Dierk Schaefers Blog

Gott wird Kind! Unorthodoxe Gedanken eines Pfarrers zur Weihnachtsgeschichte

Posted in Biographie, Ethik, Geschichte, Kinder, Kinderrechte, Kindeswohl, Religion, Theologie, tradition by dierkschaefer on 20. Dezember 2021

Gott wird Kind! Er wird „niedrig und gering“, er begibt sich schutzlos in die Gewalt der Menschen. Das ist der Kern der Weihnachtsgeschichte – was für ein Narrativ! Ein Narrativ? Es dürfte eines der wirkmächtigsten Narrative in der Geschichte der Menschheit sein.

Ein Narrativ, so lesen wir bei Wikipedia, ist eine sinnstiftende Erzählung, es transpor­tiert Werte und Emotionen. Narrative sind keine beliebigen Geschichten, sondern etablierte Erzäh­lungen, die mit einer Legitimität versehen sind. Sie mögen also erfunden sein, aber nicht frei erfunden und erst recht nicht „erstunken und erlogen“, wie manche Kritiker der Bibel pau­schal bemängeln. Man möge mir die falsche Etymologie nachsehen: Nur Narren halten Narra­tive für Narretei. Psalm 53,2: „Es spricht der Narr in seinem Herzen: Es gibt keinen Gott“.

Doch der Reihe nach: Keiner von denen, die bei Jesu Geburt dabei waren, hat die Sensations­meldung verbreitet: „Gott wird Kind!“. Die Nachricht kam erst postum, nach dem Tod des „Gottessohnes“. Wir müssen also vom Ende her denken, auch zu Weihnachten. Ohne Tod keine Auferstehung und keine Weihnachtsgeschichte.

Der Mensch Jesus, ein Wanderprediger, wurde von seiner Gefolgschaft nicht nur verehrt, son­dern für den Sohn Gottes gehalten. Erst sein unfassbarer Verbrechertod am Kreuz und die Erfah­rungen seiner Gefolgschaft, er sei noch immer gegenwärtig, ließ sie nachdenken, wie alles angefan­gen haben könnte. Und so verlängerten sie das im Entstehen befindliche Narrativ von seiner Auferstehung und seinem Wirken als Wanderprediger bis zu seinem Lebens­be­ginn. Das war logisch – und da es mit Gott zusammenhängt: theo-logisch, und dieses sehr subtil und durch­dacht – unter Rückgriff auf Narrative aus dem jüdischen Testament; wir nennen es das alte und schlagen damit einen großen Bogen von einer alten Religions­ge­schichte zu einer neuen. So machte es schon Matthäus sehr ausgeprägt. Auf die Probleme will ich hier nicht eingehen.

Das Lukasevangelium schafft eine gar nicht so neue Verknüpfung. Denn schon im „Alten“ Testament war die Geschichte Israels mit der übrigen Geschichte verbunden worden. Lukas verankert die Kindwerdung Gottes in der Profangeschichte: „…es begab sich aber zu der Zeit des Kaisers Augustus, … da Cyrenius Landpfleger in Syrien war…“ Damit ist zwar nichts bewiesen, doch das Narrativ wird geerdet und logisch nachgerüstet: Dem Leben Jesu wird mit der Geburtsgeschichte ein Anfang gegeben – und der steckt, welch Wunder, schon voller Wunder, und voller Theo-Logik.

Gott wird Kind – was bedeutet das? Aus „Herr Gott“ wird das Kind Gott und er zum Vater-Gott. Ein Mensch wird zur Gottes-Mutter. Das hatte bei dem Schürzenjäger Zeus/Jupi­ter noch keine theologische Bedeutung, sondern gehörte zu den göttlich-allzumenschlichen Eskapaden.

Für mich sind zwei theologische Erkenntnisse wesentlich:

Mit der Menschwerdung Gottes in der Zeit von Augustus und Cyrenius beginnt die Säkula­ri­sierung: Gott wird weltlich.

Mit der Kindwerdung Gottes haben wir eine Aufgabe: Schutzlose Kinder um Gottes Willen zu schützen und zu fördern. An Fördern war damals noch nicht zu denken. Kinder wuchsen einfach in das Leben ihrer Eltern und deren Umwelt hinein. Ein Traum heutiger Sozialroman­tiker: Erziehen? Nein, einfach wachsen lassen! – Wir sind dagegen realistischer: Erziehung und Förderung sind nötig. Aber Fördern wohin, zu was?

Prof. Jürgen Eilert (et al.) beschreiben unter dem sperrigen Titel „Operationalisierbarkeit des Eigenstandsschadens …“ unsere Aufgabe bei Kindern. Der Begriff Eigenstand ist genauso sperrig. Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Kindes, das im Sinne des Grundge­setzes frei – eigen­ständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll: „Es geht um die schrittweise zu entwickeln­de Fähigkeit des Men­schen, über­haupt verantwort­liche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeits­rechtes zu fällen.“ Dazu gehört der soziale Aspekt. Nämlich „die schrittweise zu entwickelnde Fähig­keit des Men­schen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeits­recht anderer Menschen zu übernehmen.“

Auf dem Weg zu dieser Eigenständigkeit kann manches schiefgehen, wenn wir nicht aufpas­sen. Ein Baby ist, wie wir schon länger wissen, ein „Nesthocker“, eine „physiologische Früh­geburt“. Wichtige Anteile der Reifung finden außerhalb des bergenden Mutterleibes statt und benötigen die Geborgenheit in der Umwelt des Kindes. Dafür gibt es Zeitfenster. Wenn die nicht genutzt werden, schlimmer noch, wenn dann falsche Prägungen erfolgen, dann ist das Fenster zu und eine Nachreifung sehr aufwendig. Wir denken dabei an die Traumatisierungen in Kindheit und Jugend, aktuell an den sexuellen Missbrauch von Kindern.

Gott wird ein schutzloses Kind. Im Narrativ wurde die Szene passend ausgemalt: Der herzlose Wirt, die ärmlichen Hirten, aber dann auch der Chor der Engel und das „Fürchtet euch nicht!“ Die Könige mit ihrem Stern kamen später hinzu – alles gut theologisch. Und schließlich der ganze Weihnachtskitsch. Doch der Kern bleibt: Gott wird Kind und erdet sich – und wir haben hier auf Erden eine Aufgabe – für die Kinder. Das kann auch schiefgehen: „Das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat‘s nicht ergriffen.“ (Jh 1;5).

Nachtrag

Ich habe jetzt ein Narrativ „aufgedröselt“. Ist es damit kaputt? Ich denke nein. Wir in meiner Familie pflegen und erzählen es weiter. Wir bauen die Krippe auf, lesen unseren mittlerweile erwachsenen Kindern die Weihnachtsgeschichte vor, wir „gehen auf Tournee“ mit „Bethle­hem, Provence“ als „Szenische Lesung“ der südfranzösischen Weihnachtsgeschichte“, meist einbettet in einen Gottesdienst. Wenn genug Zeit ist, vergleiche ich im Gespräch mit den Zuhörern das Narrativ und die Erzählungen bei Lukas und Matthäus – da gibt es erhebliche Unterschiede. Wir stellen übrigens – ein anderes Narrativ – zum Nikolaustag unsere Stiefel vor die Terrassentür. Wir tauchen ganz bewusst in unsere Kindheitserinnerungen ein, wenn auch die Naivität weg ist: Das Narrativ erinnert an die Kindheit.

So ganz banal ist das Weihnachtsnarrativ nicht. Der geschmückte Weihnachtsbaum ist schön, aber ohne den Gedanken an einen Gott, der als Mensch geboren wurde und seinen Engel verkünden lässt: „Friede auf Erden den Menschen, die guten Willens sind“, ist das alles nur Brauchtum.

Damit bin ich schon wieder im Narrativ. Es ist „unkaputtbar“.

Zur Information zu Eilert (et al.): Ich habe den 29seitigen Essay der Autoren auf gut fünf Seiten „eingedampft“ – und die wenigen Sätze oben sind der Extrakt davon. Man lese nach:

Und Gott schaut weg – was sollte er auch sonst tun? Ist ja auch nur ein Mensch …

… hätte ich beinah geschrieben. Menschen schauen weg, das ist das größere Problem. Was Gott tut oder unterlässt ist nur ein theologisches. All die Greuel auf der Welt belegen, dass er ohnmächtig oder unwillig sein muss. Wie sonst könnte er den Holocaust, den Holodomor, die Gulags, die Kriege und auch die alltäglichen Verbrechen, gar die an Kindern zulassen? Die „Theodizee-Frage“ ist längst zu einer Frage an die Menschen geworden, zur Anthropodizee-Frage: Wie können wir das zulassen? Schauen auch wir einfach weg?Kind

[1]

„Und Gott schaut weg“ hat Detlev Zander sein Buch genannt[2]. Wenn ich hinschaue, dann sehe ich Fürchterliches.

Ein Beispiel soll reichen: der „Steh-Karzer“ in der Korntaler Diakonie:

»Zwischen zwei Gruppenwohnungen gab es Doppeltüren. Zwischen diesen beiden Türen war gerade so viel Raum, dass ein dort eingeschlossenes Kind sich weder umdrehen noch hinlegen konnte. Die Kinder wurden dort nachts für viele Stunden in völliger Dunkelheit zwischen beiden Türen eingeklemmt. Diese Methode dient auch zur Erzeugung von Klaustrophobie und Panik­attacken bei zuvor noch gesunden Kindern. Die Kinder sollten ja nicht nur in diesem Moment bestraft werden, sondern nachhaltig und für ihr ganzes Leben.«[3]

Wer je eine Kernspin-Untersuchung[4] erlebt hat, kann sich das in etwa vorstellen: Eingezwängt in eine enge Röhre unter beängstigendem Lärm – und das nur für eine halbe Stunde, die ewig erscheint, wenn man sich nicht psychisch konditioniert. Das gelingt nicht allen Erwachsenen, die haben aber einen Notfallknopf in der Hand und können auf „Abbruch“ drücken. Und Kinder? Kürzlich hatte eins der unseren eine solche Untersuchung. Ich habe ihm alles erklärt, so dass er wusste, was auf ihn zukommt, und ich bin mit rein. Nicht in die Röhre, aber dicht daneben und habe ihn durch Streicheln am Bein ständig „gesagt“: Du bist nicht allein, es ist alles in Ordnung.

Anders im frommen Korntal. Man muss daran erinnern, dass die Diakonie aus der „Inneren Mission“ hervorgegangen ist. Mission – Die Verkündigung der frohen Botschaft Gottes? Nein, in Korntal nicht. Dort wurde auch der Teddy-Bär, der als letzten Halt verbliebene Schutzengel des Kindes Detlev Zander vor seinen Augen ins Feuer geworfen. Man möchte wegschauen.

Doch es gibt Menschen, die sich am Zuschauen verlustieren. Die müssen wir im Auge behalten und ihnen Einhalt gebieten.[5]

Andere schauen einfach weg. So ein Kollege, der in seinem Blog als „Kirchenberater“ firmiert: Der ist „mit diesem Thema, also dem von der Kirche zu verantwortenden sexuellen Missbrauch, bisher nicht konfrontiert worden“, das schreibt er am 5. Juli 2020! In welcher Welt lebt der Mann?[6]

Nicht genau hingeschaut haben die Bischöfe der Württembergischen Landeskirche. Die Brüdergemeinde Korntal ist zwar unabhängig[7], doch sie wird vom Bischof unserer Landeskirche „visitiert“, d.h.: es finden Kontrollbesuche statt.[8]

„Und nur wer hinschaut, wird die wahre Dimension dieses Sumpfes erkennen.“[9]

Wir müssen genau hinschauen. Gott tut es wohl nicht.

[1] Photo: ds

[2] https://books.google.de/books/about/Und_Gott_schaut_weg.html?id=z7D9CAAAQBAJ&redir_esc=y

[3] http://www.opferhilfe-korntal.de/pages/taten.php

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Magnetresonanztomographie

[5] »„Das Schrecklichste sind die Bilder. Und Sie müssen, wenn Sie das auswerten, sich auch die Tonspuren anhören. Das ist sehr schrecklich, und wenn man dann sieht, dass zwei Kinder von vier Männern missbraucht werden, wechselseitig und über Stunden, dann ist das, glaube ich, nicht mehr irgendwie zu beschreiben. Das ist schon der Abgrund, was man da gesehen hat.“ (Kriminalhauptkommissar Joachim Poll, Ermittlungsleiter im Fall Münster) … „Und nur wer hinschaut, wird die wahre Dimension dieses Sumpfes erkennen.“ (Peter Biesenbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen)« https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-umgang-mit-missbrauchsfaellen-fachwissen-in-der.1148.de.html?dram:article_id=481065 Montag, 3. August 2020

[6] http://wolff-christian.de/die-basis-broeckelt-leise-anmerkungen-zu-den-kirchenaustritten/?replytocom=13950#respond

[7]Die von Ihnen genannten Vorfälle beziehen sich auf Einrichtungen der Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal gGmbH, die der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal und nicht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zugeordnet ist.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/31/blieb-der-juli-ohne-july-korntal-war-keine-chefsache/  – so auch das folgende Zitat

[8] Die Landeskirche hat das Visitationsrecht über die unabhängige Brüdergemeinde in Korntal und ihrer Filiale in Wilhelmsdorf. Visitation ist Dienstaufsicht nach Plan. Korntal kommt allerdings in der Visitationsordnung der Landeskirche nicht vor. – Egal, – wenn der Landesbischof sogar die Hühner der Brüdergemeinde zur Chefsache macht, frage ich mich, wie die früheren Landesbischöfe ihre Visitationspflicht wahrgenommen und ob sie vom Missbrauch in Korntaler Einrichtungen erfahren haben. War die Visitation zu oberflächlich? Oder hat man die Ergebnisse nicht ernstgenommen, gar verschwiegen?

[9] Fußnote 5

Kindesmissbrauch[1] – Das Suchtverhalten der Täter

Kindesmissbrauch ist endemisch

Kindesmissbrauch ist endemisch, ist tief verwurzelt in der Gesellschaft. Vermutlich war es schon immer so und wurde nur nicht beachtet. Zille beschreibt in seinen „Hurengesprächen“ die „Lutsch-Lise“, und Kindesmissbrauch dürfte sich wohl nicht nur auf sein „Milljöh“ beschränkt haben. Die klerikale Pädokriminalität, die Missbräuche in Familien, Schulen, Sportvereinen usw. haben uns das Ausmaß dieser „Normalität“ vor Augen geführt. Ich wills nicht weiter ausführen.[2]

missbrauch - schülerarbeit[3]

Was ist neu?

Was ist neu? Die sich in der letzten Zeit häufenden Meldungen über Kindesmissbrauch zeigen uns über die Taten hinaus einen Tauschmarkt für Bilder und Filme von missbrauchten und sadistisch gequälten Kindern. Was früher eher ein Verbrechen in Einsamkeit und Ver­schwie­genheit war, hat durch die digitale Aufzeichnung und die speziellen Verbreitungskanäle im Internet Marktwert bekommen. Das Internet bietet die Möglichkeit Interessenten zu finden. Der Begriff „Marktwert“ ist irreführend. Es geht nicht so sehr um Geld. „Angesichts der Mengen, die in den Tauschbörsen verbreitet werden, ist der Erwerb von Kinderpornografie im World Wide Web gegen Entgelt eher sinnlos.“ [4]

Eher im Gegenteil. Die Täter erbringen einen hohen Aufwand, wie es gerade der Fall von Münster zeigt.

Der Aufwand besteht zunächst einmal im Arrangement der bloßen Tat. Auch wenn Krimi­nelle ganz allgemein eher davon ausgehen, nicht erwischt zu werden, so sind Kinder ein Unsicherheitsfaktor für den Täter. Er muss entweder ein Vertrauensverhältnis aufbauen („Das bleibt unser Geheimnis!“) oder eine total einschüchternde Drohkulisse. Außerdem könnten die Kinder unvorhergesehen so laut schreien, dass die Tat entdeckt werden könnte. Hinzu kommt der logistische Aufwand für die Tat und ihre Tarnung. Es hat sich zwar gezeigt, dass die Nachbarschaft und die Personen im „amtlichen“ Umfeld einschließlich Kita, Kindergarten und Schule oft „blind“ sind und/oder nicht kooperieren, so ist die Fehleranfälligkeit dieser Gruppen und Instanzen dennoch nicht kalkulierbar.

Der nächste Aufwand ist mit der Dokumentation der Taten durch die Täter gegeben und mit ihrem Einsatz in den Winkeln des Internets. Die Täter brauchen das Equipment und das Know-how der abgesicherten Verbindung zu anderen Tätern. Der Fall in Münster zeigt den technischen Aufwand für die professionell-verschlüsselte Speicherung der Daten.

Das Problem stellt sich bereits bei der bloßen Speicherung von Kinderpornographie, also auch ohne direkten eigenen Missbrauch. Wer speichert macht sich strafbar und in weiterem Sinne angreifbar. Das musste der Abgeordnete Edathy erfahren, obwohl er Photos gekauft und heruntergeladen hatte, die sich letztlich nicht als strafbar herausstellten. Doch der Verdacht hatte gereicht, um seine politische wie bürgerliche Reputation zu zerstören.[5]+[6]

Werden weitere Personen über das Netz kontaktiert, die anreisen, um sich real an den Kindern und ihren Qualen zu verlustieren, stellen sie die nächste Stufe möglicher Schwierigkeiten dar.

Der ganze Aufwand ist für Außenstehende zunächst ein Rätsel. Warum machen die Täter das, wenn kein Gewinnstreben im Vordergrund steht?

 

Verhaltenssucht

Wenn keine logischen Gründe erkennbar sind, wird man nach psychologischen suchen müs­sen. Einen Schlüssel zum Verstehen sehe ich darin, dass der Hauptzweck der Verwertung der Aufzeichnungen im Zugang zu einschlägigen Bildertausch-Netzen liegt. Neben die Erstmoti­vation der Lust am sexuellen Missbrauch von Kindern tritt also der Zusatzgewinn: Zugang zu ähnlichen, besser noch heftigeren Bildern und Filmen oder gar der Besuch bei anderen Tätern mit anderen Kindern.[7]

Hier ist ein Bogen zu schlagen zu den Auswirkungen des exzessiven Pornokonsums, über die durch das häufigere Vorkommen Erkenntnisse vorliegen.

»In den letzten Jahren hat die Sucht nach Pornographie schwunghaft zugenommen und stellt Therapeuten wie Mediziner vor eine gleichsam hohe Herausforderung. Männer jeden Alters erleben plötzlich gravierende Nebenwirkungen des dauerhaften Konsums kostenlos abrufba­rer Pornographie im Internet. … Viele zwanghafte Nutzer von Internet-Pornographie laden fünf oder mehrere Videos gleich­zeitig in verschiedenen Browser-Fenstern oder auch Tabs und klicken sich dann in Windeseile durch die verschiedenen Szenen.«[8] »“Mit einem jährlichen Umsatz von 800 Millionen Euro ist Deutschland weltweit der zweitgrößte Pornomarkt“, schreibt die Sozialwissenschaftlerin Esther Stahl. Ein fatales Paradies für Abhängige.« … »Weil die Droge immer und überall zu haben ist, steigt auch die Zahl der Süchtigen. „Wäh­rend sich früher Personen Pornographie in einer Videothek besorgen mussten, ist die Ver­fügbarkeit über das Internet viel größer, einfacher und subjektiv anonymer. Dies trägt zur Steigerung des Anteils von Betroffenen bei“« … »So wie es aussieht ist aber die Pornosucht für die Wissenschaft nichts Besonderes. Brand schreibt, bildgebende Verfahren hätten gezeigt, dass die Pornosucht (Brand nennt sie Cyber­sexsucht) im Prinzip genauso funktioniert wie Substanzabhängigkeiten oder Verhaltenssüchte.« … »„Der Süchtige kann sich nie sicher sein, ob nicht das nächste Video noch besser zu seinen sexuellen Präferenzen passt als das, das er gerade anschaut“, sagt Brand.« … »So entgleitet den Betroffenen die Kontrolle viel schneller. Das ist wohl ein wesentlicher Mechanismus der Pornosucht.«[9]

Das passt zu meinen Erfahrungen. Wohl die meisten (männlichen) Leser dürften schon einmal auf solchen Pornoseiten gewesen sein. Soweit Sie sich auf die Szenen eingelassen haben: Eigentlich ist die meist recht monotone Vorführung des alten Steckspiels langweilig, und doch kommt man nicht gleich davon los. Das ist noch nicht schon Sucht, kann aber sehr leicht eine werden.

Was für Pornographie ohne Kinderbeteiligung gilt, für die man keinerlei Aufwand treiben muss, gilt umso mehr für Kinderpornographie.

Die Gier wächst, weil man glaubt, es gebe noch so viel und noch viel befriedigenderes zu entdecken: »Rund 600 Terabyte Videomaterial haben die Ermittler auf dem Server des IT-Technikers gesichert. Je nach technischem Endgerät bräuchte ein Mensch 30 Jahre, um das gesamte Material zu sichten.«[10] Das Suchtmittel ist also in unermesslichem Umfang immer zur Hand – wenn man in einem solchen Tausch-Club Zutritt erhalten hat – durch Lieferung wei­teren „Materials“. Ich habe noch in Erinnerung, wie uns ein Staatsanwalt mit Schwerpunkt Kinderpornographie auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll, nicht die Photos, aber die Ordnerstruktur auf dem PC eines Täters vorführte: sorgfältig geführte Dateien-Verzeichnisse zeugten von pingeligster Sammelleidenschaft.[11] Für mich ist der Suchtcharakter (Verhaltenssucht) unverkennbar, er wird allerdings im ICD[12] nicht erfasst. Die Studie von Kutscher et al.[13]  hebt zwar hervor, dass Kindesmissbraucher mit der Diagnose einer Pädophilie besondere Beachtung benötigen insbesondere wegen der frühen Mani­festation und der lebenslangen Persistenz ihrer sexuellen Ausrichtung auf Kinder, geht aber auf eine mögliche Suchtproblematik nicht ein. Nimmt man diese jedoch an, verschärft sich das Problem sadistischen Kindesmissbrauch und seiner allzeitigen Präsenz in den Tausch­börsen.

Nach meinen Schlussfolgerungen haben wir es mit Abhängigen zu tun, die im Unterschied zu anderen Süchtigen, gemeingefährlich sind. Andere Süchtige schädigen zunächst einmal sich selbst, und ihre Angehörigen leiden mit, fungieren oft als Co-Abhängige, indem sie ihrem „Suchti“ den Rücken freihalten. Das ist hier grundlegend anders. Die Kinderporno-Sucht speist sich durch Opfer, umso schärfer, wenn Sadismus dabei ist.

Viele rufen derzeit nach Strafverschärfung, manche entwickeln dabei nicht ganz unver­ständ­liche Ideen, die ihrerseits in Richtung Sadismus gehen. Doch selbst die Rufe nach ziviler Strafver­schärfung, einer generellen Hochstufung von Kinderpornographie zum Verbrechens­tatbestand sind in manchen Fällen u.U. nicht angemessen. Die Optik jedenfalls ist unbefrie­digend, solange Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie nur als Vergehen einge­stuft werden. Wir brauchen angemessene Lösungen. Welche könnten das sein?

Strafvollzug?

Strafvollzug allein erscheint der Problemlage nicht angemessen, auch wenn den Tätern dort vielleicht zum ersten Mal ihre Stellung drastisch bewusst gemacht würde.[14]

Für Straftaten unter Drogeneinfluss gibt es das Instrument des Maßregelvollzugs für psy­chisch Kranke. »Im Maßregelvollzug … werden nach § 63 und § 64 des deutschen Straf­gesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht.«  Es geht um den zweigliedrigen Umgang mit schweren Delikten, Strafe für Tatschuld, Sicherung und Besserung für Schuldunfähigkeit.[15]

»Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfordert das Vorliegen einer schweren Straftat, einer chronischen psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung, eine deutliche Verbindung zwischen beidem und eine weiterbestehende Gefährlichkeit.«[16]

Diese Bedingungen sind für Kinderpornographie-Suchtkranke gegeben. Es bleibt zu ent­scheiden, wann und unter welchen Umständen sogenannte Locke­rungen des Maßregel­vollzugs möglich erscheinen und welche Bedingungen für eine gegebe­nenfalls erforderliche Über­führung in die Sicherheitsverwahrung gelten sollen. Jedenfalls sollte bei einer Verur­teilung prophylaktisch die besondere Gefährlichkeit des Täters hervorgehoben werden.

Die Polizei stößt an Grenzen

Das Internet bringt Anbieter und Kunden für die merkwürdigsten und abwegigsten Interessen zusammen.[17] Es finden sich nicht nur Anbieter und Kunden[18], zusammen kommen, wie wir aus den jüngsten Fällen wissen, auch die Neigungen der Täter und die Möglichkeit, damit Zugang zu einschlägigen Netzwerken zu gewinnen. Die Polizei ist in diesem Deliktbereich oft erst durch Zufallsfunde aufmerksam geworden[19] und sie stößt an Grenzen – in Münster an technische, weil die Profi-Verschlüsselung erst zu knacken ist, aber auch an psychische. Denn das Material, was sie finden, verstört auch erfahrene Kriminalisten.[20] Die Zeugnisse der Ver­brechen an den Kindern stellen sich als Überforderung derer dar, die solche Beweise sichten, beurteilen und protokollieren müssen. Ich will das nicht näher ausführen, nur ein Beispiel aus der klassischen Tatortarbeit bei Gewaltverbrechen: „Wenn meine Frau wüsste, was diese Hände anfassen müssen,“ der Kriminalbeamte hielt mir seine Hände vors Gesicht, „dann dürfte ich sie nicht mehr anfassen.“[21] Was wird aus den Menschen, die über Tage hinweg mit der Sichtung total morbiden Materials beschäftigt sind. In den „Sozialen Medien“ wird nicht ohne Grund auf die sicher schlimmeren „echten“ Erlebnisse der Kinder hinge­wiesen und  Thomas Fischer spießt unter dem Titel „Das Leiden der anderen“[22] wie immer spitz und sachkundig die öffentliche Klage über die Belastung derer auf, die sich mit dem ganzen „Dreck“ beschäftigen müssen. Dennoch: Wie so oft laufen gesellschaftliche Fehlentwick­lungen zunächst bei der Polizei auf – und sie ist nicht darauf vorbereitet.

Was also tun? Das Internet werden wir nicht abschaffen können, auch nicht wollen. Doch auch dort muss die Polizei „Streife fahren“ dürfen, besonders im „Darknet“[23]. Die Netzbe­treiber müssen verpflichtet werden, Auffälligkeiten nachzugehen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das heißt, die Betreiber werden, so problematisch das auch ist, Filter einsetzen müssen.[24] Der Gesetzgeber muss die Möglichkeiten dafür schaffen und zugleich einem Macht­missbrauch vorbeugen. Das ist leichter gefordert als umgesetzt.

Kinderrechte

Schließlich, aber nicht zuletzt, müssen wir die Kinder ertüchtigen. In den meisten Fällen werden die Kinder im sozialen Nahraum missbraucht, meist in gestörten, familiären Zusam­menhängen.[25]+[26] Das bedingt die Schaffung eines Schutznetzes, dessen Übersicht wohl beim Jugendamt liegen müsste.[27] Das Wohlergehen von Kindern muss abgesichert werden, indem von Geburt an den Eltern auferlegt wird, die Frühuntersuchungen wahrzu­nehmen, was auch kontrolliert werden muss.[28] Jedes Kind bis zum Alter von etwa 14 Jahren sollte einmal jähr­lich unbekleidet von einem Arzt in Augen­schein genommen und kindangemessen nach sei­nem Wohler­gehen befragt werden,[29] dazu gehört die Melde­pflicht ans Jugendamt bei Auf­fällig­keiten. Wenn Kinder nicht auf dem „Radar“ von Kitas und Kindergärten, später Schulen auftauchen, muss dem nachgegangen werden. Das heißt, dass die Jugendämter ab Geburt eines Kindes eine präventiv-aktive Rolle übernehmen müssen, um zu sehen, ob und wie sie in Elternrechte eingreifen müssen.[30]

Zur Ertüchtigung der Kinder gehört auch ihre Information. Ein grob missbrauchtes Kind wird merken, dass es gequält wird.[31] Doch die Dinge beginnen früher. Wir werden uns daran gewöh­nen müssen[32], dass Kinder sehr früh über Sexualität und ihre Bedeutung für die Erwach­senen aufgeklärt werden, damit sie sehr früh wissen, was die Erwachsenen dürfen und was nicht. Leider ist die sexuelle Früherziehung unter die Räder von Ideologen gekommen, die meinten, Kinder müssten lernen, dass es neben den herkömmlichen Formen des Familien­lebens auch noch andere gibt – und dabei übergehen, was die statistische Normalität ist. Die Kinder müssen also in den Einrichtungen, die sie besuchen, einschließlich der Grund­schule, jährlich einmal in kindangemessener Weise über ihre Rechte und deren Gefährdung informiert werden.

Um die Kinderrechte ist es bei uns allerdings nicht gut bestellt. Der Widerstand gegen ihre Aufnahme ins Grundgesetz ist massiv. Familienverbände wehren sich mit Erfolg. Sie befürch­ten Eingriffe in ihr Grundrecht; Ängste, die zu berücksichtigen sind. Dennoch sollten Kinder zu – begrenzt – eigenständigen Rechtssubjekten werden, um einen wirksamen, einen wirk­sameren Kinderschutz als derzeit zu ermöglichen.

Ich habe mich seit mehr als 20 Jahren für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten eingesetzt[33] – bisher vergeblich. Die Maßnahmen für Kinder sind wirkungs­los. So gibt es immer noch keine Fachaufsicht für Jugendämter, deren Versäumnisse in den letzten Missbrauchsfällen überdeutlich geworden sind.[34] Jugendhilfe-Maßnahmen sind oft nicht evidenz-, also erfolgsbasiert und den Jugendämtern sind von den Wohlfahrtsver­bänden recht­lich die Hände gebunden.[35]

Hätten Kinder ihren Platz im Grundgesetz, wäre ihre Rechts­position stärker.

Es gibt durchaus eine Reihe von ehrenamtlichen Aktivitäten für die Belange von Kindern (Personen, informelle Zusam­men­schlüsse, Vereine), ich habe sie auf meinen Tagungen erlebt, doch ihnen fehlt die Durchsetzungskraft. Darum brauchen Kinder einen Platz im Grundgesetz.

Aber haben wir nicht eine Kinderkommission im Bundestag? Ja, aber die ist – traurig genug – nicht durchsetzungsfähig. „Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?[36] Die Parteien im Bundestag schicken ihre Vertreter zwar dorthin, doch die Empfehlungen der KiKo verpuf­fen weithin.

Für das spezielle Thema Kindesmissbrauch haben wir noch den UBSKM, den „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“[37]. Das Amt ist sehr breit aufgestellt und „Johannes-Wilhelm Rörig [wurde] zum 1. April 2019 für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexu­ellen Kindesmissbrauchs berufen.“[38] Seine Homepage ist sehr professionell gemacht, und er twittert viel.[39] Es gibt auch Hinweise auf einige Tätigkeiten des UBSKM. Er kündigt Erfolge an, über die Insider sich allerding wundern.[40]+[41] Mir fehlen grundlegende Informationen: Welche Kompetenzen hat er? Etwa wie ein Untersuchungsrichter mit Zugriff auf die Akten in kirchlichen Beständen, die über klerikale Pädokriminalität Auskunft geben könnten? Ich schrieb an seine Pressesprecherin: „Wenn die Rörigkommission einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit all den erforderlichen Vollmachten durchsetzt, wenn diese Untersuchungen die Staatsanwaltschaften nötigen, die einschlägigen Archivakten in Jugend­ämtern, Kirchen, Klöstern und Jugendhilfe­einrichtungen zu beschlagnahmen, und das unabhängig von der Verjährungsfrage, dann dürfte sie auch Unterstützung von den Opfern erwarten.“[42] Doch der UBSKM antwortete nicht.

Für Kinderrechte und Kinderschutz gibt es leider immer noch viel zu tun und Kinder haben keine Lobby,[43] stehen nicht im Grundgesetz, haben kein Wahlrecht – immerhin liefern sie in ihrer Rolle als Opfer zuweilen Sensationsthemen; die Medien und wir Konsumenten wissen es zu schätzen, bevor wir zu Tagesordnung übergehen.

Fußnoten

[1] Es geht in diesem Artikel um die Kombination von gewalttätigem Kindesmissbrauch mit Internetnutzung. Das Phänomen des Cyber-grooming wird umfassend dargestellt bei Adolf Gallwitz, Pädokriminalität – Kinder und Jugendliche als Opfer im Internet https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/_dp200902/$file/DeuPol0902.pdf Seiten 6-17. Dieser Artikel ist schon älter, aber nicht überholt.

[2] Eine Übersicht über das Problemfeld bietet die Polizei von NRW unter: https://polizei.nrw/kinderpornografie

[3] Photo – Dierk Schäfer: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2515968357/in/album-72157605161869324/

[4] Der finanzielle Aspekt wird leicht überschätzt.  Ein „Milliardenmarkt“ für Kinderpornografie ist nicht erkenn­bar. Quelle: Hüneke, A. (2012). Das Internet – ein Milliardenmarkt für Kinderpornografie? Abgerufen von https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/content/alumni/alumnicampus/AC_8_2012/i34-36__hueneke.pdf Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie

[5] Es gehört nicht zum engeren Thema, doch der Hintergrund sollte nicht in Vergessenheit geraten: Es wurde mit dem Verfahren gegen Edathy auch der unbequeme Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses gezielt ausgeschaltet: https://www.zeit.de/kultur/literatur/2015-06/sebastian-edathy-nsu-kiyaks-deutschstunde + https://de.wikipedia.org/wiki/Edathy-Aff%C3%A4re  beide links: Dienstag, 16. Juni 2020

[6] Ohne politischen Hintergrund war ein Vorfall in meinem Umkreis: Ein Kollege (kein Pfarrer!) hatte mit solchen Photos für seinen Dienst-PC auch Malware ins ganze System heruntergeladen. Das fiel auf. Man entdeckte die Dateien auf seinem PC. Ob er freiwillig ging oder gekündigt wurde, weiß ich nicht. Ich war Datenschutzbeauftragter unserer Einrichtung und richtete eine humorvoll gehaltene Warnung an unsere Beschäftigten, damals (2002) war der ernsthafte Charakter dieser Dinge noch nicht so geläufig:moralinternet

[7] Ohnehin beschränkt sich der Missbrauch meist nicht nur auf ein Kind – und oft auch nicht auf nur einen Täter: Gruppensex mit Kindern.

[8] https://www.hypnovita.de/hypnose/therapie/sexualstoerungen/pornosucht-nebenwirkungen-loesungen-bei-der-abhaengigkeit-von-pornographie,  (Mittwoch, 10. Juni 2020)

[9] https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Wenn-der-Sex-Klick-zum-Zwang-wird-286443.html (Samstag, 13. Juni 2020)

[10] Zitiert nach: https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html (Samstag, 13. Juni 2020)

[11] Da die Photos einzeln auf ihre gerichtliche Brauchbarkeit geprüft werden müssen, behalf man sich bei der Vielzahl der Bilder, sie zur Vorabsichtung in die Bereitschaftspolizei zu geben, also an junge Beamte, deren sexuelle Entwicklung oft noch nicht abgeschlossen ist.

[12] https://www.icd-code.de/icd/code/F65.-.html

[13] Tanja Kutscher · Janina Neutze · Klaus M. Beier · Klaus-Peter Dahle, Vergleich zweier diagnostischer Ansätze zur Erfassung der Sexualfantasien pädophiler Männer file:///C:/Users/Dierk%20User/Documents/5%20kriminologie/Kutscheretal_2011_VergleichzweierdiagnsotischerAnsatzezurErfassungderSexualfantasienpadophilerManner.pdf

[14] Gefangene, die sogenannte Sittlichkeitsdelikte begangen haben, werden abfällig „Sittiche“ genannt – sie gelten bei den Mitgefangenen als Abschaum. … „Was ist?“, fragt der Häftling. „Bist du taub? Oder ein Kinderficker?“ „Nein“, sagt Karl. „Es ging nur um Bilder, einen Link und eine Website.“ Im Dienstzimmer hören die Beamten Schreie. Sie eilen heran. „Hier ist ein Kifi“, ruft einer der Häftlinge in den Flur. „Kinderficker!“  https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/16/folge-1-die-ohnmacht-des-anfangs/ t

[15] Ein ausführlicher gut lesbarer Artikel, der auch die Probleme des Maßregelvollzugs beschreibt:  https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug .Weitere Informationen: https://www.forensik.de/ueber-uns/fachausschuss-forensik.html

[16] http://www.bdk-deutschland.de/arbeitskreise/ak-forensik/665-grundsaetzliches-zur-massregelvollzugsbehandlung

[17] Dort findet auch der Menschenfresser sein williges Opfer: »Ein „deutscher Computertechniker … wurde als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt, weil er Teile der Leiche seines Opfers gegessen hatte.« https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Meiwes

[18] https://polizei.nrw/artikel/taeter-und-strafbarkeit-von-kinder-und-jugendpornografie

[19] Denen sie dann gezielt nachgehen kann: https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-ermittlungen

[20] Münsters Polizeipräsident Rainer Furth: „Wer macht sich eigentlich dabei Gedanken über das Leid, das Elend, das Martyrium der Kinder – begangen von Tätern, Vätern, zum Teil von Müttern der Kinder? Und wer macht sich Gedanken über die Männer und die Frauen bei der Polizei, die Hunderte von Terabytes auswerten müssen von diesem abscheulichen Dreck?“ https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020

[21] Eigenbericht aus meiner Arbeit als Polizeipfarrer.

[22] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-und-strafrecht-das-leiden-der-anderen-kolumne-a-28d03ffc-c7b0-4914-83cb-be0f2003bbd1 Samstag, 13. Juni 2020

[23] https://polizei.nrw/artikel/erfolge-im-kampf-gegen-darknet-plattformen »Die bereits im März 2018 ausgehobene Plattform „Welcome to Video“ funktionierte mit Hilfe anonymer Bit­coin-Zahlungen. Ermittler hätten rund acht Terabyte Daten sichergestellt, darunter rund 250.000 kinder­porno­grafische Videos, hieß es weiter. Fast die Hälfte der Bilder und Videos waren vorher nirgends sonst im Internet aufgetaucht. Bei der Plattform seien rund eine Million Bitcoin-Adressen registriert gewesen, was darauf hindeute, dass es bis zu eine Million Nutzer gegeben haben könnte.« https://www.dw.com/de/gro%C3%9Fe-kinderporno-plattform-im-darknet-gestoppt/a-50861782

[24] Wir kennen die „no-nippels-policy“ von facebook https://noizz.de/lifestyle/no-nipple-policy-sechs-ausnahmen-in-denen-facebook-brustwarzen-fotos-akzeptiert/rd8wv1k

[25] https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-opfer-und-opferschutz

[26] „Nach kriminologischer Einschätzung …  handelt es sich in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern bei 60 bis 80 Prozent der Täter um Bekannte oder gar Verwandte des kindlichen Opfers.“ Quellle: Hagen, K. R., Olek, K. & Dickgieser, N. (2000). Sexueller Missbrauch eines Kindes. Kriminalistik, 54 (4), 240-242.  Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie , dort auch eine Aufschlüsselung nach Täter­gruppen aus der Studie Laumer, M. (2012). Der Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern – Eine Übersicht zum aktuellen Forschungsstand. Kriminalistik, 3/2012, 139-144.

[27] Die Übersichtsakte müsste – notwendig zu erwähnen – bei Ortswechsel an das dann zuständige Jugendamt übergehen.

[28] In den Niederlanden hat man dafür die Consultatie-Büros, deren Besuch/Inanspruchnahme verpflichtend ist. https://nl.wikipedia.org/wiki/Consultatiebureau

[29] „Der ist vor meinen Augen an einer normalen Grippe verstorben, weil der Pflegevater prinzipiell alle Ärzte abgelehnt hat, um den sexuellen Missbrauch zu vertuschen.“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-von-berliner-pflegekindern-studie-sieht.1773.de.html?dram:article_id=478608 Montag, 15. Juni 2020

[30] Akten haben eine ambivalente Eigenschaft. Sind sie erst einmal in der Welt, können sie immer wieder zur Belastung herangezogen werden. Eine Schutzakte von Kindern müsste also – mit ihrem Einverständnis – spätestens mit Erreichung ihrer Mündigkeit nachweislich vernichtet werden.

[31] Das heißt allerdings nicht, dass man es ihm auch anmerkt: »Die Bild zitiert einen Garten-Nachbarn: „Adrian, die Frau und der Sohn waren oft im Garten. Der Junge kurvte oft mit dem Kettcar durch die Anlage, er war auffallend freundlich und höflich.“« https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020

[32] Schließlich hat ja auch die Plakatkampagne von Frau Süßmuth für den Gebrauch von Kondomen zu keinem Aufschrei der Entrüstung geführt.

[33] Wenn es gute Gesetzesvorlagen gibt, werden sie regelmäßig von den Bundesländern aus Kostengründen ausgebremst.  https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/10/28/kinderschutzgesetz/ . Dazu auch mein gleichnamiges Papier: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[34] Dazu: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df Montag, 15. Juni 2020

[35] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[36] https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a13/kiko/informationen/info2-261950

[37] https://beauftragter-missbrauch.de/

[38] https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt

[39] Andere, die sich für Kinderrechte einsetzen, twittern auch, die machen das aber unentgeltlich.

[40] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[41] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/29/hat-sich-die-kirche-dem-missbrauchsbeauftragten-unterworfen/

[42] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[43] Prof. Salgo: „Als Insolvenzrichter muss ich in Deutschland entsprechende Kenntnisse und Fortbildungen nachweisen. Als Familienrichter nicht. Das zeigt auch, wie der Gesetzgeber diese Themen gewichtet. Die Politik sollte da dringend ihre Hausaufgaben machen.“ https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df

 

Den Unmündigen eine Stimme geben – Wahlrecht für Kinder!

Das ist doch ein Anfang, wenn auch zaghaft: Menschen mit Behinderung dürfen auch wenn sie unter vollumfänglicher Betreuung stehen, bei der Kommunalwahl mit abstimmen.[1] Ob das für die Europawahl (und die anderen) gelten darf, daran knobelt der Bundestag noch rum.[2]

Wenn diese entwürdigende Situation bereinigt ist, sollten wir uns einer viel größeren Gruppen von Unmündigen zuwenden. Auch Kinder und Jugendliche haben bisher kein Stimmrecht. Ihre Eltern vertreten sie zwar in allen Belangen, doch bei den Wahlen nicht. Wahlrecht ist Bürgerrecht, sind Kinder keine Bürger?

Ein Dialog:

Stimmrecht für Kinder? Da wählen ja doch nur die Eltern.

Na und? Das stärkt immerhin die Position der Familie. Wenn die Kinder älter werden, dann fragen sie auch, ob Papa oder Mama in ihrem wohlverstandenen Interesse abstimmen oder sie gehen allein in die Wahlkabine. Das wäre doch ein Fortschritt für die politische Bildung. Die Politiker werden sich darauf einstellen müssen und endlich mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche nehmen.

Und wenn die Eltern sich uneinig sind?

Na und? Dann nimmt einmal sie das Kind mit in die Wahlkabine, das nächste Mal er.

Stimmrecht für Kinder? Die verstehen doch nichts von Politik?

Es war ein Kind, das rief: „Er hat ja nichts an“ und öffnete dem Volk die Augen bis alle riefen: „Er hat ja nichts an“. Nur ein Märchen über des Kaisers neue Kleider? Nein, wir erleben gerade die Freitagsdemonstrationen von Kindern und Jugendlichen, die für das Klima und ihre Zukunft auf die Straße gehen und den Politikern die Kostümierung wegreißen: Sie haben ja nichts an. – Wirklich nicht!


[1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gesetzentwurf-betreute-menschen-wahlrecht,wahlrecht-menschen-mit-behinderung-100.html

[2] https://kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/39802?rss=true

Wer soll den Mühlstein um den Hals kriegen – und dann ab mit ihm ins Meer?

Die „Kinderficker“ sind gemeint, aber Klartext sprach Jesus nicht.

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Die Software meines Blogs macht Schwierigkeiten, den Text hochzuladen. Darum stelle ich ihn als PDF ein.

Bitte hier anklicken: Wer soll den Mühlstein um den Hals kriegen_2_2

Die theologische Bankrotterklärung eines Papstes

Der Zeitgeist ist Schuld für die Vertuschung von zahllosem Kindermissbrauch. Beileibe nicht nur in der Kirche. »In früheren Zeiten seien solche Vergehen überall verschwiegen worden – beispielsweise auch in Familien, „wo der Onkel die Nichte vergewaltigte, der Vater die Kinder – weil das eine riesengroße Schande war«[1]. Natürlich wolle er „die Vertuschung von sexuellem Missbrauch in der Kirche nicht entschuldigen“, Schlimm, aber verständlich. „Das gelte etwa für die Beurteilung von Verbrechen gegen indigene Bevölkerungen, die oft äußerst grausam gewesen seien. Ähnlich verhalte es sich bei der Todesstrafe, die noch Ende des 19. Jahrhunderts auch im Kirchenstaat angewandt worden sei.“[2] Er hätte noch weiter ausholen können, doch dann hätte er wohl zu viel Verständnis gezeigt: Der brutale Antisemitismus, heute noch endemisch, entsprach dem Zeitgeist. Auch die ehrbaren Genickschuss-Soldaten der deutschen Wehrmacht fühlten sich dem Zeitgeist verbunden.[3]

Die Zahlen der auch der Kirche bekannten Missbrauchsfälle erschrecken.[4] Das Erschrecken wird größer, wenn man bedenkt, dass auf jeden in den Kirchenakten bekannten Missbraucher, nicht alle sind dort aktenkundig, waren aber doch bekannt, dass auf jeden Missbraucher mehrere Vertuscher kamen. Alles Zeitgeist? „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, ist nur der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“[5]

Die Ausrede des Ertappten: „Aber andere auch“.

Eine theologische Bankrotterklärung? Lassen wir beiseite, dass Forderungen, die Kirche müsse mit der Zeit gehen, oft abgewimmelt werden mit dem Argument, die Kirche dürfe nicht dem Zeitgeist hinterherhecheln. (Das Argument wird bei der Diskussion über den Zölibat wieder benutzt werden.) Schauen wir auf das Grundsätzliche, mit dem der Stellvertreter Gottes theologisch zu messen ist. Er ist das reale Auge Gottes[6] auf Erden. Das Auge Gottes.jpgNun ja, er nimmt Teil an der Zweinaturenlehre[7], ist also auch Mensch und sieht nicht immer alles, besonders wenn der Zeitgeist auch über ihn und seine Administration kommt.

Doch es gibt Eindeutigkeiten, die auch der Zeitgeist nicht beiseite schieben kann. „Und wer ein solches Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf. Wer aber ärgert dieser Geringsten einen, die an mich glauben, dem wäre es besser, dass ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er ersäuft werde im Meer, da es am tiefsten ist.“[8] Wo also waren die Augen der vielem Missbraucher und Vertuscher? Sie hätten wissen müssen und ermessen können, was sie taten. Die Ausrede des Ertappten: „Aber andere auch“, die entschuldigt nicht vor Gottes Gericht. Die vielfachen Abbildungen vom alles sehenden Gott, das von Kind an gehörte „der liebe Gott sieht alles“ werden von diesem Papst zum Kinderglauben erklärt: nicht so ganz ernstzunehmen, denn „andere doch auch“. Gottes Auge? Nur eine Vision.[9]Das Auge Gottes - Vision

Der Anspruch sieht anders aus: „Die Lehre von der unfehlbaren Kirche führt dazu, daß diese Kirche keine Fehler machen kann/darf. Kommen Fehler vor, z.B. in den Erziehungsheimen, ist es nicht die Kirche, sondern der sündige Einzelne, der „gefehlt“ hat [aber nun hat sogar der Zeitgeist die vielen Einzelnen im kirchlichen Dienst verführt.] Eine solche Einrichtung ist also in allen Dingen darauf bedacht, ihr Wappenschild sauber zu halten.“[10]

Wozu der Papst sich nicht aufraffen konnte, war von einer sündhaften Kirche zu sprechen wie damals der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Zollitsch. Der „sprach … von der sündhaften Kirche. Es hilft nun nicht, auf die Sünden anderer zu verweisen, …. Wo die Kirche unglaubwürdig wird, muß das schon wegen ihres eigenen Anspruchs schonungslos diskutiert werden. Ich habe leider den Eindruck, daß es der Kirche an dafür kompetentem und glaubwürdigem Führungspersonal mangelt, und das nicht erst seit dem Heimkinder- und dem Mißbrauchsskandal.“[11]

Doch anstelle öffentlich stellvertretend für die Kirche Asche auf sein Haupt zu streuen, mea culpa, mea maxima culpa zu rufen und großzügige Entschädigungen anzukündigen, sagt er: „Andere auch“ und schiebt es auf den Zeitgeist. Die Kirche sollte von einem anderen Geist erfüllt sein.

Fußnoten

[1] Papst zu Missbrauchsskandal: „Nicht nur heutige Maßstäbe anlegen“ https://www.tagesschau.de/ausland/papst-missbrauchsskandal-101.html, aufgerufen am 30.9.18

[2] wie 1

[3] Doch diese Phase ist ja nur „ein Vogelschiss“ im Rahmen der sonst ruhmreichen deutschen Geschichte. „Steigbügelhalter der neuen Nazis“: Scharfe Kritik an Gauland nach „Vogelschiss“-Aussage https://www.stern.de/politik/deutschland/afd–alexander-gauland-nach–vogelschiss–spruch-scharf-kritisiert-8007172.html aufgerufen am 30.9.18

[4] „Katholische Kirche darf als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet werden.“ https://religionundgesellschaft.wordpress.com/2017/08/22/kinderficker-sekte/ aufgerufen am 30.9.18

[5] Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, 1808. Szene: Nacht, Faust zu Wagner

[6] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/5828132702/

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Christologie#Die_Zwei-Naturen-Lehre

[8] Matthäus 18, 5f

[9] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2707133319/

[10] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/11/11-september/

[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/31/franz-peter-tebartz-van-elst-der-mann-des-jahres/

Bei Antje Vollmers Tafelrunde / fiel auch was ab für arme Hunde.

Posted in heimkinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, kirchen, Leben, Moral, Religion, Täter, Theologie by dierkschaefer on 5. Juli 2018

 

Antje Vollmers Tafelrunde 2

Das muss man ihr schon zugute halten.

Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer

https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

Die Vergewaltigung eines Kindes durch den Rechtsstaat

Erinnern Sie sich noch an den Vorfall? „Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?“[1]

Diese Frage hatte ich zwei Tage zuvor per Mail an den Lt. Polizeidirektor Mario Schwan gerichtet.  mail ds.jpg

Heute erhielt ich die Antwort per Mail, die ich, wie angekündigt, hier im Blog veröffentliche: mail pol

Meine Einschätzung: Die Frage in meinem Mail war absichtlich allgemein gestellt. „Es lag keinerlei Gefahr im Verzug vor. Ist – ganz allgemein gefragt, und im Blick auf eventuell kommende Einsätze – die Polizei im Zuge der Amtshilfe verpflichtet, erkennbaren Wider­stand (noch dazu eines Kindes) mit körperlicher Gewalt zu brechen? Kann (ich frage nicht: sollte) der Einsatzbeamte sich in solchen Fällen das Remonstrationsrecht berufen?“

In der Antwort verweist der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan

  1. auf ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren. (Gegen wen, würde ich gern wissen.) Dessen Details jedoch werden durch eine Antwort auf meine generelle Frage nicht beeinflusst.
  2. nimmt er Bezug auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministerien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“. Deswegen also keine Stellungnahme zum Fall Helbra. Doch nach dem konkreten Fall Helbra hatte ich nicht gefragt, sondern eine allgemein-berufsethische Frage gestellt, ob sich ein Beamter im Zuge der Amtshilfe bei einem Einsatz auf das Remonstrationsrecht berufen könne, wenn er nur mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden kann, auch wenn keine „Gefahr im Verzug“ besteht und ein Kind erkennbar Widerstand leistet.

Das Remonstrationsrecht wird zur Pflicht, wenn der Beamte an der Rechtmäßigkeit der geforderten Diensthandlung zweifelt. Dann sind mehrere Phasen vorgesehen, sofern die Anweisung weiterhin aufrecht erhalten bleibt.

  1. Die Remonstration gegenüber dem direkten Vorgesetzten/Anweisungsberechtigten,
  2. die Remonstration beim übernächsten Dienstvorgesetzten. Hat der Beamte damit keinen Erfolg, so hat er der Anweisung zu folgen, ist aber persönlich nicht haftbar zu machen. Es sei denn, die Befolgung der Anweisung wäre eine Verletzung der Menschenwürde.

Der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan hätte es sich mit seiner Antwort leicht machen können, wenn er geschrieben hätte, selbstverständlich stehe jedem Beamten das Recht auf Remonstra­tion zu, wenn er die Rechtmäßigkeit einer Anweisung bezweifle. Doch es war ihm wohl zu heikel, überhaupt auf das Thema Remonstration einzugehen. Also der bequeme Hinweis auf ein laufendes Verfahren.

Doch nun zum Fall Helbra: Nach den Medienberichten haben die Beamten gezögert, ange­sichts des Widerstandes des Mädchens mit der Aktion fortzufahren. Erst der Gerichts­vollzie­her habe auf Vollzug bestanden. Sollte dies zutreffen, so kann das Zögern der Polizei­beam­ten als hilfloser Versuch einer Remonstration verstanden werden, hilflos, weil sie in der Hek­tik der Situation den Gerichtsvollzieher nicht nur als legalen Auftraggeber, sondern als Dienst­vorgesetzten gesehen hätten. Doch nur ihm gegenüber wäre die Remonstration richtig adressiert gewesen. So bekam der Dienstvorgesetzte[2] nicht die Gelegenheit, den ungeheuren Imageschaden zu erkennen, der durch ein gewaltsames Vorgehen gegen ein Kind, das sich mit all seinen Kräften wehrt, unfehlbar eintreten muss.[3] Der Dienstvorgesetzte hätte erkannt – erkennen müssen – dass ein solches Vorgehen in der öffentlichen Meinung als herzlos ange­sehen werden würde, und dieses auf die Polizei zurückfällt, nicht auf die grauen Eminenzen im Hintergrund, 1. den Gerichtsvollzieher, 2. – nicht vor Ort – den Familienrichter.

Mir ist der Hinweis auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministe­rien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“ wichtig, denn eine politische Bewertung von Gewaltmaßnahmen gegen Kinder könnte ein Hoffnungsschimmer sein. Für die Polizei­beam­ten und den Gerichtsvollzieher war offenbar nicht erkennbar, dass auch ein Kind Recht auf Beachtung seiner Menschenwürde hat, die nicht verletzt werden darf. Die Forderung, Kinder­rechte ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt bei den Gegnern immer auf das Argument, diese seien durch die allgemeine Menschenwürde-Garantie mit abgedeckt. Das Beispiel von Helbra zeigt das Problematische dieser Meinung. Kinderrechte gehören explizit als Menschenwürde-Anspruch ins Grundgesetz.

Damit dürfte auch der Horizont mancher Familienrechtler erheblich geweitet werden.

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/12/die-vergewaltigung-eines-kindes-und-der-rechtsstaat/

[2] Ich nehme an, er war nicht anwesend.

[3] Der dokumentierende Vater war erkennbar und hat sich verbal eingemischt. Hier hätten alle Warnlampen aufblinken müssen.

Wie man Verbrechen gekonnt versteckt. – Durch Ablenkung.

Der große Osterhasenpreis fürs Verstecken geht an Hephata.

„Die Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozialistischen Regimes prägten auch die Nachkriegszeit.“ Das war schon das ganze Ablenkmanöver. Hephata macht dann gleich einen großen Sprung von 1945 in die 70er und 80er Jahre: „Der große Nachholbedarf individueller Förderung und Lebensgestaltung von Menschen mit Behin­derungen und Benachteiligungen, konnte in den 70er und 80er Jahren realisiert werden.“[1] Und was war dazwischen?

Viele Leser werden mit „Hephata“ nichts anfangen können. „Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V. ist eine Einrichtung der Diakonie in SchwalmstadtTreysa. Dort werden Menschen in den Bereichen Behindertenhilfe (für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen), Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialpsychiatrie, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe, Neurologische Klinik und der Akademie für soziale Berufe betreut, gefördert und ausge­bildet.“[2]

Auch Wikipedia macht bei der Geschichte der Anstalt den großen Sprung mit: „Auch aus Hephata wurden während des Dritten Reichs Menschen mit kognitiven und körperlichen Behinderungen im Rahmen der Aktion T4 zuerst in andere Einrichtungen verlegt und später unter anderem in der NS-Tötungsanstalt Hadamar getötet. Mit der Errichtung eines Mahn­mals vor der Hephata-Kirche erinnert die Einrichtung an die Opfer und bekennt sich zu ihrer Verantwortung.“ Wikipedia fährt fort: „1945 wurde bei der Kirchenkonferenz von Treysa, die in Hephata tagte, die Evangelische Kirche in Deutschland und das Evangelische Hilfswerk, die Vorläuferorganisation des Diakonischen Werks, gegründet. … Bis heute sind Diakone und der Kirche verbundene Mitarbeiter in der Diakonischen Gemeinschaft Hephata organisiert. Von der Gemeinschaft gehen Impulse zur Wahrnehmung des diakonischen Auftrages und zum spirituellen Leben in Hephata und an den Einsatzstellen der Mitglieder aus.“

Wie sahen nun die prägenden „Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozia­listischen Regimes“ in der Nachkriegszeit aus? Darüber schweigt die firmeneigene Selbstdarstellung auf Facebook.

„Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen“[3] So auch hier. Die Wiesbadener Filmemacherin Sonja Toepfer hat im Auftrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau das Leiden der Kinder in Kinderheimen aufarbeitet. Hephata heißt „Öffne dich!“[4], so steht es im Markusevangelium (7,31-37). Über das dort berichtete Wunder kann man sich nur wundern. Doch wie das Öffnen in Hephata, der Anstalt der Diakonie in Treysa praktiziert wurde, kann sich nur wundern, wer sich in der Heimkinder­geschichte nicht auskennt.

In Hephata – und wohl nicht nur dort – ging das so: durch die Punktion mit einer langen Nadel zwischen zwei Wirbelkörpern wird Liquor abgelassen und Luft in den Rücken­marks­kanal eingelassen. Pneumenzephalographie heißt das Verfahren[5]. Durch Umlagerung des Patienten steigt diese Luft dann im Rückenmarkskanal auf bis in das Ventrikelsystem des Gehirns. Die Gehirnflüssigkeit wird entfernt, um die Kammern und Hohlräume des Gehirns röntgen zu können. Es handelt sich laut einem wissenschaftlichen Fachbuch um „eine der schmerzhaftesten Pro­ze­duren, die man sich denken kann“. Dabei entstehe bei dem Patienten „das Gefühl, als sei sein Kopf ein riesiger Luftballon, der jeden Augenblick zu platzen droht“[6], heißt es weiter. So machte man das in Hephata und zwar ohne individuelle medizinischen Indikation. Es war ein Forschungsprojekt an wehrlos entrechteten Kindern.

Es gab schon früher Hinweise auf solche Untersuchungen an Heimkindern. Mich hat die neue Veröffentlichung nicht gewundert. Ohnehin hat der kirchliche Umgang mit dem Thema „Eugenik“ eine leidvolle Tradition, und schon bisher tauchte dabei der Name Treysa mehrfach auf.

Zunächst auf der „Ev. Fachkonferenz für Eugenik“ 1931 (!) in Treysa: »Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er behauptet in Treysa, die Sterilisierung Behinderter entspreche dem Willen Jesu. Bodelschwingh wörtlich: „Ich würde den Mut haben, in Gehorsam gegen Gott, die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen.“« Wem der Name Bodelschwingh nichts sagt: Er gehört zu Bethel. Auch Bethel taucht ständig negativ in der Heimkindergeschichte auf.

Doch zu Hephata. Ein Korrespondent schrieb mir: »In Hephata (Schwalmstadt/Treysa) hielt die Diakonie nach dem Zweiten Weltkrieg [in den 1950er/1960er Jahren] 2000 Insassen – Kinder und Jugendliche – , die angeblich „schwachsinnig“ waren. Für jeden „Schwachsinni­gen“ in Hephata erhielt die Diakonie vom Staat „[pro Woche] eine Mark mehr“ als für „nor­male“ Schutzbefohlene. Indem man seine Schutzbefohlenen als „schwachsinnig“ begutachtete und deklarierte, konnte man seine Gewinne steigern, bei 2000 Insassen im Jahr um 104.000 DM! Über zehn Jahre hinweg macht das bei 2000 „schwachsinnigen Insassen“ eine zusätz­liche beträchtliche Summe von 1.040.000 DM aus (eine Million und vierzig Tausend Mark!) ! So wurde es dann auch gehandhabt von der Diakonie in Hephata über einen Zeitraum von 20, 30 oder gar 40 Jahren hinweg!! Und nicht nur in Hephata!!!«[7]

Wenn’s nur das gewesen wäre. Doch da die Kinder „schwachsinnig“ waren, konnte man auch noch schmerzhafte Experimente mit ihnen machen.

Alles verjährt obwohl es Verstöße gegen die Menschenrechte waren? Die eigentlich nicht verjähren? In Deutschland schon. Für die Kirchen auch.[8]

„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebens­gestaltung mit anderen zu teilen, ist erhalten geblieben und prägt bis heute die Arbeit.“[9] An die dunklen Punkte erinnert man sich nicht gern, das ist verständlich – aber verges­sen und beschweigen? Oder gar fortführen?

Noch 1973 offenbarte der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) über »verantwortliche Eltern­schaft« für Kinder mit Behinderung lupenreine Nazi-Eugenik. Dort ist die Rede von der »Anhäufung schädlicher Gene in der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft«. Weiter heißt es, das Bewußtsein der Öffentlichkeit sei zu »schärfen für die impliziten sittlichen Fragen und für die Notwendigkeit, sich ernsthaft mit Dingen ausein­anderzusetzen, die wir bisher der Natur überlassen haben, wobei wir auch schlechte Ent­wicklungen in Kauf nahmen«[10].

Mich hatte interessiert, inwiefern unsere Landeskirchen die »Expertise« des ÖRK mitver­antwortet haben und welchen Stellenwert sie heute noch hat. Gab es einen Widerruf? Ob eine Landeskirche wohl antwortet? – hatte ich gefragt.[11] Keine einzige hat geantwortet. Auch „mein“ Landesbischof, extra und normal freundlich angefragt, reagierte nicht.[12]

„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebensgestaltung mit anderen zu teilen … “ Wir dürfen uns nicht wundern, wenn dies als Drohung verstanden wird.

 

Noch ein weiterer Link:

https://www.hna.de/lokales/melsungen/treysa-ort314602/heimkinder-in-treysa-sollen-unter-eingriffen-gelitten-haben-9622856.html

Fußnoten

[1] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php

[2] In den letzten Jahrzehnten wurde ein Netz differenzierter Dienstleistungen in Hessen, Thüringen und Nord-Bayern aufgebaut. Sitz des Vereins ist Marburg.[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Hephata_(Schwalmstadt)

[3] http://juttas-schreibblog.blogspot.de/2009/07/uber-die-redewendung-es-ist-nichts-so.html

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Effata

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Pneumoenzephalografie

[6] Zitate aus: http://www.fr.de/rhein-main/heime-in-hessen-hirnexperimente-mit-heimkindern-a-1446116,0#artpager-1446116-0

[7] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/27/hephata-aus-tradition/

[8] , https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf

[9] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php

[10] Diese Zitate sind der Veröffentlichung von Heike Knops entnommen: http://www.thkg.de/Dokumente/KnopsSterbehilfe.pdf http://www.graswurzel.net/367/euthanasie.shtml#u10

[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/12/ork-absolut-besturzend/ Ich konnte nicht überprüfen, ob sie auch auf lebende Menschen mit Behinderung gemünzt sind oder ausschließlich eine Stellungsnahme zur „pränatalen Euthanasie“ darstellen. Auch dann bliebe der Vorwurf der Nazi-Eugenik bestehen. Übrigens: Bei der pränatalen Euthanasie sind wir heute mit verfeinerten Detektionsmethoden wieder angelangt.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/07/07/die-anhaufung-schadlicher-gene-in-der-bevolkerung/

„Es ist wirklich erschütternd, wie Kirchen und andere Institutionen mit … kleinen Kindern umgegangen“ sind.

Friedhelm Münter, »lange hat er dafür gekämpft, dass er als Opfer von Unrecht sowie psychischer und körperlicher Gewalt in Zusammenhang mit der Unterbringung in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen Entschädigung erhält. Am Freitag ging sein Kampf beim Landessozialgericht in Essen für ihn erfolgreich zu Ende.«[1]

Aus zweierlei Gründen sollte man den Artikel lesen.

  1. »Tatsächlich ist es bislang noch keinem ehemaligen Heimkind gelungen, eine Versorgung beziehungsweise Opferentschädigung nach dem OEG zu erhalten. Einer der Hauptgründe dafür sind die recht hohen Hürden hierfür: Zum einen muss in vielen Fällen ein Grad der Schädigung in Höhe von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden – denn erst ab diesem Grad der Schädigung erfolgt bei diesen Fällen eine finanzielle Versorgung nach dem OEG. Ein weiterer Hauptgrund ist, dass meistens mit Verweis auf Verjährung der erlittenen Ver­brechen argumentiert wird. Und dass die Beweislast beim Antragsteller beziehungsweise beim Kläger liegt.«

Damit könnte ein Präzedenzfall geschaffen sein, der auch anderen in kirchlichen und staatlichen Erziehungseinrichtungen am Leben Geschädigten Recht schafft, und nicht nur gnädig Almosen gewährt. Doch ob das gelingt? Münter hatte einen am Recht orientierten Richter, dazu weiter unten. Dies war aber nur das „Vorgeplänkel“. Richtig zur Sache, also finanziell, geht es erst beim Landgericht Münster, der nächsten Station. Auf der Gegenseite werden wieder die üblichen Verdächtigen sitzen, die zwar bedauern, was damals in ihren Heimen alles passiert ist, aber mit allen Tricks verhindern wollen, für die Verbrechen ihrer Vorgänger zu zahlen.

Zehn Prozessgegner zählt der Artikel auf.

Ich sortiere sie:

a) die kirchlich oder kirchenverbundenen Gegner:

  1. Landesverband der evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V
  2. Kirchlicher Gemeindedienst für innere Mission Münster
  3. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
  4. Evangelischen Perthes-Werk e.V.
  5. Mellin’sche Stiftung
  6. Stiftung Nazareth

b) die staatlichen Gegner:

  1. Landesjugendamt Münster
  2. Jugendamt Steinfurt
  3. Kreisjugendamt Soest
  4. Land NRW

Die sitzen alle in einem Boot, das wohl eher Kanonenboot genannt werden kann. Denn im Unterschied zu Friedhelm Münter sind sie mächtig, und ob Münter beim Landgericht Münster auf einen ähnlich den Sachverhalt ermittelnden Richter trifft, der dann auch konsequent ist, darf bezweifelt werden.

Das belegt

  1. das Beispiel des Richters am Sozialgericht, Jan-Robert von Renesse. Es lohnt sich wirklich den Fall von Renesse zu lesen. Ich war entsetzt und von dem Mann begeistert. Solche Richter braucht das Land. Er war am Recht orientiert und nicht an den Sparinteressen der Rentenver­sicherung, auch nicht daran, dem Justizminister zu gefallen, der ihn sogar verklagt hat. Seine Richterkollegen bekamen ihr Gesäß nicht hoch, um die Sachverhalte wie rechtlich vorge­schrieben zu ermitteln. Er aber machte in Israel seine Zeugenanhörungsstelle auf und verhalf vielen KZ-Zwangsarbeitern zu ihrer Rente.

So ein Richter stört, darum entzog man ihm die Zuständigkeit.

»Von 2006 bis zum Frühjahr 2010 war von Renesse als Beisitzer dem 12. Senat des Landessozial­ge­richts Nordrhein-Westfalen in Essen zugewiesen und als Berichterstatter zuständig für die Renten­zah­lungen an Zwangsarbeiter in Ghettos während der Zeit des Nationalsozialismus nach den Rege­lungen des Ghettorentengesetzes. Seitens deutscher Behörden erfolgte eine umfassender Werbung bei jüdi­schen Opferverbänden. Von den etwa 70.000 Anträgen auf Zahlung einer Ghettorente lehnten die deut­schen Rententräger 96 % ab. Von Renesse führt dies auf die verfolgungsbedingte Beweisnot der Ghetto­überlebenden zurück, die „meist nichts anderes als die auf dem Arm eintätowierte KZ-Nummer (…) als Beweis hatten.“«[2]

Was mich als Pfarrer (i.R.) bedrückt ist die Heuchelei der Vertreter der kirchlichen Einrichtungen. Da gab es bisher viel „Betroffenheitsgestammel“; manche äußerten sogar Beschämung, doch um echte Entschädigungen und ihre Verhinderung wird mit harten Bandagen gekämpft.

Es gibt den Spruch „Herr, schmeiß Hirn ra (herunter)“. Doch Hirn haben die Leute. Es mangelt an Herz und damit an Glaubwürdigkeit.

 

Fußnoten

[1] https://www.streiflichter.com/lokales/duelmen/friedhelm-muenter-erkaempft-sich-opferentschaedigungsrente-8806246.html

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Jan-Robert_von_Renesse

Weitere Links, so spannend wie abschreckend:

Vor wenigen Monaten wurde von Renesse in Dachau ausgezeichnet. http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/28420 Aber Karriere wird er in unserem Rechtssystem wohl nicht mehr machen.