BGH-Urteil: Ärzte haften nicht für künstlich verlängertes Leiden am Lebensende

Gegen den furor medicinalis hilft auch keine Patientenerklärung. Der Arzt darf weiter liquidieren und kann nicht belangt werden.
Textquelle für den Titel: https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-04/bgh-urteil-schmerzensgeld-lebensverlaengerung-arzthaftung
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