Dierk Schaefers Blog

Der Folterbericht des #Vatikan

Posted in Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 16. April 2014

Der Folterbericht des #Vatikan

 

Zwei Dinge sind daran bemerkenswert.

  1. Der Bericht[1] erfolgt für den Vatikanstaat, nicht für die Weltkirche. Damit sind weltweite Mißhandlungen und sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen nicht Gegenstand des Berichts.
  2. Der Vatikan ließ sich 11 Jahre Zeit mit seinem Bericht. Man darf spekulieren. Wollte der Vatikan auf subtile Weise an das Sprichwort anknüpfen, nach dem Gott Mühlen langsam mahlen, aber sicher? Dann wissen wir jetzt, daß der Vatikan tatsächlich nach göttlicher Ordnung funktioniert. Doch wer hätte das auch bezweifelt?

 

[1] http://www.kathpress.at/site/nachrichten/database/61782.html

Klare Sprache – ein Interview, das man lesen sollte.

Posted in Justiz, Kinderrechte, Kriminalität by dierkschaefer on 31. März 2014

Hier nur zwei Passagen zur Verjährung von Sexualdelikten an Kindern:

Wir können es in einem Gedankenexperiment verdeutlichen: Wenn ein Opfer
von einem Mann für 50 Jahre ins Koma geprügelt wird. Warum soll das Opfer
nach 50 Jahren, wenn es erwacht, nicht mehr das Recht haben, diese Tatsache
zur Anzeige zu bringen?

Nach Auffassung von netzwerkB zeigt sich klar, dass bei sexualisierter
Gewalt das Nicht-Erinnern Teil des Verbrechens ist. Auch wenn der Täter
diese Verjährung nicht intentional erzwingen wollte, so war die
Verdrängung des Betroffenen aufgrund der schweren Schädigung doch Teil
seiner Tat. Zu deutsch: Er wusste bei der Straftat, dass er den Betroffenen
in seiner prinzipiellen Freiheit beschädigt.

Die rückwirkende Abschaffung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt
gegen Kinder lehnt der Gesetzgeber mit der Begründung ab, dass sich die
Täter/innen auf das Gesetz verlassen können sollen. Die Täter/innen
also, die bereits zum Zeitpunkt der Ausübung ihrer Straftaten wussten,
dass sie das Gesetz brechen – dieses also bewusst taten –, die sich
dadurch aber in den meisten Fällen nicht von Wiederholungen abhalten
ließen, notorische Gesetzesbrecher also, sollen darauf vertrauen können,
dass der Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und sie nicht rückwirkend für
ihre Straftaten zur Rechenschaft zieht.

Den Betroffenen dagegen, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv
verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer
beeinträchtigt sind, kann offenbar zugemutet werden, dass der Rechtsstaat
die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als
nicht geschehen betrachtet bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung
nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“, das ist der sogenannte
Rechtsfrieden.

http://netzwerkb.org/2014/03/31/das-volk-spricht-hier-eine-klare-sprache/

Kindesmißbrauch, zweiter Anlauf der Bischöfe

Posted in Kirche, Kriminalität, Theologie by dierkschaefer on 25. März 2014

Der erste Versuch war mißlungen. Das KFN, das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter dem ehemaligen niedersächsischen Justizminister Christian Pfeiffer hatte die Mißbrauchshandlungen an Minderjährigen in der katholischen Kirche wissenschaftlich durchleuchten sollen. Das Vorhaben scheiterte, weil Pfeiffer die Ergebnisse veröffentlichen wollte. Nun soll ein Wissenschaftlerkonsortium der Universitäten Heidelberg, Mannheim und Gießen die Aufgabe übernehmen, und zwar ausschließlich für den Verantwortungsbereich der verfaßten katholischen Kirche in Deutschland, nicht aber für die Ordenseinrichtungen. Geplant ist ein Zeitraum von 3 ½ Jahren. Das Projekt soll nach Aussagen der Wissenschaftler so durchgeführt werden, wie sie „Standard für Drittmittelprojekte“ sind. Diese Drittmittel kommen ausschließlich von der katholischen Kirche.

Was ist zu erwarten?
1.Quantitative Daten über die Mißbräuche durch Geistliche, also die Fallzahlen.
2. Eine qualitative Analyse institutioneller Einflüsse im Sinne einer „Täter-Opfer-Institutionen-Dynamik.
3. Eine Zusammenschau mit den international vorliegenden Befunden und den Ergebnissen, die bereits in Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vorliegen. Dazu dürften dann auch schon vorliegende Befunde über Mißbräuche im Bereich diverser Ordenseinrichtungen gehören.
Erklärtes Ziel des Forschungsvorhabens ist laut Bischof Ackermann, zitiert in der FAZ vom Dienstag, 25. März 2014 (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/katholische-kirche-in-deutschland-neuer-anlauf-fuer-missbrauchsstudie-12860861.html ): „eine vertiefte Einsicht über das Vorgehen der Täter und über das Verhalten von Kirchenverantwortlichen in den zurückliegenden Jahrzehnten.“ Die Aufarbeitung der Vergangenheit geschehe „um der Opfer willen, aber auch, um selbst die Verfehlungen zu sehen und alles dafür tun zu können, dass sie sich nicht wiederholen.“
Mißbrauchsopfer „sollten“, so Prof. Harald Dreßing, der Koordinator des Forschungsverbundes, von Beginn an in das Projekt einbezogen werden. „Das gelte für die Entwicklung der Forschungsinstrumente wie für die Interpretation der Ergebnisse.
Den Wissenschaftlern soll ein Beirat aus Betroffenen, Wissenschaftlern und Kirchenvertretern zugeordnet werden, um das Projekt „wissenschaftlich und ethisch [zu] begleiten“.
Ackermann erinnerte an bereits von der Kirche Geleistetes: „deutlich verschärfte Leitlinien, sowie eine „umfassende und gerade auch im staatlichen Bereich hoch anerkannte Rahmenordnung zur Prävention, die materielle Anerkennung erlittenen Leids, Therapiebegleitungen, zahlreiche Fortbildungen und unser Engagement auf der internationalen Ebene.“
Soweit die Darstellung, in der heutigen FAZ vom Dienstag, 25. März 2014.

Kommentar

1. Schon die Erhebung der Zahlen dürfte Probleme in der Spannung von Hell- und Dunkelfeld bereiten. Zwar gibt es eine gestiegene Bereitschaft von Opfern sich zu outen, weil sie inzwischen wissen, daß ihr Schicksal kein Einzelschicksal ist. Doch dieses Wissen schützt gerade nicht in diesem Tatbestand vor Retraumatisierungen. Die Angst davor wird eine schwer abschätzbare Zahl von Opfern davon abhalten, sich ihrer traumatischen Vergangenheit und diese dann auch noch zur Verfügung zu stellen.
2. Das Ziel der Untersuchung, die „Täter-Opfer-Institutionen-Dynamik“ zu analysieren ist tatsächlich wichtig und so erhellend wie weiterführend. Doch werden sich Opfer dafür auf einen für 3 ½ Jahre veranschlagten Weg begeben, der ihnen selbst nichts nutzen wird?
3. Und überhaupt: Wer wird sich bereit finden zur Teilnahme am Beirat? Die professionell Beteiligten werden dafür bezahlt, und die Opfer? Hier droht nicht nur die gleiche Asymmetrie, wie an den Runden Tischen, sondern man darf auch eine psychische Disponiertheit der Opfervertreter vermuten, die sie von den verdeckt bleibenden Betroffenen unterscheidet und dafür sorgen könnte, daß sie von den Opfern als ihre Vertreter eben nicht anerkannt werden. Von einer psychisch-seelsorgerlichen Begleitung dieser Opfer ist bisher nichts zu lesen. Sie könnten aber als Vorzeigeopfer und Alibi wenn nicht mißbraucht, so doch verschrien werden. Vertrauenssteigernd wäre ein qualitativer Vergleich der psychischen Situation und Entwicklung der Betroffenengruppe im Beirat (so sie sich denn als „Gruppe“ versteht), mit einer parallel zu betreuenden Anzahl von Opfern, die nicht im Beirat sind. Auch von einer rechtlichen Beratung und Vertretung der Betroffeneninteressen ist nicht die Rede. Alles schon gehabt. Wo? Am Runden Tisch.
4. Die Drittmittelfinanzierung und die Standards: Wenn ich es nicht falsch sehe, haben Drittmittelgeber eine wichtige Stellung bei der Publikation der Ergebnisse, bis hin zum Vetorecht. So ist die Studie für die Münchner Erzdiözese bis heute nicht veröffentlicht worden. Wer zahlt, bestimmt die Musik. Wollen die Betroffenen da mittanzen? Sie sollten sich hüten, denn ihre Leidensgenossen werden sie dafür prügeln, jedenfalls wenn „nur“ wissenschaftliche Ergebnisse herauskommen, aber keine auch nur halbwegs anständige Entschädigung, eine Entschädigung mit Rechtsanspruch, kein gnädig und auf Antrag gewährtes Almosen, wie bisher für die ehemaligen Heimkinder üblich.
5. Ackermann erwähnt als bisherige Leistungen für die Opfer „die materielle Anerkennung erlittenen Leids und Therapiebegleitungen“. Materielle Anerkennung, das klingt nicht nach Entschädigung. Zwar kann es die nie vollwertig geben, aber doch eine annäherungsweise und faire Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen der Beschädigung einer Lebensbiographie. Materielle Anerkennung heißt allenfalls, die beim besten Willen nicht bezifferbaren Folgen von Traumatisierung anzuerkennen, wie z.B. die Unfähigkeit, erfüllte partnerschaftliche Beziehungen einzugehen.

Fazit: Hier findet zwar kein Kongreß der Weißwäscher statt. Das ginge bei der vorhandenen Daten-Lage gar nicht. Aber hier soll ein Beitrag geleistet werden zur Einhegung eines Konflikts zwischen Opfern und Tätern zugunsten der Institution Kirche. Da dieser Versuch der Konfliktberuhigung die Opfer nicht beruhigen wird, seien sie davor gewarnt, sich den Mechanismen einer zwar sinnvollen wissenschaftlichen Untersuchung zu unterwerfen, die aber nicht den Interessen der Opfer dienen wird. Profitieren werden allenfalls die Wissenschaft, dann die Kirche und last but not least künftige Generationen, denen die Opferrolle erspart werden könnte. Dies allenfalls rechtfertigt das Vorhaben auch ethisch – bei allen ethischen Bedenken.

PS: Merkwürdig stimmt, daß die ehemaligen Heimkinder inzwischen völlig in den Hintergrund gedrängt wurden. Von den Belastungen, denen sich die katholische Kirche aktuell gegenüber sieht, wird inzwischen nur noch der Mißbrauchsskandal erwähnt. Ich halte den Heimkinderskandal für mindestens gleichwertig, unter theologischen Aspekten für wesentlich schlimmer.

 

PS: Weitere Links zum Thema

http://www.dw.de/pfeiffer-die-kirche-hat-dazugelernt/a-17516485
http://www.dw.de/kirche-neue-forschung-zum-missbrauch/a-17517726
http://www.dw.de/hagenberg-miliu-missbrauchte-sch%C3%A4men-sich/a-17516189

Kindesmißbrauch? Gibt’s doch gar nicht.

Posted in Kinderrechte, Politik by dierkschaefer on 26. November 2013

Wozu dann ein Mißbrauchsbeauftragter?

Merkwürdige Wende der Christdemokraten.[1]


50 Huren im Vatikan

Posted in Geschichte, Kirche by dierkschaefer on 10. Januar 2013

Leibniz hat 1697 in Hannover darüber geschrieben. Den Beleg fand er in der Wolfenbütteler Bibliothek, deren Chef er war. Der Titel: „Historia arcana sive de vita Alexandri VI. Papae“. Der Text schlug ein. Warum?

Der Sohn Alexanders VI, Cesare Borgia, hatte in seinem Vatikanspalast eine – heute würden wir sagen – Bunga-Bunga-Party veranstaltet. »An dieser Orgie nahmen fünfzig Huren teil. Sie tanzten nach dem Essen zuerst bekleidet, dann nackt; dann wurden Kandelaber auf den Boden gestellt und Kastanien auf den Boden geworfen, welche die Kurtisanen auflesen sollten; die, welche sich dann mit den anwesenden Herren geschlechtlich vereinigten, erhielten Seidenstoffe und kostbare Strümpfe.« Dies alles geschah laut Tagebuch des päpstlichen Zeremonienmeisters im Beisein des Papstes und seiner Tochter Lucrezia.

Dummerweise hatte Leibniz zuvor in der Vatikanischen Bibliothek recherchiert, dort aber diesen Text nicht gefunden. Doch der Vatikan fühlte sich hintergangen und argwöhnte, Leibniz habe das ihm in Rom entgegengebrachte Vertrauen mißbraucht, und setzte das Buch auf den Index der verbotenen Bücher. »In den italienischen gelehrten Kreisen verbreitete sich dazu die Meinung, dass der schlaue bösgesinnte Lutheraner das Werk nur deshalb veröffentlicht habe, um das Papsttum anzugreifen«.

Andere Zeiten, andere Sitten? Kaum! Nicht nur der Verweis auf Bunga-Bunga zeigt das an. Es gibt auch Versicherungen, die ihre Mitarbeiter mit solchen Parties belohnen. Doch das ist nicht das eigentlich Empörende.

Ein aktueller Vorfall erinnert fatal an die vatikanische Reaktion von damals. Da soll doch der Kriminologe Pfeiffer, dem man Akteneinsicht gewährt hatte, das Vertrauen der Kirche mißbraucht haben. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Sexualarbeiterinnen, geht es um sexuellen Kindesmißbrauch in kirchlichen Einrichtungen. Diesem Feind der Kirche gehört Einhalt geboten! Sein Vertrag wurde gekündigt.

Die Zitate sind entnommen aus: Roberto Zapperi, Leibniz als Historiker eiens Skandals, FAZ 9. Januar 2013, S. N 3

„Governments too often in these cases refuse to address the problem“

Posted in heimkinder, News by dierkschaefer on 23. Juni 2009

Governments too often in these cases refuse to address the problem, they manufacture statutes of limitations, that prevent victims from having their day in court, they refuse to make mandatory reporting an issue, they do not create a national registry for those in the helping professions caring for vulnerable groups, author poor public policy, and starve good agencies of resources and money.

Für alle, die die Mails von Herrn Mitchell nicht bekommen oder entnervt wegklicken, sei dieser von ihm gefundene Link empfohlen:

http://www.reach.ca/shared_future/eng/longueepee.htm

Wer Schwierigkeiten mit dem Englischen hat, installiere sich dieses hilfreiche Programm:

http://dict.lingo4u.de/