50 Jahre Knast!
50 Jahre Knast!
[1. „50 Jahre? Wat hatter denn jemacht? Für Mord gibt’s doch nich so viel.“ – „Ach so, unverbesserlich: immer mal wieder. Banküberfall und so“

… und so wurde er, Ikarus[2], zum Fachmann bundesdeutscher Corrections-Bemühungen, jedenfalls in Santa Fu[3]. Er beschreibt dem Leser den Wandel des Strafvollzugs[4], wie er ihn in seinem Knast-Alltag erlebt hat bis in die erschreckenden Details. Schon im Prolog kommt er zu einem Resümee, das dem Strafvollzug ein verheerendes Zeugnis ausstellt: „Ich habe unter langen Haftzeiten, gerichtlichen Fehlentscheidungen und fortwährenden Strafübeln gelitten, jedoch im Grunde nichts gelernt.“
Beim Lesen überkam dem Rezensenten der Gedanke an die „Übeltäter“ Max und Moritz:
„In den Trichter schüttelt er die Bösewichter. Rickeracke! Rickeracke! geht die Mühle mit Geknacke“.
Der hier dargestellte Zuchthaus-Strafvollzug meint das Böse zu brechen, indem er die „Bösewichter“ zerbricht. Die „Rollkommandos“, die entgegen jedem Übermaßverbot einen renitenten Knacki in den Arrest werfen(!) sind Folterknechte. Da können nur gebrochene Existenzen herauskommen. „Was ich gelernt habe oder geglaubt habe, gelernt zu haben, taugte und taugt in der Regel nicht für das Leben außerhalb der Knastmauern.“
Neu sein dürften für die meisten Leser die Erfahrungen in der U-Haft: Sie sei schlimmer als der normale Strafvollzug[5]; mancher Häftling sei bereit, vorschnell ein „Geständnis“ abzulegen und auf Rechtsmittel zu verzichten, nur um von der U-Haft in den Regelvollzug zu kommen. Und das trotz Unschuldsvermutung bis zum Urteil! Schlimmer kann ein Urteil über diesen Teil unseres Justizsystems kaum ausfallen.
Ikarus, Jahrgang 1942, stürzte das erste Mal mit 22 Jahren ab und lernte die verschärften Strafbedingungen im Zuchthaus gründlich kennen. – Ach, wussten Sie was ein Hartlager ist? Man nimmt Ihnen zur Strafe die Matratze weg. – Ikarus veranschaulicht den Fortschritt vom Zuchthaus zum Gefängnis[6] bildhaft mit dem Klopapierangebot: Zunächst gab es Zeitungspapier, dann unbedruckte Druckereiabfälle und schließlich handelsübliches Klopapier.
In Santa Fu war eine Bambule, ein Aufstand,[7] Auslöser für wesentliche Veränderungen: [8] Häftlinge bekamen nicht nur Mitspracherecht, sondern auch „Freiheiten in der Unfreiheit“, bei denen sich der Leser fragen dürfte, warum ein Teil dieser Freiheiten nicht schon vorher und freiwillig eingeräumt worden war, denn sie gefährden den Vollzug nicht, sondern sind Schikanen gegen die Menschenwürde.
Aber als Ikarus 1982 wieder abstürzte (warum, schreibt er nicht), kannte er seine „Mutteranstalt“ nicht wieder. Die Zellentüren hatten jetzt Vorhängeschlösser[9] zum Schutz vor Diebstahl unter den Mitgefangenen. Solidarität gab es nicht mehr. Später, nach einem Mordfall[10], kamen auch Schlösser auf der Innenseite hinzu. Auch die Beamten meldeten sich durch Klopfen an. Ikarus nutzte die Freiheiten und richtete sich in seiner „Wohnwabe“[11] von 9,5 qm ein. Sie „schloss mich aus vom realen Leben, sie bot zugleich Schutz vor dem Feindlichen und vermittelte mir ein oberflächliches, ein andermal ein tieferes Gefühl der Geborgenheit: Höhleneffekt.“ Er war angekommen.
Im Kapitel „Graue Nebel“ spricht Ikarus distanzierend von sich in der dritten Person. „Die Strafvollstreckungskammer hatte gerade seinen Reststrafenantrag abgebügelt. Einige Zeit später gab ihm seine Lebenspartnerin ihr ‚Valet‘. Kurz und bündig teilte sie ihm in einem Brief mit: ‚Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr. Vergiss mich.‘ Ein Karateschlag gegen seine ohnehin wunde Seele. Er knickte ein.“
Trotz der neuen Freiheiten gab es eine zweite Babule.[12] Die Befriedung des Aufstandes geschah unter Einbeziehung von knastälteren Insassen. Ikarus scheint beteiligt gewesen zu sein. Seine Beschreibung der Folgezeit offenbart einen „gereiften“ Menschen, in der Lage, Argumente abzuwiegen. Er berichtet auch über die nach Delikten gestaffelte Hierarchie und über die neue Nationalitätenmischung mit den Folgeproblemen. Wichtiger aber ist seine nächste Bruchlandung: 10 Jahre wegen bewaffneten Bankraubs plus 13 Jahre Widerruf einer Bewährungsreststrafe. Es war die vierte Verurteilung für das gleiche Delikt. Doch Ikarus hatte ja schon zu Beginn geschrieben, im Knast nichts hinzugelernt zu haben. Bankraub konnte er immer noch nicht, – aber es auch nicht lassen. Immerhin hatte er sozusagen ausgesorgt über das 80ste Lebensjahr hinaus. Nach sieben Jahren „Schreibkrieg und Gesprächskämpfen“ … „am Ende der Strecke, im März 2009 stand die Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung.“
War das wieder ein Absturz, Ikarus? Er hat einen Suizidversuch hinter sich, ist nun 67 Jahre alt und längst im Rentenalter. Rente? Ja, dreihundert Euro aus versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Die Arbeit im Knast zählt nicht dazu. Der Staat drückt sich auch heute noch um die Beiträge zur Rentenversicherung. Arbeitgeber, die solches tun, machen sich strafbar. Der Staat nicht und bleibt ungeschoren, ein Skandal. Aber politischer Einsatz für Knackies wird vom Wähler eher abgestraft.
Ikarus bleibt in Hamburg und hat nun die Gelegenheit, den geschlossenen Strafvollzug von Santa Fu mit dem sozialtherapeutischen Vollzug[13] zu vergleichen. Die Freiheiten in Santa Fu waren durch den Druck konservativer punitiver Kreise („Schwarze Konterrevolution“) weitgehend einkassiert worden.[14] Ganz anders die Sozialtherapeutische Anstalt. So wie Ikarus sie beschreibt, kommt der Leser zur Überzeugung: So, genau so sollte Justizvollzug sein: Die Vorbereitung auf die Anforderungen der Freiheit „draußen“ stehen im Mittelpunkt.
Wer so lange im Strafsystem steckte, darf als Fachmann gelten. Er schließt darum mit einigen Thesen, die hier nur plakativ wiedergegeben seien: 1. Strafvollzug „bessert“ nicht, mag er auch noch so intensiv auf Härte angelegt sein. 2. Strafvollzug macht krank … je länger er dauert. 3. Der geschlossene Strafvollzug macht über die Jahre lebensfremd …und sollte die Ausnahme bilden.
Resümee: Ein locker geschriebenes, erlebnisgesättigtes Fachbuch aus langjähriger Erfahrung eines Insassen. Lesenswert für alle, die irgendwie mit Knast zu tun haben, sei es beruflich oder zur Vorbereitung. Merkwürdig: Ikarus umschifft weitgehend das „Thema Nummer eins“[15]. Das ist nicht glaubwürdig.
Was fehlt noch? Ein knapper Lebenslauf von Ikarus. Herkunft, Schule, Lehre, chronologischer Überblick über die Straftaten und Strafbemessung, Daten der jeweiligen Freilassung, Eheschließung(en). Was macht Ikarus heute? Ein paar Fotos der Anstalt wären nett gewesen.
Bildmaterial sei hier nachgereicht, ist allerdings aktuell und nicht aus der Zuchthauszeit.[16]
Rezensent: Dierk Schäfer, Dipl.-Psychologe&Kriminologe, Theologe
[1] Foto/Ausschnitt: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/28783322134/in/album-72157668678484066/
[2] So nennt er sich: Er sei wie Ikarus beim Höhenflug abgestürzt. Doch beim ihm sind es mehrere Abstürze. Ich nenne ihn im Folgenden auch Ikarus, weil ich nicht weiß, ob der Autorenname echt ist.
[3] Der Begriff „Santa Fu“ ist schon vor den 1970er Jahren entstanden und kommt von der alten Bezeichnung „Strafanstalt Fuhlsbüttel“, die im Verwaltungsdeutsch „St. Fu“ abgekürzt wurde. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Fuhlsb%C3%BCttel Viele Fotos und weiterführende links unter https://www.google.com/search?q=Santa+Fu&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiqhtXhwIfwAhWfwQIHHUkMCfUQ_AUoAnoECAEQBA&biw=960&bih=434
[4] Wolfgang Krüger, 50 Jahre Strafvollzug, Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen, 2021, Kriminologie und Kriminalsoziologie, Band 22, 134 Seiten, gebunden, 29,90 €, ISBN 978-3-8309-4371-6. Zitate sind, soweit nicht anders vermerkt, dem hier besprochenen Buch entnommen.
An dieser Stelle will ich dem Verlag bzw. seinem Lektor ein Lob aussprechen. Denn hier weiß man noch, was eine Fußnote ist und wo sie hingehört, nämlich zur Erleichterung des Lesers nach unten, an den „Fuß“ der Seite. Es ist hier aber nicht der Platz für einen Exkurs zu den üblich gewordenen gestaffelten Unverschämtheiten, Fußnoten leserunfreundlich an das Ende eines Textes zu verbannen.
[5] „Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)
[6] In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe im Rahmen der Großen Strafrechtsreform durch das Erste Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) zum 1. April 1970 abgeschafft. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus
[7] – Langsam am Verblöden, 02.01.1972, 13 https://www.spiegel.de/politik/langsam-am-verbloeden-a-ff206415-0002-0001-0000-000043376343
– Ruhe in Santa Fu, 11. August 1972 https://www.zeit.de/1972/32/ruhe-in-santa-fu/komplettansicht
[8] Aus dieser Zeit stammen auch meine Erfahrungen mit gelockerten Knastbedingungen – als Besucher.
[9] Die Verwaltung hatte den Zweitschlüssel und damit weiterhin jederzeit Zutritt.
[10] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647
[11] Durchgängig schreibt er vom Wohnklo.
[12] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647
[13] Sozialtherapeutische Anstalt http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=215
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtherapeutische_Anstalt
https://www.hamburg.de/bjv/justizvollzugsanstalten/2231596/sozialtherapeutische-anstalt/
[14] Genannt wird der Senator Roger Kusch. Zu dieser Person mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Roger_Kusch
[15] „Am Arbeitsplatz, in der Freistunde, überall ist Thema Nummer zwei Erfahrungsaustausch! Thema Nummer eins dürfte wohl jedem bekannt sein. Da wird angegeben, dass die Nähte krachen.“ Aus: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie, Dierk Schäfer, Devianz als Schicksal? Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Mit der Autobiographie von Dieter Schulz, Kapitel 32: Dieter zu Gast im „Hotel zur silbernen Kugel“
[16] Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 1: Drogen
https://www.youtube.com/watch?v=WJn9e4dMoRE
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 2: Essen
https://www.youtube.com/watch?v=zAGYvNUl3Y4
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 3: Gewalt
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 4: Tagesablauf
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 5: Liebe
und die andere Seite:
Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 1
Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 2
Deutschland – Rabenvaterland
Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.
Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:
Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Opfer fallen könnte, ist eine unerträgliche Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jungen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung sexuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates gewesen, für das Kind da zu sein. Die Behörden und Gerichte hätten den Jungen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Familie als Einheit, der Staat hat sich zurückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mittel sein, wenn Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes drohen. [1]
Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:
- Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
- Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
- die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.
Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.
Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.
Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.
Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]
An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:
Strukturfehler beim Kinderschutz
Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachlässigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mittlerweile selbst eine Aufarbeitung angekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.
Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?
Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Strukturfehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.
Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.
Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.
Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.
Deutschland – ein Rabenvaterland.
Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).
Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.
Fußnoten
[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1
[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf
[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html
[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419
[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html
Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlenen
Was inhaltlich wie ein Skandal aussieht, ist lediglich die Offenbarung der generellen Rechtslage von Schutzbefohlenen, in diesem Fall von „psychisch auffälligen Mädchen“, die von der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ seit 1999 betreut werden[1]. Was geschehen ist, geht weit über den Einzelfall hinaus.
Wenn die öffentliche Empörung groß ist, muss die Politik handeln. Also legte das Sozialministerium Schleswig-Holstein[2] einen Verordnungsentwurf vor.[3] Das ging dann den üblichen Weg. Unter anderem äußerte sich auch eine Anwaltskanzlei, offensichtlich im Auftrag der großen freien Träger von Sozialeinrichtungen, die üblichen Verdächtigen, wie ich sie nenne. Die shz.de nennt: AWO, DRK, Diakonie & Co.[4]. Das Gutachten der Kanzlei[5] ruft wohl bei jedem gutmeinenden Menschen zunächst Empörung hervor, so auch im Beitrag der shz.de. Doch das wäre zu oberflächlich. Das Problem geht tiefer.
Ein von Ministerial-Juristen formulierter Entwurf erleidet Schiffbruch durch die Expertise einer spezialisierten freien Anwaltskanzlei, wie widerlich deren Gutachten auch sein mag. Wo also sitzt die Fachkompetenz? Im Ministerium sicherlich nicht. Ein älterer Kollege erzählte mir einmal, wie verächtlich sein Bruder, Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei auf Richter und Verwaltungsjuristen herabblicke. Die säßen sicher auf ihren Stühlen und seien nicht genötigt, Qualität zu liefern. Ob auch von Sesselfurzern die Rede war, weiß ich nicht mehr.[6] Das ist der eine Aspekt.
Der andere ist in der Sache zu sehen. Es lohnt sich, das Gutachten sine ira et studio, also ohne Empörung und Voreingenommenheit zu lesen.[7] Die Kanzlei hat einen wichtigen Beitrag zur weitgehenden Rechtlosigkeit Schutzbefohlener geleistet.
Einige Auszüge aus dem in der Fußnote genannten Gutachten, [Hervorhebungen ds]
- Das Jugendförderungsgesetz (JuFöG) ermächtige in § 41 nicht ausdrücklich dazu, Regelungen zur Integration von Kindern zu treffen. »Auch Regelungen zur örtlichen Prüfung nach § 46 SGB VIII zur Gruppengröße und zur Gestaltung der Konzeption, zum Beteiligungsverfahren und zum Beschwerdemanagement sowie zu den Rechten der Minderjährigen dürften kaum von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt sein. Eine erweiterte Auslegung der Ermächtigungsgrundlage ist … grundsätzlich nicht zulässig.«
- Es sei zu berücksichtigen, dass »nur Regelungen [rechtlich gedeckt seien], welche ordnungsrechtlich das Ziel verfolgen, das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen zu sichern, also Gefährdungen/Schädigungen des Kindeswohls zu vermeiden. Jede Regelung/Anordnung der Heimaufsicht beinhaltet ein [sic] Eingriff in das Recht der Einrichtungsträger aus Art. 12 Abs. 1 GG und muss folglich dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen«
- Die Jugendhilfe sei »gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Dieses Strukturprinzip … folgt keinem Selbstzweck, sondern dient der Orientierung der Jugendhilfe an den Wünschen und an der individuellen Situation der Betroffenen und hat „letztlich verfassungsrechtliche Grundlagen“, die es ausschließen, dass staatliche Jugendhilfeverwaltungen Inhalte, Methoden und Arbeitsformen vorgeben. Standardisierungen heimrechtlicher Anforderungen, welche zur Gewährleistung des Kindeswohls in Einrichtungen nicht ohne Ausnahme geeignet, notwendig und verhältnismäßig sind, beschränken … nicht nur das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, sondern auch die Möglichkeit des zuständigen örtlichen Trägers der Jugendhilfe, eine individuell bedarfsdeckende Hilfe passgenau zur Verfügung zu stellen.«
- »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«
- »Es ist nicht die Aufgabe und Kompetenz der Heimaufsicht, beste pädagogische Bedingungen herzustellen, sondern Mindestanforderungen zu formulieren, welche die Gewährleistung des Kindeswohl (gerade so eben) sicherstellen. Weitere Eingriffsbefugnisse der Heimaufsicht bestehen nicht.«
- »Im Übrigen kann man auch hier wiederholen, dass das Maß der Personalausstattung und der Eignung des Personals einrichtungsindividuell zu beurteilen ist.«
Genug, man lese alles nach. In manchen Punkten hat das Gutachten ja auch inhaltliche Berechtigung. Aber es stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.
Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.
Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.
Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechtsverletzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.
Wohl dem, der kein Heim braucht, seinen Bedarf selber bestimmen kann und die Mittel dazu hat.
[1] »Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ betreute seit 1999 psychisch auffällige Mädchen. Es gab mehrere Standorte mit stationären Angeboten sowie betreutes Einzelwohnen. Im zweiten Halbjahr 2014 hatten Mädchen, aber auch zwei ehemalige pädagogische Mitarbeiter, massive Vorwürfe über inakzeptable Praktiken erhoben – etwa, dass sich die Mädchen nach ihrer Ankunft nackt vor männlichem Personal ausziehen müssten.« Man lese unbedingt den ganzen Artikel: http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html Details zum Hintergrund findet man unter https://www.google.fr/search?q=Friesenhof&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=HVaKVfrpD8SvUdzmgJgJ#q=Friesenhof+Kinder-+und+Jugendliche mit mehr als 4 Seiten einschlägiger Links.
[2] Ministerin Alheit
[3] https://drive.google.com/file/d/0B49rGDzltjXIVmI4S1N4NDR4eFE/view?pli=1
[4] http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html
[5] Sie ist umschwer zu ermitteln. Auf ihrer Homepage stellt sie ihre Schwerpunkte vor: »betreuen insbesondere Ärzte sowie institutionelle Mandanten aus den Bereichen Gesundheit und Pflege. Die Beratung und Vertretung von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen bildet einen weiteren Beratungsschwerpunkt.«
[6] Auf meinen familienrechtlichen Tagungen an der Evangelischen Akademie Bad Boll hatte ich offensichtlich die Creme öffentlich besoldeter Juristen als Referenten, denn die waren anders.
[7] https://drive.google.com/file/d/0B49rGDzltjXILVBoWXJyN0JIbkk/view?pli=1
Verjährungsaufschub
Mit Dank an Herrn Mitchell/Australien weise ich hier auf ein bedeutendes BGH/Urteil vom 4. Dezember 2012 hin (Az. VI ZR 217/11).
Hier wird höchstrichterlich der Tatsache Rechnung getragen, daß eine Verjährungsfrist erst dann beginnen kann, wenn die Tat im Bewußtsein des mündigen Geschädigten erscheint. Dies unterliegt den bekannten Verdrängungseffekten, die durch Traumatisierungen hervorgerufen werden können.
Hier zunächst das Urteil: http://openjur.de/u/597180.html#
Es bleibt die Frage offen, inwieweit Institutionen (Staat, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) für die Rechtsbrüche einzelner dort Beschäftigter in Anspruch genommen werden können. Sie sollten sich nicht davor drücken dürfen.
Für die Kirchen und ihre Einrichtungen erscheint es jedenfalls kurios, daß sie die Verjährungsrede erheben. Sie handeln hier auf Erden mit Ewigkeitswerten, beanspruchen aber den Schutz der Verjährung. Sie untergraben damit ihre Lehre und das noch vorhandene Vertrauen Vieler.
https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
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