwenden.
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer
Am 07.11.2014 20:44, schrieb Karoline Viebahn:
Sehr geehrter Herr Schäfer,
heute wende ich mich an Sie, da ich bei Ihnen um Hilfe dahingehend bitten möchte, meine Petition zu unterstützen und diese bekannt zu machen. Was ist passiert?
Im Dezember 2010 habe ich bezüglich meiner Heimkindersituation einen Antrag nach dem OEG gestellt. Von mir wurden viele Aussagen eingefordert und ich habe diverse Kopien von Dokumenten als Beweise mitgeliefert. Sogar Zeitzeugen konnte ich auftreiben (zunächst jedoch nur eine Zeugin). Auch von ihr wurde eine Aussage eingefordert.
Die für mich zuständige Stelle hat die Aussagen und Beweise als nicht ausreichend deklariert und stattdessen ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten vermittelt den Eindruck, ich hätte meinen Antrag berechnend und mit Hilfe wissentlicher oder unwissentlicher Falschaussagen gestellt. Meine bereitliegenden Beweise wollte die Gutachterin nicht einmal sehen. Sie gibt ihrem Gutachten zwar einen wissenschaftlichen Anstrich, jedoch kann keiner ihrer Literaturhinweise tatsächlich ihre Annahmen belegen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie den Link zu meiner Petition weiterleiten würdet. Er lautet:
https://www.openpetition.de/petition/online/kein-glaubwuerdigkeitsgutachten-beim-antrag-nach-dem-oeg
Zusätzlich habe ich meine Petition auch beim Bundestag selbst online gestellt. Ich warte nun ab, ob diese tatsächlich veröffentlicht wird.
Freundliche Grüße
Karoline Viebahn
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