Das Schweigen der Hirten[1]
Wenn Hirten unter dem Patronat ihrer Oberhirten selber wie Schafe nur dumpf vor sich hin-mampfen,

dann – ja dann ist etwas am Dampfen. Sie wissen schon was.
Vom katholischen Herdenbetrieb lese ich gerade: „Ich kenne weniger als ein Dutzend kath. Pfarrer, die sich an der Seite kirchlich und außerkirchlich Betroffener positionieren. Allerdings weiß ich nicht, ob es nicht doch mehr gibt, die ohne öffentliche Aufmerksamkeit an der Seite Betroffener handeln. Diejenigen, die sich öffentlich für kirchl. Betroffene bei Bischöfen einsetzten, wurden sanktioniert, sofern sie noch im Dienst waren. Pensionierten Pfarrern ging es da besser, die Bischöfe ließen sie halt machen – und ins Leere laufen.“
Ja, die armen Hirten, – wenn sie kujoniert werden, dann ist vielen die Soutane näher als das Gewissen.
Doch was lässt meine evangelischen Kollegen schweigen? Protestanten sollten anders sein und von der Freiheit eines Christenmenschen freien Gebrauch machen.
Was treibt sie, wer schweigt sie?
Die Frage beschäftigt mich, seit ich im Pfarrerblatt über „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“[2] schrieb und es keine Resonanz gab. Wenn allerdings jemand im Pfarrerblatt unorthodox über den Kreuzestod Jesu schreibt, gibt es einen Aufruhr im Leserbriefteil, wie wenn der Fuchs dem Hühnerstall einen Besuch abgestattet hätte.
Kürzlich frage ich einen Kollegen zum Schweigen der Hirten und fasse seine Punkte hier zusammen.
Als Gründe vermute er:
- Das Gefühl mangelnden Wissens. Auch er könne nicht behaupten, spontan die Sachlage einigermaßen korrekt darstellen zu können
- Auch könne die Befürchtung eine Rolle spielen, mit einer Thematisierung vor allem Skandal- oder Sensationslüsternheit zu bedienen.
- Er meint, wie ich es auch schon von anderer Seite hörte, dass das Ganze nach wie vor eher als katholisches Problem wahrgenommen werde. Man wolle einfach nicht wahrhaben, dass es auch die Evangelische Kirche betrifft.
- Auch ökumenische Rücksicht könne eine Rolle spielen. Denn wo man gut zusammenarbeite, möchte man nicht stören.
- Schließlich die Frage, wo und wie man das Thema unterbringen könne. Im Gottesdienst? Und was könne man damit erreichen wollen.
Ich habe dann noch ein mögliches Motiv hinzugefügt:
- Ich halte fast alle meiner Kollegen für so anständig, dass ihnen solch „unanständige“ Vorkommnisse total fremd sind und sie lieber einen Bogen machen – und dabei die Augen abwenden.
Dieser Kollege schickte noch eine weitere Begründung nach. Ich will das hier nicht ausführen. Aber er war Zeuge einer Retraumatisierung geworden und fühlte sich der Situation nur mit Mühe gewachsen. Dazu weiter unten.
Zu einigen der Motive lässt sich was sagen:
In den Gemeindegottesdienst gehört das Thema nur bedingt. Doch als ich das Buch über „Seelsorge nach sexuellem Missbrauch“ las und rezensierte, sah ich nicht nur eine Möglichkeit, sondern die Notwenigkeit, gerade auch im Gottesdienst das Thema Traumatisierungen anzusprechen, weil mutmaßlich in jeder größeren Versammlung von Menschen, also auch im Gottesdienst, Betroffene sind, die unerkannt und unangesprochen leiden.[3]
Nie würde ich ein solches Thema ohne Rücksprache mit dem katholischen Kollegen öffentlich angehen. Doch auf der Basis „Wir haben ein Problem gemeinsam“ könnte man vielleicht einen gemeinsamen Weg finden.
Aber wir müssen das Thema angehen. Die Berichte über die EKD-Synode sind sehr aufschlussreich und belastend.[4] Der zitierte Landesbischof Christoph Meyns zog vor der Synode eine gemischte Bilanz. Einer der vielen Betroffenen, mit denen ich in Kontakt bin, sagte mir, Meyns habe ihm am Telefon gesagt: Wir hätten mehr auf unsere Leute hören sollen. Damit habe er Leute wie mich gemeint.
„Wenn die Kirchen das Ruder nicht herumgedreht bekommen, schaffen sie sich noch selbst ab.“[5] – Das soll aber nicht die Hauptsorge sein. Es geht in erster Linie um die Opfer kirchlicher Akteure.
In der Printausausgabe des aktuellen Pfarrerblattes ist – soweit ich sehe – die erste repräsentative Stellungnahme aus dem Kollektiv der Pfarrer zum Thema Missbrauch abgedruckt. Es geht darin um den Datenschutz für des Missbrauchs beschuldigte Pfarrer. Das könnte man als angemessene Äußerung für einen Interessenverband abtun. Selbstverständlich sind hier auch Rechte zu wahren, die vor ungerechtfertigter Nutzung von Einträgen in Personalakten schützen sollen. — Aber dem Insider, wie auch den Betroffenen muss es übel aufstoßen, dass hier nur Schutzzäune hochgezogen werden, ohne auch nur 1. die Betroffenen zu erwähnen, ihre Aufklärungsrechte, ihren Anspruch auf Entschädigungen, 2. fehlt das erkennbare Bewusstsein, dass das Image der Kirche, das durch solch einseitiges Schutzgebaren weiter geschädigt wird – wenn das überhaupt noch möglich ist. Ich habe dazu dem Pfarrerblatt einen Leserbrief geschickt. Mal sehen, ob er abgedruckt wird.[6]
Die FAZ berichtet heute auf Seite 4 von einem „Digitalen Grundkurs zum Schutz für Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch“[7], herausgegeben vom zuständigen Bundesbeauftragten. „Der Kurs kann kostenfrei unter „ www.was-ist-los-mit-jaron.de “ absolviert werden und ist bundesweit als Fortbildung anerkannt. Es gibt ihn für Grundschulen und weiterführende Schulen. … Durch praxisnahe Fallbeispiele können die Lehrer Wissen über sexuellen Kindesmissbrauch erwerben, Täterstrategien kennenlernen und Handlungsmöglichkeiten erfahren. „Kinderschutz braucht Handlungssicherheit“,“ Für Lehrer konzipiert – auch Pfarrer sollten ihn belegen.[8] @epd @kath . Die Kirchenleitungen sollten ihn zur Pflicht machen. Es wird Zeit, dass sie in die Puschen kommen. Sie können sich dafür das „Betroffenheitsgestammel“ sparen.
Glaubwürdigkeit könnten sie wiedergewinnen, wenn sie – ohne großes PR-Trara auf die Widersprucheinrede wegen Verjährung verzichten und deutlich machen, dass sie keine Vorteile haben wollen durch die – zuweilen erforderliche – Dauer der Entschädigungsverfahren, indem sie sich bereiterklären, die Ansprüche der Betroffenen gegebenenfalls auch deren Erben zu erstatten.[9]
Doch ich fürchte … Na, Sie ahnen es schon.
Fußnoten
Photo https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2994135825/
[1] Den Titel habe ich entnommen aus: DER BODELSCHWINGH CLAN UND SEINE UNRÜHMLICHE GESCHICHTE (1831-2019), https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf, S. 1
[2] Dierk Schäfer, Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande, Deutsches Pfarrerblatt – Heft: 5/2010, https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98
[3] Damit der Boden wieder trägt – Seelsorge nach sexuellem Missbrauch, 25. Januar 2016, https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/25/damit-der-boden-wieder-traegt-seelsorge-nach-sexuellem-missbrauch/ Betroffene gibt es auch im Kreis der Pfarrer. Ich kenne ein dramatisches Beispiel. Die Kollegin war von ihrem Vater missbraucht worden, und schon das Wort Vater im Vaterunser war ein Trigger.
[4] „Der Skandal um sexualisierte Gewalt in der Kirche trieb am Montag die Synode um“, https://www.zeitzeichen.net/node/9381Dazu auch:https://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-4c/_AiS/_2rP9-bd_U1S/c43d83fa-4300-4b1a-864c-a2c93832a1ca_3.mp3
[5] https://www.zeit.de/2021/48/lars-castellucci-spd-bundestag-religion-missbrauch-aufarbeitung/komplettansicht
[6] Wenn nicht, wird er hier erscheinen. Aber vielleicht möchte jemand beim Pfarrerblatt nachfragen?
[7] Da ich korrekt zitiere, habe ich das grammatisch unkorrekte * beibehalten. Ich bitte um Entschuldigung.
[8] Oben war die Rede vom Kollegen, der sich der Situation nur mit Mühe gewachsen fühlte. Hier gibt es Rüstzeug.
[9] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/
Hat sich die Kirche dem Missbrauchsbeauftragten unterworfen?
Auf den ersten Blick schon: Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) stimmt einem Verfahren zu, in dem sie überstimmt werden kann. Nur „weniger als 50 Prozent der Mitglieder [der Kommission] dürfen dem Kreis der Beschäftigten der katholischen Kirche oder eines diözesanen Laiengremiums angehören.“
Schon die Reihenfolge macht aufmerksam: Sowohl in den Logos[1] als auch im Wortlaut des Dokuments steht die DBK an zweiter Stelle.„Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs[2] und der Deutschen Bischofskonferenz, vertreten durch den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes“[3]
Die DBK weitet auch den Bereich möglicher Täterkreise entgegenkommend aus: In Fußnote eins heißt es: „Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung sind insbesondere Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Kirchenbeamt_innen und Arbeitnehmer_innen. Darüber hinaus gilt diese gemeinsame Erklärung auch bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Ehrenamtliche, sofern dieser im Kontext der ehrenamtlichen Tätigkeit begangen wurde.“
Inbegriffen sind also sämtliche Missbrauchstäter im weitgefassten kirchlichen Raum.
Nicht geklärt ist, ob das auch für Täter oder gar auch Vertuscher gilt, wenn die Fall-Akten zentral im Vatikan[4] liegen? [5] Nicht geklärt ist auch, ob man Verdächtigungen nachgehen sollte und kann, die in Zusammenhang mit dem Wirken des emeritierten Papstes in deutschen kirchlichen Räumen genannt werden.
Doch da bin ich schon bei Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt.
Das Sprichwort Wer mit dem Teufel aus einem Napf essen will, muss einen langen Löffel haben gilt für vertragliche Regelungen mit stärkeren Partnern, so auch für die Kirche (beide Großkirchen), die dafür bekannt ist, dass ihre Juristen unnachsichtig sogar unpopuläre Rechtspositionen verteidigen.[6]
Schon „der Begriff sexueller Missbrauch im Sinne dieser gemeinsamen Erklärung“ lässt Fragen offen. Er „umfasst sowohl strafbare als auch nicht strafrechtlich sanktionierbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen…“[7] Sind damit auch nicht mehr strafrechtlich sanktionierbare Handlungen in begriffen, also Taten unter Täter-Verjährungsschutz?
Zunächst zur Zusammensetzung der Kommission.
Aus den Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung hat man offensichtlich gelernt, dass man nicht wieder eine dermaßen asymmetrische Machtverteilung institutionalisieren sollte. Das ging jetzt im Unterschied zu damals problemlos, weil der Staat in diesen Fällen nur selten als mitverantwortlich anzusehen ist.
„Die Kommissionen[8] bestehen aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern. Eine Kommissiongröße von in der Regel sieben Mitgliedern wird empfohlen. Bei einer Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern sind zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen auszuwählen, die übrigen Mitglieder sollen Expert_innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter_innen der (Erz-)Diözesen sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.“[9]
Also zwei irgendwie Betroffene; über die Anzahl der anderen Mitglieder ist nichts gesagt. Nehmen wir einmal an: dazu zwei kirchliche Vertreter und drei unabhängige mit fachlichem Hintergrund. Man kann also von einer Gruppenverteilung von 2:2:3 ausgehen, dann wären es jeweils zwei Interessenvertreter[10]; ob die übrigen drei neben ihrer Fachkunde auch parteiliche Präferenzen haben könnten, wird nicht thematisiert, auch über deren mögliche kirchliche Bindung oder nicht-Bindung wird nichts gesagt.
Die Mitglieder des Betroffenenrates sind auf der Webseite zu finden.[11] Sie stellen sich dort vor. Nicht bei allen ist eindeutig zu erkennen, dass sie über selbsterlebte Missbrauchserfahrungen verfügen.
Nun zu den Fallstricken
Als gemeinsames Ziel wird genannt, sexuellen Missbrauch im Raum der katholischen Kirche unabhängig aufzuarbeiten. Dazu gehören: Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland. Partizipation von Betroffenen.“[12]
Dabei unterstützt …und engagiert sich [Rörig] für die weitere notwendige politische Unterstützung. … Die Unterzeichnenden streben an, dass die in dieser gemeinsamen Erklärung getroffenen Vereinbarungen bundesweit im Raum der katholischen Kirche Anwendung finden. Das ist löblich, sie streben an.
Wie sieht es mit den Kompetenzen aus?
„Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist genuine Aufgabe des jeweiligen Ortsordinarius. Aufgrund dieser Verantwortung verpflichtet sich der Ortsordinarius zur Gewährleistung einer Aufarbeitung[13], die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist.“[14]
Auch die Ordensangehörigen werden genannt[15], doch auf die religiösen Orden haben die Ortskirchen rechtlich/disziplinarisch keinen Einfluss. Dabei richten sich auch besonders massive und belegte Vorwürfe zum Teil an Orden.
„Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen“, anerkennen ist nicht viel, klingt aber honorig. Die Betroffenen sollen „an diesen Prozessen [beteiligt werden] und ihnen [soll] im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen [ermöglicht werden]“.[16] „Die Prozesse zur Aufarbeitung werden von Betroffenen begleitet. Hierzu wird durch die (Erz-)Diözese zur Mitarbeit aufgerufen.“[17] – Ein Aufruf zur Mitarbeit. Mehr nicht.
Wie viele Möglichkeiten tun sich da auf, das Unternehmen in manchen Punkten im Sande verlaufen zu lassen? Nötig wäre die Einrichtung einer bundesweit zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft mit dem Recht zur Beschlagnahme von Akten oder ein umfassend bevollmächtigter Untersuchungsausschuss.
„Jeder Diözesanbischof kann diese gemeinsame Erklärung durch Gegenzeichnung als für seine (Erz-)Diözese verbindlich erklären.“[18] Er kann – oder auch nicht.
Resümee
Der Löffel von Rörig war nicht lang genug. Er hat der DBK zu viele Schlupflöcher gelassen.
Die Presserklärung, mit der die „Gemeinsame Erklärung“ angekündigt wurde, war etwas vollmundiger. Dort sprach man allgemein davon, die Geschichte der Heimkindheiten aufzuarbeiten, nun sind lediglich Missbrauchshandlungen gemeint. Damit sind immerhin auch die Fälle von Missbrauch im Beichtstuhl, in der Sakristei und in Schulen inbegriffen, [19]
Auch das angekündigte Problem, dass Heimkinder für sich andere Lösungen als Alters- oder Pflegeheime fordern ist in der Gemeinsamen Erklärung nicht angesprochen.[20]
Wo bleibt das Thema Entschädigung? – Wohl der Willkür der Kirche überlassen. Die Diözesen wollen ja in dieser Frage eine Gleichbehandlung der Opfer – auf dem Niveau, der am wenigsten zahlungskräftigen Diözese.
Wesentlich ist das Fehlen der Verjährungsfrage. Etliche Missbrauchte wurden abgewimmelt, vertröstet, bedroht als sie ihre Klagen innerhalb der Frist vorbrachten.[21] Bei der Anzahl der Verbrechen und ihres zum Teil horrenden Ausmaßes kann kein Rechtsfriede durch Rechtsverweigerung hergestellt werden. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig von Verjährungsfristen untersuchungsgerichtlich aufzuklären, selbst wenn ein Strafprozess nicht mehr geführt werden kann, sei es wegen der Verjährungsfrist, sei es, dass der/die Täter verstorben sind und längst in der Hölle schmoren, – doch wer glaubt schon noch daran?
Oder will man sich, sofern die Täter noch leben, auf Selbstjustiz verlassen?[22]
PS: Herr Rörig verkauft die Gemeinsame Erklärung als Erfolg. Wer Erfolg hat, zeigt sich für seine Aufgabe qualifiziert. Das gilt auch, wenn man erfolgreich einen Erfolg vorspiegeln kann.
Fußnoten
[1] Da wir von links nach rechts lesen, kommt das DBK-Logo nach dem des Unabhängigen Beauftragten.
[2] Mit dieser Bezeichnung handelt es sich um ein Amt, im Folgenden kurz nach seinem Leiter „Rörig“ genannt. Am 12. Dezember 2018 wurde das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs durch das Bundeskabinett dauerhaft eingerichtet und Johannes-Wilhelm Rörig zum 1. April 2019 für die Dauer von weiteren fünf Jahren erneut zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt – Dort auch das Organigramm.
[3] Das komplette Dokument ist als PDF beigefügt: 2020-074a-Gemeinsame-Erklaerung-UBSKM-Dt.-Bischofskonferenz-1 Ein Betroffener schickte mir die Datei. Ich weiß nicht, ob er seinen Namen hier lesen will.
[4] https://kritisches-netzwerk.de/forum/missbrauchsakten-aus-dem-vatikan-zurueckholen
[5] Dann dürfte man wohl rund 80 Jahre warten müssen, bis die Akten vom Pontifikat Benedikts XVI freigegeben werden. – Das ist nichts gegen die Versuche des Verfassungsschutzes, der eine 120-Jahresfrist angepeilt hatte – zu wessen Schutz? Man reiche mir eine Zeitmaschine.
[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/12/14/eine-kirche-die-solche-juristen-hat-braucht-keine-feinde/
[7] S. Fußnote 1
[8] Es soll pro Diözese eine geben und eine Gesamtkommission
[9] S. 2.3
[10] Die Erklärung macht die Gegenspieler deutlich, wenn sie schreibt, dass der/die Kommissionvorsitzende „weder der Gruppe der Betroffenenvertretungen noch der im arbeitsrechtlichen Sinne Beschäftigten der katholischen Kirche angehören oder zu einem früheren Zeitpunkt angehört haben“ [darf]. S. 2.5
[11] https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat#e105311
[12] Seite 1f
[13] Lediglich aufgrund dieser Verantwortung – eine verbindliche Anordnung für die Ortsordinarien ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht möglich.
[14] Der Ortsordinarius, der Bischof also wohl. (Die Erzbischöfe mögen mir verzeihen, dass sie nur mitgemeint sind.)
Ob da wohl alle konstruktiv mitmachen? Die zum Teil massiv unterschiedlichen Positionen der Bischöfe sind bekannt. „Bereits bestehende Regelungen bezüglich der Aufarbeitung und Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bleiben von dieser gemeinsamen Erklärung unberührt.“ Hoffentlich sind diese Regelungen mit der Gemeinsamen Erklärung konform.
[15] Fußnote 1
[16] S. 1.3
[17] 5.2 .
[18] 7.1
[19] Ich nehme nicht an, dass Herr Rörig sich meine Problemanzeige ( https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/ ) zu Herzen genommen und deswegen auf den großen Wurf der Geschichte der Heimkindheiten verzichtet hat.
[20] https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/02/noch-einmal-ins-heim-von-den-letzten-dingen/
[21] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/06/alexander-homes-ein-pionier/
[22] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/
Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.
Wer den epd-Bericht über den »Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll«[1] liest, kommt aus dem Staunen nicht heraus, wenn er kein Insider ist, also die Interna der EKD und ihrer unabhängigen Landeskirchen nicht kennt, auch nicht die Unterschiede zwischen der „verfassten“ Kirche und ihrer Sozialkonzerne, die mit dem Sammelbegriff Diakonie auch nur unzureichend abgebildet sind.[2]
Als Insider weiß man, warum Opfer des sexuellen Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen sich fragen: »„Warum werde ich lediglich an die jeweilig zuständige Stelle der Landeskirche verwiesen, in der mir der Missbrauch angetan wurde?“« – Das gilt besonders für Entschädigungsfragen, »für die jede Landeskirche … eben selbst … in ihren diskreten Verfahren zuständig [ist].«
»Detlev Zander … hofft, dass er die Gelegenheit hat, den Synodalen ins Gewissen zu reden – und damit echtes Verständnis erfährt«. Das ist sein Anspruch. Ich denke nicht, dass er so naiv ist und meint, sich damit durchsetzen zu können.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sagt man.
So könnte die EKD als Versammlung der einzelnen Landeskirchen und ihrer Sozialkonzerne unter diplomatischer Berücksichtigung aller Eitelkeiten Zanders Vorschlag für die Anlaufstelle folgen: »Psychologen und Juristen müssten die Geschichten der Anrufenden gleich anonym aufnehmen.«
Dazu müsste allerdings die Anlaufstelle finanziell und personell gut ausgestattet werden. Sie müsste vor allem tatsächlich und erkennbar von jedem denkbar kirchlichen Einfluss unabhängig sein. Im Hintergrund müssten sich die Landeskirchen und kirchlichen Verbände auf einen Entschädigungsrahmen einigen und dafür eine Entschädigungsstelle einrichten, an die die Anlaufstelle im anonymisierten Verfahren aus ihrer Kenntnis des jeweiligen Falls Forderungen stellen kann. Das setzt Vertrauen voraus. Doch warum sollen nur die Betroffenen einer Anlaufstelle und ihrem Personal vertrauen?
Das Ganze müsste nach dem „front-office-“ und back-office“-Prinzip laufen. Wer sich bei der Anlaufstelle meldet, hat nur einen und immer denselben Verhandlungspartner, der gegebenenfalls noch einen psychologischen Beistand vermittelt, sonst aber alle Hintergrundfragen klärt, so dass der Betroffene nicht mit den kuriosen kirchlichen Zuständigkeiten behelligt wird, die nur als Hinhaltetaktik verstanden werden.
In einer Art gentlemen‘s agreement müssten dann die einzelnen Landeskirchen und anderen kirchlichen Einrichtungen, in deren Bereich und Verantwortung die Missbrauchshandlungen fallen, den Entscheidungen zustimmen, die von übergeordneten Stellen getroffen sind, die aber offiziell keine übergeordneten Stellen sein dürfen.
So könnte man‘s machen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Ich habe gelernt, dass wo Widerwille ist, es auch Widerstand gibt – und habe nicht sehr viel Hoffnung.
[1] Zitate aus: https://www.evangelisch.de/inhalte/162004/04-11-2019/sexueller-missbrauch-der-evangelischen-kirche-und-was-getan-wird-im-jahr-2019-bis-zur-ekd-synode Gleich der Auftakt offenbart das Dilemma dieser Kirche, wenn man von ihr überhaupt im Singular sprechen mag: »Sieben Menschen aus hohen Positionen in Landeskirchen und aus der Diakonie bilden seit der EKD-Synode 2018 den Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll. Im Juni 2019 traten sie zum ersten Mal gemeinsam im Kirchenamt der EKD in Hannover auf. Kirsten Fehrs, die Sprecherin des Rates ist, war stolz, dass sie einen Flyer präsentieren konnte. „.help“ – eine Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt.- Kerstin Claus, aus dem Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), war auch auf diese Pressekonferenz geladen. Sie stand vor der versammelten Presse und sagte, sie sehe diesen Flyer zum ersten Mal. Betroffene seien in die Ausgestaltung der Anlaufstelle für Betroffene nicht einbezogen worden.«
[2] Sollte sich jemand für Details interessieren, sei auf die Abschnitte „Dienstleistungspartner Kirche“ und „»Landeskirchen«?“ meiner Darstellung im Pfarrerblatt verwiesen: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4529 Mein Essay blieb ohne jeden Kommentar. Dieses Thema ist – positiv gewendet – unter meinen Kollegen nicht kontrovers.
Aktueller Nachtrag
„Kirchenjurist Blum zu Missbrauch: Debatte um Entschädigung wäre verkürzt“. Die frische Meldung von https://www.evangelisch.de/inhalte/162426/12-11-2019/kirchenjurist-blum-zu-missbrauch-debatte-um-entschaedigung-waere-verkuerzt macht deutlich, dass finanzielle Interessen überwiegen, doch hinter Geschwafel verborgen werden: »„Entschädigung ist genau nicht, was wir als Institution leisten können“. Man WILL also keine Entschädigung leisten und setzt auf bewährte Ausweichmethoden: „Statt von Entschädigung spricht die evangelische Kirche von Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungen, über die man sich mit den Betroffenen im Einzelfall verständigen will.“ Die Einzelnen werden über den jeweiligen landeskirchlichen Tisch gezogen. Sie werden vereinzelt, bekommen keinen Rechtsanwalt, keinen Anspruch, sondern Almosen für ihre Bedürftigkeit. Ihnen gegenüber werden nicht Einzelne sitzen, sondern mehrere ausgebuffte Kirchenjuristen mit klarem Auftrag: Es so billig wie möglich zu machen.
Wenn nur die Heuchelei nicht wäre: »Blum sagte, die Forderung nach Zahlungen in diesen Größenordnungen führe zwangsläufig zu Auseinandersetzungen über die Beweisbarkeit. Das seien genau die Verfahren, „die die Betroffenen über lange Zeit stark belasten und retraumatisieren würden“«. Rücksichtnahme zahlt sich aus. Einfach widerlich!
Der Fisch stinkt vom Kopf her
Ja, so sagt man. Damit es auch im Vatikan verstanden wird: Piscis primum a capite foetet![1]

Photo: Dierk Schäfer, Der eine Fisch sieht nur lebendig aus. Alle wurden frisch von einem Fischer in Marseille zum Kauf ausgelegt.
Doch diesmal hatte es anders angefangen: bei manchen Mitarbeitern der vielen Bodenstationen der himmlischen Zuversicht. Sie vergriffen sich an Kindern und Jugendlichen in Kinderheimen, Schulen, Seminaren, Sakristeien, auch im Beichtstuhl. Ob der Gestank zum Himmel stieg? Er breitete sich aus, doch er wurde verdeckt bis er doch durch die Ritzen drang. Puh, das stinkt, riefen die Leute, woher kommt die Fäulnis?
So beauftragte der Kopf des Fisches notgedrungen für die Öffentlichkeit einen Schnüffeldienst. Der sollte den Bauch untersuchen, aber nicht den Kopf.[2]
»Der Kriminologe Christian Pfeiffer sollte den Missbrauch in der katholischen Kirche aufklären.“ Das ging nicht gut aus. »Im Gespräch mit giovanni di lorenzo erzählt er erstmals, was ihm im Konflikt mit den Würdenträgern widerfuhr.«[3]
Anfangs waren die Diözesen und ihre Bischöfe kooperativ. Doch als die merkten, dass auch die in die Gegenwart ragende Mitverantwortung von Bischöfen, von Diözesen und Verwaltungen hätte aufgedeckt werden können, sperrten Sie den Zugang zu den Akten und setzten die Forscher ganz forsch unter Druck: »Über die Veröffentlichung der im Rahmen der Untersuchung erstellten Berichte, insbesondere Art und Umfang der Vorstellung der Untersuchungsergebnisse gegenüber der Öffentlichkeit, entscheiden VDD[4] und KFN[5] gemeinsam. Ist eine Einigung nicht möglich, unterbleibt die Veröffentlichung.«.
Da machte Pfeiffer nicht mit. »Ich denke, zu diesem Zeitpunkt war den Akteuren der Kirche zum ersten Mal bewusst, dass unsere Forschung wehtun könnte. Und dass es uns auch darum ging, aufzudecken, dass so viele enttarnte Täter weiterbeschäftigt wurden.«
Da machte die Kirche nicht nun mehr mit und wollte die Aufklärung beenden.[6]
Doch wie? Sie bot Schweigegeld: »Um uns zum Schweigen zu motivieren, formulierte sie im Vertragsangebot, dass – mit Unterzeichnung weder wir an die Kirche noch die Kirche an uns finanzielle Ansprüche hätte. Ergänzend wurde uns mitgeteilt, dass wir nicht ausgegebene Forschungsmittel in Höhe von circa 120.000 Euro für sonstige Forschungszwecke behalten dürfen.«
»Wir lassen uns nicht kaufen«, sagte Pfeiffer und pfiff auf das vergiftete Angebot.
Das kam aber gar nicht gut an: »Auf einmal verkrampfte Bischof Ackermann[7] — körperlich und von der Sprache her. Er redete mich mit „Professor Pfeiffer“ an und erklärte mir, wenn ich mich weigere, den Vertrag zu unterschreiben, und der Zensurvorwurf nach draußen dringe, dann sei ich ein Feind der katholischen Kirche – und das wünsche er niemandem. Er erklärte weiter, dass sie meinen guten Ruf öffentlich massiv attackieren würden und offenlegen müssten, welche Schwierigkeiten es mit dem Institut gegeben habe. Er sagte, dass mir das schaden würde, dass ich es bereuen und einen schweren Fehler begehen würde, wenn ich nicht unterschriebe.« (Ackermann? Den kennen wir doch: – O je, dass er so oft in meinem Blog vorkommt, hat mir erst die Suchfunktion offenbart[8])
Wie ging’s aus?
»Wie in einem Krimidrehbuch. Bischof Ackermann ging nach seiner Wutrede aus dem Raum, anschließend ergriff Langendörfer[9] das Wort. … Er betonte, dass wir uns ja wirklich gut verstünden und uns menschlich so nahegekommen seien. Und er fragte, ob ich das jetzt alles zerstören wolle. Er bat mich, doch einfach über die Gründe des Scheiterns zu schweigen.«
Und?
»Ich meinte nur: „Gegenüber einem Kriminologen bad cop, good cop zu spielen, das geht nicht, Pater Langendörfer!“ Das war dann das Ende der Veranstaltung.«
Wie ging’s weiter?
»Wir haben vor Gericht zweimal gewonnen. Die Kirche musste ihren Antrag auf einstweilige Verfügung zurückziehen und auf ihrer Homepage den Satz streichen, sie hätte sich mit uns auf Vertragsformulierungen geeinigt, die die Wissenschaftsfreiheit respektierten. Und ich durfte weiter von Zensur sprechen.«
Doch apropos Langendörfer. Der hatte nach einem Vortrag Pfeiffers (im Herbst 2011 vor den Generalvikaren, also den obersten Verwaltungsbeamten aller Bistümer) kritisch gefragt, »ob ich wirklich so offen über den Zölibat reden musste.«
Pfeiffer hatte damit ein Tabu-Thema berührt. Schließlich beruht die Anforderung und zugleich Fiktion der katholischen Priester bis hinauf zum Papst auf der Idealvorstellung ihrer A-Sexualität, analog der bekannten Dame ohne Unterleib, die ja auch nur eine Vorspiegelung auf Jahrmärkten ist.[10] Jetzt einen Bogen zu schlagen zur asexuell imaginierten Mutter Jesu würde zu weit führen. Zu weit jedenfalls ging es den Würdenträgern der katholischen Kirche, den Zölibat als wichtigen Faktor in die Missbrauchsuntersuchung einbezogen zu sehen.
Zurück auf Los: Der Kopf des Fisches stinkt schon lange, wenn auch nicht so vernehmlich wie zu Zeiten der Renaissancepäpste. Sie brauchten kein Vertuschungsdeodorant.[11] Inwiefern auch für Päpste aus neuerer Zeit die A-Sexualität nur ein Wolkenkuckucksheim darstellt, könnte sich bald erweisen.
Pfeiffer sagt »Das Verbieten von Sexualität ist ein Grundfehler und hat massiv zum Missbrauch beigetragen. Die ständige Lüge von der Enthaltsamkeit vergiftet die Kirche von innen her.«
Datum: Karfreitag 2019
Fußnoten
Es sind sehr viele, doch die interessierten Leser werden sie zu schätzen wissen.
[1] Piscis primum a capite foetet! Il pesce puzza dalla testa http://www.beleadergroup.com/2017/06/19/piscis-primum-a-capite-foetet-il-pesce-puzza-dalla-testa/ Für die deutsche Version: https://www.mundmische.de/bedeutung/20644-Der_Fisch_stinkt_vom_Kopf_her
[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/03/25/kindesmisbrauch-zweiter-anlauf-der-bischofe/
[3] alle Zitate aus: DIE ZEIT, Nr. 17, 17. April 2019, S. 47f, Der komplette Artikel sei meinen Lesern, Gläubigen wie auch Ungläubigen, herzlich empfohlen.
[4] Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)
[5] Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)
[6] »Wir haben Herrn Pfeiffer heute gekündigt, weil das Vertrauensverhältnis völlig desolat ruiniert ist.«
[7] »Stephan Ackermann,Der Bischof von Trier, 56, ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Dieses Amt bekleidet er seit Februar 2010. Unter seiner Ägide überarbeitete die DBK ihre Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker«
[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/26/missbrauchsbeauftragter-ackermann-hat-die-relevante-information-verschwiegen/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/03/18/das-fingerspitzengefuhl-des-herrn-ackermann/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/12/18/damit-ist-bischof-ackermann-zum-fall-geworden/
Bischof Ackermann hat sich sogar auf den Boden geworfen und stellvertretend die Sünde der Kirche bekannt. Doch das blieb alles im rituellen Rahmen. Herr Focke fällt aus dem Rahmen, er ist ausfallend – und er hat das Recht dazu. Herr Focke ist die Frucht kirchlicher Erziehung. https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/07/in-wirklichkeit-aber-sind-sie-reissende-woelfe/
Herr Werner wendet sich … nicht an die Allgemeinheit, sondern an ausgesuchte Adressaten: so auch: sehr geehrter Bischof Ackermann https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/05/25/zwei-pfingstbotschaften-gehen-aneinander-vorbei/ Hier sein offener Brief:
https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/17/die-entstehende-neue-missbrauchsstudie-der-kirche/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/19/man-befurchtet-dass-sich-der-neue-fonds-als-fass-ohne-boden-entpuppen-wird/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/08/01/aus-dem-bistum-trier/
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/03/25/kindesmisbrauch-zweiter-anlauf-der-bischofe/
Die katholische Kirche warf sich in Person von Herrn Ackermann bäuchlings vor den Altar und bekannte ihre Sünden https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/15/das-system-schlug-mit-wucht-zuruck/
Auch innerhalb der Kirche steigen solche Blasen auf: Kinder wurden mißbraucht und weitergereicht, wie wir dem Telefon-Hot-Line-Report von Bischof Ackermann gestern entnehmen konnten. Die Omerta, das Schweigegebot, hat jahrelang den Umgang der Kirche mit den Verfehlungen mancher Amtsträger bestimmt https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/01/18/kriminelle-blasen/
Was fehlt, ist Transparenz, die nicht von Diözese zu Diözese anders definiert werden sollte. Ob Bischof Ackermann tatsächlich für alle seine Kollegen spricht, ist nach dem Konflikt KFN-DBK fraglich: »Die Ergebnisse seien durch nichts zu beschönigen, sagte der Bischof. Allerdings werde seitens der Kirche auch nichts beschönigt, was als Beweis der festen Absicht der Bischöfe genommen werden solle, sich einer „offenen wissenschaftlichen Aufarbeitung“ des Umfangs und der Ursachen sexueller Gewalt in der Kirche zu stellen und die Freiheit der Wissenschaft zu respektieren.« https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/01/17/ubergriffe-als-ausdruck-liebender-verbundenheit-in-christus-oder-auserwahlung-vor-gott-ausgegeben/
Weiterbeschäftigung pädophiler Priester ausgerechnet im Bistum Trier, Sitz des Mißbrauchsbeauftragten Ackermann. https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/23/merkwurdige-inkonsequenzen-innerhalb-der-katholischen-kirche/
Sehr geehrter Herr Dr. Ackermann, als ein Anwalt, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass sich die Kirche gegenüber Schadenersatzansprüchen auf die Einrede der Verjährung beruft. https://dierkschaefer.wordpress.com/page/2/?s=Ackermann
Bischof Stephan Ackermann zur Entschädigungsregelung (März 2011), https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/02/24/bischofskonferenz-versprach-unkomplizierte-losung/
In den Karfreitagsgottesdiensten der katholischen Kirche soll eigens für die Opfer sexueller Übergriffe gebetet werden. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fälle sexuellen Missbrauchs, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, regte am Mittwoch an, in die traditionellen Fürbitten eine Bitte „für die Kinder und Jugendlichen“ einzufügen, denen „in der Gemeinschaft der Kirche, großes Unrecht angetan wurde, die missbraucht und an Leib und Seele verletzt wurden, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/04/01/symbolhandlungen-und-ihre-glaubwurdigkeit-%e2%80%93-und-die-opfer-zweiter-klasse/
[9] »Hans Langendörfer – Der Jesuit ist Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz und Geschäftsführer des Verbandes der Diözesen Deutschlands. Im VDD sind alle 27 selbstständigen Bistümer zusammengeschlossen. Langendörfer, 68, verantwortet die Rechtsgeschäfte und die Mittelvergabe des VDD.
Betr. Brüdergemeinde Korntal, Pressemitteilung
Pressemitteilung des Netzwerk Betroffenen Forum e.V.
Von Betroffenen für Betroffene – Kongress „MitSprache“ tagte vom 18.11.2016 – 19.11.21016 mit internationaler Beteiligung in Berlin. Der Pressesprecher des Netzwerks BetroffenenForum e.v. stellt Aufarbeitungskonzept vor.
Plattling, 21.11.2016 Der Betroffenenrat um den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, Rörig hatte zum Kongress MitSprache in Berlin eingeladen. Anlässlich des 2.Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, wurde von sexualisierter Gewalt Betroffenen und Unterstützer/innen, unter dem Arbeitstitel „MitSprache“ eine Bühne geboten, sich gegenseitig zu ermutigen, politisch zu vernetzen und gemeinsam Aufsehen zu erregen.
Betroffene im Missbrauchs,- und Misshandlungsskandal der E.v. Brüdergemeinde Korntal (Stuttgart) nahmen teil an diversen Podiumsdiskussionen und Workshops, in denen vielfältige Themen fachlich diskutiert und weiterentwickelt wurden. Diesen Rahmen nutzte der Sprecher des Netzwerk BetroffenenForums e.V. Zander um das mühevoll mit Leidensgenossen/innen und dem Verein BetroffenenForum e.V. erarbeitete Aufarbeitungskonzept zur Aufklärung der Missbrauchsfälle in der E.v. Brüdergemeinde Korntal, vorzustellen und erhält dafür große Zustimmung. Das fachkundige Publikum und höchste politische Kreise um den unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, Rörig beschreiben das Konzept als richtungsweisend und zielführend und loben dieses Konzept und die sich daraus entwickelnden weiteren Schritte der Aufklärung genauso, wie die ungebremste Tatkraft und den ungebrochenen Willen zur Aufklärung der Handelnden des Netzwerk BeroffenenForums e.V. um den Frontmann Zander.
Detlev Zander Vereinssprecher: „ Der Schutz von Kindern und Jugendlicher ist elementar. Zugleich müssen die Belange all derer, die in der Vergangenheit von Staat und Gesellschaft nicht geschützt wurden, endlich Beachtung finden. Es braucht funktionierende begleitende Hilfesysteme, denn Betroffene sexualisierter Gewalt haben nicht nur eine Vergangenheit, sondern auch eine Zukunft.“
In zahlreichen Gesprächen und Erfahrungsaustausch mit bundesweiten agierende und anerkannten Fachleuten konnte auf diesem Kongress, auf den Missbrauchs,-und Misshandlungsskandal in der E.v. Brüdergemeinde Korntal (bei Stuttgart) aufmerksam gemacht werden und gleichzeitig ein Feedback zum Aufklärungskonzept des Netzwerk BetroffenenForums e.V. eingeholt werden. Gespräche mit überregionalen Vertretern sämtlicher Medien waren zu dem für die Erweiterung des Netzwerkes von herausragender Bedeutung und zeigten eindrucksvoll das bundesweite Interesse und die große Anteilnahme am Schicksal der Betroffenen. Die große Wertschätzung, der Respekt und die Anerkennung der Leistung der Handelnden des Netzwerk BetroffenenForums e.V. um Zander wurde ebenso deutlich wie der Zuspruch den eingeschlagenen Weg trotz aller Schwierigkeiten und Hindernisse weiterzuverfolgen.
Für den Verein Netzwerk BetroffenenForum e.V. dem sich zahlreiche Betroffene im Misshandlungs-und Missbrauchsskandal der Brüdergemeinde Korntal angeschlossen haben, steht längst fest: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist kein individuelles Schicksal. Kindesmissbrauch ist weltweit ein Bestandteil gesellschaftlicher Strukturen. Kindesmissbrauch betrifft alle sozialen Umfelder, Familie genauso wie, Bildungseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und religiöse Gemeinschaften. Die Dunkelziffer von Missbrauch in all seinen Varianten ist seit Jahren unverändert hoch. Diese Tatsache muss gesellschaftlich und vor allem auch politisch endlich anerkannt werden und zur Grundlage weiteren gemeinsamen Handelns werden.“
Ansprechpartner:
Detlev Zander
dzander@aufarbeitung-korntal.de
Fon: 0172 / 47 14 240
Drei Jahre nach Ende des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“
»Drei Jahre nach Ende des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ wird Betroffenen jetzt die Möglichkeit gegeben, ihre Anliegen durch einen Betroffenenrat einzubringen und kontinuierlich an den Prozessen auf Bundesebene mitzuwirken.«
3, in Worten: drei Jahre danach. Die Betroffenen dürfen sich ernstgenommen fühlen.
Immerhin: Es gibt Sitzungsgeld und Fahrtkostenersatz.
»Ein Bewerbungsbogen sowie weitere Informationen zum Verfahren und dem Auswahlgremium können unter
www.beauftragter-missbrauch.de abgerufen werden. Bewerbungsschluss: 21. November 2014«
Missbrauchsbeauftragter Ackermann hat die relevante Information verschwiegen
»Das Bistum des Missbrauchsbeauftragten Ackermann hat somit in seiner Pressemitteilung die relevante Information verschwiegen, dass das Verfahren nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern wegen geringer Schuld – und gegen eine Zahlung von 6.000 Euro – eingestellt wurde. Zudem wurde durch die Formulierung “„kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der ‘Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz’ … nachgewiesen” noch zusätzlich suggeriert, dass der Pfarrer sich gar kein strafrechtlich relevantes Verfahren zuschulden habe kommen lassen. Der “Nachweis” erübrigte sich deshalb, weil das Verfahren gegen Zahlung von 6.000 Euro eingestellt wurde. Und für die Leitlinien der Bischofskonferenz ist offenbar nur relevant, ob es tatsächlich zu sexuellen Handlungen kam – was nicht der Fall war«.
https://skydaddy.wordpress.com/2014/07/30/missbrauch-kirche-tauscht-weiter-die-offentlichkeit/
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