Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.
Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbrechen gestanden, die Misshandlungen, die Missbräuche und die Demütigungen, die in kirchlichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem verhindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklärung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.
Angesichts der Menge der Verbrechen und der großen Zahl der Opfer, oft auch angesichts der besonderen Schwere der Vorwürfe, wird durch die pauschale Verjährung aber kein Rechtsfriede hergestellt – und die Kirchen bleiben unter dem Vorwurf der Verbrechen, ihrer Vertuschung und der Verweigerung zumindest der Aufklärungsforderungen ihrer Opfer; von gefinkelten[1] Zahlungszusagen ganz zu schweigen
Da die Kirchen[2] derart verstockt sind, brauchen sie Hilfe von außen, Hilfe von denen, die sich immer noch Kirche als die communio sanctorum vorstellen. Auch die anderen, soweit sie nicht kirchen- oder religionsfeindlich eingestellt sind, bedauern die Haltung der Kirchen, die ihre seelsorglichen, ihre caritativen und die kulturellen Leistungen verdunkelt.
Hilfe von außen könnte der Staat bieten, wenn er bereit wäre, Rechtsfrieden wieder herzustellen, nicht zuletzt auch, um die historischen und immer noch wirkenden kulturellen Werte gegen ihre offiziellen Vertreter zu schützen. Dazu könnten Elemente aus der – auch den Kirchen gut bekannten – Inquisitionsprozessordnung dienen. Es geht dabei nicht um Folter oder Scheiterhaufen, sondern um die Ermittlungsidee: »In einem Inquisitionsverfahren stand die Ermittlung der möglichst durch Geständnis zu offenbarenden Wahrheit im Vordergrund, und nicht die Anklage.«[3]
Das Geständnis liegt bereits vor, denn die Kirchen konnten sich der Beweiskraft der Wolke von Zeugen[4] und der Qualität der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen auf die Dauer nicht verschließen. So fehlt es nun noch an der umfassenden Aufklärung ohne Rücksicht auf Prozesseinreden, also der Verjährung. Diese Inquisition sollte der Staat leisten, indem er einen Untersuchungsrichter benennt und ihn befugt, Akten noch vor ihrer Vernichtung zu beschlagnahmen, Sachverständige anzuhören und die heutigen kirchlichen Verantwortlichen zu verhören. Dies alles, soweit nicht mehr strafrechtlich verwertbar, ohne Strafandrohung aber mit zivilrechtlicher Wirkung auf Entschädigungsleistungen – die vielleicht dann doch „freiwillig“ erfolgen könnten, wenn unserer „Behördenkirche“[5] die Augen nicht mehr gehalten[6] sein sollten. Das wäre auch eine Erleichterung für all die Kollegen und Kolleginnen, die – selber ehrlich – ihre Kirche wieder ehrlich sehen wollen.
Fußnoten
[1] Sinnverwandte Begriffe: ausgefuchst, durchtrieben, gerissen, gewieft, raffiniert, schlau, trickreich, tricky; schweizerisch: gefitzt https://www.wortbedeutung.info/gefinkelt/
[2] Zeichnung: Die Wurmlinger Kapelle auf einer etwa 1830 von Louis Helvig angefertigten Lithografie.
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Inquisitionsverfahren
[4] Hebr. 12,1
[5] Martin Niemöller
[6] Lukas 24,16
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