»künftig soll letztendlich das Jugendamt entscheiden«
Das klingt nicht gut. Doch wenn die Fachverbände Kritik an einer Gesetzesreform üben, so muss man genau hinschauen.
Mehr Staat muss nicht falsch sein, es sei denn, er will hauptsächlich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen vorbei Sparmodelle durchsetzen, – und so sieht es aus: »sofern „infrastrukturelle Angebote“ den Bedarf decken könnten, also etwa der günstigere Besuch von Mütter-Kind-Treffs, sollen diese vor individuell zugewiesenen Sozialarbeitern bevorzugt werden. Für junge Volljährige soll die allgemeine Jugendsozialarbeit, wie beispielsweise Ausbildungshilfen, sogar regelhaft Einzelhilfen ersetzen. Und Kleinstheime, in denen eine familienähnliche Lebenssituation besteht, sollen laut Hammer nicht mehr als Einrichtung zählen, sondern als schlechter finanzierte Pflegefamilie.«[1]
Kein Wunder, dass die Fachverbände sturm laufen, – weniger Geld, weniger Macht auch für sie. »Länder und Kommunen könnten dann nach Gutdünken Standards absenken, Angebote und Hilfen streichen. … „Die Träger der freien Jugendhilfe werden de facto rechtlos gestellt“«.
Wenn die Fachverbände an die Kandare der Evidenzbasierung von Jugendhilfe-Maßnahmen gelegt würden, hätte das durchaus Vorteile für die Kids – und auch für die Gesellschaft. Die Fachverbände haben in der Vergangenheit eine für sie vorteilhafte Lobby-Arbeit geleistet und ihre Rechtsbestände gesichert, so dass den vielgescholtenen Jugendämtern oft nicht einmal die Möglichkeit von fachlichen Vorgaben, geschweige denn effektiven Kontrollen offen steht. Die Sozialministerin aus Schleswig-Holstein hat sich eine blutige Nase geholt, als sie versuchte hier durchzugreifen.[2]
Fazit: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen – und ihren Familien – werden wieder einmal Fremdinteressen untergeordnet. Politik ist die Kunst des Machbaren. Da bleibt für die Kids nur das Nachsehen.
[1] alle Zitate aus: http://www.taz.de/Neufassung-Kinder–und-Jugendgesetz/!5344434/
[2] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
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