Merkwürdiger Versuch der Stadt München mithilfe einer „unabhängigen Aufarbeitungskommission“ die Fälle von Missbrauch und Trauma zu klären. – Ein Gastkommentar von Vladimir Kadavy
„München leuchtete“, schrieb Thomas Mann in seiner Erzählung „Gladius Dei“. Gladius Dei heißt: Schwert Gottes.
Ob München immer noch leuchtet, beleuchtet Vladimir Kadavy in seinem Kommentar:
Die Stadt kommt nicht zu Potte
Wie man es auch nennen mag: Entschädigung oder Kompensationsleistungen. Die sollte es bereits ab Mitte 2021geben. Über Erst-Zahlungen ist die Stadt nicht hinausgekommen.
Nun sollen die abschließenden Zweit-Zahlungen von einer Kommission abhängen. „Sie soll die Aufarbeitung wissenschaftlich betreuen. Man ist aber noch auf der Suche nach Fachleuten.“
Währenddessen werden wir, die überlebenden Betroffenen älter und warten seit Januar 2021 darauf, dass die Stadt zu Potte kommt. Zahlungen waren immerhin schon zur Jahresmitte 2021 durch die Stadt angekündigt, aber erst im Spätherbst 2021 nahm das von städtischen Angestellten durchtränkte aufarbeitende Gremium seine „unabhängige“ Tätigkeit auf, – während Jugendamt und Stadtrat darauf warten können, dass wir abtreten. Darauf besteht angesichts des Altersdurchschnitts der Betroffenen (plus minus 75 Jahre) und der Problematik, eine wissenschaftlich aufarbeitende Institution zu finden, eine berechtigte Hoffnung. Einer meiner missbrauchten Verwandten ist bereits tot, ein anderer schwer erkrankt, zwei weitere aus dem Umkreis unserer Recherchegruppe sind in einem desolaten körperlichen und psychischen Zustand. Es findet also ein edler Wettstreit zwischen Altern und Hinauszögern statt. Dreimal darf man raten, wer aus diesem Wettkampf als Gewinner hervorgeht. Darum also auch kein Wort über transgenerationelle Lösungen, d. h. Zahlungen an Angehörige. Das scheint nicht mal angedacht worden zu sein.
Wie steht es mit den in Aussicht gestellten Kompensationsleistungen, Herr Raab?
Ignaz Raab, pensionierter Kriminalbeamter, ist Vorsitzender der Münchner städtischen Aufarbeitungskommission. Ihn befragte Bernd Kastner, Journalist bei der Süddeutschen Zeitung, am 8. Mai 23 nach den in Aussicht gestellten Kompensationsleistungen:
„Wann wird über die endgültigen Summen entschieden?“ – „Noch ist offen, ob wir dafür den Abschluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung abwarten.“
„Die hat immer noch nicht begonnen?“ – „Eigentlich sollte sie schon im letzten Sommer starten…..“
In dieser Art geht es weiter[1].
Was ist, wenn die Leute sterben?
Kastner hätte auch fragen können: Wie haben Sie bisher im Aufarbeitungsgremium die Zeit seit 2021 verbracht? Wenn in der Zwischenzeit schon viele gestorben sind, könnte sich die Stadt die Auszahlung der Zweitsumme ja sparen?
Weit gefehlt! Dazu Ignaz Raab: „Kürzlich haben wir an einen Betroffenen Soforthilfe ausgezahlt, und jetzt kam die Nachricht, dass er gestorben ist. Daran schließt sich die Frage an: Muss die Soforthilfe zurückgezahlt werden? Das muss der Staat einheitlich klären. Ich wünsche mir, dass es ins Erbe geht.“
Dafür sind wir Betroffene und unsere Angehörigen dem Vorsitzenden der Städtischen Aufarbeitung sehr dankbar. Diese Frage, die er hier aufwirft, kann natürlich nur geklärt werden, wenn jeder Betroffene gegenüber der Stadt nachweisen kann, dass er noch unter den Lebenden weilt. Ich sehe schon der Zusendung eines Formblattes entgegen, auf dem ich bestätige, dass ich noch nicht tot bin.
Der Oberaufklärer der Stadt räumt ein, dass solche Zahlungen grundsätzlich steuerfrei gestellt werden könnten, was aber seit Bestehen der Ausschussarbeit in zweieinhalb Jahren nicht vollständig geklärt ist: Hier brächte eine rasche Information der Überlebenden bzw. noch unter uns Weilenden rasche Hilfe.
Tja, so viel hätte gemacht werden können, was man der Öffentlichkeit besser vorenthält.
Die Stille der städtischen Aufarbeitung
„..um die städtische Aufarbeitung […] ist es ruhig geworden. Woran liegt das?“ „Wir arbeiten im Stillen, ohne mediales Aufsehen.“
Das mit der Unabhängigkeit, der Verschwiegenheitsverpflichtung und der aufarbeitenden Stille hat schon seine Vorteile. Endlich erschließt sich mir die Bedeutung der Unabhängigkeit des Ausschusses. Dazu gehört auch das Warten bis biologische Lösungen im Bündnis mit dem Verstreichen der Zeit dafür sorgen, dass die Arbeit des Ausschusses im Sande verläuft. So nicht nur meine Wahrnehmung.
Der Ruf nach dem Staat
Dass Herr Raab eine Intervention des Staates zur Aufarbeitung der Verbrechen sexuellen Missbrauchs fordert, ehrt ihn, aber was ist denn nun mit der Stadt? Was meint er denn eigentlich? Vielleicht kann man ihm nahebringen, dass auch die Stadt Staat ist. Kommunen unterliegen dem staatlichen Verwaltungsrecht. Insofern appelliert Herr Raab hier an die Aufarbeitung des Ausschusses, dem er vorsitzt. Ob er das wohl gemeint hat?
Soweit der Gastkommentar.
Wann wohl das Schwert Gottes zuschlägt?
Bei einem Spaziergang sah ich, dass es in München tatsächlich leuchtet: Der Erzengel Michael kämpft auf leuchtend goldenem Hintergrund. Er führt zwar kein Schwert, dafür aber eine Lanze. Ist es eine für Gerechtigkeit? Photo: Dierk Schäfer

[1] Hier der Link mit eingeschränktem Zugang, über den Sie im zweiten Schritt das ungekürzte Interview aus der SZ aufrufen können: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-missbrauch-kinderheime-aufarbeitung-ignaz-raab-1.5844370?reduced=true
Missbrauchsfall im Haus Maffei in Feldafing – Es war nicht nur ein Fall, es war nicht „nur“ Missbrauch, es war sadistische Kinderquälerei. Sendung: Kontrovers, im Bayerischen Fernsehen, Mittwoch, 16.06.2021, 21:15 h
„Viele von Ihnen kennen die Leidensgeschichte meines Mannes,“ schreibt die Ehefrau eines Feldafing-Opfers in einem Mail. Ich kenne die Leidensgeschichte und gebe das Mail hier im vollen Wortlaut wieder. Hinzugefügt habe ich das Photo von einer Skulptur des Künstlers Eckhard Kowalke[1].

„Sehr geehrte Damen und Herren,
der Einfachheit halber benutze ich heute nur diese Anrede, wohl wissend, dass einigen unter Ihnen eine andere Anrede zusteht. Dies bitte ich vorab zu entschuldigen.
Mit dem einen oder anderen von Ihnen hatte ich die letzten Jahre mehrfach oder mindestens einmal Kontakt. Es war nicht immer einfach, den Kontakt aufrecht zu erhalten, manchmal kam keine Antwort, ein anderes Mal Wochen oder Monate später.
Das liegt wohl an unserer Deutschen Bürokratie oder vielleicht auch an Desinteresse, weil es ja einen selbst nicht betrifft und ja noch so viel Zeit für eine Antwort ist und tätig werden, ach auch das hat doch Zeit…. …. dachten sich sicher viele und denken es immer noch, warum beeilen, vielleicht erledigt sich das „Problem“ von selbst.
Aber es gab auch Menschen denen eine Antwort sofort wichtig war, auch ohne vorläufiges Ergebnis, das hat mich und meinen Mann (der Betroffene) immer besonders gefreut.
Viele von Ihnen kennen die Leidensgeschichte meines Mannes, manche nur im Ansatz. Um nun den Menschen dahinter zu sehen und um die Bürokratie ruhen zu lassen, möchte ich dringlich auf folgende Fernsehsendung im Missbrauchsfall im Haus Maffei in Feldafing hinweisen. Diese findet statt:
Mittwoch, 16.06.2021
Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers
Uhrzeit: 21:15 Uhr.
Bemerken möchte ich noch, dass es meinem Mann (in der Sendung Frank Waldheim) und den anderen beiden Betroffenen unsagbar schwergefallen ist, die Aufzeichnung dieser Sendung durchzustehen, sie wollten aber, dass all die Menschen endlich erfahren wie es wirklich war und ihnen endlich nach langen Jahren des Leids geglaubt wird. Allen dreien Betroffenen ist dies am wichtigsten.
Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle, das erwarten sie nicht. Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzuwarten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.
Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, es betrifft sage und schreibe DREI Personen! An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwechselt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.
Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen „Kirchendienern“ wehrlos ausgeliefert waren.
Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufarbeitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.
Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen.
Diese Lebensqualität ist keine.
Deshalb bitte ich Sie, sich die Sendung anzusehen, um zu sehen wie die Opfer wirklich leiden. Denn hier sehen Sie den „Menschen“, nicht unsere nüchterne Bürokratie.
Vielleicht möchte der eine oder andere mit ein paar persönlichen Worten auf meine email antworten.
DANKE!
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Brigitte L. Ehefrau“
[1] Eckhard Kowalke … Mit seinen teils schockierenden Kunstaktionen zu den geschändeten Kindern in den kirchlichen Heimen zwischen 1945 und 1975 hat er vor sechs Jahren Aufsehen erregt und die Aufarbeitung der Geschehnisse ins Rollen gebracht. https://www.art-kowalke.com/freistatt/
Das Netzwerk nicht nur klerikaler Kinderschänder
… aufgedeckt von einer privaten Recherchegruppe, wird, endlich, morgen in der Süddeutschen Zeitung vorgestellt.
Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwaltlichen Vollmachten durchringen können. Die private Recherchegruppe, ich habe ihr den Namen SoKo-Missbrauch gegeben, hat das getan, was der Staat gescheut hat. Sie lieferte die Fallstudie eines organisierten Verbrechens.

Installation des Künstlers Eckhard Kowalke[1]
Die Recherchegruppe teilt dazu ein „Vorläufiges Resümee“ mit.
Zitat:
I. Soweit uns berichtet wurde, lässt sich die Mehrheit aller Vorfälle auf die Fünfziger, Sechziger und Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts beschränken. Diese Beschränkung dient nur der Vereinfachung der Untersuchung und unserer Überlegungen. Dass davor und danach sexuelle, psychische und physische Gewalt an den Kindern im Untersuchungsraum (Werdenfelser Land, Pfaffenwinkel, Alpenvorland) verübt wurde, nicht nur in den von uns untersuchten Institutionen, liegt auf der Hand. Wir verbinden nur beschreibend die Spitzen einiger Eisberge, das gesamte Gebirge ist noch nicht in den Blick genommen. Noch wissen wir wenig über andere Heime der Niederbronner Schwestern[2] im süddeutschen Raum. Speyer dient uns vorläufig als Modell zur Beschreibung der Vorgänge in Oberbayern, wo derselbe Nonnenorden sein Geschäftsmodell betrieb.
Wir entschieden uns, auch um den Untersuchungsumfang einzugrenzen, für eine Zeitspanne, die gesetzt ist mit der Öffnung und Schließung des Heimes des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes[3] in Feldafing von 1952 bis 1972, dessen Erzieher die ihnen anbefohlenen Heiminsassen folterten, sie finanziell und sexuell ausbeuteten und die von dem zu beschreibenden Netz von Misshandlung und Missbrauch auch selbst in sexueller und sadistischer Weise profitierten.
II. Beteiligte/verstrickte Täter-Institutionen:
- Das Kloster Ettal;
- Das Stadtjugendamt München;
- Die Kinderheime der Stadt München in Oberammergau: das Hänsel- und Gretelheim und das Rotkäppchenhaus;[4]
- Die Villa Maffai in Feldafing, ein Heim für lernschwache Kinder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes;
- Die Pfarrei in Feldafing (Pfarrer Otto Öhler);
- Das Salesianum in München (Pater Kaindl, Pater Koch, auch andere);
- Die Regensburger Domspatzen (Leitung Georg Ratzinger);
- Das Kinderheim in der Engelsgasse 2 in Speyer;
- Das bischöfliche Ordinariat in der Engelsgasse gegenüber;
- Die Verwaltung/Zentrale des Bayerischen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von 1952 bis 1972 und darüber hinaus.
- Das Kolping-Heim in Vilshofen (Pater Kaiser, Pater Limmerick)
- Jugendwerk Birkeneck der Herz-Jesu-Missionare
III. TäterInnengruppen[5]:
- Mönche aus Ettal, womöglich auch aus anderen Benediktinerklöstern;
- Nonnen in Oberammergau und Speyer, die Niederbronner Schwestern vom göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern);
- Dispatcher im Münchner Stadtjugendamt, Pädophile im Amt?
- Fast das gesamte Heimpersonal in Feldafing;
- Der Dorfpfarrer Otto Öhler von Feldafing, die Pfarrerkollegen aus dem Umkreis;
- Klerikale Sextouristen im Werdenfelser Land, unter ihnen Pater Hermann Schartmann;
- Lokale Politprominenz in Speyer und Dorfnomenklatura in Oberammergau;
- Kleriker im Umkreis der Regensburger Domspatzen.
- Klerikales Erzieherpersonal in Birkeneck und Vilshofen.
IV. Opfer:
- Kinder aus den Oberammergauer Heimen
- Kinder aus dem Feldafinger Heim des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- Kinder aus uns noch nicht bekannten Heimen
- Jugendliche in Vilshofen und Birkeneck.
V. Kammern und Orte des Schreckens im Einzelnen
1. Die Vorfälle von Feldafing: Gewalt, Folter und die ritualisierten Formen sexueller Gewalt stehen im topografischen Zentrum der uns geschilderten Verbrechen und verweisen auf mehrere Orte. Der Keller des Heims und die Sakristei der alten Dorfkirche sind Zentrum einer abartigen Parallelwelt. Das Werdenfelser Land sehen wir als Zielgebiet eines klerikalen Sextourismus. Nicht nur Mönche und Priester der Umgebung, auch aus der Mitte Deutschlands reisen Kleriker an, z.B. der Marist[6] Hermann Schartmann aus Köln, dort Pfarrer der Herz-Jesu-Gemeinde.
2. Das Münchner Stadtjugendamt begreifen wir als Mittelpunkt eines, wie wir vermuten, Pädophilennetzes, von wo aus entsprechend „geeignete“ Kinder, oft aus prekären Familienverhältnissen und schon misshandelt und missbraucht, vorgemerkt und vorangekündigt und mit Insider-Informationen nicht nur nach Feldafing weitergereicht wurden, natürlich auch in andere Heime, darunter in die beiden Oberammergauer Heime. Ein Amt als Platzanweiser der ihm Anvertrauten? Unsere Recherchen lassen diese Vermutung zu.
3. Das Besucherzimmer im Oberammergauer Hänsel- und Gretelheim ist nach unseren Recherchen Ziel von Mönchsbesuchern aus Ettal, aber auch von Angestellten des Münchner Sozialreferats. Reiner Edenhofer, Betroffener aus Oberammergau, berichtet darüber. [7]
4. Der Schlafsaal in Regensburg, wo während der Ferien auch Kinder aus Feldafing hingeschickt wurden, und hochprominente Theologen übergriffig wurden. N. L. wird nicht das einzige Opfer gewesen sein.
5. Die Folterkeller/Verliese des Klosters Ettal, wohin Heimkinder aus umliegenden Heimen während der Ferien transportiert wurden. Nonnen fungierten als Schlepperinnen und schafften Heimkinder, z.B. aus Feldafing herbei, um den Mönchen, die während der Ferien fehlenden Internatsinsassen durch Heimkinder zu ersetzen, die gegen Bares die Stiftungskassen ihres Ordens aufzufüllen hatten.
6. Unterstützt bzw. als symbolisch zu betrachtender Protagonist zusammen gehalten werden diese Zusammenhänge von klerikalen Sextouristen wie dem Maristenpater Hermann Schartmann, der nach unseren Recherchen allein aus unseren näheren Bekanntenkreis mindestens fünf Kinder über Jahrzehnte hinweg attackiert hat, in Oberammergau unseres Wissens mindestens fünf, in Speyer wohl ebenso viele, ein letztes Opfer 1984 in Speyer. Er wird nicht der einzige Sex-Tourist gewesen sein. Dieser Tourismus funktionierte unter aktiver Teilhabe der Niederbronner Schwestern, die in Oberammergau und in Speyer (und natürlich auch an anderen Orten). Sie betrieben Prostitution initiativ und aktiv und kassierten dafür Geld. Für Patres stand in Oberammergau ein Gästehaus zur Verfügung. So kam Schartmann aus Köln von der Herz-Jesu-Gemeinde, fuhr nach unseren Recherchen mehr als dreißig Jahre immer auf der gleichen Route gen Süden und machte dort Halt, wo etwas ging und er nur bezahlen musste: Von Speyer und Oberammergau wissen wir dies, es werden noch andere Orte und Heime gewesen sein.
VI. Grobfazit: München liefert, Feldafing unter anderem verteilt, Nonnen transportieren und kassieren vornehmlich von Klerikern. Die Speyrer „Preisliste“[8] mag als Maßstab dienen. Regensburg ist nur eine Luxus-Spielart des Ettaler Kellers. Pointiert: Oberammergau und Speyer sind im eigentlichen Sinn nicht als pädagogische Wirkungsstätten zu betrachten. Dort ist Erziehung Mittel und Camouflage zu dem Zweck, die Ordenskassen zu füllen. Die eifrigsten Klienten sind Kleriker, aber auch lokale Nomenklaturen sind in diesen Heimen gern gesehene und erbetene Gäste/Freier. Nicht zu vergessen: Das Feldafinger Heimpersonal missbraucht und kassiert und ist an der Weitergabe der Kinder zu sexuellen Zwecken zur Gänze beteiligt.
Ein wichtiges, neues Forschungsfeld der Zeitgeschichte ließe sich aus den bisherigen Ausführungen ableiten: Die enormen Summen, die durch Prostitution in einem noch zu definierenden Zeitraum (1952-1972?) abgeflossen sind, lassen sich nun durch K. Os. Blätter aus dem von ihm so genannten „Kinderbuch“ mit annähernder Wahrscheinlichkeit hochrechnen und für Forschungszwecke vorläufig definieren. Um endgültige Gewissheit über die Zahlen zu gewinnen wäre es erforderlich, das Archiv zu eruieren, aus dem die anonyme Sendung kam und Materialien, sprich: alle so genannten „Kinderbücher“ zu beschlagnahmen und auszuwerten. So wären die Summen zu ermitteln, die die Niederbronner Schwestern durch Prostitution erwirtschaftet haben. Möglicherweise finden sich solche „Kinderbücher“ auch in Archiven anderer Erziehungsstätten der Niederbronnerinnen. In einem weiteren Schritt ist dann der Frage nachzugehen, inwieweit dieses Kapital sich in Investitionen verwandelt hat: Die „Transsubstantiation“ von Prostitutionsgeldern in Stiftungskapital oder nur die Verwandlung von katholischer Geldwäsche in welche Form von Geldanlage auch immer? Ob in diesen Archiven ergänzendes Material aus den Archiven der Nonnen noch verfügbar ist, ist eine spannende Frage. Ebenso: Wie ertragreich hat dieses Kapital bis zum heutigen Tag arbeiten können?
Passau und Mainz, im Oktober 2020
Vladimir Kadavy und Jörg Jägers
Ende des Zitats
Es bleiben Fragen:
Warum musste privat recherchiert werden?
Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?
Immerhin: Eine Richterin (Andrea Herrmann, Sozialgericht Darmstadt) hat sehr beherzt in einem wegweisenden Urteil das Martyrium eines der Opfer aus der Recherchegruppe anerkannt und ihm eine Rente nach dem OEG, dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen. Dieses Urteil wurde – pseudonymisiert – hier im Blog veröffentlicht[9], was zu Aufmerksamkeit führte, die sich auch in den Medien niederschlug.
Fußnoten
[1] Ausstellung in Freistatt: „Eckhard Kowalkes Kunst bewirkt den Dialog“ http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/eckhard-kowalkes-kunst-bewirkt-den-dialog-id12378471.html Aufgerufen: Dienstag, 7. April 2020
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwestern_vom_G%C3%B6ttlichen_Erl%C3%B6ser
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband
[4] beide nun „Marie-Mattfeld-Haus“
[5] Man möge mir das Binnen-I nachsehen. Es handelt sich um ein Zitat.
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Maristenpatres
[7] Seine Website ist seit 7.4.2020 gesperrt. Eine pdf-Datei könnten wir zuschicken.
[8] Bei der „Preisliste“ handelt es sich um eine Seite der handschriftlich geführten Buchungsvermerke – in Fotokopie, die ein netter Mensch in den Briefkasten von K. O. warf. Sie enthält die Namen von Tätern und die Höhe der für die sexuellen „Dienstleistungen“ gezahlten Beträge. K. O. nennt diese Seite „Kinderbuch“. Er und weitere Kinder werden auf dieser Seite aufgeführt.
[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/
Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.
Zunächst eine Vorbemerkung.
Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Originalartikel.
Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]
Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.
Nun zum Sachverhalt
Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.
Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauerstress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?
Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jemandem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!
Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkunden, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.
Wenn nicht, wird es schwierig.
Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]
Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhaltigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heimkinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.
Nun etwas detaillierter[7].
Der Eigenstandsschaden
Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.
Was ist mit Eigenstand gemeint?
Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.
- „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“
Dazu gehört die Sozialverpflichtung.
- „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“
Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt
Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]
Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differenzieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmittelbaren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereiften Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“
Der Staat ist in der Pflicht
Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außerhalb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimaufsicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshandlungen und kommt.
Trauma und Erinnerung
Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet werden können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbeanspruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitätsbestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunterbringung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankungen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässigungen zurückzuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effektivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutzgedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“
Worin bestehen diese Schäden?
„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neurowissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebensgeschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.“ [13]
Anpassung als Überlebensprinzip
Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befähigen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adaption hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstrukturen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heimsystem einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauerhaft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hinblick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpassungen an eine … Ausnahmezustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heimsystems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufgeschlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müssen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosigkeit, mangelnde Affektregulation, Selbstwertstörungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Störung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszudrücken, Impulsivität, soziales Vermeidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttraumatische Belastungsstörung, erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlichkeitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunktionale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.
- Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
- Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuronaler Netze des Gehirns wirken
- In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulustypen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigenstands- und sozialverpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungsfähigkeiten.
- In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kinder und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schädigende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“
„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdifferenzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraussetzungen des humanen Freiheitsgebrauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“
Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung
„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des menschlichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …
Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischenmenschlicher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neurowissenschaftliche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …
[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche. … Die Verantwortung des Schädigers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“
„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.
Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“
„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Verjährungen ist nicht zulässig.“
Die Autoren schlagen eine Änderung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatzansprüchen und Zahlung von Schmerzensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestellten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetzlichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“
[1] Operationalisierbarkeit des Eigenstandsschadens – Begründung von Schadensersatzpflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***
Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de
Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.
[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.
[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.
[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wieder.
[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimerziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwangerschaften bei Bombardierungen).
[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.
[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“
[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezialisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen
[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.
[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garantierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffentlichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfassungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).
[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/
[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html
[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.
Die Vergewaltigung eines Kindes und der Rechtsstaat
Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet[1]. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?
Zunächst einmal: Im Prinzip ja. Es gab einen Rechtstitel und der musste vollzogen werden, wie auch bei den Abschiebungen unserer abgelehnten Asylbewerber, wie bei der Festnahme von Delinquenten, deren Widerstand notfalls gebrochen wird. Auch Angeklagte werden gegebenenfalls gefesselt in den Gerichtssaal gebracht.
Doch wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit?
Ich war 15 Jahre als Polizeipfarrer und schon davor mit ethischen Fragen staatlicher Gewalt beschäftigt bis hin zum „Todesschuß“, der als „Rettungsschuß“ bezeichnet ein moralischer Kurzschluss ist.
Es gibt eine Faustregel für Polizeibeamte: Ein Polizeieinsatz darf keine Situation hinterlassen, die polizeiwidriger ist als die Ausgangssituation.
So etwas kommt allerdings vor und wirft immer die Frage auf: War der Einsatz umsichtig vorbereitet und wird er offen und ehrlich nachbereitet? Hinterher ist man immer klüger, sollte man jedenfalls werden.
Zunächst die Abwägung der Rechte: Zur Durchsetzung des Rechtstitels war wohl erst einmal die Abholung aus der väterlichen Wohnung geplant, doch man sagte den Termin ab. Wahrscheinlich fürchtete man den Widerstand des Vaters. Der war damit vorgewarnt und die Staatsdiener liefen in die Öffentlichkeitsfalle: Der Vater dokumentierte per Kamera. Wäre dieses Video nicht entstanden, dann … Na ja, dann wäre der Vorfall genauso problematisch gewesen, hätte aber nur eine kleine Notiz im Lokalblatt ergeben. Dumm gelaufen? Nein! Denn so wird der Fall ein grundsätzlicher und kann so öffentlich wie er wurde auch öffentlich beleuchtet werden.
Einem Kind ohne eigene Rechte und damit ohne Rechtsvertretung wurde ganz legal Gewalt angetan. Wie ein Schwerverbrecher wurde es abgeführt. Ich nenne es Vergewaltigung. Die Grundlage war eine Gerichtsentscheidung, nach der – um des wie auch immer verstandenen Kindeswohles willen –der Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht über das Kindes zuerkannt wurde, weil der Vater nicht in der Lage sei, dem Kind ein positives Mutterbild zu vermitteln. So etwa verstehe ich den mir nicht vorliegenden Beschluss.
Ich habe als Tagungsleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll die Ausbildung von Anwälten des Kindes, heute heißen sie Verfahrensbeistand, mit konzipiert und geleitet. Mir sind solche Fallkonstellationen vertraut. Sie sind kompliziert in ihren Details. In diesem Fall ist leider nicht bekannt, ob der Vater sich gegen Kontakte zwischen Mutter und Kind, man spricht von „Umgang“, gesperrt und diese hintertrieben hat. Das kommt häufig vor. Meist ist es die Mutter, bei der das Kind lebt und die den Umgang mit ihrem Ex nicht toleriert. Es kann gute Gründe geben, solche Umgänge nicht zu wollen, auch gute Gründe, sie nicht zu dulden. Wie das hier lag, weiß ich nicht. Immerhin lebte das Kind beim Vater, so dass anzunehmen ist, dass von ihm keine Gefahr für das Kind bestand – es sei denn, man meint, ein Kind brauche unbedingt auch im Trennungsfall den von Fürsorglichkeit und und elterlicher Liebe geprägten Kontakt zu beiden Eltern. Das Leben spielt zuweilen anders. Wie soll nach diesem Vorfall das Mädchen ein positives Mutterbild bekommen? Wie will man die Befriedung des elterlichen Konflikts erreichen? Denn vice versa soll das Kind doch wohl auch mit einem positiven Vaterbild aufwachsen. Hier wurde ein Scherbenhaufen angerichtet.
Der ist aber noch größer:
- Was sollen die Mitschüler vom Staat, vertreten durch uniformierte „Freunde und Helfer“ halten, der eine Kameradin dermaßen gewaltsam abführt? Eine Ver-gewalt-igung? Den Gerichtsvollzieher werden die Kinder wohl nicht als Drahtzieher wahrgenommen haben.
- Was sollen die Schüler von ihrem Lehrer/ihrer Lehrerin halten, die das Kind nicht geschützt hat, sondern zugesehen, wie man ihm Gewalt angetan hat? Ich habe meine Frau gefragt, sie ist Lehrerin: Wie hättest Du …? Nein sagte sie. Sie hätte nicht geduldet, dass eine Schülerin gegen ihren Willen aus dem Unterricht geholt wird – es sei denn, die Schuldirektion hätte sie genötigt. Die habe ein höherwertiges Hausrecht. Ich nehme an, die Direktion war zugegen, denn die Polizei wird über das Direktorat gegangen sein. Damit wurde in den Augen der Schüler das Ansehen der Schule generell geschädigt, die sie als Büttel der Büttel haben amten lassen. Was wäre wohl passiert, wenn analog zum Kirchenasyl Schule und Schüler ein Schulasyl organisiert hätten?
- Die Öffentlichkeit wurde Zeuge dieses Teils staatlicher Gewalt und ist empört. Die Hintergründe dieses Falls werden aus Datenschutzgründen verborgen bleiben. Der Vater jedoch wird sich den Mund nicht verbieten lassen. So bleibt allein die öffentliche Vergewaltigung eines Kindes im Gedächtnis.
- So haben letztlich auch der Staat und seine Rechtsorgane Schaden genommen.
Ein Scherbenhaufen als Ergebnis eines Polizeieinsatzes. Man hätte ja, da keine Dringlichkeit bestand, nach Erfragung des Kindeswillens wieder abziehen können, auch wenn der Gerichtsvollzieher protestiert hätte. Hier ist eine möglichst öffentliche und offene Fallaufarbeitung vonnöten.
Viel wichtiger ist die Wiederherstellung des kindlichen Vertrauens, das schon durch die Trennung der Eltern hinreichend erschüttert sein dürfte, das aber nach diesem Vorfall und der erzwungenen Zuweisung an die unmütterliche Mutter total zerrüttet sein dürfte. Die Vergewaltigung hat rechtsstaatlich triumphiert. Schlimmer konnte nicht ausgehen.
Wenn schon das individuelle Desaster kaum zu heilen scheint: Was ist zu tun, damit solche Fälle, die ja alltäglich sind, wenn auch nicht immer so spektakulär, möglichst vermieden werden?
Kinder brauchen einen Platz als eigenständige Rechtspersonen im Grundgesetz. Die Elternverbände werden aufschreien. Denn das wäre ein Recht im Einzelfall auch gegen die Eltern. Ob allerdings die Kinderrechte bei externen Personen und Institutionen immer in besseren Händen liegen, wage ich zu bezweifeln angesichts der fehlenden Ausbildung und der notorischen Überbelastung von Familienrichtern in Kindesangelegenheiten, die eben nicht allein juristisch zu behandeln sind. Auch Verfahrensbeistände haben zuweilen nicht das Kind im Kopf, sondern ihre eigenen Vorstellungen, wohin ein Kind gehört und wie es notfalls genötigt oder gar gezwungen werden sollte.
Auf dem Schlachtfeld partnerschaftlicher Auseinandersetzungen werden die Kinder leicht zu Opfern der „elterlichen Liebe“. Bei Scheidungen könnte, könnte ein Richter ja noch daran denken, wie der Scheidungskrieg zugunsten der Kinder eingehegt werden müsste. Diese primäre Schutzmöglichkeit fällt bei eingetragenen Partnerschaften oder gar beim ungeregelten Zusammenleben weg.
„Wenn Elefanten streiten, leidet das Gras.“
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/10/oeffentliche-kindesentfuehrung/
Deutschland – Rabenvaterland
Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.
Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:
Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Opfer fallen könnte, ist eine unerträgliche Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jungen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung sexuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates gewesen, für das Kind da zu sein. Die Behörden und Gerichte hätten den Jungen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Familie als Einheit, der Staat hat sich zurückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mittel sein, wenn Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes drohen. [1]
Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:
- Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
- Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
- die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.
Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.
Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.
Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.
Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]
An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:
Strukturfehler beim Kinderschutz
Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachlässigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mittlerweile selbst eine Aufarbeitung angekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.
Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?
Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Strukturfehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.
Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.
Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.
Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.
Deutschland – ein Rabenvaterland.
Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).
Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.
Fußnoten
[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1
[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html
[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419
[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html
»Wenn der Richter das gelesen hätte, dann hätten Sie keine zehn Jahre gekriegt.« XXXII
Dieter Schulz
Der Ausreis(ß)ende
oder
Eine Kindheit,
die keine Kindheit war
Zweiunddreißigstes Kapitel
„Hotel zur silbernen Kugel“
Ich erfuhr aus den Akten, dass noch andere mit falschen Münzen unterwegs waren. Nein, nicht mit meiner Sorte. Vielmehr konnte ich lesen, dass die schwedischen 5-Oere Münzen identisch mit unseren 5-Markstücken waren. Ein anderer hatte sich das zunutze gemacht und damit ausschließlich Spielautomaten geplündert. Später zu Hause rechnete ich nach. Der Umtauschkurs war in etwa der gleiche, als würde ich fünf 5-Pence Münzen wechseln. Nur der Weg nach Schweden war natürlich etwas weiter. Würde ich mich darauf umstellen wollen, hätte ich ganz andere Reisekosten gehabt und hätte auch ein wenig schwedisch lernen müssen. [1]
Solche Gedanken legte ich aber schon bald ad acta. Waren wir doch nun endlich Pächter eines wunderschönen Bistros. Bei ziviler Arbeitszeit hatten sich meine Frau und ich auf eine Arbeitsteilung geeinigt. Ich spielte als ihr Angestellter den Koch, während sie sich um die Gäste kümmerte. Ob es nun an meinen Kochkünsten lag oder an meiner gesprächsfreudigen Frau, die sehr gut bei den Gästen ankam, der Laden brummte. Bei gerade mal vier 4er Tischen und sechs Plätzen am Tresen machten wir sehr guten Umsatz. Niemand, der das riesige Einkaufszentrum, worin sich unser Bistro befand, besuchte konnte uns übersehen. Statt der üblichen Wände war alles aus Glas. Das innere Ambiente war in schneeweiß gehalten. Auch die Türe zur Küche hin bestand aus Glas. So konnte jeder zusehen, wie ich die Mahlzeiten zubereitete. Sie erinnern sich, dass ich erwähnt habe, dass ich wegen meiner Vorstrafen keine Konzession erhielt? Somit war meine junge Frau die offizielle Chefin. Das ließ sie natürlich auch richtig dick heraushängen. Nicht im Geschäft selbst, mir oder den Gästen gegenüber. Im Laufe der Zeit wurde sie immer übermütiger. Sie nahm von den etwa sechs bis siebenhundert Mark Umsatz fünfhundert heraus und wollte sich mal wieder mit Freundinnen treffen. Und das immer öfter! Dass schon ein gutes Drittel an fixen Unkosten von den Einnahmen draufging, ich ja auch immer wieder neue Ware einkaufen musste, das ließ sie sich nicht verklickern. Sie verließ immer öfter den Laden noch vor dem eigentlichen Ladenschluss, tauchte erst wieder am Morgen zur Eröffnung auf. Wenn überhaupt. Sie rief gegen 9 Uhr am Morgen vorsichtshalber an und fragte nach, ob ich schon den Laden geöffnet hätte. Dass ich irgendwann die Schnauze voll hatte, kann wohl jeder nachvollziehen!?
Eines Tages, als sie wieder einmal die Nacht woanders verbracht hatte, dachte ich gar nicht daran in dem Laden für Lau zu arbeiten. So blieb das Geschäft eben ohne Vorwarnung geschlossen. Einige Monate später traf ich in der Stadt zufällig den Spielautomatenaufsteller, der bei uns zwei Automaten aufgestellt hatte. Der wollte doch tatsächlich 6000 Mark von mir haben. Hinter meinen Rücken hatte meine Frau, die ja Chefin war, sich einen Kredit in dieser Höhe von dem Aufsteller geben lassen. Natürlich fiel ich aus allen Wolken als ich dies hörte. Meine Frau jedenfalls hatte mir davon nichts gesagt. Da ich ja in keiner Weise zu irgendetwas unterschriftsberechtigt war, riet ich dem Mann, sich das Geld auch daher zu holen, wohin er es gegeben hatte. Jetzt wissen Sie auch, warum ich meinte, die Familienrichterin hätte lieber mich vor dieser jungen Frau warnen sollen, anstatt der armen jungen Frau Vorwürfe zu machen so einen alten (Trottel!) heiraten zu wollen. Ein verliebter alter Trottel war ich ja wohl oder? Ja, war ich denn überhaupt verliebt? Nachdem sie quasi bei mir eingezogen war, sich wunderbar mit meinem Sohn verstand, der ja mal gerade 7 Jahre jünger als sie war, da begann ich rational zu denken. Wieder eine Frau im Haus zu haben hieß ja, dass ich mich wieder um ehrliche Arbeit kümmern konnte. Dass diese Überlegungen sogar in die Selbstständigkeit führten, umso besser. Die Folgen konnte ich ja nicht im voraussehen.
So kam mein Sohn schließlich doch in ein Heim!
Ich weiß bis heute nicht, ob und wann meine Frau erfahren hat, dass wir ein gutes Jahr später schon wieder geschiedene Leute waren. Beim Scheidungstermin glänzte sie jedenfalls durch Abwesenheit. Jahre später, ich hatte meine Münzgeschichte im Knast schon längst abgebüßt, fand ich einen dicken Brief in meinem Briefkasten. Darin enthalten war ein dickes Packet von Fragebögen. Frau Schulz sollte darin genau auflisten, wie es zu dem Unfall genau gekommen war, weswegen sie die Krankenkasse belastet hatte. Ich rief sofort den Arzt an, der mir diese Unterlagen zugeschickt hatte. Dieser Arzt hatte seine Praxis ganz weit im Süden von Deutschland. Die Sprechstundenhilfe, die meinen Anruf entgegen nahm, fiel aus allen Wolken, als ich ihr den Grund meines Anrufes erklärte. Als sie erfuhr, dass besagte Frau Schulz schon längst nicht mehr mit mir verheiratet sei, somit auch nicht mehr bei mir versichert, jammerte sie, woher den nun ihr Doktor die aufgewendeten Behandlungskosten bekommen solle. Immerhin hätte er eine Operation an ihrem zerschlagenen Knie vornehmen müssen. Das hätte sie gerne früher gewusst. Gestern noch wäre sie meiner Frau beim Überqueren eines Zebrastreifens in der Stadt begegnet. Was gingen mich die Probleme anderer Leute an? Hatte ich doch selbst genug davon. Dadurch dass ich nun niemanden mehr hatte, der sich während meiner Abwesenheit, sprich Knastaufenthalt, um meinen Sohn sorgen würde, traf genau das ein was ich fünf Jahre vorher unbedingt vermeiden wollte. Er kam in ein Heim! Sollte ich da noch Mitleid mit dem zerschundenen Knie meiner Ex oder wegen der unbeglichenen Rechnung eines Arztes entwickeln?
Im Knast ist Thema Nummer zwei Erfahrungsaustausch!
Ich hatte im Knast jeden Pfennig für die Zeit nach meiner Entlassung gespart. Wie bereits erwähnt hatte ich keine Lust, nach einem Knastaufenthalt als Penner auf der Straße zu landen. Dafür hatte ich gespart, für einen ordentlichen Neuanfang. Das Wichtigste aber war nach der Entlassung immer ein Dach über den Kopf zu haben. In den 80er Jahren wehrte sich unser Anstaltsleiter noch vehement dagegen, den Gefangenen ein eigenes Fernsehgerät in der Zelle zu gestatten. Deswegen verlegte ich mich wieder aufs Lesen, um die langen Abendstunden und Wochenenden rumzubekommen. Im Knast kann man aber nicht nur aus Büchern etwas lernen. Wenn mal wirklich mal jemand unschuldig darin landet, was natürlich auch vorkommt, dann kommt er nicht mehr so unbedarft dort heraus, wie er hineingegangen ist. Tipps und Tricks hört man allenthalben, ob man will oder auch nicht. Am Arbeitsplatz, in der Freistunde, überall ist Thema Nummer zwei Erfahrungsaustausch! Thema Nummer Eins dürfte wohl jedem bekannt sein. Da wird angegeben, dass die Nähte krachen. Nur all diese Schlaumeier saßen trotzdem alle im gleichen Boot, recitive im Knast. Das einzig Sinnvolle, was ich von dem Gehörten annahm, war, dass ich mir eine Samstagsausgabe der hiesigen Presse besorgte und mir eine Kontaktanzeige heraus suchte, die mir zusagte. Von da an hatte ich eine weitere Freizeitbeschäftigung. Ich hatte einen regen Brief-Verkehr. Sie haben schon ganz richtig gelesen, es war nicht nur ein profaner Briefwechsel. Man(N) gönnt sich ja sonst nichts – im Knast. Aus dem Brief-Verkehr wurde dann auch bald richtiger Verkehr. Im Rahmen der Strafvollzugsreform wurden geprüften Gefangenen schon Ausgänge, ja sogar Urlaub gewährt. Hatte man draußen eine unbescholtene Kontaktperson, umso leichter wurden solche Lockerungen gewährt. Aber nicht erst die Frau hatte mir diese Lockerungen ermöglicht. Mein 13 jähriger Sohn hatte seinem Heimleiter die „Pistole“ auf die Brust gesetzt und verlangt, dass er mit dem Boss vom Jugendamt reden wolle. Dort wurde mein Sohn gefragt, ob er das gut finde, seinen Vater im Knast zu besuchen. „Besser im Knast als überhaupt nicht sehen!“ hatte er darauf bestanden, mich besuchen zu dürfen. Ohne die geringste Ahnung zu haben, was mich erwartete, nahm ich die Unterbrechung meiner Arbeit hin, als es hieß: „Schulz! Sie haben Besuch!“. Ich wurde allerdings nicht in den eigentlichen Besuchsraum geführt, wo ansonsten die Gefangenen ihre Angehörigen oder Freunde empfingen, der natürlich überwacht wurde. I wo! Man führte mich in einen der Räume, wo eigentlich nur Rechtsanwälte sich mit ihren Mandanten zusammensetzten oder wenn die Kripo zu einer weiteren Vernehmung antanzte. Weder hatte ich einen Termin mit meinem Anwalt, noch konnte ich mir denken, dass die Kripo noch Interesse an mir zeigte. Vielleicht, und das schien mir am Wahrscheinlichsten, war es auch nur eine Verwechslung. Schließlich gab es unter den 1100 einsitzenden Gefangen fünf Mal den Namen Schulz. Das wusste ich, weil es schon oft vorgekommen war, dass Post vertauscht worden war. Schon auf dem Flur vor der Zimmertüre, erwartete mich ein freundlich grinsender Mann. „Sie sind Herr Schulz?“ damit reichte er mir die Hand, zog mich ins „Besucherzimmer“. Während er mich fragte, ob ich eine Ahnung hätte warum er mich sprechen wolle, stieß er die Türe ins Schloss. Daran zurück denkend bekomme ich noch heute einen ganz engen Hals. Hinter der Türe stand doch leibhaftig mein Sohn!
Es war keine Einbildung von mir, er war in diesem einen Jahr, um einen ganzen Kopf größer als ich ihn in Erinnerung hatte. Der Mann vom Jugendamt hielt sich dezent zurück, während ich mit meinem Sohn händchenhaltend mir alles anhörte, was so aus ihm heraussprudelte. Unter Berufung auf einen Psychologen erreichte das Jugendamt, dass ich fortan mit meinem Sohn jeden Monat einen gemeinsamen Tag verbringen durfte. Für die ersten dreimal machte die Anstalt die Auflage, dass mein Sohn mich zwar am Sonntag vom Knast abholen durfte, aber nur in Begleitung eines Erziehers.
„Herr Schulz, ich glaube nicht, dass Sie eine Flucht planen.“
Ich wusste es sehr wohl zu schätzen, dass jeden Monat ein Erzieher seine Freizeit opferte, meinen Sohn nach Hannover brachte und sich an der Pforte auswies, dass er als Erzieher dazu berechtigt sei, mich zum Freigang abzuholen. Es musste für den Mann ziemlich nervend gewesen sein, den ganzen Sonntag mit mir und meinem Sohn in Hannover zu verbringen, während seine eigene Familie den Sonntag alleine zu Hause in Barsinghausen[2] saß. Weil nun aber mein Anlaufpunkt Barsinghausen war, welches außerhalb der 50 Km Grenze lag, bekam ich im Gegensatz zu den in Hannover Ansässigen 2 Stunden länger Ausgang. Das hieß, ich brauchte erst um 24 Uhr wieder in der Anstalt zu sein. Beim ersten Ausgang noch bat der begleitende Erzieher mich schon vor 22 Uhr zur Anstalt zurück bringen zu dürfen. Ich würde es hoffentlich verstehen. Eigene Familie und so. Natürlich wollte ich seine Freiwilligkeit nicht überstrapazieren. Zumal er ja noch den Jungen im Heim abliefern musste und fast eine Stunde Fahrt vor ihm lag. Der Erzieher hatte wohl den ganzen Tag darüber nachgedacht, wie diese „Zwangsehe“ zu umgehen sei. Vor dem „Hotel zur silbernen Kugel“[3] parkte er auf dem weitentferntesten Parkplatz ein, machte mir folgenden Vorschlag.
„Herr Schulz, ich glaube nicht, dass Sie eine Flucht planen. Dafür hätten Sie auch heute im Laufe des Tages genügend Möglichkeiten gehabt. Sie waren ja nicht an mich angekettet. Wollen wir mal was testen? Sie gehen jetzt mal ganz alleine zur Pforte. Wenn man fragt, wo ihre Begleitperson ist, dann winken Sie mich heran. Lässt man Sie aber auch so ein, dann können wir es uns in Zukunft ersparen, dass ich Sie den ganzen Tag begleite. Und, Sie können Ihre Zeit bis 24 Uhr voll ausnutzen!“
Gesagt getan. Anscheinend schien man an der Einlasspforte immer nur froh zu sein, wenn alle Probanden pünktlich wieder eintrafen. Schon der Statistik wegen. Es gab immerhin Intuitionen [?], die nur darauf warteten, dass diese Art der Resozialisierung in die Hose ging. In den nächsten beiden Monaten kam ich zwar auch nur auf freien Fuß, wenn mich der ausgewiesene Erzieher mit meinem Sohn abholte, dann aber lenkte er sein Auto auch schon wieder nach Hause. Meinen Sohn brachte ich gegen 20 Uhr zum Zug und hatte dann noch einige Stunden ganz für mich alleine. Schrieb ich gerade alleine? Natürlich nahm ich die Gelegenheit wahr, meinen Brief-Verkehr etwas zu vertiefen. Was mich aber nicht davon abhielt, mich wieder pünktlich an meinen Bestimmungsort bringen zu lassen. Mit dem Taxi fuhr ich direkt bis vors Fenster der Eingangspforte. Bloß, diesmal fragte mich doch der Beamte, wo denn meine Begleitperson sei. Das war aber ein hundertprozentiger. „Wie? Sie sind der Erste der danach fragt. Haben Sie nicht gesehen dass im Taxi hinten noch jemand saß? Er hatte keine Lust zu warten, er hat mich doch hier korrekt abgeliefert und mich reingehen sehen. Hat somit seine Pflicht erfüllt. Aber wenn Sie wollen, können wir ja herausfinden, welches Taxi mich hergebracht hat und es nochmal herkommen lassen!“ Meine Unruhe konnte ich ganz gut verbergen und trat so selbstbewusst auf, wie es unter diesen Umständen eben ging. Dem Beamten schien meine vorgebrachte Erklärung plausibel zu klingen, was ihn aber nicht davon abhielt, mich ins Röhrchen pusten zu lassen. Auf dem Ausgangsschein war nämlich der fettgedruckte Vermerk: „Alkohol und Drogenverbot!“ Ich hatte etwas Besseres zu tun gehabt, als mich mit Alkohol zu betäuben. Drogen kannte ich bis dato nur dem Hörensagen nach.
Eigentlich hätte ich ja nach drei korrekt abgewickelten Ausgängen Anspruch auf Urlaub gehabt. Doch dagegen hatte mein Abteilungsleiter sein Veto eingelegt. Er konnte es nie überwinden, dass ich mal eine Beschwerde gegen ihn an die Strafvollstreckungskammer geschrieben hatte, woraufhin er sich rechtfertigen musste. Was wiederum seiner Personalakte nicht gut tat. Kurz bevor ich zu der Konferenz gerufen wurde, wo alle wichtigen Leute saßen, die darüber zu entscheiden hatten, ob mir nun Urlaub gewährt werden könnte, hatte ich beim Stationsbeamten schon nach eingehender Post gefragt. Ja, für mich war ein Brief dabei. Mein beleidigter Abteilungsleiter hatte schon längst das übrige Gremium davon überzeugt, dass ich noch nicht für einen Urlaub geeignet sei. Am runden Tisch, direkt neben dem Anstaltsleiter sitzend, verkündete mir der Sicherheitschef der Anstalt das Ergebnis der Abstimmung dieser Runde. Nämlich das mein Urlaubsgesuch abgelehnt sei. „Ach, wissen Sie, ihr Urteil tangiert mich nur peripher,“ sagte ich, dabei den schadenfroh grinsenden Abteilungsleiter ganz bewusst ins Auge fassend, und reichte dem Anstaltsleiter neben mir einen blauen Brief, wie er von der Justiz verwendet wird, hin. Es war eben jener Brief, den ich kurz zuvor von meinem Stationsbeamten erhalten hatte. Den Brief hatte der Staatsanwalt geschrieben. Darin verfügte er das Herrn Dieter Schulz vom……bis zum…… Haftunterbrechung gewährt wurde. Das schadensfrohe Grinsen meines Abteilungsleiters war seinem Gesicht entglitten. Eher schon funkelte Hass in seinen Augen. Aber gegen den Staatsanwalt kam er nicht an. Nachdem ich auch die siebentägige Haftunterbrechung nicht missbraucht hatte, mich außer wie schon bei meinem eigentlichen Haftantritt als Selbststeller resozialisierungswillig gezeigt hatte, verfügte die Strafvollstreckungskammer das mir von nun an auch ein Regelurlaub zustehe. Pünktlich, ohne dass ich einen Antrag schreiben musste wie noch 1970, wurde ich zum Gericht gerufen, wo darüber entschieden wurde, ob meine Prognose gut genug sei, um nach Verbüßung von zweidrittel meiner Haftstrafe vorzeitig entlassen zu werden. Der mich anhörende Richter wollte bei meiner Anhörung auch meine Brieffreundin dabei haben. Ja, auch solche Nebensächlichkeiten waren in meinem Führungsbogen vermerkt. Natürlich wollte auch sie, dass ich so schnell als möglich für immer in ihrer Nähe sei. Vor kurzem war ihr jüngster Sohn in den Ehestand getreten und somit war ein Zimmer in ihrer Wohnung frei. Die Entscheidung des Gerichts passte meinem Abteilungsleiter zwar überhaupt nicht, musste sich aber fügen. So wurde ich dann am 10. Oktober 1986 mit einer Reststrafe von 11 Monaten und zehn Tagen entlassen.
Ich machte eben das, was ich nach dem Kellnern und Kochen am besten gelernt hatte.
Im Laufe der Jahre ging es auf dem Arbeitsmarkt immer enger zu. Das Arbeitsamt arbeitete inzwischen mit einem Computer. Zum einen wurde darin vermerkt, dass ich die letzten beiden Jahre im Knast verbracht habe, zum anderen auch, dass ich mangels fahrbaren Untersatzes nicht gerade beweglich war. Mir kam es vor als sei der Beruf des Kellners inzwischen ausgestorben. Ich durfte, nein musste mich alle drei Monate beim AA vorstellen, bekam aber nicht eine einzige Stelle zugewiesen. Nichtsdestotrotz wollte ich nicht untätig bleiben und von mageren knappen 1000 Mark im Monat leben. Zumal meine neue Braut auch nicht gerade auf Rosen gebettet war. Hatte sie doch bei einem teuren Autokauf bei ihrem Ex-Mann gebürgt. Der hatte sich als unpfändbarer Frührentner aus der Affäre gezogen und seiner Frau die Schulden überlassen. Zwar hatte sie schon seit 17 Jahren einen festen Job bei einer Firma, verdiente auch gar nicht so schlecht im Schichtdienst, trotzdem blieb ihr nur das Geld, was die Pfändungsgrenze ihr übrig ließ. In ihrer Wohnung war alles pikobello sauber, aber die alten Möbel waren eher für den Sperrmüll geeignet. Daran hätten sich die Türken noch nicht einmal vergriffen. Die Frau ging arbeiten, Schulz saß zu Hause? Kam gar nicht in Frage. Ich war doch kein Zuhälter!
Am 10ten Oktober mit knapp 2000 Mark entlassen, hatte ich zu Weihnachten wieder ein Auto vor der Türe stehen. Zwar nur ein kleiner Polo, aber ein Auto. Ein Auto brauchte ich aber auch. Wollte ich mich bei meinen Londonreisen nicht immer nur mit 5-6000 Münzen abrackern.
Lieber Leser, Du ahnst wohl schon dass ich wieder rückfällig geworden bin? Ich machte eben das, was ich nach dem Kellnern und Kochen am besten gelernt hatte. Nur, ich mied natürlich die Stadt Hannover. Wäre auch nur eine einzige Anzeige bei der Polizei eingegangen, dass wieder ein Automat mit englischen Münzen gefüttert worden wäre, wären die Bullen sofort bei mir eingeflogen. So verlegte ich dann mein Betätigungsgebiet abwechselnd zwischen Kassel, Dortmund, Düsseldorf und weitere Städte. Am liebsten aber fuhr ich nach Berlin. Diese Stadt bzw. deren Hauswände waren regelrecht mit Automaten gepflastert. Alle paar Meter eine Kneipe mit jeweils zwei Spielautomaten. Hatte ich beim ersten Mal noch ein Pensionszimmer für eine ganze Woche gebucht, so genügten danach ganze 5 Tage. Da war ich auch schon meine gesamten 20.000 Münzen los. Dafür durchstreifte ich aber auch jeden Tag 16-18 Stunden die Berliner Straßen. Ich holte mir bei der Post die fertigen Pakete wo, ganz genau 222 Schachteln Zigaretten reinpassten. Jeden Morgen brachte ich solch ein Paket zur Post. Sobald alle Münzen verarbeitet waren, fuhr ich nach Hannover. Dort stapelten sich schon die Pakete. Diverse Kioskbesitzer und private Freunde warteten schon sehnsüchtig auf die verbilligten Zigaretten.
Fußnoten
[1] Ein Tipp von Dieter Schulz: Übrigens, auch jetzt gibt es wieder in einem entfernten Land wertgleiche, aber viel viel billigere, 2-€ Münzen. Es sollte ja auch noch eine ganze Weile dauern, bis auch in die Zigarettenautomaten 5-Mark-Oere-Münzen passten. Aber da war ich schon längst im Bau. Nur so aus Spaß erwarb ich mal bei einem Fernfahrer 20 5-Oere Stücke. Und siehe da, auch damit konnte man eine gute Mark machen.
[2] Barsinghausen ist eine Stadt in der Region Hannover, https://de.wikipedia.org/wiki/Barsinghausen
[3] Euphemismus für die JVA in Hannover. Benannt nach dem nahegelegenen silbrigen, kugelförmigen Gasbehälter. Für Uneingeweihte missverständlich, die dann nach Aufklärung auch noch falsche Herleitungen angeben: https://www.thieme.de/viamedici/klinik-faecher-neurologie-1538/a/der-patient-aus-der-silbernen-kugel-33065.htm
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Willkommen, Arbeit macht frei!
Das KZ von Bethel mit Anstaltsgottesdienst hieß Freistatt. Noch 23 Tage können Sie in der arte-Mediathek die bigotte Vergangenheit von Bethel nacherleben: http://www.arte.tv/guide/de/048779-000-A/freistatt .[1] Ziehen Sie mit den Moorsoldaten und ihren Spaten ins Moor und erleben Sie mit den geschundenen Zöglingen einen zu Herzen gehenden Weihnachtsgottesdienst: o du fröhliche!
Heute ist Bethel natürlich ganz anders. Bethel im Norden nennt es sich nun und »hat starke Wurzeln. Die Diakonie Freistatt und der Birkenhof können sich jeweils auf eine über 100 Jahre alte Geschichte stützen. Wir in Bethel im Norden setzen auf diese festen Wurzeln auf und entwickeln eine gemeinsame christliche Identität, um ein starker Partner zu sein, der die Herausforderungen der Zukunft annimmt.«[2] Das ist doch ein Angebot.
Über Bethel heute lesen wir heute in der FAZ unter der Überschrift Ausgerechnet in Bethel »„Für Menschen da sein“, so lautet das Motto der Stiftung, von der viele sagen, sie habe mit ihrem Taktieren auf dem Rücken der Menschen ihren Haushalt sanieren wollen. „Von denen kann man in Sachen kaltblütigem Verhandlungsgeschick noch was lernen“, sagt ein an der Sache nicht beteiligter Beamter im Düsseldorfer Schulministerium.« [3]
Zur Vergangenheit von Bethel sei empfohlen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/05/10/jetzt-wissen-wir-wer-schuld-ist-allein-der-bose-staat/
Eine sehr differenzierte, geradezu decouvrierende Würdigung der Forschungsergebnisse zu Freistatt finden Sie hier: freistatt_kappeler
Fußnoten
[1] Film – 98 Min. – 58802 Aufrufe.
[2] http://www.bethel-im-norden.de/ueber-uns.html
[3] FAZ, Donnerstag, 26. Januar 2017, S. 6
Hol mich aus dieser Hölle raus!
Aus Julias Tagebuch.
Namen von Erziehern/Therapeuten wurden abgedeckt.
Écrasez l’infâme! – Hasskommentare meinem Blog
An der Kirche darf man kein gutes Haar lassen. Wer sie als infam erlebt und erlitten hat, wird Voltaire[1] auch ohne philosophischen Hintergrund zustimmen.
Darum lösche ich Hasskommentare meist nicht.
- Ich habe gelernt, dass Hass unter Umständen nicht nur verständlich, sondern auch berechtigt ist.[2]
- Die meisten Kommentatoren mit hate-speech im Blog haben verständliche Gründe für ihren Hass.
- In der Regel wird nicht zu strafbaren Handlungen aufgerufen– falls ja, wird gelöscht.
- In der Regel werden einzelne Personen nicht diffamiert, aber heftigst und begründet kritisiert– pure Diffamierungen werden gelöscht.
Aber die Kommentatoren müssen es erdulden, dass ich zuweilen mit Differenzierungen antworte, obwohl ich es eher für chancenlos halte, damit Meinungsänderungen zu versachlichen, hieß es doch zu einem Beitrag pauschal ablehnend: »Es ist die Mühe nicht wert, Ihren PR-Artikel ernsthaft zu zerlegen.«[3]
- Der Hass gilt meist besonders den Kirchen und ihren Einrichtungen, denn dort wurden die traumatischen Erfahrungen gemacht und viele Lebensläufe nachhaltig geschädigt. Die Kirchen waren auch am großen Betrug am Runden Tisch beteiligt, ein Komplott zur Verhinderung von Entschädigungsforderungen der ehemaligen Heimkinder.[4] Dass das deutsche Entschädigungsrecht insgesamt eher abweisend und versicherungsfreundlich ist, entschuldigt die Kirchen nicht. Sie könnten ja anders, wenn sie wollten.
- An diesem Komplott waren nicht nur die Kirchen beteiligt, sondern auch die Bundesländer. Sehr aufschlussreich war das Verhalten des Ländervertreters bei der Vorstellung des Zwischenberichts vom Runden Tisch. Dies entschuldigt die Kirchen nicht, sie segelten bequem und wohl in der Selbsteinschätzung moralfrei im Kielwasser der Länder. Doch auf die Kirchen lässt sich leichter einschlagen als auf die Länder, weht ihnen doch ohnehin der Säkularwind ins Gesicht.
- Die Schlacht gegen die Kirchen und ihre Einrichtungen wird ausgedehnt auf die heutigen Einrichtungen von Diakonie und Caritas. Das ist eine Generalisierung der Hassgefühle.Was wird moniert? Dass diese Einrichtungen mit den Hilfebedarfen der Menschen Geld verdienen – und (zum Teil) nicht leisten, was zu ihren bezahlten Aufgaben gehört. Solche Vorwürfe sind nach meiner Erfahrung oft durchaus berechtigt, bedürfen aber der Aufklärung im Einzelfall. Aber auch hier wird nicht gesehen, dass alle sozialen Einrichtungen, auch die „weltlichen“ in gleicher Weise angreifbar sind.[5] Dass Dienstleistungen Personal erfordern und Geld kosten, wird nicht immer anerkannt.[6] Auf jeden Fall, meinen manche, sollten die Kirchen nicht für EUR, sondern für „GL“ arbeiten, für Gotteslohn. Zugleich wird aber das kirchliche Arbeitsrecht moniert und es werden gewerkschaftsverhandelte Tarife eingefordert.[7] + [8]
- Es wird nicht zugestanden, dass große Organisationen, und zwar alle, schon aus Gründen des Selbsterhalts wirtschaftliche Interessen verfolgen und Strukturen haben, die machtgeprägt sind. Zurecht wird beklagt, dass das Leitbild oft nur PR ist, compliance[9] nicht ernst gemeint und der Einzelfall nicht zählt. Ich will jetzt nicht all die großen Firmen auflisten, die in der letzten Zeit durch hochkriminelle Machenschaften aufgefallen sind – und wer sich bei Interessenverbänden umschaut und dort mit einfachen Beschäftigten spricht, wird erfahren, dass es auch dort – wenn auch nicht unbedingt kriminell zugeht, es aber doch auch in negativer Weise menschelt. Haben Sie schon einmal versucht, berechtigte Forderungen bei Ihrer Versicherung durchzusetzen? Die spricht aber gern von der „Versichertengemeinschaft“.[10] Dies alles entschuldigt die Kirchen nicht, zeigt, dass auch sie ein „weltlich“ Ding sind, keine „heilige Kirche“[11]. Selbst Kardinal Lehmann sprach von der Sündigkeit der Kirche[12], für einen Katholiken, noch dazu in diesem Rang, ein „unerhörtes“ Eingeständnis.
- Thema sind auch immer wieder Zwangsmitgliedschaft und Kirchensteuer »Die Trennung von Kirche und Staat wird nicht gelebt hinsichtlich der Zwangseintreibung der Kirchensteuern.«[13] Ich kann es nicht mehr hören. Niemand muß Mitglied bleiben, jeder kann austreten. Allenfalls Beschäftigte im Sozialbereich haben Grund zur Klage. Bei der starken Marktstellung der kirchlichen Sozialkonzerne muss mancher wider Willen Mitglied bleiben oder werden. Wie ist das mit anderen geschriebenen oder ungeschriebenen Verpflichtungen? Bei einer Gewerkschaft beschäftigt, aber kein Mitglied? Bei VW arbeiten und Opel fahren? Ich vermute, dass ADAC-Mitarbeiter dort auch Mitglied sind. Man muss schon dazu stehen – was im Einzelfalle wurmt und Geld kostet. Und die Zwangstaufe? – oft verbunden mit der Beschneidungsdebatte. Klar, kleine Kinder werden getauft. Das können sie im Gegensatz zur Beschneidung rückgängig machen: sie können einfach austreten.[14] Die Austrittsgebühren? Ich habe Anfang des Jahres einem meiner Kinder selbstverständlich die Gebühren erstattet nach dem Prinzip der Verursacherhaftung. Damit auch der Punkt der Kirchensteuererhebung klar ist: Was manche nicht wissen wollen: Die Kirchen zahlen für den Service des Staates, und zwar mehr, als es ihn in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kostet. Wie gesagt: Ich kann die Jammerei nicht mehr hören.
- Nicht zu den Hasskommentaren gehören weltferne Träumereien. Sie sollen aber hier genannt werden. So fordert ein Kommentator mehrfach, Kinderheime sollten abgeschafft werden. Kinder gehörten in Familien oder allenfalls in ein SOS-Kinderdorf. Klar, wer damals in einem Kinderheim war, ist gebranntes Kind. Auch in Familien gibt es gebrannte Kinder, die darum – meist aus gutem Grund – „in Obhut“ genommen werden. Das geht zuweilen nicht gut. Jugendämter arbeiten nicht immer evidenzbasiert. Da gibt es viel sachlich zu kritisieren. Aber die Betreiber von Einrichtungen haben ihren Bereich in unverschämter Weise rechtlich gut abgesichert – eine inhaltliche Fachaufsicht ist kaum möglich.[15] Auch Jugendämter haben keine Fachaufsicht. Dennoch: Wohin mit Kindern und Jugendlichen, deren Wohl in ihrer Familie gefährdet ist? Das Arbeits(zeit)modell der SOS-Kinderdörfer ist sicherlich kinderfreundlich. Doch es gibt bestimmt nicht genug „Kinderdorfmütter“ (neuerdings dürfen sie auch einen Partner haben) für diese entsagungsreiche Aufgabe. Ohnehin lohnt ein Blick ins Internet.[16] Bleiben noch die Pflegefamilien, doch die sind nicht immer besser als die Herkunftsfamilien der Kinder.[17]
Was die Kirchen an den Heimkindern verbrochen haben, hat auch eine theologisch zu fassende Problematik. Der Homo incurvatus in se ipsum, „der auf sich selbst verkrümmte Mensch“, ist eine prominente Formel der christlichen Theologie. Sie kennzeichnet die Selbstbezogenheit des Menschen anstelle von Gott- und Nächstenbezogenheit als das Wesen der Sünde.[18] Als Selbstbezogenheit ist auch als eine geradezu manische Bezogenheit auf die eigene Vergangenheit zu sehen, über die viele ehemalige Heimkinder nicht hinwegkommen. Diese Sünde ist den Kirchen und ihren Tätern anzulasten, nicht ihren Opfern.
Aber ich habe den Eindruck, unseren Kirchenvertretern ist das schnurzegal.
[1] Unter dem „Infamen“, dem Niederträchtigen, dem Schimpflichen, das es zu zerschmettern galt, verstand der Aufklärer Voltaire das inquisitorische „Bündnis von Thron und Altar“, die Verschmelzung von „Dogma und Schwert“. Voltaires Signatur «écrasez l’infâme» wird zum Fanal des vorrevolutionären Feldzugs der Aufklärer für Meinungsfreiheit, Rede- und Publikationsfreiheit, Toleranz und Humanität. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%89crasez_l%E2%80%99inf%C3%A2me
[2] http://www.gottes-suche.de/7.2.1.Rezension%20Pfarrer%20Sch%C3%A4fer.html
[3] Kommentar zu https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/21/sechs-jahre-brauchte-die-ekd-um-herrn-frerk-kompetent-zu-antworten/
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[5] Nur beispielsweise sei auf den Fall Heinisch verwiesen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/07/24/nur-ein-fall-von-meinungsfreiheit/
[6] Auch andere Sozialeinrichtungen erhalten öffentliche Mittel und die Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Beispiel: „Laut den Leistungsberichten der beiden deutschen SOS-Vereine beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2012 wie folgt: SOS-Kinderdörfer weltweit:[6] 130 Mio. Euro, SOS-Kinderdorf Deutschland:[7] 119 Mio. Euro aus Spenden, Nachlässen etc., plus 103 Mio. Euro aus Öffentlichen Mitteln.“ https://de.wikipedia.org/wiki/SOS-Kinderdorf#
[7] Wer sich echauffieren will, sollte sich sachkundig machen: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen
[8] »Die Seminargebühren von Sonntag bis Mittwoch: 600,- Euronen. Ich wollte, ich hätte diese Tagessätze für die Opfer aus den Rippen der Täternachfolger herausschlagen können. Die Diakonie. Ich kann das Wort nicht mehr hören, ich habe die Schn..ze voll von dem elenden Heuchelverein, der immer noch ganz groß im Geschäft mit den Hilflosen ist – und schamlos das macht, was sie immer machte; abkassieren!« Kommentar zu https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/05/19/mit-leib-und-seele-eine-pilgerreise-zu-den-wurzeln-der-pflegediakonie/
Doch nun mal Butter bei die Fische. Drei Übernachtungen im Einzelzimmer mit Sanitäreinrichtung, dazu für zwei Tage Vollverpflegung plus Tagungsprogramm sind nicht billiger zu haben. Für solche Angebote gibt es keine öffentlichen Mittel und sie sind mehrwertsteuerpflichtig. Kürzlich traf ich eine ehemalige Kollegin aus der Boller Akademie. „Ich schicke euch keine privaten Übernachtungsgäste mehr,“ sagte ich, „Ihr seid zu teuer.“ Sie konterte: „Unsere Beschäftigten werden nicht nach dem Gastronomietarif entlohnt. Wir zahlen ordentlich.“ Und ich erinnerte mich: In der Akademie bekam eine Halbtagsmitarbeiterin fast so viel, wie ihr Mann, der in einem nahegelegenen Hotel arbeitete.
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Compliance_(BWL)
[10] »Die EKD ist ein kommerzielles Großunternehmen wie Siemens, Mercedes oder andere auch. Hier geht es um den Profit und nur um den Profit und nichts anderes! Vom deutschen Staat nehmen Ja, aber es auch für all jene Zwecke zu verwenden wie von diesen Herren aufgezählt, bleibt für jeden normal denkenden Bürger zweifelhaft.«
Die kirchlichen Haushalte werden ebenso wie die staatlichen offen ausgelegt. Es gibt Tricks, in Limburg wie auch bei Staats. Dafür sind Rechnungsprüfer da.
[11] »Die deutschen Kirchen sind stark vermachtete und verfilzte Organisationen mit viel Pfründenwirtschaft zur Alimentierung von Funktionären, die gern unter sich bleiben und miteinander in einem verquasten Stammesidiom kommunizieren, das für Außenstehende unverständlich bleibt – der ideale Nährboden für Schweigekartelle und Wagenburgmentalität.« Dies schreibt Friedrich Wilhelm Graf. Er schreibt weiter: »Die Kirchen sind hoch narzisstisch und fortwährend auf sich selbst fixiert. Es fehlt ihnen zunehmend an überzeugendem Personal, speziell an gebildeten Führungskräften, sieht man einmal von Karl Kardinal Lehmann und Wolfgang Huber ab. Sie kennen keine diskursive Kultur des offenen argumentativen Austrags interner Konflikte. In Tausenden von Ausschüssen, Kommissionen, Kammern und beratenden Gremien wird viel geredet, aber nichts gesagt und noch weniger verbindlich entschieden. Die eitle Neigung, sich zu allem und jedem zu Wort zu melden, unterminiert die religiöse Glaubwürdigkeit.« http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E1B34F6F7FBC44C9EBB2877C9A10ACA36~ATpl~Ecommon~Scontent~Afor~Eprint.html zitiert nach: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/04/01/symbolhandlungen-und-ihre-glaubwurdigkeit-%e2%80%93-und-die-opfer-zweiter-klasse/
[12] Und eines ist ganz neu: Er spricht nicht nur von über Heiligkeit der Kirche, sondern auch von ihrer und Sündigkeit. Zitiert nach: https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/04/01/symbolhandlungen-und-ihre-glaubwurdigkeit-%e2%80%93-und-die-opfer-zweiter-klasse/
[13] Kommentar zu https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/21/sechs-jahre-brauchte-die-ekd-um-herrn-frerk-kompetent-zu-antworten/
[14] »Aus theologischer Sicht gibt es eigentlich gar keinen Kirchenaustritt. Das bedeutet, wer getauft ist, der bekommt damit ein unauslöschliches Prägemal, das auch nicht wieder auszuwischen ist. Selbst wenn man exkommuniziert ist, bleibt man eigentlich katholisch.« https://www.domradio.de/themen/glaube/2016-07-19/eine-erklaerung-der-exkommunikation-der-katholischen-kirche Da es eine theologische Sicht ist, wird diese dem Austretenden schnurzegal sein.
Laut dem Humanistischen Pressedienst (hpd) ist allerdings eine „Enttaufung“ möglich: http://hpd.de/node/10444. Das hat mich sehr amüsiert. Denn wer den „Debaptiser 2010 / erisgeengod“, ein simpler Haarfön, (Photo beim hpd), erwirbt und meint, damit Gottes Segen unwirksam machen zu können, braucht schon einen festen Glauben.
[15] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
[16] Erfahrungsberichte von Mitarbeitern: mangelndes Leadership, Mitarbeiter motivieren sich selbst! https://www.xing.com/companies/soskinderdorf/reviews , http://www.eltern.de/foren/jobsuche-bewerbungstipps/819890-sos-kinderdorfmutter-vater.html
[17] Es sei ein Urteil in Erinnerung gerufen, das Rechtsgeschichte geschrieben hat.[17] Wegen Paparazziphotos wurden Alexandra, der Tochter der Prinzenfamilie aus Monaco, 76.693,78 Euro zugesprochen. Die kleine Prinzessin hatte klagemächtige Eltern. [http://www.shortnews.de/id/456280/Tochter-von-Caroline-von-Monaco-erhaelt-hohe-Summe-Schmerzensgeld zuletzt aufgerufen: Sonnabend, 9. Juli 2016] Die hatte Andreas aus dem Rems-Murr-Kreis nicht. In seiner Pflegefamilie wäre er fast verhungert, so wie sein Bruder. In zweiter Instanz wurden ihm 25.0000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt. [http://www.spiegel.de/panorama/haft-sie-liessen-ihr-pflegekind-verhungern-a-29389.html http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-misshandeltes-pflegekind-erhaelt-schmerzensgeld-1.923588 zuletzt aufgerufen: Sonnabend, 9. Juli 2016]
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