„totales Multifunktionsversagen des Rechtsstaates“[1]
Kommt wohl öfter vor.
Ist das die Wende im Fall Mollath?
»Bayerns Justizministerin Merk will sich der „Augsburger Allgemeinen“ zufolge für die Freilassung des Psychiatrie-Insassen einsetzen. Seine Zwangsunterbringung sei „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“«.[1]
Das muß man genau lesen: unverhältnismäßig erst mit zunehmender Dauer.Bis jetzt also völlig in Ordnung. So macht eine Justizministerin „ihren“ Richtern Vorlagen/Vorgaben.
Das muß man sich schon auf der Zunge zergehen lassen.
Zum Fall Mollath kann ich nichts sagen. Es geht um seinen Prozeß und seine Vorwürfe gegen die Bank. Die haben sich jedenfalls als teilweise richtig herausgestellt. Doch man hatte ihn als Querulanten eingestuft, war seine Vorwürfen nicht nachgegangen und ihn in die Psychiatrie gesteckt. Die zu klärende Frage: War das rechtlich o.k.?
Mollath bleibt vorerst weggesperrt. Für mich als Gutachter ist die Begründung interessant: »Der Psychiater, der für das letzte Gutachten verantwortlich zeichnet, aufgrund dessen Mollath in der Psychiatrie bleiben muss, dieser Gutachter fühle sich „extrem beeinträchtigt“ von den negativen Reaktionen auf seine Arbeit. Das Gericht hatte ihn im Lichte der neuen Erkenntnisse mit einer ergänzenden Stellungnahme beauftragt, diese verweigert der Gutachter nun offenbar.«[1]
Solche Gutachter braucht unser Land.
[1] http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-bleibt-in-der-psychiatrie-skandaloese-entscheidung-1.1694933 Donnerstag, 13. Juni 2013
leave a comment