Dierk Schaefers Blog

Morgen in der Süddeutschen: „Missbrauch im Kinderheim“

Posted in Geschichte, Gesellschaft, heimkinder, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Kriminalität, Moral, Täter by dierkschaefer on 28. Oktober 2020

„In einem ehemaligen Kinderheim in Feldafing am Starnberger See soll es in den Sechzigerjahren zu schwerer sexualisierter Gewalt und Misshandlungen an Kindern gekommen sein“, schreibt die Süddeutsche Zeitung in der morgigen Ausgabe und bezieht sich auf eine Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, der damals Träger des Heims war. Eine private Recherchegruppe habe den Vor­stand des Verbands Ende September kontaktiert und Berichte ehemaliger Bewohner des Heims vorgelegt. Der Verband halte diese Berichte für „glaubhaft und sehr ernstzunehmend“. [1]

Nach SZ-Informationen nahm die Einrichtung von 1952 bis 1972 Kinder auf, darunter vie­le aus München.

An ähnliche Meldungen ist man ja fast schon gewöhnt, nur dass sie bisher eher aus kirchlichen Einrichtungen kamen.

Geht es nun weiter wie bei Kirchens? Es scheint so: „Die Re­cherchegruppe wandte sich an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, um finanzielle Hilfe für die ehemaligen Bewohner des Heims in Feldafing zu erbitten, die teils in prekären Verhältnissen leben sollen.“

Wie reagiert der Verband? – Nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, gründ ich einen Arbeitskreis. Und die Kirchen wissen, wie er aussehen muss. Richtig! „einen mit Expertinnen und Experten besetzten Beirat …, der wiederum ein unabhängiges externes Aufarbeitungs­team beauftragen soll, um ‚die Strukturen und Verantwortlichkeiten umfassend‘ aufzu­klären.“ „Er solle auch Empfehlungen abgeben, wie Betroffene unterstützt werden können.“

Erst wurden also Kinder geschändet, nun wird Zeit geschunden und die Kassen werden geschont. Schließlich sind die Opfer der damaligen Täter schon alt und – auch Trauma-bedingt – in gesundheitlich schlechtem Zustand. Man setzt anscheinend auch hier unverhohlen – wie bei Kirchens – auf die biologische Lösung. Heißt es doch „in der Mitteilung, es habe bereits vor zehn Jahren Kontakt zwischen ei­nem damaligen Vorstand des Paritätischen Wohlfahrts­verbands und einem früheren Be­wohner des Feldafinger Heims gegeben, der ‚leider nicht weiter­ver­folgt‘ worden sei.“ Da hat die Parität offenbar 10 Jahre lang die Augen zugekniffen – und nun eine Chance verpasst. Vorgewarnt durch die private Recherchegruppe hätte sie ja – zunächst mit großzügigen pauschalen Abschlagzahlungen die Notlagen der Betroffenen abfedern können, wenn sie schon die Berichte als „glaubhaft und sehr ernstzunehmend“ einstuft. Von einem Freezing der Ansprüche und einer Zahlung über den Tod hinaus an die Erben, ist – wie bei den Kirchen – kein Gedanke. Ach, was heißt Ansprüche? Keine Rede davon.

Schade, ehrlich sieht anders aus.

Man darf nun gespannt sein, in welchen Ausmaß die Süddeutsche uns die Berichte der Betroffenen präsentieren wird. Ich kenne sie. Der reine Horror.


Fußnote

[1] Photo: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2515968357/in/photolist-4QjZJM-f37aCF-f3mpNu-5tqxQh-f37cQ4-f3mg4Y-f3mn3N-oUEPLd-akySDS-52ocyM-hv7vXq-7nw7iv-dminM3-xzSMsm-52ofpK-26ssXaP-nrdcTv-8x1SCu-nprA2X-52ogye-4U7JqP-qouc5J-6pT9pV-8xhPph-23HYZGa-4R92Qk-4UeVnB-dmiu26-8HVpJX-4NKThV-q3NBQo-6R1F88-8wXQM2-5uQ3Aq-zg95kb-5uKJZH-4R8Rma-7JLMG5-XpkGBG-5uKxMZ-4P2d5Z-52fVND-WeVGQK-5oXMVK-5uKyR4-yARiDn-WeWoAr-52oi78-ekenWY-7JGQcH

Deutschland misshandelt seine Kinder

Posted in Kinderrechte, Kriminalität, Menschenrechte by dierkschaefer on 7. Mai 2014

Deutschland misshandelt seine Kinder[1]

Den Film zum Sachverhalt gab es gestern Abend im ZDF[2].

„Eltern, die einen Säugling auf eine heiße Herdplatte setzen, Zigaretten auf der Haut ihres Kindes ausdrücken oder es in ein verdrecktes Kellerloch sperren. Zwei Rechtsmediziner dokumentieren Fälle von Kindesmissbrauch, die sprachlos machen – und zeigen, wie groß das Problem in Deutschland ist.“[1]

„Ärztinnen und Ärzte sind Schlüsselpersonen um Anzeichen für Misshandlungen oder Vernachlässigungen bei Kindern und Jugendlichen zu erkennen und zu diagnostizieren“, schreibt die Bundesärztekammer. „Damit haben sie die Chance, den Opfern frühzeitig Schutz, geeignete Interventionen und notwendige Therapien zukommen zu lassen. … Bei Vorliegen eines rechtfertigen Notstandes gemäß § 34 StGB, der umgehendes Handeln erfordert, ist der Arzt/die Ärztin auch weiterhin befugt, sich unmittelbar an die zuständigen Behörden zu wenden, ohne damit die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB zu verletzen[3]“

Das ist noch ziemlich neu[4]. Doch das Ärzteblatt schreibt: „Der Auffassung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt; 2000 MedR 196) muss jedoch widersprochen werden, das nicht ein Offenbarungsrecht des Arztes, sondern sogar eine Offenbarungspflicht in diesen Fallkonstellationen abgeleitet hatte. Die Folge wäre dann aber eine völlig uferlose Verlagerung des allgemeinen Lebensrisikos zulasten des Arztes mit einschneidenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.[5] Und auf mißhandelte Kinder geht das Ärzteblatt in diesem Zusammenhang gar nicht erst ein.

So wird es wohl noch dauern, bis wir eine gut definierte Anzeigepflicht der Ärzte bei dringendem Verdacht auf Mißhandlung bekommen. Da ist für die Toten besser gesorgt. Bei Verdacht auf einen unnatürlichen Tod muß der Arzt dies auf dem Totenschein[6] vermerken und die Rechtsmedizin[7] verständigen. Anzeigepflicht also erst, wenn das Kind totgeprügelt ist.

 

[1] So der Buchtitel von Michael Tsokos und Saskia Guddat.

[2] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/live/1822600/Das-ZDF-im-Livestream#/beitrag/livevideo/1822600/Das-ZDF-im-Livestream

[3] http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.117.6920

[4] „Ärzte dürfen beim Verdacht von Kindesmisshandlung ihre Schweigepflicht brechen. Das berichten die „Neue Juristische Wochenschrift“ (Heft 9/2014) sowie das „Deutsche Ärzteblatt“ unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Nach Meinung der Richter gilt dies auch dann, wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. Denn es sei nicht Sache der Ärzte, zu ermitteln, ob der Verdacht zutrifft oder nicht.“ (Az.: 20 U 19/12).http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/bei-verdacht-auf-kindesmisshandlung-arzt-darf-schweigepflicht-brechen-a-966845.html

[5] https://www.aerzteblatt.de/archiv/artikel?id=45243

[6] http://de.wikipedia.org/wiki/Totenschein

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmedizin