Dierk Schaefers Blog

Passend zum Missbrauchsgipfel liest man von Verjährung

Posted in Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, kirchen, Kriminalität, Kriminologie, Kultur, Moral, News, Recht, Religion, Täter, Theologie by dierkschaefer on 26. Februar 2019

Ätschi bätschi, alles verjährt! Es war der Humanistische Pressedienst (hpd), der die Story genüsslich servierte. Ausgerechnet der!

»Im Fernsehen hat Kardinal Schönborn gegenüber der ehemaligen Nonne Doris Wagner behauptet, die Kirche verzichte im Falle von Gerichtsverfahren auf Verjährung. Dies ist unwahr, denn die Praxis der letzten Jahre zeigt: die Kirche hat in jedem einzelnen Fall Verjährung eingewendet, wenn ein Opfer sich an das Gericht wandte.«[1]

Die Rede ist von Österreich, dürfte aber auch allgemein gelten. Spezifisch österreichisch ist nur, dass die Klasnic-Kommission mitsamt ihrer Namensgeberin abgewatsch werden. Man lese den Artikel.

»„Im Zivilverfahren wird die Verjährung nur dann schlagend, wenn der Beklagte diese aktiv einwendet. Der Beklagte könnte natürlich darauf verzichten und den Einwand gar nicht erst erheben, was moralisch jedenfalls angebracht wäre, zumal die Straftaten zuvor erfolgreich vertuscht wurden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler, der die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt juristisch berät.«

Recht hat er. Eine Kirche, deren Spitzenvertreter sich mit der Verjährungseinrede salvieren, hat nicht nur jedes Vertrauen verspielt, sondern jeden Anspruch auf Achtung verloren.

Was können nun die Kardinäle und Bischöfe tun, wenn sie reumütig aus Rom zurückgekehrt sind? Tätige Reue beweisen! Die Adressen haben sie ja noch. Sie können allen, die ihre Betroffenheit und Zeugenqualität durch einen Klageversuch belegt hatten, außergerichtlich und unisono– pi-mal-Daumen – 50.000,00 Euro zahlen[2]. Dann wird nicht alles wieder gut, aber es wird besser.50_bearbeitet-1.jpg

Dieser Kreis der zu Begünstigenden ist überschaubar. Der Ansturm, der danach kommen dürfte, ist problematischer. Hier wird man Zugangsregelungen brauchen. Doch die sollten von glaubhaft unabhängigen Persönlichkeiten definiert werden, unter Einbeziehung der Erfahrungen von Betroffenen, auch ihrer Mitwirkung. Die Klasnic-Kommission war anscheinend keine solche. Zudem man braucht Menschen in den Anlaufstellen, Menschen, keine Funktionäre, die zuhören können und wollen. Im Hinterkopf müssen sie den ungewöhnlichen Grundsatz haben: Nicht in dubio pro reo, sondern im Zweifel für den Menschen, der sich ihnen in ihren Augen glaubhaft als Opfer anvertraut hat.[3]

Es sind nicht nur die österreichischen Teilnehmer des Missbrauchsgipfels, die tätige Reue zeigen müssen. Das Problem ist leider ein weltweites – in den Kirchen. Zwar auch in anderen Bereichen, doch das sollte man nicht als Schutzschild vor sich hertragen.

Fußnoten

[1] Alle Zitate aus: https://hpd.de/artikel/kirche-verhindert-gericht-entschaedigungen-wegen-missbrauch-16528

[2] Die Summe liegt über den von der Klasnic-Kommission erreichten Zahlen. »In der Folge bleibt dann den Betroffenen nur noch der Gang zur Klasnic-Kommission, die bekanntermaßen nur lächerlich geringe Beträge von 5.000 bis 15.000 Euro aus der Handkassa (Stiftung) der Kirche zuspricht – es sind Almosen angesichts zerstörter Leben mit schwerwiegenden Folgewirkungen wie chronischer Krankheit, Sucht und Suizidversuchen.«

[3] Natürlich muss man diese Menschen bezahlen, wenn auch nicht fürstlich.

Photo: Dierk Schäfer