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Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen,
man kann sich noch so sehr bemühen, ihn am Bordstein abzustreifen, – wenn man wieder ins Auto steigt, riechen es die Mitfahrer.[1]
So ging es mir, als ich den Beitrag von Landesbischof Meyns im Pfarrerblatt[2] las. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, doch warum stinkt es weiterhin?
Mag ja sein, dass ich eine besonders empfindliche Nase habe. Mein Unterordner „Missbrauch“ umfasst 997 Dateien und acht Ordner. Dazu kommen noch 299 Dateien und ein Ordner im Ordner Kriminalität. Ich kann ins Detail gehen, will mich aber auf die große Linie beschränken.
Falls das mit dem Hundedreck zu anrüchig sein sollte, will ich einem anderen Vergleich folgen. „Es steht ein Elefant im Raum“ nennt man neuerdings das Phänomen, wenn ein Phänomen wie in geheimer Übereinkunft nicht wahrgenommen wird.[3] Ich werde also die Elefanten (Plural) benennen, wobei sich der Tiervergleich nicht durchgängig bewährt.
Der erste Elefant ist die Verjährung,
der zweite die Kirche als Richter in eigener Sache,
der dritte die Entschädigung und schließlich
der vierte, die biologische Lösung.
Zum ersten Tierle, die Verjährung:
Es hat zweierlei Natur, eine juristische und eine theologische und beide haben ein Aber.
Zur juristischen Natur schrieb ich vor einiger Zeit (der Elefant steht ja schon länger im Raum):
„Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung.“-
Und nun das Aber: „Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern, den Misshandelten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepublikanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungsrechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[4] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Verbrechen reicht von deutlicher Benachteiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschenrechtsverletzungen. Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.[5] Zur Monstrosität und dem verweigerten Rechtsfrieden:[6]
Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten[7], bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkindersache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Verbrechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen. … Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflichtungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betroffenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen. – (Kommentar von Uwe Werner: „Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
Jeden Satz kann ich unterschreiben und ist bezeichnend für unseren jahrelangen Kampf mit Staat und Kirchen,“)[8]
Die Stärke der Stellung kirchlicher Einrichtungen wurde in einem juristischen Gutachten deutlich: »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«[9]
Zur theologischen Natur des Tieres
Auch diese Natur des Elefanten wird beschwiegen[10], dabei wäre es gerade für Theologen angemessen, darauf einzugehen. Doch Meyns steht damit nicht allein[11]. Auch Bischof Bätzing fand „Kein Wort dazu, dass eine Kirche, die mit ewigen Werten unterwegs ist, sich nicht auf Verjährung berufen sollte.“[12] Dazu ein Comic.[13]
Wenn ich von „Theologen“ schreibe, meine ich auch unsere Fakultäten. Mir ist nicht bekannt, dass Misshandlung und Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen dort thematisiert würde.[14] An der evangelischen Fakultät Tübingen zeigte man sich desinteressiert an den Aufzeichnungen von Johannes Lübeck über den „Bodelschwingh Clan und seine unrühmliche Geschichte“, zu der ja immerhin in unserem Zusammenhang das Lager Freistatt zählt.[15]
Der zweite Elefant: Richter in eigener Sache
Herr Kronschnabel twittert: „DAS Thema fehlt bei Meyns völlig, wird aber von allen Opfern als Sauerei empfunden.“ Stimmt. Meyns umgeht den Elefanten. [16]
„Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angebliche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinargericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!“[17]+[18]
„Soweit es um einen Betroffenenbeirat geht, ist festzustellen, dass Aufgabe der Kommission ist, die Frage von Anerkennungsleistungen zu prüfen. Die Ordnung, die von der Konföderation dafür verabschiedet wurde, sieht einen Betroffenenbeirat nicht vor. Wenn es darum gehen soll, unabhängig über die Frage der Betroffenheit einzelner Personen hinsichtlich sexualisierter Gewalt in der Kirche zu entscheiden und die Höhe der Anerkennungsleistung festzulegen, sehe ich keine Notwendigkeit eines Beirates[19]“ … „Zunächst ist festzustellen, dass es nicht in der Entscheidungsmacht eines Mitgliedes der Unabhängigen Kommission, sei es auch deren Vorsitzender, steht, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird“.[20]
„Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats an den Kirchensenat, Rote Reihe 6, 30161 Hannover, wenden. Der Kirchensenat entscheidet abschließend.“[21]
Uns fehlt eine staatliche, staatsanwaltschaftliche Aufklärungskommission wie anderswo.
„Schön und gut, wenn die Kirchen den sexuellen Missbrauch durch ihre Mitarbeiter aufklären wollen; besser wäre es, sie würden das den Staatsanwälten für Sexualdelikte ermöglichen. Schön und gut auch, wenn die Kirchen von „schmerzhafter“ Aufarbeitung sprechen, die sie jetzt betreiben würden; besser wäre es, die zuständigen Institutionen des Rechtsstaats könnten sich dazu ihre eigene Meinung bilden.“[22]
„Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden. Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisierung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusammensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten protokolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffentlich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. [Der externen Fachperson sind] Täternamen zur Kenntnis zu geben, diese wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtaktivität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwärzung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.
Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseelsorge auszuwählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.
Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.“[23]
Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei „selbstverständlich Aufgabe der Justiz und nicht der Kirche“, erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert – und verlangte Akteneinsicht. Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwikkeln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. „Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind.“ Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln.[24]
Zum dritten Elefanten: Entschädigung
Dieser Elefant ist interessant. Denn die meisten Medien berichten bei allen Finanzleistungen an Geschädigte von „Entschädigungen“, dabei sollen es explizit keine sein, sondern nicht einklagbare Anerkennungsleistungen, ohne jeden Rechtsanspruch. „Dazu ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Schadensersatz handelt, sondern um eine Anerkennungsleistung, über die die Kommission zu entscheiden hat. Dies mag ihnen spitzfindig erscheinen, ist aber insoweit schon ein Unterschied. Denn beim Schadensersatz wären alle, materiellen wie immateriellen, Schäden zu ersetzen.“[25]
„Während der Abschlusspressekonferenz stellte ein Journalist dann auch die Frage, die wahrscheinlich allen auf der Zunge liegt: Warum es nach zehn Jahren nicht möglich sei, Entschädigungen zu zahlen und es nun weiterhin bei Anerkennungszahlungen bleibe.
„Das hängt damit zusammen, dass wir im Rechtsrahmen unseres Landes bleiben und die Hürde für die Betroffenen eben so gering halten wollen wie möglich. Entschädigung bedeutet Schadensersatz, dafür gelten Standards, die sind in unserem Land sehr hoch, da braucht es eine Beweispflicht, da braucht es Verfahren, da braucht es gerichtliche Festlegungen, das alles wollen wir nicht, wir wollen es den Betroffenen nicht zumuten. Und viele könnten ein solches Beweisverfahren ja niemals antreten, weil die Täter verstorben sind, weil die Unterlagen nicht zugänglich sind oder gar nicht vorhanden sind. Also, das ist der Grund, weshalb wir sagen, wir bleiben in diesem System von Anerkennungsleistungen und können nicht in ein – sozusagen – Schadenssystem einsteigen.“[26]
Und so sucht man den Begriff Entschädigung/Entschädigungen im Text von Meyns vergeblich. Doch wer Klartext spricht, hat Erfolg: „Wird ja noch schöner, wenn man mir ständig die zu verwendende Tonart vorschreiben will. OHNE meine Tonart wären alle mit den lumpigen 5000,- abgefickt worden, die ausgereicht wurden! ‚Was würden Sie verlangen, wenn Ihr Sohn von Ihren Betbrüdern gefickt worden wäre, Bischof?‘ Meister hielt schlauerweise seine Fresse, aber ‚meine‘ Männer … bekamen 14.500,- und mehr. Und ihr lallt mich wegen lieber Töne voll? Was ist mit euch los? Mein Ton sorgte für 14.500,- bis 31.000,-!“[27]
„Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? … Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben!“[28]
Der vierte Elefant Ist ein Abkömmling vom dritten, die biologische Lösung.
Nur die Opfer sehen ihn: „Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle … Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzuwarten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.
Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, … An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwechselt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.
Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen ‚Kirchendienern‘ wehrlos ausgeliefert waren.
Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufarbeitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.
Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen. Diese Lebensqualität ist keine.“[29]
Schon vor 12 Jahren habe ich die „lange Bank“ genannt. Ich schrieb über ein abzuschließendes „Freeze-Abkommen“ „Was ist das? Die ehemaligen Heimkinder bangen, ob sie ihre Entschädigung noch erleben werden. Dies wird genährt durch die Verfahrensdauer und manche kolportierten Äußerungen, man wolle durch die biologische Lösung so mancher Fälle Geld sparen. „Freeze“ wäre das Einfrieren der Ansprüche (wenn nicht der juristischen, so doch der moralischen nach Recht und Billigkeit) auf den Zeitpunkt des Beginns des Runden Tisches. Damit geht der Entschädigungsanspruch im Fall des Todes des Betroffenen auf seine Erben über. Dann wäre wenigstens das Mißtrauen aus dem Verfahren draußen, zügiges Vorgehen aber dennoch geboten – und möglich, wie meine Verfahrensvorschläge vom April 2009 belegen.
Doch ich fürchte, die Sache der Kindesmißhandlungen in den Heimen wird weiter auf die lange Bank geschoben werden.[30]
Und hier legen die Elefanten verständnisvoll ihre Rüssel übereinander.
Doch noch kurz zum Runden Tisch, den Meyns erwähnt: Er schreibt von einem langen Lernweg: „Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema ‚sexualisierte Gewalt begann 2009. Damals beteiligten sich EKD und Diakonie Deutschland gemeinsam mit der katholischen Kirche, der Caritas, anderen Wohlfahrtsverbänden, Bund, Ländern, Wissenschaftlern und Betroffenen an dem von der Bundesregierung initiierten Runden Tisch ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren‘. Auf Grundlage der 2010 beschlossenen Empfehlungen wurden 2011 mehrere Fonds gebildet, an die ehemalige Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Heimen der Behindertenhilfe und stationären Einrichtungen der Psychiatrie Anträge für Anerkennungs-, Rentenersatz-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen stellen konnten. Im Ergebnis wurden auf diesem Wege bis zum Auslaufen der Antragsfrist Ende 2018 knapp 500 Mio. € an 40.000 ehemalige Heimkinder in West- und Ostdeutschland vergeben. Die Kirchen beteiligten sich mit einem Drittel an den Kosten.“
Eine Erfolgsgeschichte? Ganz wie man‘s nimmt. Wenn man die Geschichte verfolgt hat, kann man die Frage bejahen. Für Staat und Kirche war sie sicherlich ein Erfolg. Doch der Runde Tisch Heimerziehung war ein von Beginn an eingefädelter Betrug.[31] Untrennbar verbunden ist dieser Erfolg mit dem Namen einer Pfarrerin: Antje Vollmer. Meine Beurteilung ihrer Rollenperformance mag verdeutlichen, wie ich die Verhandlungs- und Hinhaltetaktik der Kirchen sehe, den Beitrag von Landesbischof[32] Meyns inbegriffen.[33]
So viel zu den Elefanten.
Ganz am Beginn schrieb ich: „Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen“. Wie bekommt man in los? „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden. Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbrechen gestanden, die Misshandlungen, die Missbräuche und die Demütigungen, die in kirchlichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem verhindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklärung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.“[34]
Es wird wohl weiter stinken.[35]
Fußnoten
[1] Dieser Beitrag erschien gekürzt im Deutschen Pfarrerblatt in der Augustausgabe als „Leserbrief“ auf den Seiten 507ff. Hier lesen Sie die vollständige Version.
Für unlogische Schriftgrößendifferenzen, auch für unmotivierten Fettdruck, bitte ich um Entschuldigung und verweise auf die unzulängliche Software.
[2] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=5444&cHash=695ff21a4cb9495d4c4674207973cccc
[3] Christian Meier gebraucht in der FAZ vom 5. Juli 2022 auf Seite 1 den treffenden Begriff vom „großen anwesenden Abwesenden“. Ich will beim so schön bildhaften Elefanten bleiben.
[4] http://heimkinderopfer.blogspot.com/
[5] Beide Zitate aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/
[6] „Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwaltlichen Vollmachten durchringen können. … Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/01/29/das-netzwerk-nicht-nur-klerikaler-kinderschander/
[7] Wie in anderen Ländern, z.B. Irland.
[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/
[9] [Das Gutachten] stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.
Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.
Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.
Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechtsverletzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.
[10] Zum Schweigen der Hirten https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/11/26/das-schweigen-der-hirten1/ gesellt sich das Schweigen der Herde https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kommentar-Schweigen-der-Hirten-Schweigen-der-Herde,missbrauch2330.html und auch die Kirche hüllt sich in Schweigen https://www.publik-forum.de/Leben-Kultur/das-lange-schweigen-der-kirche . Das Schweigen begegnete mir zum ersten Mal als Schweigen der Kollegen. Auf meinen Essay „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“ im Pfarrerblatt, Heft: 5/2010, hat keiner von ihnen reagiert. https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98
[11] Ohnehin: Die Elefanten werden „ökumenisch“ übersehen, sie stehen nicht nur im Meyns‘chen Darkroom. Ich unterscheide hier also nicht systematisch zwischen katholischen und evangelischen Missetaten und deren Vertuschung.
[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/04/ein-abgrund-von-perfidie/
[13] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=4977&cHash=e704d52f21fe48b54a7b6ecd00ae2b31
[14]„Die @WWU_Muenster hat diese Woche eine Studie zu sexuellem #Missbrauch im Bistum #Münster vorgestellt. Ich habe mir die Studie angeschaut. Mir fiel auf, dass auf 594 Seiten die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Münster mit keinem Wort erwähnt wird.“ https://eulemagazin.de/beistand-oder-bystander-die-latdh-vom-19-juni/
[15] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf
[16] Hier muss ich nachträglich einen Link einfügen. Er verdeutlicht den kirchlich-hoheitlichen Umgang mit den Geschädigten. Landesbischof Meyns wird auch erwähnt: https://www.br.de/nachrichten/kultur/ekd-gruendet-forum-zur-missbrauchsaufarbeitung-in-kirche-und-erntet-kritik,T4BpqZr
[17] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/
[18] „Sehr geehrter Herr Teetzmann, … Die Mitglieder der UKO sind (teils mehrfach) ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig! Dann von unabhängigen Personen zu sprechen ist abenteuerlich. So werden das auch alle Betroffenen weiterhin sehen; werden die Kommissionsmitglieder als Richter in eigener Sache ansehen.“ Mail an uko.konfoederation@evlka.de
[19] Meyns schreibt: „nach dem Rücktritt von fünf Mitgliedern und unlösbaren Konflikten zwischen den übrigen sieben wurde deutlich, dass die Konzeption des Betroffenenbeirates nicht funktioniert hat.“
Wie unabhängig die von der Kirche ernannten Mitglieder sind, dürfte schon deutlich geworden sein. Dazu noch einige Zitate:
„Die Mitteilung verweist auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden.“ „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.“ Die Betroffenen sehen das anders: „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer Erklärung von vier Beiratsmitgliedern. Sie wehren sich gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde. … Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der auch Mitglied im Beauftragtenrat der EKD ist, sieht Fehler der evangelischen Kirche bei der Betroffenenbeteiligung zur Aufarbeitung von Missbrauch und hält einen Neustart für notwendig.“
[20] Mail von uko.konfoederation@evlka.de
[21] Mail von uko.konfoederation@evlka.de vom 13. Mai 2013
[22] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753
[23] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/
[24] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753
[25] Mail von uko.konfoederation@evlka.de
[26]https://hpd.de/artikel/katholische-kirche-uebertrifft-sich-ihrem-zynismus-selbst-18532
[27] Aus einem Mail an mich vom 24.11.2021
[28] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/
[29] Mit Hinweis auf: Mittwoch, 16.06.2021, Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers, Uhrzeit: 21:15 Uhr.
[30] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/
[31] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[32] Wer über den „LANDESbischof“ stolpert: Tempi passati, aber nicht für kirchliche Träume: „Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_in_Braunschweig
[33] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[34] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/
[35] Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.
Was erdreisten Sie sich?
Die Dreistigkeit beginnt mit einem Schreiben der Bezirksverwaltung Mainz – Rehabilitation, „VBG, Ihre gesetzliche Unfallversicherung“[1]
„Guten Tag,
vielen Dank für die Übersendung des vollständigen Urteils des Sozialgerichtes Darmstadt vom 28.06.2020 in Ihrem Verfahren zum Opferentschädigungsgesetz (OEG).[2]
Wir konnten daraus wertvolle Informationen und Hinweise zum weiteren Feststellungsverfahren der VBG als zuständigem Unfallversicherungsträger für bekannt gewordene Missbrauchsfälle in den Kirchen entnehmen.
Wir möchten Ihnen ein vertrauliches und persönliches Gesprächsangebot unterbreiten und Sie zu diesem Gespräch einladen.
Wir möchten Sie auf keinen Fall einer erneuten belastenden Befragung unterziehen und nur folgende Punkte mit Ihnen besprechen:
1. Welche Bedarfe an Unterstützung in Form von ambulanter oder stationärer Therapie/Behandlung haben Sie aktuell?
2. Sind Sie mit der Einsichtnahme der kompletten Akten des OEG Verfahrens einverstanden?
3. Sind Sie mit der Einsichtnahme der vorliegenden fachärztlichen oder psychologischen Berichte und Gutachten einverstanden?
Das Gespräch würden wir gerne im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt unter der Beteiligung und Betreuung einer sehr erfahrenen Traumatherapeutin in einem geschützten Rahmen mit Ihnen führen.
An dem Gespräch würden Frau H, Ihre persönliche Sachbearbeiterin und Herr B, Abteilungsleiter Reha der VBG Mainz teilnehmen.“
Es folgt im Originaltext die Antwort des Betroffenen[3]. Sie fällt deutlich aus, so dass ich keinen Kommentar abgeben muss.
„Sehr geehrt X XXXXXXXXX,
Sie wollten doch die Betroffenen von sexueller Gewalt nicht retraumatisieren. Das haben Sie mit Ihrem Schreiben und Vorderrungen (Bitten?) vom 08.07.2022 wohl nicht erreicht. Sie haben mich damit massivst traumatisiert. Am 11.06.2022 habe ich Ihnen das vollständige Urteil auf Ihren Wunsch hin per Mail zugesandt, wo ich sicher bin, dass Sie es erhalten haben. Das Urteil sagt alles aus, was Sie eigentlich wissen sollten und wollten. Wollen Sie mit Ihrem Schreiben die Glaubwürdigkeit von einem deutschen Gericht oder von mir hinterfragen? Sie wollen Einsicht in Unterlagen haben, die zu dem Urteil beigetragen haben. Warum? Haben Sie die Fachkräfte, die die Unterlagen verstehen können? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln? Hinter meinem Urteil, dass von drei Richter/innen gesprochen wurde, stehen Gutachten und Analysen, die ich nicht möchte, dass diese weitergeleitet werden, da im Urteil alles lesbar ist was Sie über meinen Fall wissen müssen. Im Urteil ist auch der GDS[4] mit 70 benannt. Mittlerweile habe ich auch einen Behindertenausweis mit einem GDB von 80.
Zu Punkt 2 „NEIN“
Für was brauchen Sie da noch eine Einsichtnahme der ärztlichen Unterlagen?
Die Einsicht in die Akten des OEG Verfahrens brauchen Sie auch nicht, denn das Ergebnis steht ja im Urteil. Ich werde demnächst 65 Jahre alt. Wollen Sie mich für den Arbeitsmarkt noch therapieren? Hoffen Sie, dass mir es besser geht?
Für was wollen Sie noch meine OEG-Unterlagen sehen? Wollen Sie herausfinden, wie hoch meine OEG-Rente beträgt?? Wollen Sie Ihre Zahlungen dementsprechend kürzen. Für die paar Kröten (ist der Ruf der VBG ruiniert………….) die Sie wahrscheinlich ausbezahlen wollen (bis jetzt nichts) werde ich mich vor Ihnen nicht nackisch machen.
Zu Punkt 3 „Nein“
Ein Gespräch im Psychotraumatologischen Zentrum für Diagnostik und Therapie in Frankfurt, ist nicht nötig und möglich, weil ich meinen bekannten Kreis nicht mehr verlassen kann und will. Ich ertrage keine fremden Menschen mehr und vermeide es deswegen öffentliche Verkehrsmitteln zu benutzen. Seit Jahren vermeide ich es mich außerhalb meines Wohnkreises zu bewegen. Außerdem sollen Personen aus Ihrem Kreis und dem Zentrum teilnehmen, die ich nicht kenne und denen ich aus diesem Grunde auch nicht vertraue. Dieses Angebot mir zu unterbreiten, betrachte ich als unsensibel und empathielos. Was haben Sie sich dabei gedacht? Ich habe im Jahr 2019 über mehrere Tage ein Gutachten fürs OEG machen lassen müssen. Warum wollen Sie 2022 noch einmal eine Begutachtung machen lassen? Für das Urteil wurde das Gutachten von 2019 herangezogen. Ich hätte dafür gerne eine Begründung von Ihnen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob sich meine Verweigerung, trotz dass sie das Urteil haben, sich auf die Weiterverarbeitung in Ihrem Hause, sich negativ auf Ihre Arbeit auswirkt und die Auszahlung einer Rente oder anderweitige Auszahlung auswirken wird.
Welche Auszahlungsart von Ihnen beabsichtigt ist, haben Sie bis heute nicht bekannt gegeben. Wie Sie ja sicher wissen, wurde über mich Medienwirksam berichtet. Ich würde gerne den Medien berichten, dass die Weiterbearbeitung meines Antrages bei Ihnen unter der Berücksichtigung des Urteils stattfindet, oder ob Sie nur Unterlagen sammeln wollen.
Ich möchte Ihnen noch etwas mitgeben. Im Vorfeld Ihrer Entscheidung den sexuell Missbrauchten Menschen, die Jahrzehnte lang Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauches sowie Machtmissbrauches mit sich herumtragen mussten, zu helfen, haben Sie keine Trauma Therapeuten befragt sonst hätten Sie Ihr Schreiben so nicht verfasst. Sie haben Sie sich Jahrzehntelang Zeit gelassen, und jetzt bitten (fordern) sie das die Betroffenen nochmals auf, dass sie Hose runter lassen sollen. Welche perversen Forderungen kommen noch von Ihnen um sich vor einer nicht definierten Zahlung die Sie bis jetzt noch nicht bekannt gegeben haben, zu drücken. Wurden Sie von nicht kompetenten Fachleuten beraten? Hören Sie auf, wenn Sie eindeutige Unterlagen haben, wie das Urteil, mich zu retraumatisieren und teilen Sie den Betroffenen klar mit, ob Urteile von deutschen Gerichte anerkannt werden oder ob Sie über den Gerichten stehen und somit das Recht haben bevor bezahlt wird die Überlebenden nackt sehen zu wollen. Und beachten und kontrollieren Sie ob eine Weitergabe von Unterlagen, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt haben könnten, an Sachbearbeiter/innen und andere so weitergegeben werden sollten?
Haben Sie sich nur einmal Gedanken gemacht, was die Unterlagen bei pädophilen Mitarbeiter von Ihnen auslöst? Womit ich nicht sagen will, dass Kollegen von Ihnen pädophile Neigungen haben. Aber wer weiss…….
Haben Sie das rechtlich abklären lassen ob Sie solche Unterlagen anfordern dürfen?
Und nun zum Punkt 1 Ihres Schreiben. Nein Ich habe keine therapeutischen Unterstützung. Ich war ca. 4 Jahre in Behandlung, bis die Bezahlung eingestellt wurde. 4 Jahre lang musste ich auf eigene Kosten 100 km zu meinem Trauma Therapeut fahren, da nach jahrelangem Suche im Umkreis von 50 km keiner zu finden war. Wäre ich in einem verunfallten Flugzeug gesessen, hätte ich unter 50 Therapeuten mir einen aussuchen können.
Mit einem solchen rücksichtslosen Verhalten, von der VBG hätte ich nicht gerechnet.
Mit freundlichem Gruß
xy“
Nachwort, Dierk Schäfer
„Hier ermitteln wir“, so lautet die vollmundige Ankündigung von Kay Schumacher[5][6]. Haben die Kirchenopfer einen starken Partner bekommen? Werden sie sich endlich durchsetzen können? Ist die Versicherung gar zu vergleichen mit den Engeln, die vor Gott für die Kinder eintreten?[7]+[8] Hat sie die Aufgabe einer Schutzmantelmadonna übernommen?[9]

Schumacher kündigt an: „Sexualisierte Gewalt, die an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leiterinnen von Jugendgruppen verübt wurde, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland der Berufsgenossenschaft VBG melden … Denn die Versicherung könnte in vielen Fällen Therapie oder sogar eine Verletztenrente zahlen.“
Doch dann kommen Zweifel auf: Eine Versicherung, die sich danach drängt, Schäden zu bezahlen? Gibt’s denn sowas?
Nun, es könnte sein, dass sie auf eine Geldquelle gestoßen sind. Mithilfe der Geschädigten fordern sie nachdrücklich Akteneinsicht, die der Staat nicht zu fordern wagt. Mit Hilfe der Opfer könnten sie das Geld, das sie ihnen zahlen, bei den Kirchen eintreiben, mit Aufschlag für ihre Tätigkeit natürlich. Eine verdienstvolle wie verdienstträchtige Aktion – und die Kirchen haben das alles verdient. Selber Schuld!
Das Vorgehen im vorgestellten Fall zeigt jedoch, dass auch die Versicherung keine Ahnung hat von Traumatisierungen, Triggern und Retraumatisierungsgefahr. Noch dazu im konkreten Fall: Der ist gerichtlich angemessen gelöst. Will die Versicherung etwa auch von diesem Kuchen etwas abhaben? Sie muten mir zu, dass noch mehr unbedarfte und unerfahrene Sachbearbeiter/innen in meinen Unterlagen herumschnüffeln? Was erdreisten Sie sich?
[1] Datum: 8.7.202.
Alle Namen in diesem Schriftverkehr habe ich anonymisiert. Alle Fußnoten von Dierk Schäfer
[2] Meine Blogleser finden es unter: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/
[3] Datum: 14.07.2022
[4] Gemeint ist der Grad der Schädigung (GdS), s. auch: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID159865
[5] Kay Schumacher ist Leiter der Bezirksverwaltung der VBG Bezirksverwaltung Mainz, https://www.vbg.de/SharedDocs/Adressen/DE/Kay%20Schumacher.html?nn=3358
[6] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-05/missbrauch-kirche-versicherung-sexualisierte-gewalt?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F, 23. Juni 2022
[7] Mt 18; 10: Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.
[8] Auf die Kirchen ist ja kein Verlass, es sei denn auf ihr Betroffenheitsgestammel und auf ihre einfallsreichen Vertuschungsmanöver. „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/
[9] Photo Privatbesitz Dierk Schäfer
Das Schweigen der Hirten[1]
Wenn Hirten unter dem Patronat ihrer Oberhirten selber wie Schafe nur dumpf vor sich hin-mampfen,

dann – ja dann ist etwas am Dampfen. Sie wissen schon was.
Vom katholischen Herdenbetrieb lese ich gerade: „Ich kenne weniger als ein Dutzend kath. Pfarrer, die sich an der Seite kirchlich und außerkirchlich Betroffener positionieren. Allerdings weiß ich nicht, ob es nicht doch mehr gibt, die ohne öffentliche Aufmerksamkeit an der Seite Betroffener handeln. Diejenigen, die sich öffentlich für kirchl. Betroffene bei Bischöfen einsetzten, wurden sanktioniert, sofern sie noch im Dienst waren. Pensionierten Pfarrern ging es da besser, die Bischöfe ließen sie halt machen – und ins Leere laufen.“
Ja, die armen Hirten, – wenn sie kujoniert werden, dann ist vielen die Soutane näher als das Gewissen.
Doch was lässt meine evangelischen Kollegen schweigen? Protestanten sollten anders sein und von der Freiheit eines Christenmenschen freien Gebrauch machen.
Was treibt sie, wer schweigt sie?
Die Frage beschäftigt mich, seit ich im Pfarrerblatt über „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“[2] schrieb und es keine Resonanz gab. Wenn allerdings jemand im Pfarrerblatt unorthodox über den Kreuzestod Jesu schreibt, gibt es einen Aufruhr im Leserbriefteil, wie wenn der Fuchs dem Hühnerstall einen Besuch abgestattet hätte.
Kürzlich frage ich einen Kollegen zum Schweigen der Hirten und fasse seine Punkte hier zusammen.
Als Gründe vermute er:
- Das Gefühl mangelnden Wissens. Auch er könne nicht behaupten, spontan die Sachlage einigermaßen korrekt darstellen zu können
- Auch könne die Befürchtung eine Rolle spielen, mit einer Thematisierung vor allem Skandal- oder Sensationslüsternheit zu bedienen.
- Er meint, wie ich es auch schon von anderer Seite hörte, dass das Ganze nach wie vor eher als katholisches Problem wahrgenommen werde. Man wolle einfach nicht wahrhaben, dass es auch die Evangelische Kirche betrifft.
- Auch ökumenische Rücksicht könne eine Rolle spielen. Denn wo man gut zusammenarbeite, möchte man nicht stören.
- Schließlich die Frage, wo und wie man das Thema unterbringen könne. Im Gottesdienst? Und was könne man damit erreichen wollen.
Ich habe dann noch ein mögliches Motiv hinzugefügt:
- Ich halte fast alle meiner Kollegen für so anständig, dass ihnen solch „unanständige“ Vorkommnisse total fremd sind und sie lieber einen Bogen machen – und dabei die Augen abwenden.
Dieser Kollege schickte noch eine weitere Begründung nach. Ich will das hier nicht ausführen. Aber er war Zeuge einer Retraumatisierung geworden und fühlte sich der Situation nur mit Mühe gewachsen. Dazu weiter unten.
Zu einigen der Motive lässt sich was sagen:
In den Gemeindegottesdienst gehört das Thema nur bedingt. Doch als ich das Buch über „Seelsorge nach sexuellem Missbrauch“ las und rezensierte, sah ich nicht nur eine Möglichkeit, sondern die Notwenigkeit, gerade auch im Gottesdienst das Thema Traumatisierungen anzusprechen, weil mutmaßlich in jeder größeren Versammlung von Menschen, also auch im Gottesdienst, Betroffene sind, die unerkannt und unangesprochen leiden.[3]
Nie würde ich ein solches Thema ohne Rücksprache mit dem katholischen Kollegen öffentlich angehen. Doch auf der Basis „Wir haben ein Problem gemeinsam“ könnte man vielleicht einen gemeinsamen Weg finden.
Aber wir müssen das Thema angehen. Die Berichte über die EKD-Synode sind sehr aufschlussreich und belastend.[4] Der zitierte Landesbischof Christoph Meyns zog vor der Synode eine gemischte Bilanz. Einer der vielen Betroffenen, mit denen ich in Kontakt bin, sagte mir, Meyns habe ihm am Telefon gesagt: Wir hätten mehr auf unsere Leute hören sollen. Damit habe er Leute wie mich gemeint.
„Wenn die Kirchen das Ruder nicht herumgedreht bekommen, schaffen sie sich noch selbst ab.“[5] – Das soll aber nicht die Hauptsorge sein. Es geht in erster Linie um die Opfer kirchlicher Akteure.
In der Printausausgabe des aktuellen Pfarrerblattes ist – soweit ich sehe – die erste repräsentative Stellungnahme aus dem Kollektiv der Pfarrer zum Thema Missbrauch abgedruckt. Es geht darin um den Datenschutz für des Missbrauchs beschuldigte Pfarrer. Das könnte man als angemessene Äußerung für einen Interessenverband abtun. Selbstverständlich sind hier auch Rechte zu wahren, die vor ungerechtfertigter Nutzung von Einträgen in Personalakten schützen sollen. — Aber dem Insider, wie auch den Betroffenen muss es übel aufstoßen, dass hier nur Schutzzäune hochgezogen werden, ohne auch nur 1. die Betroffenen zu erwähnen, ihre Aufklärungsrechte, ihren Anspruch auf Entschädigungen, 2. fehlt das erkennbare Bewusstsein, dass das Image der Kirche, das durch solch einseitiges Schutzgebaren weiter geschädigt wird – wenn das überhaupt noch möglich ist. Ich habe dazu dem Pfarrerblatt einen Leserbrief geschickt. Mal sehen, ob er abgedruckt wird.[6]
Die FAZ berichtet heute auf Seite 4 von einem „Digitalen Grundkurs zum Schutz für Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch“[7], herausgegeben vom zuständigen Bundesbeauftragten. „Der Kurs kann kostenfrei unter „ www.was-ist-los-mit-jaron.de “ absolviert werden und ist bundesweit als Fortbildung anerkannt. Es gibt ihn für Grundschulen und weiterführende Schulen. … Durch praxisnahe Fallbeispiele können die Lehrer Wissen über sexuellen Kindesmissbrauch erwerben, Täterstrategien kennenlernen und Handlungsmöglichkeiten erfahren. „Kinderschutz braucht Handlungssicherheit“,“ Für Lehrer konzipiert – auch Pfarrer sollten ihn belegen.[8] @epd @kath . Die Kirchenleitungen sollten ihn zur Pflicht machen. Es wird Zeit, dass sie in die Puschen kommen. Sie können sich dafür das „Betroffenheitsgestammel“ sparen.
Glaubwürdigkeit könnten sie wiedergewinnen, wenn sie – ohne großes PR-Trara auf die Widersprucheinrede wegen Verjährung verzichten und deutlich machen, dass sie keine Vorteile haben wollen durch die – zuweilen erforderliche – Dauer der Entschädigungsverfahren, indem sie sich bereiterklären, die Ansprüche der Betroffenen gegebenenfalls auch deren Erben zu erstatten.[9]
Doch ich fürchte … Na, Sie ahnen es schon.
Fußnoten
Photo https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2994135825/
[1] Den Titel habe ich entnommen aus: DER BODELSCHWINGH CLAN UND SEINE UNRÜHMLICHE GESCHICHTE (1831-2019), https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf, S. 1
[2] Dierk Schäfer, Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande, Deutsches Pfarrerblatt – Heft: 5/2010, https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98
[3] Damit der Boden wieder trägt – Seelsorge nach sexuellem Missbrauch, 25. Januar 2016, https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/01/25/damit-der-boden-wieder-traegt-seelsorge-nach-sexuellem-missbrauch/ Betroffene gibt es auch im Kreis der Pfarrer. Ich kenne ein dramatisches Beispiel. Die Kollegin war von ihrem Vater missbraucht worden, und schon das Wort Vater im Vaterunser war ein Trigger.
[4] „Der Skandal um sexualisierte Gewalt in der Kirche trieb am Montag die Synode um“, https://www.zeitzeichen.net/node/9381Dazu auch:https://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-4c/_AiS/_2rP9-bd_U1S/c43d83fa-4300-4b1a-864c-a2c93832a1ca_3.mp3
[5] https://www.zeit.de/2021/48/lars-castellucci-spd-bundestag-religion-missbrauch-aufarbeitung/komplettansicht
[6] Wenn nicht, wird er hier erscheinen. Aber vielleicht möchte jemand beim Pfarrerblatt nachfragen?
[7] Da ich korrekt zitiere, habe ich das grammatisch unkorrekte * beibehalten. Ich bitte um Entschuldigung.
[8] Oben war die Rede vom Kollegen, der sich der Situation nur mit Mühe gewachsen fühlte. Hier gibt es Rüstzeug.
[9] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/
Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden.
Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbrechen gestanden, die Misshandlungen, die Missbräuche und die Demütigungen, die in kirchlichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem verhindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklärung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.
Angesichts der Menge der Verbrechen und der großen Zahl der Opfer, oft auch angesichts der besonderen Schwere der Vorwürfe, wird durch die pauschale Verjährung aber kein Rechtsfriede hergestellt – und die Kirchen bleiben unter dem Vorwurf der Verbrechen, ihrer Vertuschung und der Verweigerung zumindest der Aufklärungsforderungen ihrer Opfer; von gefinkelten[1] Zahlungszusagen ganz zu schweigen
Da die Kirchen[2] derart verstockt sind, brauchen sie Hilfe von außen, Hilfe von denen, die sich immer noch Kirche als die communio sanctorum vorstellen. Auch die anderen, soweit sie nicht kirchen- oder religionsfeindlich eingestellt sind, bedauern die Haltung der Kirchen, die ihre seelsorglichen, ihre caritativen und die kulturellen Leistungen verdunkelt.
Hilfe von außen könnte der Staat bieten, wenn er bereit wäre, Rechtsfrieden wieder herzustellen, nicht zuletzt auch, um die historischen und immer noch wirkenden kulturellen Werte gegen ihre offiziellen Vertreter zu schützen. Dazu könnten Elemente aus der – auch den Kirchen gut bekannten – Inquisitionsprozessordnung dienen. Es geht dabei nicht um Folter oder Scheiterhaufen, sondern um die Ermittlungsidee: »In einem Inquisitionsverfahren stand die Ermittlung der möglichst durch Geständnis zu offenbarenden Wahrheit im Vordergrund, und nicht die Anklage.«[3]
Das Geständnis liegt bereits vor, denn die Kirchen konnten sich der Beweiskraft der Wolke von Zeugen[4] und der Qualität der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen auf die Dauer nicht verschließen. So fehlt es nun noch an der umfassenden Aufklärung ohne Rücksicht auf Prozesseinreden, also der Verjährung. Diese Inquisition sollte der Staat leisten, indem er einen Untersuchungsrichter benennt und ihn befugt, Akten noch vor ihrer Vernichtung zu beschlagnahmen, Sachverständige anzuhören und die heutigen kirchlichen Verantwortlichen zu verhören. Dies alles, soweit nicht mehr strafrechtlich verwertbar, ohne Strafandrohung aber mit zivilrechtlicher Wirkung auf Entschädigungsleistungen – die vielleicht dann doch „freiwillig“ erfolgen könnten, wenn unserer „Behördenkirche“[5] die Augen nicht mehr gehalten[6] sein sollten. Das wäre auch eine Erleichterung für all die Kollegen und Kolleginnen, die – selber ehrlich – ihre Kirche wieder ehrlich sehen wollen.
Fußnoten
[1] Sinnverwandte Begriffe: ausgefuchst, durchtrieben, gerissen, gewieft, raffiniert, schlau, trickreich, tricky; schweizerisch: gefitzt https://www.wortbedeutung.info/gefinkelt/
[2] Zeichnung: Die Wurmlinger Kapelle auf einer etwa 1830 von Louis Helvig angefertigten Lithografie.
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Inquisitionsverfahren
[4] Hebr. 12,1
[5] Martin Niemöller
[6] Lukas 24,16
Die Katholische Kirche setzt Maßstäbe – in zweierlei Hinsicht
»Bei der Bischofskonferenz in Fulda ist von Entschädigungssummen bis zu 400tausend Euro die Rede.«[1] Das ist wahrhaft spektakulär – aber noch nicht amtlich im Detail. Zu den nicht unwichtigen Finanzfragen weiter unten.
Wichtiger erscheint mir, dass zum ersten Male von einer Entschädigung für erlittenes Unrecht gesprochen wird. Beide Begriffe gehören zusammen. Bisher gab es Kompensationszahlungen für die Übergriffe einzelner Funktionskatholiken[2]. Gedacht sind diese Zahlungen für die Auswirkungen der Vergehen – man sollte von Verbrechen reden, die ursächlich sind für eine heutige wie auch immer prekäre Lage der Opfer. Die Opfer sprechen von Almosen, ohne Rechtsanspruch, oft verbunden mit Schweigeverpflichtungen.
Wenn nun die Kirche dezidiert von Unrecht spricht, dann hat das Rechtsqualität, der nicht mehr nur mit Almosen zu begegnen ist. Hiermit werden diese Opfer erstmals auf Augenhöhe wahrgenommen. Aus Bittstellern sind Anspruchsberechtigte geworden. Endlich!
Dieser längst fällige Schritt der katholischen Kirche setzt meine Kirche, die evangelische Kirche unter Druck, ihm zu folgen – ich hoffe, sie tut es.
Ein Schritt, der die Opfer ins Recht setzt hat auch psychologische Wirkungen. Es ist bekannt, dass viele Missbrauchsopfer dermaßen traumatisiert sind, dass sie sich nicht melden, um nicht die Verwundungen wieder aufreißen zu lassen. Sie scheuen auch den Antragsweg, der ihnen auferlegt, ihre Geschichte jemandem anzuvertrauen und nicht zu wissen, ob ihr Schicksal verstanden wird, insbesondere, wenn sie argwöhnen müssen, dass das Personal, an das sie geraten, kirchlich beeinflusst ist oder gar völlig unsensibel. Die neue Rechtsposition könnte ihnen den Rücken stärken, damit sie hervortreten, auf ihr Recht pochen und damit zugleich den Opferstatus abwerfen. „Ich brauche mich wegen meiner Geschichte nicht zu schämen. Was ich erlebt habe, ist vor aller Welt als Unrecht anerkannt.“[3]

Dabei ist noch an weiteres kirchlich zu verantwortendem Unrecht zu denken. Es sind ja nicht nur die sexuell Missbrauchten. In den kirchlichen Erziehungseinrichtungen geschah vielfach Unrecht auch nichtsexueller Art. Kinder wurden gedemütigt, misshandelt und ausgebeutet. Vielen wurde eine ihren Fähigkeiten angemessene Bildung und daraus folgend Ausbildung verwehrt. Am Runden Tisch der unsäglichen Frau Vollmer wurde ihnen ein Platz auf Augenhöhe vorenthalten. Sie wurden als bemitleidenswerte Opfer mit Almosen abgespeist.[4]
Dieses Kapitel ist neu aufzurollen. Auch hier ist Unrecht als solches zu benennen, auch hier muss angemessen entschädigt werden.[5] Dies eröffnet zudem neue Horizonte. Denn das Unrecht begann häufig mit der Einweisung durch die Jugendämter, setzte sich zuweilen fort durch die Einstufung normal-intelligenter Kinder als „geistig-behindert“. Fast durchgängig vernachlässigte der Staat[6] seine Aufsichtspflicht. Es war also nicht nur ein kirchliches Versagen im Erziehungsauftrag, sondern auch ein staatliches. Mögen die Kirchen also für diese Fälle den Staat in die Mithaftung nehmen, dann wird’s billiger.
Nun zum Detail, in dem der Teufel zu stecken pflegt.
Da ist von zwei verschiedenen Möglichkeiten der Entschädigung die Rede.[7]
Bislang gab es für die Opfer pauschal 5tausend Euro in Anerkennung des erlittenen Leides.
Nun schlägt eine Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz in Fulda zwei Modelle vor:
Entweder eine Entschädigungssumme von 300tausend für jeden Betroffenen, oder ein gestaffeltes System mit Zahlungen zwischen 4tausend und 400tausend. Eine Mischform scheint nicht vorgesehen. So wird es wieder auf Einzelfallösungen hinauslaufen. Jeder Betroffene muss nicht nur das erlittene Unrecht belegen, sondern auch den Zusammenhang zwischen diesem Unrecht und den fortdauernden Auswirkungen.
Damit sind wir wieder bei dem, was ich schon vor acht Jahren die Bordellisierung missbrauchter Kinder genannt habe.[8]
Dennoch: Die katholische Kirche ist einen bedeutenden Schritt vorangekommen, hoffentlich hält sie durch, auch es auf geschätzt eine Milliarde Euro kommen dürfte.
[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/missbrauch-kirche-entschaedigung-1.4615849?reduced=true
[2] Man verzeihe mir diesen unschönen Ausdruck. Gemeint sind Männer und Frauen in Diensten der katholischen Kirche, die als Priester, Ordensangehörige oder Lehrer sich an schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen vergangen haben. Zur Zeit wird in diesem Zusammenhang besonders an sexuelle Übergriffe gedacht.
[3] Photo: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2515968357/
[4] Ich will mich nicht ständig wiederholen: Dieser Blog ist voll von Heimkinderangelegenheiten und dem Runden Tisch, der von Beginn an auf Betrug angelegt war. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/
[5] Die Medien sprachen und sprechen unisono bei Zahlungen an ehemalige Heimkinder stets von Entschädigungen. Sie scheinen bis heute nicht kapiert zu haben, dass es erklärtermaßen keine Entschädigungen sein sollten, weil es sonst einen Rechtsanspruch gegeben hätte.
[6] Mit Staat sind hier alle involvierten staatlichen Einrichtungen gemeint, egal auf welcher Verwaltungsstufe.
[7] Diese Angaben sind entnommen aus https://www.sueddeutsche.de/politik/missbrauch-kirche-entschaedigung-1.4615849?reduced=true
[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/05/27/die-bordellisierung-misbrauchter-kinder/
Die zwei Seiten der Antje Vollmer
Antje Vollmer und ihr unheilvolles Wirken.
Erst jetzt kam mir ein Focusartikel auf den Schirm: Die zwei Seiten der Antje Vollmer https://www.focus.de/magazin/tagebuch/tagebuch-die-zwei-seiten-der-antje-vollmer_aid_497390.html. Ich habe den Artikel weitergetwittert. Da nicht alle Leser meines Blogs twittern, möchte ich hier auf meinen Retweet hinweisen:
Danke, das passt.
https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/10/16/zensur-bei-wiki-in-sachen-antje-vollmer/ https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/03/10/der-von-beginn-an-auf-betrug-angelegte-runde-tisch-wurde-rotieren/
Eine besondere Beachtung dient dem Wikipediaeintrag. Dort kennt man nur eine Seite von Antje Vollmer. Sie scheint dort einen speziellen Schutzengel zu haben: Den Vertuscher.
Der Missbrauch mit dem Missbrauch
Die „Bewirtschaftung“ der ehemaligen Heimkinder und ihrer Schicksale stellt sich mittlerweile als Missbrauch der Missbrauchten dar [1]. Missbrauch ist hier umfassend zu verstehen als aktive Verletzung von Kindeswohl und Kinderrechten in staatlichen und kirchlichen Erziehungseinrichtungen.
Worin besteht diese Form des Missbrauchs der Missbrauchten?
Umfassend stellt das der in Österreich erscheinende Standard in einem glänzend geschriebenen Artikel zu einem Kinderheim in Tirol dar[2]: »Mittlerweile wurden die Schicksale der ehemaligen Tiroler Heimkinder historisch erforscht, kulturell bearbeitet und auch medial einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vormals „schlimmen Kinder“ haben dabei brav kooperiert, führten Besucher durch ihre einstigen Folterstätten, ließen ihre Geschichten und Porträts ins Internet stellen … nahmen an Podiumsdiskussionen und Buchpräsentationen teil, gingen keiner Belastung aus dem Weg, auch nicht der Preisgabe intimer und schmerzhafter Details. Eine Betroffenheitswelle wurde erzeugt – aber die allein machte keinen Heller locker. Gewiss, es geht um Bewusstmachung, um Anerkennung, die „Restitution von Würde“, aber eine materielle Restitution folgte ihr nicht. Der Optimismus der letzten Jahre ist verflogen. Die Bearbeitung ihrer Geschichte hat die ehemaligen Heimkinder aufgerieben: Öffentlichkeitsarbeit, Behördenirrwege, mangelnde Akteneinsicht, taube Ohren, fragwürdige Gutachten, eingestellte Ermittlungen, geplatzte Hoffnungen, Almosen statt Entschädigung.«
Photo aus: https://www.mup.wi.tu-darmstadt.de/media/bwl7/praxisportal/dasfachgebietimspiegelderpresse/2010-06-10-Spielregeln.pdf
In Deutschland ist die Situation nicht anders. Die ehemaligen Heimkinder wurden ausgequetscht wie Zitronen.[3] Zunächst ging es um Misshandlungen jeder Art in den Heimen, nun aber um den viel „geileren“ sexuellen Kindesmissbrauch. Die Medien sprangen drauf und dann die liebe Wissenschaft. Ein weites Feld wissenschaftlichen Forschens liegt vor uns. Waren manche Heimkinder im Dienste der Wissenschaft pharmazeutischen Versuchen ausgesetzt, so nun der historischen Neugier. Diese Bewirtschaftung ihrer Schicksale ist pure Ausbeutung und bringt den Ausgebeuteten außer einer momentanen Aufmerksamkeit nichts, gar nichts. Die Medien benutzen zwar – unverbesserlich – den Begriff „Entschädigung“, obwohl es zu beantragende Almosen sind. Doch für echte Entschädigung[4] ist – wie auch in Österreich niemand zuständig: »Die Verantwortlichen, das wären die Republik Österreich, die Tiroler Jugendwohlfahrt, die beteiligten Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden, die katholische Kirche und der Benediktiner/innen-Orden. Aber die bleiben un(an)greifbar, bis auf die paar Ausführende, jene Klosterschwestern, die für Gottes Lohn den ihnen Anbefohlenen das Leben zur Höllen machten. Die meisten sind inzwischen verstorben, die übrigen dement, also nicht mehr verhandlungsfähig. Schadenersatzforderungen ehemaliger Heimkinder, die … für ihr Leben gezeichnet sind, stoßen auch bei weltlichen Behörden auf taube Ohren, sei es bei Stadt, Bezirk, Land oder Bund, den höchstverantwortlichen Trägerinstanzen.«
»„Wir werden immer weniger. …Die meisten von uns haben resigniert, viele sind krank, manche verstorben.“ Zwar hätten ihnen die mediale Unterstützung und sogar offizielle Betroffenheitsbezeugungen der letzten Jahre durchaus den Rücken gestärkt, dennoch sähen sie sich der alten Zermürbungstaktik ausgesetzt: Man behandelt die Überlebenden des breitangelegtesten Verbrechens der Nachkriegszeit weiterhin als Bittsteller, anstatt sie in ihrer berechtigten Forderung nach Entschädigung wahrzunehmen. Geschweige denn sie zu ermutigen.«
Ja, so kann man nennen: Das am breitesten angelegte Verbrechens der Nachkriegszeit.
Es findet seine Fortsetzung, harmlos und ohne böse Absicht, in der Bewirtschaftung der Schicksale von damals schon Missbrauchten.
„Vae Victis“ – Wehe den Besiegten!
Fußnoten
[1] Ursprünglich meinte „Missbrauch mit dem Missbrauch“ der instrumentell oder irrtümlich erhobene Vorwurf von Kindesmissbrauch, um einen Ex-Partner vom Umgang mit dem Kind ausschließen zu können. Ich machte eine Tagung zu diesem Thema. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/ . Es referierte auch der Autor eines gleichnamigen Buches: http://www.alteck.de/alteck_show.cfm?CFID=cc708de0-7f56-4d81-b3bc-996e487728e4&CFTOKEN=0&xx=start_beschluss.cfm . Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch .
[2] Zitate aus: https://www.derstandard.de/story/2000093295474/missbrauch-im-kinderheim-falltuer-auf-kind-rein-falltuer-zu
[3] Das begann mit der damaligen Familienministerin: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.“ https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf .
Sie fand eine willige Helferin in der „Moderatorin“ des Runden Tisches: Dr. Antje Vollmer. https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/ .
[4] Es heißt immer wieder abwehrend, mit Geld sei das Ganze ohnehin nicht wieder gut zu machen.
Wen wundert’s? Seelische Krüppel haben auch in den Kirchen Karrierevorteile.
Manche scheinen nicht einmal zu wissen, was Anstand ist.
Wenn aber jemand in einer menschlich schwierigen Situation hilfreich ist, macht er sich verdächtig. Dazu weiter unten.
Wer den Artikel „Sexuelle Gewalt in der Kirche: Angst vor der Wahrheit“[1] liest und keine Ahnung hat, dass es bei Kirchens nicht anders zugeht als in anderen Chefetagen, die bereits mit der Führungsnormalroutine überfordert sind, der mag sich noch wundern. Nicht erst seit der Heimkinderdebatte kenne ich diese Charakterschwächen – oder soll man gar von fehlendem Charakter sprechen? Da wurden die Heimkinder nach Strich und Faden von der unheiligen Allianz von Staat und Kirche über den Runden Tisch gezogen. Betroffenheitsgestammel[2] gab es auch damals. So nun auch beim Missbrauchsskandal. Der schlägt höhere Wellen, als die Misshandlungen und Demütigungen in den staatlichen, meist aber kirchlichen Heimen. Denn „sex sells“ auch hier und macht Schlagzeilen. Und wieder gibt es die Abwehrreflexe. Man marschiert getrennt, jede Landeskirche für sich, das lässt Beinfreiheit im Umgang mit Opfern, die man auch besser gar nicht selbst zu Wort kommen lässt. Man weiß doch schon, was die brauchen. Entschuldigungen und allgemeine Aufarbeitung. Das erste gibt’s umsonst, für die Aufarbeitung gibt man – nicht gerade gern, aber notgedrungen – Geld aus[3]. Sogar Aufarbeitung von außen wird erwogen, hält auch sie immerhin die Opfer auf Abstand – und ihre Forderungen nach rechtlich einklagbarer Entschädigung. Man wird wohl auch – wieder jede Landeskirche für sich – „Missbrauchsbeauftragte“ ausgucken. Ein wichtiger aber undankbarer Job. Doch wer der vox populi und den Medien folgend, von hoher Position danach ruft, profiliert sich als das gute Gewissen der Kirche.[4] Die Predigt der Bischöfe Ulrich und Fehrs zum Ahrensburger Missbrauchs-Skandal war allerdings eher peinlich.[5] Schön, wenn man sich am Palmsonntag auf den demütigen Palmesel-Jesus berufen und „Erbarmen“ als Lösung anbieten kann, Erbarmen auch für das Versagen der Institution.
Auffiel der damalige bayrische Landesbischof. Er setzte sich für ein Missbrauchsopfer ein. Wie kam er dazu? fragten sich die Richter beim EKD-Gericht, rügten die seelsorgerliche Begleitung durch den Landesbischof während des Disziplinarverfahrens und stellten die Ordnung wieder her. „Das Gericht unterstellte dem Bischof, es ginge ihm lediglich um die Verurteilung des Angeschuldigten“[6]. Der Täter plauderte mit den Richtern, das konsternierte Opfer war zwar extra angereist, wurde aber gar nicht erst angehört.[7] Auch das VELKD[8]-Gericht scheint aus furchtbaren Juristen zu bestehen: »Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor „schwerwiegende Amtspflichtverletzungen“ vorgeworfen und beim unabhängigen Kirchengericht seine Entfernung aus dem Dienst beantragt. Das Kirchengericht dagegen hatte Mitte November das Verfahren gegen H. ohne Beweisaufnahme eingestellt. Eine „Entfernung aus dem Dienst“ sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit „nicht gerechtfertigt“, hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Missbrauchsopfer hatten die Einstellung kritisiert.«[9]
Wenn ich an den Palmsonntagsgottesdienst der Nordkirche denke … Da ist doch der Münchner Erzbischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, dichter am Problem: Er räumte »Versäumnisse der Kirche bei der Aufklärung der Fälle ein. „Wir haben versagt, und wir waren wie in einem Verblendungszusammenhang: nicht hinsehen wollen, nicht wahrhaben wollen, was geschieht, es kleinreden, es nicht anhören, all das ist immer wieder geschehen“, sagte er am Sonntag bei einem Gottesdienst in München.«[10]
Ob er es ehrlich meint? Wer weiß das? Ich will ihm nichts unterstellen. Zumindest weiß er, was erforderlich ist, denn er sieht seine Institution mit dem Rücken zur Wand und reagiert angemessen. Jetzt fehlt nur noch eine angemessene Entschädigungsregelung.
Fußnoten
[1] https://www.zeit.de/2018/47/sexuelle-gewalt-evangelische-kirche-vertuschung-betroffene/komplettansicht
[2] Der Begriff stammt von Helmut Jacob. Nicht wegen seiner Heimerfahrungen trat er aus der Kirche aus, sondern wegen seines in diesen Fragen völlig unsensiblen Ortspfarrers. https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/10/18/helmut-jacob-ist-tot-ein-nachruf/ + https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/11/28/ein-nachruf-waere-angemessen-gewesen-doch-die-groesse-zur-demut-hatten-sie-nicht/
[3] Neue Studien, mehr Geld: Wie die Evangelische Kirche sexuellen Missbrauch untersuchen will. Ein Betroffener fragt: „Was nützt es, wenn die Vertuscher nicht bestraft werden?“ twitterte Detlev Zander, Betroffener und Sprecher von „Missbrauch in der Brüdergemeinde Korntal“ #BrüdergemeindeKorntal #Aufklärungsskandal #Aufarbeitung
[4] Hanno Terbuyken twitterte: Ganz ehrlich und ganz persönlich: Ich finde es befremdlich, wenn die #EKDsynode nach dem Bericht zu #missbrauch von Kirsten Fehrs stehend applaudiert. Wem denn? Der Performance der Bischöfin? Der mangelnden Aufarbeitung? Angemessen wäre, erstmal in Scham zu schweigen. Unwürdig.
Das Hamburger Abendblatt veröffentlichte: „Der zur Zeit größte bekannte Missbrauchsskandal der Evangelischen Kirche Deutschlands aus Sicht einer Pastorin und Missbrauchsüberlebenden.“ Zitat: »Frau Bischöfin Fehrs: „Und auch wenn ich zu der Institution gehöre, die den Täter ungewollt geschützt hat und so schwerfällig aufklärt.“« Diese Umschreibung ist unerträglich. Wollen die höchsten Vertreter unserer Kirche mit so einer Aussage: „Täter ungewollt geschützt“, aus den „Schleifen der Selbstrechtfertigung“ herauskommen? http://www.stimme-der-opfer.de/new/Ahrensburger_Missbrauchsskandal_Artikel_Mai_2012.pdf
[5] Man kann diese Dialogpredigt auf youtube nacherleben: https://www.youtube.com/watch?v=pDLEQ36BrFk , die Tonspur lässt etwas zu wünschen übrig, dennoch wird das typisch kirchliche Geschwiemel hier deutlicher als im Predigtnachdruck: https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/1-april-2012-dialogpredigt-mit-bischof-ulrich-zu-joh-1212-ff/
[6] Bayrische Landeskirche – Was nun? https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/05/4356/ +
[7] Das Opfer wurde von der Vorsitzenden Richterin auf die Nachfrage, warum sie nicht aussagen durfte mit der Antwort abgefertigt: »Das war nicht unser Thema. https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/
[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Evangelisch-Lutherische_Kirche_Deutschlands
[9] https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/kirchenamt-fordert-neues-gerichtsverfahren-gegen-ahrensburger-ruhestandspastor/
[10] https://www.welt.de/vermischtes/article184085062/Kardinal-Marx-ueber-Missbrauch-Wir-haben-versagt.html?wtrid=socialmedia.socialflow….socialflow_twitter
Foto: Dierk Schäfer
Wer soll den Mühlstein um den Hals kriegen – und dann ab mit ihm ins Meer?
Die „Kinderficker“ sind gemeint, aber Klartext sprach Jesus nicht.
Die Software meines Blogs macht Schwierigkeiten, den Text hochzuladen. Darum stelle ich ihn als PDF ein.
Bitte hier anklicken: Wer soll den Mühlstein um den Hals kriegen_2_2
Schweigen sieht nach Vertuschung aus.
Die hannoversche Landeskirche scheint sich am Papst zu orientieren. „Es sei besser, zu diesen Dingen nicht ins Detail zu gehen, kein Wort werde er dazu sagen, der Text spreche für sich selbst, man möge ihn lesen und eigene Schlüsse ziehen, danach – vielleicht – werde er sprechen, der Papst.“[1] Die Details aus der Landeskirche gibt es wohl. Sie werden anscheinend in einem „Kommissionsbericht“ genannt, doch der wird zurückgehalten. Warum?
Ist es ein Wunder, wenn ehemalige Heimkinder aufgebracht sind und sich drastisch äußern, wie es Herrn Kronschnabel in seinem Mail tut?
Ich frage mich, wie lange die Kirchen ihren Vorzugsplatz für Negativmeldungen in den Medien noch behalten wollen. Sie geben sich alle Mühe. Umsichtige Führung sieht anders aus.
Hier das Mail, das mir für den Blog freigegeben wurde.
———- Forwarded message ———
From: Mail von E.K. <e.kronschnabel@googlemail.com>
Date: Do., 6. Sep. 2018 um 15:08 Uhr
Subject: Re: Kommissionsbericht
To: <Rainer.Mainusch@evlka.de>
Sehr geehrter Herr Doktor Mainusch,
besten Dank für Ihre Stellungnahme.
Die Opfer haben kein großes Zeitfenster, wie Sie es sich wünschen. Die biologische Uhr arbeitet für die Seite der Täternachfolger, trotzdem sollte die Landeskirche sich um eine zeitnahe Entscheidung und deren UMSETZUNG bemühen. Zeitnahes Arbeiten bewies Ihre Abteilung bei der Gestaltung des menschenverachtenden Fragebogens. Wer Opfern solche Schläge verpasste, hat die Pflicht, zeitnah Rechenschaft in Form des Kommissionsberichtes abzuliefern.
Das Versagen von Diakonie und Landeskirche ist hinreichend bekannt. Zeitraubende Schönfärbereien des Kommissionsberichtes sind also nicht nötig – und würden die Täternachfolgeseite auch in keinem besseren Licht erscheinen lassen. Das biologische Drängen der Zeit kann ich Ihnen gerne durch 4 Fotos von Grabstellen zwischenzeitlich verstorbener Opfer belegen. Wir Überlebenden freuen uns sehr darüber, dass die Verstorbenen wenigstens noch die Almosen erhielten, die die Landeskirche überwies.
Ist Ihnen überhaupt bewusst, dass keines der Opfer einen „Entschädigungsbetrag“ in der Höhe der Jahres-Pension eines Kirchenrates erhielt? Noch lebende Täter (wir kennen noch solche Drecksäcke) bekommen p.a. schon mehr wie ein Opfer erhielt. Dieser Zynismus ist wahrlich christlich-dummfrech. Befriedigend ist es, dass die Menschen die Konzerne mit dem Kreuz im Logo immer häufiger meiden. „Kirche schafft sich selbst ab“ kann man in Sarrazin’s Sprechweise sagen.
Sie können etwas dagegen tun. Geben Sie den Kommissionsbericht zeitnah heraus.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Kronschnabel
Soweit das Mail.
Noch ein unverkürztes Mail aus Australien:
Australien: Laienorden schließt Vergleich mit Missbrauchsopfer
utl: Todkranker 74-jähriger Mann erhält Millionenentschädigung von „Christlichen Brüdern“=
Sydney, 16.8.2018 (KAP/KNA) Ein todkrankes Missbrauchsopfer in Australien erhält von den „Christlichen Brüdern“ eine Entschädigungszahlung in Höhe von einer Million australischen Dollar (umgerechnet 640.000 Euro). Der 74-jährige Paul Bradshaw hatte den Laienorden wegen Missbrauchs verklagt, dem er in den 1950er in Einrichtungen der Gemeinschaft ausgesetzt war. Nach dem vor einem Gericht in Westaustralien geschlossenen Vergleich sagte Bradshaw am Donnerstag gegenüber Medien: „Es ging mir nicht ums Geld. Ich wollte Gerechtigkeit.“
Laut Medienberichten beträgt die Lebenserwartung des Mannes noch maximal sechs Monate. Das Geld werde er seiner Familie vererben, sagte Bradshaw. „Ich habe den größten Teil meines Lebens auf der Straße gelebt. Ich möchte nicht, dass sie dasselbe erleiden müssen wie ich.“ Er hoffe, die letzten Monate seines Lebens in Frieden verbringen zu können.
Die Klage war durch eine Gesetzesreform in Westaustralien möglich geworden, durch die Missbrauchsopfer Klagen auch in lange zurückliegenden Fällen einreichen können. Nach den Worten von Bradshaws Anwalt Michael Magazanik könnte das Urteil eine ganze Klageserie gegen die Christlichen Brüder anstoßen. Allein sein Anwaltsbüro vertrete 60 Betroffene, so Magazanik gegenüber australischen Medien.
Die „Christlichen Brüder“ (Congregation of Christian Brothers) spielen eine zentrale Rolle im australischen Missbrauchsskandal. Der Laienorden hat aus Sicht der staatlichen Missbrauchskommission beim Schutz von Kindern „komplett versagt“. Den „Christlichen Brüdern“ sei der sexuelle Missbrauch in ihren Waisenhäusern in Westaustralien seit Jahrzehnten bekannt gewesen, ohne dass sie gegen die „systematischen Misshandlungen“ vorgegangen seien.
(ende) gut/gpu/
Fußnote
[1] CHRISTIAN GEYER, Und sagte kein einziges Wort, FAZ, 5.9.18, S. 9 – Dort auch: »„Das Schweigen der Hirten“ heißt eine ZDF-Dokumentation, die dies beklemmend nahelegt.«
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