Kindesmissbrauch[1] – Das Suchtverhalten der Täter
Kindesmissbrauch ist endemisch
Kindesmissbrauch ist endemisch, ist tief verwurzelt in der Gesellschaft. Vermutlich war es schon immer so und wurde nur nicht beachtet. Zille beschreibt in seinen „Hurengesprächen“ die „Lutsch-Lise“, und Kindesmissbrauch dürfte sich wohl nicht nur auf sein „Milljöh“ beschränkt haben. Die klerikale Pädokriminalität, die Missbräuche in Familien, Schulen, Sportvereinen usw. haben uns das Ausmaß dieser „Normalität“ vor Augen geführt. Ich wills nicht weiter ausführen.[2]
Was ist neu?
Was ist neu? Die sich in der letzten Zeit häufenden Meldungen über Kindesmissbrauch zeigen uns über die Taten hinaus einen Tauschmarkt für Bilder und Filme von missbrauchten und sadistisch gequälten Kindern. Was früher eher ein Verbrechen in Einsamkeit und Verschwiegenheit war, hat durch die digitale Aufzeichnung und die speziellen Verbreitungskanäle im Internet Marktwert bekommen. Das Internet bietet die Möglichkeit Interessenten zu finden. Der Begriff „Marktwert“ ist irreführend. Es geht nicht so sehr um Geld. „Angesichts der Mengen, die in den Tauschbörsen verbreitet werden, ist der Erwerb von Kinderpornografie im World Wide Web gegen Entgelt eher sinnlos.“ [4]
Eher im Gegenteil. Die Täter erbringen einen hohen Aufwand, wie es gerade der Fall von Münster zeigt.
Der Aufwand besteht zunächst einmal im Arrangement der bloßen Tat. Auch wenn Kriminelle ganz allgemein eher davon ausgehen, nicht erwischt zu werden, so sind Kinder ein Unsicherheitsfaktor für den Täter. Er muss entweder ein Vertrauensverhältnis aufbauen („Das bleibt unser Geheimnis!“) oder eine total einschüchternde Drohkulisse. Außerdem könnten die Kinder unvorhergesehen so laut schreien, dass die Tat entdeckt werden könnte. Hinzu kommt der logistische Aufwand für die Tat und ihre Tarnung. Es hat sich zwar gezeigt, dass die Nachbarschaft und die Personen im „amtlichen“ Umfeld einschließlich Kita, Kindergarten und Schule oft „blind“ sind und/oder nicht kooperieren, so ist die Fehleranfälligkeit dieser Gruppen und Instanzen dennoch nicht kalkulierbar.
Der nächste Aufwand ist mit der Dokumentation der Taten durch die Täter gegeben und mit ihrem Einsatz in den Winkeln des Internets. Die Täter brauchen das Equipment und das Know-how der abgesicherten Verbindung zu anderen Tätern. Der Fall in Münster zeigt den technischen Aufwand für die professionell-verschlüsselte Speicherung der Daten.
Das Problem stellt sich bereits bei der bloßen Speicherung von Kinderpornographie, also auch ohne direkten eigenen Missbrauch. Wer speichert macht sich strafbar und in weiterem Sinne angreifbar. Das musste der Abgeordnete Edathy erfahren, obwohl er Photos gekauft und heruntergeladen hatte, die sich letztlich nicht als strafbar herausstellten. Doch der Verdacht hatte gereicht, um seine politische wie bürgerliche Reputation zu zerstören.[5]+[6]
Werden weitere Personen über das Netz kontaktiert, die anreisen, um sich real an den Kindern und ihren Qualen zu verlustieren, stellen sie die nächste Stufe möglicher Schwierigkeiten dar.
Der ganze Aufwand ist für Außenstehende zunächst ein Rätsel. Warum machen die Täter das, wenn kein Gewinnstreben im Vordergrund steht?
Verhaltenssucht
Wenn keine logischen Gründe erkennbar sind, wird man nach psychologischen suchen müssen. Einen Schlüssel zum Verstehen sehe ich darin, dass der Hauptzweck der Verwertung der Aufzeichnungen im Zugang zu einschlägigen Bildertausch-Netzen liegt. Neben die Erstmotivation der Lust am sexuellen Missbrauch von Kindern tritt also der Zusatzgewinn: Zugang zu ähnlichen, besser noch heftigeren Bildern und Filmen oder gar der Besuch bei anderen Tätern mit anderen Kindern.[7]
Hier ist ein Bogen zu schlagen zu den Auswirkungen des exzessiven Pornokonsums, über die durch das häufigere Vorkommen Erkenntnisse vorliegen.
»In den letzten Jahren hat die Sucht nach Pornographie schwunghaft zugenommen und stellt Therapeuten wie Mediziner vor eine gleichsam hohe Herausforderung. Männer jeden Alters erleben plötzlich gravierende Nebenwirkungen des dauerhaften Konsums kostenlos abrufbarer Pornographie im Internet. … Viele zwanghafte Nutzer von Internet-Pornographie laden fünf oder mehrere Videos gleichzeitig in verschiedenen Browser-Fenstern oder auch Tabs und klicken sich dann in Windeseile durch die verschiedenen Szenen.«[8] »“Mit einem jährlichen Umsatz von 800 Millionen Euro ist Deutschland weltweit der zweitgrößte Pornomarkt“, schreibt die Sozialwissenschaftlerin Esther Stahl. Ein fatales Paradies für Abhängige.« … »Weil die Droge immer und überall zu haben ist, steigt auch die Zahl der Süchtigen. „Während sich früher Personen Pornographie in einer Videothek besorgen mussten, ist die Verfügbarkeit über das Internet viel größer, einfacher und subjektiv anonymer. Dies trägt zur Steigerung des Anteils von Betroffenen bei“« … »So wie es aussieht ist aber die Pornosucht für die Wissenschaft nichts Besonderes. Brand schreibt, bildgebende Verfahren hätten gezeigt, dass die Pornosucht (Brand nennt sie Cybersexsucht) im Prinzip genauso funktioniert wie Substanzabhängigkeiten oder Verhaltenssüchte.« … »„Der Süchtige kann sich nie sicher sein, ob nicht das nächste Video noch besser zu seinen sexuellen Präferenzen passt als das, das er gerade anschaut“, sagt Brand.« … »So entgleitet den Betroffenen die Kontrolle viel schneller. Das ist wohl ein wesentlicher Mechanismus der Pornosucht.«[9]
Das passt zu meinen Erfahrungen. Wohl die meisten (männlichen) Leser dürften schon einmal auf solchen Pornoseiten gewesen sein. Soweit Sie sich auf die Szenen eingelassen haben: Eigentlich ist die meist recht monotone Vorführung des alten Steckspiels langweilig, und doch kommt man nicht gleich davon los. Das ist noch nicht schon Sucht, kann aber sehr leicht eine werden.
Was für Pornographie ohne Kinderbeteiligung gilt, für die man keinerlei Aufwand treiben muss, gilt umso mehr für Kinderpornographie.
Die Gier wächst, weil man glaubt, es gebe noch so viel und noch viel befriedigenderes zu entdecken: »Rund 600 Terabyte Videomaterial haben die Ermittler auf dem Server des IT-Technikers gesichert. Je nach technischem Endgerät bräuchte ein Mensch 30 Jahre, um das gesamte Material zu sichten.«[10] Das Suchtmittel ist also in unermesslichem Umfang immer zur Hand – wenn man in einem solchen Tausch-Club Zutritt erhalten hat – durch Lieferung weiteren „Materials“. Ich habe noch in Erinnerung, wie uns ein Staatsanwalt mit Schwerpunkt Kinderpornographie auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll, nicht die Photos, aber die Ordnerstruktur auf dem PC eines Täters vorführte: sorgfältig geführte Dateien-Verzeichnisse zeugten von pingeligster Sammelleidenschaft.[11] Für mich ist der Suchtcharakter (Verhaltenssucht) unverkennbar, er wird allerdings im ICD[12] nicht erfasst. Die Studie von Kutscher et al.[13] hebt zwar hervor, dass Kindesmissbraucher mit der Diagnose einer Pädophilie besondere Beachtung benötigen insbesondere wegen der frühen Manifestation und der lebenslangen Persistenz ihrer sexuellen Ausrichtung auf Kinder, geht aber auf eine mögliche Suchtproblematik nicht ein. Nimmt man diese jedoch an, verschärft sich das Problem sadistischen Kindesmissbrauch und seiner allzeitigen Präsenz in den Tauschbörsen.
Nach meinen Schlussfolgerungen haben wir es mit Abhängigen zu tun, die im Unterschied zu anderen Süchtigen, gemeingefährlich sind. Andere Süchtige schädigen zunächst einmal sich selbst, und ihre Angehörigen leiden mit, fungieren oft als Co-Abhängige, indem sie ihrem „Suchti“ den Rücken freihalten. Das ist hier grundlegend anders. Die Kinderporno-Sucht speist sich durch Opfer, umso schärfer, wenn Sadismus dabei ist.
Viele rufen derzeit nach Strafverschärfung, manche entwickeln dabei nicht ganz unverständliche Ideen, die ihrerseits in Richtung Sadismus gehen. Doch selbst die Rufe nach ziviler Strafverschärfung, einer generellen Hochstufung von Kinderpornographie zum Verbrechenstatbestand sind in manchen Fällen u.U. nicht angemessen. Die Optik jedenfalls ist unbefriedigend, solange Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie nur als Vergehen eingestuft werden. Wir brauchen angemessene Lösungen. Welche könnten das sein?
Strafvollzug?
Strafvollzug allein erscheint der Problemlage nicht angemessen, auch wenn den Tätern dort vielleicht zum ersten Mal ihre Stellung drastisch bewusst gemacht würde.[14]
Für Straftaten unter Drogeneinfluss gibt es das Instrument des Maßregelvollzugs für psychisch Kranke. »Im Maßregelvollzug … werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht.« Es geht um den zweigliedrigen Umgang mit schweren Delikten, Strafe für Tatschuld, Sicherung und Besserung für Schuldunfähigkeit.[15]
»Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfordert das Vorliegen einer schweren Straftat, einer chronischen psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung, eine deutliche Verbindung zwischen beidem und eine weiterbestehende Gefährlichkeit.«[16]
Diese Bedingungen sind für Kinderpornographie-Suchtkranke gegeben. Es bleibt zu entscheiden, wann und unter welchen Umständen sogenannte Lockerungen des Maßregelvollzugs möglich erscheinen und welche Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche Überführung in die Sicherheitsverwahrung gelten sollen. Jedenfalls sollte bei einer Verurteilung prophylaktisch die besondere Gefährlichkeit des Täters hervorgehoben werden.
Die Polizei stößt an Grenzen
Das Internet bringt Anbieter und Kunden für die merkwürdigsten und abwegigsten Interessen zusammen.[17] Es finden sich nicht nur Anbieter und Kunden[18], zusammen kommen, wie wir aus den jüngsten Fällen wissen, auch die Neigungen der Täter und die Möglichkeit, damit Zugang zu einschlägigen Netzwerken zu gewinnen. Die Polizei ist in diesem Deliktbereich oft erst durch Zufallsfunde aufmerksam geworden[19] und sie stößt an Grenzen – in Münster an technische, weil die Profi-Verschlüsselung erst zu knacken ist, aber auch an psychische. Denn das Material, was sie finden, verstört auch erfahrene Kriminalisten.[20] Die Zeugnisse der Verbrechen an den Kindern stellen sich als Überforderung derer dar, die solche Beweise sichten, beurteilen und protokollieren müssen. Ich will das nicht näher ausführen, nur ein Beispiel aus der klassischen Tatortarbeit bei Gewaltverbrechen: „Wenn meine Frau wüsste, was diese Hände anfassen müssen,“ der Kriminalbeamte hielt mir seine Hände vors Gesicht, „dann dürfte ich sie nicht mehr anfassen.“[21] Was wird aus den Menschen, die über Tage hinweg mit der Sichtung total morbiden Materials beschäftigt sind. In den „Sozialen Medien“ wird nicht ohne Grund auf die sicher schlimmeren „echten“ Erlebnisse der Kinder hingewiesen und Thomas Fischer spießt unter dem Titel „Das Leiden der anderen“[22] wie immer spitz und sachkundig die öffentliche Klage über die Belastung derer auf, die sich mit dem ganzen „Dreck“ beschäftigen müssen. Dennoch: Wie so oft laufen gesellschaftliche Fehlentwicklungen zunächst bei der Polizei auf – und sie ist nicht darauf vorbereitet.
Was also tun? Das Internet werden wir nicht abschaffen können, auch nicht wollen. Doch auch dort muss die Polizei „Streife fahren“ dürfen, besonders im „Darknet“[23]. Die Netzbetreiber müssen verpflichtet werden, Auffälligkeiten nachzugehen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das heißt, die Betreiber werden, so problematisch das auch ist, Filter einsetzen müssen.[24] Der Gesetzgeber muss die Möglichkeiten dafür schaffen und zugleich einem Machtmissbrauch vorbeugen. Das ist leichter gefordert als umgesetzt.
Kinderrechte
Schließlich, aber nicht zuletzt, müssen wir die Kinder ertüchtigen. In den meisten Fällen werden die Kinder im sozialen Nahraum missbraucht, meist in gestörten, familiären Zusammenhängen.[25]+[26] Das bedingt die Schaffung eines Schutznetzes, dessen Übersicht wohl beim Jugendamt liegen müsste.[27] Das Wohlergehen von Kindern muss abgesichert werden, indem von Geburt an den Eltern auferlegt wird, die Frühuntersuchungen wahrzunehmen, was auch kontrolliert werden muss.[28] Jedes Kind bis zum Alter von etwa 14 Jahren sollte einmal jährlich unbekleidet von einem Arzt in Augenschein genommen und kindangemessen nach seinem Wohlergehen befragt werden,[29] dazu gehört die Meldepflicht ans Jugendamt bei Auffälligkeiten. Wenn Kinder nicht auf dem „Radar“ von Kitas und Kindergärten, später Schulen auftauchen, muss dem nachgegangen werden. Das heißt, dass die Jugendämter ab Geburt eines Kindes eine präventiv-aktive Rolle übernehmen müssen, um zu sehen, ob und wie sie in Elternrechte eingreifen müssen.[30]
Zur Ertüchtigung der Kinder gehört auch ihre Information. Ein grob missbrauchtes Kind wird merken, dass es gequält wird.[31] Doch die Dinge beginnen früher. Wir werden uns daran gewöhnen müssen[32], dass Kinder sehr früh über Sexualität und ihre Bedeutung für die Erwachsenen aufgeklärt werden, damit sie sehr früh wissen, was die Erwachsenen dürfen und was nicht. Leider ist die sexuelle Früherziehung unter die Räder von Ideologen gekommen, die meinten, Kinder müssten lernen, dass es neben den herkömmlichen Formen des Familienlebens auch noch andere gibt – und dabei übergehen, was die statistische Normalität ist. Die Kinder müssen also in den Einrichtungen, die sie besuchen, einschließlich der Grundschule, jährlich einmal in kindangemessener Weise über ihre Rechte und deren Gefährdung informiert werden.
Um die Kinderrechte ist es bei uns allerdings nicht gut bestellt. Der Widerstand gegen ihre Aufnahme ins Grundgesetz ist massiv. Familienverbände wehren sich mit Erfolg. Sie befürchten Eingriffe in ihr Grundrecht; Ängste, die zu berücksichtigen sind. Dennoch sollten Kinder zu – begrenzt – eigenständigen Rechtssubjekten werden, um einen wirksamen, einen wirksameren Kinderschutz als derzeit zu ermöglichen.
Ich habe mich seit mehr als 20 Jahren für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten eingesetzt[33] – bisher vergeblich. Die Maßnahmen für Kinder sind wirkungslos. So gibt es immer noch keine Fachaufsicht für Jugendämter, deren Versäumnisse in den letzten Missbrauchsfällen überdeutlich geworden sind.[34] Jugendhilfe-Maßnahmen sind oft nicht evidenz-, also erfolgsbasiert und den Jugendämtern sind von den Wohlfahrtsverbänden rechtlich die Hände gebunden.[35]
Hätten Kinder ihren Platz im Grundgesetz, wäre ihre Rechtsposition stärker.
Es gibt durchaus eine Reihe von ehrenamtlichen Aktivitäten für die Belange von Kindern (Personen, informelle Zusammenschlüsse, Vereine), ich habe sie auf meinen Tagungen erlebt, doch ihnen fehlt die Durchsetzungskraft. Darum brauchen Kinder einen Platz im Grundgesetz.
Aber haben wir nicht eine Kinderkommission im Bundestag? Ja, aber die ist – traurig genug – nicht durchsetzungsfähig. „Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?[36] Die Parteien im Bundestag schicken ihre Vertreter zwar dorthin, doch die Empfehlungen der KiKo verpuffen weithin.
Für das spezielle Thema Kindesmissbrauch haben wir noch den UBSKM, den „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“[37]. Das Amt ist sehr breit aufgestellt und „Johannes-Wilhelm Rörig [wurde] zum 1. April 2019 für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen.“[38] Seine Homepage ist sehr professionell gemacht, und er twittert viel.[39] Es gibt auch Hinweise auf einige Tätigkeiten des UBSKM. Er kündigt Erfolge an, über die Insider sich allerding wundern.[40]+[41] Mir fehlen grundlegende Informationen: Welche Kompetenzen hat er? Etwa wie ein Untersuchungsrichter mit Zugriff auf die Akten in kirchlichen Beständen, die über klerikale Pädokriminalität Auskunft geben könnten? Ich schrieb an seine Pressesprecherin: „Wenn die Rörigkommission einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit all den erforderlichen Vollmachten durchsetzt, wenn diese Untersuchungen die Staatsanwaltschaften nötigen, die einschlägigen Archivakten in Jugendämtern, Kirchen, Klöstern und Jugendhilfeeinrichtungen zu beschlagnahmen, und das unabhängig von der Verjährungsfrage, dann dürfte sie auch Unterstützung von den Opfern erwarten.“[42] Doch der UBSKM antwortete nicht.
Für Kinderrechte und Kinderschutz gibt es leider immer noch viel zu tun und Kinder haben keine Lobby,[43] stehen nicht im Grundgesetz, haben kein Wahlrecht – immerhin liefern sie in ihrer Rolle als Opfer zuweilen Sensationsthemen; die Medien und wir Konsumenten wissen es zu schätzen, bevor wir zu Tagesordnung übergehen.
Fußnoten
[1] Es geht in diesem Artikel um die Kombination von gewalttätigem Kindesmissbrauch mit Internetnutzung. Das Phänomen des Cyber-grooming wird umfassend dargestellt bei Adolf Gallwitz, Pädokriminalität – Kinder und Jugendliche als Opfer im Internet https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/_dp200902/$file/DeuPol0902.pdf Seiten 6-17. Dieser Artikel ist schon älter, aber nicht überholt.
[2] Eine Übersicht über das Problemfeld bietet die Polizei von NRW unter: https://polizei.nrw/kinderpornografie
[3] Photo – Dierk Schäfer: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2515968357/in/album-72157605161869324/
[4] Der finanzielle Aspekt wird leicht überschätzt. Ein „Milliardenmarkt“ für Kinderpornografie ist nicht erkennbar. Quelle: Hüneke, A. (2012). Das Internet – ein Milliardenmarkt für Kinderpornografie? Abgerufen von https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/content/alumni/alumnicampus/AC_8_2012/i34-36__hueneke.pdf Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie
[5] Es gehört nicht zum engeren Thema, doch der Hintergrund sollte nicht in Vergessenheit geraten: Es wurde mit dem Verfahren gegen Edathy auch der unbequeme Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses gezielt ausgeschaltet: https://www.zeit.de/kultur/literatur/2015-06/sebastian-edathy-nsu-kiyaks-deutschstunde + https://de.wikipedia.org/wiki/Edathy-Aff%C3%A4re beide links: Dienstag, 16. Juni 2020
[6] Ohne politischen Hintergrund war ein Vorfall in meinem Umkreis: Ein Kollege (kein Pfarrer!) hatte mit solchen Photos für seinen Dienst-PC auch Malware ins ganze System heruntergeladen. Das fiel auf. Man entdeckte die Dateien auf seinem PC. Ob er freiwillig ging oder gekündigt wurde, weiß ich nicht. Ich war Datenschutzbeauftragter unserer Einrichtung und richtete eine humorvoll gehaltene Warnung an unsere Beschäftigten, damals (2002) war der ernsthafte Charakter dieser Dinge noch nicht so geläufig:
[7] Ohnehin beschränkt sich der Missbrauch meist nicht nur auf ein Kind – und oft auch nicht auf nur einen Täter: Gruppensex mit Kindern.
[8] https://www.hypnovita.de/hypnose/therapie/sexualstoerungen/pornosucht-nebenwirkungen-loesungen-bei-der-abhaengigkeit-von-pornographie, (Mittwoch, 10. Juni 2020)
[9] https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Wenn-der-Sex-Klick-zum-Zwang-wird-286443.html (Samstag, 13. Juni 2020)
[10] Zitiert nach: https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html (Samstag, 13. Juni 2020)
[11] Da die Photos einzeln auf ihre gerichtliche Brauchbarkeit geprüft werden müssen, behalf man sich bei der Vielzahl der Bilder, sie zur Vorabsichtung in die Bereitschaftspolizei zu geben, also an junge Beamte, deren sexuelle Entwicklung oft noch nicht abgeschlossen ist.
[12] https://www.icd-code.de/icd/code/F65.-.html
[13] Tanja Kutscher · Janina Neutze · Klaus M. Beier · Klaus-Peter Dahle, Vergleich zweier diagnostischer Ansätze zur Erfassung der Sexualfantasien pädophiler Männer file:///C:/Users/Dierk%20User/Documents/5%20kriminologie/Kutscheretal_2011_VergleichzweierdiagnsotischerAnsatzezurErfassungderSexualfantasienpadophilerManner.pdf
[14] Gefangene, die sogenannte Sittlichkeitsdelikte begangen haben, werden abfällig „Sittiche“ genannt – sie gelten bei den Mitgefangenen als Abschaum. … „Was ist?“, fragt der Häftling. „Bist du taub? Oder ein Kinderficker?“ „Nein“, sagt Karl. „Es ging nur um Bilder, einen Link und eine Website.“ Im Dienstzimmer hören die Beamten Schreie. Sie eilen heran. „Hier ist ein Kifi“, ruft einer der Häftlinge in den Flur. „Kinderficker!“ https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/16/folge-1-die-ohnmacht-des-anfangs/ t
[15] Ein ausführlicher gut lesbarer Artikel, der auch die Probleme des Maßregelvollzugs beschreibt: https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug .Weitere Informationen: https://www.forensik.de/ueber-uns/fachausschuss-forensik.html
[16] http://www.bdk-deutschland.de/arbeitskreise/ak-forensik/665-grundsaetzliches-zur-massregelvollzugsbehandlung
[17] Dort findet auch der Menschenfresser sein williges Opfer: »Ein „deutscher Computertechniker … wurde als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt, weil er Teile der Leiche seines Opfers gegessen hatte.« https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Meiwes
[18] https://polizei.nrw/artikel/taeter-und-strafbarkeit-von-kinder-und-jugendpornografie
[19] Denen sie dann gezielt nachgehen kann: https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-ermittlungen
[20] Münsters Polizeipräsident Rainer Furth: „Wer macht sich eigentlich dabei Gedanken über das Leid, das Elend, das Martyrium der Kinder – begangen von Tätern, Vätern, zum Teil von Müttern der Kinder? Und wer macht sich Gedanken über die Männer und die Frauen bei der Polizei, die Hunderte von Terabytes auswerten müssen von diesem abscheulichen Dreck?“ https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020
[21] Eigenbericht aus meiner Arbeit als Polizeipfarrer.
[22] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-und-strafrecht-das-leiden-der-anderen-kolumne-a-28d03ffc-c7b0-4914-83cb-be0f2003bbd1 Samstag, 13. Juni 2020
[23] https://polizei.nrw/artikel/erfolge-im-kampf-gegen-darknet-plattformen »Die bereits im März 2018 ausgehobene Plattform „Welcome to Video“ funktionierte mit Hilfe anonymer Bitcoin-Zahlungen. Ermittler hätten rund acht Terabyte Daten sichergestellt, darunter rund 250.000 kinderpornografische Videos, hieß es weiter. Fast die Hälfte der Bilder und Videos waren vorher nirgends sonst im Internet aufgetaucht. Bei der Plattform seien rund eine Million Bitcoin-Adressen registriert gewesen, was darauf hindeute, dass es bis zu eine Million Nutzer gegeben haben könnte.« https://www.dw.com/de/gro%C3%9Fe-kinderporno-plattform-im-darknet-gestoppt/a-50861782
[24] Wir kennen die „no-nippels-policy“ von facebook https://noizz.de/lifestyle/no-nipple-policy-sechs-ausnahmen-in-denen-facebook-brustwarzen-fotos-akzeptiert/rd8wv1k
[25] https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-opfer-und-opferschutz
[26] „Nach kriminologischer Einschätzung … handelt es sich in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern bei 60 bis 80 Prozent der Täter um Bekannte oder gar Verwandte des kindlichen Opfers.“ Quellle: Hagen, K. R., Olek, K. & Dickgieser, N. (2000). Sexueller Missbrauch eines Kindes. Kriminalistik, 54 (4), 240-242. Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie , dort auch eine Aufschlüsselung nach Tätergruppen aus der Studie Laumer, M. (2012). Der Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern – Eine Übersicht zum aktuellen Forschungsstand. Kriminalistik, 3/2012, 139-144.
[27] Die Übersichtsakte müsste – notwendig zu erwähnen – bei Ortswechsel an das dann zuständige Jugendamt übergehen.
[28] In den Niederlanden hat man dafür die Consultatie-Büros, deren Besuch/Inanspruchnahme verpflichtend ist. https://nl.wikipedia.org/wiki/Consultatiebureau
[29] „Der ist vor meinen Augen an einer normalen Grippe verstorben, weil der Pflegevater prinzipiell alle Ärzte abgelehnt hat, um den sexuellen Missbrauch zu vertuschen.“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-von-berliner-pflegekindern-studie-sieht.1773.de.html?dram:article_id=478608 Montag, 15. Juni 2020
[30] Akten haben eine ambivalente Eigenschaft. Sind sie erst einmal in der Welt, können sie immer wieder zur Belastung herangezogen werden. Eine Schutzakte von Kindern müsste also – mit ihrem Einverständnis – spätestens mit Erreichung ihrer Mündigkeit nachweislich vernichtet werden.
[31] Das heißt allerdings nicht, dass man es ihm auch anmerkt: »Die Bild zitiert einen Garten-Nachbarn: „Adrian, die Frau und der Sohn waren oft im Garten. Der Junge kurvte oft mit dem Kettcar durch die Anlage, er war auffallend freundlich und höflich.“« https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020
[32] Schließlich hat ja auch die Plakatkampagne von Frau Süßmuth für den Gebrauch von Kondomen zu keinem Aufschrei der Entrüstung geführt.
[33] Wenn es gute Gesetzesvorlagen gibt, werden sie regelmäßig von den Bundesländern aus Kostengründen ausgebremst. https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/10/28/kinderschutzgesetz/ . Dazu auch mein gleichnamiges Papier: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[34] Dazu: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df Montag, 15. Juni 2020
[35] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
[36] https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a13/kiko/informationen/info2-261950
[37] https://beauftragter-missbrauch.de/
[38] https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt
[39] Andere, die sich für Kinderrechte einsetzen, twittern auch, die machen das aber unentgeltlich.
[40] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/
[41] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/29/hat-sich-die-kirche-dem-missbrauchsbeauftragten-unterworfen/
[42] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/
[43] Prof. Salgo: „Als Insolvenzrichter muss ich in Deutschland entsprechende Kenntnisse und Fortbildungen nachweisen. Als Familienrichter nicht. Das zeigt auch, wie der Gesetzgeber diese Themen gewichtet. Die Politik sollte da dringend ihre Hausaufgaben machen.“ https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df
„Aufrecht“ sterben – Fragen an Gesundheitsminister Spahn – Ein offener Brief in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse
Sehr geehrter Herr Minister,
heute entnahm ich dem Tagesspiegel[1] Ihre Handhabung der Abgabepflicht tödlich wirkender Medikamente an Schwerstkranke und wende mich deshalb an Sie, vorausgesetzt dass die Darstellung der genannten Zeitung stimmt.
Mir ist klar, dass es sich um eine komplexe Thematik mit Missbrauchsmöglichkeiten handelt. Aber ich[2] halte es für ethisch verwerflich, Sterbende mit ihren existentiellen Anliegen auf die lange Bank des Hinhaltens oder der Nichtbefassung zu schieben und dies mit allen Mitteln, die der bürokratische Abschiebebahnhof bietet, noch dazu, wenn sie rechtlich zumindest problematisch sind.
Ich darf Ihnen aus meinem derzeitigen Alltag einen Mailausschnitt zitieren[3]:
„Meine Ärzte stellten mir eine ziemlich eindeutige Diagnose. Ich habe mein Haus bestellt, wie es so schön heisst, ich bereite die letzte Fahrt nach xxx vor, meine „ärztliche“ Tochter wird mich begleiten. Wenn es gut kommt, darf ich den Sommer nochmals geniessen, vielleicht aber auch den Herbst, er ist ein Geschenk. Ich werde kein bettlägeriger Fall, ich habe meine Frau und Tochter als Medizinerinnen, die mich vor langen Leiden schützen. Deshalb xxx, das schon immer meine 2. Heimat war: es hat eine andere Gesetzgebung.“
Von einem solchen Weg ins Ausland sprach öffentlich bereits Nikolaus Schneider, der frühere Ratsvorsitzende der EKD. Er werde seine an Krebs erkrankte Frau, wenn sie Sterbehilfe wolle, auch in die Schweiz begleiten.[4] Schneider hat damit persönlich eine sichtbare Distanzierung zur in der Kirche herrschenden Meinung[5] vollzogen, die aktive Sterbehilfe ablehnt und auf palliative Maßnahmen setzt: Schmerzbekämpfung/Schmerzdämpfung, auch in der Todeskampfphase.
Meine Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Minister:
- Müssen bei uns Menschen andere Rechtsräume aufsuchen, um so sterben zu können, wie sie es für sich wünschen?
- Ist dieser letzte Wunsch nicht auch ein Menschenrecht?
- Soll es dieses Recht nur für die geben, die es sich leisten können?
- Soll die quälende Langsamkeit des Sterbeprozesses nur die finanziellen Interessen der professionellen palliativmedizinischen Begleiter bedienen?
- Warum ist uns in Deutschland nicht vergönnt, so aufrecht zu sterben, wie wir das wollen unter Vermeidung der demütigenden Situation nur noch Objekt medizinischer Bemühungen zu sein?
Vor einigen Tagen erschien in der NZZ ein menschlich mich sehr berührender Artikel über Eltern, die mithilfe einer schweizer Sterbehilfeorganisation gemeinsam aus dem Leben scheiden[6]. Wenn Sie diesen Artikel gelesen haben: Wie ging es Ihnen damit?
Ich schicke Ihnen diesen Brief vorab als Mail und werde ihn morgen in meinen Blog stellen, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, ihn als erster zu lesen. Ihre Antwort werde ich selbstverständlich in vollem Wortlaut auch in meinem Blog veröffentlichen.
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer, Freibadweg 35, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55
PS: Doch noch ein paar Worte zum im Zeitungstext genannten Gutachten. Die Position des Gutachters sei bekannt gewesen. „95.200 Euro zahlten die Behörden für ein Rechtsgutachten – dessen Ergebnis feststand“, ist dort zu lesen.
Das wirft eine doppelte ethische Frage auf, einmal an den, der ein Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gibt – und das für eine erhebliche Summe, die nicht einmal er selbst bezahlen muss. Zum andern für den Gutachter: Wie objektiv war er, um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen? Für mehr als neunzigtausend Euro tun manche manches.
Da ich selber auch Gutachten erstelle (und von solcher Honorierung nicht einmal zu träumen wage), weiß ich, dass ich bei wenn auch begründeter Befangenheit lediglich eine gutachterliche Stellungnahme abgeben kann. Wie war das bei Ihrem Gutachter?
ds
—————————
Graphik aus: Dierk Schäfer und Werner Knubben… in meinen Armen sterben? : Vom Umgang der Polizei mit Trauer und Tod, Hilden/Rhld. 19962 Seite 8, ISBN 3-8011-0345-5
Umschlagtext: Dierk Schäfer, Kirchenrat und Diplompsychologe, 48 Jahre alt, und Werner Knubben, Polizeidekan und Kriminalhauptkommissar a. D, 44 Jahre alt, arbeiten beide als Seelsorger im Regierungsbezirk Tübingen, Ihre umfangreiche Erfahrung mit Todesfällen und den davon direkt oder beruflich betroffenen Menschen hat sie gedrängt, dieses Buch zu schreiben, um Verständnis und Verstehenshilfe anzubieten.
Die Graphik war nicht Bestandteil des Vorabmails an den Minister.
Fußnoten
[1] https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html
[2] Zu meiner Person: Ich bin Pfarrer i.R. und habe 15 Jahre lang für Polizeibeamte berufsethischen Unterricht erteilt.
[3] Dieses Abschiedsmail erhielt ich vor wenigen Tagen, die persönlichen Daten und alle Ortsangaben habe ich unkenntlich gemacht.
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/
[5] Ob ich hier allgemein von „der Kirche“ reden kann, weiß ich nicht. Dort melden sich nur die „Hirten“ zu Wort, die „Schafe“ schweigen.
[6] https://www.nzz.ch/gesellschaft/wenn-die-eltern-gemeinsam-aus-dem-leben-scheiden-ld.1455660
„DER START ZU EINEM JUSTIZSKANDAL, DEN ES SO NOCH NICHT GEGEBEN HAT!“
Dieser Text erreichte mich per Mail.
Ich poste ihn zunächst im Original und werde ihn im Anschluss kurz kommentieren.
[1]
Hier zunächst der Text[2]:
§§§§§§§§§§§§§§§§
Ulvi Kulac
1 Std. ·
DER START ZU EINEM JUSTIZSKANDAL, DEN ES SO NOCH NICHT GEGEBEN HAT!
Anmerkungen zu den weiteren Entwicklungen im Mordfall Peggy K.
Teil 1 von Thomas H e n n i n g
Nachdem gegen Manuel S. ein Haftbefehl erlassen – (und wohl) erst Wochen später dann vollstreckt wurde – wird dieser am 24.12. 2018 aufgrund der Haftbeschwerde seines Verteidigers aus der Untersuchungshaft entlassen. Würde es nicht um den Tod eines Kindes gehen, könnte man den gesamten Ermittlungen umfassend attestieren, dass diese sich nahtlos in die Show Pleiten, Pech und Pannen einreihen ließen. Am 7. Mai 2001 verschwand die neunjährige Peggy Knobloch aus Lichtenberg, aus der Sicht der Ermittler, auf dem Heimweg von der Schule aus der Sicht vieler anderer, weil das Kind noch spät abends gesehen wurde, ein Trugschluss fehlerhafter Ermittlungen? Diese gründen sich darauf, dass im Zuge der Ermittlungen, eben jener Zeitpunkt „auf dem Heimweg von der Schule“ konstruiert werden musste, damit man einen Täter der Öffentlichkeit präsentieren konnte. Es ist der damals in Lichtenberg lebende Ulvi K., geistig schwerst behindert, vollkommen wehrlos, gutmütig und im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens, bis hin zu seiner Verurteilung, so gut wie nicht verteidigt, einem System ausgeliefert, welches sich soweit von allen rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt hat, dass es faktisch nicht mehr existiert. Es verwundert nur, dass nahezu alle die daran mitwirken, das für vollkommen normal und selbstverständlich halten. Es ist der politische Wille der, wie das bei schrecklichen Taten und des spurlosen Verschwindens von Kindern, klar und deutlich macht. Ein Täter muss her. Und hat man keinen Täter (aber einige Verdächtige) dann erschafft man einen Täter. Dies ist nicht neu aber hat in diesem Fall eine „besondere Qualität“. Es ist nicht nur eine grandiose Inszenierung der bayrischen Justiz, sondern es ist vielleicht der größte Justizskandal seit dem Bestehen der BRD. Das Kind Peggy wächst unter, freundlich formuliert, schwierigen Umständen auf. Das macht natürlich die Ermittlungen besonders schwierig, weil ein 9 Jahre altes Kind, welches möglicherweise schon sehr früh sehr eigenständig ist, schon ein gutes Stück weit, weil es tagsüber eben oft alleine ist, ein eigenes Leben lebt, von dem die anderen so arg viel nicht wissen. An dem Tag des Verschwindens ist an sich nur gesichert, dass das Kind in der Schule war, es etwas später dann kurz vor der Haustüre von einer Freundin noch gesehen wurde., Erst als dann die Mutter spätabends bemerkte, dass das Kind nicht da war, beginnt die Suche. Diese Suche wird mit einem nicht unerheblichen Aufwand betrieben, gefunden wird das Kind nicht. Die erste Sonderkommission arbeitet den „Fall“ nach den hierfür vorgesehenen Rastern ab. Abklärung des familiären Umfeldes, Befragungen etc.. Im Rahmen dieser Ermittlungen, die zu diesem Zeitpunkt wohl noch vollkommen offen geführt werden, geraten dann mindestens zwei Verdächtige in den Focus der Ermittler. Der eine Verdächtige ist Manuel S. der andere Ulvi K.. Ulvi K. ist ein geistig schwerbehinderter junger Mann, ein Geschichtenerzähler, liebenswert, stets freundlich und in einem liebevollen Zuhause großgeworden. Man kann schon sagen, dass er verhätschelt wurde. Er gerät in den Focus der Ermittlungen, weil es hin und wieder mal zu sexuell motivierten Handlungen gekommen sein soll, mit anderen Kindern. Allerdings, ist dies nichts Besonderes im Sinne dessen, dass geistig Behinderte eben eine andere Form von Entwicklung haben. Und exhibitionistische Handlungen sind kein Verbrechen. Ulvi K. wird dann wie viele andere in Lichtenberg auch befragt, hinsichtlich des Verschwindens des Kindes. Ulvi K. hat für den Tag ein lückenloses Alibi, insbesondere ab dem späten Nachmittag. Der Geschichtenerzähler Ulvi K. freut sich immer darüber wenn an ihm Interesse gezeigt wird. Das findet er gut. Er ist gerne jemand, der wichtig ist, wichtig sein will. Natürlich kann er weder verstehen noch kann er es begreifen, dass das jetzt gerade der falsche Zeitpunkt ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der sexuell motivierten Handlungen, die keineswegs gravierend sind, man Handlungsbedarf sieht. Für die Soko Peggy, die in einem dichten Nebel herumstochert, angetrieben von einer Vielzahl von Vermutungen, die von einer Entführung des Kindes in die Türkei, einer Verbringung des Kindes in Bereiche der Kinderpornographie etc. nahezu alles widerspiegeln, was man sich eben so vorstellen kann.
Der Geschichtenerzähler begreift dann, dass man an ihm interessiert ist, wenn er etwas, was scheint vollkommen ohne Bedeutung, zu über und um das verschwundene Kind erzählt. Tatsächlich hatte Ulvi K. so gut wie keinen Kontakt zu der Peggy K. die dann urplötzlich seine Freundin ist und die er sehr gut kannte. Es ist schwierig zu analysieren, was die Ermittler tatsächlich bewogen haben kann, sich auf dieses Geschichtenerzählen überhaupt einzulassen. Denn eines zwingt sich geradezu jedem auf, dass das was Ulvi K. erzählt nicht stimmen kann. Die Ermittler blenden dies vollständig aus. Ulvi K. erzählt, er habe am Donnerstag vor dem Verschwinden mit dem Kind „Verkehr gehabt“. Selbstverständlich findet eine grandiose Spurensicherung an dem Ort, der Wohnung von Ulvi K. statt und es wird nichts gefunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist klar, es stimmt nicht was er erzählt. Zumal, an dem besagten Donnerstag, Ulvi K. dem Kind weder begegnet sein kann und das Kind auch nicht bei ihm in dessen Wohnung gewesen sein kann.
Ulvi K. ist wenn er Geschichten erzählt unbeirrbar in der Gestaltung und Ausschmückung. Er hat ein gutes Gespür dafür, dass wenn er etwas sagt und dann dieses für interessant befunden wird, zu erkennen. Das alles muss man natürlich unter der Rubrik sehen, dass er Geschichten deshalb erfindet, weil diese ihn interessant machen und zugleich aber kann der geistig Behinderte natürlich nicht begreifen, worum es wirklich geht. Das nicht zu erkennen ist von Seiten der Soko Peggy einer der gravierendsten Ermittlungsfehler überhaupt.
Auch gegen Manuel S. wird ermittelt. Er gerät durch die Geschichten von Ulvi K. in den Focus der Ermittler, denn Ulvi K. erzählt, wenn auch immer in verschiedensten Formen Geschichten, darunter auch die, er habe Manuel S. erzählt dass er etwas mit Peggy gehabt hätte. Das Problem hierbei und von den Ermittlungen vollkommen ausgeblendet, ist: Ulvi K. und Manuel S. hatten so gut wie gar keinen Kontakt zueinander, sind sich aus dem Weg gegangen. Es gab also keinerlei Grund dafür, dass Ulvi K. Manuel S. irgendetwas erzählt haben könnte. Vor allen Dingen, dies geht vollständig unter, müsste dann ja Ulvi K. dies dem Manuel S. innerhalb der drei Tage nachdem es angeblich passiert ist erzählt haben. Das passt nicht, denn wie bereits angeführt, die beiden sind sich aus dem Weg gegangen.
Manuel S. ist an dem Tag des Verschwindens von Peggy K. im Urlaub, er hat Geburtstag. Selbstverständlich hat er im Gegensatz zu Ulvi K. (unterstellt man tatsächlich er habe etwas mit dem verschwinden des Kindes zu tun) ein Auto, kein Alibi, Ortskenntnis und hinzu tritt noch, dass er betrunken gesagt haben soll, er habe etwas mit der verschwinden des Kindes zu tun und als Mitglied der Feuerwehr war er auch an der Suche nach dem Kind beteiligt. Das würde bei neutralen Ermittlungen ihn selbstverständlich in den Focus der Ermittlungen rücken.
Die Ermittlungen hinsichtlich des verschwundenen Kindes, sind trotz eines großen Umfanges sehr schnell festgefahren. Das Kind taucht nicht mehr auf. Es gibt von allen Seiten Vermutungen Theorien, aber im Tatsächlichen gibt es keine wirkliche Spur.
So etwas kann es nicht geben, nicht in Bayern. Es wird, davon muss ausgegangen werden, ein ganz erheblicher Druck von Seiten der politisch Verantwortlichen auf die mit der Ermittlung befassten Beamten/innen ausgeübt.
Man erstellt eine TATHERGANGSHYPOTHESE, die man dann, wie ein Drehbuch zielgerichtet umsetzt. Den Ermittlern wird sehr schnell klar, dass Ulvi K. von seiner Familie beschützt wird. Parallel dazu befindet sich ein Informant der Polizei in einem Bezirkskrankenhaus, in das man dann Ulvi K. einstweilig unterbringen lässt. Damit sind der Weg für die Umsetzung des Drehbuches frei, jetzt hat man jederzeit Zugriff auf den geistigen Behinderten, nicht etwa nur durch hochfrequente Vernehmungen, die überwiegend ohne anwaltlichen Beistand erfolgen, sondern insbesondere auch über den V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.
Das Drehbuch wird nun auch noch in Form von Filmen umgesetzt. Unter Ausblendung der tatsächlichen Aktenlage, man hat da recht gut vorgearbeitet. Peggy ist, nach Ansicht der Ermittler, plötzlich an jenem Tag, dem Tag ihres Verschwindens unmittelbar nachdem sie den Bus verlassen hat, auf Ulvi K, getroffen. Das Alibi von Ulvi K. er habe einem Bekannten beim Holz machen geholfen, wird von den Ermittlern schon im Vorfeld mit allen Möglichkeiten angegangen. Es wird gegenüber allen, die die Angaben von Ulvi K, bestätigen, soweit es nur möglich ist, unterstellt sie hätten sich bezüglich des Tages geirrt etc.. Insbesondere der Mutter von Manuel S. die sich urplötzlich daran erinnern will, sie habe Ulvi K. auf einer Bank sitzen sehen, am Tag des Verschwindens von Peggy K und die nachweislich gelogen hat, kommt nunmehr eine tragende Bedeutung zu. Denn es ist tatsächlich das überaus enge Zeitfenster, dass den Ermittlern ganz erhebliche Probleme bereitet. Denn nur dann, wenn Peggy K. unmittelbar nach dem verlassen des Busses verschwunden ist, besteht die Möglichkeit Ulvi K. als Täter zu präsentieren.
Zwischenzeitlich hat der Geschichtenerzähler in einer Vielzahl von Vernehmungen seine Rolle gelernt. Eine Rolle die er dann aber doch nicht auszufüllen vermag. Irgendwann hält der Wehrlose dann dem Druck nicht mehr stand. Er hatte auch niemals eine Chance. Hätte er einen Strafverteidiger gehabt, der ihn angemessen verteidigt hätte, wäre Ulvi K. nicht wehrlos gewesen.
Angeblich dann, selbstverständlich ohne, dass dies aufgenommen wird, soll Ulvi K. dann gestanden haben das Kind getötet zu haben.
Es ist das Ziel der Ermittler, ein Geständnis, um jeden Preis zu erwirken, einen Täter zu präsentieren, der es nicht gewesen sein kann.
Der geistig schwerst Behinderte Ulvi K. ist jetzt besonders wichtig, er spielt also die Rolle, auch wenn er nicht in der Lage ist sie wirklich auszufüllen. Also führt er die Ermittler an den Ort wo man angeblich das tote Kind hinverbracht haben will. Nur das Kind befindet sich nicht dort.
Die beiden auf Video aufgenommenen Tatrekonstruktionen finden unter dem Einsatz direkter Regieanweisungen der mitwirkenden Kriminalbeamten statt. Ulvi K. glänzt nicht in seiner Rolle. Es bedarf einer Vielzahl von Einwirkungen und Strukturierungen auf den geistigen Behinderten, damit überhaupt etwas zustande kommt.
Danach wird das „Geständnis“ widerrufen.
Damit wäre an und für sich, bei objektiven Ermittlungen, der Fall bezüglich Ulvi beendet gewesen
Doch hier ist es nicht das Ende dieser „Posse“ aus Bayern sondern der Start zu einem Justizskandal, den es so noch nicht in der BRD gegeben hat.
Wenn man einen Haufen Müll hat, dann wirft man diesen am besten in eine Mülltonne. Die Staatsanwaltschaft hätte dies tun müssen. Üblicherweise ist es ja auch so, dass man bevor man jemanden vernimmt (soweit Zweifel an dessen Aussagetüchtigkeit bestehen) man diese durch einen Sachverständigen vorher abklären lässt. Nun in Bayern gehen die Uhren anders. Man beauftragt erst nach dem Abschluss der Inszenierung einen Sachverständigen. Der Kriminalpsychiater K r ö b e r kommt nun ins Spiel. K r ö b e r, einer der „renommiertesten Sachverständigen“ dessen Ruf zwischenzeitlich derart beschädigt ist, dass man durchaus sich die Frage stellen kann, wieso er überhaupt noch mit Gutachten beauftragt wird. K r ö b e r nimmt den Gutachterauftrag an. Warum er das getan hat weiß man nicht. Vielleicht war er einfach zu arrogant zuzugeben, dass er nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügte, ein solches Gutachten einerseits bezüglich der Aussagetüchtigkeit und andererseits bezüglich der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Geschichten des Geschichtenerzählers, überhaupt erstellen zu können. Denn diese hatte er offenkundig nicht.
Kröbers Baustellen sind Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, zu Fragen der Kriminalprognose, der Wiederholungsgefahr. Die Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Aussagen ist ein Bereich den speziell ausgebildeten Psychologen, (ständig fortgebildet) ausfüllen und genau das ist K r ö b e r nicht. S t r a t e hat K r ö b e r nach dem Skandal im Fall M o l l a t h als Scharlatan bezeichnet.
Weshalb K r ö b e r aber gerade in zwei Fällen In Bayern, an denen er maßgeblich mitwirkte, derart skandalös agierte, muss natürlich hinterfragt werden.
Die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, erfordert neben dem Gebot einer strikten Neutralität, an allererster Stelle, alles das zur Kenntnis zu nehmen, was mit diesen Angaben zusammenhängt. Es erfordert viel Zeit, die Entwicklung eines Konzeptes, eine analytische Vorauswertung und vieles mehr. K r ö b e r der zunächst nur für die Fragestellung der Aussagetüchtigkeit von Ulvi K. beauftragt worden war, reißt den aussagepsychologischen Teil, der an sich von Prof. S t e l l e r beurteilt werden sollte aus Zeitgründen an sich und merkt dazu an, er habe diesen Teil in enger Zusammenarbeit mit Prof. S t e l l e r gestaltet.
K r ö b e r ist ein Westfale, er gilt als stur, fokussiert und derart von sich selbst überzeugt, dass er vollkommen ohne Diplomatie agiert, an Anderen wenig Gutes lässt. K r ö b e r publiziert bereits über die von ihm gewonnenen Erkenntnisse bezüglich Ulvi K. im Rahmen einer Publikation vor dessen Verurteilung (KrimZ Band 43). Dort schreibt K r ö b e r (man beachte vor der Verurteilung) „nach jetzigem vorläufigen (und unstreitigem) Kenntnisstand eine Vielzahl von Sexualdelikten…..“. K r ö b e r hatte bereits zu dem Zeitpunkt der Erstellung seines Gutachtens mit dem Grundsatz der strikten Neutralität gebrochen. Ein Sachverständiger, der etwas für unstreitig erachtet, hat in einem Strafverfahren keinen Platz mehr, denn er ist befangen.
Der oberste Grundsatz des Neutralitätsgebotes ist es, dass man keine Position bezieht. Das man vollkommen abstrakt, wertneutral und vor allen Dingen wissenschaftlich vorgeht. Das man sich nicht auf einen geringen Teil von Aussagen fokussiert, sondern erkennt und begreift, dass der Versuch die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, zu einem Bereich zählt, der ohnehin mit einer nicht geringen Fehlerquote behaftet ist, insbesondere bei der Beurteilung der Aussagen von Kindern. Ganz anders verhält sich dies bei der Beurteilung in Bezug auf einen geistig schwer behinderten jungen Mann. Die Trennung zwischen „Wahrheit“ und „Unwahrheit“ ist da, bezogen auf diesen „Fall“ mit den üblichen Verfahren an sich gar nicht möglich und war es hier auch nicht. Insbesondere nicht unter diesem Zeitfenster, welches sehr eng war, bezüglich der Tatsache, dass Kröb e r so schnell wie nur möglich attestierte Ulvi K. sei nicht nur aussagetüchtig gewesen, sondern man könne einige Teile seiner Angaben sogar glauben.
Erstaunlicherweise, dies wäre die Aufgabe der Verteidigung und insbesondere auch des Gerichtes gewesen, hat offenkundig niemals ein Abgleich des Gutachtens mit dem Inhalt der Vernehmungen von Ulvi K. stattgefunden.
Dies erklärt dann auch, dass K r ö b e r in seinem Gutachten verschweigen konnte, dass das von ihm so hochgelobte Realkennzeichen, wie der Schulranzen kraft physikalischer Gesetzmäßigkeit, nach dem angeblichen Sturz des Kindes, vor dem Kind zum liegen gekommen ist, wie es der Geschichtenerzähler doch so anschaulich bei der Tatrekonstruktion gezeigt hatte, eben jenen Schulranzen im Rahmen des Vernehmungsmarathons, werfen konnte. K r ö b e r sagt deshalb auch dass es keinerlei Anzeichen gegeben habe, dass Ulvi K. etwas gezeigt habe, was er nicht selbst erlebt hat. Das Problem ist nur, dass wenn K r ö b e r dies in sein Gutachten aufgenommen hätte, dass Ulvi K. den Flug des Schulranzens, angehalten von den Ermittlern, im Rahmen einer Vernehmung selbst vornahm, dann wäre dieses von K r ö b e r benannte Realkennzeichen, eben keines gewesen. Mal unabhängig davon dass es kein Realkennzeichen ist.
Also hat K r ö b e r es verschwiegen.
K r ö b e r hält sich an keinerlei wissenschaftliche Grundlagen mehr und hat sich im Rahmen der Begutachtung wohl nie an solche gehalten. Das Geständnis ist zu dem Zeitpunkt seiner Exploration widerrufen. Was in den ersten Explorationen stattgefunden hat, kann man nicht nachprüfen, weil Kröber es tunlichst unterlässt, diese wie vom BGH vorgeschrieben, aufzuzeichnen.
Im Rahmen der letzten Exploration, diese ist aufgezeichnet, sagt er zu Ulvi. Er solle doch jetzt mal „akribisch“ alles erzählen. Das tut Ulvi. Aber das was Ulvi erzählt kann K r ö b e r nicht gefallen, denn Ulvi erzählt den Tagesablauf am Montag so wie er war. Darin kommt keine Peggy vor, nichts von dem was im Drehbuch der Polizei steht. Also geht K r ö b e r hin und fordert Ulvi das Drehbuch zu erzählen. K r ö b e r lässt es sich nicht nur erzählen, sondern er tut das, was ein redlicher wissenschaftlich arbeitender Sachverständiger niemals tun würde, er zwingt Ulvi K in die Rahmenbedingungen des widerrufenen Geständnisses mit einer Suggestibilität die ihresgleichen sucht.
Der in jeder Beziehung wehrlose geistig schwerst Behinderte ist dem nicht gewachsen, ab einem bestimmten Zeitpunkt derart wehrlos, dass er sofort seinen Anwalt anrufen will, was K r ö b e r weder zulässt, sondern rigoros übergeht.
K r ö b e r ist, wohl angetrieben von dem Grundsatz seiner eigenen Unfehlbarkeit, da schon längst kein neutraler oder unabhängiger Sachverständiger mehr, er ist lediglich und nur noch, ein nicht so ganz billiger Erfüllungsgehilfe der bayrischen Justiz.
Ulvi K. wird zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Aber hin und wieder, passiert es eben, dass ein Verfahren damit nicht zu Ende ist, dass es für jene, die maßgeblich an der Verurteilung mitgewirkt haben, zu einem dauerhaften stellen der Frage nach dem „WARUM“ führt. K r ö b e r wird auch im Wiederaufnahmeverfahren von Ulvi K. als Gutachter beauftragt. Weshalb? Die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte dazu geführt, dass – eine andere Möglichkeit gibt es tatsächlich nicht – dieses Gutachten von K r ö b e r zerrissen worden wäre. Das will man natürlich nicht. Also eröffnet man K r ö b e r so die Möglichkeit, wenn auch nur bedingt, einigermaßen unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Zu diesem Zeitpunkt aber hat K r ö b e r schon M o l l a t h eingeholt. Es gehört wohl zu den Besonderheiten von K r ö b e r, hier auch noch eine Tagung anzusetzen im 17. Forensischen Fallseminar und da dann den Tagungspunkt „Unser Gustl: Realität, Wahn Justiz und Medien“ anzukündigen und sich selbst als Referent anzugeben.
Auch im Wiederaufnahmeverfahren hält er an seinem Gutachten weiterhin fest. In der Zeit kann man dazu lesen, „im Lichte neuer Forschung und nun bekanntgewordener Fakten (dem Verdächtigen war von der Polizei ein möglicher Tatablauf vorgehalten worden) „sei es nicht mehr ausschließbar, dass Herr K. ein aussagepsychologisch recht gutes,, aber falsches Geständnis vorzubringen imstande war“.
Dies ist natürlich ein schlechter Witz. K r ö b e r hatte alle Vernehmungen von Ulvi K. vorliegen. Das Ulvi K. ein Tatablauf vorgehalten wurde und mit diesem strukturiert erarbeitet wurde, ergibt sich zwingend aus diesen Vernehmungen. K r ö b e r versucht sich zu retten und reitet sich damit zugleich immer tiefer in seine abstruse Vorstellungswelt, getragen von seiner angeblichen Unfehlbarkeit. Er versucht es nunmehr taktisch. In dem Beitrag „Unter Anklage“ ist ausgeführt: „Kröber sagt: „Die Qualität der Aussage war hoch. Ulvi K. zu verurteilen war ein juristischer Fehler. Ein aussagepsychologisches Gutachten allein darf einem Gericht bei Mordverdacht nicht ausreichen.“ Doch er halte es bis heute für „die wahrscheinlichste aller Varianten“, dass K u l a c Peggy getötet habe. Ulvi K. zu verurteilen, war also nunmehr der Fehler des Gerichtes.
Es wird sicherlich kein Fehler des Landgerichtes Berlin sein K r ö b e r zu verurteilen.
- §§§§§§§§§§§§§§
Mein Kommentar
- Ich habe in den Text nicht eingegriffen, obwohl mich die Schriftsperrung der Eigennamen und mancher emotionaler Unterton stört, auch wenn er verständlich ist.
- Die Originalakten sind mir nicht zugänglich. Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt korrekt wiedergegeben wurde. Über den „Mordfall Peggy K.“ wurde vielfach in den Medien berichtet. Ich habe damals einige Berichte gelesen, sie aber nicht mehr in greifbarer Erinnerung.[3] Darum konzentriere ich mich auf die „Merkwürdigkeiten“, die beim dargestellten Sachverhalt auffallen und setze sie zu meinen Erfahrungen mit Gutachten und Gutachtern in Beziehung. Dazu kommen meine Erfahrungen als Polizeipfarrer mit diversen Mordfällen, den SOKOs und dem Vorgehen mir bekannter Kriminalbeamter.
- Die „Merkwürdigkeiten“
3.1 Der Zeitpunkt
Da gibt es zunächst den ungelösten Widerspruch über die Zeit, zu der Peggy zuletzt gesehen wurde: auf dem Heimweg von der Schule oder noch spät abends? Der Text erklärt die Festlegung auf den ersten Termin so: „Diese gründen sich darauf, dass im Zuge der Ermittlungen, eben jener Zeitpunkt „auf dem Heimweg von der Schule“ konstruiert werden musste, damit man einen Täter der Öffentlichkeit präsentieren konnte.“ Diese Schlussfolgerung halte ich ohne Überprüfung der Zeugenausagen für nicht zwingend, aber durchaus für möglich.
Weiter heißt es: „Peggy ist, nach Ansicht der Ermittler, plötzlich an jenem Tag, dem Tag ihres Verschwindens unmittelbar nachdem sie den Bus verlassen hat, auf Ulvi K, getroffen. Das Alibi von Ulvi K. er habe einem Bekannten beim Holz machen geholfen, wird von den Ermittlern schon im Vorfeld mit allen Möglichkeiten angegangen. Es wird gegenüber allen, die die Angaben von Ulvi K, bestätigen, soweit es nur möglich ist, unterstellt sie hätten sich bezüglich des Tages geirrt etc..“ Ein, wenn es stimmt, sehr merkwürdiger Umgang mit Zeugenaussagen.
Dann kommt noch die Mutter von Manuel S.[4] ins Spiel, ihr, „die sich urplötzlich daran erinnern will, sie habe Ulvi K. auf einer Bank sitzen sehen, am Tag des Verschwindens von Peggy K und die nachweislich gelogen hat, kommt nunmehr eine tragende Bedeutung zu. Denn es ist tatsächlich das überaus enge Zeitfenster, dass den Ermittlern ganz erhebliche Probleme bereitet. Denn nur dann, wenn Peggy K. unmittelbar nach dem verlassen des Busses verschwunden ist, besteht die Möglichkeit Ulvi K. als Täter zu präsentieren“.
Ich denke an einen Kriminalbeamten, der einen Verdächtigen mit unsicherem Alibi im Auto durch die fragliche Gegend fuhr, bis dieser sagte: Hier ist das Haus, in dem das Außenlicht anging und ein Besucher verabschiedet wurde. Der Beamte stieg aus, klingelte und überprüfte die Angabe und der Verdächtige hatte ein Alibi. Der Beamte sagte mir, er sei froh gewesen, dass er den Verdächtigen vom Vorwurf entlasten konnte.
3.2 Die Verdächtigen
Das Vorgehen der ersten Sonderkommission (SOKO) ist völlig normal für solche Fälle. Sie arbeitet den „Fall“ nach den hierfür vorgesehenen Rastern ab. Abklärung des familiären Umfeldes, Befragungen etc.. Im Rahmen dieser Ermittlungen, die zu diesem Zeitpunkt wohl noch vollkommen offen geführt werden, geraten dann mindestens zwei Verdächtige in den Focus der Ermittler.
Der eine Verdächtige ist Manuel S. der andere Ulvi K..
Zu Ulvi K. lesen wir, er sei ein geistig schwerbehinderter junger Mann, ein Geschichtenerzähler, liebenswert, stets freundlich und in einem liebevollen Zuhause großgeworden. Man kann schon sagen, dass er verhätschelt wurde. Er gerät in den Focus der Ermittlungen, weil es hin und wieder mal zu sexuell motivierten Handlungen gekommen sein soll, mit anderen Kindern. … Ulvi K. wird dann wie viele andere in Lichtenberg auch befragt, hinsichtlich des Verschwindens des Kindes. Ulvi K. hat für den Tag ein lückenloses Alibi, insbesondere ab dem späten Nachmittag.
So weit, so gut. Nun kommen die Besonderheiten, für die man Erfahrungen mit geistig behinderten Personen haben muss. Absolut nicht untypisch ist das beschriebene Verhalten: Der Geschichtenerzähler Ulvi K. freut sich immer darüber wenn an ihm Interesse gezeigt wird. Das findet er gut. Er ist gerne jemand, der wichtig ist, wichtig sein will. Natürlich kann er weder verstehen noch kann er es begreifen, dass das jetzt gerade der falsche Zeitpunkt ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der sexuell motivierten Handlungen, die keineswegs gravierend sind, man Handlungsbedarf sieht. Man muss auch wissen, dass diese Handlungen gerade bei einem geistig behinderten Jungen kein Verbrechen, sondern allenfalls öffentlichesÄrgernis sein können; genannt werden exhibitionistische Handlungen. Ich verstehe schon, dass die Ermittler die auschmückenden Erzählungen von Ulvi K. überprüft haben, sie haben nur nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Im Text: Denn eines zwingt sich geradezu jedem auf, dass das was Ulvi K. erzählt nicht stimmen kann. Die Ermittler blenden dies vollständig aus. Ulvi K. erzählt, er habe am Donnerstag vor dem Verschwinden mit dem Kind „Verkehr gehabt“. Selbstverständlich findet eine grandiose Spurensicherung an dem Ort, der Wohnung von Ulvi K. statt und es wird nichts gefunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist klar, es stimmt nicht was er erzählt. – Jedenfalls sind seine Aussagen mit Vorsicht zu nehmen. Dies geschieht offensichtlich nicht, von Seiten der Soko Peggy einer der gravierendsten Ermittlungsfehler überhaupt.
Zum anderen Verdächtigten, Manuel S., nur so viel: „Manuel S. ist an dem Tag des Verschwindens von Peggy K. im Urlaub, er hat Geburtstag. Selbstverständlich hat er im Gegensatz zu Ulvi K. … ein Auto, kein Alibi, Ortskenntnis und hinzu tritt noch, dass er betrunken gesagt haben soll, er habe etwas mit der verschwinden des Kindes zu tun und als Mitglied der Feuerwehr war er auch an der Suche nach dem Kind beteiligt. Das würde bei neutralen Ermittlungen ihn selbstverständlich in den Focus der Ermittlungen rücken.“
Da hätten doch bei der SOKO alle Alarmglocken läuten müssen.
Stattdessen erfolgen „hochfrequente Vernehmungen, die überwiegend ohne anwaltlichen Beistand …, sondern insbesondere auch über den V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.“
Überwiegend ohne anwaltlichen Beistand – das geht natürlich nicht bei einer nicht zurechnungsfähigen Person, die nicht in der Lage ist, einen Anwalt anzufordern. Damit sind sämtliche „Aussagen“ nicht verwertbar.
Ein „V-Mann, der Ulvi K. ausspähen soll, insbesondere bezüglich seiner Lieblingsworte und seines Verhaltens.“ Äh? Was soll das bringen? Zumindest: welche Qualifikation hat dieser V-Mann für den Umgang mit Menschen mit Behinderung?
„Zwischenzeitlich hat der Geschichtenerzähler in einer Vielzahl von Vernehmungen seine Rolle gelernt. Eine Rolle die er dann aber doch nicht auszufüllen vermag. Irgendwann hält der Wehrlose dann dem Druck nicht mehr stand.“ So kommen auch sonst manche falschen Geständnisse zustande, die sich schließlich als Justizirrtum erweisen; Geständnisse in der Regel von nicht geistig behinderten Verdächtigten.
3.3 Der Gutachter
„Üblicherweise ist es ja auch so, dass man bevor man jemanden vernimmt (soweit Zweifel an dessen Aussagetüchtigkeit bestehen) man diese durch einen Sachverständigen vorher abklären lässt.“ Ja, so sollte es sein. Wenn man ihn erst nach Abschluss der Vernehmungen beauftragt, muss man ihm Ton-, besser noch Video-Aufnahmen von den Vernehmungen zur Verfügung stellen. Doch die gab es offenbar nicht.
Der Kriminalpsychiater Kröber[5] sei einer der „renommiertesten Sachverständigen“. Allerdings wurde er nach dem spektakulären Justizskandal im Fall Mollath vom Strafverteidiger Gerhard Strate[6] als Scharlatan bezeichnet.[7]
Da Kröber die Schuldfähigkeit von Ulvi K. bejaht, obwohl er ihn erlebt hat, darf bezweifelt werden, dass er Erfahrungen mit der Einschätzung von Aussagen von Menschen mit Behinderung hat.
Ich selber habe das Gutachten eines Universitätspsychiaters zerrissen, der – in diesem Fall – keine Ahnung hatte von geistigen Behinderungen, vom Betreungsrecht, vom Kindschaftsrecht und auch nicht – wie sollte er auch – von Religionswissenschaft.
Noch ein anderer Gutachter wird genannt, doch der kam nicht zum Zuge: „Es erfordert viel Zeit, die Entwicklung eines Konzeptes, eine analytische Vorauswertung und vieles mehr. Kröber der zunächst nur für die Fragestellung der Aussagetüchtigkeit von Ulvi K. beauftragt worden war, reißt den aussagepsychologischen Teil, der an sich von Prof. Steller beurteilt werden sollte aus Zeitgründen an sich und merkt dazu an, er habe diesen Teil in enger Zusammenarbeit mit Prof. Steller gestaltet.[8]“
Für Familiengerichte ist der Vorwurf bekannt: „Es gibt teilweise katastrophale Seilschaften im Rahmen der Auswahl von willfährigen Gutachtern, die nicht wirklich unabhängig und nicht selten unqualifiziert sind.“[9] Dies kann ich auch aus vielen Kontakten mit Familienrichtern bezeugen. Ob dies auch für Strafgerichte gilt, weiß ich nicht, verweise aber auf Anmerkung 6.
3.4 Die Vernehmungen und die Tathergangshypothese
Dass die Vernehmungen nicht verwertbar sein dürfen, habe ich bereits oben genannt, ebenso, dass Ulvi K. beeinflussbar ist und gern eine Rolle spielt, in der er wichtig ist.
Was bedeutet nun der Vorwurf an die Untersucher, sie hätten eine Tathergangshypothese gehabt?
Dass die Beamten aufgrund des Anfangsverdachtes und des Verlaufs der Vernehmungen sich hypothetisch überlegt haben, wie die Tat abgelaufen sein könnte, ist normal und nicht vorwerfbar. Sie hätten allerdings wissen müssen, dass solche Hypothesen dazu anregen, sie zu bestätigen und die Vernehmungen darauf abzustellen – was im Falle eines suggestiblen Verdächtigen verheerend ist – bis hin zum falschen Geständnis, das die Richtigkeit der Hypothese besiegelt. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten, der Polizei, ausschließlich Belastendes zu sammeln, sondern auch Entlastendes.[10] Hier hat die Polizei eindeutig versagt. Sie hätte auch Alternativhypothesen entwickeln und überprüfen müssen. Doch sie hielten an der einmal gefassten Meinung fest und ihre suggestiven Befragungen eines suggestiblen und intellektuell überforderten Verdächtigen führten nach der Methode „Koste es, was es wolle!“ zum Erfolg. Auf der Stecke blieben Ulvi K. und das Ansehen von Polizei und Justiz. Professionalität sieht anders aus.
Fußnoten
[1] photo: dierk schäfer https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8577129580/in/photolist-e4W2Nu-eUwpJz-eFwbAF-9qTBFY-aeV1Qr-dazZzF-SYmJus-6GeiLT-b2vhPR-bbiFuF-bG5R9M-eXVsqf-2xkZyn-bG5Rn2-fKmADY-7pEiJH-23BBhJz-4xUoEW-7avxJX-dDzzw1-RYfVGm-2aXRbu5-od91Yu-pP6S15-iHtppd-7bJsTr-7m8sLy-qhZaUN-oCE1dg-4BSzc1-bbnoaV-kghxsP-BTx6au-bmNJzt-hTcFse-dMW6zm-7azkaW-4mKe5h-9bbsAt-jqkWMA-q7aTqG-aBso6t-6jG2Ba-fp9wXX-Wn8iB2-f2WdMo-bQAapn-WiQ8Kb-rhPg2a-oUSKei
[2] Der Text ist auch hier zu finden, ich habe den Link aber nicht überprüft: https://www.facebook.com/ulvi.kulac.9/photos/a.321451884719138/991890901008563/?type=3&__xts__%5B0%5D=68.ARCZkyCsAjTkogrcvQc-m1wesVHCqucGGwBIcncYmE_fzWvP8LDU3I4D6NU6Wd9ti8OhvIh_f9jO6cOUZYDIaiw7zJplhnUX0AALi82SFvQvQOGlvpzmHRE2ejgWzbJfr9cmibtIe3UsD3iIRxxpbY-czqK3F2zivQcPNnEvXmYVDEDfuSB5wcOMFOa3nd6tZ_QUP5xGsT-_aGdaSu7d1-MW_6Z19P934NyUvpALf1xf6M09vTy2k4anVa-aSzV_UDaOQHMEYAS5SkML9hfN6wAlu3odLMRVakpvkR-1L94-TK1tRvSuHChCdosw1a42xT80sUOrytH36uMeI009NGo&__tn__=-R
[3] Bei Wikipedia ist der Fall und eine Fülle von Mediennachrichten aufgeführt. Ich habe sie für diese Darstellung nur flüchtig eingesehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Peggy_Knobloch . Eine ausführliche Darstellung des Falles ist auch unter http://www.ulvi-kulac.de/index.html zu finden.
[4] Die Mutter eines Verdächtigten kann wohl kaum als unvoreingenommene Zeugin angesehen werden, wenn sie zur Belastung eines anderen beiträgt.
[5] „nach mehreren spektakulären Justizfällen hat Kröber bei der Begutachtung von Straftätern mitgewirkt. Im Fall Peggy Knobloch kam er in einem Gutachten zum Ergebnis, dass das widerrufene Geständnis des Angeklagten Ulvi Kulaç glaubwürdig sei; Kulaç wurde 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt,[4] nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens im April 2014 jedoch freigesprochen.[5] Christoph Lemmer, Co-Autor des Buches Der Fall Peggy, ist der Ansicht, dass Kröber von der Polizei unvollständig und falsch informiert worden sei. Anders als von Kröber dargestellt, habe es durchaus eine Tathergangshypothese gegeben, auf deren Grundlage die Polizei ein Geständnis habe suggerieren können.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kr%C3%B6ber#Im_Fall_Peggy_Knobloch
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Strate
[7] Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate warf Kröber im November 2013 im Zusammenhang mit seinen Äußerungen zum Fall Mollath „Verfälschung der Wahrheit“ sowie „Realitätsverlust“ vor. Auch in seinem 2014 erschienenen Buch „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ beschäftigt sich der Hamburger Strafverteidiger mit dem Gutachten Hans-Ludwig Kröbers. Unter der Überschrift „Die Allzweckwaffe aus der Hauptstadt“ schreibt er: „Grundsätzlich fällt auf, dass sich die Arbeitsergebnisse des Hans-Ludwig Kröber mit den mutmaßlichen Wünschen seiner Auftraggeber nicht nur in diesem Falle decken. Die von Wilfried Rasch kritisierte Anpassungsbereitschaft der forensischen Psychiatrie an die politisch jeweils vorherrschende Meinung zeigt sich auch im Kleinen, nämlich in dem sicheren Gespür des beauftragten Psychiaters für die Erwartungen des Auftraggebers.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kr%C3%B6ber#Gustl_Mollath
[8] Prof .Steller ist nun tatsächlich ein Fachmann für Fragen der Suggestion und unsachgemäßer Beweisführung. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/ Er war auch ein wichtiger Gewährsmann für das Gutachtenurteil des BGH „11. Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten StPO § 244 IV 2, Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten), abgedruckt in aus NJW 1999, Heft 37, S. 2746-2751
[9] https://www.welt.de/wirtschaft/article169405842/Filz-bei-Gericht-treibt-Kosten-bei-der-Scheidung.html
[10] Dies im Unterschied zum Parteienprozess in den USA.
Wen wundert’s? Seelische Krüppel haben auch in den Kirchen Karrierevorteile.
Manche scheinen nicht einmal zu wissen, was Anstand ist.
Wenn aber jemand in einer menschlich schwierigen Situation hilfreich ist, macht er sich verdächtig. Dazu weiter unten.
Wer den Artikel „Sexuelle Gewalt in der Kirche: Angst vor der Wahrheit“[1] liest und keine Ahnung hat, dass es bei Kirchens nicht anders zugeht als in anderen Chefetagen, die bereits mit der Führungsnormalroutine überfordert sind, der mag sich noch wundern. Nicht erst seit der Heimkinderdebatte kenne ich diese Charakterschwächen – oder soll man gar von fehlendem Charakter sprechen? Da wurden die Heimkinder nach Strich und Faden von der unheiligen Allianz von Staat und Kirche über den Runden Tisch gezogen. Betroffenheitsgestammel[2] gab es auch damals. So nun auch beim Missbrauchsskandal. Der schlägt höhere Wellen, als die Misshandlungen und Demütigungen in den staatlichen, meist aber kirchlichen Heimen. Denn „sex sells“ auch hier und macht Schlagzeilen. Und wieder gibt es die Abwehrreflexe. Man marschiert getrennt, jede Landeskirche für sich, das lässt Beinfreiheit im Umgang mit Opfern, die man auch besser gar nicht selbst zu Wort kommen lässt. Man weiß doch schon, was die brauchen. Entschuldigungen und allgemeine Aufarbeitung. Das erste gibt’s umsonst, für die Aufarbeitung gibt man – nicht gerade gern, aber notgedrungen – Geld aus[3]. Sogar Aufarbeitung von außen wird erwogen, hält auch sie immerhin die Opfer auf Abstand – und ihre Forderungen nach rechtlich einklagbarer Entschädigung. Man wird wohl auch – wieder jede Landeskirche für sich – „Missbrauchsbeauftragte“ ausgucken. Ein wichtiger aber undankbarer Job. Doch wer der vox populi und den Medien folgend, von hoher Position danach ruft, profiliert sich als das gute Gewissen der Kirche.[4] Die Predigt der Bischöfe Ulrich und Fehrs zum Ahrensburger Missbrauchs-Skandal war allerdings eher peinlich.[5] Schön, wenn man sich am Palmsonntag auf den demütigen Palmesel-Jesus berufen und „Erbarmen“ als Lösung anbieten kann, Erbarmen auch für das Versagen der Institution.
Auffiel der damalige bayrische Landesbischof. Er setzte sich für ein Missbrauchsopfer ein. Wie kam er dazu? fragten sich die Richter beim EKD-Gericht, rügten die seelsorgerliche Begleitung durch den Landesbischof während des Disziplinarverfahrens und stellten die Ordnung wieder her. „Das Gericht unterstellte dem Bischof, es ginge ihm lediglich um die Verurteilung des Angeschuldigten“[6]. Der Täter plauderte mit den Richtern, das konsternierte Opfer war zwar extra angereist, wurde aber gar nicht erst angehört.[7] Auch das VELKD[8]-Gericht scheint aus furchtbaren Juristen zu bestehen: »Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor „schwerwiegende Amtspflichtverletzungen“ vorgeworfen und beim unabhängigen Kirchengericht seine Entfernung aus dem Dienst beantragt. Das Kirchengericht dagegen hatte Mitte November das Verfahren gegen H. ohne Beweisaufnahme eingestellt. Eine „Entfernung aus dem Dienst“ sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit „nicht gerechtfertigt“, hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Missbrauchsopfer hatten die Einstellung kritisiert.«[9]
Wenn ich an den Palmsonntagsgottesdienst der Nordkirche denke … Da ist doch der Münchner Erzbischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, dichter am Problem: Er räumte »Versäumnisse der Kirche bei der Aufklärung der Fälle ein. „Wir haben versagt, und wir waren wie in einem Verblendungszusammenhang: nicht hinsehen wollen, nicht wahrhaben wollen, was geschieht, es kleinreden, es nicht anhören, all das ist immer wieder geschehen“, sagte er am Sonntag bei einem Gottesdienst in München.«[10]
Ob er es ehrlich meint? Wer weiß das? Ich will ihm nichts unterstellen. Zumindest weiß er, was erforderlich ist, denn er sieht seine Institution mit dem Rücken zur Wand und reagiert angemessen. Jetzt fehlt nur noch eine angemessene Entschädigungsregelung.
Fußnoten
[1] https://www.zeit.de/2018/47/sexuelle-gewalt-evangelische-kirche-vertuschung-betroffene/komplettansicht
[2] Der Begriff stammt von Helmut Jacob. Nicht wegen seiner Heimerfahrungen trat er aus der Kirche aus, sondern wegen seines in diesen Fragen völlig unsensiblen Ortspfarrers. https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/11/28/ein-nachruf-waere-angemessen-gewesen-doch-die-groesse-zur-demut-hatten-sie-nicht/
[3] Neue Studien, mehr Geld: Wie die Evangelische Kirche sexuellen Missbrauch untersuchen will. Ein Betroffener fragt: „Was nützt es, wenn die Vertuscher nicht bestraft werden?“ twitterte Detlev Zander, Betroffener und Sprecher von „Missbrauch in der Brüdergemeinde Korntal“ #BrüdergemeindeKorntal #Aufklärungsskandal #Aufarbeitung
[4] Hanno Terbuyken twitterte: Ganz ehrlich und ganz persönlich: Ich finde es befremdlich, wenn die #EKDsynode nach dem Bericht zu #missbrauch von Kirsten Fehrs stehend applaudiert. Wem denn? Der Performance der Bischöfin? Der mangelnden Aufarbeitung? Angemessen wäre, erstmal in Scham zu schweigen. Unwürdig.
Das Hamburger Abendblatt veröffentlichte: „Der zur Zeit größte bekannte Missbrauchsskandal der Evangelischen Kirche Deutschlands aus Sicht einer Pastorin und Missbrauchsüberlebenden.“ Zitat: »Frau Bischöfin Fehrs: „Und auch wenn ich zu der Institution gehöre, die den Täter ungewollt geschützt hat und so schwerfällig aufklärt.“« Diese Umschreibung ist unerträglich. Wollen die höchsten Vertreter unserer Kirche mit so einer Aussage: „Täter ungewollt geschützt“, aus den „Schleifen der Selbstrechtfertigung“ herauskommen? http://www.stimme-der-opfer.de/new/Ahrensburger_Missbrauchsskandal_Artikel_Mai_2012.pdf
[5] Man kann diese Dialogpredigt auf youtube nacherleben: https://www.youtube.com/watch?v=pDLEQ36BrFk , die Tonspur lässt etwas zu wünschen übrig, dennoch wird das typisch kirchliche Geschwiemel hier deutlicher als im Predigtnachdruck: https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/1-april-2012-dialogpredigt-mit-bischof-ulrich-zu-joh-1212-ff/
[6] Bayrische Landeskirche – Was nun? https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/05/4356/ +
[7] Das Opfer wurde von der Vorsitzenden Richterin auf die Nachfrage, warum sie nicht aussagen durfte mit der Antwort abgefertigt: »Das war nicht unser Thema. https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Evangelisch-Lutherische_Kirche_Deutschlands
[9] https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/kirchenamt-fordert-neues-gerichtsverfahren-gegen-ahrensburger-ruhestandspastor/
[10] https://www.welt.de/vermischtes/article184085062/Kardinal-Marx-ueber-Missbrauch-Wir-haben-versagt.html?wtrid=socialmedia.socialflow….socialflow_twitter
Foto: Dierk Schäfer
Schweigen sieht nach Vertuschung aus.
Die hannoversche Landeskirche scheint sich am Papst zu orientieren. „Es sei besser, zu diesen Dingen nicht ins Detail zu gehen, kein Wort werde er dazu sagen, der Text spreche für sich selbst, man möge ihn lesen und eigene Schlüsse ziehen, danach – vielleicht – werde er sprechen, der Papst.“[1] Die Details aus der Landeskirche gibt es wohl. Sie werden anscheinend in einem „Kommissionsbericht“ genannt, doch der wird zurückgehalten. Warum?
Ist es ein Wunder, wenn ehemalige Heimkinder aufgebracht sind und sich drastisch äußern, wie es Herrn Kronschnabel in seinem Mail tut?
Ich frage mich, wie lange die Kirchen ihren Vorzugsplatz für Negativmeldungen in den Medien noch behalten wollen. Sie geben sich alle Mühe. Umsichtige Führung sieht anders aus.
Hier das Mail, das mir für den Blog freigegeben wurde.
———- Forwarded message ———
From: Mail von E.K. <e.kronschnabel@googlemail.com>
Date: Do., 6. Sep. 2018 um 15:08 Uhr
Subject: Re: Kommissionsbericht
To: <Rainer.Mainusch@evlka.de>
Sehr geehrter Herr Doktor Mainusch,
besten Dank für Ihre Stellungnahme.
Die Opfer haben kein großes Zeitfenster, wie Sie es sich wünschen. Die biologische Uhr arbeitet für die Seite der Täternachfolger, trotzdem sollte die Landeskirche sich um eine zeitnahe Entscheidung und deren UMSETZUNG bemühen. Zeitnahes Arbeiten bewies Ihre Abteilung bei der Gestaltung des menschenverachtenden Fragebogens. Wer Opfern solche Schläge verpasste, hat die Pflicht, zeitnah Rechenschaft in Form des Kommissionsberichtes abzuliefern.
Das Versagen von Diakonie und Landeskirche ist hinreichend bekannt. Zeitraubende Schönfärbereien des Kommissionsberichtes sind also nicht nötig – und würden die Täternachfolgeseite auch in keinem besseren Licht erscheinen lassen. Das biologische Drängen der Zeit kann ich Ihnen gerne durch 4 Fotos von Grabstellen zwischenzeitlich verstorbener Opfer belegen. Wir Überlebenden freuen uns sehr darüber, dass die Verstorbenen wenigstens noch die Almosen erhielten, die die Landeskirche überwies.
Ist Ihnen überhaupt bewusst, dass keines der Opfer einen „Entschädigungsbetrag“ in der Höhe der Jahres-Pension eines Kirchenrates erhielt? Noch lebende Täter (wir kennen noch solche Drecksäcke) bekommen p.a. schon mehr wie ein Opfer erhielt. Dieser Zynismus ist wahrlich christlich-dummfrech. Befriedigend ist es, dass die Menschen die Konzerne mit dem Kreuz im Logo immer häufiger meiden. „Kirche schafft sich selbst ab“ kann man in Sarrazin’s Sprechweise sagen.
Sie können etwas dagegen tun. Geben Sie den Kommissionsbericht zeitnah heraus.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Kronschnabel
Soweit das Mail.
Noch ein unverkürztes Mail aus Australien:
Australien: Laienorden schließt Vergleich mit Missbrauchsopfer
utl: Todkranker 74-jähriger Mann erhält Millionenentschädigung von „Christlichen Brüdern“=
Sydney, 16.8.2018 (KAP/KNA) Ein todkrankes Missbrauchsopfer in Australien erhält von den „Christlichen Brüdern“ eine Entschädigungszahlung in Höhe von einer Million australischen Dollar (umgerechnet 640.000 Euro). Der 74-jährige Paul Bradshaw hatte den Laienorden wegen Missbrauchs verklagt, dem er in den 1950er in Einrichtungen der Gemeinschaft ausgesetzt war. Nach dem vor einem Gericht in Westaustralien geschlossenen Vergleich sagte Bradshaw am Donnerstag gegenüber Medien: „Es ging mir nicht ums Geld. Ich wollte Gerechtigkeit.“
Laut Medienberichten beträgt die Lebenserwartung des Mannes noch maximal sechs Monate. Das Geld werde er seiner Familie vererben, sagte Bradshaw. „Ich habe den größten Teil meines Lebens auf der Straße gelebt. Ich möchte nicht, dass sie dasselbe erleiden müssen wie ich.“ Er hoffe, die letzten Monate seines Lebens in Frieden verbringen zu können.
Die Klage war durch eine Gesetzesreform in Westaustralien möglich geworden, durch die Missbrauchsopfer Klagen auch in lange zurückliegenden Fällen einreichen können. Nach den Worten von Bradshaws Anwalt Michael Magazanik könnte das Urteil eine ganze Klageserie gegen die Christlichen Brüder anstoßen. Allein sein Anwaltsbüro vertrete 60 Betroffene, so Magazanik gegenüber australischen Medien.
Die „Christlichen Brüder“ (Congregation of Christian Brothers) spielen eine zentrale Rolle im australischen Missbrauchsskandal. Der Laienorden hat aus Sicht der staatlichen Missbrauchskommission beim Schutz von Kindern „komplett versagt“. Den „Christlichen Brüdern“ sei der sexuelle Missbrauch in ihren Waisenhäusern in Westaustralien seit Jahrzehnten bekannt gewesen, ohne dass sie gegen die „systematischen Misshandlungen“ vorgegangen seien.
(ende) gut/gpu/
Fußnote
[1] CHRISTIAN GEYER, Und sagte kein einziges Wort, FAZ, 5.9.18, S. 9 – Dort auch: »„Das Schweigen der Hirten“ heißt eine ZDF-Dokumentation, die dies beklemmend nahelegt.«
Die Vergewaltigung eines Kindes durch den Rechtsstaat
Erinnern Sie sich noch an den Vorfall? „Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?“[1]
Diese Frage hatte ich zwei Tage zuvor per Mail an den Lt. Polizeidirektor Mario Schwan gerichtet.
Heute erhielt ich die Antwort per Mail, die ich, wie angekündigt, hier im Blog veröffentliche:
Meine Einschätzung: Die Frage in meinem Mail war absichtlich allgemein gestellt. „Es lag keinerlei Gefahr im Verzug vor. Ist – ganz allgemein gefragt, und im Blick auf eventuell kommende Einsätze – die Polizei im Zuge der Amtshilfe verpflichtet, erkennbaren Widerstand (noch dazu eines Kindes) mit körperlicher Gewalt zu brechen? Kann (ich frage nicht: sollte) der Einsatzbeamte sich in solchen Fällen das Remonstrationsrecht berufen?“
In der Antwort verweist der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan
- auf ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren. (Gegen wen, würde ich gern wissen.) Dessen Details jedoch werden durch eine Antwort auf meine generelle Frage nicht beeinflusst.
- nimmt er Bezug auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministerien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“. Deswegen also keine Stellungnahme zum Fall Helbra. Doch nach dem konkreten Fall Helbra hatte ich nicht gefragt, sondern eine allgemein-berufsethische Frage gestellt, ob sich ein Beamter im Zuge der Amtshilfe bei einem Einsatz auf das Remonstrationsrecht berufen könne, wenn er nur mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden kann, auch wenn keine „Gefahr im Verzug“ besteht und ein Kind erkennbar Widerstand leistet.
Das Remonstrationsrecht wird zur Pflicht, wenn der Beamte an der Rechtmäßigkeit der geforderten Diensthandlung zweifelt. Dann sind mehrere Phasen vorgesehen, sofern die Anweisung weiterhin aufrecht erhalten bleibt.
- Die Remonstration gegenüber dem direkten Vorgesetzten/Anweisungsberechtigten,
- die Remonstration beim übernächsten Dienstvorgesetzten. Hat der Beamte damit keinen Erfolg, so hat er der Anweisung zu folgen, ist aber persönlich nicht haftbar zu machen. Es sei denn, die Befolgung der Anweisung wäre eine Verletzung der Menschenwürde.
Der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan hätte es sich mit seiner Antwort leicht machen können, wenn er geschrieben hätte, selbstverständlich stehe jedem Beamten das Recht auf Remonstration zu, wenn er die Rechtmäßigkeit einer Anweisung bezweifle. Doch es war ihm wohl zu heikel, überhaupt auf das Thema Remonstration einzugehen. Also der bequeme Hinweis auf ein laufendes Verfahren.
Doch nun zum Fall Helbra: Nach den Medienberichten haben die Beamten gezögert, angesichts des Widerstandes des Mädchens mit der Aktion fortzufahren. Erst der Gerichtsvollzieher habe auf Vollzug bestanden. Sollte dies zutreffen, so kann das Zögern der Polizeibeamten als hilfloser Versuch einer Remonstration verstanden werden, hilflos, weil sie in der Hektik der Situation den Gerichtsvollzieher nicht nur als legalen Auftraggeber, sondern als Dienstvorgesetzten gesehen hätten. Doch nur ihm gegenüber wäre die Remonstration richtig adressiert gewesen. So bekam der Dienstvorgesetzte[2] nicht die Gelegenheit, den ungeheuren Imageschaden zu erkennen, der durch ein gewaltsames Vorgehen gegen ein Kind, das sich mit all seinen Kräften wehrt, unfehlbar eintreten muss.[3] Der Dienstvorgesetzte hätte erkannt – erkennen müssen – dass ein solches Vorgehen in der öffentlichen Meinung als herzlos angesehen werden würde, und dieses auf die Polizei zurückfällt, nicht auf die grauen Eminenzen im Hintergrund, 1. den Gerichtsvollzieher, 2. – nicht vor Ort – den Familienrichter.
Mir ist der Hinweis auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministerien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“ wichtig, denn eine politische Bewertung von Gewaltmaßnahmen gegen Kinder könnte ein Hoffnungsschimmer sein. Für die Polizeibeamten und den Gerichtsvollzieher war offenbar nicht erkennbar, dass auch ein Kind Recht auf Beachtung seiner Menschenwürde hat, die nicht verletzt werden darf. Die Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt bei den Gegnern immer auf das Argument, diese seien durch die allgemeine Menschenwürde-Garantie mit abgedeckt. Das Beispiel von Helbra zeigt das Problematische dieser Meinung. Kinderrechte gehören explizit als Menschenwürde-Anspruch ins Grundgesetz.
Damit dürfte auch der Horizont mancher Familienrechtler erheblich geweitet werden.
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/12/die-vergewaltigung-eines-kindes-und-der-rechtsstaat/
[2] Ich nehme an, er war nicht anwesend.
[3] Der dokumentierende Vater war erkennbar und hat sich verbal eingemischt. Hier hätten alle Warnlampen aufblinken müssen.
Als hätte er’s gekannt: das „Pietisten-Reskript“
Doch das lokal bedeutsame Schriftstück hat Wilhelm Busch[1] wohl nicht gekannt, denn seine Wege führten nicht ins Schwabenland. Vermutlich aber hätte er, der antiklerikale Künstler, die „Frommen im Ländle“ mit seiner Feder aufgespießt, wie er es besonders mit den Katholiken tat. Mit Petrine und Pauline hat er aber beide Konfessionen durchaus mit seiner Karikatur charakterisiert.[2]
Doch zum „Pietisten-Reskript“: Es stammt von 1734 und prägt die evangelisch-württembergische Kirche bis heute. „Das Reskript hat dem sich immer weiter ausbreitenden Pietismus ein verantwortliches Eigenleben innerhalb der Kirche ermöglicht und dadurch einer separatistischen Absonderung gewehrt. Der Pietismus bekam offiziell Heimatrecht in der Landeskirche. Er konnte sich fortan mit seinen besonderen Anliegen entfalten und wurde zu einem Element württembergischen Kirchenwesens“. Das Reskript wurde am 22. Dezember 1993 feierlich erneuert. Dieses Element württembergischen Kirchenwesens entfaltet seine besonderen Anliegen in vielfacher Weise. Es dominiert die Landessynode[3]. Bei aller Wertschätzung, die auch ich den Pietisten entgegenbringe, ist diese Dominanz doch zuweilen penetrant, und ich fühlte mich kürzlich mal wieder an eine Zeichengeschichte von Wilhelm Busch erinnert: „Der unverschämte Igel“. [4]
Wer jetzt eine Parallelen zur derzeitigen Willkommenskultur sehen will, mag das tun. Doch hier handelt es sich um schwäbische „Allda-Hiesige“, die in besonderer Weise von ihrem Heimatrecht Gebrauch machen und bibeltreu, wie sie nun einmal sind, ihre Synodalmehrheit nutzen. So verhinderten sie am 29. November letzten Jahres die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare[5], von kirchlicherTrauung war nicht einmal die Rede. Es handelt sich um ein Regionalmonopol für den göttlichen Segen. Schließlich steht die Synode mit ihrer Blockade fast allein da: lediglich die evangelischen Kirchen Bayern und Schaumburg-Lippe haben ähnliche Beschlüsse zur Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Paare aus den Gemeinden erlassen[6], alle anderen Kirchen der EKD sind tolerant.
Die Bildergeschichte wird hier nur verkürzt wiedergegeben. Bei Wilhelm Busch endet sie in seiner derb-drastischen Manier. Das will ich den Pietisten nicht wünschen, es wäre auch ein eher illusorischer Ausgang.
Fußnoten
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Busch
[2] Aus: Wilhelm Busch, Pater Filuzius. Tante Petrine ist üppig, behäbig und katholisch, Tante Pauline ist mager, spitz und evangelisch. Die Zeichnung diente meinem katholischen Kollegen und mir zur Selbstvorstellung in gemeinsam geleiteten Seminarrunden. Der Witz dabei war eine unsere körperliche Ähnlichkeit mit den Figuren (damals!).
https://de.wikipedia.org/wiki/Pater_Filuzius Mittwoch, 22. Juni 2016
[3] Das ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche https://www.elk-wue.de/wir/landessynode/
[4] http://www.zeno.org/Literatur/M/Busch,+Wilhelm/Bildergeschichten/Hernach/Der+unversch%C3%A4mte+Igel
[5] https://www.elk-wue.de/pressemitteilung/29112017-landessynode-keine-23-mehrheit-fuer-oeffentliche-segnung-gleichgeschlechtlicher-paare/
[6] https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.evangelische-kirche-in-wuerttemberg-glockengelaeut-auch-fuer-homosexuelle-paare-gefordert.68dffb97-45d4-4026-a602-98382bc97eca.html
Deutschland – Rabenvaterland
Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.
Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:
Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Opfer fallen könnte, ist eine unerträgliche Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jungen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung sexuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates gewesen, für das Kind da zu sein. Die Behörden und Gerichte hätten den Jungen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Familie als Einheit, der Staat hat sich zurückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mittel sein, wenn Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes drohen. [1]
Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:
- Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
- Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
- die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.
Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.
Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.
Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.
Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]
An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:
Strukturfehler beim Kinderschutz
Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachlässigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mittlerweile selbst eine Aufarbeitung angekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.
Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?
Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Strukturfehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.
Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.
Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.
Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.
Deutschland – ein Rabenvaterland.
Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).
Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.
Fußnoten
[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1
[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html
[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419
[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html
Weihnachtslieder in einem Land „religiöser Ahnungslosigkeit“
„Das Christentum ist weitgehend zur Folklore verkümmert. Nur noch eine Minderheit der deutschen und westeuropäischen Christen weiß, warum Feste wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten gefeiert werden und was der Advent – außer dem Adventskranz – bedeutet. Es herrscht religiöse Ahnungslosigkeit“schreibt Michael Wolffsohn, deutsch-israelischer Historiker und Publizist am 5. Dezember.[1]
Meine Aufmerksamkeit war geschärft durch die häufige Erwähnung unserer großen Distanz zur noch mittelalterlichen Vorstellungswelt Luthers. Den hatte die Frage nach dem gnädigen Gott umgetrieben, wie es beim diesjährigen Reformationsgedenken ganz richtig herausgestellt wurde. Doch ohne die Furcht vorm Fegefeuer und dem Jüngsten Gericht verliert die Frage ihre Brisanz und ein Gott wird nicht mehr geglaubt, der wie ein deus ex machina, als Akteur ins Weltgeschehen wunderhaft eingreift. »Vor der Moderne beziehungsweise Säkularisierung fragten die vom Leid betroffenen Menschen: „Weshalb hat Gott das zugelassen?“ Seit der Säkularisierung fragen sie: „Wo war, wo ist Gott?“, und „wissen“ sogleich die Antwort: „Es gibt ihn nicht“, oder „Gott ist tot“.«[2]
Doch in den Weihnachtsliedern ist dieser Gott präsent. Lassen wir mal den kitschigen Teil beiseite, wo das „Christkindlein“ brav-reflexhaft[3] auf den Klang der Glocken reagiert: “tut sich vom Himmel dann schwingen eilig hernieder zur Erd’“. Nein, ich denke an die dogmatisch korrekten Lieder. Wer außer den Theologen versteht denn noch, was da gesungen bzw. in den Kaufhäusern abgedudelt wird? „Welt war verloren, Christ ward geboren“. Und dann die ganze Herrschaftsmetaphorik: „Der Herr der Herrlichkeit“, „O, lasset uns anbeten, den Kööööönig“. Ist da vom Gott-König Bhumibol die Rede? „Er ging aus der Kammer sein“; ein Kammerherr? in seiner Präexistenz? Nein, aus „dem königlichen Saal so rein“ – „uns allen zu Frommen“, was ist denn das nun wieder? Das Schiff, das da „geladen“kommt, erklärt immerhin, was da geladen ist, doch dann soll man „sterben und geistlich auferstehn“, was heißt denn das? „O Jesu, Jesu setze mir selbst die Fackel bei“; äh? „Dein Zion streut dir Palmen und grüne Zweige hin“, da muss man ja Gedankensprünge machen, selbst wenn man bei Matthäus 21,8 nachgeschlagen hat. „Tochter Zion“; ja, das singt man so, doch wer ist diese Tochter? Die Jungfrau, die „durch den Dornwald“ ging? Lauter Fragen. „Von Jesse kam die Art“; Jesses, ich versteh’s nicht; ist das Jesus? „Ich lag in tiefster Todesnacht“, na ja, so stressig ist Weihnachten dann doch nicht. „Sünd und Hölle mag sich grämen, Tod und Teufel mag sich schämen“, soll’n sie ruhig. Das Bild vom „Vater im Himmel“ wird ja immerhin kompensiert durch die „Gottesgebärerin“, doch welche Rollenaufteilung?! Was sagt Frau Schwarzer dazu?
Warum singen die Leute Texte, die sie nicht verstehen, die nach ihrer Logik „Un-Sinn“ sind? Hat es zu tun mit den kitschigen Engeln? Sie sind „hereingetreten, kein Auge hat sie kommen sehn, sie gehn zum Weihnachstisch und beten, und wenden wieder sich und gehn“. Da werden Kindheitserinnerungen wachgerufen, Baum und Gabentisch bekommen göttliche Weihe – dann gehen die Engel wieder und wir können endlich die Geschenke auspacken. Aber „Gottes Segen bleibt zurück“.
Da wurde Gott Mensch – wurde ein Mensch Gott. Wen interessiert das noch außer den Theologen und einigen „religiös-Musikalischen“?
Bleibt nur die Hoffnung auf den Heiligen Geist, den Geist, der unabhängig von wandelbaren Geschichten und Gottesbildern, uns den Frieden nicht aus den Augen verlieren lässt.
Fußnoten
[1] Michael Wolffsohn, Im Land herrscht „religiöse Ahnungslosigkeit“, http://www.schwaebische.de/politik/inland_artikel,-Im-Land-herrscht-%E2%80%9Ereligioese-Ahnungslosigkeit%E2%80%9C-_arid,10780096.html
[2] s. Wolffsohn.
[3] gleich einem Pawlow’schen Hund
Twitterkultur – Keine Diskussion über #Inklusion
Heute, 13.10.2017 13:44 habe ich die Twitter-Mitteilungen 10-17 dokumentiert, die mich über mein Twitterkonto erreicht haben. Lediglich zwei Großaufnahmen von Herrn Trump habe ich aus Platzgründen gelöscht, auch leere Aufzählungszeichen. Eine Zensur fand nicht statt.
Die Datei „Mitteilungen“ bei Twitter weist nicht meine Antworten aus, die ich auf einige der Tweeds gegeben habe. Wer sich die Mühe machen will, kann die aber in meiner Timeline nachlesen. Eigentlich sollte man auf Mitteilungen dieser Art nicht antworten, jedenfalls kein zweites Mal, möchte aber nicht nachgesagt bekommen, man kneife. Doch wenn man ohnehin unter der Gürtellinie angegriffen wird, macht dieser Vorwurf auch nichts mehr aus.
Die meisten Mitteilungen beschäftigen sich mit dem Thema „Inklusion“, zu dem ich zuletzt einen Beitrag auf meinem Blog geschrieben habe, der im Wesentlichen einen Zeitungsartikel wiedergab. Inklusion und der ideologische Mainstream https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/05/inklusion-und-der-ideologische-main%c2%adstream/ Die Kommentarfunktion wurde nicht wahrgenommen. Dort gab es auch Links zu älteren Artikeln über Inklusion, z.B. Inklusion macht Kinder zu Verlierern. https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/07/kinderrechte-inklusion-macht-kinder-zu-verlierern/ Hier gab es zwar Kommentare, doch die waren eher geeignet, die Inklusionsideologen zu verärgern.
Ähnlich wie schon in einem anderen Artikel beschrieben (https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/02/18/die-methodische-zurichtung-des-menschen/ ) hatte auch diesmal „jemand dieser namhaften Twitterer in meinem Profil gesehen …, dass ich – nicht nur, aber auch – Pfarrer bin. Also spielte diese Dame mein Christsein gegen mich aus mit der Behauptung, ich hätte es vor mir hergetragen. Mein Twitter-Profil weist mich aus als „Psychologe/Kriminologe/Theologe | Pfarrer iR. | Blogger https://dierkschaefer.wordpress.com/ : | Kinderrechtspreis 2009 | Psychologische Praxis | Gutachtenerstellung“. Man beachte die Reihenfolge. Doch der Vorwurf „Christ“ verbunden mit dem der Diskriminierung machte Schule. Andere folgten. Ich will das ja nicht gleich Shitstorm nennen, aber unter der Gürtellinie ist das schon.
Die Mitteilungen und Retweets gehen nicht auf die in meinem Artikel genannten Fälle ein, sondern fordern pauschal die Inklusion aller irgendwie behinderten Schüler. Es wird keine Rücksicht auf die Art der Behinderung genommen, keine Rücksicht auf die Auswirkungen auf nicht-behinderte Schüler. Nur am Rande wird auf die fehlenden personellen wie wirtschaftlichen Ressourcen für Inklusion in Regelklassen angesprochen. Ein Tweed hat sogar die Ursache ausgemacht: Die noch bestehenden Förderschulen blockieren die Mittel für die Inklusion in Regelklassen.
Mein Fazit: Twitter eignet sich wegen der Beschränkung auf 140 Zeichen nicht unbedingt als sachliche Diskussionsplattform. Selbst einen eigenen Blog im Hintergrund nutzen manche Zeitgenossen nicht, um differenziert auf Sachprobleme einzugehen. So stellte eine Bloggerin ihren persönlichen Fall von Inklusion offenbar als Blaupause für Inklusion überhaupt dar.
„Manche Leute haben es nicht weit, bis zu ihrem Horizont“, sagte einmal ein Oberkirchenrat, doch der ist qua Beruf und Christ ohnehin indiskutabel.
Also ein anderes Beispiel zum Schluss. Ich kann allerdings die Quelle nicht belegen. Im Lernversuch hatte man einer Ratte beigebracht, wie sie Elektroschocks abstellen kann, nämlich durch Druck auf einen Hebel in ihrem Käfig. (Ich will jetzt keine Diskussion über Tierversuche eröffnen.) In Erwartung der Schocks hielt sich die Ratte besser gleich in der Nähe des Hebels auf. Sie hatte gelernt. Dann setzte man ihr eine zweite Ratte in den Käfig. Als der Schock kam, vergaß sie, was sie gelernt hatte, und fiel stattdessen über die Kollegin her. Wer’s lieber literarisch mag lese von Alfred Andersch in seinem Roman „Die Rote“ (München 1964, S. 37-44): „Grausiges Erlebnis eines venezianischen Ofensetzers.“ Dort wird angesichts mangelnder Vernunft sogar Zweifel an Gottes guter Ordnung geäußert, was die Religionskritiker meines Publikums besänftigen mag.
1 comment