Vereidigung – eine Schnittstelle zwischen Staat und Kirche
Junge Polizeibeamte werden zu Dienstbeginn feierlich auf das Grundgesetz vereidigt. Bei der Feier zugegen sind zudem Angehörige der Polizeibeamten, politische Vertreter der Kommune und des Landes, auch die Bundeswehr war regelmäßig vertreten und die Lokalpresse. Der Innenminister hielt eine Ansprache, soweit er nicht verhindert war.
Von uns Polizeipfarrern[1] wurde erwartet, im Berufsethischen Unterricht noch vor der Vereidigung das Thema zu behandeln. Inhaltliche Vorgaben gab selbstverständlich nicht[2].
Die aktuelle Diskussion über Polizeieinsätze gegen Demonstranten der „letzten Generation“
ließen mich Rückschau halten. Von Stichworten wie Wackersdorf oder Tiefflieger abgesehen ist meine Vereidigungsansprache noch aktuell:
[1] Wir Pfarrer (evangelisch&katholisch) wechselten uns in dieser Aufgabe ab.
[2] So etwas habe ich in meiner gesamten Berufslaufbahn als Pfarrer nie erlebt, von niemandem.
50 Jahre Knast!
50 Jahre Knast!
[1. „50 Jahre? Wat hatter denn jemacht? Für Mord gibt’s doch nich so viel.“ – „Ach so, unverbesserlich: immer mal wieder. Banküberfall und so“

… und so wurde er, Ikarus[2], zum Fachmann bundesdeutscher Corrections-Bemühungen, jedenfalls in Santa Fu[3]. Er beschreibt dem Leser den Wandel des Strafvollzugs[4], wie er ihn in seinem Knast-Alltag erlebt hat bis in die erschreckenden Details. Schon im Prolog kommt er zu einem Resümee, das dem Strafvollzug ein verheerendes Zeugnis ausstellt: „Ich habe unter langen Haftzeiten, gerichtlichen Fehlentscheidungen und fortwährenden Strafübeln gelitten, jedoch im Grunde nichts gelernt.“
Beim Lesen überkam dem Rezensenten der Gedanke an die „Übeltäter“ Max und Moritz:
„In den Trichter schüttelt er die Bösewichter. Rickeracke! Rickeracke! geht die Mühle mit Geknacke“.
Der hier dargestellte Zuchthaus-Strafvollzug meint das Böse zu brechen, indem er die „Bösewichter“ zerbricht. Die „Rollkommandos“, die entgegen jedem Übermaßverbot einen renitenten Knacki in den Arrest werfen(!) sind Folterknechte. Da können nur gebrochene Existenzen herauskommen. „Was ich gelernt habe oder geglaubt habe, gelernt zu haben, taugte und taugt in der Regel nicht für das Leben außerhalb der Knastmauern.“
Neu sein dürften für die meisten Leser die Erfahrungen in der U-Haft: Sie sei schlimmer als der normale Strafvollzug[5]; mancher Häftling sei bereit, vorschnell ein „Geständnis“ abzulegen und auf Rechtsmittel zu verzichten, nur um von der U-Haft in den Regelvollzug zu kommen. Und das trotz Unschuldsvermutung bis zum Urteil! Schlimmer kann ein Urteil über diesen Teil unseres Justizsystems kaum ausfallen.
Ikarus, Jahrgang 1942, stürzte das erste Mal mit 22 Jahren ab und lernte die verschärften Strafbedingungen im Zuchthaus gründlich kennen. – Ach, wussten Sie was ein Hartlager ist? Man nimmt Ihnen zur Strafe die Matratze weg. – Ikarus veranschaulicht den Fortschritt vom Zuchthaus zum Gefängnis[6] bildhaft mit dem Klopapierangebot: Zunächst gab es Zeitungspapier, dann unbedruckte Druckereiabfälle und schließlich handelsübliches Klopapier.
In Santa Fu war eine Bambule, ein Aufstand,[7] Auslöser für wesentliche Veränderungen: [8] Häftlinge bekamen nicht nur Mitspracherecht, sondern auch „Freiheiten in der Unfreiheit“, bei denen sich der Leser fragen dürfte, warum ein Teil dieser Freiheiten nicht schon vorher und freiwillig eingeräumt worden war, denn sie gefährden den Vollzug nicht, sondern sind Schikanen gegen die Menschenwürde.
Aber als Ikarus 1982 wieder abstürzte (warum, schreibt er nicht), kannte er seine „Mutteranstalt“ nicht wieder. Die Zellentüren hatten jetzt Vorhängeschlösser[9] zum Schutz vor Diebstahl unter den Mitgefangenen. Solidarität gab es nicht mehr. Später, nach einem Mordfall[10], kamen auch Schlösser auf der Innenseite hinzu. Auch die Beamten meldeten sich durch Klopfen an. Ikarus nutzte die Freiheiten und richtete sich in seiner „Wohnwabe“[11] von 9,5 qm ein. Sie „schloss mich aus vom realen Leben, sie bot zugleich Schutz vor dem Feindlichen und vermittelte mir ein oberflächliches, ein andermal ein tieferes Gefühl der Geborgenheit: Höhleneffekt.“ Er war angekommen.
Im Kapitel „Graue Nebel“ spricht Ikarus distanzierend von sich in der dritten Person. „Die Strafvollstreckungskammer hatte gerade seinen Reststrafenantrag abgebügelt. Einige Zeit später gab ihm seine Lebenspartnerin ihr ‚Valet‘. Kurz und bündig teilte sie ihm in einem Brief mit: ‚Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr. Vergiss mich.‘ Ein Karateschlag gegen seine ohnehin wunde Seele. Er knickte ein.“
Trotz der neuen Freiheiten gab es eine zweite Babule.[12] Die Befriedung des Aufstandes geschah unter Einbeziehung von knastälteren Insassen. Ikarus scheint beteiligt gewesen zu sein. Seine Beschreibung der Folgezeit offenbart einen „gereiften“ Menschen, in der Lage, Argumente abzuwiegen. Er berichtet auch über die nach Delikten gestaffelte Hierarchie und über die neue Nationalitätenmischung mit den Folgeproblemen. Wichtiger aber ist seine nächste Bruchlandung: 10 Jahre wegen bewaffneten Bankraubs plus 13 Jahre Widerruf einer Bewährungsreststrafe. Es war die vierte Verurteilung für das gleiche Delikt. Doch Ikarus hatte ja schon zu Beginn geschrieben, im Knast nichts hinzugelernt zu haben. Bankraub konnte er immer noch nicht, – aber es auch nicht lassen. Immerhin hatte er sozusagen ausgesorgt über das 80ste Lebensjahr hinaus. Nach sieben Jahren „Schreibkrieg und Gesprächskämpfen“ … „am Ende der Strecke, im März 2009 stand die Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung.“
War das wieder ein Absturz, Ikarus? Er hat einen Suizidversuch hinter sich, ist nun 67 Jahre alt und längst im Rentenalter. Rente? Ja, dreihundert Euro aus versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Die Arbeit im Knast zählt nicht dazu. Der Staat drückt sich auch heute noch um die Beiträge zur Rentenversicherung. Arbeitgeber, die solches tun, machen sich strafbar. Der Staat nicht und bleibt ungeschoren, ein Skandal. Aber politischer Einsatz für Knackies wird vom Wähler eher abgestraft.
Ikarus bleibt in Hamburg und hat nun die Gelegenheit, den geschlossenen Strafvollzug von Santa Fu mit dem sozialtherapeutischen Vollzug[13] zu vergleichen. Die Freiheiten in Santa Fu waren durch den Druck konservativer punitiver Kreise („Schwarze Konterrevolution“) weitgehend einkassiert worden.[14] Ganz anders die Sozialtherapeutische Anstalt. So wie Ikarus sie beschreibt, kommt der Leser zur Überzeugung: So, genau so sollte Justizvollzug sein: Die Vorbereitung auf die Anforderungen der Freiheit „draußen“ stehen im Mittelpunkt.
Wer so lange im Strafsystem steckte, darf als Fachmann gelten. Er schließt darum mit einigen Thesen, die hier nur plakativ wiedergegeben seien: 1. Strafvollzug „bessert“ nicht, mag er auch noch so intensiv auf Härte angelegt sein. 2. Strafvollzug macht krank … je länger er dauert. 3. Der geschlossene Strafvollzug macht über die Jahre lebensfremd …und sollte die Ausnahme bilden.
Resümee: Ein locker geschriebenes, erlebnisgesättigtes Fachbuch aus langjähriger Erfahrung eines Insassen. Lesenswert für alle, die irgendwie mit Knast zu tun haben, sei es beruflich oder zur Vorbereitung. Merkwürdig: Ikarus umschifft weitgehend das „Thema Nummer eins“[15]. Das ist nicht glaubwürdig.
Was fehlt noch? Ein knapper Lebenslauf von Ikarus. Herkunft, Schule, Lehre, chronologischer Überblick über die Straftaten und Strafbemessung, Daten der jeweiligen Freilassung, Eheschließung(en). Was macht Ikarus heute? Ein paar Fotos der Anstalt wären nett gewesen.
Bildmaterial sei hier nachgereicht, ist allerdings aktuell und nicht aus der Zuchthauszeit.[16]
Rezensent: Dierk Schäfer, Dipl.-Psychologe&Kriminologe, Theologe
[1] Foto/Ausschnitt: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/28783322134/in/album-72157668678484066/
[2] So nennt er sich: Er sei wie Ikarus beim Höhenflug abgestürzt. Doch beim ihm sind es mehrere Abstürze. Ich nenne ihn im Folgenden auch Ikarus, weil ich nicht weiß, ob der Autorenname echt ist.
[3] Der Begriff „Santa Fu“ ist schon vor den 1970er Jahren entstanden und kommt von der alten Bezeichnung „Strafanstalt Fuhlsbüttel“, die im Verwaltungsdeutsch „St. Fu“ abgekürzt wurde. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Fuhlsb%C3%BCttel Viele Fotos und weiterführende links unter https://www.google.com/search?q=Santa+Fu&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiqhtXhwIfwAhWfwQIHHUkMCfUQ_AUoAnoECAEQBA&biw=960&bih=434
[4] Wolfgang Krüger, 50 Jahre Strafvollzug, Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen, 2021, Kriminologie und Kriminalsoziologie, Band 22, 134 Seiten, gebunden, 29,90 €, ISBN 978-3-8309-4371-6. Zitate sind, soweit nicht anders vermerkt, dem hier besprochenen Buch entnommen.
An dieser Stelle will ich dem Verlag bzw. seinem Lektor ein Lob aussprechen. Denn hier weiß man noch, was eine Fußnote ist und wo sie hingehört, nämlich zur Erleichterung des Lesers nach unten, an den „Fuß“ der Seite. Es ist hier aber nicht der Platz für einen Exkurs zu den üblich gewordenen gestaffelten Unverschämtheiten, Fußnoten leserunfreundlich an das Ende eines Textes zu verbannen.
[5] „Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)
[6] In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe im Rahmen der Großen Strafrechtsreform durch das Erste Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) zum 1. April 1970 abgeschafft. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus
[7] – Langsam am Verblöden, 02.01.1972, 13 https://www.spiegel.de/politik/langsam-am-verbloeden-a-ff206415-0002-0001-0000-000043376343
– Ruhe in Santa Fu, 11. August 1972 https://www.zeit.de/1972/32/ruhe-in-santa-fu/komplettansicht
[8] Aus dieser Zeit stammen auch meine Erfahrungen mit gelockerten Knastbedingungen – als Besucher.
[9] Die Verwaltung hatte den Zweitschlüssel und damit weiterhin jederzeit Zutritt.
[10] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647
[11] Durchgängig schreibt er vom Wohnklo.
[12] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647
[13] Sozialtherapeutische Anstalt http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=215
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtherapeutische_Anstalt
https://www.hamburg.de/bjv/justizvollzugsanstalten/2231596/sozialtherapeutische-anstalt/
[14] Genannt wird der Senator Roger Kusch. Zu dieser Person mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Roger_Kusch
[15] „Am Arbeitsplatz, in der Freistunde, überall ist Thema Nummer zwei Erfahrungsaustausch! Thema Nummer eins dürfte wohl jedem bekannt sein. Da wird angegeben, dass die Nähte krachen.“ Aus: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie, Dierk Schäfer, Devianz als Schicksal? Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Mit der Autobiographie von Dieter Schulz, Kapitel 32: Dieter zu Gast im „Hotel zur silbernen Kugel“
[16] Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 1: Drogen
https://www.youtube.com/watch?v=WJn9e4dMoRE
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 2: Essen
https://www.youtube.com/watch?v=zAGYvNUl3Y4
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 3: Gewalt
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 4: Tagesablauf
Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 5: Liebe
und die andere Seite:
Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 1
Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 2
Die Vergewaltigung eines Kindes durch den Rechtsstaat
Erinnern Sie sich noch an den Vorfall? „Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?“[1]
Diese Frage hatte ich zwei Tage zuvor per Mail an den Lt. Polizeidirektor Mario Schwan gerichtet.
Heute erhielt ich die Antwort per Mail, die ich, wie angekündigt, hier im Blog veröffentliche:
Meine Einschätzung: Die Frage in meinem Mail war absichtlich allgemein gestellt. „Es lag keinerlei Gefahr im Verzug vor. Ist – ganz allgemein gefragt, und im Blick auf eventuell kommende Einsätze – die Polizei im Zuge der Amtshilfe verpflichtet, erkennbaren Widerstand (noch dazu eines Kindes) mit körperlicher Gewalt zu brechen? Kann (ich frage nicht: sollte) der Einsatzbeamte sich in solchen Fällen das Remonstrationsrecht berufen?“
In der Antwort verweist der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan
- auf ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren. (Gegen wen, würde ich gern wissen.) Dessen Details jedoch werden durch eine Antwort auf meine generelle Frage nicht beeinflusst.
- nimmt er Bezug auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministerien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“. Deswegen also keine Stellungnahme zum Fall Helbra. Doch nach dem konkreten Fall Helbra hatte ich nicht gefragt, sondern eine allgemein-berufsethische Frage gestellt, ob sich ein Beamter im Zuge der Amtshilfe bei einem Einsatz auf das Remonstrationsrecht berufen könne, wenn er nur mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden kann, auch wenn keine „Gefahr im Verzug“ besteht und ein Kind erkennbar Widerstand leistet.
Das Remonstrationsrecht wird zur Pflicht, wenn der Beamte an der Rechtmäßigkeit der geforderten Diensthandlung zweifelt. Dann sind mehrere Phasen vorgesehen, sofern die Anweisung weiterhin aufrecht erhalten bleibt.
- Die Remonstration gegenüber dem direkten Vorgesetzten/Anweisungsberechtigten,
- die Remonstration beim übernächsten Dienstvorgesetzten. Hat der Beamte damit keinen Erfolg, so hat er der Anweisung zu folgen, ist aber persönlich nicht haftbar zu machen. Es sei denn, die Befolgung der Anweisung wäre eine Verletzung der Menschenwürde.
Der Lt. Polizeidirektor Mario Schwan hätte es sich mit seiner Antwort leicht machen können, wenn er geschrieben hätte, selbstverständlich stehe jedem Beamten das Recht auf Remonstration zu, wenn er die Rechtmäßigkeit einer Anweisung bezweifle. Doch es war ihm wohl zu heikel, überhaupt auf das Thema Remonstration einzugehen. Also der bequeme Hinweis auf ein laufendes Verfahren.
Doch nun zum Fall Helbra: Nach den Medienberichten haben die Beamten gezögert, angesichts des Widerstandes des Mädchens mit der Aktion fortzufahren. Erst der Gerichtsvollzieher habe auf Vollzug bestanden. Sollte dies zutreffen, so kann das Zögern der Polizeibeamten als hilfloser Versuch einer Remonstration verstanden werden, hilflos, weil sie in der Hektik der Situation den Gerichtsvollzieher nicht nur als legalen Auftraggeber, sondern als Dienstvorgesetzten gesehen hätten. Doch nur ihm gegenüber wäre die Remonstration richtig adressiert gewesen. So bekam der Dienstvorgesetzte[2] nicht die Gelegenheit, den ungeheuren Imageschaden zu erkennen, der durch ein gewaltsames Vorgehen gegen ein Kind, das sich mit all seinen Kräften wehrt, unfehlbar eintreten muss.[3] Der Dienstvorgesetzte hätte erkannt – erkennen müssen – dass ein solches Vorgehen in der öffentlichen Meinung als herzlos angesehen werden würde, und dieses auf die Polizei zurückfällt, nicht auf die grauen Eminenzen im Hintergrund, 1. den Gerichtsvollzieher, 2. – nicht vor Ort – den Familienrichter.
Mir ist der Hinweis auf eine „politische Bearbeitung unter Beteiligung verschiedener Ministerien im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt“ wichtig, denn eine politische Bewertung von Gewaltmaßnahmen gegen Kinder könnte ein Hoffnungsschimmer sein. Für die Polizeibeamten und den Gerichtsvollzieher war offenbar nicht erkennbar, dass auch ein Kind Recht auf Beachtung seiner Menschenwürde hat, die nicht verletzt werden darf. Die Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, stößt bei den Gegnern immer auf das Argument, diese seien durch die allgemeine Menschenwürde-Garantie mit abgedeckt. Das Beispiel von Helbra zeigt das Problematische dieser Meinung. Kinderrechte gehören explizit als Menschenwürde-Anspruch ins Grundgesetz.
Damit dürfte auch der Horizont mancher Familienrechtler erheblich geweitet werden.
[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/12/die-vergewaltigung-eines-kindes-und-der-rechtsstaat/
[2] Ich nehme an, er war nicht anwesend.
[3] Der dokumentierende Vater war erkennbar und hat sich verbal eingemischt. Hier hätten alle Warnlampen aufblinken müssen.
Öffentliche Kindesentführung
Wie ein Stück Vieh wurde eine Achtjährige in Helbra von der Polizei aus ihrer Schule abgeholt und gegen ihren verbalen und körperlichen Widerstand in ein Polizeiauto verfrachtet um sie der Mutter zuzuführen. Die war dabei nicht anwesend, dafür aber der Vater, der den Vorgang per Videoaufnahme dokumentierte[1], was ihm nun zum Vorwurf gemacht wird.
Ohne Aktenkenntnis lässt sich über den familiären Hintergrund dieses Kampfes um den Besitz des Kindes nichts sagen. Offenbar lag ein Gerichtsbeschluss vor, dass das Kind zu seiner Mutter sollte. Entsprechend war ein Gerichtsvollzieher vor Ort, der – nach Medienangaben auf Vollzug drängte. [2].
So kam es zum einem völlig unangemessenen Polizeieinsatz, der nicht nur das Kind bis zur Traumatisierung belastet haben dürfte, sondern auch – wieder nach Medienberichten – bei den Augenzeugen und den Bewohnern in Helbra Fassungslosigkeit hinterließ.
Ich habe mich wegen dieses Einsatzes an den Lt. Polizeidirektor Herrn Mario Schwan gewandt und ihn gefragt, ob in solchen Fällen das Recht auf Remonstration[3] besteht.
Hier mein Mail: helbra
Zwar sind solche Fälle selten, doch ich kenne mindestens einen weiteren. Wie auch immer der rechtliche Hintergrund, und erst der familiäre beschaffen sein mag: Hier lag nach meiner Einschätzung ein Verstoß gegen Menschen- und Kinderrechte vor. Es wird Zeit, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Die Begründung, man habe nur seine Pflicht getan, weckt fürchterliche Erinnerungen an Deutschlands Vergangenheit.
Fußnoten
[1] Aus der Fülle ähnlich lautender Medienberichte sei nur https://www.mz-web.de/landkreis-mansfeld-suedharz/familien-drama-in-helbra-maedchen-schreit-und-wehrt-sich–minister-kritisiert-einsatz-29838660 genannt. Hier ist auch das Video zu sehen.
[2] Illustration aus: https://www.deutscher-verein.de/de/presse-2014-damit-der-urlaub-die-schoenste-zeit-des-jahres-bleibt-kindesentfuehrungen-durch-beratung-und-information-bestmoeglich-verhindern-1227,68,1000.html
[3] https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html
»Zweierlei Leid: Heimkinder mit Behinderung sollen weniger „Entschädigung“ bekommen.«
Ob man die Sendung[1] „nachsehen“ kann, weiß ich nicht.
Mir waren zwei Dinge wichtig:
- Ich sah die Menschen einmal „life“, die mir seit Jahren bekannt sind und für deren Interessen ich mich eingesetzt habe. Mit Herrn Homes hatte ich noch vor wenigen Tagen einen Mailaustausch und Herr Dickneite ist mir über Helmut Jacob ein Begriff. [Nachtrag von Herrn Jacob: Zu Klaus Dickneite, unserem Gruppensprecher, kann ich einen Link beisteuern, der seine Kindheit näher darstellt: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html ]
- Die Aussage des hessischen Sozialministers kann man auf die Formel bringen: Diese Sorte Heimkinder soll froh sein, überhaupt etwas zu kriegen. Typisch Funktionär. Diese Art Leute ist schuld am Glaubwürdigkeitsverlust der Politik.
Zu Herrn Homes:
„Das war eine verlorene Kindheit“, sagt Markus Homes, wenn er sich an seine Vergangenheit zurückerinnert. Zehn Jahre seiner Kindheit hat er im Rüdesheimer St. Vincenzstift verbracht, einem Heim für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Im Alter von sechs Jahren wurde bei Markus Homes die Diagnose „Debilität“ gestellt, eine Diagnose, die sich später als falsch herausstellte. Markus Homes kam in das katholische Sankt Vincenzstift nach Rüdesheim, in dem sein zehnjähriges Martyrium begann. Prügel, sexueller Missbrauch, Erniedrigungen und Folter waren damals Alltag. Das ist unstrittig und belegt. Lange wurden die Geschehnisse diesem und vielen anderen Heimen von Behörden und Kirchen totgeschwiegen. Erst im Jahr 2006 nahm sich die Landesregierung dieser Thematik an. Sechs Jahre später wurde dann ein Fonds eingerichtet, aus dem Betroffene Zahlungen und Rentenersatzleistungen erhalten sollten. Ausgeschlossen von diesen Zahlungen waren bis jetzt allerdings alle ehemaligen Heimkinder, die in der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Anstalten untergebracht waren – so wie Markus Homes und all die anderen Kinder im St. Vincenzstift. Am Donnerstag haben die Regierungschefs von Bund und Ländern jetzt beschlossen, gemeinsam mit den Kirchen einen Fonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung zu finanzieren. Allerdings sollen die Zahlungen niedriger ausfallen, als die für die nicht behinderten ehemaligen Heimkinder.«[2] [Nachtrag:Hier der Link zum HR-Beitrag: http://www.hr-online.de/…/fernse…/sendungen/mediaplayer.jsp… Quelle: © hr | defacto, 19.06.2016]
Zu Herrn Homes lohnt es sich nachzulesen, wie es ihm ergangen ist und wie die Aufarbeitung der Vorgänge bei den Vincentinerinnen eben nicht nicht stattgefundenen haben.[3] [4]Die Vincentinerinnen haben anscheinend bundesweit nicht nur eine besondere Rolle in der „Schwarzen Pädagogik“ eingenommen, sondern auch in der Abwehr der Vorwürfe mit der Drohung, juristisch gegen die „Verleumder“ vorzugehen.[5]
Wie es bei den Vincentinerinnen zuging, kann man einer Studie von Professorin Dr. Annerose Sieber entnehmen, die allerdings konstruktionsbedingt vorsichtig zu nehmen ist.[6] Die Studie führt im Titel auch die Jugendhilfe Marienhausen auf, sagt dazu allerdings leider nichts. Das wäre interessant gewesen, denn das vom katholischen Salesianer-Orden verwaltete Jugendheim Marienhausen war das Heim, in dem Jürgen Bartsch[7] untergebracht war und von „PaPü“, Pater Pütz missbraucht wurde.[8]
Man sieht: Eine umfassende Geschichte der Kinder- und Jugendheime[9] ist noch nicht geschrieben.
[1] http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23
[2] http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/11/27/prugel-vom-lieben-gott-neu-aufgelegt-2/
[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/13/nach-tebartz-und-franz-kaspar/
[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/04/06/merkwurdig-die-vinzentinerinnen/
[6] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2014/04/ergebnisbericht_aulhausen_siebert-1.pdf hier besonders Seite 10 – 14, die eine deutliche Sprache sprechen.
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Bartsch
[8] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43231080.html Es wäre allerdings nicht korrekt, die Morde von Bartsch in speziellen Bezug zu PaPü zu setzne, denn sein Elternhaus war mindestens so katastrophal für die kindliche Entwicklung wie das Jugendheim Marienhausen. Mehr dazu. Paul Moor, Das Selbstporträt des Jürgen Bartsch, Frankfurt/Main 1972.
[9] egal ob Erziehungsheime, Heime für Menschen mit Behinderung oder Jugendspsychiatrien
Medikamententests und nicht einwilligungsfähige Personen? Ein ideales Menschenmaterial!
»Es handle sich, so versicherten die Gesetzesmacher, nur um eine kleine Anpassung ans EU-Recht. Das Kabinett hat sie bereits durchgewunken, im Juni soll sie vom Bundestag beschlossen werden, im August in Kraft treten. Und auch der Name für das Vorhaben des Gesundheitsministers klingt wenig elektrisierend: viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften.«[1]
Die gegenwärtige Rechtslage ist wirklich hinderlich: »Erlaubt sind solche Studien bisher nur, wenn für die Patienten davon ein persönlicher Nutzen erwartbar ist. Auf Drängen des Forschungsministeriums soll diese Regelung nun jedoch auch auf „gruppennützige“ Studien ausgeweitet werden, von denen die Probanden selber gar nicht profitieren.«
Eine solche Verzweckung des Menschen hatten wir in Deutschland schon einmal. Erinnert sei nur an die Menschenversuche des Dr. Mengele.[2]
Wer vertritt in im Parlament die Belange von Menschen mit Behinderung? Der Behindertenbeauftragte! Aber »der frühere Behindertenbeauftragte der Regierung [CDU-Politiker Hubert Hüppe] will nachgewiesen haben, dass es „eine unabweisbare Notwendigkeit für Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ohne direkten Nutzen für diese Patienten“ gibt.« [Achtung, Korrektur: Das Zitat war wohl richtig, wurde von mir aber missverstanden und aus dem Sinnzusammenhang gerissen. Eindeutig mein Fehler. Heute, 20. Juni 2016, rief mich Herr Hüppe an und stellte klar, dass er gegen die geplante Gesetzesänderung ist. Also: Erst wenn dieser Nachweis wirklich erbracht werde, sei über die Ausgestaltung entsprechender Patientenverfügungen zu reden. Es tut mir leid, Herrn Hüppe auf der Seite derer gesehen zu haben, die einwilligungsunfähige Personen, also Demente und teils auch Menschen mit Behinderung als Versuchskaninchen für Medikamenten-Tests zu missbrauchen.]
Das soll dann wohl auch richtig flutschen: Hermann Gröhe[3], Bundesminister für Gesundheit, »argumentiert pragmatisch. Hochwertige klinische Prüfungen seien nun mal „Voraussetzung für einen schnellen und sicheren Zugang zu neuen Arzneimitteln“. Das ist dann wohl alternativlos. »Dabei müssten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bürger mit einem reibungslosen Genehmigungsverfahren „Hand in Hand gehen“.« Unabhängige Ethikkommissionen »seien „maßgeblich zu berücksichtigen“.« Was immer das heißen mag.
»Dem Bundesrat ist die Umformulierung ebenfalls nicht geheuer. Sofern die jeweils zuständige Ethikkommission eine klinische Prüfung abgelehnt habe, dürfe „kein zustimmender Bewertungsbericht ergehen“, lautet der Klarstellungsvorschlag der Länderkammer. Die Bundesregierung lehnt das ab, begründet es mit verfassungsrechtlichen Bedenken.« Welche das wohl sein mögen?
Die Überschrift zum Zeitungsartikel gefiel mir. Sie lautete: »Kirchen laufen Sturm gegen Pläne für Medikamententests«. So gefällt mir meine Kirche[4]. Beim Googeln stößt man auf andere Publikationen, die sich auf den Artikel beziehen.[5]
Damit komme ich zum zweiten Teil dieses Beitrags.
Für den Protest gegen nazi-ähnliche Menschenrechtsverletzungen sollte es eine breite Basis geben bei allen Organisationen und Publikationen, die für Menschenrechte eintreten. Warum machen das nur – und hoffentlich erfolgreich – die Kirchen? Es gibt noch andere Weltanschauungsgemeinschaften, die sich dem humanitären Protest anschließen könnten und sollten. Zusammen könnte man mehr erreichen.[6]
Besonders vermisse ich in diesem Zusammenhang die Glaubensgemeinschaft der Atheisten. Sie berufen sich auf Menschenrechte und Menschenwürde. Das ist gut so. Doch ihre Aktivitäten erschöpfen sich meist in allgemeiner Religions- und spezieller Kirchenfeindlichkeit.[7]
Als ich zu unserem Thema beim Humanistischen Pressedienst recherchierte, stieß ich nur auf eine Rezension zu Tierversuchen.[8] Soll das wirklich alles sein?
Wir brauchen eine Ökumene für Menschenrechte – und die gegenseitige Toleranz in Weltanschauungsfragen. Da sind die Kirchen zum Glück – oder Gottseidank – schon weiter.[9]
[1] Zitate soweit nicht anders vermerkt aus: http://www.tagesspiegel.de/politik/demenzkranke-und-geistig-behinderte-betroffen-kirchen-laufen-sturm-gegen-plaene-fuer-medikamententests/13602502.html
[2] Übrigens: „Eine Entschädigung an die Opfer für den körperlichen und seelischen Schaden wurde nicht geleistet.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuche_in_nationalsozialistischen_Konzentrationslagern
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Gr%C3%B6he
[4] Die Leser meines Blogs wissen, dass mir an der Kirche vieles nicht gefällt.
[5] https://www.google.de/search?hl=de&gl=de&tbm=nws&authuser=0&q=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&oq=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&gs_l=news-cc.1.0.43j43i53.3045.5397.0.7760.3.2.0.1.0.0.73.142.2.2.0…0.0…1ac.1.YXYnGghj-SM&gws_rd=ssl#q=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&hl=de&gl=de&authuser=0&tbm=nws&start=0
[6] Im allgemeinen Zusammenhang und für die kommunale Ebene plädierte ich kürzlich für ein öffentliches und öffentlich beworbenes interreligiöses Gespräch unter Einbeziehung der kommunalen Partner unter dem Motto: Was leisten die religiösen Gemeinschaften (und ihre Theologie) zum Wohl der Stadt? http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=4037
[7] So gab es kürzlich beim hpd einen Artikel, in dem „bewiesen“ wurde, dass die Theologie keine Wissenschaft sei. Als These wäre das ja diskutabel gewesen. Doch ich stieß dort auf eine atheistisch-fundamentalistische Glaubensgemeinschaft. http://hpd.de/artikel/warum-theologie-keine-wissenschaft-13057
[8] http://hpd.de/artikel/12532
[9] Bei uns gibt es zwar auch eng-schriftgläubige Fundamentalisten. Doch für Arzneimittelversuche an Dementen und Menschen mit anderen Behinderungen sind sie bestimmt nicht.
Sterbehilfe und der hoffnungslose Fall: Krebs im Endstadium, Schmerzmittel wirken nicht
Ein solcher Fall braucht Ausnahmeregelungen. Dafür hat selbst fast jeder, der gegen ärztlich unterstützte Sterbehilfe ist, Verständnis. An einen solchen „Idealfall“ wird auch Professor Dr. Wolfgang Huber in seinem Essay gedacht haben, als er schrieb: »Zwar kann die Selbstbestimmung im äußersten Grenzfall auch jene Tat der Verzweiflung einschließen, in der ein Mensch sich das Leben nimmt. In größter Not mag auch der Beistand eines Arztes für einen Sterbenskranken dahin führen, dass er in freier Gewissensentscheidung, zu der das Bewusstsein der Schuldübernahme stets dazugehört, dem Wunsch des Kranken nach Hilfe bei der Selbsttötung stattgibt.«[1] Und allgemeiner schreibt er: »Ein genereller Anspruch auf ärztliche Suizidhilfe setzt wichtige Grundsätze des ärztlichen Ethos außer Kraft. Das gilt aber auch für das Verbot einer gewissenhaften Abwägung, die sich aus der Teilnahme an der Lebensgeschichte eines Patienten und aus dem intensiven Gespräch mit ihm ergibt.«
Damit zeigt er schon in der Einleitung die diffizile Problemlage auf. Er schreibt vom ärztlichen Ethos und eröffnet für die ärztliche Suizidhilfe diese Ausnahme.
Das Thema gleicht der Aufgabe einer Quadratur des Kreises. Doch hier haben wir schon zu Beginn des Essays die erste Verkennung der Realität. Der Arzt also soll oder müsste an der Lebensgeschichte des Patienten teilgenommen haben und dieses ausführliche Gespräch mit ihm führen. Dabei wird schon für den Normalbetrieb ärztlicher Praxen geklagt, dass für Gespräche weniger Zeit bleibe als für das Schreiben von Verordnungen. Welche Gebührenziffer hätte ein Gespräch, an das Huber denkt? Diese eher nostalgische Realitätsverkennung zieht sich durch den ganzen Essay. Arztpraxen und Kliniken sind wie Bäckereien ein Geschäftsmodell. Das gilt für Intensivstationen wie auch für Sterbehospize, selbstverständlich auch für die diakonischen Einrichtungen unserer Kirchen, und auch die Kirchen selbst müssen sich wirtschaftlich verhalten – und sie tun das auch. Thomas Fischer, Bundesrichter in Karlsruhe, mag mit seiner Polemik Bestechung: Nieder mit der Ärzte-Korruption![2] ja über das Ziel hinausgeschossen sein. Doch wenn ich mir manche Spezialkliniken anschaue, dann sind das wahre Gelddruckmaschinen; die hohe medizinische Professionalität gehört zum Geschäftsmodell. Das intensive Gespräch mit Patienten über den Eingriff hinaus findet dort nicht statt. Ich würde auch gar nicht erst erwägen, meine Patientenverfügung mit meinem Arzt zu besprechen, der mich regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen einlädt und dann das volle Programm fährt, – nicht nur zu meinen Gunsten.
Huber verzichtet glücklicherweise weitgehend auf eine theologische Argumentation. Er schreibt zwar auch vom Schöpfer, setzt aber mehr auf den Allgemeinplatz der Unverfügbarkeit des Lebens. Auch dies ist ein Postulat. Von der „Tierproduktion“ will ich absehen. Aber: Menschliches Leben wird bei uns heutzutage meist durch das Absetzen von Contrazeptiva ermöglicht oder eben nicht. Unverfügbarkeit? Kommt es zu einer nicht geplanten Schwangerschaft, wird Leben möglich durch den Verzicht der Frau auf Abtreibung. Unverfügbarkeit? Der medizinische Fortschritt hat uns in den wohlhabenden Ländern erlaubt, unseres Lebens Spanne manche Elle hinzuzusetzen. Anderswo nicht. Unverfügbarkeit?
Jahrhundertelang war es auch bei uns Machthabern möglich, ihren „Bauern“ auf dem Schachbrett der Kriegsschauplätze Selbstaufopferung abzuverlangen. Dies in der Regel mit kirchlicher Unterstützung und nachträglicher Heldenverehrung. Unverfügbarkeit?
Ein letzter Punkt: Es geht ja nicht nur um den Schutz des Lebens angesichts schwerer und tödlicher Krankheit in einer menschenwürdigen Weise. Es geht auch um die selbstbestimmte, für sich selbst bestimmte Definition der Menschenwürde schon lange vor Eintreten eines solchen Zustands. Ist Huber das Interview mit Hans Küng nicht bekannt?[3] Kann es für einen Einzelnen nicht zur Menschenwürde zählen, dem Abbau seiner Persönlichkeit, seines Selbstwertgefühls zuvorzukommen? Der Säugling auf dem Wickeltisch hat noch kein Schamgefühl. Aber der alten Frau, die wir mit dem RTW ins Krankenhaus fuhren, war es hochnotpeinlich, dass sie stank wie eine Jauchegrube. Es mag ja sein, dass es nicht falsch ist, wenigstens zum Lebenende Demut zu lernen. Aber vorschreiben kann man das nicht, noch dazu wenn man wie der Autor in einer gesellschaftlich privilegierten Situation ist, die es einem Arzt geradezu nahelegt, die Teilnahme an der Lebensgeschichte dieses Patienten und das intensive Gespräch mit ihm als eigenes Privileg zu werten.
Ernstzunehmen ist hingegen die Befürchtung sozialen Drucks, die aus der vermeintlichen Selbstbestimmung eine Fremdbestimmung macht. Dies deutet sich bereits bei der Frage an, ob es die Gesellschaft toleriert, dass wider alle Diagnose- und Eingriffsmöglichkeiten Kinder mit Behinderung das Licht der Welt erblicken und unser Sozialsystem belasten. Es kommen kaum noch Trisomie-Kinder auf die Welt. Auf die Überlebensmöglichkeiten von Flüchtlingen (Unverfügbarkeit?) will ich gar nicht erst eingehen.
[1] Prof. Dr. Wolfgang Huber, Selbstbestimmt sterben – aber wie selbstbestimmt?, FAZ-Print-Ausgabe, Montag, 21. September 2015; alle nicht anders ausgewiesenen Zitate aus diesem Essay.
[2] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/aerzte-bestechung-korruption-pharmaindustrie/komplettansicht
[3] http://www.youtube.com/watch?v=lP_gUCEVl_s auch als transskript: http://daserste.ndr.de/annewill/archiv/transskript101.pdf
Ehemalige Heimkinder im Wiener Parlament!
Ehemalige Heimkinder im Wiener Parlament!
Zwar war es nur das Gebäude des österreichischen Parlaments, in das ehemalige Heimkinder am 5. März 2010 eingeladen hatten.
Doch das hatte einen mehrfach symbolischen Charakter.
Zum einen galt die Veranstaltung jenem Jenö Alpár Molnár, der dem österreichischen Staat zu verdanken hat, daß seine Herkunft verschleiert blieb und er nach einer fürchterlichen Zeit in österreichischen Heimen ohne Papiere und damit auch ohne Staatsangehörigkeit auf der Straße stand. Zum anderen wurde durch das Schicksal von Herrn Molnár erstmals in Österreich, und dies sogar im Parlamentsgebäude öffentlich gemacht, wie es in den dortigen Heimen zuging. Nicht anders als in Deutschland: Kinder wurden gedemütigt, mißhandelt und manche auch mißbraucht. Es fehlte an Bildungsangeboten und als Lehrberufe kamen nur solche infrage, die für die Jugendämter, also für den Staat, nichts kosteten, das war vielfach die Bäckerlehre.
Zu Herrn Molnár verweise ich auf meine Rezension seines Buches hier im Blog:
https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/02/18/geschichte-einer-geraubten-kindheit-rezension/
Das Podium im Budget-Saal des Parlaments war fachkundig besetzt und zur Überraschung der meisten entpuppte sich Prof. Dr. Bauer, Kommunikationswissenschaftler an der Wiener Universität als Heimkamerad von Herrn Molnár. Er war der lebendige Beweis dafür, daß Heimkinder sogar in Spitzenpositionen gelangen können, doch die Umwege zum Erfolg waren, wie Herr Bauer nicht ohne innere Bewegung vorbrachte, nicht „zielführend“, wie man heute sagt, denn sie führten durch Obdachlosigkeit und den Kampf ums nackte Überleben. Im Publikum saßen noch mehr Menschen, die Zeuge waren für die damals üblichen Menschenrechtsverletzungen in den Heimen.
Ich muß die Veranstaltung hier nicht ausführlich beschreiben, denn sie wurde komplett dokumentiert vom ORF, dem österreichischen Fernsehen, und von Peter Henselder, der seine Videoaufnahme ins Netz stellen wird. Sobald ich den Link habe, werde ich ihn hier einfügen.
Die Frage ist: Was wurde erreicht, was sind die nächsten Schritte?
Erreicht wurde, daß die Heimkinderdiskussion nun auch in Österreich angekommen ist. Im Unterschied zu Deutschland waren die meisten Heime in staatlicher Hand.
Dieser Staat muß nun seine Verantwortung erkennen und Entschädigung leisten – eine Klage ist auf dem Weg. Die österreichische Gesellschaft muß sich fragen (lassen), wie man angesichts der schuldhaften Verstrickung des Staates und dem eigenen damaligen Wegsehen nun Strukturen schafft, die einerseits den Familien helfen, ihrer erzieherischen Verantwortung gerecht zu werden, aber im Falle eines anhaltenden familiären Versagens Kindern und Jugendlichen so zu Hilfe kommt, daß sie in die Lage versetzt werden, erwachsen geworden ihr Leben zu „meistern“. Das wird der Staat nicht allein schultern können, sondern hier ist die Gesellschaft zur Mitwirkung aufgerufen, freundliche soziale Kontrolle zu leisten, Pflegschaften zu übernehmen, Lehrstellen zu bieten, Talente zu fördern und nicht zuletzt, den Aufwand über Steuern zu finanzieren. Das wird um so bereitwilliger geschehen, wenn wir endlich lernen, Ausgaben für Kinder und Jugendliche nicht als Unkosten zu begreifen, sondern als Investitionen, ein Lernfortschritt, den wir in Deutschland auch noch nicht erreicht haben.
Eigentlich wäre es ganz einfach. Am Wiener Parlament ist Artikel 1 der Menschenrechte eingemeißelt.
Problem ist nur, daß dieser repräsentative Eingang des Parlaments nicht mehr benutzt wird. Man betritt das Gebäude heutzutage ein Stockwerk tiefer, auf der Erdgeschoßebene. Also müßte das Menschenrecht im wahrsten Sinne des Wortes etwas tiefer gehängt werden, tief genug, daß man es lesen, tief genug aber auch, daß man nicht drunterdurch schlüpfen kann.
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