Ein aufschlußreicher Brief des brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Der Brief Brandenburg Spezialheime nennt für das Gebiet des heutigen Landes Brandenburg die Zahl von 20.000 Kindern und Jugendlichen, die zur Zeit der DDR in Spezialheimen lebten. [Hochgerechnet auf die 14 ehemaligen Bezirke der DDR könnten es 280.000 Betroffene sein!]
Diese Gruppe hat Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Doch das Ministerium sieht rechtliche Hürden im Interesse der Anspruchsberechtigten zu handeln. Denn die Daten der Einzelfälle in sogenannten Beschlußregistern sind nicht öffentlich zugänglich, auch nicht für Amtspersonen ohne Auftrag der Betroffenen; denn ausschließlich die Betroffenen können Akteneinsicht beantragen. Die Daten können also nicht genutzt werden, um ehemalige DDR-Heimkinder über ihre Ansprüche zu informieren. Das geht nur über allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.
Man sieht geradezu die Tränen des Mitleids in den Augen der Ministerin. Dummerweise wurde auch noch eine Antragsfrist beschlossen. Bis Ende September 2014, wenn ich mich nicht irre. Bis dahin wird man wohl leider nicht alle erreichen. Aber „Pech gehabt“ ist ohnehin die Lebenserfahrung dieser Menschen, da darf man sie nicht irritieren. Das hat auch den Vorteil, daß der Fonds wohl ausreichen wird, der 280.00 Anträgen nicht gewachsen wäre.
Noch ‘ne kleine Nachbemerkung:
»Die Anzahl der gestellten Anträge war … unerwartet hoch«
Tja, die könnte noch viel höher sein. Doch man ist wohl noch einmal davongekommen.
Entschädigung und ihr Ausbleiben ist das Eine, der Platz im öffentlichen Gedächtnis das Andere.
»Die Gedenktafelkommission Friedrichshain-Kreuzberg hat das Bezirksmuseum beauftragt, zu prüfen, ob und wie an das ehemalige DDR-Aufnahme- und Durchgangsheim Alt-Stralau erinnert werden soll. Von 1952 bis 1989 befand sich auf der Halbinsel Stralau ein Durchgangsheim, das als Einrichtung der DDR-Jugendhilfe einer vorübergehenden Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenssituationen dienen sollte. Isolationszellen, Essensentzug, Prügel, militärischer Drill und Zwangsarbeit gehörten dort zum Alltag. Bei einem Expertenhearing sollen angemessene Formen der Erinnerung entwickelt und diskutiert werden. Ehemalige Erzieher/innen und Bewohner/innen des Aufnahme- und Durchgangsheims sollen an der Diskussion beteiligt werden.«
So ein Mail der Geschäftsstelle Gedenktafelkommission Friedrichshain-Kreuzberg an mich.
Manche Leser meines Blogs werden sich fragen, was das soll, solange keine anständige Entschädigung gezahlt wird. Ich denke, daß es wichtig ist, unabhängig von Entschädigungen die Geschichte nicht von Anderen schreiben zu lassen. Die Heimgeschichte ist dabei, denkmals- und museumswürdig zu werden. Die Betroffenen sollten, meine ich, darauf hinwirken, daß nicht nur an die Verbrechen in den Heimen erinnert wird, sondern auch an den Betrug um die Rechte und die Schäbigkeit von Ausgleichszahlungen. Nur so wird die Sache „rund“.
Anbei die Einladung per PDF. Einladung_D-Heim
Ein Mail mit Anhang über Heimkinder-Ost
„Ich habe nun Antwort wenigstens von einer Stelle im Osten des Landes bekommen was dieses ominöse Register anbelangt.
Dreist, am dreistesten ist noch die unterste Beschreibung die mir persönlich dazu einfällt.
Sowohl die Bundesregierung als auch alle Abgeordneten des deutschen Bundestages sind durch die Ostländer wissentlich belogen worden, was das wissen über die absolute Zahl der Betroffenen anbelangt! Also auch über die zu erwartenden Kosten!“
Anhang: Beschlussregister EHK Antwort:
Die „elegante“ Entsorgung der #Heimkinder-Ost
Die Thüringische Landeszeitung (TLZ) befragte den Soziologen Michael Hofmann von der Universität Jena über eine Studie zur sozialen und gesundheitlichen Lage ehemaliger DDR-Heimkinder in Thüringen[1] und ich berichtete darüber hier im Blog[2].
Nun gab es einen sehr fundierten Kommentar, der es lohnt, in einem eigenen Artikel zitiert zu werden.
Es wäre hilfreich, wenn Michael Hofmann darauf antworten würde.
Hier der Kommentar:
Zu Ihren Textbeitrag – „Zehntausende Schicksale: Soziologe aus Jena über Ex-DDR-Heimkinder in Thüringen“
Vom 10.05.2014 – 07:27 Uhr im Interview mit Soziologe Michael Hofmann von der Universität Jena über eine Studie zur sozialen und gesundheitlichen Lage ehemaliger DDR-Heimkinder in Thüringen, möchte ich folgendes richtig stellen.
Herr Hofmann –
Zu ihrer Antwort auf die Frage der TLZ: Landete man als renitentes Kind oder Jugendlicher tatsächlich schnell in einem Heim für Schwererziehbare?
Ihre Aussage laut TLZ:
„Nein. Denn was man inzwischen sagen kann, ist, dass die Eltern in der DDR in aller Regel dem Einweisungsbeschluss der Jugendhilfe zustimmten.“
Es gilt richtig zu stellen, dass es konsequent von den Jugendhilfen so gehandhabt wurde, dass die unangepassten Minderjährigen schnell, teilweise von heute auf morgen, in sogenannte Durchgangsheime eingesperrt wurden. Von der ersten Vorstellung bei der Jugendhilfe bis zum Heimeinweisungsbeschluss brauchten die Jugendhilfen zum Teil nicht mehr als 60 Minuten Gesprächsdauer. Darin war die Nötigung zur Einwilligung, die viele Eltern erfahren mussten, inbegriffen. Daher kann ein verallgemeinertes „Nein“ so nicht im Raum gestellt werden. Doch Gegenstand der Lebensbeeinträchtigung ist nicht die Beschlussfassung der Jugendhilfen, sondern die Verbrechen, denen die Minderjährigen in den Heimen erlagen. Daher spielt es keine Rolle, ob ein Jugendlicher aus einem zerrütteten Haushalt stammt. Die Frage die wirklich relevant ist, ist jene, ob bei Beschlussfassung die Jugendhilfen wussten, dass in den Heimen den Minderjährigen das Recht auf Bildung beschnitten ist. Denn dann hätten die Jugendhilfen die Heimeinweisung wegen Gefährdung des Kindeswohls gar nicht erst beschließen dürfen. Da die Minderjährigen gezwungen waren, an die heimischen Jugendhilfe Bericht zu erstatten, müssen die Jugendhilfen der DDR gewusst haben, dass den Kindern das Recht auf Bildung verwehrt wird. Daher dienten die Beschlüsse allesamt der Sachfremde und müssen kollektiv rehabilitiert, entschädigt und ausgeglichen werden. Dies verweigern bislang die Rehabilitierungskammern unter merkwürdigen Rechtsauslegungen, die vom Gesetzgeber so gesteuert werden, dass die meisten Rehabilitierungsanträge von minderjährigen Opfern abgelehnt werden.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Spezialheime waren einfach nur strengere Erziehungsheime, in denen Schwererziehbare untergebracht waren. Der wesentliche Unterschied zu einem normalen Heim war die unterschiedliche Gewalterfahrung, die die Kinder und Jugendlichen in einem Spezialheim machten.“
Es gilt richtig zu stellen, dass die Opfer zu keiner Zeit behaupteten, dass in Spezialheimen oder Jugendwerkhöfen speziellere oder intensivere Führsorge stattfand. Die Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit der DDR stammten überwiegend aus Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und dem geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Es gab keine „Schwererziehbaren“ minderjährigen Opfer. Es gab nur Minderjährige Opfer, die der Norm der sozialistischen Jugendgesetze der DDR abwichen und ungepasst ihre Persönlichkeitsentwicklung selbst bestimmen wollten. Die Opfer haben zu keiner Zeit von der BRD gefordert, Normalkinderheime in die Frage nach dem Systemunrecht einzubeziehen. Systemunrecht bestand nur in Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und in Torgau. Das mit Einbeziehen von Normalkinderheimen in die wissenschaftlichen Expertisen dient nur dazu, das Systemunrecht in Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und in Torgau zu verschleiern und zu verharmlosen, damit die BRD das Systemunrecht nach Einheitsvertrag nicht zu entschädigen braucht. Wir Opfer fordern wissenschaftliche Expertisen die nur die Insassen von Spezialheimen, Jugendwerkhöfen und Torgau betreffen, damit das Systemunrecht klar und deutlich vor Augen geführt werden kann.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Aber mit ihren einfachen Berufsabschlüssen blieb ihnen eine Etablierung in der Mitte der Gesellschaft meist dennoch verwehrt. Sie waren billige Arbeitskräfte, schon während ihrer Lehre in den Heimen und danach in der DDR. Die niedrige Qualifikation rächte sich zudem mit der Wende: Die ehemaligen Heimkinder waren die Ersten, die aus den Betrieben rausflogen.“
Es gilt richtig zu stellen, es gibt keine „einfachen“ Berufsabschlüsse und gab niemals welche. In den Jugendwerkhöfen gab es nur Zwangsarbeit. Diese Zwangsarbeit wurde mit der List der Täuschung der Minderjährigen und ihrer Eltern erreicht. Es musste ein „Lehrvertrag“ von den Minderjährigen unterschrieben werden, der zum Teilfacharbeiter führen konnte, wenn die Jugendlichen länger als 14 Monate inhaftiert waren. Dieser „Teilfacharbeiterbrief“ fand nach der Entlassung in der Lohnberücksichtigung keinerlei Anwendung. Sie erhielten nur den Lohn von ungelernten Kräften. Das erzwungene vermeintliche „Lehrverhältnis“ der Zwangsarbeit verstieß zudem gegen das Recht der freien Berufswahl, weil zumeist alternativlos Berufe in den Jugendwerkhöfen angeboten wurden und diese nach Gruppen, in die man gesteckt wurde, zugeteilt waren. Ist man in Gruppe 8 gesteckt worden, wurdest du Hilfstischler, in Gruppe 5 Hilfsgärtner oder in Gruppe 1 Hilfsmaurer. Ob ein Interesse für diese Tätigkeiten bestand, interessierte nicht. Unbeachtet bleibt auch die Bildungsfrage, weil die Inhaftierten zu meist aus den Bildungsweg gerissen wurden. Das Schulgesetz der DDR sah jedoch vor, dass wenn ein Lehrvertrag abgeschlossen wurde, den Minderjährigen es ermöglicht sein muss, den Schulabschluss nebenher abschließen zu können. Gegen dieses Gesetz verstießen über 90 % aller Jugendwerkhöfe und Spezialheime. Allein aus der Bildungsvorenthaltung entstehen den Opfern bei ihrer derzeitigen Lebenserwartung finanzielle Nachteile von 450 000,- Euro gegenüber dem Durchschnittsverdiensten der Deutschen Arbeitnehmer. Durch den Nachteil sind die Opfer politisch, beruflich und finanziell so weit benachteiligt, dass sie ihre sich in Zukunft bietenden Lebenschancen nicht nutzen können. Dies schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Opfer verfassungswidrig auf Lebenszeit ein. Hieraus entstehen den Opfern Rechte auf Entschädigung der erlittenen Verbrechen und Ausgleich der Folgeschäden. Bislang erhielten diese Opfer keine Entschädigung und keinen Ausgleich.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Was hier geschehen ist, ist Staatsunrecht gewesen.“
Es gilt anzumerken, dass „Staatsunrecht“ der DDR nur Unrecht des SED-Regimes gewesen sein kann. Demnach muss das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz greifen, das Teil des Einheitsvertrages ist. Dafür wurde ein Strafrehabilitierungsrecht geschaffen. Hier will der Bundesdeutsche Gesetzgeber aber nur Opfer politischer Willkür anerkennen, so dass die DDR-Jugendhilfebeschlüsse nicht rehabilitiert werden, weil darin nichts von politischer Willkür steht. Das Rehabilitierungsrecht sieht zu dem nicht vor, Minderjährige Opfer der alten BRD mit zu berücksichtigen, was die Gleichheit vor dem Gesetz widersprechen täte. Das herkömmliche Opferentschädigungsgesetz bietet nur Entschädigung für Schäden aus „Krankheiten“, die durch Bildungsvorenthaltung nicht entstehen. Das SGB VIII ist zeitlich begrenzt, da es nur für Bürger bis 26 Jahren anwendbar ist, um eventuell Bildung nachholen zu können. Den Opfern von Bildungsvorenthaltung fehlt daher ein Gesetz, um die Rechte aus Art. 39 der Kinderrechtskonvention einklagen zu können, um die Würde genesen zu lassen und wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden zu können. Zudem bräuchten die Länder eine Gesetzesgrundlage um überhaupt Entschädigen zu dürfen. Alle Versuche, den Bundestag zu solch Schaffung einer Gesetzesgrundlage zu bewegen, scheiterten bislang.
Ihre Aussage laut TLZ:
„Die Thüringer Landesregierung hat sich sehr frühzeitig dem Thema zugewandt und sehr sensibel reagiert. Bei der Entstehung des Entschädigungsfonds nahm sie eine Vorreiterrolle ein. Es ist gut, wenn Unrecht nicht tatenlos zur Kenntnis genommen wird, sondern Antworten gegeben werden, wie man Nachteile aus diesem erlittenen Unrecht zumindest teilweise kompensieren kann.“
Es gilt richtig zu stellen, dass es zu keiner Zeit einen Entschädigungsfonds gibt oder gab! Es kann auch nicht für „gut“ geheißen werden, wenn Schäden aus „Unrecht“ „nur“ teilweise kompensiert werden. Vielmehr ist es ein erneutes Unrecht, das sich dem eigentlichen Unrecht dazugesellt, wenn man dem Unrecht als Staatsgewalt in gesetzgebender Form nicht in dem Maße entgegentritt, dass Bürgern des Staates in gerechter Weise befriedet werden, dass ihnen die Genesung der Würde und Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelingt. Mit einer Teilkompension kann das nicht gelingen und einem Untätigbleiben der gesetzgeberischen Gewalt des Bundestages kann auch keine Gerechtigkeit hergestellt werden. Denn wenn es Unrecht gab muss Recht geschaffen werden. Recht braucht auch immer den Anspruch auf Recht. Das heißt nichts anderes, als die Schaffung von Entschädigungsgesetzen. Da es für minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen dieser Art keine passenden Gesetze in Deutschland existieren, benötigt Deutschland ein Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz, dass den Normen des Art. 39 der Kinderrechtskonventionen entspricht und für alle Bürger gilt, die als Minderjährige Opfer von Menschenrechtsverbrechen wurden. Dies verweigert der Bundestag bisher vehement. Zuletzt mit der Entscheidung über die Petition 3-17-11-84-045082 über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses BT-Drucksache 18/1098. Zudem versagt die Bundesregierung diesen Opfern das Recht auf Individualbeschwerde vor dem Komitee der UN -Kinderrechtskonvention in Genf, so dass die Opfer sich nicht einmal darüber beim zuständigen Menschenrechtskontrollorgan darüber beschweren können. Aus der Sicht der Opfer ein Verbrechen an ein Teil der eigenen Bürger Deutschlands, dass in seiner Art und Weise und Größenordnung die Anwendung des Rechtsbegriffs “Völkerrechtsverbrechen” erlaubt, weil es alle Kriterien für diese Definition erfüllt. Die Opfer hingegen befinden sich in einem Stadion ihrer Selbsterkenntnis, dass sie politisch, beruflich und finanziell benachteiligt, in dieser Gesellschaft Menschen zweiter Klasse sind. Ein Staat der zweierlei Klassifizierungen unter seinen Bürgern toleriert, galt einst als Schurkenstaat. Die Opfer könnten ein solches Verhalten Einzelner des Bundestages als Angriff auf die Grundordnung sehen und zur Abwehr gegen den Angriff vom Notstandsrecht Art. 20 Abs. 4 GG als Verfassungshilfe gebrauch machen. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik der erste Fall von Notstand, der jedoch durch die allgemeine Unzufriedenheit der Bürger Deutschlands als Initialzündung zur “Revolution” missverstanden werden könnte, um das Land in Zustände zu versetzen, wie es sie in der 68-iger Bewegung gab. Es ist durchaus vorstellbar, wenn die Bundesrepublik den Opfern weiterhin ihre Rechte vorenthält, dass ein solches Szenario bald Realität werden könnte. Möge Ursache und Wirkung dann Berücksichtigung finden, wenn die Verantwortlichen sich vor Gerichten stellen müssen. Denn die Verbrechen an den Opfern hatten und haben die BRD- Regierungen wegen ihrer vernachlässigten Aufsichtspflicht zu verantworten.
Mit freundlichen Grüßen Frankfurt am Main den, 11.05.2014
Robby Basler
Beiratsvorsitzender des DEMO e.V. (Die ehemals minderjährigen Opfer)
[1] Soziologe Michael Hofmann von der Universität Jena über eine Studie zur sozialen und gesundheitlichen Lage ehemaliger DDR-Heimkinder in Thüringen. http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Zehntausende-Schicksale-Soziologe-aus-Jena-ueber-Ex-DDR-Heimkinder-in-Thueringe-901805160
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/05/11/ost-west-vergleich/
Da reibt man sich doch die Augen!
Es geht mal wieder um die drohende Insolvenz des Heimkinderfonds-Ost.
„Der Bedarf wurde falsch berechnet“, sagt Peter Schruth, der Ombudsmann der Heimopfer. Doch das dürfe nicht zulasten derjenigen gehen, die solch unfassbares Leid in Kindheit und Jugend erfahren hätten. „Diese traumatisierten Menschen fühlen sich zum zweiten Mal betrogen.“[1]
„Diese traumatisierten Menschen fühlen sich zum zweiten Mal betrogen.“ Was meint dieser „Ombudsmann der Heimopfer“ damit, der meines Wissens von keinem Heimopfer in dieser Rolle gewünscht und akzeptiert wird.
Wenn er den Runden Tisch als das erste Mal zählt, dann hat er einen großen Lernfortschritt gemacht. Denn am Runden Tisch fand ein organisierter und von Antje Vollmer glänzend administrierter Betrug an den ehemaligen Heimkindern statt, und der war staatlich und kirchlich offenbar gewollt und inszeniert. Und das unter der Assistenz von einigen willfährigen/unfähigen ehemaligen Heimkindern. Nachdem inzwischen sogar die FAZ drastische Redewendungen (in anderem Zusammenhang) zitiert, sage ich es auch drastisch. Diese Heimkinder hatten keinen Arsch in der Hose, um zu protestieren und den Bettel hinzuschmeißen. Ein „Spatz in der Hand“ war ihnen genug. Zudem hatten sie wohl erstmalig in ihrem Leben Bedeutung erlangt.
Da Prof. Schruth allerdings selber an den Beschlüssen des Runden Tisches mitgewirkt hat, muß ich annehmen, daß er den Betrug nicht dort verortet. Dann kann er mit dem ersten Betrug wohl nur die Heimmißhandlungen und die Ausbeutung durch Zwangsarbeit meinen. Diese aber waren kein Betrug. Sie waren ein Verbrechen an wehrlosen Schutzbefohlenen. Herr Schruth sollte endlich hinzulernen. Sein Zwergenaufstand ist unglaubwürdig und unzureichend. Oder übt er sich schon im Hervorbringen von Krokodilstränen?
[1] http://www.fr-online.de/panorama/heimkinder–ex-heimkinder-fuehlen-sich-betrogen,1472782,26118068.html Man lese auch die Kommentare
Aus die Maus?
»Die Leistungen für die Opfer der Heimerziehung in der DDR sollen stark eingeschränkt werden – daran entzündet sich heftiger Streit. Der Ombudsmann der Betroffenen droht mit Rücktritt.«[1]
Opferhierarchie: Die Probleme bei der „Entschädigung“ der Heimkinder Ost …
…haben vielleicht ähnliche Wurzeln wie die, bei der „Entschädigung“ der Heimkinder West: Kinder haben keine Rechte, weder in West, noch in Ost, – auch nicht rückwirkend.
So scheute man sich, die Zwangsarbeit der Heimkinder West auf dieselbe Ebene zu stellen, wie die der Zwangsarbeiter im Nazi-System. Die Heimkinder Ost waren zwar Opfer des politischen Systems (auch „Verwahrlosung“ durfte es aus politischen Gründen nicht geben). Doch mit den edleren politisch verfolgten Erwachsenen will man sie nicht gleichstellen. Kinder in Deutschland haben es nicht gut, egal ob in West oder Ost.
Ein ausführlicher Essay von Ingo J. Skoneczny zur „Entschädigung“ der Heimkinder Ost[1] führt nun zu heftigem Widerspruch von Lutz Adler.[2]
[1] http://www.erzieherin.de/wie-die-entschaedigung-zu-neuem-unrecht-fuehrt.php Sonntag, 26. Januar 2014
Hier werden sie geholfen – vielleicht
Der Fonds für die Heimkinder Ost ist im Prinzip ausgeschöpft. Wie geht es weiter?
Eine umfangreiche Darstellung der Problematik bringt hpd unter der Überschrift Wo ist die deutsche Einheit?[1]
Schaun wir mal.
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