Dierk Schaefers Blog

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Ja, aber ich glaub’s erst, wenn sie drin sind. Beurteilen kann man sie erst, wenn man sie sich kritisch anschaut: 1. Welche Kinderrechte kommen ins Grundgesetz? 2. Welche Chancen haben ihre Umsetzung in Politik, Justiz und Verwaltung? Es wird also noch dauern.

Als jahrelanger Beobachter der Situation kann ich nur gequält schmunzeln über den Fortschritt, der bekanntlich eine Schnecke ist – und ob’s ein Fortschritt wird, sehen wir erst später.[1]

Nun endlich nimmt sich die Politik auf höherer Ebene (Koalitionsvertrag) des Themas an. Eine Zusammenfassung gab es gestern in der Sendung „Hintergrund“ des Deutschlandfunks. Man lese nach![2]

Ob es zu einer 2/3-Mehrheit im Bundestag reichen wird, halte ich für fraglich, denn – wie üblich – werden die Kinder nicht nach ihren wohlverstandenen Interessen gefragt, sondern die Vertreter der Interessen anderer:

  • Elternverbände
  • Männervereinigungen
  • Frauenvereinigungen
  • Kirchen
  • Parteien
  • Sozial- bzw. Jugendhilfeträger

und am wichtigsten:

  • die Länder und ihre Kommunen

Die Liste ist wohl nicht vollständig, so habe ich z.B. die Rechtsdogmatiker nicht erwähnt.

Wenn einer Personengruppe, die bisher nur im Paket „Familie“ mitgemeint war, eigene Rechte eingeräumt werden sollen, schmälert das die Rechte und den Einfluss anderer – oder deren Finanzen. Diese anderen werden alle Möglichkeiten nutzen, um ihren Besitzstand zu wahren.

Die Eltern und ihre Verbände werden auf das Elternrecht pochen und darauf verweisen, dass für deren Missbrauch der Staat ein Wächteramt habe. Es ist ja auch richtig, dass der Staat nicht ohne Anlass, also willkürlich/ideologisch in die Familien hineinregieren soll. Autoritäre Staaten in Vergangenheit und Gegenwart sind ein abschreckendes Beispiel, die Hilflosigkeit von Kindern in unserem System in bekanntgewordenen Extremfällen allerdings auch. Es wird also darum gehen müssen, Elternrechte gegen die wohlverstandenen Interessen des Kindes abzuwägen und passende Maßnahme durchzusetzen, wobei unbedingt die Meinung der Kinder erfragt werden muss. Richter sind oft dieser Aufgabe nicht gewachsen. Das sollte also eine unabhängige Fachkraft tun, die den Kindern ihre Entscheidungsmög­lich­keiten und auch die Folgen freundlich vor Augen führt. Das bedeutet: qualifizierte Einzelarbeit, die ist teuer. Sind uns die Kinder das wert? Wer soll das bezahlen?

Fragen in Zusammenhang mit Inobhutnahme sind besonders schwierig. Kinder sind zuweilen hinundhergerissen zwischen der Liebe zu ihren Eltern, selbst wenn diese drogenabhängig sind [Parentifizierung] oder sie gar mißhandeln einerseits und andererseits ihren wohlverstandenen Interessen. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen vonnöten, um den Kindern die Last der Verantwortung und die Schuldgefühle abzunehmen. Zu beachten ist der Zeitfaktor bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Oft ist hier eine Bindung entstanden, die stärker ist als manche Vorstellung von Blutsverwandtschaft. Die Vorstellung, dass soziale Elternschaft wichtiger ist als leibliche, ist vielen Menschen fremd. Sie denken nicht daran, dass es Aufgabe jeder Elternschaft ist, eine soziale zu werden.

Kinder bei Trennung und Scheidung sind dann besonders schlecht dran, wenn der Partner­schafts­krieg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wird. Im Hintergrund machen sich Männervereinigungen und Frauenvereinigungen stark. Auch sie folgen zumeist biologischen Denkmustern. Ein Kind gehört zur Mutter/zum Vater oder es hat Anrecht auf beide. Alles ist verheerend für Kinder, wenn die Eltern für das Kind nicht in erster Linie Eltern sein wollen – und es auch können. Zurzeit versuchen – vornehmlich – Männer, die oft unhaltbaren Ent­scheidungen der Familiengerichte auszuhebeln durch ein im Regelfall verpflichtendes Dop­pelresidenzmodell. Ob diese Aufteilung der Kinder von Fall zu Fall von den Kindern gewünscht wird und ob es für sie praktikabel ist, diese Frage interessiert nicht. Es kann und sollte in solchen Fällen immer darum gehen, im Einvernehmen mit den Kindern – möglichst auch mit den Eltern – eine kindgerechte, alltagstaugliche Lösung zu finden, die nach Kindes­bedarf Flexibilität ermöglicht und auf Wunsch des Kindes auch wieder neu verhandelbar ist. Auch hier ist die Beratung und Begleitung von ideologisch unabhängigen Fachpersonal nötig. Mit der psychologisch-pädagogischen Fachkompetenz der Richter wird man wohl auch zukünftig nicht rechnen können.

Die Kirchen und andere Religionsverbände werden das Elternrecht in dem Sinne verteidigen wollen, dass diese das Recht auf religiöse Erziehung bis zur Religionsmündigkeit behalten sollten. Das ist problematischer als es aussieht. Denn es beinhaltet das Recht auf Beschnei­dung minderjähriger Jungen, was eindeutig dem Kinderrecht auf Unversehrtheit entgegen­steht. Von dort ausgehend machen manche Agitatoren auch Front gegen die Kindertaufe; ein Kind solle unbehelligt von jedweder Religion aufwachsen, bis es sich selber entscheiden kann. Das ist völlig lebensfremd.[3]

Die Parteien sind, wie der Rundfunkbeitrag zeigt, unterschiedlicher Meinung.[4] Nach meiner Einschätzung haben alle kein besonderes Interesse an Kindern, sondern nur an ihren Wähler­gruppen. Das ist systembedingt. Sie werden jeden Entwurf für Kinderrechte im GG in ihrem Interesse beeinflussen, verwässern und Hintertürchen aufhalten[5]. Gummiparagraph.jpgAlso brauchen wir nicht nur die Kinderrechte im GG, sondern auch Wahlrecht für Kinder, das zunächst wohl eine Art Familienwahlrecht wäre bis die Kinder eigene politische Vorstellungen haben. Dann, aber erst dann würden die Parteien Familien und Kinder umwerben und ihnen die Aufmerk­samkeit geben, die ihnen gebührt.

Ein schwieriges Kapitel sind die Sozial- bzw. Jugendhilfeträger, denn die Rechte dieser Lobby sind festgezurrt. Ich habe es in einem Beitrag hier im Blog dargestellt.[6]

Am übelsten jedoch ist die Lobby der Länder und ihrer Kommunen, denn die sind – wie die Elternrechte – schon im Grundgesetz verankert und sie wollen nicht zahlen. Darum hinter­treiben sie seit Jahrzehnten alle kostenträchtigen Gesetze, auch die, die für das Kindeswohl förderlich sind. Und sie achten auf ihre Hoheit. Besonders sie also sind der Hauptgegner, wenn es um die Umsetzung von Kinderrechten im Grundgesetz geht.

Das sind die Neben­wirkungen des Föderalismus; wir kennen sie aus verschiedenen Bereichen. Ich nenne nur die Schulpolitik und mag gar nicht weiter darauf eingehen. Auch die Pflegeschlüssel sind von Land zu Land unterschiedlich. Ist doch logisch, dass der Pflegebedarf in Bayern ein anderer ist als in Meck-Pomm.

Fußnoten

[1] Einen Katalog von Defiziten und Forderungen habe ich schon in meiner Tagungsreihe Kinderkram publiziert und später, 2011 in meinen Blog gestellt:Dierk Schäfer, Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[2] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242 Sonntag, 22. April 2018

[3] Dierk Schäfer, Die Zurichtung des Menschen – auch ohne Religion https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/04/18/die-zurichtung-des-menschen-auch-ohne-religion/

[4] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242

[5] „Also, Herr Referent, der Gummizug ist schon ganz nett, vergessen Sie aber nicht die Verwässerungsanlage und das Hintertürchen.“ Fund: Archiv Dierk Schäfer

[6] Dierk Schäfer, Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Deutschland – Rabenvaterland

Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.

Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:

Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Op­fer fallen könnte, ist eine unerträgli­che Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jun­gen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung se­xuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates ge­wesen, für das Kind da zu sein. Die Be­hörden und Gerichte hätten den Jun­gen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Fa­milie als Einheit, der Staat hat sich zu­rückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mit­tel sein, wenn Gefahren für das kör­perliche oder seelische Wohl des Kin­des drohen. [1]

Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:

  • Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
  • Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
  • die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.

Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.

Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.Eisberg

Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.

Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]

An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:

Strukturfehler beim Kinderschutz

Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachläs­sigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mitt­lerweile selbst eine Aufarbeitung an­gekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.

Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?

Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Struktur­fehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.

Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.

Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.

Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.

Deutschland – ein Rabenvaterland.

 

Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).

Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.

der wert von kindern

Fußnoten

[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1

[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html

[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419

[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html

Willkommen, Arbeit macht frei!

Das KZ von Bethel mit Anstaltsgottesdienst hieß Freistatt. Noch 23 Tage können Sie in der arte-Mediathek die bigotte Vergangenheit von Bethel nacherleben: http://www.arte.tv/guide/de/048779-000-A/freistatt .[1] Ziehen Sie mit den Moorsoldaten und ihren Spaten ins Moor und erleben Sie mit den geschundenen Zöglingen einen zu Herzen gehenden Weihnachtsgottesdienst: o du fröhliche!

Heute ist Bethel natürlich ganz anders. Bethel im Norden nennt es sich nun und »hat starke Wurzeln. Die Diakonie Freistatt und der Birkenhof können sich jeweils auf eine über 100 Jahre alte Geschichte stützen. Wir in Bethel im Norden setzen auf diese festen Wurzeln auf und entwickeln eine gemeinsame christliche Identität, um ein starker Partner zu sein, der die Herausforderungen der Zukunft annimmt.«[2]  Das ist doch ein Angebot.

Über Bethel heute lesen wir heute in der FAZ unter der Überschrift Ausgerechnet in Bethel »„Für Menschen da sein“, so lautet das Motto der Stiftung, von der viele sagen, sie habe mit ihrem Tak­tieren auf dem Rücken der Menschen ihren Haus­halt sanieren wollen. „Von denen kann man in Sachen kaltblütigem Verhandlungsgeschick noch was lernen“, sagt ein an der Sache nicht be­teiligter Beamter im Düsseldorfer Schulministerium.« [3]

Zur Vergangenheit von Bethel sei empfohlen: https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/05/10/jetzt-wissen-wir-wer-schuld-ist-allein-der-bose-staat/

Eine sehr differenzierte, geradezu decouvrierende  Würdigung der Forschungsergebnisse zu Freistatt finden Sie hier: freistatt_kappeler

Fußnoten

[1] Film – 98 Min. – 58802 Aufrufe.

[2] http://www.bethel-im-norden.de/ueber-uns.html

[3] FAZ, Donnerstag, 26. Januar 2017, S. 6

#Kinderrechte Ein Konzept, das keine Kindeswohlgefährdung beinhaltet? „So doof ist kein Träger, dass er so etwas nicht hinkriegt.“

Posted in Kinderheime, Kinderrechte, Pädagogik by dierkschaefer on 14. Juli 2015

Gelegenheit macht Diebe – und Profiteure. Das wurde kürzlich in einem Rechtgutachten klar vorgeführt. Eine fachkundige Kanzlei hat damit einen wichtigen Beitrag zur weitgehenden Rechtlosigkeit Schutzbefohlener geleistet.[2]

Nun bestätigt das Wolfgang Hammer, der ehemalige Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Hamburger Sozialbehörde.[3]

Kommentar: Das ist der Hammer!

Doch da es nur um Kinder geht, wird sich an der Rechtslage so schnell nichts ändern. Denn die Mafia der Träger dürfte sich als stärker erweisen, als die Rechte von Kindern.

Kinder? Brauchen wir die noch? Wir vielleicht nicht, aber die Träger von Jugendhilfeeinrichtungen.

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[2] http://www.taz.de/Wolfgang-Hammer-ueber-Kinderschutz/!5210520/

Es geht nicht um die Kinder.

Posted in Bürokratie, Erlebnispädagogik, Kinderheime, Kinderrechte, Kriminalität, Pädagogik by dierkschaefer on 3. Juli 2015

Jugendamt Gelsenkirchen: Die Stadt habe ganz genau gewusst, was Herr Frings da in Ungarn tut, sagt sein Anwalt. »Zusammen mit dem ehemaligen Jugendamtsleiter Wissmann war er an einem Kinderheim und einem Reiterhof dort beteiligt. Durch Mauschelei sollen sich beide finanziell bereichert haben. Frings und Wissmann hätten ihre Nebentätigkeit aber ganz normal bei der Stadt angemeldet – diese habe dann alles genau geprüft und weitgehend gestattet«[1].

Die Kündigung der beiden ist strittig. Im Oktober geht die Verhandlung vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht weiter.

Was auffällt: Es geht im Geld, um das Geld der Stadt und um das Geld der Gekündigten. Es geht nicht um die Kinder. Wann und wo wird es um die Kinder und ihre Behandlung durch die Gelsenkirchener Jugendhilfe gbehen?

[1] http://www.radioemscherlippe.de/emscher-lippe/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-218859530a.html

Mehr zum Fall:

https://dierkschaefer.wordpress.com/category/heimkinder/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/05/10/allein-aus-nrw-247-kinder-und-jugendliche-in-22-landern-untergebracht-mehr-oder-weniger-uber-den-ganzen-globus-verteilt/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/05/05/heimspiele-zweier-jugendamter-und-ihre-auswartsspielereien/

http://www.welt.de/regionales/nrw/article140976111/Wenn-Schutzbefohlene-in-Faenge-der-Fuersorge-geraten.html

http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/mit-kindern-kasse-machen-heimkinder-104.html

Kinderheimerziehung in Ost und West

Posted in BRD, DDR, Kinderheime, Pädagogik, Politik by dierkschaefer on 12. Juni 2015

Der Vergleich ist sehr interessant. »Wichtigster Schritt war, dass die Zuständigkeit für Heimeinweisungen, die bis dahin bei den Vormundschaftsgerichten gelegen hatte, an die Jugendhilfe übertragen wurde.«[1]

Das ist bei uns bis heute so. Die Jugendämter haben die Definitionsmacht, ob und welche Jugendhilfe-Maßnahme durchgesetzt wird bis hin zur pädagogisch wertvollen Verschiebung in ein Land des ehemaligen Ostblocks.

Ich sehe den wichtigsten Unterschied im Polit-Faktor.

[1] http://www.freiewelt.net/warum-ehemalige-heimkinder-der-ddr-im-rechtsstaat-kaum-eine-chance-auf-rehabilitierung-haben-10061425/

Schwierig ist’s, nicht zynisch zu reagieren

Posted in Pädagogik, Resozialisierung by dierkschaefer on 1. Juni 2015

»Der Berliner Senat für Jugend hat in den 1970er-Jahren ein Projekt unterstützt, bei dem einschlägig Vorbestrafte 15- bis 17-Jährige betreuen durften. Jetzt ist das Entsetzen groß.«

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-verwaltung-foerderte-projekt-ein-experiment-jugendliche-an-paedophile-uebergeben/11849844.html

Um nicht zynisch zu werden: kein weiterer Kommentar.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die staatliche Verantwortung für Schutzbefohlene in privaten (kirchlichen) Einrichtungen

Posted in heimkinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kriminalität, Politik by dierkschaefer on 28. März 2015

Das nun auch auf Deutsch vorliegende Urteil dürfte wegweisend sein in zweierlei Hinsicht:

Rückwirkend sollte es Klagemöglichkeiten eröffnen für die Unterlassung staatlicher Aufsicht in verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderheime, Psychiatrien).

Wird man einen Rechtsanwalt finden, der das für deutsche Verhältnisse aufarbeitet und durchsetzt?

Prospektiv warnt dieses Urteil alle staatlichen Behörden, die die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in solche Einrichtungen veranlassen oder anordnen.

Angesichts der föderativ-gesplitterten Zuständigkeiten des Staates in Kinder- und Jugendlichenangelegenheiten wird man wohl vergeblich darauf warten, dass eine entsprechende Information über die Aufsichtspflicht der Jugendämter[1] über die Träger von Jugendhilfemaßnahmen zentral ergeht. Diese Lektion werden die Jugendämter jedes für sich lernen müssen. Die „Kunden“ der Jugendämter werden diesen Bewußtseinswandel erkämpfen müssen. Im Krieg bei der Eroberung einer Stadt würde man von Häuserkampf sprechen. Der ist aufwendig und fordert viele Opfer auf beiden Seiten.

Hier ist das PDF des Urteils, von mir teilweise gelb unterlegt, sonst unverändert. Der irische Fall Luise O´Keeffe

Mein Dank geht wieder einmal an Martin Mitchell/Australien für den Hinweis auf das Urteil.

[1] die selber keinerlei Aufsicht unterliegen

„aus der Not von Kindern Geschäfte machen“ – Die böse Privatisierung

Posted in heimkinder, Kinderrechte, Politik, Wirtschaft by dierkschaefer on 24. Februar 2015

»Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140.000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.«[1]

Es war wohl ein Fehler, den letzten Satz dieses Zitates als Überschrift zu nehmen. Erfolgt ist jedenfalls wieder einmal ein Angriff auf die Privatisierung.

Sortieren wir einmal: Unsere Gesellschaft lebt von Tauschgeschäften, entweder werden Gegenstände oder aber Dienstleistungen getauscht, in der Regel gegen Geld. Eine Bedarfslage löst das „Geschäft“ aus.[2] Entweder gibt es schon Angebote für den konkreten Bedarf oder sie werden geschaffen, weil hier ein Geschäft zu machen ist. Bei den einfachen Bedarfen ist es einfach, aber nicht anders als bei den komplexeren: Der Bäcker lebt von unserem Hunger, der Konditor von unserer Schleckigkeit, der Arzt vom Beinbruch oder der Grippe und die Kindergärtnerin davon, dass sie uns zeitweise die Kinder abnimmt.

Einige Marktsegmente werden vom Staat bedient, auch für Bedarfe, die uns nicht unmittelbar einleuchten wie die Bundeswehr oder gar stören wie die Finanzämter oder die geldgierigen Rundfunkanstalten.

Wie steht es mit der Jugendhilfe? Jugendämter werden von der Kommune finanziert, also vom Staat; sie haben Hoheitsaufgaben, sind aber auch Leistungsanbieter. Bei nicht-hoheitlichen Aufgaben, die auch ein Privater erbringen kann und auf dem Markt anbietet, darf der Staat nicht konkurrieren. Gehen diese Aufgaben aus gesetzlichen Verpflichtungen hervor, ist der Staat zwar zuständig, kann aber Aufgaben delegieren, soweit sie nicht spezifisch hoheitlichen Charakter haben, wie Polizei und Justiz. Doch er muß sie kontrollieren, weil er der Veranlasser qua Gesetz ist.

Gegen die Privatisierung von z.B. Kinderheimen gibt es überhaupt keinen Grund. Hier werden untergründig pseudo-moralische Kriterien bemüht. „aus der Not ein Geschäft machen – pfui!“ Soll der Notarzt umsonst arbeiten – oder der Kinderarzt? Das ist zu kurz gedacht.

Ich wundere mich immer wieder, wenn gerade aus Kreisen der ehemaligen Heimkinder solche Gedanken vorgebracht werden. Hat man denn vergessen, dass es die Angestellten und Beamten der Jugendämter waren, die die Heimaufsicht nicht wahrgenommen, dafür aber Preisdrückerei betrieben haben? Fühlen sich die ehemaligen Heimkinder etwa von den öffentlich-Angestellten in den Anlaufstellen gut behandelt?

Private wollen und müssen Geld verdienen, das ist o.k.. Wenn der Markt in Ordnung ist, gibt es Konkurrenz und Qualitätskontrollen, sei es über die Zufriedenheit der Kunden oder über Verbraucherverbände. Das kann schiefgehen, wie wir beim ADAC gesehen haben. Jugendämter kann man sich nicht aussuchen und sie haben Entscheidungsbefugnisse auf einem Markt, der nicht frei ist. Was fehlt ist die Kontrolle. Natürlich muß man den Privaten, aber auch den Behörden auf die Finger gucken und muß auch Möglichkeiten haben, sie zur Rechenschaft zu ziehen.

Doch ich traue dem Gesetzgeber dieses Eigentor nicht zu, und den Wähler interessieren solche Angelegenheiten meist nur, wenn er selber betroffen ist – und dann ist es zu spät.

[1] so hieß es im Artikel, der im Blog zitiert wurde https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/02/23/langst-ist-die-jugendhilfe-auch-ein-groses-geschaft-geworden/

[2] Lassen wir einmal die Frage der Bedarfsweckung außen vor.

Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden

Posted in heimkinder, Politik by dierkschaefer on 23. Februar 2015

»Wenn junge Menschen über Missstände in ihren Einrichtungen klagen, dann wird ihnen wenig Gehör geschenkt. So gerät das Heer der freien Jugendhilfeträger – darunter Privatunternehmer, Verbände, gemeinnützige Vereine – selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140.000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.«

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/wdr/wenn-jugendhilfe-zum-geschaeft-wird-100.html