Wer soll den Mühlstein um den Hals kriegen – und dann ab mit ihm ins Meer?
Die „Kinderficker“ sind gemeint, aber Klartext sprach Jesus nicht.
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Die Vergewaltigung eines Kindes und der Rechtsstaat
Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet[1]. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?
Zunächst einmal: Im Prinzip ja. Es gab einen Rechtstitel und der musste vollzogen werden, wie auch bei den Abschiebungen unserer abgelehnten Asylbewerber, wie bei der Festnahme von Delinquenten, deren Widerstand notfalls gebrochen wird. Auch Angeklagte werden gegebenenfalls gefesselt in den Gerichtssaal gebracht.
Doch wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit?
Ich war 15 Jahre als Polizeipfarrer und schon davor mit ethischen Fragen staatlicher Gewalt beschäftigt bis hin zum „Todesschuß“, der als „Rettungsschuß“ bezeichnet ein moralischer Kurzschluss ist.
Es gibt eine Faustregel für Polizeibeamte: Ein Polizeieinsatz darf keine Situation hinterlassen, die polizeiwidriger ist als die Ausgangssituation.
So etwas kommt allerdings vor und wirft immer die Frage auf: War der Einsatz umsichtig vorbereitet und wird er offen und ehrlich nachbereitet? Hinterher ist man immer klüger, sollte man jedenfalls werden.
Zunächst die Abwägung der Rechte: Zur Durchsetzung des Rechtstitels war wohl erst einmal die Abholung aus der väterlichen Wohnung geplant, doch man sagte den Termin ab. Wahrscheinlich fürchtete man den Widerstand des Vaters. Der war damit vorgewarnt und die Staatsdiener liefen in die Öffentlichkeitsfalle: Der Vater dokumentierte per Kamera. Wäre dieses Video nicht entstanden, dann … Na ja, dann wäre der Vorfall genauso problematisch gewesen, hätte aber nur eine kleine Notiz im Lokalblatt ergeben. Dumm gelaufen? Nein! Denn so wird der Fall ein grundsätzlicher und kann so öffentlich wie er wurde auch öffentlich beleuchtet werden.
Einem Kind ohne eigene Rechte und damit ohne Rechtsvertretung wurde ganz legal Gewalt angetan. Wie ein Schwerverbrecher wurde es abgeführt. Ich nenne es Vergewaltigung. Die Grundlage war eine Gerichtsentscheidung, nach der – um des wie auch immer verstandenen Kindeswohles willen –der Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht über das Kindes zuerkannt wurde, weil der Vater nicht in der Lage sei, dem Kind ein positives Mutterbild zu vermitteln. So etwa verstehe ich den mir nicht vorliegenden Beschluss.
Ich habe als Tagungsleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll die Ausbildung von Anwälten des Kindes, heute heißen sie Verfahrensbeistand, mit konzipiert und geleitet. Mir sind solche Fallkonstellationen vertraut. Sie sind kompliziert in ihren Details. In diesem Fall ist leider nicht bekannt, ob der Vater sich gegen Kontakte zwischen Mutter und Kind, man spricht von „Umgang“, gesperrt und diese hintertrieben hat. Das kommt häufig vor. Meist ist es die Mutter, bei der das Kind lebt und die den Umgang mit ihrem Ex nicht toleriert. Es kann gute Gründe geben, solche Umgänge nicht zu wollen, auch gute Gründe, sie nicht zu dulden. Wie das hier lag, weiß ich nicht. Immerhin lebte das Kind beim Vater, so dass anzunehmen ist, dass von ihm keine Gefahr für das Kind bestand – es sei denn, man meint, ein Kind brauche unbedingt auch im Trennungsfall den von Fürsorglichkeit und und elterlicher Liebe geprägten Kontakt zu beiden Eltern. Das Leben spielt zuweilen anders. Wie soll nach diesem Vorfall das Mädchen ein positives Mutterbild bekommen? Wie will man die Befriedung des elterlichen Konflikts erreichen? Denn vice versa soll das Kind doch wohl auch mit einem positiven Vaterbild aufwachsen. Hier wurde ein Scherbenhaufen angerichtet.
Der ist aber noch größer:
- Was sollen die Mitschüler vom Staat, vertreten durch uniformierte „Freunde und Helfer“ halten, der eine Kameradin dermaßen gewaltsam abführt? Eine Ver-gewalt-igung? Den Gerichtsvollzieher werden die Kinder wohl nicht als Drahtzieher wahrgenommen haben.
- Was sollen die Schüler von ihrem Lehrer/ihrer Lehrerin halten, die das Kind nicht geschützt hat, sondern zugesehen, wie man ihm Gewalt angetan hat? Ich habe meine Frau gefragt, sie ist Lehrerin: Wie hättest Du …? Nein sagte sie. Sie hätte nicht geduldet, dass eine Schülerin gegen ihren Willen aus dem Unterricht geholt wird – es sei denn, die Schuldirektion hätte sie genötigt. Die habe ein höherwertiges Hausrecht. Ich nehme an, die Direktion war zugegen, denn die Polizei wird über das Direktorat gegangen sein. Damit wurde in den Augen der Schüler das Ansehen der Schule generell geschädigt, die sie als Büttel der Büttel haben amten lassen. Was wäre wohl passiert, wenn analog zum Kirchenasyl Schule und Schüler ein Schulasyl organisiert hätten?
- Die Öffentlichkeit wurde Zeuge dieses Teils staatlicher Gewalt und ist empört. Die Hintergründe dieses Falls werden aus Datenschutzgründen verborgen bleiben. Der Vater jedoch wird sich den Mund nicht verbieten lassen. So bleibt allein die öffentliche Vergewaltigung eines Kindes im Gedächtnis.
- So haben letztlich auch der Staat und seine Rechtsorgane Schaden genommen.
Ein Scherbenhaufen als Ergebnis eines Polizeieinsatzes. Man hätte ja, da keine Dringlichkeit bestand, nach Erfragung des Kindeswillens wieder abziehen können, auch wenn der Gerichtsvollzieher protestiert hätte. Hier ist eine möglichst öffentliche und offene Fallaufarbeitung vonnöten.
Viel wichtiger ist die Wiederherstellung des kindlichen Vertrauens, das schon durch die Trennung der Eltern hinreichend erschüttert sein dürfte, das aber nach diesem Vorfall und der erzwungenen Zuweisung an die unmütterliche Mutter total zerrüttet sein dürfte. Die Vergewaltigung hat rechtsstaatlich triumphiert. Schlimmer konnte nicht ausgehen.
Wenn schon das individuelle Desaster kaum zu heilen scheint: Was ist zu tun, damit solche Fälle, die ja alltäglich sind, wenn auch nicht immer so spektakulär, möglichst vermieden werden?
Kinder brauchen einen Platz als eigenständige Rechtspersonen im Grundgesetz. Die Elternverbände werden aufschreien. Denn das wäre ein Recht im Einzelfall auch gegen die Eltern. Ob allerdings die Kinderrechte bei externen Personen und Institutionen immer in besseren Händen liegen, wage ich zu bezweifeln angesichts der fehlenden Ausbildung und der notorischen Überbelastung von Familienrichtern in Kindesangelegenheiten, die eben nicht allein juristisch zu behandeln sind. Auch Verfahrensbeistände haben zuweilen nicht das Kind im Kopf, sondern ihre eigenen Vorstellungen, wohin ein Kind gehört und wie es notfalls genötigt oder gar gezwungen werden sollte.
Auf dem Schlachtfeld partnerschaftlicher Auseinandersetzungen werden die Kinder leicht zu Opfern der „elterlichen Liebe“. Bei Scheidungen könnte, könnte ein Richter ja noch daran denken, wie der Scheidungskrieg zugunsten der Kinder eingehegt werden müsste. Diese primäre Schutzmöglichkeit fällt bei eingetragenen Partnerschaften oder gar beim ungeregelten Zusammenleben weg.
„Wenn Elefanten streiten, leidet das Gras.“
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/10/oeffentliche-kindesentfuehrung/
»Wenn der Richter das gelesen hätte, dann hätten Sie keine zehn Jahre gekriegt.« XII
Dieter Schulz
Der Ausreis(ß)ende
oder
Eine Kindheit,
die keine Kindheit war
Zwölftes Kapitel
Ihr Lächeln wurde um noch eine Nuance freundlicher. Süßer!
Ihr Armleuchter! dachte ich nur. Ich wusste ganz genau in welche Richtung ich mich bewegen musste, um eine Suche nach mir scheitern zu lassen. In Leipzig, noch dazu in Zoonähe, kannte ich mich bestens aus. Ich verschwand gut sichtbar für die Erzieher im nahe gelegenen Gebüsch in Richtung Zoo. Kurz davor jedoch schlug ich in Hasenmanier einen Haken. Jetzt, vom Heimgelände aus nicht mehr sichtbar zu erkennen, ging ich auf dieses direkt wieder zu. Ich wusste von der Brücke in der Nähe. Diese überquerte ich fast zur gleichen Zeit wie die Polizei bei dem Heim eintraf. Aber damit befand ich mich auch schon in deren Rücken. Sollten sie mich doch im Zoo-angrenzenden Wald suchen. Das Heim war wie beschrieben am vorderen Eingang mit einer hohen weißen Mauer umgeben. Eine relativ schmale Straße führte von der Brücke her kommend dorthin. Genau gegenüber allerdings begann schon eine größere Gartenkolonie. Wie jeder weiß, kannte ich mich in Leipzigs Gartenkolonien bestens aus.
Also, während die Vopo’s sich im Heim Informationen holten, saß ich schon längst auf einem Laubendach und beobachtete von meinem Logenplatz aus die Aktivitäten der Bullen.
Sollten sie mich doch bei meiner Mutter suchen, nachdem sie mich weder im Wald noch im Zoo gefunden hätten.
Frechheit siegt, sagte ich mir.
Ich schwöre, ich hatte bis dahin weder einen Krimi gelesen, noch im Kino gesehen. Alles was ich so professionell (?) tat war einfach nur eine Eingebung aus dem Moment geboren. Ein guter Schlagballwerfer hätte ohne weiteres einen Ball von „meiner Laube“ aus über die Heimmauer werfen können. Nachdem die Polizei wieder abgezogen war, um die Suche nach mir aufzunehmen, kroch ich vom Laubendach herunter, um mich auf einem Sofa in der Laube selbst von meinen Strapazen zu erholen. Von meiner letzten Flucht (Berlin, Sie erinnern sich?) hatte ich immer noch einen Notgroschen bei mir. Zwischen den Knöpfen meines Hosenschlitzes hatte ich einen kleinen Einschnitt mit einer Rasierklinge gemacht und in dieser so entstandenen Tasche hatte ich 20 Mark versteckt. Das hatte ich von je her bei jeder meiner Hosen gemacht und war so somit durch alle Filzen gekommen. Frechheit siegt, sagte ich mir, und ging abends gegen 21 Uhr einfach in ein Restaurant und gab meine Bestellung auf. Mochten die anwesenden Gäste denken was sie wollten. Ich hatte Kohldampf! Übrigens hatte ich solche Restaurantbesuche gemacht, ohne jegliche Beanstandung noch zu den guten Zeiten, wenn meine Geschäfte mal wieder gut gelaufen waren. Ich war dann ins Theater gegangen, hatte mir, ich weiß gar nicht mehr wie oft, den Diener zweier Herren[1] angesehen, sowie Egmont[2] oder Hamlet. Niemals erregte ein 11-13 jähriger besonderes Aufsehen, wenn er nach der Theatervorstellung (ca.23 Uhr!) noch in einem Restaurant auftauchte.
Man säuft eben kein Bier während der Arbeit.
Vor genau diesem Lokal stand am nächsten Morgen, als ich mich auf dem Laubensofa gut ausgeruht, und im Bewusstsein meiner Freiheit auf dem Weg zu meiner Schwester machte, ein Brauereiauto. Der Fahrer hatte dummerweise, aber nur für ihn selbst dummerweise, während er im Lokal sein verdientes Trinkgeld vom Wirt in Form eines Bierchens gleich vertrank, welches ich ihm natürlich von Herzen gönnte, also, er hatte die Fahrertüre offen gelassen. Nein, nicht nur nicht abgeschlossen meine ich damit, sondern richtig weit offen gelassen. So sah ich an der Rücklehne seines Fahrersitzes eine größere Tasche hängen. Ähnlich wie sie die damals noch kassierenden Straßenbahnschaffner trugen[3]. Darin waren, wie ich aber erst später feststellte, erstmal musste ich mir die Tasche greifen und ein Stück damit weg sein, darin waren alle Einnahmen der Tour, die er bisher abgefahren hatte. Einschließlich der Lieferscheine der noch zu beliefernden Kunden. Mit dem Geld konnte ich schon etwas anfangen, Lieferscheine aber brauchte ich nicht. Wollte ja auch nicht seine weitere Arbeit behindern. Nachdem ich das Geld fein säuberlich auf meine Taschen verteilt hatte, brachte ich die für mich aber nicht für den Fahrer nutzlos gewordene Tasche wieder zum Auto zurück. Er wird sich wahrscheinlich beim nächsten Kunden gewundert haben, dass noch alles in seiner Tasche war, nur eben das Geld fehlte. Sollte er sich doch seinen Kopf darüber zerbrechen, wie das möglich war. Man säuft eben kein Bier während der Arbeit. Schon gar nicht, wenn man auch noch Auto fahren muss. Sollte er das eben als Bußgeld dafür verbuchen. Er hätte sich das Trinkgeld ja anders geben lassen können, um es dann nach Feierabend zu verprassen. Wo doch soviele Ganoven in der Welt herumlaufen, lässt man doch nicht einfach sein Geld so offen im Auto rumhängen. Du mein Bierfahrer hattest dein Auto in Gegenrichtung zum Verkehr und halb auf dem Bürgersteig stehend geparkt. Alles Verkehrsvergehen, die ein Bußgeld erfordern. Ich jedenfalls auf dem Trottoir gehend kam an deinem Auto kaum vorbei. Die offenstehende Wagentüre versperrte mir den Weg vollends. Was hast du dir nur dabei gedacht? Ich musste ja zwangsläufig auf deine Geldtasche aufmerksam werden. Dieser Einladung konnte ich nicht widerstehen. Du wirst es schon irgendwie verkraftet haben, wie ich, dem man sein Auto im Laufe der Zeit mehrmals aufgebrochen und ausgeraubt hat. Vielleicht war es ja sogar einer deiner Söhne. So wäre dann eben ausgleichende Gerechtigkeit geschehen.
Meine Schwester war zwischenzeitlich unweit meiner Mutter in eine eigene Wohnung gezogen. Sie war mit einem Leutnant der NVA[4] verheiratet und hatte auch schon zwei Kinder. Wir waren eine Familie, in der Zusammenhalt noch groß geschrieben wurde. Die Kriegs – und Nachkriegszeiten, die wir auf der Flucht gemeinsam durchgemacht hatten, verbanden uns sehr stark. Ihr Mann sah es natürlich nicht besonders gerne, dass ich mich bei ihnen aufhielt, besser gesagt versteckte. Soviel ich mitbekam, drohte meine hübsche Schwester ihm mit Liebesentzug im Falle, dass er sich gegen ihren Bruder stellen würde. Er machte gute Mine zum bösen Spiel und beließ es dabei. Seiner Karriere hat es nicht geschadet. Als ich 1990 bei ihm in Leipzig zu Besuch war, hatte er es jedenfalls bis zum ABV[5] geschafft. Genau in Reudnitz, dem Stadtteil, wo er mich damals immer beherbergen musste, wenn ich mal wieder „Urlaub“ aus einem Heim genommen hatte.
Jetzt komme ich etwas durcheinander. Ich glaube die NVA gab es 1953 noch gar nicht[6]. Es muss wohl die KVP, die Kasernierte Volkspolizei[7] gewesen sein, deren Uniform und Rangabzeichen er damals trug. Nur, mein Schwager war nicht kaserniert. Er ging am Morgen zum Dienst aus dem Haus und kam am Abend wieder. Jedenfalls war ich in der Wohnung meiner Schwester so sicher wie in Abrahams Schoß. Meine Mutter ergriff trotzdem immer besondere Vorsichtsmaßnahmen bevor sie mich besuchte. Erst wenn sie sich sicher war, nicht verfolgt worden zu sein, kam sie in die Wohnung meiner Schwester und schloss mich weinend in ihre Arme.
Tagsüber war ich sowieso immer auf Trebe[8], ging meinen Geschäften bei den Russen nach. Ich konnte tun und lassen was ich wollte. Fernsehen hielt einen zu damaligen Zeiten noch nicht von nützlichem Tun ab. Ich las viel. James Cook[9], „Mit vollen Segeln um die Welt“, hatte es mir besonders angetan. Mein Gott, dass war Freiheit und Abenteuer pur.
Ganoven sind der Polizei immer einen Schritt voraus.
Ansonsten war ich immer in Action. Die Polizei schien es zu nerven, dass sie mich nicht aufgreifen konnte. Jetzt durchsuchten sie auch schon regelmäßig Keller und Dachboden bei meiner Mutter. Sogar nachts standen sie sich ihre Plattfüße noch platter vor Mutters Haus. Sollen sie doch, dachte ich mir, wenn meine Mutter davon berichtete. Meine Mutter kam nun langsam zu der Einsicht, dass es wohl das Beste sei, wenn ich mich in den Westen zu meinem Vater absetzen würde. Ich bekam von Mutter auch noch einen Tipp, wie das zu bewerkstelligen sei. Aber noch bevor ich von diesem Tipp Gebrauch machen konnte (vorläufig!) trat etwas ein, was meine Zukunftspläne wieder einmal zunichte machte. Bei der Zivilpolizei war eine kleine findige Person, die meine Akten anscheinend gut studiert hatte, auf einen besonderen Dreh gekommen, wie man meiner habhaft werden konnte. Ich sage ja immer, die Ganoven sind der Polizei immer einen Schritt voraus. Die Polizei kann zunächst immer nur reagieren. Irgendwann jedoch lernen auch die dazu. In meinem Fall war es eine weibliche Person, die sich meine Akten etwas genauer angesehen hatte. Hatte auch folgerichtig ihre Schlüsse gezogen. Deswegen war ich dann auch eines Tages ganz schön überrascht, als mir in der Nähe des Rathauses, ich war gerade mit einem russischen Offizier am Verhandeln, jemand eine Hand auf die Schulter legte. Eine weibliche Stimme, wirklich sehr freundlich, sagte: „So Mischa (das war mein Spitzname bei den Russen), dann wollen wir mal!“ Der Offizier, der brennend daran interessiert war, etwas durch mich zu erwerben, was es nur in Leipzig zu erwerben gab, dafür war er schließlich eigens von Wittenberge nach Leipzig gereist, wollte es nicht wahr haben, dass mich diese freundliche Person einfach von seiner Seite zog. Ich brauchte ihm auch gar nicht zu dolmetschen, weswegen man unser Geschäft platzen ließ. Die weibliche Zivilpolizistin wies sich als solche aus und sprach dabei ebenso gut russisch wie ich auch. Der Offizier zog notgedrungen den Schwanz ein, als er mit dem Polizeiausweis konfrontiert wurde. Schließlich wusste er, dass der Erwerb von französischem Samt oder Schweizer Uhren etc. illegal war.
Ich bedauerte es genauso wie der Russe, dass aus unserem Geschäft nichts mehr wurde. Für die Provision, die ich bei diesem Geschäft bekommen hätte, so hatte ich mir schon im stillen ausgerechnet, hätte meine Mutter länger als eine Woche im Akkord als Trümmerfrau arbeiten müssen. „Scheiße!“ dachte ich nur, jetzt geht die ganze Prozedur mit einer Heimeinweisung wieder von Vorne los. Freiheit Ade.
Ich feierte meine erneute Verhaftung ganz legal mit einer hübschen Frau.
Zunächst aber nahm die Festnahme zivile Formen an. Eine ganz neue Masche der Polizei? Ich dachte angestrengt darüber nach, welcher Pferdefuß dahinter stecken mochte. Wollte das Weib mich nur in Sicherheit wiegen, damit ich keinen Fluchtversuch unternahm, wobei sie sich nicht sicher zu sein schien, wer von uns beiden der schnellere war? Es gab gar keinen Pferdefuß. Ich durfte mir das Lokal aussuchen, wo die Frau mit mir in aller Ruhe über meine Probleme reden wollte. Ohne diesen polizeiüblichen bösen „du-Früchtchen- Blick“ lächelte sie auch noch bei meinem Wunsch, in Auerbachs Keller[10] gleich hinter uns in der Mädler Passage zu gehen. Da wurde doch der Hund in der Pfanne verrückt. Sanft aber bestimmt sich bei mir einhakend steuerte sie mit mir das Kellerlokal an.
In dieser Umgebung, wo ich schon des öfteren mit Offizieren diverse Geschäftsabschlüsse gefeiert hatte, fühlte ich mich besonders wohl. Ich fand es in dem Lokal besonders anheimelnd. Wusste ich doch, dass schon Goethe hier gesessen und an seinem Faust geschrieben hatte.[11] Trotz meiner geringen Größe und meines Alters war ich doch bereits empfänglich, was die Schönheit einer Frau betraf. Diese Frau, deren Namen ich aus verständlichen Gründen nicht nennen möchte, faszinierte mich. Erstens weil sie eine Schönheit ausstrahlte, die mich in ihren Bann zog, zweitens weil die Frau mit mir zu reden verstand, mich als vollwertigen Menschen behandelte. Ich wollte ihr Budget nicht strapazieren, ich hatte ja immerhin in der letzten Zeit wirklich gute Geschäfte abgeschlossen. Auch an diesem Tage schon vor meiner Festnahme. Mit hochgezogener Augenbraue, unnachahmlich wie sie das machte, warf sie mir einen prüfenden Blick zu, und erklärte sich schließlich bereit, sich von mir einladen zu lassen. Ich ließ so ziemlich das Beste auffahren, was das Restaurant zu bieten hatte. Bald schon, so glaubte ich, würde ich mich wieder mit der eintönigen Heimkost begnügen müssen. Also feierte ich ganz legal meine erneute Verhaftung mit einer für meine Begriffe hübschen Frau.
Wie? Noch nie etwas von einem Mini-Playboy gehört? Mit Galgenhumor sagte ich ihr, dass dies wohl wieder einmal meine Henkersmahlzeit sein würde, bevor es wieder an den Einheitsfraß in irgendeinem Heim ging. Da legte dieses Wesen von einer Frau mir doch, wie ich es später noch oft in Filmen sehen sollte, eine Hand auf die meine: „Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird, Mischa! Es ist richtig, dass wir dich gesucht haben, aber wir haben dennoch ein Problem mit dir. Wir können vorerst kein Heim für dich finden, welches bereit wäre dich aufzunehmen!“ Na, dass war doch mal eine gute Nachricht, schoss es mir durch den Kopf. „Frei rumlaufen, bzw. bei deiner Mutter, die offensichtlich keine Macht über dich Rumtreiber ausüben kann, können wir dich aber auch nicht lassen!“ schickte sie allerdings gleich einen Dämpfer hinterher. So jetzt kam wohl auch gleich der Pferdefuß zum Vorschein. Ich schluckte. Ich muss gestehen, mir wurden die Augen feucht. Sie müssen wissen, dass ich trotz des widersprüchlichen Lebens eine sensible Ader habe. Ihr Lächeln wurde um noch eine Nuance freundlicher. Süßer!
Nur selten, dass man mich sprachlos erlebte. Der Frosch in meinem Hals war diesmal schuld daran. Die Frau verstand es, auf meine Stimmung einzugehen. Sie ließ mir etwas Zeit bevor sie fortfuhr. Wie sie so meine Hand in der ihren hielt und mit dem Daumen meinen Handrücken streichelte, ging es mir bald wieder besser. Nur mein Herzklopfen blieb. Woher dieses Herzklopfen herrührte? Weiß der Teufel. Mephisto möge mir verzeihen. Dieser stand ja gleich vor dem Abgang zu diesem Restaurant. Allerdings nur in Bronze.[12] Aber wer konnte schon wissen … wenn man den Teufel anrief?!
Die Frau erklärte mich für verrückt, als ich ihr meinen Wunsch, mein Bedürfnis vortrug. Als Erwachsene, erst recht als Polizistin, hatte sie strickt etwas dagegen zu haben. Als Mensch aber, der sich in meine Lage versetzen konnte, drückte sie ein, nein beide Augen des Gesetzes zu. Sie selbst orderte beim Ober. Als dieser das Glas brachte, stürzte ich die 100 Gramm Wodka in einem Zuge, wie ich es bei den Russen gelernt hatte, hinunter. Ein anerkennender Blick meines Gegenübers ging mir durch Mark und Bein. Oder war es doch nur der Wodka, der heiß durch meine Adern floss? Stilgerecht stopfte ich zwar gleich ein Stück Weißbrot hinterher, welches angeblich den Alkohol aufsaugen sollte damit er nicht so schnell ins Blut überging, wie man mir beigebracht hatte. „Ich verstehe gar nicht, warum du so aufgeregt bist. Du hast doch gar keine Veranlassung dazu. Hör doch erstmal, was ich dir zu sagen habe,“ beruhigte sie mich, als gerade der Hauptgang – Wildschweinkeule mit Preiselbeeren serviert wurde[13]. Ein zünftiger Rotwein gehörte natürlich zu solch einem Essen. Was auch von der Polizistin akzeptiert wurde. Schade, dass sie während des Essens ihre Hand von der meinen nehmen musste. Diese Geste hatte so ein nie dagewesenes angenehmes Gefühl in mir erzeugt. Schon vor dem Wodka war es mir dabei ganz warm ums Herz geworden. Keineswegs mit der tröstenden Hand meiner Mutter zu vergleichen. Nein. Ein ganz anderes Gefühl hatte mich dabei beschlichen. Das vorhergegangene Forellenfilet – in Auerbachs Keller und der Messestadt Leipzig gab es so etwas! – hatte den Hunger gerade mal so eben angekratzt. Jetzt während mein Gebiss dem Wildschwein den Garaus machte und sich mein Magen zu füllen begann (bei vollem Magen verhandelt es sich bekanntlich besser), kam die Frau mit ihrem Vorschlag heraus, den sie mir zu machen hatte. „Mischa, ich habe schon mit meinem Mann gesprochen, er ist übrigens auch bei der Polizei, („Aha!“) und wir haben uns folgendes überlegt …
Fußnoten
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Diener_zweier_Herren
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Egmont_(Goethe)
[3] Wer’s nicht mehr kennt, so sahen die aus:
[4] Nationale Volksarmee https://de.wikipedia.org/wiki/Nationale_Volksarmee
[5] Abschnittsbevollmächtigter https://de.wikipedia.org/wiki/Abschnittsbevollm%C3%A4chtigter
[6] Stimmt. „Die Nationale Volksarmee (NVA) war von 1956 bis 1990 die Streitkraft der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).“ https://de.wikipedia.org/wiki/Nationale_Volksarmee
[7] „Die Kasernierte Volkspolizei (KVP) war der militärische Vorläufer der Nationalen Volksarmee der DDR.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Kasernierte_Volkspolizei
[8] Hier nur im Sinne von „sich herumtreiben“ http://umgangssprache_de.deacademic.com/26403/Trebe
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/James_Cook
[10] https://de.wikipedia.org/wiki/Auerbachs_Keller
[11] Faust, In Auerbachs Keller: Uns ist ganz kannibalisch wohl, als wie fünfhundert Säuen!
[12] https://de.wikipedia.org/wiki/Auerbachs_Keller#/media/File:Auerbachs_Keller_Bronzegruppe_Faust.jpg
[13] Schulz: (hatte ich aus Rache für die Jagd bestellt, welche seine Verwandtschaft auf mich veranstaltet hatte, als ich sie vom Kartoffelacker vertreiben wollte.)
Was gab’s bisher?
Editorische Vorbemerkung – https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/25/wenn-der-richter-das-gelesen-haette-dann-haetten-sie-keine-zehn-jahre-gekriegt/
https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2016/06/00-editorische-vorbemerkung.pdf
Kapitel 1, Die Ballade von den beschissenen Verhältnissen – oder – Du sollst wissen, lieber Leser: Andere sind auf noch ganz andere Weise kriminell – und überheblich.
https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2016/07/01-erstes-kapitel.pdf
Kapitel 2, In Dönschten, am Arsch der Welt … ach Monika!
Kapitel 3, Weiter im Kreislauf: Heim, versaut werden, weglaufen, Lage verschlimmern.
https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2016/09/03-weiter-im-kreislauf.pdf
Kapitel 4, 17. Juni 53: Denkwürdiger Beginn meiner Heimkarriere
04-beginn-meiner-heimkarriere-17-juni-53_2
Kapitel 5, von Heim zu Heim
Kapitel 6, Wieder gut im Geschäft mit den Russen
06-wieder-gut-im-geschaft-mit-den-russen
Kapitel 7, Lockender Westen
Kapitel 8, Berlin? In Leipzig lief’s besser.
PDF: 08-berlin-in-leipzig-liefs-besser
Kapitel 9, Aber nun wieder zurück nach Berlin
PDF: 09-aber-nun-wieder-zuruck-nach-berlin
Kapitel 10, Bambule
PDF: 10-bambule
Kapitel 11, Losgelöst von der Erde jauchzte ich innerlich vor Freude
PDF: 11-losgelost-von-der-erde
Kapitel 12, Ihr Lächeln wurde um noch eine Nuance freundlicher. Süßer!
PDF: 12-suser
Wie geht es weiter?
Kapitel 13, Von Auerbachs Keller in den Venusberg
Schwangerschaft + täglich eine halbe Flasche Wodka + acht Dosen Starkbier – Warum auch nicht?
Ein Kind fragte: Warum bin ich behindert? – Gott will dich prüfen, sagte der Pfarrer.
Mit solch gottlosen Antworten muß das siebenjährige schwerbehinderte Kind sich nicht abspeisen lassen. Es fragt besser seine Mutter. Die hat ohne Rücksicht auf ihr Kind gesoffen[1].
Die Mutter wußte, was sie tat. Doch das macht nichts. Nun haben wir – bzw. die Briten – das auch amtlich.
Keiner Straftat schuldig sei die Mutter. »Die juristische Kernfrage war letztlich, ob der Fötus unter britischem Recht als Person angesehen werden kann und muss – dann hätte die Mutter wegen der „rücksichtslosen Verabreichung einer giftigen Substanz“ verurteilt werden können.«[2]
Das ist die eine schlechte Nachricht – nicht nur für die Kommune aus dem Nordwesten Englands. Sie hatte die Mutter auf Schadensersatz verklagt.
Die andere schlechte Nachricht:
»Frauenrechtsgruppen reagierten erleichtert auf das Urteil, sie fürchteten eine generelle Kriminalisierung von werdenden Müttern, die Alkohol trinken. Die höchsten britischen Gerichte hätten das Recht anerkannt, „dass Frauen über ihre Schwangerschaften ihre eigenen Entscheidungen treffen“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der britischen Schwangerschaftsberatung und der Gruppe Birthrights (Geburtsrechte).«
Das dürfte auch bei manchen Gruppen in Deutschland positiv aufgenommen werden, die die Frauenrechte über die Kinderrechte stellen. Schließlich muß, wer abtreiben darf, auch schädigen dürfen. Der Bauch ist privat.
Ich möchte nicht in die falsche Ecke gestellt werden. Es gibt ethisch akzeptable Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch. Doch außer im Fall von Gefahr für Gesundheit und Leben der Mutter (Notwehr also) und im Fall von Vergewaltigungen sollte es in den meisten Fällen zumutbar sein, dass eine Frau ein Kind, das nicht ihr Kind werden soll, austrägt und zur Adoption frei gibt.
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Fetales_Alkoholsyndrom
[2] Zitate aus http://www.tt.com/panorama/verbrechen/9346199-91/britisches-gericht-alkoholexzesse-bei-schwangerschaft-nicht-strafbar.csp
Amnesie und Verjährung
»Gutachten bestätigt Ex-Heimkind Amnesie
Ansprüche auf Schadenersatz des 67-Jährigen gegen das Land OÖ sind damit nicht verjährt.
Im Zivilprozess des Ex-Heimkindes Jenö Molnar gegen das Land Oberösterreich liegt nun ein richtungsweisendes Gutachten vor. Der vom Landesgericht Linz mit der Expertise beauftragte psychiatrische Sachverständige bestätigt, dass der 67-Jährige bis etwa 2007/2008 unter einer psychischen Amnesie (Gedächtnisstörung) gelitten hat. Laut Thomas Stompe, Wiener Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, standen Molnar die extrem belastenden Erinnerungen aus der Heimzeit „nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung“.
Bis 2007 hatte sich der Pensionist diese einschneidende Phase nur bruchstückhaft ins Gedächtnis rufen können. Erst eine lebensbedrohliche Gehirnoperation – und die Beschäftigung damit – dürfte bei ihm das Kindheitstrauma wieder ans Tageslicht gebracht haben.«[1]
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