Gorissen – der Name sagt mir doch was
Gorissen – der Name sagt mir doch was
Stimmt: https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/08/29/wenn-die-vorwurfe-zutreffen/
Wenn ich die Kommentare sehe, sagt der Name Gorissen plus Ehefrau auch manchen anderen etwas.
Ein Leben voller Hürden
»Wie kommt man zu einem Kostenvoranschlag für Unterhosen und Socken? Man kann zum Beispiel ins Kaufhaus gehen und, leicht errötend, die Verkäuferin ansprechen: „Entschuldigen Sie, kaufen darf ich noch nichts. Ich bekomme aber Geld, um etwas zu kaufen, wenn Sie mir schriftlich bestätigen, was bei Ihnen Unterhosen und Socken kosten, nicht dieses teure Designerzeugs, sagen wir: mittlere Qualität. Und könnte vielleicht Ihr Abteilungsleiter unterschreiben?“«[1]
[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/entschaedigung-von-heimkindern-ein-leben-voller-huerden-1.2096678
Die #Medien bevorzugen #Täter – #Opfer sind uninteressant
Zur geplanten Verbesserung der Beratungsangebote für ehemalige Heimkinder mit einer jetzt vorgesehenen »Frist bis Ende September« Die »sei ein Kompromiss mit den Finanzministern der Länder. Sie diene dazu, Klarheit über den zusätzlichen finanziellen Bedarf zu erhalten« (https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/03/20/beratungsangebot-fur-ehemalige-ddr-heimkinder-verbessern/ )
Kommentar 24. März 2014, im Wortlaut:
Herrn Adler Vergleich ist durchaus passend – nicht wegen der 3,5 Jahre Knast für den Steuersünder – wohl aber für die Sendezeit, die diesem in den Öffentlich-Rechtlichen und auch den Privaten eingeräumt wurde. Und nicht nur dem: Jeder Kirchenmann konnte mit seinem Anliegen in der Hauptsendezeit punkten und versuchen, die Seite der Kirche und Kindermisshandler darzustellen.
Wann aber haben Heimkinder mal eine gute Sendezeit bekommen? Wann ist mal ein Heimkind in einer der prominenten Talkshows aufgetreten, wurden die ganzen Verbrechen mal von UNSERER Sicht aus thematisiert?
Warum veröffentlichen Bund und Länder nicht regelmäßig in großen Tageszeitungen Anzeigen, dass es den Fonds gibt? Weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart ist dies geschehen. Egal, wie man zu dem mageren Spätzchen steht…
Warum werden die Fristen nicht verlängert? Warum dauern die Auszahlungen so lange? Warum ist es immer noch nicht geregelt, dass auch die Kinder, die in Psychiatrien und “Behinderteneinrichtungen” ihr Leben fristen mussten, vom Fonds partizipieren können? Was ist mit den Kindern, die in Säuglingsheimen und Waisenhäusern auf schändlichste behandelt wurden? Warum sind die Zeiten der eh minimalen Rentenersatzleistungen immer noch nicht auf sechs oder sieben Jahre heruntergesetzt?
Das alles sind Fragen, die immer wieder gestellt werden – und zwar in aller Deutlichkeit. Die Antworten – egal von wem sie kommen – sind schwammig, nichtssagend, schwafelig oder sie kommen gleich gar nicht.
Und – um noch mal auf den Höneß zurück zu kommen – wo bleibt in unserem Falle ein Wort der Kanzlerin? Aber wahrscheinlich zeigt sie ihre Hochachtung nur den verurteilten Verbrechern gegenüber, nicht den Opfern… Da ist sie sich zu schade, auch nur zu antworten.
Beratungsangebot für ehemalige DDR-Heimkinder verbessern
»Sozialministerin Heike Taubert (SPD) will das Beratungsangebot für ehemalige DDR-Heimkinder verbessern. Nachdem klar sei, dass der Fonds für Entschädigungen aufgefüllt wird, werde die Beratungsstelle des Landes personell aufgestockt, sagte Taubert am Mittwoch im Landtag. Sie wies Kritik der FDP-Landtagsfraktion zurück, sie habe sich für eine Fristverkürzung für Entschädigungen eingesetzt. Die jetzt vorgesehene Frist bis Ende September sei ein Kompromiss mit den Finanzministern der Länder. Sie diene dazu, Klarheit über den zusätzlichen finanziellen Bedarf zu erhalten«[1].
Schieflage
Wollen sie es nicht kapieren oder können sie es nicht?
Es ist für viele ehemalige Heimkinder ein absolutes Unding, bei den Nachfolgern der Täter vorstellig zu werden, um irgendein Almosen zu erhalten. Täternachfolger triggern, d.h. sie lösen heftigste Erinnerungen an erfahrenes Leid aus. Die Bedingungen, die zum Beispiel von der Troika Westfälische Landeskirche und Konsorten gestellt werden, sind für viele ehemalige Heimkinder unannehmbar. Es ist, als müßte eine von Gewalttätern auf dem U-Bahnhof zusammengeschlagene Person einen Antrag an die Täter stellen, mit genauer Schilderung des Tathergangs, um etwas Geld für ihre zerrissene Kleidung zu erhalten.
Im Fall der erwähnten Troika kommt noch das widerwärtige Sparmodell hinzu. Man bleibt mit dem – vielleicht – erhältlichen Sachleistungsangebot weit hinter der Summe zurück, die eine andere Landeskirche zahlt.
So werden Täternachfolger selber zu Tätern und negative Vorbilder praktizierten Christentums. Manchmal wünsche ich mir Feuer und Schwefel über diese Brut – doch nein, das wäre ebenso abscheulich.
Hier der Kommentar eines ehemaligen Heimkindes im Wortlaut:
Es wird noch viele ehemalige Heimkinder geben, die keine Anträge stellen, da sie sich zu beschämt fühlen mit den Täter-Nachfolgeorganisationen zu sprechen. Ein Jugendamt, dass meine Heimeinweisung besorgte, soll nun befähigt sein, darüber zu befinden, ob ich Hilfe brauche. Ich teilte dem Jugendamt per E-mail mit, dass es ausreichen müsse, wenn mein Psychotherapeut den Antrag für mich ausstellt. Das Jugendamt lehnte ab und wollte noch eine persönliche Vorsprache. Nein danke, ihr Täter von damals und heute. Ihr als Täter könnt mir nicht helfen, ich als Opfer weiß nur, wer mir helfen kann. Also konsequenterweise bin ich aus der Kirche ausgetreten und finanziere mir nun von meiner ersparten Kirchensteuer meine Therapien sowie natürlich auf Kosten der Allgemeinheit. .
Wenz, denn die Täter können nicht helfen.
Die Antwort auf das Mail …
… sagt nichts zur Hauptsache. Interessant wäre doch, wie hoch die Sachleistungen im Durchschnitt nun ausgefallen sind und vielleicht dazu die Spreizung: Wie hoch war die niedrigste und wie hoch die höchste Sachleistung?
Auch die Frage nach den Rentenersatzleistungen blieb unbeantwortet.
Ich denke, Herr Kronschnabel wird damit nicht zufrieden sein. Und wie ich ihn kenne …
Hier das Antwortmail von Stefan Rösler:
Sehr geehrter Herr Kronschnabel,
gut, dass Sie nachfragen, so können wir das Missverständnis schnell ausräumen.
Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Pressemitteilung der bayerischen Familienministerin Emilia Müller vom 10.03.14 mit den Zahlen 1.300 Betroffene, 1.250 Anträge, 4,5 Mio. ausgezahlt.
1. Die Zahl „1.300“ (Stand 01.03.14) bezieht sich auf alle ehemaligen Heimkinder, die sich bei uns gemeldet haben. Für den Großteil sind wir zuständig, für einen kleinen Teil aber nicht. Einige Betroffene haben wir beispielsweise an die Anlaufstellen in den neuen Ländern weiter vermittelt. Die Zahl der Betroffenen in „bayerischer Zuständigkeit“ ist also etwas kleiner. Die Neuanmeldungen bleiben übrigens auf einen hohem Niveau bzw. sind in letzter Zeit sogar gestiegen.
2. Die Antragszahl „1250“ (Stand 31.12.13) bezieht sich „nur“ auf einen Teil der Betroffenen in unserer Zuständigkeit, dafür sind hier auch Folgeanträge (also mehrere Anträge einer Person) erfasst. Die Anlaufstelle wird – wie die meisten anderen Anlaufstellen auch – kontinuierlich alle Termine vergeben, Gespräche führen und Vereinbarungen schließen. Es kommen also täglich neue Vereinbarungen hinzu sowie natürlich auch Auszahlungen durch Köln (siehe 3.). Für Bayern werden pro Quartal rund 750.000 Euro ausgezahlt.
3. Mit Stand 31.12.14 wurden für Bayern die erwähnten 4,5 Mio. Euro ausgezahlt. Selbstverständlich ist die Summe der vereinbarten Leistungen zum selben Datum sehr viel höher. Wie Sie aber wissen, werden die Folgeschädenleistungen großteils „nach und nach“ ausgezahlt, nach Einreichung der entsprechenden Rechnungen. Das ist die Differenz, nach der Sie völlig zu Recht fragen. Dies alles in einer Pressemitteilung zu erklären, ist leider nicht möglich.
Im Ergebnis versichere ich Ihnen, dass wir ehemalige Heimkinder motivieren und dabei unterstützen, die Leistungen des Fonds in Anspruch zu nehmen.
Selbstverständlich gibt es in Bayern keinerlei Interesse oder gar Vorgabe, Betroffene bei der Antragstellung „zu behindern“, im Gegenteil! Von Schikane kann also keine Rede sein.
Darüber hinaus ist es unser Interesse, das unseres Beirats, das der Staatsregierung und des Parlaments, vor allem in diesem Jahr nochmals verstärkt auf den Fonds aufmerksam zu machen, damit sich möglichst viele ehemalige Heimkinder in Bayern bei uns melden. Die oben erwähnte Pressemitteilung ist dafür das beste Beispiel.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rösler
Ein Mail, frei zur Veröffentlichung
Erich Kronschnabel hat sein Mail an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) freigegeben
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist das zentrale Landesamt im Geschäftsbereich des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums.[1]
Im Mail geht es um die Sachmittelleistungen an ehemalige Heimkinder, die in Bayern deutlich niedriger ausfallen, als in Niedersachsen.
[1] http://www.zbfs.bayern.de/
Hier das Mail in vollem Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Rösler,
in der Startphase der von Ihnen geleiteten Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder hatten wir mehrere telefonische Kontakte.
Zwischenzeitlich sind die meisten Antragsverfahren wohl abgearbeitet.
Für Bayern gab die Familienministerin Müller Zahlen zur „Erfolgsstory“ der bisherigen Arbeit der Anlaufstelle bekannt. Pro „Fall“ wurden durchschnittlich € 3.650,00 (in Worten: Dreitausendsechshundertfünfzig Euro) ausbezahlt. Nicht erkennbar war, ob in dieser Summe auch die Rentenersatzleistungen enthalten sind.
Der/die einzelne Antragsteller(in) hat Anspruch auf Sachmittelleistungen in Höhe von € 10.000,00.
Warum wurden die AntragstellerInnen mit nur knapp einem Drittel der ihnen zustehenden Summe abgefertigt?
Kann ich davon ausgehen, dass die „SachbearbeiterInnen“ zwar an der Sache arbeiten, aber sachgerechte Beratung ausschließlich zu Gunsten der Fondseinzahler vornehmen? Wie sonst soll erklärt werden, dass die AntragstellerInnen mit einem lächerlichen Drittel der zustehenden Summe abgefertigt wurden?
Sie werden mir sicherlich nicht erklären wollen, dass die AntragstellerInnen eben nur so wenig Sachbedarf anmeldeten, dass pro Fall eben nur die lächerlichen 3.600,00 Euro heraus kamen?!
Ich begleitete bundesweit zig AntragstellerInnen bei der Abwicklung der Anträge. In allen Fällen schöpften wir die Höchstsumme von € 10.000,00 aus – auch gegen (leider auch vorgekommene) Verhinderungsversuche einiger AnlaufstellenmitarbeiterInnen. Diese „Antragsbehinderungsbeauftragte(n)“ wussten wir in die Schranken zu weisen, in einem Fall gelang es mir, die gesamte Anlaufstelle per Petition an den Niedersächsischen Landtag vom Jugendamt wegzuziehen. Ich erwähne das, weil ich fassungslos vor der von der Ministerin Müller genannten Fallsumme von € 3.600,00 sitze und mich frage, warum man in München offenbar gezielt gegen die AntragstellerInnen arbeitet.
Gibt es in Bayern Anweisungen (an Sie?), die die Auszahlung von Minimalstbeträgen fordern? Wenn ja: Von wem kommen solche Anweisungen?
Wenn nein: Warum wurden die AntragstellerInnen nicht anständig dahingehend beraten, wie man die Maximalsumme von € 10.000,00 Sachmittelleistung beantragt und Ihrerseits- Köln gegenüber- richtig begründet?
In allen von mir begleiteten Fällen gab es mit Köln keinerlei Umsetzungsprobleme, die beantragten Sachmittel wurden bezahlt! Darunter befinden sich auch mehrere gebrauchte KFZ im Wert von € 10.000,00.
Ich sage Ihnen, warum wir „Reibungslosigkeit“ erzielten. Die entstand, weil unwillige „SachbearbeiterInnen“ schlicht und einfach daran erinnert wurden, dass sie lediglich beratende und nicht entscheidende Funktionen haben. Nach einigen sehr holperigen Startversuchen lief es dann erstklassig, denn an Köln lag es nie. Es waren stets die Anlaufstellen, die sich in der klassischen Rolle des Jugendamtes mit der Pflicht zur Bevormundung sahen. Kann es sein, dass das auch bei Ihnen in München dazu führte, dass diese lächerliche „Abfertigung“ mit 3.600,00 € zustande kam? Motto: Sind ja nur blöde Ex-Heimkinder – und die wollen jetzt auch noch unsere Steuergelder!?
Ich freue mich auf Ihre Erklärungen zur Sache und auf die Antworten auf meine Fragen. Diese Anfrage leite ich auch der werten Familienministerin Müller zu, denn die Dame bekommt monatlich einen nicht unerheblichen Betrag aus Steuergeldern. Die Dame greift monatlich mehr wie das Doppelte der Summe ab, die man in Bayern – durch „Beratung“ der von Ihnen geleiteten Anlaufstelle – an die Opfer zahlen ließ. Taufen Sie das Ding um in Ablaufstelle, denn Sie ließen die armen Schweine eiskalt ablaufen, Herr Rösler. Ich verschätzte mich gewaltig, der von Ihnen gewonnene Eindruck ist meinerseits negativ zu korrigieren.
WARUM schikaniert man in Bayern die Opfer von damals heute schon wieder, Herr Rösler???
Mit freundlichen Grüssen
aus Deutschland
Erich Kronschnabel
Die CDU ruft auf zum Endspurt
http://www.martin-patzelt.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=79
Das Frühjahr kommt,
wach auf, du Christ!
Und was noch nicht gestorben ist,
das macht sich auf die Socken nun.
Bertolt Brecht.
Ja, makaber ist’s .
Antwort nur bei #cash
Sehr geehrter Herr Kollege Dittrich,
mein Vortragshonorar in Sachen ehemaliger Heimkinder betrug 500,00 €. Das wollte ich nicht für mich vereinnahmen und hatte es Ihrer Stiftung als Spende für das Marianne-Behrs-Haus überwiesen. Als mein Finanzamt eine formgerechte Spendenquittung anforderte, erfuhren Sie die Adresse des Spenders und Sie bedankten sich schriftlich im üblichen Rahmen.
Nicht im üblichen Rahmen war meine Frage per Mail vom 19.11.13 an Sie, ob und in welcher Höhe die Stiftung Volmarstein in den Heimkinderfonds eingezahlt habe und was aus dem Geld geworden sei, da Kinder aus Behindertenheimen erklärtermaßen nicht anspruchsberechtigt sind. Aus anderen Quellen erfuhr ich, daß man sich kirchlicherseits bemüht, auch für solche Kinder eine Lösung zu finden – und die Kirchen erweisen sich als Gottes Mühlen, denn sie mahlen langsam und zunehmend mehr ist der Tod Ihrer ehemaligen Heimkinder schneller als das Mahlwerk der Kirchen. Doch das stammt aus anderen Quellen.
Von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, kam keine Antwort. Was soll ich davon halten, daß Sie nur bei cash antworten (lassen)?
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer
Freibadweg 35
73087 Bad Boll
„Wir wurden als Kinder gedemütigt, und jetzt werden wir es wieder“
»Bis zu 18 Monate müssten Betroffene in manchen Bundesländern warten, bis sie einen ersten Termin in der Anlauf- und Beratungsstelle bekommen, berichtet Weisensell. Große Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg hätten nur eine solche Stelle, das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen gerade mal zwei. Manche Stellen würden schon gar keine Termine mehr vergeben, weil sie nicht nachkämen«.
» Die Bundesregierung tut solche Beschwerden als Einzelfälle ab. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion vom August heißt es, der Fonds habe sich als „bewährtes Instrument zur Gewährung konkreter Hilfen“ erwiesen«.[1]
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