Den Unmündigen eine Stimme geben – Wahlrecht für Kinder!

Das ist doch ein Anfang, wenn auch zaghaft: Menschen mit Behinderung dürfen auch wenn sie unter vollumfänglicher Betreuung stehen, bei der Kommunalwahl mit abstimmen.[1] Ob das für die Europawahl (und die anderen) gelten darf, daran knobelt der Bundestag noch rum.[2]
Wenn diese entwürdigende Situation bereinigt ist, sollten wir uns einer viel größeren Gruppen von Unmündigen zuwenden. Auch Kinder und Jugendliche haben bisher kein Stimmrecht. Ihre Eltern vertreten sie zwar in allen Belangen, doch bei den Wahlen nicht. Wahlrecht ist Bürgerrecht, sind Kinder keine Bürger?
Ein Dialog:
Stimmrecht für Kinder? Da wählen ja doch nur die Eltern.
Na und? Das stärkt immerhin die Position der Familie. Wenn die Kinder älter werden, dann fragen sie auch, ob Papa oder Mama in ihrem wohlverstandenen Interesse abstimmen oder sie gehen allein in die Wahlkabine. Das wäre doch ein Fortschritt für die politische Bildung. Die Politiker werden sich darauf einstellen müssen und endlich mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche nehmen.
Und wenn die Eltern sich uneinig sind?
Na und? Dann nimmt einmal sie das Kind mit in die Wahlkabine, das nächste Mal er.
Stimmrecht für Kinder? Die verstehen doch nichts von Politik?
Es war ein Kind, das rief: „Er hat ja nichts an“ und öffnete dem Volk die Augen bis alle riefen: „Er hat ja nichts an“. Nur ein Märchen über des Kaisers neue Kleider? Nein, wir erleben gerade die Freitagsdemonstrationen von Kindern und Jugendlichen, die für das Klima und ihre Zukunft auf die Straße gehen und den Politikern die Kostümierung wegreißen: Sie haben ja nichts an. – Wirklich nicht!
[1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gesetzentwurf-betreute-menschen-wahlrecht,wahlrecht-menschen-mit-behinderung-100.html
[2] https://kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/39802?rss=true
Wie man Verbrechen gekonnt versteckt. – Durch Ablenkung.
Der große Osterhasenpreis fürs Verstecken geht an Hephata.
„Die Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozialistischen Regimes prägten auch die Nachkriegszeit.“ Das war schon das ganze Ablenkmanöver. Hephata macht dann gleich einen großen Sprung von 1945 in die 70er und 80er Jahre: „Der große Nachholbedarf individueller Förderung und Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen, konnte in den 70er und 80er Jahren realisiert werden.“[1] Und was war dazwischen?
Viele Leser werden mit „Hephata“ nichts anfangen können. „Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V. ist eine Einrichtung der Diakonie in Schwalmstadt–Treysa. Dort werden Menschen in den Bereichen Behindertenhilfe (für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen), Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialpsychiatrie, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe, Neurologische Klinik und der Akademie für soziale Berufe betreut, gefördert und ausgebildet.“[2]
Auch Wikipedia macht bei der Geschichte der Anstalt den großen Sprung mit: „Auch aus Hephata wurden während des Dritten Reichs Menschen mit kognitiven und körperlichen Behinderungen im Rahmen der Aktion T4 zuerst in andere Einrichtungen verlegt und später unter anderem in der NS-Tötungsanstalt Hadamar getötet. Mit der Errichtung eines Mahnmals vor der Hephata-Kirche erinnert die Einrichtung an die Opfer und bekennt sich zu ihrer Verantwortung.“ Wikipedia fährt fort: „1945 wurde bei der Kirchenkonferenz von Treysa, die in Hephata tagte, die Evangelische Kirche in Deutschland und das Evangelische Hilfswerk, die Vorläuferorganisation des Diakonischen Werks, gegründet. … Bis heute sind Diakone und der Kirche verbundene Mitarbeiter in der Diakonischen Gemeinschaft Hephata organisiert. Von der Gemeinschaft gehen Impulse zur Wahrnehmung des diakonischen Auftrages und zum spirituellen Leben in Hephata und an den Einsatzstellen der Mitglieder aus.“
Wie sahen nun die prägenden „Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozialistischen Regimes“ in der Nachkriegszeit aus? Darüber schweigt die firmeneigene Selbstdarstellung auf Facebook.
„Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen“[3] So auch hier. Die Wiesbadener Filmemacherin Sonja Toepfer hat im Auftrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau das Leiden der Kinder in Kinderheimen aufarbeitet. Hephata heißt „Öffne dich!“[4], so steht es im Markusevangelium (7,31-37). Über das dort berichtete Wunder kann man sich nur wundern. Doch wie das Öffnen in Hephata, der Anstalt der Diakonie in Treysa praktiziert wurde, kann sich nur wundern, wer sich in der Heimkindergeschichte nicht auskennt.
In Hephata – und wohl nicht nur dort – ging das so: durch die Punktion mit einer langen Nadel zwischen zwei Wirbelkörpern wird Liquor abgelassen und Luft in den Rückenmarkskanal eingelassen. Pneumenzephalographie heißt das Verfahren[5]. Durch Umlagerung des Patienten steigt diese Luft dann im Rückenmarkskanal auf bis in das Ventrikelsystem des Gehirns. Die Gehirnflüssigkeit wird entfernt, um die Kammern und Hohlräume des Gehirns röntgen zu können. Es handelt sich laut einem wissenschaftlichen Fachbuch um „eine der schmerzhaftesten Prozeduren, die man sich denken kann“. Dabei entstehe bei dem Patienten „das Gefühl, als sei sein Kopf ein riesiger Luftballon, der jeden Augenblick zu platzen droht“[6], heißt es weiter. So machte man das in Hephata und zwar ohne individuelle medizinischen Indikation. Es war ein Forschungsprojekt an wehrlos entrechteten Kindern.
Es gab schon früher Hinweise auf solche Untersuchungen an Heimkindern. Mich hat die neue Veröffentlichung nicht gewundert. Ohnehin hat der kirchliche Umgang mit dem Thema „Eugenik“ eine leidvolle Tradition, und schon bisher tauchte dabei der Name Treysa mehrfach auf.
Zunächst auf der „Ev. Fachkonferenz für Eugenik“ 1931 (!) in Treysa: »Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er behauptet in Treysa, die Sterilisierung Behinderter entspreche dem Willen Jesu. Bodelschwingh wörtlich: „Ich würde den Mut haben, in Gehorsam gegen Gott, die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen.“« Wem der Name Bodelschwingh nichts sagt: Er gehört zu Bethel. Auch Bethel taucht ständig negativ in der Heimkindergeschichte auf.
Doch zu Hephata. Ein Korrespondent schrieb mir: »In Hephata (Schwalmstadt/Treysa) hielt die Diakonie nach dem Zweiten Weltkrieg [in den 1950er/1960er Jahren] 2000 Insassen – Kinder und Jugendliche – , die angeblich „schwachsinnig“ waren. Für jeden „Schwachsinnigen“ in Hephata erhielt die Diakonie vom Staat „[pro Woche] eine Mark mehr“ als für „normale“ Schutzbefohlene. Indem man seine Schutzbefohlenen als „schwachsinnig“ begutachtete und deklarierte, konnte man seine Gewinne steigern, bei 2000 Insassen im Jahr um 104.000 DM! Über zehn Jahre hinweg macht das bei 2000 „schwachsinnigen Insassen“ eine zusätzliche beträchtliche Summe von 1.040.000 DM aus (eine Million und vierzig Tausend Mark!) ! So wurde es dann auch gehandhabt von der Diakonie in Hephata über einen Zeitraum von 20, 30 oder gar 40 Jahren hinweg!! Und nicht nur in Hephata!!!«[7]
Wenn’s nur das gewesen wäre. Doch da die Kinder „schwachsinnig“ waren, konnte man auch noch schmerzhafte Experimente mit ihnen machen.
Alles verjährt obwohl es Verstöße gegen die Menschenrechte waren? Die eigentlich nicht verjähren? In Deutschland schon. Für die Kirchen auch.[8]
„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebensgestaltung mit anderen zu teilen, ist erhalten geblieben und prägt bis heute die Arbeit.“[9] An die dunklen Punkte erinnert man sich nicht gern, das ist verständlich – aber vergessen und beschweigen? Oder gar fortführen?
Noch 1973 offenbarte der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) über »verantwortliche Elternschaft« für Kinder mit Behinderung lupenreine Nazi-Eugenik. Dort ist die Rede von der »Anhäufung schädlicher Gene in der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft«. Weiter heißt es, das Bewußtsein der Öffentlichkeit sei zu »schärfen für die impliziten sittlichen Fragen und für die Notwendigkeit, sich ernsthaft mit Dingen auseinanderzusetzen, die wir bisher der Natur überlassen haben, wobei wir auch schlechte Entwicklungen in Kauf nahmen«[10].
Mich hatte interessiert, inwiefern unsere Landeskirchen die »Expertise« des ÖRK mitverantwortet haben und welchen Stellenwert sie heute noch hat. Gab es einen Widerruf? Ob eine Landeskirche wohl antwortet? – hatte ich gefragt.[11] Keine einzige hat geantwortet. Auch „mein“ Landesbischof, extra und normal freundlich angefragt, reagierte nicht.[12]
„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebensgestaltung mit anderen zu teilen … “ Wir dürfen uns nicht wundern, wenn dies als Drohung verstanden wird.
Noch ein weiterer Link:
Fußnoten
[1] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php
[2] In den letzten Jahrzehnten wurde ein Netz differenzierter Dienstleistungen in Hessen, Thüringen und Nord-Bayern aufgebaut. Sitz des Vereins ist Marburg.[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Hephata_(Schwalmstadt)
[3] http://juttas-schreibblog.blogspot.de/2009/07/uber-die-redewendung-es-ist-nichts-so.html
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Effata
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Pneumoenzephalografie
[6] Zitate aus: http://www.fr.de/rhein-main/heime-in-hessen-hirnexperimente-mit-heimkindern-a-1446116,0#artpager-1446116-0
[7] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/27/hephata-aus-tradition/
[8] , https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
[9] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php
[10] Diese Zitate sind der Veröffentlichung von Heike Knops entnommen: http://www.thkg.de/Dokumente/KnopsSterbehilfe.pdf http://www.graswurzel.net/367/euthanasie.shtml#u10
[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/12/ork-absolut-besturzend/ Ich konnte nicht überprüfen, ob sie auch auf lebende Menschen mit Behinderung gemünzt sind oder ausschließlich eine Stellungsnahme zur „pränatalen Euthanasie“ darstellen. Auch dann bliebe der Vorwurf der Nazi-Eugenik bestehen. Übrigens: Bei der pränatalen Euthanasie sind wir heute mit verfeinerten Detektionsmethoden wieder angelangt.
[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/07/07/die-anhaufung-schadlicher-gene-in-der-bevolkerung/
Ein Nachruf wäre angemessen gewesen, doch die Größe zur Demut hatten sie nicht.
Schade. Auch wenn Helmut Jacob zu Lebzeiten ein unermüdlicher Kämpfer für die geschundenen Kinder der Volmarsteiner Anstalt und damit unbequem war, so galt es doch seine Lebensleistung zu würdigen, ohne „Betroffenheitsgestammel“, wie er es nannte, aber in ehrlichen Worten der Anerkennung und einer Verneigung vor dem Verstorbenen. Leitungspersonen der Anstalt waren zwar bei der Trauerfeier in der Kirche zugegen, doch das war’s, um mit den Worten von Helmut Jacob zu sprechen
An Würdigung hat es ansonsten nicht gefehlt. Für Helmut Jacob gab es in der fast voll besetzen Anstaltskirche eine kirchliche Trauerfeier. Vor dem Altar waren die Urne und ein großes Photo von ihm aufgestellt. Sein Chor, er war dort Mitglied, sang sehr schön. Pastor Jochen Twer, Taufpate und Weggenosse von Helmut Jacob, hielt eine sehr einfühlsame Predigt. twer-jakob
In meinem Nachruf verlas ich den Text aus meinem Blog und die Reaktionen (Kommentare) anderer ehemaliger Heimkinder. (beides unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/ ).
Helmut Jacob war mit guten Gründen aus der Kirche ausgetreten und hatte dies auch kundgetan: http://helmutjacob.over-blog.de/article-die-kirche-die-sie-reprasentieren-hat-hilflose-geschopfe-gottes-zu-opfern-gemacht-austrittsbe-123811981.html . Ich hielt es für angemessen und erforderlich, seine Gründe zu verlesen und schloss mit einer Bibelstelle, die mir gleich durch den Kopf gegangen war, als ich von seinem Tod hörte:
Ich habe einen guten Kampf gekämpft, ich habe den Lauf vollendet, ich habe Glauben gehalten; hinfort ist mir beigelegt die Krone der Gerechtigkeit. (2.Timotheus 4, 7f). Ja, er hat den Glauben gehalten, anders als seine Kirche. In unserer Erinnerung trägt er die Krone der Gerechtigkeit.
Es war bewegend zu sehen, wie die Trauergemeinde, viele davon im Rollstuhl, im Regenwetter auf dem Friedhof von ihm Abschied nahmen.
Danach kamen wir im katholischen Gemeindehaus zusammen und ich lernte Helmut Jacob ganz anders kennen als bisher. Eine Photo-Präsentation machte mir sein Leben lebendig, auch ein sehr launiger Vortrag. Es durfte gelacht werden und es wurde gelacht. Ja, so war er. Ich bin sicher, dass es ihm gefallen hätte. Photos von ihm zum Mitnehmen klebten an der Wand. Später stieß ich im Netz auf den Nachruf seiner Assistentinnen. Einen so reizenden Nachruf bekommt nicht jeder, dafür muss man schon eine besondere und liebenswerte Persönlichkeit gewesen sein: http://jacobsmeinung.over-blog.com/2017/10/abschied-von-helmut.html
Die Traueranzeige schloss mit den Worten:
Wer in Helmuts Sinne tätig sein möchte, kann an die Evangelische Stiftung Volmarstein – Marianne Behrs Haus – spenden. IBAN: DE40 3506 0190 2101 5990 54 – Kennwort: Beerdigung Helmut Jacob -.
Marianne Behrs lebte in Volmarstein auf der untersten Stufe der Hackordnung. Ihr Gedenken ist verbunden mit dem an Helmut Jacob. Ich werde in einigen Tagen hier im Blog auf Marianne Behrs zurückkommen.
Wenn Inklusion bloß Illusion wäre, …
… aber sie ist politischer Betrug. Hansgünter Jung berichtet heute vom Praxisschock[1]. Der war allerdings abzusehen und wurde vielfach vorausgesagt, nicht nur hier im Blog.[2]
Jung schreibt: »Die inklusive Schule war lange Zeit ein Selbstläufer. Ihre Protagonisten brauchten nur das Wort „UN-Behindertenrechtskonvention“ auszusprechen – und unbequeme Fragen zu Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit dieses bildungspolitischen Großprojekts wurden gar nicht erst gestellt. Gesinnungsethische Beflissenheit ersetzte juristische Hermeneutik. Doch jetzt bahnt sich im öffentlichen Diskurs eine Wende an. Sie beruht auf einem Praxisschock, der gleich von zwei Seiten kommt. Die Eltern der behinderten Kinder erleben, wie eine Förderschule nach der anderen aufgelöst wird. Gleichzeitig hat sich der Blick der Öffentlichkeit dafür geschärft, wie schwierig Inklusion in den meisten Fällen ist: schließlich gilt es den Lernbehinderten, geistig Behinderten und Verhaltensauffälligen gerecht zu werden. Die Sensibilisierung hat etwas damit zu tun, dass die Lehrkräfte der Regelschulen neuerdings vor eine weitere Aufgabe gestellt sind. Sie müssen jetzt auch noch zahlreiche Flüchtlings- und Migrantenkinder ohne Deutschkenntnisse unterrichten und erziehen. Jetzt hört man den überforderten Lehrkräften endlich zu, wenn sie fragen: „Was sollen wir eigentlich noch alles leisten?“«
Mich wundert diese Entwicklung nicht, höre ich doch ähnliches aus dem Schulbereich von meinen Bekannten.
Fußnoten
[1] Hansgünter Lang, Inklusion vor der Wende, Lange Zeit waren die kritischen Stimmen zur Integration behinderter Schüler kaum zu hören, nun stellt sich der Praxisschock ein. Zitate aus diesem Artikel. FAZ-Print, Donnerstag, 18. Mai 2017. Wird wohl nicht digital erhältlich sein. Ich habe den Artikel gescannt und schicke ihn gern auf Mailanforderung zur privaten Verwendung.
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/04/03/die-illusion-der-inklusion/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/04/07/kinderrechte-inklusion-macht-kinder-zu-verlierern/
Deutschland – Rabenvaterland
»Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihre Wohnung aufgeben und gegen Ihren Willen in ein Zimmer in einem Wohnheim ziehen. Sie könnten dort nicht mehr frei bestimmen, was sie wann essen möchten oder wann Sie duschen oder wann Sie abends ins Bett gehen möchten. Auch könnten Sie sich nicht aussuchen, wen Sie in Ihre Intimsphäre lassen, auf wen sie angewiesen sein werden und wem Sie vertrauen.
Unvorstellbar? Vielen Menschen mit Behinderung droht genau dieses Schicksal. In Deutschland, im Jahr 2017. Unterschreiben Sie jetzt hier gegen den Heimzwang.
Unterschreiben Sie diese Petition? |
Hintergrund:
In Deutschland gilt seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention. Dort ist in Art. 19 eindeutig geregelt, dass zu gewährleisten ist, dass Menschen mit Behinderung „gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.
In Deutschland sieht die Realität anders aus. Ende 2016 wurde nach mehrjährigen Diskussionen das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Dort findet sich – wie bisher – die Regelung, dass grundsätzlich nur die angemessene, also kostengünstigere Leistung zu gewähren ist. Wenn also die gewünschte Leistung (z.B. Hilfe in der eigenen Wohnung) mehr kostet, als die Hilfe im Heim, kann der behinderte Mensch auf die Heimunterbringung verwiesen werden. Zwar gilt dies nur, wenn die nicht gewünschte Alternative „zumutbar“ ist – doch was zumutbar ist, entscheidet das Amt, das bezahlen soll. Gerade bei klammen Kommunen ist dann vieles zumutbar.
Immer wieder erfahren wir von Menschen, die den Bescheid in Händen halten, der ihnen die lebensnotwendige Hilfe in der eigenen Wohnung streicht. „Suchen Sie sich bis zum … einen Heimplatz“ – so oder ähnlich wird formuliert. Den Ämtern sollte bewusst sein, dass die obersten Gerichte eine Unterbringung im Heim gegen den Willen der Betroffenen nicht zumutbar finden. Doch viele behinderte Menschen haben weder die Kraft noch die finanziellen Mittel, um den Weg durch die Instanzen zu kämpfen. Schnell türmen sich tausende Euro an Schulden für nicht bezahlte Hilfeleistungen auf, so dass die Menschen am Ende aufgeben müssen.
Natürlich steht bei der „Zwangseinweisung“ nicht die Polizei morgens vor der Tür und holt die Betroffenen ab. Der Zwang besteht in der Vorenthaltung lebensnotwendiger Hilfeleistungen beim individuellen Wohnen – wenn kein Assistent mehr bezahlt wird, der zur Toilette hilft, etwas zu essen anreicht oder den behinderten Menschen ins Bett bringt – dann muss die „angebotene Alternative“ – die stationäre Einrichtung – in Anspruch genommen werden.
Ebenso kennen wir Menschen, die aus einer Einrichtung ausziehen möchten, dies aber nicht dürfen. Teilweise kamen sie als vorübergehende Lösung, z.B. nach einem Unfall, dorthin und stehen nun vor dem Nichts – die Wohnung wurde aufgelöst, persönliche Sachen entsorgt und die Hilfe außerhalb der Einrichtung wird vom Amt abgelehnt.
Gefangen – lebenslang. Ohne eine Straftat begangen zu haben.
Diese Praxis ist menschenunwürdig.
Forderung:
Wir fordern deshalb von allen Parteien in ihren Wahlprogrammen und dem anstehenden Koalitionsvertrag, den § 104 SGB IX n.F. in der Fassung ab 2020 dahingehend abzuändern, dass das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Wohnort und Wohnform uneingeschränkt verbrieft wird, so wie es schon der Bundesrat in seinen Empfehlungen zum Bundesteilhabegesetz gefordert hatte.
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“
Muss[1]? Sie tuts.
Die Vergehen und Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern sind in diesem Blog übergenug beschrieben worden. Sie sind auch wissenschaftlich belegt. Schlimm genug.
Im Sinne des Schillerzitats waren sie der Auftakt zu weiterem Bösen,
- Verleugnung,
- Drohung,
- Vertuschung,
- Relativierung,
und mündeten darin, die Opfer von damals über den Runden Tisch zu ziehen zur Schonung der Kassen von Staat (Bundesländer), Kirchen und ausbeuterischen Firmen.
Zu diesem zweiten Akt des Bösen gehörte auch die Ausgrenzung der ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtung und Psychiatrien.
Das betrügerische Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung wird nun getoppt mit einer Lösung für die Menschen mit Behinderung[2], die
- lange auf sich warten ließ,
- deren Organisierung noch nicht geklärt ist, auch ist
- noch nicht klar, in welcher Höhe es zu Zahlungen kommen wird; die
- voller Kautelen steckt, um Zahlungen zu verhindern/einzuschränken und die ohnehin schon im Planungsstadium
- eine deutliche Benachteiligung der Betroffenen darstellt, gemessen an den ohnehin betrugswürdigen Zahlungen an ehemalige Heimkinder aus den Erziehungsanstalten.
Muss ich noch den langen Zeitraum nennen seit dem Runden Tisch der „Moderatorin“[3] Antje Vollmer? Jedenfalls dürften eine Reihe von Betroffenen in diesem Zeitraum gestorben sein, kostensparend. Auf die Kosten achten die üblichen Verdächtigen und sie haben Erfolg.
Mich als Pfarrer (i.R.) und Theologen schmerzt, dass wieder einmal die Kirchen mit dabei sind. Dabei ist noch nicht einmal in allen Erziehungseinrichtungen anerkannt, dass sie für die ihnen anvertrauten Kinder nicht nur in Einzelfällen eine „Erziehungshölle“ darstellten.[4]
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.“
Muss? Diese hats getan.
Winkt den aktuellen Tätern die Hoffnung auf den Tod der Opfer? Da täuschen sie sich. Denn wenn über eine böse Sache endlich Gras gewachsen ist, kommt bestimmt ein alter Esel, der es wieder runterfrisst. Das Internet hilft ihm dabei. [5]
Und die Betroffenen? Viele sind aus der Kirche ausgetreten[6]. Sie wissen warum und erzählen ihre Geschichte ihren Kindern und Kindeskindern, weil sie sich nicht auf das Jüngste Gericht verlassen wollen.[7]
Fußnoten
[1] Schilller, Wallenstein http://gutenberg.spiegel.de/buch/wallenstein-3306/9
[2] http://jacobsmeinung.over-blog.com/2016/11/behinderte-ehemalige-heimkinder-werden-auch-sie-betrogen.html?utm_source=_ob_share&utm_medium=_ob_twitter&utm_campaign=_ob_sharebar
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[4] Auch hier eine kirchlich Einrichtung. Man lese den aktuellen offenen Brief der Betroffenen: http://jacobsmeinung.over-blog.com/2016/04/offener-brief-der-heim-opfergruppe-gut-an-der-linde.html
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/09/09/wenn-die-ohrenzeugen-der-augenzeugen-verstummt-sind-beginnt-die-geschichtsschreibung/
[6] Aus dem Staat und den Bundesländern können sie halt nicht austreten, doch sie haben zu schätzen gelernt, was sie diesem Staat wert sind.
[7] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf
Möchten Sie vom Frühstück bis zum Mittagessen mit nacktem Hintern auf dem Klo sitzen müssen?
Das kommt anscheinend vor und soll wohl hinnehmbar sein, wenn es sich um Menschen mit Behinderung handelt. Wer sein Kleinkind so lange auf dem Töpfchen sitzen lässt, könnte Schwierigkeiten mit dem Jugendamt bekommen.
Von solchen Fällen schreibt Gerhard Bartz, der Vorsitzende des Bundesverbandes „Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.“[1]
„Behinderte Menschen brauchen menschliche Unterstützung. Diese lässt sich ausschließlich auf Papier in unterschiedliche Hilfearten aufteilen. Statt Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Alltagsbewältigung, zur Haushaltsführung, zur Teilhabe brauchen wir Assistenz. Schlicht und einfach Assistenz. Alles andere macht Heerscharen von Wissenschaftlern und Bürokraten froh, die Betroffenen hingegen nicht. Der Betroffene wird im Einzelfall schon einmal, wie in Rheinland-Pfalz geschehen, zur Budgetrückzahlung verdonnert, weil er mit der Unterstützung der Assistenz, die just zu diesem Zeitpunkt von der Eingliederungshilfe bezahlt wurde, eine Toilette aufsuchen musste.“
Mehr lesen Sie im Link in der Fußnote.
[1] http://forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2016_09_04_Offener_Brief_BTHG.pdf „Offenener Brief an die Damen und Herren, an Abgeordneten der Bundestagsausschüsse, Arbeits- und Sozialausschuss, Gesundheitsausschuss sowie Haushaltsausschuss“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) / Umsetzung der Behindertenrechtskonvention / Artikel 3 Grundgesetz
»Dem BR liegen Unterlagen vor, wonach die Minderjährigen immer wieder, zum Teil mehrmals täglich und mitunter sogar über Nacht eingeschlossen wurden.«
»Das Ministerium gab zu diesem Zeitpunkt in einer Antwort gegenüber dem Bayerischen Landtag explizit an, dass Kinder oder Jugendliche mit Behinderung nicht eingesperrt würden. Diesen Satz nahm die Ministerin nach der Berichterstattung des BR zurück und zog die politische Notbremse.«[1]
Das war wohl auch nötig. Bayerns Sozialministerin »Emilia Müller schlägt nun von sich aus erstmals vor, sich dafür einzusetzen, dass künftig ein richterlicher Beschluss vorliegen muss, um freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei geistig behinderten Kindern anzuwenden. Zum Verständnis: Bei Erwachsenen ist das bereits so. Bei Kindern dagegen reicht die Einverständniserklärung der Eltern. Die oft unter Druck erfolgt: Keine Unterschrift, kein Heimplatz – diese Formel haben wir während der Recherchen immer wieder gehört.«
Aus dem Süden in den Norden: Dort soll es besser geworden sein.[2] Aus der Meldung erfährt man aber manches genauer, was bisher eher im Verborgenen lag.
So gibt es noch keine Schulpflicht für Kinder, die nicht aus Schleswig-Holstein in die Heime gekommen sind. Dazu braucht man anscheinend eine Gesetzesänderung. Warum es diesen merkwürdigen rechtsfreien Raum überhaupt erst gab, weiß ich nicht. Auch »sollte der Kontakt zwischen entsendenden Jugendämtern aus anderen Ländern und den örtlichen Jugendämtern im Norden deutlich verbessert werden.« Diese Zuständigkeitslücke hat Alexander aus dem Landkreis Waiblingen das Leben gekostet – er verhungerte bei seinen Pflegeeltern – beide übrigens Sozialpädagogen. Die „CDU-Sozialexpertin Rathje-Hoffmann“ »regte Kooperationsverträge an, um die örtlichen Jugendämter in der Nähe von Einrichtungen auch für die Betreuung zuständig zu machen. Bisher sind das die entsendenden Jugendämter, die sich aus der Ferne aber oft nur wenig kümmern.«
Und nun Parteipolitik mit Kindern:
»Als unhaltbare Ausrede wertete sie [Rathje-Hoffmann] Alheits [Sozialministerin] Darstellung, eine schärfere Heimaufsicht ließen die bundesgesetzlichen Regelungen nicht zu. „Seit der Einsetzung des PUA widerlegt sie (Alheit) es – mit dem eigenen Handeln. Plötzlich sind Kontrollen und sogar schnellere Schließungen möglich“, sagte Rathje-Hoffmann. Es sei unter Juristen umstritten, ob die bestehende Regelung im Sozialgesetzbuch unangemeldete Kontrollen ohne Anlass in Heimen zulasse oder nicht. Im Zweifel müsse auch mal ein juristisches Risiko eingegangen werden. Besser wäre ein klare Regelung.«
Nun ja, das meine ich auch. Was das juristische Risiko betrifft, so liegt das letztlich bei den Kindern. Denn die Sozialkonzerne haben sich bestens abgesichert: Die Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen sichern vornehmlich das Recht der Einrichtungen[3].
[1] Dieses und das nächsten Zitat aus: http://www.br.de/nachrichten/heim-heimkinder-kommentar-100.html siehe dazu auch http://www.br.de/nachrichten/kinder-heim-geschlossene-einrichtung-100.html
[2] http://www.focus.de/regional/schleswig-holstein/soziales-cdu-situation-der-heimkinder-im-norden-wird-besser_id_5792318.html Hieraus auch die folgenden Zitate.
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/
»Zweierlei Leid: Heimkinder mit Behinderung sollen weniger „Entschädigung“ bekommen.«
Ob man die Sendung[1] „nachsehen“ kann, weiß ich nicht.
Mir waren zwei Dinge wichtig:
- Ich sah die Menschen einmal „life“, die mir seit Jahren bekannt sind und für deren Interessen ich mich eingesetzt habe. Mit Herrn Homes hatte ich noch vor wenigen Tagen einen Mailaustausch und Herr Dickneite ist mir über Helmut Jacob ein Begriff. [Nachtrag von Herrn Jacob: Zu Klaus Dickneite, unserem Gruppensprecher, kann ich einen Link beisteuern, der seine Kindheit näher darstellt: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html ]
- Die Aussage des hessischen Sozialministers kann man auf die Formel bringen: Diese Sorte Heimkinder soll froh sein, überhaupt etwas zu kriegen. Typisch Funktionär. Diese Art Leute ist schuld am Glaubwürdigkeitsverlust der Politik.
Zu Herrn Homes:
„Das war eine verlorene Kindheit“, sagt Markus Homes, wenn er sich an seine Vergangenheit zurückerinnert. Zehn Jahre seiner Kindheit hat er im Rüdesheimer St. Vincenzstift verbracht, einem Heim für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Im Alter von sechs Jahren wurde bei Markus Homes die Diagnose „Debilität“ gestellt, eine Diagnose, die sich später als falsch herausstellte. Markus Homes kam in das katholische Sankt Vincenzstift nach Rüdesheim, in dem sein zehnjähriges Martyrium begann. Prügel, sexueller Missbrauch, Erniedrigungen und Folter waren damals Alltag. Das ist unstrittig und belegt. Lange wurden die Geschehnisse diesem und vielen anderen Heimen von Behörden und Kirchen totgeschwiegen. Erst im Jahr 2006 nahm sich die Landesregierung dieser Thematik an. Sechs Jahre später wurde dann ein Fonds eingerichtet, aus dem Betroffene Zahlungen und Rentenersatzleistungen erhalten sollten. Ausgeschlossen von diesen Zahlungen waren bis jetzt allerdings alle ehemaligen Heimkinder, die in der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Anstalten untergebracht waren – so wie Markus Homes und all die anderen Kinder im St. Vincenzstift. Am Donnerstag haben die Regierungschefs von Bund und Ländern jetzt beschlossen, gemeinsam mit den Kirchen einen Fonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung zu finanzieren. Allerdings sollen die Zahlungen niedriger ausfallen, als die für die nicht behinderten ehemaligen Heimkinder.«[2] [Nachtrag:Hier der Link zum HR-Beitrag: http://www.hr-online.de/…/fernse…/sendungen/mediaplayer.jsp… Quelle: © hr | defacto, 19.06.2016]
Zu Herrn Homes lohnt es sich nachzulesen, wie es ihm ergangen ist und wie die Aufarbeitung der Vorgänge bei den Vincentinerinnen eben nicht nicht stattgefundenen haben.[3] [4]Die Vincentinerinnen haben anscheinend bundesweit nicht nur eine besondere Rolle in der „Schwarzen Pädagogik“ eingenommen, sondern auch in der Abwehr der Vorwürfe mit der Drohung, juristisch gegen die „Verleumder“ vorzugehen.[5]
Wie es bei den Vincentinerinnen zuging, kann man einer Studie von Professorin Dr. Annerose Sieber entnehmen, die allerdings konstruktionsbedingt vorsichtig zu nehmen ist.[6] Die Studie führt im Titel auch die Jugendhilfe Marienhausen auf, sagt dazu allerdings leider nichts. Das wäre interessant gewesen, denn das vom katholischen Salesianer-Orden verwaltete Jugendheim Marienhausen war das Heim, in dem Jürgen Bartsch[7] untergebracht war und von „PaPü“, Pater Pütz missbraucht wurde.[8]
Man sieht: Eine umfassende Geschichte der Kinder- und Jugendheime[9] ist noch nicht geschrieben.
[1] http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23
[2] http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/11/27/prugel-vom-lieben-gott-neu-aufgelegt-2/
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/13/nach-tebartz-und-franz-kaspar/
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/04/06/merkwurdig-die-vinzentinerinnen/
[6] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2014/04/ergebnisbericht_aulhausen_siebert-1.pdf hier besonders Seite 10 – 14, die eine deutliche Sprache sprechen.
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Bartsch
[8] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43231080.html Es wäre allerdings nicht korrekt, die Morde von Bartsch in speziellen Bezug zu PaPü zu setzne, denn sein Elternhaus war mindestens so katastrophal für die kindliche Entwicklung wie das Jugendheim Marienhausen. Mehr dazu. Paul Moor, Das Selbstporträt des Jürgen Bartsch, Frankfurt/Main 1972.
[9] egal ob Erziehungsheime, Heime für Menschen mit Behinderung oder Jugendspsychiatrien
Die Länderminister rechnen damit, dass lediglich jeder Zehnte von 90 000 einen Antrag stellen wird.
WARUM DIESER BEITRAG VOM 20. NOVEMBER 2015 DAUERHAFT HIER DEN ERSTEN PLATZ EINNIMMT, WEISS ICH NICHT. ICH WILL IHN WEGEN DER VIELEN KOMMENTARE ABER AUCH NICHT LÖSCHEN.
Antrag worauf? Auf „Entschädigung“. Die Journalisten haben immer noch nicht den Unterschied zwischen Hilfen und Entschädigung kapiert.
http://www.arcor.de/content/aktuell/regional_news/thueringen/4322969,1,Bundesl%C3%A4nder–Opfer-in-Behindertenheimen-und-Psychiatrie-erhalten-Entsch%C3%A4digung,content.htmlhttp://jacobsmeinung.over-blog.com/2015/11/schweigegeld-fur-behinderte-heimopfer-die-toten-schweigen-auch-ohne.html?utm_source=_ob_share&utm_medium=_ob_twitter&utm_campaign=_ob_sharebar
leave a comment