Dierk Schaefers Blog

Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 4 von 4, „Was nicht in der Studie steht“- Die Autorinnen belassen den unwissenden Leser in schandbarer Unwissenheit.

Diese „Rezension“ begann mit einem drastischen Beispiel das nicht in der Studie genannt wird und auch keine vergleichbaren Vorkommnisse. Doch die gab es und man hätte sie unschwer finden können, wenn man wenigstens gegoogelt hätte. Dieses Versäumnis wiegt schwer, weil die Autorinnen aus ihren früheren Untersuchungen wussten, dass Misshandlun­gen und auch Missbräuche zumindest punktuell zu diesen „totalen Institutionen“ gehörten, in denen die Schutzbefohlenen der Willkür des zumeist nicht pädagogisch ausgebildeten Personals ausgeliefert waren.

Hier das PDF:

Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 3 von 4: Die Bewirtschaftung der Bedürftigkeit

Seid klug wie die Schlangen[1] … auch bei den Finanzen.

Am Beginn stand die Idee vom barmherzigen Samariter, der einfach nur half.[2] Er sah sich zuständig im Gegensatz zu den Amtspersonen und (Schrift-)gelehrten. Der von ihm bezahlte Wirt gehörte sozusagen schon zu einem rudimentären Hilfesystem. Und wenn man das ausbaut?

Dann kommt man in der Moderne zur Bewirtschaftung der Bedürftigkeit.

Das Stephansstift ist ein Beispiel für die Geschichte so mancher der heutigen Sozialkonzerne. Die Autorinnen haben in ihrer Studie die Geschichte des Stifts ausführlich beschrieben[3], allerdings sehr unkritisch. Zwar sind sie nur bedingt zu kritisieren. Bilanzen lesen zu können gehört m. W. nicht zu den Studieninhalten von Historikern. Da müssen Spezialisten ran. Aber man sollte seine Grenzen bewusst wahrnehmen und dann Spezialisten heranziehen.

Das habe ich getan, denn auch ich kann keine Bilanzen lesen. Udo Bürger[4] hat sich die Bilanzen des Stephansstifts angesehen und damit wesentlich zu diesem faktengestützten Narrativ vom unaufhaltsamen Aufstieg dieser Einrichtung beigetragen.

Doch einige Fragen tauchen auch dem Laien auf: Warum, zum Beispiel, ist den Autorinnen die Expansion vom Stephansstift von seinen Anfängen bis hin zur Größe der „Dachstiftung“[5] keine Frage wert gewesen? Sie kannten die Bedingungen der Gemeinnützigkeit. Sie sind steuerfrei und dürfen deswegen keine Gewinne erwirtschaften.

Den so naheliegenden Fragen soll hier ansatzweise nachgegangen werden.

Da die Software von „wordpress“ wie wild die Formatierungen wechselt, folgt hier, nach den ersten Fußnoten, wieder die PDF-Version.

Demnächst geht es weiter mit dem abschließenden Teil 4 von 4.


[1] Jesus Christus spricht: Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben (Mt 10,16).

[2] Das war eine Idee. Sie funktionierte nur bei reichen Geldgebern als Absicherung für das Jenseits.

Beispiele:

„Ich, Nicolas Rolin, … im Interesse meines Seelenheils, danach strebend irdische Gaben gegen Gottes Gaben zu tauschen, […] gründe ich, und vermache unwiderruflich der Stadt Beaune ein Hospital für die armen Kranken, mit einer Kapelle, zu Ehren Gottes und seiner glorreichen Mutter.“

Oder die Fuggerei: Für das Wohnrecht gilt noch heute, Gebete für die Stifterfamilie zu sprechen:  „täglich einmal ein Vaterunser, ein Glaubensbekenntnis und ein Ave Maria für den Stifter und die Stifterfamilie Fugger. https://de.wikipedia.org/wiki/Fuggerei

Abgesehen von solchen Beispielen sah die Realität meist anders aus, wenn es keine vertragliche Verpflichtung für die Versorgung von Bedürftigen gab.( https://de.wikipedia.org/wiki/Altenteil, https://www.proventus.de/blog/aktuelles/altersvorsorge-damals-und-heute.html

[3] Die Seitenanzeigen in diesem Teil beziehen sich auf die Studie. Sie sind auch in Teil 2 von 4 in diesem Blog zu finden: https://dierkschaefer.wordpress.com/2022/09/25/eine-jubeldenkschrift-zum-firmenjubilaum-das-stephansstift-hannover-teil-2-von-4/

[4] Name verändert. Ich beanspruche Quellenschutz.

[5] Vorab das Organigramm: https://www.dachstiftung-diakonie.de/fileadmin/user_upload/20210715_Dachstiftung_Diakonie_Organigramm.pdf

Eine Jubeldenkschrift  zum Firmenjubiläum –  Das Stephansstift Hannover, Teil 1/4

Mehr als eine Rezension[1]:

1          Vorwort

[Ich] beginne mit meiner Zeit im Kinderbordell Stephansstift. Ich war von 1963 bis 1964 „nur“ 10 Monate im Knabenpuff der warmen Brüder. [2]

Das ist ein ungewöhnlicher Beginn für eine Rezension, denn das Zitat ist im vorgestellten Werk (im folgenden „Studie“ genannt) nicht zu finden, auch keine Passagen, die nur annä­hernd das wiedergeben, was der ehemalige „Zögling“ berichtet.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie es zu dieser Auslassung der Autorinnen[3] gekommen sein könnte.

Da es sich hier zunächst um eine Rezension (Teil 2, Die Studie) handelt, werde ich die notwendigen Ergänzungen zur Studie an das Ende stellen (Teil 4, Was nicht in der Studie steht). Doch der Leser sei von Beginn an auf diesen erstaunlichen Makel hingewiesen.

Ein weiteres Desiderat ist die Suche nach den Wegen, die es ermöglich(t)en, dass eine gemein­nützige GmbH, die steuerbefreit/steuerbegünstigt keine Gewinne erwirtschaften darf, von kleinen Anfängen zur heutigen wirtschaftlichen Größe gelangen konnte. Doch dieser Frage ist man anscheinend bisher für noch keinen der prosperierenden wohltätigen Sozial­konzerne nachgegangen. (Teil 3, Seid klug wie die Schlangen.)

125 Jahre Stephansstift / [Hrsg.: Stephansstift, Hannover-Kleefeld]Schließlich stellen sich bei der Beschäftigung mit der Studie der Autorinnen weitere Fragen. Warum kam es überhaupt zu dieser umfassenden Studie?

Da die von Word-Press angebotene Software mir in der Anwendung zu große Probleme bereitet, folgt hier die Datei im pdf-Format.

Die Kellerkinder vom Kloster Ettal

Posted in Uncategorized by dierkschaefer on 11. August 2021

„Sehr geehrter Abt Barnabas – Sie ermessen nicht die Überlebensinteressen einiger, die fünf Jahre oder länger andauernde sexuelle und physische Exzesse des benediktinischen Personals und anderer Täter wie durch ein Wunder überlebt haben.“

Das Kunstwerk (Photo) stammt vom Künstler Eckhard Kowalke, https://www.art-kowalke.com/

Bisher kannte man nur die „überirdischen“ Missbräuche à la Odenwaldschule im Kloster Ettal, die an den Internatsschülern, diese meist aus „besseren Häusern“. Doch das Kloster hat auch einen Keller. Dort ging es wahrhaft unterirdisch zu: sadistische Sexverbrechen an Heimkindern, also Kinder mit nicht so gutem Rückhalt ihrer Elternhäuser. Diese „Verteilkinder“ wurden unterschiedlichen Einrichtungen zugeteilt, so auch dem Kloster Ettal. Dort verbrachten sie ihre Ferien in den Kellerverließen und waren frei zugänglich für die klerikalen Missbrauchstäter. Die kamen auch extra angereist. Das Pädophilennetz funktionierte.

Gestern kamen in der Sendung „Report München extra“ neue Dimensionen des Missbrauchs an die Öffentlichkeit[1]. Wird es eine Fortsetzung geben?

Das Kloster Ettal jedenfalls mauert. Nun wird versucht, dem Abt auf die Sprünge zu helfen. Ich zitiere zwei Mails.[2]

Das erste Mail, vom 26. Juli 2021:

„Sehr geehrter Abt Barnabas,

am Montag, nach dem Erscheinen des Beitrages in der SZ vom 30.1.2021 suchten Sie über Herrn Jörg Jägers Kontakt zu unserer Gruppe.[3] Zustande kam am Dienstagnachmittag, dem 2. Februar, ein kurzes Telefonat von fünf Minuten, Ihre Worte dabei sind in etwa so zu resümieren:

Wenn die Betroffenen sich vorstellen könnten, dass von einem Gespräch mit Ihnen eine für sie heilende Wirkung ausgeht, dann seien Sie zu diesem Gespräch bereit.

Sie machen die Wirkung dessen, was Sie „Heilung“ nennen, vom guten Willen und der Bereit­schaft der zu Heilenden abhängig. Die in Ettals Kellern Missbrauchten und Gefolterten bedürfen der Heilung, die Sie anbieten. Ein großartiger, von Demut zeugender Gedanke: Der gute Wille der Opfer und der Glaube an Ihre heilenden Worte führen zum happy ending. Ich war zunächst baff und ließ mir von Herrn Jörg Jägers nochmals den Wortlaut bestätigen.

Weitere Punkte, die Jörg Jägers noch ansprechen wollte, waren nicht zu besprechen.

Sie haben Ihre Botschaft verkündet und beendeten das Gespräch. Ein weiterführender Dialog und Meinungstausch lagen wohl nicht in Ihrer Absicht.

Sie sind sich offenbar nicht darüber im Klaren, wie Ihr Heilungsangebot bei den drei Miss­brauchten angekommen ist. Warum in einem Klosterkeller gefolterte und getriggerte Men­schen Energie und den Willen und Bereitschaft mobilisieren sollen, sich der heilenden Wir­kung Ihrer Worte zu überlassen, bleibt Ihr Geheimnis. Ich gratuliere Ihnen zu dem starken Glauben an die Kraft Ihrer Worte. Die Empörung, die sie angesichts eines solchen Angebots verspürten, können Sie wohl nicht nachvollziehen. Es sei denn, es war anders und Sie wollten nur provozieren.

Zumindest stellt sich noch eine grundsätzliche, tiefgründigere Frage: Kann man Menschen, die an Selbstüberhöhung und/oder Hybris der Demut leiden, ebenfalls einer heilenden Wir­kung zuführen? Verwirrt die frische Bergluft die Wahrnehmung oder führt sie in lichte Höhen, denen andere nicht folgen wollen? Anders gefragt: Brauchen Sie nicht selber Beistand?

Seit Februar sind Sie auf Tauchstation, von Ihnen keine Impulse. Der Verdacht verstärkt sich: Sie reagieren nicht, Sie wollen es aussitzen. Stattdessen verbreiten Sie, verführt von Ihrem Wahrnehmungsbedürfnis, erstaunliche Ansichten über die Interessen unserer Gruppe, darunter die Behauptung, es gehe uns nur um den schnöden Mammon.

Mit dieser Behauptung haben Sie nur ins Blaue gezielt, aber nicht ins Schwarze getroffen. Die Rolle des Geldes in dieser causa einzuschätzen überlassen Sie uns, gegen Ihre öffentlichen Spekulationen dazu verwahren wir uns.

Sie ermessen nicht die Überlebensinteressen einiger, die fünf Jahre oder länger andauernde sexuelle und physische Exzesse des benediktinischen Personals und anderer Täter wie durch ein Wunder überlebt haben. Wir reden von den drei uns bekannten Überlebenden, deren Schicksal wir dokumentiert haben. Von den anderen, die außerdem noch in den Ettaler Klo­sterverliesen gefangen, sexuell und physisch missbraucht wurden und inzwischen verstor­ben sind, ganz zu schweigen. Oder denen, die noch so traumatisiert sind und neben sich stehen (man nennt es: dissoziiert) und sich nicht melden werden. Mit entsprechender Abrichtung und Zuarbeitung des Paritätischen Heimpersonals und transportierender Nonnen haben sich Mön­che Ihres Klosters in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in schändlicher Weise an diesen drei und noch anderen vergangen. Ein Gemeinschaftswerk, eine Kooperation zwischen weltlicher und kirchlicher Institution zur Vermehrung von Geld und Lust. Immer wenn die Kloster-Zöglinge nicht verfügbar waren, wurden Heimkinder herbei­geschafft, übrigens nicht nur während der Ferien. Gerne auch zu hohen christlichen Feiertagen.

Stattdessen wollen Sie die Überlebenden mit Ihrem Segen erquicken und, ganz entscheidend, bevor Gespräche stattfinden, wollen Sie vorab mit ihnen ein Friedensfest feiern: „Heile heile Segen“. Wie im Kinderreim. Lasset uns von Eurer Versöhnung mit Uns sprechen, bevor wir Euch Teilhabe an Unserer Verantwortung und Schuld gewähren. Denn unser Eingeständnis an Schuld und Verantwortung ist Gnade. Seid dankbar. Ist Ihnen nicht bewusst, dass es ankommt wie ein christlicher Reflex zur Vermeidung von größeren Ausgaben?

Sind die Opfer eingestimmt worden, verstärkt dies den Segen und schont die Kassen. So die benediktinische Kalkulation: Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen – geht nur mit Versöhnungskonzil.

Weiteres zu Ihrem Verdacht, es gehe ums Geld. Die Sache mit dem Mammon bedarf weiter gehender Klärung.

Dabei und zunächst spielt das Wieviel durchaus eine Rolle. Diesmal geht es nicht um die Söhne der bayerischen Eliten, deren spätere Biografien von den mönchischen Abartigkeiten zur Genüge determiniert waren, Sie kennen ja die IPP-Studie[4] und das der Studie voraus­gegan­gene Buch der beiden SZ-Autoren Stadler und Obermeyer („Bruder, was hast du getan?“[5]). Die Ex-Ettaler, missbraucht und gedemütigt und gezeichnet für den Rest ihres Lebens, aber ganz anders aufgefangen und eingebettet, sind meist gestützt durch Abstam­mung, Wohlstand und Privilegien ihrer Familien. Davon kann im Falle der Heimkinder aus Feldafing keine Rede sein. Die treiben alleine durchs All und konnten durch Herrn Jörg Jägers und mich zumindest ihre Sprachlosigkeit überwinden.

Die finanzielle Leistung des Klosters an seine ehemaligen Internatszöglinge hat meinem Empfinden nach bestenfalls symbolischen Charakter. Die gezahlten Beträge (je 7.000,00 €? Oder auch weniger?) drücken diesen Symbolismus adäquat aus.

Dass das Kloster diesmal in einer anderen Verantwortung steckt, die zumindest finanziell über den oben geschilderten Symbolgehalt hinaus reicht, ließe sich ohne Mediatoren vermitteln. Dass unbeschadet der Höhe des geleisteten Betrages eine Versöhnungserwartung aber nicht bedient werden kann: Diese Kröte müssen Sie schlucken. Auch wenn Sie persönlich keine Schuld haben, als Abt tragen Sie Verantwortung. Das Kloster soll zahlen, basta. Keine Zah­lungsbedingungen. Keine Umarmungen vor Kameras. Keine Instrumentalisierung der Interessen der Täterorganisation durch die Medien. Punkt. Es gibt vergebungslose Taten. Trost möge man sich bei Gott holen, nicht bei den Opfern. Das ist stillos.

Dieses Mail werde ich zunächst nicht öffentlich verwenden, erwarte aber von Ihnen eine zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Kadavy“

Abt Barnabas hat nicht geantwortet. Nun ist die Schonfrist um.

Das zweite Mail, 11. August 2021:

„Sehr geehrter Abt Barnabas,

Sie haben auf mein … Mail vom 26. Juli des Jahres nicht reagiert. Auch auf weitere Auffor­derungen zu antworten sind Sie nicht eingegangen. Unsere Recherchegruppe, bestehend aus Herrn Jörg Jägers und mir, hatte Ihnen außerdem das Angebot gemacht, die von uns erarbeiteten und recherchierten Materialien zu den Missbräuchen an Heimkindern, die in den Klosterkellern geschahen, vorzulegen. Auch darauf erfolgte keine Reaktion. Damit haben Sie entschieden, dass dieses Mail nun seinen Weg in die Öffentlichkeit nimmt. Weitere Versendungen werden noch erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Kadavy“

Dierk Schäfer: Das muss ich nicht weiter kommentieren.

Nachtrag: Ich Nichtbayer wurde darauf hingewiesen, dass es sich nicht um den Tegern-, sondern um den Starnberger See gehandelt hat. Wie es zu der Verwechslung kam, weiß ich nicht. Vielleicht, weil ich Tee-Trinker bin, ein Tee-gern-Seer.


[1] Ein Netz von Missbrauchern & Nutznießern / Kinder wurden zum Missbrauch weitergereicht / ritueller Missbrauch / das System Feldafing / nach der Kirchweih durfte sich jeder Priester rund um den Tegernsee einen Buben mitnehmen. – Was nicht zur Sprache kam war die sorgfältige Auswahl opfertauglicher Kinder und ihre sadistisch-sexuelle Zurichtung für weitere Missbräuche. Wir erfuhren nichts über die Rolle des Jugendamtes München und den Träger der Einrichtung in Feldafing. Aber das kommt wohl noch.

[2] DS: Die Klarnamen habe ich nur beim Adressaten und beim Absender stehen lassen. Die Fußnoten habe ich hinzugefügt.

[3] Es handelt sich um eine private Recherchegruppe (der Staat macht hier bisher nix). Sie besteht überwiegend aus Missbrauchsopfern. Ihre Aussagen wurden protokolliert und einigen Medien zur Verfügung gestellt. Daraus resultierten die Beiträge in der SZ.

[4] [ https://www.ipp-muenchen.de/praxisforschung/gewalt-in-institutionen ]

[5] [ https://www.perlentaucher.de/buch/bastian-obermayer-rainer-stadler/bruder-was-hast-du-getan.html ]

Ein kaKa, ein katholischer Kanonier mit Streumunition

BENJAMIN LEVEN „ist Journalist beim Monatsmagazin Herder Korrespondenz“[1]. Dort veröffentlichte er seine Überlegungen über „Die ‚Schwestern vom Göttlichen Erlöser‘ – ein Zuhälterring?“[2]

Unter anderen wurde auch das Hänsel und Gretelheim in Oberammergau von den Schwestern vom Göttlichen Erlöser geführt.[3]

Sein Hauptargument, dass die Schwestern kein solcher Ring seien, beruht nicht nur auf seinen unvollständigen Kenntnissen über „false memory“[4].

Es ist unbestreitbar, dass es Erinnerungsverfälschungen gibt. In meinen persönlichen Erin­nerungen bin ich auf zwei solcher Fälschungen gekommen – und nur eine kann ich mir erklären. Doch Leven erklärt parteilich; es liegt ihm offenbar daran, die Schwestern von möglichst allen Verdächtigungen reinzuwaschen.

Zwar konzediert er, dass der Hauptbetroffene, dessen OEG-Verfahren[5] positiv ausging, tatsächlich schwere Traumatisierungen erlitten hat, doch als Leser wird man den Verdacht nicht los, dass Leven auch diese als eingebildet oder therapieinduziert ansieht – zumindest streut er Zweifel. Bezeichnenderweise vergisst er dabei im Eifer des Gefechts, seine Empathie mit dem Betroffenen zum Ausdruck zu bringen.

Da kommen ihm auch die großen Missbrauchsverfahren zupass: Münster, Worms, Flachs­landen. Das führt uns auf ein weites Feld. Wir alle haben noch diffus in Erinnerung, dass es da um große Missbrauchsprozesse ging, die mit dem Freispruch der Beklagten endeten, weil die Vorwürfe nicht nachhaltig substantiiert waren. Auch eine lückenhafte Erinnerung ist eine Wahrnehmungsverzerrung. Ob Leven darauf spekuliert hat, wäre Spekulation.

Worum aber ging es damals, was Leven verschweigt? Es ging um von KINDERN erzählte Geschichten, die das Kindergartenpersonal hellhörig machten. Manche hatten eine Fortbil­dung bei Tilmann Fürniss genossen. „Fürniss entwickelte Methoden, um Kinder nach möglichen Gewaltwiderfahrnissen zu befragen (anatomisch korrekte Puppen, Märchener­zählungen, Befragungen). Kritiker monierten unter anderem „verhörähnliche“ Befragungen von Kindern und Fragestellungen mit impliziter Antwort. Unter anderem beriefen sich eine Mitarbeiterin von Wildwasser bei den Wormser Prozessen und Mitarbeiterinnen von Zartbitter beim Montessori-Prozess auf die Methodik von Fürniss. Die jahrelangen Prozesse endeten mit Freisprüchen für alle Angeklagten, da ein Missbrauch nicht nachgewiesen werden konnte oder nachweislich nicht stattgefunden hatte. Für seine Befragungsmethoden und -grundlagen geriet Fürniss später in die Kritik“[6] Diese Form von „Aufdeckung“, die generell davon ausging, dass es etwas aufzudecken gab, brachten die Prozesse zum Scheitern und bewirkten ein Urteil des BGB, in dem die „Wissenschaftliche[n] Anforderungen an aussagepsycho­logische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten) präzisiert wurden.[7] Ob es in allen, in einigen Fällen oder überhaupt Missbrauch gegeben hat, konnte nicht mehr justitiabel festgestellt werden. Denn die Methoden von Fürniss hatten bei den entsprechend voreingenommenen Befragern, vielleicht sollte man eher von Befragerinnen sprechen, zu einer Erwartungshaltung und zu Missbrauchsgewissheit geführt, dass sie guten Gewissens aber ohne Wissen eine Personengruppe suggestiv befragten, die für Suggestionen besonders anfällig sind: Kinder. Damit hatte man alle Spuren am „Tatort Kind“ zertrampelt. Hier ein paar Links zum Thema.[8] Ich selber war mit diesem Komplex vertraut, weil ich eine turbulente Tagung dazu an der Evangelischen Akademie Bad Boll organisiert hatte.[9]

Also ein Freispruch für die Schwestern? Das bleibt noch abzuwarten. Aber im Gegensatz zu Leven muss man auf die Unterschiede achten:

Die Schwestern werden nicht von Kindern beschuldigt, sondern von erwachsenen Personen, die schon lange vor ihrer öffentlichen Anerkennung die Untaten beschrieben haben, z.B. im Blog[10].

Die Recherchegruppe hat sich übrigens erst später gebildet: im Herbst 2018 bei einer Tagung in Tutzing.

Schon vorher hatten die Betroffenen sich zufällig 2015 am Haus Maffei getroffen; sie waren betroffen vom unheilvollen Flair des Kellers der Villa, der sich in 50 Jahren nicht verändert hatte, sogar der Stab, mit dem man sie penetriert hatte, stand noch an Ort und Stelle. Sie machten über 200 Photos, gingen nach oben und suchten spontan und unabhängig vonein­ander im Garten der Villa nach der Stelle, an dem wohl ein Mädchen verscharrt sein könnte, das ein Zeuge aufgehängt vorgefunden hatte. Wie es dazu kam, blieb ungeklärt. Doch eine Aufstiegshilfe, z.B. einen Stuhl, hat der Zeuge, der das Mädchen abgeschnitten hat, nicht gesehen. Der Name des Mädchens ist bekannt.

Übrigens: Eine therapieinduzierte Opfergeschichte scheidet aus, weil die Therapie erst im März 21 nach der Dokumentation durch die Gruppe begann.

Nach allem, was man inzwischen über das Schicksal vieler Kinder in den Kinderheimen weiß, sind die geschilderten Vorfälle lediglich in ihrer sadistischen Steigerung und Intensität außer­gewöhnlich und neu, es können also keine Übertragungen in das eigene Schicksal sein.[11]

Aber Neven will keine Aufklärung, sonst würde er eine staatliche „Wahrheitskommission“ fordern, die unabhängig von Verjährungsfragen den Hinweisen der Recherchegruppe nach­geht, die auch mittels von Bodenradar nach den Überresten des erhängten Mädchens sucht. (Ein solches Gerät wurde soeben in mittlerweile sechs Schulen in Canada erfolgreich eingesetzt). Es gibt auch andere Hinweise, die überprüfbar wären.

Doch das hat Leven nicht im Visier, vieles kann er nicht wissen. Doch er streut seine Verdächtigungen, damit die armen barmherzigen Schwestern ungestreift davonkommen.

Gewiss: Es gibt noch viel zu tun – Wie packen wir‘s an?


Fußnoten

[1] https://www.deutschlandfunk.de/katholische-integrierte-gemeinde-verdacht-auf-geistlichen.886.de.html?dram:article_id=489666

[2] https://www.herder.de/hk/hefte/archiv/2021/7-2021/gewisse-zweifel-die-schwestern-vom-goettlichen-erloeser-ein-zuhaelterring/

[3] Photo: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/82/OAGau_HaenselUGretelhaus.jpg

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerungsverf%C3%A4lschung

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Tilman_F%C3%BCrniss

[7] Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten, aus NJW 1999, Heft 37, S. 2746-2751

[8] https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Missbrauchsverfahren+M%C3%BCnster%2C+Worms%2C+Flachslanden.

https://www.jewiki.net/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch

https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse

https://www.hna.de/politik/freigesprochen-aber-leben-zerstoert-3373907.html

[9] Details dazu in: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/

[10] http://schwestern-vom-goettlichen-erloeser.eu/home.html

[11] Allein die Google-Suche https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=die+unbarmherzigen+schwestern belegt, dass Misshandlungsfälle in Heimen vielfach zur „Normalität“ gehörten. Solche Vorkommnisse mussten also nicht erfunden werden.

Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz sieht aus wie ein Schelmenroman – ist aber Realität

Das Leben von Dieter Schulz, geboren 1941, seine Lebensumstände und seine „Karriere“ bilden den Kern dieser Publikation[1]. Schon der einleitende Nachruf kündet von einem außerordentlichen Leben. Ausgangspunkt ist seine Autobiographie, geschrieben während eines 10jährigen Knastaufenthaltes und nach Aufforderung fortgeführt bis in die Zeit seines körperlichen Verfalls. Dieses Leben ist spannend. Vergangenheiten werden lebendig:

  • Das Kriegsende und die Nachkriegswirren bis 1949 in Ostpreußen, die Rote Armee und die Überlebensbedingungen der verbliebenen Deutschen. Schulz lernt in dieser Zeit Russisch, die Grundlage für die erfolgreichen Schiebergeschäfte des 10/11-jährigen (!) später in der DDR.
  • Seine Heimkarriere begann eher zufällig am 17. Juni 1953. Doch was für eine Karriere, bestimmt durch die Unfähigkeit der Heimerziehung in der DDR und abenteuerliche Heim-Fluchten, spannend erzählt.
  • Im Westen, vom Vater abgeschoben, muss er sich durchkämpfen, bekommt eine erstklassige Kellnerausbildung, doch der Balkonsturz des schwarzen Liebhabers seiner Frau bringt ihm die erste Zuchthausstrafe ein.
  • Eher zufällig beginnt er mit akribisch geplantem Automatenbetrug, hat immer wieder Pech mit seinen Helfern, besonders mit seinen Frauen, – das auch fürderhin.
  • Schließlich misslingt ihm – auch eher zufällig – der große Coup: Ein riesiges Drogengeschäft, das er mit selbstgedruckten „Blüten“ bezahlen und dann untertauchen will. Doch ein bewaffneter Banküberfall hat mörderische Folgen.

Schulz inszeniert sich gekonnt. Lange ist man geneigt, alles zu glauben. Doch sein Sohn Sascha fügte noch ganz andere und sehr überraschende Aspekte bei und korrigiert damit das saubere Bild vom Verbrecher aus unheilvollen Verhältnissen. Doch ein Kämpfer war Schulz sein Leben lang. Klein, aber oho. Ein Aufstehmännchen.

Dieses Leben fordert kriminologische Forschung geradezu heraus. Wie kommt es zu Devianz, wie pflanzt sie sich fort? Die Publikation steht in ehrwürdiger Tradition, denn schon der Oberamtmann von Sulz am Neckar, Jacob Georg Schäffer, (1745-1814) erkannte die sozialen Missstände als Quelle von Kriminalität und wollte die noch jungen Kinder der „Janoven“ in Pflegefamilien untergebracht wissen.

Dieter Schulz als Person ist eher bedeutungslos. Zwar beschreibt er sein kleines Leben in faszinierender Weise. Doch es hülfe alles nichts. August Gottlieb Meißner (1753-1807) schrieb ganz richtig: „Sobald der Inquisit nicht bereits vor seiner Einkerkerung eine wichtige Rolle im Staat gespielt hat, sobald dünkt auch sein übriges Privatleben, es sei so seltsam gewebt, als es immer wolle, den meisten Leuten in der sogenannten feinen und gelehrten Welt viel zu unwichtig, als darauf acht zu haben, und vollends sein Biograph zu werden.“

Warum also ist Schulz nicht nur für Kriminologen interessant? Er entwirft beispielhaft, lehrreich und unterhaltsam ein Sittengemälde seiner Zeit. Zwar fragt er: „War es den Aufwand wert, dieses beschissene Leben vor den Bomben zu retten?“ Seine Antwort lautet aber: „Mein Leben sollte nicht unbedingt als Beispiel dienen, deswegen ist mein Leben lesenswert!“


[1] Man kann sie kostenfrei herunterladen.  https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/115426/T%c3%bcKrim_Bd.%2045.pdf?sequence=1&isAllowed=y

Die Druckversion (print-on-demand) kann bestellt werden beim Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, Sand 7, 72076 Tübingen, 07071 / 29-72931, Mail: ifk@uni-tuebingen.de

Das Netzwerk nicht nur klerikaler Kinderschänder

… aufgedeckt von einer privaten Recherchegruppe, wird, endlich, morgen in der Süddeutschen Zeitung vorgestellt.

Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwalt­lichen Vollmachten durchringen können. Die private Recherchegruppe, ich habe ihr den Namen SoKo-Missbrauch gegeben, hat das getan, was der Staat gescheut hat. Sie lieferte die Fallstudie eines organisierten Verbrechens.

Installation des Künstlers Eckhard Kowalke[1]

Die Recherchegruppe teilt dazu ein „Vorläufiges Resümee“ mit.

Zitat:

I. Soweit uns berichtet wurde, lässt sich die Mehrheit aller Vorfälle auf die Fünfzi­ger, Sechziger und Siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts beschränken. Diese Beschränkung dient nur der Vereinfachung der Unter­suchung und unserer Überlegungen. Dass davor und danach sexuelle, psy­chische und physische Gewalt an den Kindern im Untersuchungsraum (Werdenfelser Land, Pfaffenwinkel, Alpen­vor­land) verübt wurde, nicht nur in den von uns untersuchten Institutionen, liegt auf der Hand. Wir verbinden nur beschreibend die Spitzen einiger Eisberge, das gesamte Gebirge ist noch nicht in den Blick genommen. Noch wissen wir wenig über andere Heime der Niederbronner Schwestern[2] im süddeutschen Raum. Speyer dient uns vorläufig als Modell zur Beschreibung der Vorgänge in Oberbayern, wo derselbe Nonnenorden sein Geschäftsmodell betrieb.

Wir entschieden uns, auch um den Untersuchungsumfang einzugrenzen, für eine Zeitspanne, die gesetzt ist mit der Öffnung und Schließung des Heimes des Paritäti­schen Wohlfahrtsverbandes[3] in Feldafing von 1952 bis 1972, dessen Erzieher die ihnen anbe­fohlenen Heiminsassen folterten, sie finanziell und sexuell ausbeuteten und die von dem zu beschreibenden Netz von Misshandlung und Missbrauch auch selbst in sexueller und sadistischer Weise profitierten.

II. Beteiligte/verstrickte Täter-Institutionen:

  1. Das Kloster Ettal;
  2. Das Stadtjugendamt München;
  3. Die Kinderheime der Stadt München in Oberammergau: das Hänsel- und Gretelheim und das Rotkäppchenhaus;[4]
  4. Die Villa Maffai in Feldafing, ein Heim für lernschwache Kinder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes;
  5. Die Pfarrei in Feldafing (Pfarrer Otto Öhler);
  6. Das Salesianum in München (Pater Kaindl, Pater Koch, auch andere);
  7. Die Regensburger Domspatzen (Leitung Georg Ratzinger);
  8. Das Kinderheim in der Engelsgasse 2 in Speyer;
  9. Das bischöfliche Ordinariat in der Engelsgasse gegenüber;
  10. Die Verwaltung/Zentrale des Bayerischen Paritätischen Wohlfahrts­verbandes von 1952 bis 1972 und darüber hinaus.
  11. Das Kolping-Heim in Vilshofen (Pater Kaiser, Pater Limmerick)
  12. Jugendwerk Birkeneck der Herz-Jesu-Missionare

III. TäterInnengruppen[5]:

  1. Mönche aus Ettal, womöglich auch aus anderen Benediktinerklöstern;
  2. Nonnen in Oberammergau und Speyer, die Niederbronner Schwestern vom göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern);
  3. Dispatcher im Münchner Stadtjugendamt, Pädophile im Amt?
  4. Fast das gesamte Heimpersonal in Feldafing;
  5. Der Dorfpfarrer Otto Öhler von Feldafing, die Pfarrerkollegen aus dem Umkreis;
  6. Klerikale Sextouristen im Werdenfelser Land, unter ihnen Pater Hermann Schartmann;
  7. Lokale Politprominenz in Speyer und Dorfnomenklatura in Oberammergau;
  8. Kleriker im Umkreis der Regensburger Domspatzen.
  9. Klerikales Erzieherpersonal in Birkeneck und Vilshofen.

IV. Opfer:

  1. Kinder aus den Oberammergauer Heimen
  2. Kinder aus dem Feldafinger Heim des Paritätischen Wohlfahrtsver­bandes
  3. Kinder aus uns noch nicht bekannten Heimen
  4. Jugendliche in Vilshofen und Birkeneck.

V. Kammern und Orte des Schreckens im Einzelnen 

1. Die Vorfälle von Feldafing: Gewalt, Folter und die ritualisierten Formen sexueller Gewalt stehen im topografischen Zentrum der uns geschilderten Verbrechen und verweisen auf mehrere Orte. Der Keller des Heims und die Sakristei der alten Dorfkirche sind Zentrum einer abartigen Parallelwelt. Das Werdenfelser Land sehen wir als Zielgebiet eines klerikalen Sextourismus. Nicht nur Mönche und Priester der Umgebung, auch aus der Mitte Deutschlands reisen Kleriker an, z.B. der Marist[6] Hermann Schartmann aus Köln, dort Pfarrer der Herz-Jesu-Gemeinde.

2. Das Münchner Stadtjugendamt begreifen wir als Mittelpunkt eines, wie wir vermuten, Pädophilennetzes, von wo aus entsprechend „geeignete“ Kinder, oft aus prekären Familienverhältnissen und schon misshandelt und missbraucht, vorgemerkt und vorangekündigt und mit Insider-Informationen nicht nur nach Feldafing weiter­gereicht wurden, natürlich auch in andere Heime, darunter in die beiden Ober­ammergauer Heime. Ein Amt als Platzanweiser der ihm Anvertrauten? Unsere Recherchen lassen diese Vermutung zu.

3. Das Besucherzimmer im Oberammergauer Hänsel- und Gretelheim ist nach unseren Recherchen Ziel von Mönchsbesuchern aus Ettal, aber auch von Ange­stellten des Münchner Sozialreferats. Reiner Edenhofer, Betroffener aus Oberam­mergau, berichtet darüber. [7]

4. Der Schlafsaal in Regensburg, wo während der Ferien auch Kinder aus Felda­fing hingeschickt wurden, und hochprominente Theologen übergriffig wurden. N. L. wird nicht das einzige Opfer gewesen sein.

5. Die Folterkeller/Verliese des Klosters Ettal, wohin Heimkinder aus umliegenden Heimen während der Ferien transportiert wurden. Nonnen fungierten als Schlepperinnen und schafften Heimkinder, z.B. aus Feldafing herbei, um den Mönchen, die während der Ferien fehlenden Internatsinsassen durch Heimkinder zu ersetzen, die gegen Bares die Stiftungskassen ihres Ordens aufzu­füllen hatten.

6. Unterstützt bzw. als symbolisch zu betrachtender Protagonist zusammen gehalten werden diese Zusammenhänge von klerikalen Sextouristen wie dem Maristenpa­ter Hermann Schartmann, der nach unseren Recherchen allein aus unseren näheren Bekanntenkreis mindestens fünf Kinder über Jahrzehnte hinweg atta­ckiert hat, in Oberammergau unseres Wissens mindestens fünf, in Speyer wohl ebenso viele, ein letztes Opfer 1984 in Speyer. Er wird nicht der einzige Sex-Tourist gewesen sein. Dieser Tourismus funktionierte unter aktiver Teilhabe der Niederbronner Schwestern, die in Oberammergau und in Speyer (und natürlich auch an anderen Orten). Sie betrieben Pro­stitution initiativ und aktiv und kas­sierten dafür Geld. Für Patres stand in Oberam­mergau ein Gästehaus zur Verfügung. So kam Schartmann aus Köln von der Herz-Jesu-Gemeinde, fuhr nach unseren Recherchen mehr als dreißig Jahre immer auf der gleichen Route gen Süden und machte dort Halt, wo etwas ging und er nur bezahlen musste: Von Speyer und Oberammergau wissen wir dies, es werden noch andere Orte und Heime gewesen sein.  

VI. Grobfazit: München liefert, Feldafing unter anderem verteilt, Nonnen trans­portieren und kassieren vornehmlich von Klerikern. Die Speyrer „Preisliste“[8] mag als Maßstab dienen. Regensburg ist nur eine Luxus-Spielart des Ettaler Kellers. Pointiert: Oberammer­gau und Speyer sind im eigentlichen Sinn nicht als pädagogische Wirkungsstätten zu betrach­ten. Dort ist Erziehung Mittel und Camouflage zu dem Zweck, die Ordens­kassen zu füllen. Die eifrigsten Klienten sind Kleriker, aber auch lokale Nomenklaturen sind in diesen Heimen gern gesehene und erbetene Gäste/Freier. Nicht zu vergessen: Das Feldafinger Heimpersonal missbraucht und kassiert und ist an der Weitergabe der Kinder zu sexuellen Zwecken zur Gänze beteiligt.

Ein wichtiges, neues Forschungsfeld der Zeitgeschichte ließe sich aus den bishe­rigen Ausführungen ableiten: Die enormen Summen, die durch Prostitution in einem noch zu definierenden Zeitraum (1952-1972?) abgeflossen sind, lassen sich nun durch K. Os. Blätter aus dem von ihm so genannten „Kinderbuch“ mit annähernder Wahrscheinlichkeit hochrechnen und für Forschungszwecke vorläufig definieren. Um endgültige Gewissheit über die Zahlen zu gewinnen wäre es erforderlich, das Archiv zu eruieren, aus dem die anonyme Sendung kam und Materialien, sprich: alle so genannten „Kinderbücher“ zu beschlagnahmen und auszuwerten. So wären die Summen zu ermitteln, die die Nieder­bron­ner Schwestern durch Pro­stitution erwirtschaftet haben. Möglicherweise finden sich solche „Kinder­bücher“ auch in Archiven anderer Erziehungsstätten der Niederbronne­rinnen. In einem weiteren Schritt ist dann der Frage nachzugehen, inwieweit dieses Kapi­tal sich in Investitionen verwandelt hat: Die „Transsubstantiation“ von Prostitu­tions­geldern in Stiftungskapital oder nur die Verwandlung von katholischer Geldwäsche in welche Form von Geldanlage auch immer? Ob in diesen Archiven ergänzendes Material aus den Archiven der Nonnen noch verfügbar ist, ist eine spannende Frage. Ebenso: Wie ertragreich hat dieses Kapital bis zum heutigen Tag arbeiten können? 

Passau und Mainz, im Oktober 2020

Vladimir Kadavy und Jörg Jägers

Ende des Zitats

Es bleiben Fragen:

Warum musste privat recherchiert werden?

Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?

Immerhin: Eine Richterin (Andrea Herrmann, Sozialgericht Darmstadt) hat sehr beherzt in einem wegweisenden Urteil das Martyrium eines der Opfer aus der Recherche­gruppe anerkannt und ihm eine Rente nach dem OEG, dem Opferentschädigungs­gesetz zugesprochen. Dieses Urteil wurde – pseudonymisiert – hier im Blog veröffentlicht[9], was zu Aufmerksamkeit führte, die sich auch in den Medien niederschlug.


Fußnoten

[1] Ausstellung in Freistatt: „Eckhard Kowalkes Kunst bewirkt den Dialog“ http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/eckhard-kowalkes-kunst-bewirkt-den-dialog-id12378471.html Aufgerufen: Dienstag, 7. April 2020

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwestern_vom_G%C3%B6ttlichen_Erl%C3%B6ser

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Parit%C3%A4tischer_Wohlfahrtsverband

[4] beide nun „Marie-Mattfeld-Haus“

[5] Man möge mir das Binnen-I nachsehen. Es handelt sich um ein Zitat.

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Maristenpatres

[7] Seine Website ist seit 7.4.2020 gesperrt. Eine pdf-Datei könnten wir zuschicken.

[8] Bei der „Preisliste“ handelt es sich um eine Seite der handschriftlich geführten Buchungsvermerke – in Foto­kopie, die ein netter Mensch in den Briefkasten von K. O. warf. Sie enthält die Namen von Tätern und die Höhe der für die sexuellen „Dienstleistungen“ gezahlten Beträge. K. O. nennt diese Seite „Kinderbuch“. Er und weitere Kinder werden auf dieser Seite aufgeführt.

[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/

Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.

Zunächst eine Vorbemerkung.

Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Original­artikel.

Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]

Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.

Nun zum Sachverhalt

Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.

Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauer­stress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?

Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jeman­dem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!

Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkun­den, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.

Wenn nicht, wird es schwierig.

Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]

Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhal­tigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heim­kinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.

Nun etwas detaillierter[7].

Der Eigenstandsschaden

Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.

Was ist mit Eigenstand gemeint?

Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.

  • „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickeln­de Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“

Dazu gehört die Sozialverpflichtung.

  • „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Men­schen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“

Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt

Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]

Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differen­zieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmit­tel­baren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereif­ten Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“

Der Staat ist in der Pflicht

Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außer­halb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimauf­sicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshand­lungen und kommt.

Trauma und Erinnerung

Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet wer­den können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbean­spruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitäts­bestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunter­brin­gung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankun­gen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässi­gungen zurück­zuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Gescheh­­nisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effek­tivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutz­gedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“

Worin bestehen diese Schäden?

„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neuro­wissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträch­ti­gungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebens­geschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.[13]

Anpassung als Überlebensprinzip

Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befä­higen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adap­tion hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstruk­turen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heim­system einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauer­haft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hin­blick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpas­sungen an eine …  Ausnahme­zustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heim­systems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufge­schlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müs­sen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosig­keit, mangelnde Affektregulation, Selbstwert­störungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Stö­rung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszu­drücken, Impulsivität, soziales Ver­meidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttrau­matische Belastungsstörung, erhöh­tes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlich­keitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunkti­onale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.

  • Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
  • Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuro­naler Netze des Gehirns wirken
  • In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulus­typen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigen­stands- und sozial­verpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungs­fähigkeiten.
  • In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kin­der und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schä­di­gende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“

„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdiffe­renzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraus­setzungen des humanen Freiheitsge­brauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“

Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung

„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des mensch­lichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …

Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischen­mensch­licher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neuro­wissen­schaft­liche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …

[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche.  … Die Verantwortung des Schä­digers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“

„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.

Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“

„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Ver­jährungen ist nicht zulässig.“

Die Autoren schlagen eine Ände­rung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatz­ansprüchen und Zahlung von Schmer­zensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestell­ten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetz­lichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“


[1] Operationalisierbarkeit des EigenstandsschadensBegründung von Schadensersatz­pflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***

Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de

Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.

[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.

[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.

[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wie­der.

[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimer­ziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwanger­schaften bei Bombardierungen).

[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.

[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“

[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezi­alisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen

[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.

[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garan­tierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffent­lichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfas­sungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).

[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/

[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html

[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.

Der Missbrauch mit dem Missbrauch

Die „Bewirtschaftung“ der ehemaligen Heimkinder und ihrer Schicksale stellt sich mittler­weile als Missbrauch der Missbrauchten dar [1]. Missbrauch ist hier umfassend zu verstehen als aktive Verletzung von Kindeswohl und Kinderrechten in staatlichen und kirchlichen Erzie­hungs­einrichtungen.

Worin besteht diese Form des Missbrauchs der Missbrauchten?

Umfassend stellt das der in Österreich erscheinende Standard in einem glänzend geschrie­benen Artikel zu einem Kinderheim in Tirol dar[2]: »Mittlerweile wurden die Schicksale der ehemaligen Tiroler Heimkinder historisch erforscht, kulturell bearbeitet und auch medial einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vormals „schlimmen Kinder“ haben dabei brav kooperiert, führten Besucher durch ihre einstigen Folterstätten, ließen ihre Geschichten und Porträts ins Internet stellen … nahmen an Podiumsdiskus­sionen und Buchpräsentationen teil, gingen keiner Belastung aus dem Weg, auch nicht der Preisgabe intimer und schmerzhafter Details. Eine Betroffenheitswelle wurde erzeugt – aber die allein machte keinen Heller locker. Gewiss, es geht um Bewusstmachung, um Anerkennung, die „Restitution von Würde“, aber eine materielle Restitution folgte ihr nicht. Der Optimismus der letzten Jahre ist verflogen. Die Bearbeitung ihrer Geschichte hat die ehemaligen Heim­kinder aufgerieben: Öffentlichkeitsarbeit, Behördenirrwege, mangelnde Akteneinsicht, taube Ohren, fragwürdige Gutachten, eingestellte Ermittlungen, geplatzte Hoff­nungen, Almosen statt Entschädigung.«

ausgequetscht

Photo aus: https://www.mup.wi.tu-darmstadt.de/media/bwl7/praxisportal/dasfachgebietimspiegelderpresse/2010-06-10-Spielregeln.pdf

In Deutschland ist die Situation nicht anders. Die ehemaligen Heimkinder wurden ausge­quetscht wie Zitronen.[3] Zunächst ging es um Misshandlungen jeder Art in den Heimen, nun aber um den viel „geileren“ sexuellen Kindesmissbrauch. Die Medien sprangen drauf und dann die liebe Wissenschaft. Ein weites Feld wissenschaftlichen Forschens liegt vor uns. Waren manche Heimkinder im Dienste der Wissenschaft pharmazeutischen Versuchen ausgesetzt, so nun der historischen Neugier. Diese Bewirtschaftung ihrer Schicksale ist pure Ausbeutung und bringt den Ausgebeuteten außer einer momentanen Aufmerksamkeit nichts, gar nichts. Die Medien benutzen zwar – unverbesserlich – den Begriff „Entschädigung“, obwohl es zu beantragende Almosen sind. Doch für echte Entschädigung[4] ist – wie auch in Österreich niemand zuständig: »Die Verantwortlichen, das wären die Republik Österreich, die Tiroler Jugendwohlfahrt, die beteiligten Bezirks­haupt­mannschaften und Gemeinden, die katholische Kirche und der Bene­diktiner/innen-Orden. Aber die bleiben un(an)greifbar, bis auf die paar Ausführende, jene Klo­sterschwestern, die für Gottes Lohn den ihnen Anbefoh­lenen das Leben zur Höllen machten. Die meisten sind inzwischen verstorben, die übrigen dement, also nicht mehr ver­handlungsfähig. Schaden­ersatzforderungen ehemaliger Heim­kinder, die … für ihr Leben gezeichnet sind, stoßen auch bei weltlichen Behörden auf taube Ohren, sei es bei Stadt, Bezirk, Land oder Bund, den höchstverantwortlichen Trägerinstan­zen.«

»„Wir werden immer weniger. …Die mei­sten von uns haben resigniert, viele sind krank, manche verstorben.“ Zwar hätten ihnen die mediale Unterstützung und sogar offizielle Betroffenheitsbezeugungen der letzten Jahre durchaus den Rücken gestärkt, dennoch sähen sie sich der alten Zermürbungstaktik ausgesetzt: Man behandelt die Überlebenden des breitangelegtesten Verbrechens der Nachkriegszeit weiterhin als Bittsteller, anstatt sie in ihrer berechtigten Forderung nach Entschädigung wahrzunehmen. Geschweige denn sie zu ermutigen.«

Ja, so kann man nennen: Das am breitesten angelegte Verbrechens der Nachkriegszeit.

Es findet seine Fortsetzung, harmlos und ohne böse Absicht, in der Bewirtschaftung der Schicksale von damals schon Missbrauchten.

„Vae Victis“ – Wehe den Besiegten!

Fußnoten

[1] Ursprünglich meinte „Missbrauch mit dem Missbrauch“ der instrumentell oder irrtümlich erhobene Vorwurf von Kindesmissbrauch, um einen Ex-Partner vom Umgang mit dem Kind ausschließen zu können. Ich machte eine Tagung zu diesem Thema. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/ . Es referierte auch der Autor eines gleichnamigen Buches: http://www.alteck.de/alteck_show.cfm?CFID=cc708de0-7f56-4d81-b3bc-996e487728e4&CFTOKEN=0&xx=start_beschluss.cfm . Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch .

[2] Zitate aus: https://www.derstandard.de/story/2000093295474/missbrauch-im-kinderheim-falltuer-auf-kind-rein-falltuer-zu

[3] Das begann mit der damaligen Familienministerin: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.“ https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf .

Sie fand eine willige Helferin in der „Moderatorin“ des Runden Tisches: Dr. Antje Vollmer. https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/ .

[4] Es heißt immer wieder abwehrend, mit Geld sei das Ganze ohnehin nicht wieder gut zu machen.

Die Erinnerung soll ein Bruder sein? Doch wohl eher eine Schwester.

Aber vorweg: Ich habe nichts gegen die Katastrophenhilfe der Diakonie, spende darum auch hin und wieder.

Aber das Deckblatt dieser Werbebroschüre ist selber fast schon eine Katastrophe.img 13520.jpg

Aus zweierlei Gründen.

  1. Erinnerung ist rein sprachlich gesehen weiblichen Geschlechts. Nur ein sprachlich völlig unsensibler Mensch wird ihr eine Bruderrolle zusprechen wollen.
  2. Schlimmer noch ist allerdings die mangelnde Sensibilität für die Opfer Diakonischer Einrichtungen in der Vergangenheit. Ihre Erinnerung an die Erlebnisse in den Kinderheimen, an Demütigung, Zwangsarbeit, Misshandlung, Missbrauch und an eingeschränkte Bildungsmöglichkeiten, diese Erinnerungen ließen einmal die Hoffnung aufkeimen, die Opfer würden angemessen entschädigt und ihnen bliebe im Alter ein weiterer Aufenthalt in einem Heim möglichst erspart. Doch diese Hoffnung wurde am Runden Tisch für ehemalige Heimkinder brutal abgewürgt.

Im Editorial der Broschüre wird Charles Dickens zitiert: „In der kleinen Welt, in der Kinder leben,  wird nichts so genau wahrgenommen und gefühlt wie Ungerechtigkeiten.“ Man hätte seine Klassiker früher beherzigen soll. Nun fällt einem so ein Spruch auf die Füße.

Meine Frau sagte, was werden wohl die Heimkinder zu diesem Deckblatt sagen?

Ja, dieses Deckblatt ist ein Verdeckblatt. Sicher wird man der Diakonie u.ä. Einrichtungen nicht abverlangen können, bei jedem Auftritt vorweg ein Schuldgeständnis abzulegen. Doch die mangelnde Sensibilität lässt den Schluss zu, dass es mit dem Schuldbewusstsein nicht weit her ist und wohl eher ein Lippenbekenntnis hervorgebracht hat, um unbeschwert in die Zukunft gehen zu können. Doch diese Hoffnung trügt. Sie hat eine Schwester – und die heißt Erinnerung.

Dazu:

https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/24/das-geheimnis-der-versoehnung-heisst/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/27/das-geheimnis-der-erloesung-heisst-erinnerung/

Demnächst auch hier im Blog: Erinnerung und Identität – Zur Bewältigung deutscher Vergangenheit in einem veränderten gesellschaftlichen Kontext, von: Dierk Schäfer, Deutsches Pfarrerblatt – Heft: 9/2018, http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4563