Kirche und Kündigungsschutz
Ein guter Überblick über den eingeschränkten Kündigungsschutz in Tendenzbetrieben, hier der katholischen Kirche.[1]
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Nur:
Für manche Berufsfelder sind beide Großkirchen ein dominanter Anbieter auf dem Arbeitsmarkt.
Was schwererwiegend ist: Für diese Arbeitsfelder werden den Kirchen Gelder aus öffentlichen Kassen zur Verfügung gestellt. Diese Gelder übertreffen meist den eigenen Finanzaufwand der Kirchen.
Man sollte also in allen Fällen, in denen die öffentliche Finanzierung 50% und mehr beträgt, an die Vergabe der Gelder die Bedingung knüpfen, daß hier auch öffentliches Arbeitsrecht zu gelten habe.
Wer zahlt, bestimmt die Musik.
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