Dierk Schaefers Blog

Wenn Verjährung nicht greift, helfen milde Urteile.

Zwei Jahre und acht Monate Haft »wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert. … Der 55 Jahre alte Ehemann der Gruppenleiterin … wird zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 3600 Euro zahlen. Eine 44-Jährige weitere Erzieherin erhält ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, muss 1800 Euro zahlen. Berufsverbote, wie sie der Staatsanwalt gefordert hat, hält das Gericht für nicht notwendig.«

https://www.nwzonline.de/panorama/autistische-heimkinder-regelmaessig-brutal-gequaelt_a_31,2,3230315746.html