Dierk Schaefers Blog

Kindesmissbrauch[1] – Das Suchtverhalten der Täter

Kindesmissbrauch ist endemisch

Kindesmissbrauch ist endemisch, ist tief verwurzelt in der Gesellschaft. Vermutlich war es schon immer so und wurde nur nicht beachtet. Zille beschreibt in seinen „Hurengesprächen“ die „Lutsch-Lise“, und Kindesmissbrauch dürfte sich wohl nicht nur auf sein „Milljöh“ beschränkt haben. Die klerikale Pädokriminalität, die Missbräuche in Familien, Schulen, Sportvereinen usw. haben uns das Ausmaß dieser „Normalität“ vor Augen geführt. Ich wills nicht weiter ausführen.[2]

missbrauch - schülerarbeit[3]

Was ist neu?

Was ist neu? Die sich in der letzten Zeit häufenden Meldungen über Kindesmissbrauch zeigen uns über die Taten hinaus einen Tauschmarkt für Bilder und Filme von missbrauchten und sadistisch gequälten Kindern. Was früher eher ein Verbrechen in Einsamkeit und Ver­schwie­genheit war, hat durch die digitale Aufzeichnung und die speziellen Verbreitungskanäle im Internet Marktwert bekommen. Das Internet bietet die Möglichkeit Interessenten zu finden. Der Begriff „Marktwert“ ist irreführend. Es geht nicht so sehr um Geld. „Angesichts der Mengen, die in den Tauschbörsen verbreitet werden, ist der Erwerb von Kinderpornografie im World Wide Web gegen Entgelt eher sinnlos.“ [4]

Eher im Gegenteil. Die Täter erbringen einen hohen Aufwand, wie es gerade der Fall von Münster zeigt.

Der Aufwand besteht zunächst einmal im Arrangement der bloßen Tat. Auch wenn Krimi­nelle ganz allgemein eher davon ausgehen, nicht erwischt zu werden, so sind Kinder ein Unsicherheitsfaktor für den Täter. Er muss entweder ein Vertrauensverhältnis aufbauen („Das bleibt unser Geheimnis!“) oder eine total einschüchternde Drohkulisse. Außerdem könnten die Kinder unvorhergesehen so laut schreien, dass die Tat entdeckt werden könnte. Hinzu kommt der logistische Aufwand für die Tat und ihre Tarnung. Es hat sich zwar gezeigt, dass die Nachbarschaft und die Personen im „amtlichen“ Umfeld einschließlich Kita, Kindergarten und Schule oft „blind“ sind und/oder nicht kooperieren, so ist die Fehleranfälligkeit dieser Gruppen und Instanzen dennoch nicht kalkulierbar.

Der nächste Aufwand ist mit der Dokumentation der Taten durch die Täter gegeben und mit ihrem Einsatz in den Winkeln des Internets. Die Täter brauchen das Equipment und das Know-how der abgesicherten Verbindung zu anderen Tätern. Der Fall in Münster zeigt den technischen Aufwand für die professionell-verschlüsselte Speicherung der Daten.

Das Problem stellt sich bereits bei der bloßen Speicherung von Kinderpornographie, also auch ohne direkten eigenen Missbrauch. Wer speichert macht sich strafbar und in weiterem Sinne angreifbar. Das musste der Abgeordnete Edathy erfahren, obwohl er Photos gekauft und heruntergeladen hatte, die sich letztlich nicht als strafbar herausstellten. Doch der Verdacht hatte gereicht, um seine politische wie bürgerliche Reputation zu zerstören.[5]+[6]

Werden weitere Personen über das Netz kontaktiert, die anreisen, um sich real an den Kindern und ihren Qualen zu verlustieren, stellen sie die nächste Stufe möglicher Schwierigkeiten dar.

Der ganze Aufwand ist für Außenstehende zunächst ein Rätsel. Warum machen die Täter das, wenn kein Gewinnstreben im Vordergrund steht?

 

Verhaltenssucht

Wenn keine logischen Gründe erkennbar sind, wird man nach psychologischen suchen müs­sen. Einen Schlüssel zum Verstehen sehe ich darin, dass der Hauptzweck der Verwertung der Aufzeichnungen im Zugang zu einschlägigen Bildertausch-Netzen liegt. Neben die Erstmoti­vation der Lust am sexuellen Missbrauch von Kindern tritt also der Zusatzgewinn: Zugang zu ähnlichen, besser noch heftigeren Bildern und Filmen oder gar der Besuch bei anderen Tätern mit anderen Kindern.[7]

Hier ist ein Bogen zu schlagen zu den Auswirkungen des exzessiven Pornokonsums, über die durch das häufigere Vorkommen Erkenntnisse vorliegen.

»In den letzten Jahren hat die Sucht nach Pornographie schwunghaft zugenommen und stellt Therapeuten wie Mediziner vor eine gleichsam hohe Herausforderung. Männer jeden Alters erleben plötzlich gravierende Nebenwirkungen des dauerhaften Konsums kostenlos abrufba­rer Pornographie im Internet. … Viele zwanghafte Nutzer von Internet-Pornographie laden fünf oder mehrere Videos gleich­zeitig in verschiedenen Browser-Fenstern oder auch Tabs und klicken sich dann in Windeseile durch die verschiedenen Szenen.«[8] »“Mit einem jährlichen Umsatz von 800 Millionen Euro ist Deutschland weltweit der zweitgrößte Pornomarkt“, schreibt die Sozialwissenschaftlerin Esther Stahl. Ein fatales Paradies für Abhängige.« … »Weil die Droge immer und überall zu haben ist, steigt auch die Zahl der Süchtigen. „Wäh­rend sich früher Personen Pornographie in einer Videothek besorgen mussten, ist die Ver­fügbarkeit über das Internet viel größer, einfacher und subjektiv anonymer. Dies trägt zur Steigerung des Anteils von Betroffenen bei“« … »So wie es aussieht ist aber die Pornosucht für die Wissenschaft nichts Besonderes. Brand schreibt, bildgebende Verfahren hätten gezeigt, dass die Pornosucht (Brand nennt sie Cyber­sexsucht) im Prinzip genauso funktioniert wie Substanzabhängigkeiten oder Verhaltenssüchte.« … »„Der Süchtige kann sich nie sicher sein, ob nicht das nächste Video noch besser zu seinen sexuellen Präferenzen passt als das, das er gerade anschaut“, sagt Brand.« … »So entgleitet den Betroffenen die Kontrolle viel schneller. Das ist wohl ein wesentlicher Mechanismus der Pornosucht.«[9]

Das passt zu meinen Erfahrungen. Wohl die meisten (männlichen) Leser dürften schon einmal auf solchen Pornoseiten gewesen sein. Soweit Sie sich auf die Szenen eingelassen haben: Eigentlich ist die meist recht monotone Vorführung des alten Steckspiels langweilig, und doch kommt man nicht gleich davon los. Das ist noch nicht schon Sucht, kann aber sehr leicht eine werden.

Was für Pornographie ohne Kinderbeteiligung gilt, für die man keinerlei Aufwand treiben muss, gilt umso mehr für Kinderpornographie.

Die Gier wächst, weil man glaubt, es gebe noch so viel und noch viel befriedigenderes zu entdecken: »Rund 600 Terabyte Videomaterial haben die Ermittler auf dem Server des IT-Technikers gesichert. Je nach technischem Endgerät bräuchte ein Mensch 30 Jahre, um das gesamte Material zu sichten.«[10] Das Suchtmittel ist also in unermesslichem Umfang immer zur Hand – wenn man in einem solchen Tausch-Club Zutritt erhalten hat – durch Lieferung wei­teren „Materials“. Ich habe noch in Erinnerung, wie uns ein Staatsanwalt mit Schwerpunkt Kinderpornographie auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll, nicht die Photos, aber die Ordnerstruktur auf dem PC eines Täters vorführte: sorgfältig geführte Dateien-Verzeichnisse zeugten von pingeligster Sammelleidenschaft.[11] Für mich ist der Suchtcharakter (Verhaltenssucht) unverkennbar, er wird allerdings im ICD[12] nicht erfasst. Die Studie von Kutscher et al.[13]  hebt zwar hervor, dass Kindesmissbraucher mit der Diagnose einer Pädophilie besondere Beachtung benötigen insbesondere wegen der frühen Mani­festation und der lebenslangen Persistenz ihrer sexuellen Ausrichtung auf Kinder, geht aber auf eine mögliche Suchtproblematik nicht ein. Nimmt man diese jedoch an, verschärft sich das Problem sadistischen Kindesmissbrauch und seiner allzeitigen Präsenz in den Tausch­börsen.

Nach meinen Schlussfolgerungen haben wir es mit Abhängigen zu tun, die im Unterschied zu anderen Süchtigen, gemeingefährlich sind. Andere Süchtige schädigen zunächst einmal sich selbst, und ihre Angehörigen leiden mit, fungieren oft als Co-Abhängige, indem sie ihrem „Suchti“ den Rücken freihalten. Das ist hier grundlegend anders. Die Kinderporno-Sucht speist sich durch Opfer, umso schärfer, wenn Sadismus dabei ist.

Viele rufen derzeit nach Strafverschärfung, manche entwickeln dabei nicht ganz unver­ständ­liche Ideen, die ihrerseits in Richtung Sadismus gehen. Doch selbst die Rufe nach ziviler Strafver­schärfung, einer generellen Hochstufung von Kinderpornographie zum Verbrechens­tatbestand sind in manchen Fällen u.U. nicht angemessen. Die Optik jedenfalls ist unbefrie­digend, solange Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie nur als Vergehen einge­stuft werden. Wir brauchen angemessene Lösungen. Welche könnten das sein?

Strafvollzug?

Strafvollzug allein erscheint der Problemlage nicht angemessen, auch wenn den Tätern dort vielleicht zum ersten Mal ihre Stellung drastisch bewusst gemacht würde.[14]

Für Straftaten unter Drogeneinfluss gibt es das Instrument des Maßregelvollzugs für psy­chisch Kranke. »Im Maßregelvollzug … werden nach § 63 und § 64 des deutschen Straf­gesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht.«  Es geht um den zweigliedrigen Umgang mit schweren Delikten, Strafe für Tatschuld, Sicherung und Besserung für Schuldunfähigkeit.[15]

»Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfordert das Vorliegen einer schweren Straftat, einer chronischen psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung, eine deutliche Verbindung zwischen beidem und eine weiterbestehende Gefährlichkeit.«[16]

Diese Bedingungen sind für Kinderpornographie-Suchtkranke gegeben. Es bleibt zu ent­scheiden, wann und unter welchen Umständen sogenannte Locke­rungen des Maßregel­vollzugs möglich erscheinen und welche Bedingungen für eine gegebe­nenfalls erforderliche Über­führung in die Sicherheitsverwahrung gelten sollen. Jedenfalls sollte bei einer Verur­teilung prophylaktisch die besondere Gefährlichkeit des Täters hervorgehoben werden.

Die Polizei stößt an Grenzen

Das Internet bringt Anbieter und Kunden für die merkwürdigsten und abwegigsten Interessen zusammen.[17] Es finden sich nicht nur Anbieter und Kunden[18], zusammen kommen, wie wir aus den jüngsten Fällen wissen, auch die Neigungen der Täter und die Möglichkeit, damit Zugang zu einschlägigen Netzwerken zu gewinnen. Die Polizei ist in diesem Deliktbereich oft erst durch Zufallsfunde aufmerksam geworden[19] und sie stößt an Grenzen – in Münster an technische, weil die Profi-Verschlüsselung erst zu knacken ist, aber auch an psychische. Denn das Material, was sie finden, verstört auch erfahrene Kriminalisten.[20] Die Zeugnisse der Ver­brechen an den Kindern stellen sich als Überforderung derer dar, die solche Beweise sichten, beurteilen und protokollieren müssen. Ich will das nicht näher ausführen, nur ein Beispiel aus der klassischen Tatortarbeit bei Gewaltverbrechen: „Wenn meine Frau wüsste, was diese Hände anfassen müssen,“ der Kriminalbeamte hielt mir seine Hände vors Gesicht, „dann dürfte ich sie nicht mehr anfassen.“[21] Was wird aus den Menschen, die über Tage hinweg mit der Sichtung total morbiden Materials beschäftigt sind. In den „Sozialen Medien“ wird nicht ohne Grund auf die sicher schlimmeren „echten“ Erlebnisse der Kinder hinge­wiesen und  Thomas Fischer spießt unter dem Titel „Das Leiden der anderen“[22] wie immer spitz und sachkundig die öffentliche Klage über die Belastung derer auf, die sich mit dem ganzen „Dreck“ beschäftigen müssen. Dennoch: Wie so oft laufen gesellschaftliche Fehlentwick­lungen zunächst bei der Polizei auf – und sie ist nicht darauf vorbereitet.

Was also tun? Das Internet werden wir nicht abschaffen können, auch nicht wollen. Doch auch dort muss die Polizei „Streife fahren“ dürfen, besonders im „Darknet“[23]. Die Netzbe­treiber müssen verpflichtet werden, Auffälligkeiten nachzugehen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das heißt, die Betreiber werden, so problematisch das auch ist, Filter einsetzen müssen.[24] Der Gesetzgeber muss die Möglichkeiten dafür schaffen und zugleich einem Macht­missbrauch vorbeugen. Das ist leichter gefordert als umgesetzt.

Kinderrechte

Schließlich, aber nicht zuletzt, müssen wir die Kinder ertüchtigen. In den meisten Fällen werden die Kinder im sozialen Nahraum missbraucht, meist in gestörten, familiären Zusam­menhängen.[25]+[26] Das bedingt die Schaffung eines Schutznetzes, dessen Übersicht wohl beim Jugendamt liegen müsste.[27] Das Wohlergehen von Kindern muss abgesichert werden, indem von Geburt an den Eltern auferlegt wird, die Frühuntersuchungen wahrzu­nehmen, was auch kontrolliert werden muss.[28] Jedes Kind bis zum Alter von etwa 14 Jahren sollte einmal jähr­lich unbekleidet von einem Arzt in Augen­schein genommen und kindangemessen nach sei­nem Wohler­gehen befragt werden,[29] dazu gehört die Melde­pflicht ans Jugendamt bei Auf­fällig­keiten. Wenn Kinder nicht auf dem „Radar“ von Kitas und Kindergärten, später Schulen auftauchen, muss dem nachgegangen werden. Das heißt, dass die Jugendämter ab Geburt eines Kindes eine präventiv-aktive Rolle übernehmen müssen, um zu sehen, ob und wie sie in Elternrechte eingreifen müssen.[30]

Zur Ertüchtigung der Kinder gehört auch ihre Information. Ein grob missbrauchtes Kind wird merken, dass es gequält wird.[31] Doch die Dinge beginnen früher. Wir werden uns daran gewöh­nen müssen[32], dass Kinder sehr früh über Sexualität und ihre Bedeutung für die Erwach­senen aufgeklärt werden, damit sie sehr früh wissen, was die Erwachsenen dürfen und was nicht. Leider ist die sexuelle Früherziehung unter die Räder von Ideologen gekommen, die meinten, Kinder müssten lernen, dass es neben den herkömmlichen Formen des Familien­lebens auch noch andere gibt – und dabei übergehen, was die statistische Normalität ist. Die Kinder müssen also in den Einrichtungen, die sie besuchen, einschließlich der Grund­schule, jährlich einmal in kindangemessener Weise über ihre Rechte und deren Gefährdung informiert werden.

Um die Kinderrechte ist es bei uns allerdings nicht gut bestellt. Der Widerstand gegen ihre Aufnahme ins Grundgesetz ist massiv. Familienverbände wehren sich mit Erfolg. Sie befürch­ten Eingriffe in ihr Grundrecht; Ängste, die zu berücksichtigen sind. Dennoch sollten Kinder zu – begrenzt – eigenständigen Rechtssubjekten werden, um einen wirksamen, einen wirk­sameren Kinderschutz als derzeit zu ermöglichen.

Ich habe mich seit mehr als 20 Jahren für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten eingesetzt[33] – bisher vergeblich. Die Maßnahmen für Kinder sind wirkungs­los. So gibt es immer noch keine Fachaufsicht für Jugendämter, deren Versäumnisse in den letzten Missbrauchsfällen überdeutlich geworden sind.[34] Jugendhilfe-Maßnahmen sind oft nicht evidenz-, also erfolgsbasiert und den Jugendämtern sind von den Wohlfahrtsver­bänden recht­lich die Hände gebunden.[35]

Hätten Kinder ihren Platz im Grundgesetz, wäre ihre Rechts­position stärker.

Es gibt durchaus eine Reihe von ehrenamtlichen Aktivitäten für die Belange von Kindern (Personen, informelle Zusam­men­schlüsse, Vereine), ich habe sie auf meinen Tagungen erlebt, doch ihnen fehlt die Durchsetzungskraft. Darum brauchen Kinder einen Platz im Grundgesetz.

Aber haben wir nicht eine Kinderkommission im Bundestag? Ja, aber die ist – traurig genug – nicht durchsetzungsfähig. „Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?[36] Die Parteien im Bundestag schicken ihre Vertreter zwar dorthin, doch die Empfehlungen der KiKo verpuf­fen weithin.

Für das spezielle Thema Kindesmissbrauch haben wir noch den UBSKM, den „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“[37]. Das Amt ist sehr breit aufgestellt und „Johannes-Wilhelm Rörig [wurde] zum 1. April 2019 für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexu­ellen Kindesmissbrauchs berufen.“[38] Seine Homepage ist sehr professionell gemacht, und er twittert viel.[39] Es gibt auch Hinweise auf einige Tätigkeiten des UBSKM. Er kündigt Erfolge an, über die Insider sich allerding wundern.[40]+[41] Mir fehlen grundlegende Informationen: Welche Kompetenzen hat er? Etwa wie ein Untersuchungsrichter mit Zugriff auf die Akten in kirchlichen Beständen, die über klerikale Pädokriminalität Auskunft geben könnten? Ich schrieb an seine Pressesprecherin: „Wenn die Rörigkommission einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit all den erforderlichen Vollmachten durchsetzt, wenn diese Untersuchungen die Staatsanwaltschaften nötigen, die einschlägigen Archivakten in Jugend­ämtern, Kirchen, Klöstern und Jugendhilfe­einrichtungen zu beschlagnahmen, und das unabhängig von der Verjährungsfrage, dann dürfte sie auch Unterstützung von den Opfern erwarten.“[42] Doch der UBSKM antwortete nicht.

Für Kinderrechte und Kinderschutz gibt es leider immer noch viel zu tun und Kinder haben keine Lobby,[43] stehen nicht im Grundgesetz, haben kein Wahlrecht – immerhin liefern sie in ihrer Rolle als Opfer zuweilen Sensationsthemen; die Medien und wir Konsumenten wissen es zu schätzen, bevor wir zu Tagesordnung übergehen.

Fußnoten

[1] Es geht in diesem Artikel um die Kombination von gewalttätigem Kindesmissbrauch mit Internetnutzung. Das Phänomen des Cyber-grooming wird umfassend dargestellt bei Adolf Gallwitz, Pädokriminalität – Kinder und Jugendliche als Opfer im Internet https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/_dp200902/$file/DeuPol0902.pdf Seiten 6-17. Dieser Artikel ist schon älter, aber nicht überholt.

[2] Eine Übersicht über das Problemfeld bietet die Polizei von NRW unter: https://polizei.nrw/kinderpornografie

[3] Photo – Dierk Schäfer: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2515968357/in/album-72157605161869324/

[4] Der finanzielle Aspekt wird leicht überschätzt.  Ein „Milliardenmarkt“ für Kinderpornografie ist nicht erkenn­bar. Quelle: Hüneke, A. (2012). Das Internet – ein Milliardenmarkt für Kinderpornografie? Abgerufen von https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/content/alumni/alumnicampus/AC_8_2012/i34-36__hueneke.pdf Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie

[5] Es gehört nicht zum engeren Thema, doch der Hintergrund sollte nicht in Vergessenheit geraten: Es wurde mit dem Verfahren gegen Edathy auch der unbequeme Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses gezielt ausgeschaltet: https://www.zeit.de/kultur/literatur/2015-06/sebastian-edathy-nsu-kiyaks-deutschstunde + https://de.wikipedia.org/wiki/Edathy-Aff%C3%A4re  beide links: Dienstag, 16. Juni 2020

[6] Ohne politischen Hintergrund war ein Vorfall in meinem Umkreis: Ein Kollege (kein Pfarrer!) hatte mit solchen Photos für seinen Dienst-PC auch Malware ins ganze System heruntergeladen. Das fiel auf. Man entdeckte die Dateien auf seinem PC. Ob er freiwillig ging oder gekündigt wurde, weiß ich nicht. Ich war Datenschutzbeauftragter unserer Einrichtung und richtete eine humorvoll gehaltene Warnung an unsere Beschäftigten, damals (2002) war der ernsthafte Charakter dieser Dinge noch nicht so geläufig:moralinternet

[7] Ohnehin beschränkt sich der Missbrauch meist nicht nur auf ein Kind – und oft auch nicht auf nur einen Täter: Gruppensex mit Kindern.

[8] https://www.hypnovita.de/hypnose/therapie/sexualstoerungen/pornosucht-nebenwirkungen-loesungen-bei-der-abhaengigkeit-von-pornographie,  (Mittwoch, 10. Juni 2020)

[9] https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Wenn-der-Sex-Klick-zum-Zwang-wird-286443.html (Samstag, 13. Juni 2020)

[10] Zitiert nach: https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html (Samstag, 13. Juni 2020)

[11] Da die Photos einzeln auf ihre gerichtliche Brauchbarkeit geprüft werden müssen, behalf man sich bei der Vielzahl der Bilder, sie zur Vorabsichtung in die Bereitschaftspolizei zu geben, also an junge Beamte, deren sexuelle Entwicklung oft noch nicht abgeschlossen ist.

[12] https://www.icd-code.de/icd/code/F65.-.html

[13] Tanja Kutscher · Janina Neutze · Klaus M. Beier · Klaus-Peter Dahle, Vergleich zweier diagnostischer Ansätze zur Erfassung der Sexualfantasien pädophiler Männer file:///C:/Users/Dierk%20User/Documents/5%20kriminologie/Kutscheretal_2011_VergleichzweierdiagnsotischerAnsatzezurErfassungderSexualfantasienpadophilerManner.pdf

[14] Gefangene, die sogenannte Sittlichkeitsdelikte begangen haben, werden abfällig „Sittiche“ genannt – sie gelten bei den Mitgefangenen als Abschaum. … „Was ist?“, fragt der Häftling. „Bist du taub? Oder ein Kinderficker?“ „Nein“, sagt Karl. „Es ging nur um Bilder, einen Link und eine Website.“ Im Dienstzimmer hören die Beamten Schreie. Sie eilen heran. „Hier ist ein Kifi“, ruft einer der Häftlinge in den Flur. „Kinderficker!“  https://correctiv.org/recherchen/justiz/artikel/2017/08/16/folge-1-die-ohnmacht-des-anfangs/ t

[15] Ein ausführlicher gut lesbarer Artikel, der auch die Probleme des Maßregelvollzugs beschreibt:  https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug .Weitere Informationen: https://www.forensik.de/ueber-uns/fachausschuss-forensik.html

[16] http://www.bdk-deutschland.de/arbeitskreise/ak-forensik/665-grundsaetzliches-zur-massregelvollzugsbehandlung

[17] Dort findet auch der Menschenfresser sein williges Opfer: »Ein „deutscher Computertechniker … wurde als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt, weil er Teile der Leiche seines Opfers gegessen hatte.« https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Meiwes

[18] https://polizei.nrw/artikel/taeter-und-strafbarkeit-von-kinder-und-jugendpornografie

[19] Denen sie dann gezielt nachgehen kann: https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-ermittlungen

[20] Münsters Polizeipräsident Rainer Furth: „Wer macht sich eigentlich dabei Gedanken über das Leid, das Elend, das Martyrium der Kinder – begangen von Tätern, Vätern, zum Teil von Müttern der Kinder? Und wer macht sich Gedanken über die Männer und die Frauen bei der Polizei, die Hunderte von Terabytes auswerten müssen von diesem abscheulichen Dreck?“ https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020

[21] Eigenbericht aus meiner Arbeit als Polizeipfarrer.

[22] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-und-strafrecht-das-leiden-der-anderen-kolumne-a-28d03ffc-c7b0-4914-83cb-be0f2003bbd1 Samstag, 13. Juni 2020

[23] https://polizei.nrw/artikel/erfolge-im-kampf-gegen-darknet-plattformen »Die bereits im März 2018 ausgehobene Plattform „Welcome to Video“ funktionierte mit Hilfe anonymer Bit­coin-Zahlungen. Ermittler hätten rund acht Terabyte Daten sichergestellt, darunter rund 250.000 kinder­porno­grafische Videos, hieß es weiter. Fast die Hälfte der Bilder und Videos waren vorher nirgends sonst im Internet aufgetaucht. Bei der Plattform seien rund eine Million Bitcoin-Adressen registriert gewesen, was darauf hindeute, dass es bis zu eine Million Nutzer gegeben haben könnte.« https://www.dw.com/de/gro%C3%9Fe-kinderporno-plattform-im-darknet-gestoppt/a-50861782

[24] Wir kennen die „no-nippels-policy“ von facebook https://noizz.de/lifestyle/no-nipple-policy-sechs-ausnahmen-in-denen-facebook-brustwarzen-fotos-akzeptiert/rd8wv1k

[25] https://polizei.nrw/artikel/kinderpornografie-opfer-und-opferschutz

[26] „Nach kriminologischer Einschätzung …  handelt es sich in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern bei 60 bis 80 Prozent der Täter um Bekannte oder gar Verwandte des kindlichen Opfers.“ Quellle: Hagen, K. R., Olek, K. & Dickgieser, N. (2000). Sexueller Missbrauch eines Kindes. Kriminalistik, 54 (4), 240-242.  Zitiert nach: https://polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie , dort auch eine Aufschlüsselung nach Täter­gruppen aus der Studie Laumer, M. (2012). Der Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern – Eine Übersicht zum aktuellen Forschungsstand. Kriminalistik, 3/2012, 139-144.

[27] Die Übersichtsakte müsste – notwendig zu erwähnen – bei Ortswechsel an das dann zuständige Jugendamt übergehen.

[28] In den Niederlanden hat man dafür die Consultatie-Büros, deren Besuch/Inanspruchnahme verpflichtend ist. https://nl.wikipedia.org/wiki/Consultatiebureau

[29] „Der ist vor meinen Augen an einer normalen Grippe verstorben, weil der Pflegevater prinzipiell alle Ärzte abgelehnt hat, um den sexuellen Missbrauch zu vertuschen.“ https://www.deutschlandfunk.de/missbrauch-von-berliner-pflegekindern-studie-sieht.1773.de.html?dram:article_id=478608 Montag, 15. Juni 2020

[30] Akten haben eine ambivalente Eigenschaft. Sind sie erst einmal in der Welt, können sie immer wieder zur Belastung herangezogen werden. Eine Schutzakte von Kindern müsste also – mit ihrem Einverständnis – spätestens mit Erreichung ihrer Mündigkeit nachweislich vernichtet werden.

[31] Das heißt allerdings nicht, dass man es ihm auch anmerkt: »Die Bild zitiert einen Garten-Nachbarn: „Adrian, die Frau und der Sohn waren oft im Garten. Der Junge kurvte oft mit dem Kettcar durch die Anlage, er war auffallend freundlich und höflich.“« https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html Freitag, 12. Juni 2020

[32] Schließlich hat ja auch die Plakatkampagne von Frau Süßmuth für den Gebrauch von Kondomen zu keinem Aufschrei der Entrüstung geführt.

[33] Wenn es gute Gesetzesvorlagen gibt, werden sie regelmäßig von den Bundesländern aus Kostengründen ausgebremst.  https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/10/28/kinderschutzgesetz/ . Dazu auch mein gleichnamiges Papier: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[34] Dazu: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df Montag, 15. Juni 2020

[35] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[36] https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse18/a13/kiko/informationen/info2-261950

[37] https://beauftragter-missbrauch.de/

[38] https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt

[39] Andere, die sich für Kinderrechte einsetzen, twittern auch, die machen das aber unentgeltlich.

[40] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[41] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/29/hat-sich-die-kirche-dem-missbrauchsbeauftragten-unterworfen/

[42] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[43] Prof. Salgo: „Als Insolvenzrichter muss ich in Deutschland entsprechende Kenntnisse und Fortbildungen nachweisen. Als Familienrichter nicht. Das zeigt auch, wie der Gesetzgeber diese Themen gewichtet. Die Politik sollte da dringend ihre Hausaufgaben machen.“ https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kindesmissbrauch-diskussion-um-strafen-zu-viele-familienrichter-sind-ahnungslos-a-6626a099-78e1-4ec3-8114-85acf11183df

 

Deutschland – Rabenvaterland

Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.

Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:

Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Op­fer fallen könnte, ist eine unerträgli­che Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jun­gen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung se­xuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates ge­wesen, für das Kind da zu sein. Die Be­hörden und Gerichte hätten den Jun­gen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Fa­milie als Einheit, der Staat hat sich zu­rückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mit­tel sein, wenn Gefahren für das kör­perliche oder seelische Wohl des Kin­des drohen. [1]

Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:

  • Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
  • Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
  • die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.

Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.

Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.Eisberg

Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.

Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]

An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:

Strukturfehler beim Kinderschutz

Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachläs­sigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mitt­lerweile selbst eine Aufarbeitung an­gekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.

Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?

Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Struktur­fehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.

Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.

Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.

Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.

Deutschland – ein Rabenvaterland.

 

Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).

Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.

der wert von kindern

Fußnoten

[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1

[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html

[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419

[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html

Eine kinderförderliche Politik? – Nicht mit diesen Politikern!

Posted in Gesellschaft, Kinderrechte, Menschenrechte, Politik, Psychologie, Recht, Uncategorized by dierkschaefer on 2. August 2016

Gutmenschen haben schöne und gute Wunschvorstellungen. Ich auch. Doch Politik funktioniert anders.

 

Hallo, Herr Bösen[1],

mit Ihren Ideen tragen Sie bei mir Eulen nach Athen.

Kinder haben keine Lobby, jedenfalls keine effektive. Politik wird weitgehend ohne Rücksicht auf Kinderbelange gemacht. Die Kinderkommission halte ich für eine Feigenblattveranstaltung. Sie fordert zwar Kinderrechte ins Grundgesetz (vom Kinderwahlrecht gar nicht zu sprechen), doch diese Vertreterinnen ihrer Parteien können ihre eigenen Parteien nicht überzeugen.

Kommt doch einmal ein kinderförderliches Gesetz durch den Bundestag[2], wird es von den Ländern, die dafür zahlen sollen, abgeblockt oder so verwässert, dass es kaum noch etwas bringt. So die Blockade der Länder bei der Forderung, dass ein „Anwalt des Kindes“, heute heißt er „Verfahrenspfleger“, für seine Aufgabe qualifiziert sein muß.[3] Nachdem wir dennoch faktisch und gegen Widerstände den nicht gewünschten Berufstand[4] etablieren konnten, wurde er durch Gebührenpauschalen so eingeengt, dass eine professionelle Arbeit nur noch für Idealisten mit einem Hauptverdiener im Hintergrund möglich ist. Ich könnte noch andere Beispiele anführen. Als Resümee meiner Tätigkeit verfasste ich gegen Ende meiner Berufstätigkeit ein Plädoyer „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“, vertrieb es über meinen Verteiler und veröffentlichte es ein paar Jahre später in meinem Blog.[5]

Doch allein mit guten Argumenten macht man keine Politik, auch nicht mit Ihren Wunschvorstellungen.

Ich hatte jahrelang qualifizierte Referenten in meiner „Tagungsreihe Kinderkram“ und dafür ein Fachpublikum. Wir waren uns immer ziemlich einig, was im Detail geschehen müsste. Doch Jahr für Jahr gab es allenfalls minimale Fortschritte. „Man tagt und tagt – und es wird doch nicht hell“.

Schauen Sie sich einmal die Liste der Lobbyisten an Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag und zählen sie durch,

  • wie viele sich (hoffentlich) für Kinderbelange einsetzen,
  • wie viele finanzkräftig sind,
  • wie viele mit Arbeitsplätzen argumentieren oder auf ein Wählerpotential verweisen können.

Wir kriegen ja trotz der frischen Erfahrungen nicht einmal eine Verschärfung des Waffenrechts gebacken.

Auch Sie werden zu der Feststellung kommen: Kinder haben keine Lobby, jedenfalls keine effektive.

Sie haben nicht auf meine Frage geantwortet, wie unsere Gesellschaft, wie unsere Behörden der Realität von 42.100 Inobhutnahmen von Kindern[6] möglichst kindgemäß begegnen sollen und KÖNNEN.

Nichts für ungut.

Dierk Schäfer

Fußnoten

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/27/ecrasez-linfame-hasskommentare-meinem-blog/#comment-7539

[2] Im Falle der Beschneidung von Kindern gab es ein Gesetz, das auf die körperliche Unversehrtheit der Kinder keine Rücksicht nahm. Religion war wichtiger als Menschenrechte für Kinder.

[3] Auch Familienrichter sind es nicht, denn sie haben fast immer nur eine juristische Qualifikation, aber keine für Psychologie und Sozialpädagogik. Manche müssen sich sogar ins Familienrecht erst einarbeiten, weil sie im Studium einen Bogen drum gemacht haben. Andere verweigern Fortbildung und begründen das mit der Wahrung ihrer Unabhängigkeit.

[4] Politiker hatten die Wunschvorstellung, das könnte doch ehrenamtlich geleistet werden, von „Tante Emma“, wie ich es nannte.

[5] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf ].

[6] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/07/PD14_262_225.html

Ein Nachtrag: Auch manche „Kinderlobby“ hat Eigeninteressen. die nicht unbedingt den Kindern dienlich sind:  https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Einzelfälle oder strukturelle Probleme?

Posted in Kindeswohl, Staat by dierkschaefer on 20. Oktober 2015

Den Fall Alessio[1] [2]hatte ich nicht ausdrücklich genannt. Alessio ist eines der vielen Kinder, die totgeschlagen werden, verhungern, verkommen, obwohl ein Jugendamt involviert ist[3]. Gerade weil ich solche Fälle nicht für Einzelfälle halte, sondern für strukturelles Versagen, habe ich mich an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages gewendet, wohl wissend, dass sie gerade in diesen Problemlagen keine Kompetenzen hat. Die Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und Kommunen. Eine mir seit Jahren bekannte Kompetenzverteilung, die es schwer macht, Interessenvertetung für Kinder und Jugendliche effektiv zu betreiben. Dennoch, sagte ich mir, in einem Parteienstaat muss es auch möglich sein, dass die Parteien und ihre Vertreterinnen den gastig breiten Graben des Föderalismus, wenn nicht zu überwinden, so doch Hilfe-Signale an die andere Seite zu senden.

In einem Postscriptum schrieb ich der Kinderkommission: „Ich würde mich sehr freuen und halte es für angemessen, wenn wir dieses Thema auch öffentlich abhandeln können. Deshalb werde ich in etwa zwei Wochen mein Schreiben zur Diskussion stellen.“

Hier nun mein Schreiben.

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Sehr geehrte Damen und Herren,                        6. Oktober 2015

in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Kinderkommission wende ich mich an Sie.

Mit gewisser Regelmäßigkeit werden wir durch die Medien über massive Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Kindeswohls informiert, die teilweise auch zum Tod von Kindern führen. Ich muss wohl keine Einzelfälle anführen, die dürften Ihnen bekannt sein.

Doch diese Einzelfälle weisen auf strukturelle Probleme des Kinderschutzes hin. Oft geschehen diese Verstöße, obwohl die Jugendämter im jeweiligen Fall involviert sind.

Damit ist ein ganzes Problemfeld angesprochen, denn die Zuständigkeit für Kinder- und Jugendlichen­angelegenheiten liegen bei den kommunalen Behörden. Das führt zu unterschiedlichen Vorgehensweisen im Jugendschutz. Das wäre noch akzeptabel, wenn die Jugendämter sich nur evidenzbasierter Maßnahmen bedienten. Das ist weithin nicht der Fall. Es fehlt eine Fachaufsicht, die verpflichtende Fortbildungen anbietet und zudem die Aufsichtsfunktion mit Weisungs- und gegebenenfalls auch Sanktionsbefugnis wahrnimmt, soweit Behördenversagen nicht im Einzelfall straf- wie auch zivilrechtliche Folgen hat. Ich weiß, in welches Wespen­netz von Kompetenzverteilung ich stoße bis hin zum föderalen Aufbau unseres Landes, der – soweit ich es sehe – für Kinder und Jugendliche keinerlei positive Seiten hat. Dies ist das eine strukturelle Problem.

Das andere liegt darin, dass auch den Jugendämtern selber die Hände gebunden sind, wenn sie Jugendhilfeträgern sachlich begründete Vorgaben machen wollten. Dies beginnt bei der Personalauswahl hinsichtlich Qualifikation, setzt sich fort bei den Gruppengrößen und letztlich bei den Maßnahmen, für die die Träger weder Erfolgsbilan­zen bezogen auf die jeweilige Problemgruppe vorweisen müssen, noch während einer Maßnahme kontrolliert werden dürfen, und auch nach erfolgter Maßnahme keine Rechenschaft abzulegen haben. Fakt ist, dass die Jugendämter in vielen Fällen einfach nur froh sind, wenn ihnen schwierige Jugendliche überhaupt abgenommen werden, die dann ja von Maßnahme zu Maßnahme aus der Zuständigkeit ihres Jugendamtes herauswachsen.

Die Träger, und damit bin ich beim zweiten Wespennest, verteidigen ihre Position und werden darin unterstützt durch hochqualifizierte Anwaltskanzleien[4], wie man kürzlich im Fall „Friesenhof“[5] sehen konnte. Das Gutachten dieser Kanzlei kann ich zur intensiven Lektüre nur empfehlen, es offenbart die Problemlage.

Obwohl ich weiß, dass auch die Kompetenzen der Kinderkommission rechtlich begrenzt sind, wende ich mich an Sie. Einerseits treten Sie, wie ich gelesen habe, für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Das liegt in der Kompetenz des Bundestages und ich würde mich freuen, wenn Sie es schaffen, Ihre jeweiligen Fraktionen davon zu überzeugen.

Doch auch mit einem weiteren Anliegen sollte ich bei Ihnen an der richtigen Adresse sein. Die Zahl der Kinder in Deutschland liegt deutlich über der Zahl der Soldaten. Doch diese haben einen Wehrbeauftragten. Die Kinder sollten analog dazu eine Art Ombudsperson mit jähr­licher Berichtspflicht im Parlament haben. Diese sollte, was auch Ihre Aufgabe ist, sämtliche Gesetzesvorhaben auf „Kinderverträglichkeit“ überprüfen und gegebenenfalls einen Vermitt­lungsausschuss anrufen können. Zudem sollte sie, wieder analog zum Wehrbeauftragten, Anlauf­stelle für Kinder und Eltern sein mit der Befugnis, im Einzelfall gegebenenfalls eine Fachaufsicht anzurufen.

Damit bin ich schon wieder auf anderen Kompetenzebenen. Dennoch, Sie, die Mitglieder der Kinderkommission, sind ja nicht nur Mitglieder Ihrer jeweiligen Fraktion, sondern auch politisch einflussreiche Mitglieder im Landes­verband Ihrer Parteien, die in den Länder­parlamenten vertreten sind und dort Gesetzesvorhaben zum besseren Schutz von Kindern einbringen können, bis hin zur besseren Stellung und Kontrolle der Jugendämter und ihrer Jugendhilfe-Partner. Schließlich können Ihre Parteien auch die Installierung einer Kinder­schutz­beauftragten/Ombudsperson im Landesparlament fordern, mit analogen Kompetenzen und Funktionen wie für die Position im Bundestag skizziert.

Wo ein Wille ist, sagt man, ist auch ein Weg. Es wäre gut für unsere Kinder, wenn Sie wollen und Wege finden würden.

Zum Abschluss noch kurz zu mir. Ich bin emeritierter Pfarrer, habe in meiner Zeit an der Evangelischen Akademie Bad Boll die „Tagungsreihe Kinderkram“ ins Leben gerufen und erhielt dafür auch einen Kinder­rechtspreis. Dem sehe ich mich weiterhin verpflichtet und würde mich freuen, wenn Sie meine Gedanken produktiv aufgreifen.

Mit freundlichem Gruß

Dierk Schäfer, Freibadweg 15, 73087 Bad Boll, Tel: 0 71 64 / 1 20 55

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Falls jemand mit der Kinderkommission in Kontakt treten will – hier sind die Verbindungsdaten:

Deutscher Bundestag, Kinderkommission, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Mailto: kinderkommission@bundestag.de

[1] http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-im-fall-alessio-sechs-jahre-haft-fuer-stiefvater-13856713.html

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/16/ein-kind-totgeschlagen/

[3] http://www.n-tv.de/panorama/Jugendamt-schuetzte-Alessio-nicht-article16179956.html

[4] https://drive.google.com/file/d/0B49rGDzltjXILVBoWXJyN0JIbkk/view?pli=1 . Wenn auch im Text ausgeblendet handelt es sich offensichtlich um die Kanzlei „DORNHEIM Rechtsanwälte & Steuerberater“ http://www.kanzlei-hamburg.de/. Sie hat vorzügliche Arbeit geleistet. Dank dieses Gutachtens konnte eine Landesverordnung (https://drive.google.com/file/d/0B49rGDzltjXIVmI4S1N4NDR4eFE/view?pli=1 ) nicht in der beabsichtigten Wirkung umgesetzt werden. Ein Sieg der Träger-Lobby, eine Niederlage für den Kinderschutz. Alle Netzaufrufe zuletzt: Donnerstag, 1. Oktober 2015

[5] http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html