Allein aus NRW: 247 Kinder und Jugendliche in 22 Ländern untergebracht – mehr oder weniger über den ganzen Globus verteilt.
»Was dort genau geschieht, können theoretisch nur die Jugendämter wissen«[1]. Aber nur theoretisch.
»Wie kann es sein, dass die Machenschaften jahrelang nicht bemerkt werden? Bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen werden die Jugendämter nicht kontrolliert. So bestätigt das Landesjugendamt Westfalen gegenüber WESTPOL: „Informations- oder Meldepflichten gegenüber dem Landesjugendamt bestehen nicht. Daten werden hier nicht erhoben.“ Niemand kontrolliert, welche und wie viele Kinder gerade im Ausland sind.
WESTPOL hat bei den 187 kommunalen Jugendämtern im Land nachgefragt, mehr als 70 Prozent der Behörden haben geantwortet. Ergebnis: 247 Kinder und Jugendliche sind in 22 Ländern untergebracht – mehr oder weniger über den ganzen Globus verteilt. Was dort genau geschieht, können theoretisch nur die Jugendämter wissen, die Kinder dorthin geschickt haben. Einige treffen ihre Schützlinge dort zweimal im Jahr. Andere beurteilen die Situation der Kinder nur vom Schreibtisch. Eine übergeordnete Aufsicht existiert nicht.«
[1] http://www1.wdr.de/themen/politik/jugendhilfeskandal-100.html
Die FAZ geizt mal wieder mit ihren Print-Artikeln und stellt sie nicht ins Netz.
Dabei ist das Thema wichtig und gehört in die öffentliche Diskussion.
In meinem Blog hatte ich das Problem bereits genannt.[1]
Nun der am konkreten Beispiel von Nordrhein-Westfalen orientierte Artikel, den ich aus ©-Gründen nur mit Zitaten wiedergeben kann.[2]
NRW: Der »Gesetzentwurf für ein „inklusives“, gemeinsames Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern an Regelschulen stößt auf breite Ablehnung. Die zwei Tage währende Anhörung von Fachleuten und Verbänden im Landtag geriet zum Totalverriß«. Es fehlte »an allem: an Personal, an einer gesicherten Finanzierung und sogar an konkreten Vorgaben und Qualitätsstandards«. Das Antragsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf solle in Zukunft allein von den Eltern ingang gesetzt werden. »Nur „in Ausnahmefällen“ sollen Regelschulen dies noch dürfen. … Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass bisher nur etwa fünf Prozent der Feststellungsverfahren von den Eltern eingeleitet worden sind. Deshalb sei damit zu rechnen, dass bei einer wesentlichen Anzahl von Schülern der sonderpädagogische Förderbedarf vor allem auf den Feldern Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung gar nicht mehr festgestellt werde«. Dies umso mehr, als die Grundschulen erst ab dem dritten Schuljahr eine sonderpädagogische Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen beantragen können. Doch dann dürfte sich das Problem bereits in vielen Fällen verfestigt haben, zum Schaden der förderbedürftigen Kinder und der ganzen Klasse. Auch später auftretende Lernbehinderungen seien nicht vorgesehen, denn ab Ende der 6. Klasse ist kein Antrag mehr möglich.
Hier wird eine ideologische Linie von rot/grün zulasten der Kinder gefahren – und in der Euphorie vieler Eltern von Kindern mit Behinderungen löst das Stichwort Inklusion geradezu Glückgefühle aus.
Nicht ohne Grund ist der Artikel der FAZ überschrieben mit: Ein verkapptes Sparprogramm.
Ich schrieb am 3. April in meinem Artikel: Um die Finanzierung streitet man ohnehin noch und wird sie zulasten der für die Inklusion geforderten Qualität lösen.
[2] FAZ, Mittwoch, 12. Juni 2013, S. 8
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