Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 4 von 4, „Was nicht in der Studie steht“- Die Autorinnen belassen den unwissenden Leser in schandbarer Unwissenheit.
Diese „Rezension“ begann mit einem drastischen Beispiel das nicht in der Studie genannt wird und auch keine vergleichbaren Vorkommnisse. Doch die gab es und man hätte sie unschwer finden können, wenn man wenigstens gegoogelt hätte. Dieses Versäumnis wiegt schwer, weil die Autorinnen aus ihren früheren Untersuchungen wussten, dass Misshandlungen und auch Missbräuche zumindest punktuell zu diesen „totalen Institutionen“ gehörten, in denen die Schutzbefohlenen der Willkür des zumeist nicht pädagogisch ausgebildeten Personals ausgeliefert waren.
Hier das PDF:
Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 3 von 4: Die Bewirtschaftung der Bedürftigkeit
Seid klug wie die Schlangen[1] … auch bei den Finanzen.
Am Beginn stand die Idee vom barmherzigen Samariter, der einfach nur half.[2] Er sah sich zuständig im Gegensatz zu den Amtspersonen und (Schrift-)gelehrten. Der von ihm bezahlte Wirt gehörte sozusagen schon zu einem rudimentären Hilfesystem. Und wenn man das ausbaut?
Dann kommt man in der Moderne zur Bewirtschaftung der Bedürftigkeit.
Das Stephansstift ist ein Beispiel für die Geschichte so mancher der heutigen Sozialkonzerne. Die Autorinnen haben in ihrer Studie die Geschichte des Stifts ausführlich beschrieben[3], allerdings sehr unkritisch. Zwar sind sie nur bedingt zu kritisieren. Bilanzen lesen zu können gehört m. W. nicht zu den Studieninhalten von Historikern. Da müssen Spezialisten ran. Aber man sollte seine Grenzen bewusst wahrnehmen und dann Spezialisten heranziehen.
Das habe ich getan, denn auch ich kann keine Bilanzen lesen. Udo Bürger[4] hat sich die Bilanzen des Stephansstifts angesehen und damit wesentlich zu diesem faktengestützten Narrativ vom unaufhaltsamen Aufstieg dieser Einrichtung beigetragen.
Doch einige Fragen tauchen auch dem Laien auf: Warum, zum Beispiel, ist den Autorinnen die Expansion vom Stephansstift von seinen Anfängen bis hin zur Größe der „Dachstiftung“[5] keine Frage wert gewesen? Sie kannten die Bedingungen der Gemeinnützigkeit. Sie sind steuerfrei und dürfen deswegen keine Gewinne erwirtschaften.
Den so naheliegenden Fragen soll hier ansatzweise nachgegangen werden.
Da die Software von „wordpress“ wie wild die Formatierungen wechselt, folgt hier, nach den ersten Fußnoten, wieder die PDF-Version.
Demnächst geht es weiter mit dem abschließenden Teil 4 von 4.
[1] Jesus Christus spricht: Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben (Mt 10,16).
[2] Das war eine Idee. Sie funktionierte nur bei reichen Geldgebern als Absicherung für das Jenseits.
Beispiele:
„Ich, Nicolas Rolin, … im Interesse meines Seelenheils, danach strebend irdische Gaben gegen Gottes Gaben zu tauschen, […] gründe ich, und vermache unwiderruflich der Stadt Beaune ein Hospital für die armen Kranken, mit einer Kapelle, zu Ehren Gottes und seiner glorreichen Mutter.“
Oder die Fuggerei: Für das Wohnrecht gilt noch heute, Gebete für die Stifterfamilie zu sprechen: „täglich einmal ein Vaterunser, ein Glaubensbekenntnis und ein Ave Maria für den Stifter und die Stifterfamilie Fugger. https://de.wikipedia.org/wiki/Fuggerei
Abgesehen von solchen Beispielen sah die Realität meist anders aus, wenn es keine vertragliche Verpflichtung für die Versorgung von Bedürftigen gab.( https://de.wikipedia.org/wiki/Altenteil, https://www.proventus.de/blog/aktuelles/altersvorsorge-damals-und-heute.html
[3] Die Seitenanzeigen in diesem Teil beziehen sich auf die Studie. Sie sind auch in Teil 2 von 4 in diesem Blog zu finden: https://dierkschaefer.wordpress.com/2022/09/25/eine-jubeldenkschrift-zum-firmenjubilaum-das-stephansstift-hannover-teil-2-von-4/
[4] Name verändert. Ich beanspruche Quellenschutz.
[5] Vorab das Organigramm: https://www.dachstiftung-diakonie.de/fileadmin/user_upload/20210715_Dachstiftung_Diakonie_Organigramm.pdf
Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 1/4
Mehr als eine Rezension[1]:
1 Vorwort
[Ich] beginne mit meiner Zeit im Kinderbordell Stephansstift. Ich war von 1963 bis 1964 „nur“ 10 Monate im Knabenpuff der warmen Brüder. [2]
Das ist ein ungewöhnlicher Beginn für eine Rezension, denn das Zitat ist im vorgestellten Werk (im folgenden „Studie“ genannt) nicht zu finden, auch keine Passagen, die nur annähernd das wiedergeben, was der ehemalige „Zögling“ berichtet.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie es zu dieser Auslassung der Autorinnen[3] gekommen sein könnte.
Da es sich hier zunächst um eine Rezension (Teil 2, Die Studie) handelt, werde ich die notwendigen Ergänzungen zur Studie an das Ende stellen (Teil 4, Was nicht in der Studie steht). Doch der Leser sei von Beginn an auf diesen erstaunlichen Makel hingewiesen.
Ein weiteres Desiderat ist die Suche nach den Wegen, die es ermöglich(t)en, dass eine gemeinnützige GmbH, die steuerbefreit/steuerbegünstigt keine Gewinne erwirtschaften darf, von kleinen Anfängen zur heutigen wirtschaftlichen Größe gelangen konnte. Doch dieser Frage ist man anscheinend bisher für noch keinen der prosperierenden wohltätigen Sozialkonzerne nachgegangen. (Teil 3, Seid klug wie die Schlangen.)
Schließlich stellen sich bei der Beschäftigung mit der Studie der Autorinnen weitere Fragen. Warum kam es überhaupt zu dieser umfassenden Studie?
Da die von Word-Press angebotene Software mir in der Anwendung zu große Probleme bereitet, folgt hier die Datei im pdf-Format.
Ein kaKa, ein katholischer Kanonier mit Streumunition
BENJAMIN LEVEN „ist Journalist beim Monatsmagazin Herder Korrespondenz“[1]. Dort veröffentlichte er seine Überlegungen über „Die ‚Schwestern vom Göttlichen Erlöser‘ – ein Zuhälterring?“[2]
Unter anderen wurde auch das Hänsel und Gretelheim in Oberammergau von den Schwestern vom Göttlichen Erlöser geführt.[3]

Sein Hauptargument, dass die Schwestern kein solcher Ring seien, beruht nicht nur auf seinen unvollständigen Kenntnissen über „false memory“[4].
Es ist unbestreitbar, dass es Erinnerungsverfälschungen gibt. In meinen persönlichen Erinnerungen bin ich auf zwei solcher Fälschungen gekommen – und nur eine kann ich mir erklären. Doch Leven erklärt parteilich; es liegt ihm offenbar daran, die Schwestern von möglichst allen Verdächtigungen reinzuwaschen.
Zwar konzediert er, dass der Hauptbetroffene, dessen OEG-Verfahren[5] positiv ausging, tatsächlich schwere Traumatisierungen erlitten hat, doch als Leser wird man den Verdacht nicht los, dass Leven auch diese als eingebildet oder therapieinduziert ansieht – zumindest streut er Zweifel. Bezeichnenderweise vergisst er dabei im Eifer des Gefechts, seine Empathie mit dem Betroffenen zum Ausdruck zu bringen.
Da kommen ihm auch die großen Missbrauchsverfahren zupass: Münster, Worms, Flachslanden. Das führt uns auf ein weites Feld. Wir alle haben noch diffus in Erinnerung, dass es da um große Missbrauchsprozesse ging, die mit dem Freispruch der Beklagten endeten, weil die Vorwürfe nicht nachhaltig substantiiert waren. Auch eine lückenhafte Erinnerung ist eine Wahrnehmungsverzerrung. Ob Leven darauf spekuliert hat, wäre Spekulation.
Worum aber ging es damals, was Leven verschweigt? Es ging um von KINDERN erzählte Geschichten, die das Kindergartenpersonal hellhörig machten. Manche hatten eine Fortbildung bei Tilmann Fürniss genossen. „Fürniss entwickelte Methoden, um Kinder nach möglichen Gewaltwiderfahrnissen zu befragen (anatomisch korrekte Puppen, Märchenerzählungen, Befragungen). Kritiker monierten unter anderem „verhörähnliche“ Befragungen von Kindern und Fragestellungen mit impliziter Antwort. Unter anderem beriefen sich eine Mitarbeiterin von Wildwasser bei den Wormser Prozessen und Mitarbeiterinnen von Zartbitter beim Montessori-Prozess auf die Methodik von Fürniss. Die jahrelangen Prozesse endeten mit Freisprüchen für alle Angeklagten, da ein Missbrauch nicht nachgewiesen werden konnte oder nachweislich nicht stattgefunden hatte. Für seine Befragungsmethoden und -grundlagen geriet Fürniss später in die Kritik“[6] Diese Form von „Aufdeckung“, die generell davon ausging, dass es etwas aufzudecken gab, brachten die Prozesse zum Scheitern und bewirkten ein Urteil des BGB, in dem die „Wissenschaftliche[n] Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten) präzisiert wurden.[7] Ob es in allen, in einigen Fällen oder überhaupt Missbrauch gegeben hat, konnte nicht mehr justitiabel festgestellt werden. Denn die Methoden von Fürniss hatten bei den entsprechend voreingenommenen Befragern, vielleicht sollte man eher von Befragerinnen sprechen, zu einer Erwartungshaltung und zu Missbrauchsgewissheit geführt, dass sie guten Gewissens aber ohne Wissen eine Personengruppe suggestiv befragten, die für Suggestionen besonders anfällig sind: Kinder. Damit hatte man alle Spuren am „Tatort Kind“ zertrampelt. Hier ein paar Links zum Thema.[8] Ich selber war mit diesem Komplex vertraut, weil ich eine turbulente Tagung dazu an der Evangelischen Akademie Bad Boll organisiert hatte.[9]
Also ein Freispruch für die Schwestern? Das bleibt noch abzuwarten. Aber im Gegensatz zu Leven muss man auf die Unterschiede achten:
Die Schwestern werden nicht von Kindern beschuldigt, sondern von erwachsenen Personen, die schon lange vor ihrer öffentlichen Anerkennung die Untaten beschrieben haben, z.B. im Blog[10].
Die Recherchegruppe hat sich übrigens erst später gebildet: im Herbst 2018 bei einer Tagung in Tutzing.
Schon vorher hatten die Betroffenen sich zufällig 2015 am Haus Maffei getroffen; sie waren betroffen vom unheilvollen Flair des Kellers der Villa, der sich in 50 Jahren nicht verändert hatte, sogar der Stab, mit dem man sie penetriert hatte, stand noch an Ort und Stelle. Sie machten über 200 Photos, gingen nach oben und suchten spontan und unabhängig voneinander im Garten der Villa nach der Stelle, an dem wohl ein Mädchen verscharrt sein könnte, das ein Zeuge aufgehängt vorgefunden hatte. Wie es dazu kam, blieb ungeklärt. Doch eine Aufstiegshilfe, z.B. einen Stuhl, hat der Zeuge, der das Mädchen abgeschnitten hat, nicht gesehen. Der Name des Mädchens ist bekannt.
Übrigens: Eine therapieinduzierte Opfergeschichte scheidet aus, weil die Therapie erst im März 21 nach der Dokumentation durch die Gruppe begann.
Nach allem, was man inzwischen über das Schicksal vieler Kinder in den Kinderheimen weiß, sind die geschilderten Vorfälle lediglich in ihrer sadistischen Steigerung und Intensität außergewöhnlich und neu, es können also keine Übertragungen in das eigene Schicksal sein.[11]
Aber Neven will keine Aufklärung, sonst würde er eine staatliche „Wahrheitskommission“ fordern, die unabhängig von Verjährungsfragen den Hinweisen der Recherchegruppe nachgeht, die auch mittels von Bodenradar nach den Überresten des erhängten Mädchens sucht. (Ein solches Gerät wurde soeben in mittlerweile sechs Schulen in Canada erfolgreich eingesetzt). Es gibt auch andere Hinweise, die überprüfbar wären.
Doch das hat Leven nicht im Visier, vieles kann er nicht wissen. Doch er streut seine Verdächtigungen, damit die armen barmherzigen Schwestern ungestreift davonkommen.
Gewiss: Es gibt noch viel zu tun – Wie packen wir‘s an?
Fußnoten
[1] https://www.deutschlandfunk.de/katholische-integrierte-gemeinde-verdacht-auf-geistlichen.886.de.html?dram:article_id=489666
[2] https://www.herder.de/hk/hefte/archiv/2021/7-2021/gewisse-zweifel-die-schwestern-vom-goettlichen-erloeser-ein-zuhaelterring/
[3] Photo: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/82/OAGau_HaenselUGretelhaus.jpg
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerungsverf%C3%A4lschung
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Tilman_F%C3%BCrniss
[7] Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten, aus NJW 1999, Heft 37, S. 2746-2751
[8] https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Missbrauchsverfahren+M%C3%BCnster%2C+Worms%2C+Flachslanden.
https://www.jewiki.net/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch
https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse
https://www.hna.de/politik/freigesprochen-aber-leben-zerstoert-3373907.html
[9] Details dazu in: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/
[10] http://schwestern-vom-goettlichen-erloeser.eu/home.html
[11] Allein die Google-Suche https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=die+unbarmherzigen+schwestern belegt, dass Misshandlungsfälle in Heimen vielfach zur „Normalität“ gehörten. Solche Vorkommnisse mussten also nicht erfunden werden.
Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz sieht aus wie ein Schelmenroman – ist aber Realität
Das Leben von Dieter Schulz, geboren 1941, seine Lebensumstände und seine „Karriere“ bilden den Kern dieser Publikation[1]. Schon der einleitende Nachruf kündet von einem außerordentlichen Leben. Ausgangspunkt ist seine Autobiographie, geschrieben während eines 10jährigen Knastaufenthaltes und nach Aufforderung fortgeführt bis in die Zeit seines körperlichen Verfalls. Dieses Leben ist spannend. Vergangenheiten werden lebendig:
- Das Kriegsende und die Nachkriegswirren bis 1949 in Ostpreußen, die Rote Armee und die Überlebensbedingungen der verbliebenen Deutschen. Schulz lernt in dieser Zeit Russisch, die Grundlage für die erfolgreichen Schiebergeschäfte des 10/11-jährigen (!) später in der DDR.
- Seine Heimkarriere begann eher zufällig am 17. Juni 1953. Doch was für eine Karriere, bestimmt durch die Unfähigkeit der Heimerziehung in der DDR und abenteuerliche Heim-Fluchten, spannend erzählt.
- Im Westen, vom Vater abgeschoben, muss er sich durchkämpfen, bekommt eine erstklassige Kellnerausbildung, doch der Balkonsturz des schwarzen Liebhabers seiner Frau bringt ihm die erste Zuchthausstrafe ein.
- Eher zufällig beginnt er mit akribisch geplantem Automatenbetrug, hat immer wieder Pech mit seinen Helfern, besonders mit seinen Frauen, – das auch fürderhin.
- Schließlich misslingt ihm – auch eher zufällig – der große Coup: Ein riesiges Drogengeschäft, das er mit selbstgedruckten „Blüten“ bezahlen und dann untertauchen will. Doch ein bewaffneter Banküberfall hat mörderische Folgen.
Schulz inszeniert sich gekonnt. Lange ist man geneigt, alles zu glauben. Doch sein Sohn Sascha fügte noch ganz andere und sehr überraschende Aspekte bei und korrigiert damit das saubere Bild vom Verbrecher aus unheilvollen Verhältnissen. Doch ein Kämpfer war Schulz sein Leben lang. Klein, aber oho. Ein Aufstehmännchen.
Dieses Leben fordert kriminologische Forschung geradezu heraus. Wie kommt es zu Devianz, wie pflanzt sie sich fort? Die Publikation steht in ehrwürdiger Tradition, denn schon der Oberamtmann von Sulz am Neckar, Jacob Georg Schäffer, (1745-1814) erkannte die sozialen Missstände als Quelle von Kriminalität und wollte die noch jungen Kinder der „Janoven“ in Pflegefamilien untergebracht wissen.
Dieter Schulz als Person ist eher bedeutungslos. Zwar beschreibt er sein kleines Leben in faszinierender Weise. Doch es hülfe alles nichts. August Gottlieb Meißner (1753-1807) schrieb ganz richtig: „Sobald der Inquisit nicht bereits vor seiner Einkerkerung eine wichtige Rolle im Staat gespielt hat, sobald dünkt auch sein übriges Privatleben, es sei so seltsam gewebt, als es immer wolle, den meisten Leuten in der sogenannten feinen und gelehrten Welt viel zu unwichtig, als darauf acht zu haben, und vollends sein Biograph zu werden.“
Warum also ist Schulz nicht nur für Kriminologen interessant? Er entwirft beispielhaft, lehrreich und unterhaltsam ein Sittengemälde seiner Zeit. Zwar fragt er: „War es den Aufwand wert, dieses beschissene Leben vor den Bomben zu retten?“ Seine Antwort lautet aber: „Mein Leben sollte nicht unbedingt als Beispiel dienen, deswegen ist mein Leben lesenswert!“
[1] Man kann sie kostenfrei herunterladen. https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/115426/T%c3%bcKrim_Bd.%2045.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Die Druckversion (print-on-demand) kann bestellt werden beim Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, Sand 7, 72076 Tübingen, 07071 / 29-72931, Mail: ifk@uni-tuebingen.de
Das Netzwerk nicht nur klerikaler Kinderschänder
… aufgedeckt von einer privaten Recherchegruppe, wird, endlich, morgen in der Süddeutschen Zeitung vorgestellt.
Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwaltlichen Vollmachten durchringen können. Die private Recherchegruppe, ich habe ihr den Namen SoKo-Missbrauch gegeben, hat das getan, was der Staat gescheut hat. Sie lieferte die Fallstudie eines organisierten Verbrechens.

Installation des Künstlers Eckhard Kowalke[1]
Die Recherchegruppe teilt dazu ein „Vorläufiges Resümee“ mit.
Zitat:
I. Soweit uns berichtet wurde, lässt sich die Mehrheit aller Vorfälle auf die Fünfziger, Sechziger und Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts beschränken. Diese Beschränkung dient nur der Vereinfachung der Untersuchung und unserer Überlegungen. Dass davor und danach sexuelle, psychische und physische Gewalt an den Kindern im Untersuchungsraum (Werdenfelser Land, Pfaffenwinkel, Alpenvorland) verübt wurde, nicht nur in den von uns untersuchten Institutionen, liegt auf der Hand. Wir verbinden nur beschreibend die Spitzen einiger Eisberge, das gesamte Gebirge ist noch nicht in den Blick genommen. Noch wissen wir wenig über andere Heime der Niederbronner Schwestern[2] im süddeutschen Raum. Speyer dient uns vorläufig als Modell zur Beschreibung der Vorgänge in Oberbayern, wo derselbe Nonnenorden sein Geschäftsmodell betrieb.
Wir entschieden uns, auch um den Untersuchungsumfang einzugrenzen, für eine Zeitspanne, die gesetzt ist mit der Öffnung und Schließung des Heimes des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes[3] in Feldafing von 1952 bis 1972, dessen Erzieher die ihnen anbefohlenen Heiminsassen folterten, sie finanziell und sexuell ausbeuteten und die von dem zu beschreibenden Netz von Misshandlung und Missbrauch auch selbst in sexueller und sadistischer Weise profitierten.
II. Beteiligte/verstrickte Täter-Institutionen:
- Das Kloster Ettal;
- Das Stadtjugendamt München;
- Die Kinderheime der Stadt München in Oberammergau: das Hänsel- und Gretelheim und das Rotkäppchenhaus;[4]
- Die Villa Maffai in Feldafing, ein Heim für lernschwache Kinder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes;
- Die Pfarrei in Feldafing (Pfarrer Otto Öhler);
- Das Salesianum in München (Pater Kaindl, Pater Koch, auch andere);
- Die Regensburger Domspatzen (Leitung Georg Ratzinger);
- Das Kinderheim in der Engelsgasse 2 in Speyer;
- Das bischöfliche Ordinariat in der Engelsgasse gegenüber;
- Die Verwaltung/Zentrale des Bayerischen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von 1952 bis 1972 und darüber hinaus.
- Das Kolping-Heim in Vilshofen (Pater Kaiser, Pater Limmerick)
- Jugendwerk Birkeneck der Herz-Jesu-Missionare
III. TäterInnengruppen[5]:
- Mönche aus Ettal, womöglich auch aus anderen Benediktinerklöstern;
- Nonnen in Oberammergau und Speyer, die Niederbronner Schwestern vom göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern);
- Dispatcher im Münchner Stadtjugendamt, Pädophile im Amt?
- Fast das gesamte Heimpersonal in Feldafing;
- Der Dorfpfarrer Otto Öhler von Feldafing, die Pfarrerkollegen aus dem Umkreis;
- Klerikale Sextouristen im Werdenfelser Land, unter ihnen Pater Hermann Schartmann;
- Lokale Politprominenz in Speyer und Dorfnomenklatura in Oberammergau;
- Kleriker im Umkreis der Regensburger Domspatzen.
- Klerikales Erzieherpersonal in Birkeneck und Vilshofen.
IV. Opfer:
- Kinder aus den Oberammergauer Heimen
- Kinder aus dem Feldafinger Heim des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- Kinder aus uns noch nicht bekannten Heimen
- Jugendliche in Vilshofen und Birkeneck.
V. Kammern und Orte des Schreckens im Einzelnen
1. Die Vorfälle von Feldafing: Gewalt, Folter und die ritualisierten Formen sexueller Gewalt stehen im topografischen Zentrum der uns geschilderten Verbrechen und verweisen auf mehrere Orte. Der Keller des Heims und die Sakristei der alten Dorfkirche sind Zentrum einer abartigen Parallelwelt. Das Werdenfelser Land sehen wir als Zielgebiet eines klerikalen Sextourismus. Nicht nur Mönche und Priester der Umgebung, auch aus der Mitte Deutschlands reisen Kleriker an, z.B. der Marist[6] Hermann Schartmann aus Köln, dort Pfarrer der Herz-Jesu-Gemeinde.
2. Das Münchner Stadtjugendamt begreifen wir als Mittelpunkt eines, wie wir vermuten, Pädophilennetzes, von wo aus entsprechend „geeignete“ Kinder, oft aus prekären Familienverhältnissen und schon misshandelt und missbraucht, vorgemerkt und vorangekündigt und mit Insider-Informationen nicht nur nach Feldafing weitergereicht wurden, natürlich auch in andere Heime, darunter in die beiden Oberammergauer Heime. Ein Amt als Platzanweiser der ihm Anvertrauten? Unsere Recherchen lassen diese Vermutung zu.
3. Das Besucherzimmer im Oberammergauer Hänsel- und Gretelheim ist nach unseren Recherchen Ziel von Mönchsbesuchern aus Ettal, aber auch von Angestellten des Münchner Sozialreferats. Reiner Edenhofer, Betroffener aus Oberammergau, berichtet darüber. [7]
4. Der Schlafsaal in Regensburg, wo während der Ferien auch Kinder aus Feldafing hingeschickt wurden, und hochprominente Theologen übergriffig wurden. N. L. wird nicht das einzige Opfer gewesen sein.
5. Die Folterkeller/Verliese des Klosters Ettal, wohin Heimkinder aus umliegenden Heimen während der Ferien transportiert wurden. Nonnen fungierten als Schlepperinnen und schafften Heimkinder, z.B. aus Feldafing herbei, um den Mönchen, die während der Ferien fehlenden Internatsinsassen durch Heimkinder zu ersetzen, die gegen Bares die Stiftungskassen ihres Ordens aufzufüllen hatten.
6. Unterstützt bzw. als symbolisch zu betrachtender Protagonist zusammen gehalten werden diese Zusammenhänge von klerikalen Sextouristen wie dem Maristenpater Hermann Schartmann, der nach unseren Recherchen allein aus unseren näheren Bekanntenkreis mindestens fünf Kinder über Jahrzehnte hinweg attackiert hat, in Oberammergau unseres Wissens mindestens fünf, in Speyer wohl ebenso viele, ein letztes Opfer 1984 in Speyer. Er wird nicht der einzige Sex-Tourist gewesen sein. Dieser Tourismus funktionierte unter aktiver Teilhabe der Niederbronner Schwestern, die in Oberammergau und in Speyer (und natürlich auch an anderen Orten). Sie betrieben Prostitution initiativ und aktiv und kassierten dafür Geld. Für Patres stand in Oberammergau ein Gästehaus zur Verfügung. So kam Schartmann aus Köln von der Herz-Jesu-Gemeinde, fuhr nach unseren Recherchen mehr als dreißig Jahre immer auf der gleichen Route gen Süden und machte dort Halt, wo etwas ging und er nur bezahlen musste: Von Speyer und Oberammergau wissen wir dies, es werden noch andere Orte und Heime gewesen sein.
VI. Grobfazit: München liefert, Feldafing unter anderem verteilt, Nonnen transportieren und kassieren vornehmlich von Klerikern. Die Speyrer „Preisliste“[8] mag als Maßstab dienen. Regensburg ist nur eine Luxus-Spielart des Ettaler Kellers. Pointiert: Oberammergau und Speyer sind im eigentlichen Sinn nicht als pädagogische Wirkungsstätten zu betrachten. Dort ist Erziehung Mittel und Camouflage zu dem Zweck, die Ordenskassen zu füllen. Die eifrigsten Klienten sind Kleriker, aber auch lokale Nomenklaturen sind in diesen Heimen gern gesehene und erbetene Gäste/Freier. Nicht zu vergessen: Das Feldafinger Heimpersonal missbraucht und kassiert und ist an der Weitergabe der Kinder zu sexuellen Zwecken zur Gänze beteiligt.
Ein wichtiges, neues Forschungsfeld der Zeitgeschichte ließe sich aus den bisherigen Ausführungen ableiten: Die enormen Summen, die durch Prostitution in einem noch zu definierenden Zeitraum (1952-1972?) abgeflossen sind, lassen sich nun durch K. Os. Blätter aus dem von ihm so genannten „Kinderbuch“ mit annähernder Wahrscheinlichkeit hochrechnen und für Forschungszwecke vorläufig definieren. Um endgültige Gewissheit über die Zahlen zu gewinnen wäre es erforderlich, das Archiv zu eruieren, aus dem die anonyme Sendung kam und Materialien, sprich: alle so genannten „Kinderbücher“ zu beschlagnahmen und auszuwerten. So wären die Summen zu ermitteln, die die Niederbronner Schwestern durch Prostitution erwirtschaftet haben. Möglicherweise finden sich solche „Kinderbücher“ auch in Archiven anderer Erziehungsstätten der Niederbronnerinnen. In einem weiteren Schritt ist dann der Frage nachzugehen, inwieweit dieses Kapital sich in Investitionen verwandelt hat: Die „Transsubstantiation“ von Prostitutionsgeldern in Stiftungskapital oder nur die Verwandlung von katholischer Geldwäsche in welche Form von Geldanlage auch immer? Ob in diesen Archiven ergänzendes Material aus den Archiven der Nonnen noch verfügbar ist, ist eine spannende Frage. Ebenso: Wie ertragreich hat dieses Kapital bis zum heutigen Tag arbeiten können?
Passau und Mainz, im Oktober 2020
Vladimir Kadavy und Jörg Jägers
Ende des Zitats
Es bleiben Fragen:
Warum musste privat recherchiert werden?
Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?
Immerhin: Eine Richterin (Andrea Herrmann, Sozialgericht Darmstadt) hat sehr beherzt in einem wegweisenden Urteil das Martyrium eines der Opfer aus der Recherchegruppe anerkannt und ihm eine Rente nach dem OEG, dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen. Dieses Urteil wurde – pseudonymisiert – hier im Blog veröffentlicht[9], was zu Aufmerksamkeit führte, die sich auch in den Medien niederschlug.
Fußnoten
[1] Ausstellung in Freistatt: „Eckhard Kowalkes Kunst bewirkt den Dialog“ http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/eckhard-kowalkes-kunst-bewirkt-den-dialog-id12378471.html Aufgerufen: Dienstag, 7. April 2020
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwestern_vom_G%C3%B6ttlichen_Erl%C3%B6ser
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband
[4] beide nun „Marie-Mattfeld-Haus“
[5] Man möge mir das Binnen-I nachsehen. Es handelt sich um ein Zitat.
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Maristenpatres
[7] Seine Website ist seit 7.4.2020 gesperrt. Eine pdf-Datei könnten wir zuschicken.
[8] Bei der „Preisliste“ handelt es sich um eine Seite der handschriftlich geführten Buchungsvermerke – in Fotokopie, die ein netter Mensch in den Briefkasten von K. O. warf. Sie enthält die Namen von Tätern und die Höhe der für die sexuellen „Dienstleistungen“ gezahlten Beträge. K. O. nennt diese Seite „Kinderbuch“. Er und weitere Kinder werden auf dieser Seite aufgeführt.
[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/
Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.
Zunächst eine Vorbemerkung.
Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Originalartikel.
Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]
Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.
Nun zum Sachverhalt
Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.
Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauerstress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?
Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jemandem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!
Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkunden, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.
Wenn nicht, wird es schwierig.
Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]
Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhaltigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heimkinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.
Nun etwas detaillierter[7].
Der Eigenstandsschaden
Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.
Was ist mit Eigenstand gemeint?
Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.
- „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“
Dazu gehört die Sozialverpflichtung.
- „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Menschen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“
Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt
Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]
Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differenzieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmittelbaren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereiften Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“
Der Staat ist in der Pflicht
Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außerhalb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimaufsicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshandlungen und kommt.
Trauma und Erinnerung
Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet werden können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbeanspruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitätsbestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunterbringung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankungen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässigungen zurückzuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effektivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutzgedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“
Worin bestehen diese Schäden?
„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neurowissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebensgeschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.“ [13]
Anpassung als Überlebensprinzip
Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befähigen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adaption hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstrukturen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heimsystem einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauerhaft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hinblick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpassungen an eine … Ausnahmezustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heimsystems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufgeschlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müssen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosigkeit, mangelnde Affektregulation, Selbstwertstörungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Störung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszudrücken, Impulsivität, soziales Vermeidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttraumatische Belastungsstörung, erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlichkeitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunktionale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.
- Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
- Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuronaler Netze des Gehirns wirken
- In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulustypen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigenstands- und sozialverpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungsfähigkeiten.
- In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kinder und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schädigende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“
„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdifferenzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraussetzungen des humanen Freiheitsgebrauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“
Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung
„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des menschlichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …
Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischenmenschlicher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neurowissenschaftliche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …
[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche. … Die Verantwortung des Schädigers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“
„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.
Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“
„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Verjährungen ist nicht zulässig.“
Die Autoren schlagen eine Änderung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatzansprüchen und Zahlung von Schmerzensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestellten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetzlichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“
[1] Operationalisierbarkeit des Eigenstandsschadens – Begründung von Schadensersatzpflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***
Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de
Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.
[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.
[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.
[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wieder.
[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimerziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwangerschaften bei Bombardierungen).
[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.
[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“
[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezialisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen
[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.
[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garantierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffentlichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfassungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).
[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/
[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html
[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.
Der Missbrauch mit dem Missbrauch
Die „Bewirtschaftung“ der ehemaligen Heimkinder und ihrer Schicksale stellt sich mittlerweile als Missbrauch der Missbrauchten dar [1]. Missbrauch ist hier umfassend zu verstehen als aktive Verletzung von Kindeswohl und Kinderrechten in staatlichen und kirchlichen Erziehungseinrichtungen.
Worin besteht diese Form des Missbrauchs der Missbrauchten?
Umfassend stellt das der in Österreich erscheinende Standard in einem glänzend geschriebenen Artikel zu einem Kinderheim in Tirol dar[2]: »Mittlerweile wurden die Schicksale der ehemaligen Tiroler Heimkinder historisch erforscht, kulturell bearbeitet und auch medial einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vormals „schlimmen Kinder“ haben dabei brav kooperiert, führten Besucher durch ihre einstigen Folterstätten, ließen ihre Geschichten und Porträts ins Internet stellen … nahmen an Podiumsdiskussionen und Buchpräsentationen teil, gingen keiner Belastung aus dem Weg, auch nicht der Preisgabe intimer und schmerzhafter Details. Eine Betroffenheitswelle wurde erzeugt – aber die allein machte keinen Heller locker. Gewiss, es geht um Bewusstmachung, um Anerkennung, die „Restitution von Würde“, aber eine materielle Restitution folgte ihr nicht. Der Optimismus der letzten Jahre ist verflogen. Die Bearbeitung ihrer Geschichte hat die ehemaligen Heimkinder aufgerieben: Öffentlichkeitsarbeit, Behördenirrwege, mangelnde Akteneinsicht, taube Ohren, fragwürdige Gutachten, eingestellte Ermittlungen, geplatzte Hoffnungen, Almosen statt Entschädigung.«
Photo aus: https://www.mup.wi.tu-darmstadt.de/media/bwl7/praxisportal/dasfachgebietimspiegelderpresse/2010-06-10-Spielregeln.pdf
In Deutschland ist die Situation nicht anders. Die ehemaligen Heimkinder wurden ausgequetscht wie Zitronen.[3] Zunächst ging es um Misshandlungen jeder Art in den Heimen, nun aber um den viel „geileren“ sexuellen Kindesmissbrauch. Die Medien sprangen drauf und dann die liebe Wissenschaft. Ein weites Feld wissenschaftlichen Forschens liegt vor uns. Waren manche Heimkinder im Dienste der Wissenschaft pharmazeutischen Versuchen ausgesetzt, so nun der historischen Neugier. Diese Bewirtschaftung ihrer Schicksale ist pure Ausbeutung und bringt den Ausgebeuteten außer einer momentanen Aufmerksamkeit nichts, gar nichts. Die Medien benutzen zwar – unverbesserlich – den Begriff „Entschädigung“, obwohl es zu beantragende Almosen sind. Doch für echte Entschädigung[4] ist – wie auch in Österreich niemand zuständig: »Die Verantwortlichen, das wären die Republik Österreich, die Tiroler Jugendwohlfahrt, die beteiligten Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden, die katholische Kirche und der Benediktiner/innen-Orden. Aber die bleiben un(an)greifbar, bis auf die paar Ausführende, jene Klosterschwestern, die für Gottes Lohn den ihnen Anbefohlenen das Leben zur Höllen machten. Die meisten sind inzwischen verstorben, die übrigen dement, also nicht mehr verhandlungsfähig. Schadenersatzforderungen ehemaliger Heimkinder, die … für ihr Leben gezeichnet sind, stoßen auch bei weltlichen Behörden auf taube Ohren, sei es bei Stadt, Bezirk, Land oder Bund, den höchstverantwortlichen Trägerinstanzen.«
»„Wir werden immer weniger. …Die meisten von uns haben resigniert, viele sind krank, manche verstorben.“ Zwar hätten ihnen die mediale Unterstützung und sogar offizielle Betroffenheitsbezeugungen der letzten Jahre durchaus den Rücken gestärkt, dennoch sähen sie sich der alten Zermürbungstaktik ausgesetzt: Man behandelt die Überlebenden des breitangelegtesten Verbrechens der Nachkriegszeit weiterhin als Bittsteller, anstatt sie in ihrer berechtigten Forderung nach Entschädigung wahrzunehmen. Geschweige denn sie zu ermutigen.«
Ja, so kann man nennen: Das am breitesten angelegte Verbrechens der Nachkriegszeit.
Es findet seine Fortsetzung, harmlos und ohne böse Absicht, in der Bewirtschaftung der Schicksale von damals schon Missbrauchten.
„Vae Victis“ – Wehe den Besiegten!
Fußnoten
[1] Ursprünglich meinte „Missbrauch mit dem Missbrauch“ der instrumentell oder irrtümlich erhobene Vorwurf von Kindesmissbrauch, um einen Ex-Partner vom Umgang mit dem Kind ausschließen zu können. Ich machte eine Tagung zu diesem Thema. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/ . Es referierte auch der Autor eines gleichnamigen Buches: http://www.alteck.de/alteck_show.cfm?CFID=cc708de0-7f56-4d81-b3bc-996e487728e4&CFTOKEN=0&xx=start_beschluss.cfm . Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch .
[2] Zitate aus: https://www.derstandard.de/story/2000093295474/missbrauch-im-kinderheim-falltuer-auf-kind-rein-falltuer-zu
[3] Das begann mit der damaligen Familienministerin: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.“ https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf .
Sie fand eine willige Helferin in der „Moderatorin“ des Runden Tisches: Dr. Antje Vollmer. https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/ .
[4] Es heißt immer wieder abwehrend, mit Geld sei das Ganze ohnehin nicht wieder gut zu machen.
Die Erinnerung soll ein Bruder sein? Doch wohl eher eine Schwester.
Aber vorweg: Ich habe nichts gegen die Katastrophenhilfe der Diakonie, spende darum auch hin und wieder.
Aber das Deckblatt dieser Werbebroschüre ist selber fast schon eine Katastrophe.
Aus zweierlei Gründen.
- Erinnerung ist rein sprachlich gesehen weiblichen Geschlechts. Nur ein sprachlich völlig unsensibler Mensch wird ihr eine Bruderrolle zusprechen wollen.
- Schlimmer noch ist allerdings die mangelnde Sensibilität für die Opfer Diakonischer Einrichtungen in der Vergangenheit. Ihre Erinnerung an die Erlebnisse in den Kinderheimen, an Demütigung, Zwangsarbeit, Misshandlung, Missbrauch und an eingeschränkte Bildungsmöglichkeiten, diese Erinnerungen ließen einmal die Hoffnung aufkeimen, die Opfer würden angemessen entschädigt und ihnen bliebe im Alter ein weiterer Aufenthalt in einem Heim möglichst erspart. Doch diese Hoffnung wurde am Runden Tisch für ehemalige Heimkinder brutal abgewürgt.
Im Editorial der Broschüre wird Charles Dickens zitiert: „In der kleinen Welt, in der Kinder leben, wird nichts so genau wahrgenommen und gefühlt wie Ungerechtigkeiten.“ Man hätte seine Klassiker früher beherzigen soll. Nun fällt einem so ein Spruch auf die Füße.
Meine Frau sagte, was werden wohl die Heimkinder zu diesem Deckblatt sagen?
Ja, dieses Deckblatt ist ein Verdeckblatt. Sicher wird man der Diakonie u.ä. Einrichtungen nicht abverlangen können, bei jedem Auftritt vorweg ein Schuldgeständnis abzulegen. Doch die mangelnde Sensibilität lässt den Schluss zu, dass es mit dem Schuldbewusstsein nicht weit her ist und wohl eher ein Lippenbekenntnis hervorgebracht hat, um unbeschwert in die Zukunft gehen zu können. Doch diese Hoffnung trügt. Sie hat eine Schwester – und die heißt Erinnerung.
Dazu:
https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/24/das-geheimnis-der-versoehnung-heisst/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/27/das-geheimnis-der-erloesung-heisst-erinnerung/
Demnächst auch hier im Blog: Erinnerung und Identität – Zur Bewältigung deutscher Vergangenheit in einem veränderten gesellschaftlichen Kontext, von: Dierk Schäfer, Deutsches Pfarrerblatt – Heft: 9/2018, http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4563
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